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Wiederaufbau der Siemensbahn
geschrieben von Trittbrettfahrer 
Wie du auf dem Foto sehen kannst wird als ausführender Betrieb "Paul Behlau, Berlin 62" benannt.
Berlin 62 ist, war, Schöneberg.
Also: Firma war "West-Firma".
(OT1: Die gibt es übrigens heute noch, als GmbH & Co.KG in Lankwitz.)

Lieferwerke waren laut letztem Rasterfeld zwei VEB (Volkseigene Betriebe), also DDR-Firmen.
Daraus entnehme ich, dass die Farbe der Firma zur Erledigung von Entrostung und Neuanstrich gestellt wurde.
Was wiederum nachvollziehbar ist, da "West-Farbe" ja auch in "West-Mark" hätte bezahlt werden müssen.
(OT2: Und dabei hatte "West-Berlin" mit der "Lankwitzer Lackfabrik" einen 1A Anbieter vor Ort (in Teilbereichen ist die Firma hinsichtlich technischer Anstriche heute Weltmarktführer.))



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 13.04.2020 18:55 von T6.
Zitat
Bd2001
Der ausführende Betrieb wird doch genannt "Paul Behlau". Als Ort steht da Berlin 62, also Friedenau. Damit ist klar, daß es eine Westfirma war, die die Farbe aus dem Osten bekommen hat.

Sorry, aber Friedenau war Berlin 41.
Darauf wurde viel wert gelegt, war es doch der gleiche Zustellbezirk wie das gut-bürgerliche Steglitz.

Man war in Friedenau schon immer was Besonderes.
Zitat
T6
(OT2: Und dabei hatte "West-Berlin" mit der "Lankwitzer Lackfabrik" einen 1A Anbieter vor Ort (in Teilbereichen ist die Firma hinsichtlich technischer Anstriche heute Weltmarktführer.))

Damals waren wohl die beiden angegebenen VEB die Weltmarktführer, wenn sie sogar ins NSW geliefert haben ;-)
Zitat
T6
Wie du auf dem Foto sehen kannst wird als ausführender Betrieb "Paul Behlau, Berlin 62" benannt.
Berlin 62 ist, war, Schöneberg.
Also: Firma war "West-Firma".
(OT1: Die gibt es übrigens heute noch, als GmbH & Co.KG in Lankwitz.)

Lieferwerke waren laut letztem Rasterfeld zwei VEB (Volkseigene Betriebe), also DDR-Firmen.
Daraus entnehme ich, dass die Farbe der Firma zur Erledigung von Entrostung und Neuanstrich gestellt wurde.
Was wiederum nachvollziehbar ist, da "West-Farbe" ja auch in "West-Mark" hätte bezahlt werden müssen.
(OT2: Und dabei hatte "West-Berlin" mit der "Lankwitzer Lackfabrik" einen 1A Anbieter vor Ort (in Teilbereichen ist die Firma hinsichtlich technischer Anstriche heute Weltmarktführer.))

Das ergibt natürlich Sinn. Ich hatte gesehen, dass die Farbe von zwei VEB geliefert wurden. Daher hatte ich mich gefragt, welcher Art der ausführende Betrieb war. Dass die Reichsbahn für solche Arbeiten möglichst "devisenschonend" vorging, liegt nahe. Nur wie entschied sich, wer die Arbeiten ausführte?
Zitat
Slighter
Nur wie entschied sich, wer die Arbeiten ausführte?

Zunächst wählte die Reichsbahn für die Instandhaltungsarbeiten offensichtlich ihren Standardlieferanten für die Anstrichstoffe.
Bei der Ausführung der Arbeiten trat dann (seit August 1961) das Problem auf, dass die Reichsbahn-Werkstätten in Westberlin aus finanziellen Gründen nur noch wenige Mitarbeiter hatten. Diese Eisenbahner führten vorrangig Entstörungsdienste, wahrscheinlich auch die Sicherheitsaufsicht aus.
Für planbare Instandhaltungsarbeiten standen offenbar keine Westbeschäftigten und nicht ausreichend Ostbeschäftigte mit "Westberechtigung" zur Verfügung, so dass man notgedrungen Angebote von Handwerksfirmen aus Westberlin einholen musste und die Arbeiten dann fremdvergeben hat. Immerhin wurde die Instandhaltung der Bahnanlagen nicht wie 4 Jahrzehnte später vom Rechtsnachfolger einfach eingespart.

so long

Mario
Stimmt, bis 1984 war die Reichsbahn ja in Berlin (West) bekannt für tiptop gepflegte Bahnhöfe, Fahrzeuge etc. bei der S-Bahn...

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
B-V 3313
Stimmt, bis 1984 war die Reichsbahn ja in Berlin (West) bekannt für tiptop gepflegte Bahnhöfe, Fahrzeuge etc. bei der S-Bahn...

Was soll das jetzt? Du weißt ganz genau, warum das so war! Hier ging es dagegen ganz konkret um die Instandhaltung des Stahlviadukts der Siemensbahn. Und dass diese seitens der Reichsbahn fachgerecht ausgeführt wurde, ist ja nun offensichtlich.
Zitat
andre_de
Zitat
B-V 3313
Stimmt, bis 1984 war die Reichsbahn ja in Berlin (West) bekannt für tiptop gepflegte Bahnhöfe, Fahrzeuge etc. bei der S-Bahn...

Was soll das jetzt?

Ich erinnerte Mario an die damaligen Realitäten.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Es wird darüber gesprochen, dass Jungfernheide einen zweiten Bahnsteig für die Siemensbahn erhalten soll. So war es einst, bis dieser Bahnsteig wegen der U7 abgerissen wurde.
Da in Westend, Südkreuz und Hermannstraße Linien auf der Ringbahnstrecke enden, erschließt sich mir nicht der betriebliche Hintergrund. Warum kann die Siemensbahn nicht diese "freien Slots" benutzen. Warum ist der Bahnsteig obligatorisch?
Zitat
Trittbrettfahrer
Es wird darüber gesprochen, dass Jungfernheide einen zweiten Bahnsteig für die Siemensbahn erhalten soll. So war es einst, bis dieser Bahnsteig wegen der U7 abgerissen wurde.
Da in Westend, Südkreuz und Hermannstraße Linien auf der Ringbahnstrecke enden, erschließt sich mir nicht der betriebliche Hintergrund. Warum kann die Siemensbahn nicht diese "freien Slots" benutzen. Warum ist der Bahnsteig obligatorisch?

Betrieblich (und auch aus Fahrgastsicht) günstiger ist es, wenn man an einer Streckenverzweigung in den Bahnhof aus beiden Strecken ohne gegenseitige Behinderung einfahren kann, dafür braucht man dann zwei Bahnsteigkanten. In der Gegenrichtung (also vor der Verzweigung) reicht natürlich eine Bahnsteigkante. In Jungfernheide würde also ein neuer Seitenbahnsteig auf der Nordseite dazukommen für das westwärts führende Gleis, und der bisherige Bahnsteig würde dann für die beiden ostwärts führenden Gleise dienen, bevor sich diese vereinigen.

Natürlich ist das nicht obligatorisch. Man erlebt aber z.B. am Bahnhof Neukölln, wie hinderlich die fehlende Bahnsteigkante für die parallele Einfahrt ist. Sehr häufig warten die aus Baumschulenweg kommenden Züge vor der Einfahrt.

Viele Grüße
André
Zitat
Trittbrettfahrer
Es wird darüber gesprochen, dass Jungfernheide einen zweiten Bahnsteig für die Siemensbahn erhalten soll. So war es einst, bis dieser Bahnsteig wegen der U7 abgerissen wurde.
Da in Westend, Südkreuz und Hermannstraße Linien auf der Ringbahnstrecke enden, erschließt sich mir nicht der betriebliche Hintergrund. Warum kann die Siemensbahn nicht diese "freien Slots" benutzen. Warum ist der Bahnsteig obligatorisch?

Er ist nicht obligatorisch. Es bietet lediglich einen Vorteil hinsichtlich der Betriebsqualität wenn auch bei Verspätungen die Züge aus Richtung Siemensbahn und aus Westend immer eine freie Bahnsteigkante vorfinden. In Neukölln, Wedding, Westhafen wäre diese dritte Bahnsteigkante ebenso sinnvoll.

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat
der weiße bim
Zitat
Slighter
Nur wie entschied sich, wer die Arbeiten ausführte?

Zunächst wählte die Reichsbahn für die Instandhaltungsarbeiten offensichtlich ihren Standardlieferanten für die Anstrichstoffe.
Bei der Ausführung der Arbeiten trat dann (seit August 1961) das Problem auf, dass die Reichsbahn-Werkstätten in Westberlin aus finanziellen Gründen nur noch wenige Mitarbeiter hatten. Diese Eisenbahner führten vorrangig Entstörungsdienste, wahrscheinlich auch die Sicherheitsaufsicht aus.
Für planbare Instandhaltungsarbeiten standen offenbar keine Westbeschäftigten und nicht ausreichend Ostbeschäftigte mit "Westberechtigung" zur Verfügung, so dass man notgedrungen Angebote von Handwerksfirmen aus Westberlin einholen musste und die Arbeiten dann fremdvergeben hat. Immerhin wurde die Instandhaltung der Bahnanlagen nicht wie 4 Jahrzehnte später vom Rechtsnachfolger einfach eingespart.

Als Anstrichstoffe konnten auch schon damals nur zugelassene Farben verwendet werden. Die Verwendung der Farben aus heimischer Fabrikation sicherte die Vorgaben und schonte zugleich den Devisenbestand.

Größere planbare Instandhaltungsarbeiten wurden auf dem gesamten Gebiet der Deutschen Reichsbahn generell von Fremdfirmen gemacht. Die eigenen Kapazitäten in Dessau und Dresden reichten nicht einmal für den Neubau aus.
Hallo,

eine heute im Newsletter des Berliner Abgeordnetenhauses veröffentlichte parlamentarische Anfrage beschäftigt sich (auch) mit Verkehrsfragen auf der "Insel" Gartenfeld:

Zitat

Anfrage des Abgeordneten Daniel Buchholz (SPD) vom 16.7.2020 und Antwort vom 4.8.2020: Neues Stadtquartier Insel Gartenfeld: Verkehrserschließung für 3.700 Wohnungen und Auswirkungen auf die angrenzenden Stadtteile Haselhorst und Siemensstadt (PDF-Datei, 195.643 Bytes)

Frage 1: Welchen Status haben aktuell die Planungen für das neue Stadtquartier "Insel Gartenfeld" auf der Landes- und Bezirksebene? Wie sind die Zuständigkeiten verteilt?

Antwort zu 1.: Zur planungsrechtlichen Steuerung der künftigen Entwicklung der Insel Gartenfeld, Neues Stadtquartier, wurde am 10. November 2015 der Bebauungsplan 5-109 vom Bezirksamt Spandau von Berlin aufgestellt. Gegenwärtig ist die erneute Beteiligung der Behörden nach § 4a BauGB in Vorbereitung. Hierzu werden derzeit die nötigen Fachgutachten erstellt bzw. überarbeitet.
Träger des Bebauungsplanverfahrens ist der Bezirk Spandau von Berlin. Für einzelne Fragestellungen ist allerdings die Einbeziehung von Senatsverwaltungen erforderlich: Da die Insel Gartenfeld künftig von einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße sowie von großräumigen ÖPNV-Trassen gequert werden soll (S-Bahn, Tram), sind intensive Abstimmungen mit den zuständigen Stellen bei der Senatsverwaltung durchzuführen.
Da im Neuen Stadtquartier Insel Gartenfeld ein Schulstandort entstehen soll, dessen Einzugsgebiet weit über die eigentliche Insel hinausgeht, sind intensive Abstimmungen mit den zuständigen Senatsverwaltungen geboten.
Auch hinsichtlich des Biotop- und Artenschutzes sowie vorhandener Altlasten sind intensive Abstimmungen mit den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung erforderlich.

Frage 2: Was sind die wesentlichen Kennziffern der vorgesehenen Bebauung und welche qualitativen Leitsätze sollen gelten?

Antwort zu 2.: Der Bebauungsplan 5-109 soll ca. 60 ha wie folgt überplanen: Die Baugebiete für das Neue Stadtquartier und das geplante Gewerbegebiet sollen jeweils ca. 15 ha umfassen. Darüber hinaus ist ein Schulstandort mit ca. 3 ha vorgesehen. Bei den verbleibenden Flächen handelt es sich im Wesentlichen um geplante Grün- und Verkehrsflächen (ca. 19 ha) sowie um die angrenzenden Gewässer, die bis zur Gewässermitte im Bebauungsplangebiet liegen (ca. 7 ha).
Im Neuen Stadtquartier sollen ca. 3.700 Wohnungen entstehen. 25 % der Wohnungen werden dem sozialen Wohnungsbau vorbehalten sein. Für die Versorgung der künftigen Bewohner soll sich Einzelhandel im Umfang von ca. 4.500 m² Verkaufsfläche ansiedeln können.
Zur Sicherstellung der städtebaulichen Qualität wurde von April bis Juli 2016 ein Werkstattverfahren durchgeführt. Das Gutachtergremium bestand aus einer Fachjury (geladenen Architekten und Stadtplaner) und einer Sachjury (u. a. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und Stadtentwicklungsamt Spandau).

Frage 3: In welchen Zeitabschnitten sollen die insgesamt 3.700 vorgesehenen neuen Wohnungen errichtet werden?

Antwort zu 3.: Hinsichtlich der Errichtung der Wohnungen liegt noch keine belastbare Zeitplanung vor.

Frage 4: Wem gehören die Flächen auf der Insel und in wessen Verantwortung und Trägerschaft soll der umlaufende Uferwanderweg entstehen?

Antwort zu 4.: Gegenwärtig befinden sich die Flächen auf der Insel Gartenfeld im Wesentlichen im Privateigentum. Hiervon ausgenommen ist lediglich ein schmaler, ca. 5 m breiter Uferstreifen entlang dem Alten Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal, der sich im Eigentum des Landes Berlin befindet.
Der geplante Uferweg entlang dem Alten Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal soll sich künftig in öffentlicher Hand übergehen. Der Uferweg entlang dem "Hohenzollernkanal" (Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal) soll sich in privater Trägerschaft befinden.

Frage 5: Welche Verkehrserschließungen sind innerhalb und zum neuen Stadtquartier vorgesehen? Soll ein autoarmes Quartier entstehen? Welche innovativen Mobilitätsangebote sollen realisiert werden?

Antwort zu 5.: An das neue Stadtquartier grenzen als nächst gelegene Hauptverkehrsstraßen im Osten die Gartenfelder Straße und im Westen die Daumstraße. Eine neue Hauptverkehrsstraße über die Insel Gartenfeld von der Gartenfelder Straße zur Daumstraße im Westen dient der übergeordneten Erschließung des Gebiets. Die innere verkehrliche Erschließung der Insel Gartenfeld soll mit Straßen des Nebennetzes erfolgen. Ob ein auto-armes Quartier entstehen soll und welche innovativen Mobilitätsangebote realisiert werden sollen liegt in der Verantwortung des Vorhabenträgers und der vorgesehenen städtebaulichen Entwicklung.

Frage 6: Welche Erschließung durch öffentliche Verkehrsmittel ist für die unterschiedlichen Bauphasen vorgesehen?

Antwort zu 6.: Zu allen Bauphasen ist eine attraktive und bedarfsgerechte Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln vorgesehen. Bis zur Realisierung der im Nahverkehrsplan des Landes Berlin vorgesehenen Schienenverkehrsanbindungen für Gartenfeld wird ein Busangebot in dichter Taktfolge geplant. Neben den auf der Insel Gartenfeld bereits vorhandenen Buslinien X33, 133 und N33 soll zur direkten Anbindung an die U-Bahn-Linie U7 eine zusätzliche Buslinie entlang der Paulsternstraße und Gartenfelder Straße eingerichtet werden. Diese Buslinie soll auch eine bessere Flächenerschließung auf der Insel Gartenfeld sicherstellen.

Frage 7: Wann ist frühestens mit einer Wieder-Inbetriebnahme der stillgelegten Siemensbahn zu rechnen und wie ist der aktuelle Stand?

Antwort zu 7.: Die Untersuchungen zur Wiederinbetriebnahme der Siemensbahn durch die Deutsche Bahn sind noch nicht abgeschlossen. Erste Ergebnisse erwartet die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im 3. Quartal dieses Jahres.

Frage 8: Verfolgt der Senat aktiv nicht nur die Wieder-Inbetriebnahme, sondern auch die Verlängerung der Siemensbahn bis zur Wasserstadt Spandau und den Ortsteil Hakenfelde westlich der Havel?

Antwort zu 8.: Für eine Verlängerung der Siemensbahn über den S-Bahnhof Gartenfeld hinaus läuft derzeit eine Machbarkeitsuntersuchung. Erste Ergebnisse erwartet die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im 3. Quartal dieses Jahres.

Frage 9: Welche Erschließung durch Radverkehrsanlagen einschließlich Radschnellverbindungen ist auf der Insel Gartenfeld und angrenzend vorgesehen?

Antwort zu 9.: Die Erschließung des Radverkehrs soll unter anderem über die Radschnellverbindung Nr. 2 "Mitte-Tegel-Spandau" erfolgen. In der im Moment noch laufenden Machbarkeitsuntersuchung zu dieser Radschnellverbindung verläuft die derzeit fachlich am besten bewertete Routenvariante über die Tegeler Brücke im Nordosten der Insel Gartenfeld sowie über die neue Brücke im Südwesten der Insel.
Nach Abschluss der Machbarkeitsuntersuchung sollen die nächsten Planungsphasen ausgelöst werden. In diesen Planungsschritten wird die Routenführung der Radschnellverbindung immer weiter konkretisiert werden. Die endgültige Routenführung wird dann erst mit Abschluss des nach Berliner Straßengesetzes vorgeschriebenen Planfeststellungsverfahren feststehen.

Frage 10: Wie weit sind die Überlegungen für einen Straßenbahn(insel)betrieb in Spandau und wann werden endlich Entscheidungen fallen?

Antwort zu 10.: Der vom Senat beschlossene ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans 2019-2023 (NVP) des Landes Berlin sieht eine Straßenbahnneubaustrecke Paulsternstraße - Gartenfeld - Rathaus Spandau als vordringlichen Bedarf vor. Die Realisierung ist für das Jahr 2029 vorgesehen. Notwendige Vorbedingung für eine Erweiterung des Straßenbahnnetzes nach Westen ist die Inbetriebnahme des vorgesehenen Straßenbahnbetriebshofs auf dem Gelände der Urban Tech Republic (UTR), da die Zuführung der benötigten Fahrzeuge aus den bestehenden Betriebshöfen im Osten der Stadt kapazitiv, betrieblich und wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Für die ebenfalls als vordringlicher Bedarf vorgesehene Verbindung Rathaus Spandau - Heerstraße Nord ist die Systementscheidung noch nicht gefallen. Hier hat der Senat bei der BVG eine Machbarkeitsstudie für eine mögliche Verlängerung der U-Bahnlinie U7 beauftragt. Die Straßenbahnverbindung Rathaus Spandau - Falkenhagener Feld ist im NVP ebenfalls als vordringlicher Bedarf mit avisiertem Realisierungszeitpunkt 2035 vorgesehen.

Frage 11: Welche Planungen verfolgen der Senat und der Bezirk aktuell für die Erschließung der Insel Gartenfeld durch Brückenbauwerke? Wann und durch wen sollen Brücken neu errichtet werden?

Antwort zu 11.: Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es Überlegungen die Insel Gartenfeld mit Brückenbauwerken für den Fuß- und Radverkehr, den ÖPNV und den motorisierten Individualverkehr zu erschließen. In Zuge der übergeordneten Hauptverkehrsstraße (ÜHVSt) wäre die Brücke durch die zuständige Senatsverwaltung zu errichten. Die Errichtung der Brückenlösung für den Fuß- und Radverkehr und die ÖPNV-Anbindung ist im Städtebaulichen Vertrag zwischen dem Bezirksamt Spandau von Berlin und der Planungsgemeinschaft "Das Neue Gartenfeld" verbindlich geregelt. Wann Brückenbauwerke errichtet werden, ist nicht bekannt.

Frage 12: Treffen Informationen zu, dass eine Machbarkeitsstudie für eine neue Straßen- und Brückenverbindung der Insel erstellt wurde und was sind deren Ergebnisse?

Antwort zu 12.: Die Informationen, dass eine Machbarkeitsstudie für eine neue Straßen- und Brückenverbindung über die Insel Gartenfeld erstellt wurde, treffen zu.
Das Ergebnis ist die Notwendigkeit einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße (ÜHVSt) von der Gartenfelder Straße in Richtung Westen und Anbindung an die Wasserstadtbrücke.

Frage 13: Wie beurteilt der Senat die Kritik, dass gerade die in der Vergangenheit angekündigte Brückenverbindung im Nordwesten einen massiven Eingriff in bestehende Natur- und Erholungsräume im nördlichen Haselhorst bedeuten würde? Inwieweit wurden die Bedenken von Anwohner*innen und Kleingärtner*innen berücksichtigt?

Antwort zu 13.: Erst mit dem für die ÜHVSt erforderlichen Planfeststellungsverfahren wird der exakte Trassenverlauf rechtssicher festzulegen sein. Dabei werden die möglichen Eingriffe in bestehende Natur- und Erholungsräume mit entsprechenden Untersuchungen und Gutachten betrachtet und beurteilt sowie frühzeitig vom Projekt Betroffene beteiligt.
Die Machbarkeitsstudie in den Jahren 2017/2018 für eine ÜHVSt dient - wie der Name schon sagt - lediglich der Prüfung der technischen, verkehrlichen und planrechtlichen Machbarkeit verschiedener Trassenvarianten. Eine Beteiligung von Anwohnerinnen / Anwohnern und Kleingärtnerinnen / Kleingärtnern ist zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens nicht vorgesehen.

Frage 14: Sofern durch neue Erkenntnisse ein Bau der nordwestlichen Straßenbrücke als Verlängerung der übergeordneten Hauptverkehrsstraße (vorläufig) nicht mehr Teil der Planung ist:

a. Wie erklärt der Senat, dass die bisher vorgesehene Straßenverbindung mit hoher Priorität geplant und bereits der Flächennutzungsplan im letzten Jahr entsprechend geändert wurde?

Antwort zu 14a.: Um das Bebauungsplanverfahren für die Insel Gartenfeld durchzuführen und die Nutzungsartenänderungen aus dem Flächennutzungsplan (FNP) ableiten zu können, bestand die Notwendigkeit den Flächennutzungsplan zu ändern. Mit dem Änderungsverfahren zum FNP wurde die Machbarkeitsstudie zur ÜHVSt durchgeführt. Das Ergebnis wurde mit der Änderung des FNPs übernommen. Hierzu ist ein entsprechender Senatsbeschluss ergangen.
Eine verbindliche Festlegung der Trassenführung erfolgt erst im Planfeststellungsverfahren (siehe Antwort zu Frage 13).

b. Wieso ist der Brückenbau als dringliche Maßnahme mit einer Kostenschätzung von 46 Millionen Euro u.a. im Anhang zum gerade veröffentlichten Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr enthalten?

Antwort zu 14b.: Es liegt lediglich eine grobe Kostenschätzung aus der Machbarkeitssudie vor. Dabei wurden die Kosten für die gesamte Hauptverkehrsstraße über die Insel Gartenfeld, inklusive Brückenbau, mit Stand April 2018 zwischen 42,6 Mio. € und 64,9 Mio. € geschätzt.
Eine Veröffentlichung des Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr ist noch nicht erfolgt.

c. Lag eine Fehleinschätzung der Verkehrsbedarfe für die 3.700 neuen Wohnungen und den Durchgangsverkehr vor?

Antwort zu 14c.: Nein.

Frage 15: In welchen Dimensionen und welcher Aufteilung wird aktuell die südöstliche Brückenverbindung von der Insel Gartenfeld zur Rhenaniastraße geplant? Ist sie weiterhin als lokaler Zubringer zur Insel insbesondere für Busse und Radfahrende sowie Fußverkehr vorgesehen oder wird ihre Bedeutung für den motorisierten Individual- und Durchgangsverkehr aufgewertet?

Antwort zu 15.: Auf Grundlage der aktuellen Planungen sind jeweils seitliche Bereiche für den Fuß- und Radverkehr und jeweils ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung mit der aktuellen Nutzungszuordnung ÖPNV vorgesehen.

Frage 16: Wie viel Verkehr wird voraussichtlich zukünftig über die Rhenaniastraße abgewickelt und welche Auswirkungen wird das auf die geschützte Biber-Population haben?

Antwort zu 16.: Die Frage kann erst mit Bearbeitung der noch bevorstehenden Planungsverfahren (Bebauungsplan, Planfeststellungsverfahren) beantwortet werden.

Frage 17: Welche Auswirkungen auf die Verkehrssituation in den angrenzenden Bestandsquartieren Haselhorst und Siemensstadt werden durch die Neubebauung der Insel Gartenfeld sowie die in der Nähe vorgesehenen neuen Stadtquartiere Urban Tech Republic (TXL) und Siemens-Innovations-Campus erwartet?

Antwort zu 17.: Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist durch eine Verkehrsuntersuchung nachzuweisen, wie die verkehrliche Erschließung sichergestellt werden kann. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Nachbarquartiere mit zu betrachten. In der Verkehrsuntersuchung wird eine Verkehrsprognose erarbeitet, in der alle Vorhaben im Umfeld (wie z.B. Siemens-Innovations-Campus, Urban Tech Republic, Schumacherquartier) berücksichtigt sein müssen.
Die Verkehrsuntersuchung wird durch den Träger des B-Plan-Verfahrens noch erarbeitet.

Gruß, Thomas

--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de
Hallo,

am Anfang des zweiten Nachrichtenblocks wurde heute in der Abendschau folgende Kurzmeldung vorgelesen (Abendschau-Webseite, RBB-Mediathek):

Zitat

Die alte Trasse der Siemensbahn kann erhalten werden. Das gab die Deutsche Bahn im Abgeordnetenhaus bekannt. Die Reaktivierung der seit den achtziger Jahren ungenutzten Siemensbahn ist der Kern des geplanten Großprojekts Siemensstadt 2. Es war jedoch offen, ob der alte Viadukt noch hält. Die Strecke könnte bis 2030 wieder in Betrieb gehen. Dafür muss aber eine Brücke über die Spree neu gebaut werden.

Hat dazu jemand zufällig schon eine Pressemitteilung der DB gesehen?

Gruß, Thomas

--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de
Sag ich doch. Ich hab die Tragfähigkeit der Ständerwerke, trotz Rost, eigentlich nie wirklich in Frage gestellt. Damals hat man sehr robusten Stahl mit Nieten verbaut. Bis der seine Tragfähigkeit wegen Rost verliert, hinsichtlich auch der leichteren modernen Wagen, dauert es schon sehr lange. Leider kenne ich aktuell nicht den letzten Schutzanstrich. Hat da jemand Fotos von Brücken bzgl. der Daten?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 20.08.2020 00:50 von GraphXBerlin.
Leider nicht von den Brücken, bei meiner letzten Begehung vor rund 3 Jahren (Mann, vergeht die Zeit...) habe ich mich auf den Stellwerksturm, die Aufstellanlage und den Bahnhof Gartenfeld konzentriert.
Ich würde echt gerne noch eine Begehung machen, allerdings wäre es mir zu riskant, falls bereits schon an der Strecke gearbeitet wird, seien es nur Vegetationsarbeiten oder irgendwelche Untersuchungen...
Zitat
GraphXBerlin
hinsichtlich auch der leichteren modernen Wagen

Ich glaube nicht, dass die Fahrzeuge in den letzten Jahren ernsthaft leichter geworden sind, eher im Gegenteil.

~~~~~~
Sie befinden sich HIER.
Zitat
Philipp Borchert
Zitat
GraphXBerlin
hinsichtlich auch der leichteren modernen Wagen

Ich glaube nicht, dass die Fahrzeuge in den letzten Jahren ernsthaft leichter geworden sind, eher im Gegenteil.

Man könnte wohl eher am Oberbau Gewicht einsparen - so ähnlich wie man es auf der U1 gemacht hat.

Ich bin nur gespannt, wie lange es der alte Viadukt denn mitmachen wird. So richtig viel gewonnen hätte man ja auch nicht, wenn er jetzt saniert würde und dann in 20 Jahren wieder für 2 Jahre gesperrt werden muss wegen Abriss und Neubau.

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat
GraphXBerlin
Sag ich doch. Ich hab die Tragfähigkeit der Ständerwerke, trotz Rost, eigentlich nie wirklich in Frage gestellt. Damals hat man sehr robusten Stahl mit Nieten verbaut. Bis der seine Tragfähigkeit wegen Rost verliert, hinsichtlich auch der leichteren modernen Wagen, dauert es schon sehr lange. Leider kenne ich aktuell nicht den letzten Schutzanstrich. Hat da jemand Fotos von Brücken bzgl. der Daten?

Ja, ist hier vor nicht langer Zeit gepostet worden:



Stammt aus diesem Beitrag.
Zitat
Philipp Borchert
Zitat
GraphXBerlin
hinsichtlich auch der leichteren modernen Wagen

Ich glaube nicht, dass die Fahrzeuge in den letzten Jahren ernsthaft leichter geworden sind, eher im Gegenteil.

Schnelles Beispiel aus Wikipedia: BR165 (65t), BR481 (59t). Sechs Tonnen leichter ist schon nicht wenig. Immerhin... ;-)
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