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Havarie Seelenbinder Straße
geschrieben von alf1136 
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tramfahrer
Zitat
T6Jagdpilot
Die ist als Straßenbahnhaltestelle geplant und gebaut worden-da passt alles.
Wenns für den Bus bei der SEV Planung vom grünen Schreibtisch aus entschieden wurde, die Gummibahn da an und ablegen zu lassen, ist genau da das Problem.
Ließe sich ganz einfach lösen- 30m weggenommen vom geheiligten Radweg für SEV Haltestellen am Straßenrand....

T6JP

Auch beim SEV sind die Schreibtische lichtgrau und nicht grün. ;)

Wo fährt an der Haltestelle eigentlich der Nachtbus ab?
Laut Liniensteckschild von den Haltestellen in Mittellage. Am Straßenrand sind jedenfalls keine Haltestellenmasten für den Nachtbus. Die könnten ja sonst für den SEV genutzt werden.

Der N67 fährt auch von dieser Straßenbahnhaltestelle. Allerdings fährt der ja ab Hirschgarten im Ringlinienprinzip (Hirschgarten > S Friedrichshagen > Müggelseedamm/Bölschestr. > Hirschgarten.

Der N61 wird mit diesen Sprintern gefahren.

GLG.................Tramy1
Zitat
T6Jagdpilot
30m weggenommen vom geheiligten Radweg für SEV Haltestellen am Straßenrand....

T6JP

Wäre einfacher und die müssten dann nicht Illegal bei "Gesperrt" fahren, weil es für die SEV-Busse keine Anforderung gibt an der Tram-LSA.

Glaube, N61 und N67 bekommen die. Bin mir da aber nicht mehr sicher.

GLG.................Tramy1
Habe in einem anderen Forum gelesen, das der SEV in Friedrichshagen und die Baumaßnahme Wendenschloss bis Anfang Juni 20 dauern sollen.
Das ist auch in diesem Forum zu lesen, sogar mit genauem Datum.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Sorry das ich das Forum nur noch überfliege aufgrund diverser Diskussionen oder anderen persönlichen Dissonanzen.
Mittlerweile beginnt der Wiederaufbau der Seelenbinderstraße zwischen Mandrellaplatz und Bahnhofstraße. Erstaunlich ist, daß die Aphalttragschicht über die gesamte Straßenbreite geht. Das bedeutet, daß da kein NBS-Gleis verlegt wird. Die Gedanken hier im Forum, das man die Gelegenheit zum grundhaften Ausbau nutzt sind damit hinfällig.
Warum sollte auch??
Die BWB als Verursacher der Unterbrechung werden nur den Straßen bzw. Gleiszustand vor der Havarie wieder herstellen.
Um irgendwelche Gedanken von Nahverkehrsfreunden an Aus oder Umbau des Stückchens scheren sich die dafür Zuständigen den berühmten Schiet...

T6JP
Zitat
Bd2001
Mittlerweile beginnt der Wiederaufbau der Seelenbinderstraße zwischen Mandrellaplatz und Bahnhofstraße. Erstaunlich ist, daß die Aphalttragschicht über die gesamte Straßenbreite geht. Das bedeutet, daß da kein NBS-Gleis verlegt wird. Die Gedanken hier im Forum, das man die Gelegenheit zum grundhaften Ausbau nutzt sind damit hinfällig.

Oder Firma A (im Auftrag des Straßen- und Grünflächenamtes bzw. der Wasserbetriebe) hat asphaltiert, ohne auf Firma B (im Auftrag der BVG) und deren Gleisbau zu warten oder die entsprechende Fläche frei zu lassen - gab's alles schon... :-(

Ich halte es jedenfalls für sinnfrei, jetzt bei havariebedingter Grunderneuerung der Fahrbahn auf den Einbau des NBS zu verzichten und dann in 2-3 Jahren wieder anzufangen. Das kostet ja nicht nur Nerven der Anwohnenden und Verkehrsteilnehmenden, sondern auch - in signifikanter Größenordnung - zusätzliches Geld.

Viele Grüße
Arnd
Wobei der Gleisbau in der Seelenbinder Str qualitativ besser war als der in der Bahnhofstr., in der man nur die Gleise
wie seit der Wende üblich bis zum Hals in Beton gießt und den Rest mit Asphalt auffüllt, abgedichtet mit etwas PUR-Masse.
Solche Absackungen wie von der Linden bis zur Seelenbinderstr, wie sie in den letzten 5 Jahren verstärkt auftraten, gabs in der Seelenbinderstr nicht.
( Auch wenn dort nur alle 10min die Elektrische langfuhr,und nicht alle zwei wie in der Bahnhofstr.)
Der Untergrund in Köpenick war schon immer ein Problem, siehe Wendenschloßstr...

T6JP
Zitat
T6Jagdpilot
Warum sollte auch??
Die BWB als Verursacher der Unterbrechung werden nur den Straßen bzw. Gleiszustand vor der Havarie wieder herstellen.
Um irgendwelche Gedanken von Nahverkehrsfreunden an Aus oder Umbau des Stückchens scheren sich die dafür Zuständigen den berühmten Schiet...

Wenn man es rechtlich sieht, dann sind die BWB auch nur verpflichtet, den Teil wiederherzustellen den sie aufgerissen haben. Die Wiederherstellung erfordert noch nicht einmal die Deckenfertigung mit Heißasphalt. Es reicht, das die Verkehrssicherung gewährleistet ist. Das erreicht man auch mit einem Eimer Kaltsphalt (das nur als Beispiel).

Wenn also die Straße komplett aufgerissen und neu aufgebaut wird dann erfolgt das mit Mittel des Straßenbaulastträger. Die Seelenbinderstraße ist Stufe III des Berliner Straßennetzes. Damit ist der Bezirk Treptow-Köpenick der Straßenbaulastträger.

Auch bei den Gleisanlagen ist nur der vorherige Zustand wiederherzustellen. Wenn die BVG Änderungen an den Gleisanlagen haben möchte (wie in der Wendenschloßstraße) dann muß diese die BVG finanzieren.
Und da im Moment die finanzielle Bremse wieder angezogen wird, weil der Senat bei der Ko-Finanzierung des Tarifvertrages mauert, gibts keine extra Sahne auf das Stück Kuchen,
vulgo den Straßenausbau einer nicht geplanten Baumaßnahme..

T6JP
Zitat
Bd2001
Auch bei den Gleisanlagen ist nur der vorherige Zustand wiederherzustellen. Wenn die BVG Änderungen an den Gleisanlagen haben möchte (wie in der Wendenschloßstraße) dann muß diese die BVG finanzieren.

Korrekt, zur grundhaften Erneuerung werden jahrelang zuvor Fördermittel beantragt und je nach Bewilligung die Planungen und schließlich die Bauausführungen beauftragt. Das ganze Verfahren dauert ein paar Jahre.
Durch die zwischenzeitliche Havariemaßnahme hat man nun wieder etwas Zeit gewonnen und die Seelenbinderstraße ist in der Prioritätenliste weit nach hinten gerückt. Hoffentlich wird wenigstens der Gleismittenabstand auf das Minimum für den Einsatz der Flexity gebracht. Falls er es dort nicht schon ist wie bei einigen nach DDR-BOStrab von 1976 neu gebauten oder grunderneuerten Gleisabschnitten.

so long

Mario
Zitat
der weiße bim

... Hoffentlich wird wenigstens der Gleismittenabstand auf das Minimum für den Einsatz der Flexity gebracht. Falls er es dort nicht schon ist wie bei einigen nach DDR-BOStrab von 1976 neu gebauten oder grunderneuerten Gleisabschnitten.

Sowohl hierfür als auch für die Wiederherstellung wäre ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Daher die Wiederherstellung wie im Urzustand. Alle hier diskutierten Varianten wurden durchaus bedacht und wären erwogen worden.
Zitat
Bahnsteigkante
Zitat
der weiße bim

... Hoffentlich wird wenigstens der Gleismittenabstand auf das Minimum für den Einsatz der Flexity gebracht. Falls er es dort nicht schon ist wie bei einigen nach DDR-BOStrab von 1976 neu gebauten oder grunderneuerten Gleisabschnitten.

Sowohl hierfür als auch für die Wiederherstellung wäre ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Daher die Wiederherstellung wie im Urzustand. Alle hier diskutierten Varianten wurden durchaus bedacht und wären erwogen worden.

Wieso braucht es dafür ein Planfeststellungsverfahren? Nebenan auf der Bahnhofsstraße hat man die Gleismittenabstände ja auch ohne PFV flexitytauglich gemacht.
Zitat
Bahnsteigkante
Sowohl hierfür als auch für die Wiederherstellung wäre ein Planfeststellungsverfahren erforderlich.

Ein formgerechtes Planfeststellungsverfahren braucht es nicht mal für eine Grundinstandsetzung mit nicht unerheblicher Umtrassierung wie etwa Kaphaltestellen (K.-Wolf-Straße). Oder gab es dazu irgendwo eine Veröffentlichung?
Bei nur geringfügigen Lagekorrekturen wie letztens in der Rennbahnstraße wird wahrscheinlich nicht mal eine Plangenehmigung nötig sein, das läuft unter Instandhaltung. Dort können seit dem einseitigen Austausch der GVP gegen Rahmengleis Flexity betriebssicher verkehren.

so long

Mario
Zitat
Bd2001
Zitat
Bahnsteigkante
Zitat
der weiße bim

... Hoffentlich wird wenigstens der Gleismittenabstand auf das Minimum für den Einsatz der Flexity gebracht. Falls er es dort nicht schon ist wie bei einigen nach DDR-BOStrab von 1976 neu gebauten oder grunderneuerten Gleisabschnitten.

Sowohl hierfür als auch für die Wiederherstellung wäre ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Daher die Wiederherstellung wie im Urzustand. Alle hier diskutierten Varianten wurden durchaus bedacht und wären erwogen worden.

Wieso braucht es dafür ein Planfeststellungsverfahren? Nebenan auf der Bahnhofsstraße hat man die Gleismittenabstände ja auch ohne PFV flexitytauglich gemacht.

Braucht man auch nicht. Sowohl eine leichte Veränderung der Gleislage, als auch die Anlage von Kaphaltestellen sind ohne eigene Planfeststellung möglich. Es muss schon eine sogenannte gravierende Änderung vorliegen, um ein neues Planfeststellungsverfahren zu erfordern.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Die Gleise sind in ihrer Lage nicht verändert wurden. Die Aufregung über ein notwendiges oder nicht notwendiges PFV waren umsonst.
Zitat
Bd2001
Die Gleise sind in ihrer Lage nicht verändert wurden. Die Aufregung über ein notwendiges oder nicht notwendiges PFV waren umsonst.

Wie weit sind die Arbeiten in der Straße nach Seelenbind denn mittlerweile konkret gediehen?

Viele Grüße
Arnd
Bin da gestern mal vorbeigelaufen an der Kreuzung zur Bahnhofstr.und es sah aus wie immer.

Aber die BVG informiert mit Aushängen schon über die Sperrungen ab 2.3.2020.
Zitat
micha774
Bin da gestern mal vorbeigelaufen an der Kreuzung zur Bahnhofstr.und es sah aus wie immer.

Wie meinst Du denn das? Dort finden doch rege Bautätigkeiten statt.
Inzwischen sind die Gleise wieder hergestellt worden und es werden noch letzte Arbeiten erledigt, also Endspurt würde ich sagen. Asphaltiert ist auch schon alles, es sieht aber von weitem, beim Vorbeifahren im Bus so aus, als ob noch eine letzte Schicht aufgetragen werden muß. Gestern wurde an den Fahrleitungen herumgefummelt, wenn ich das richtig beobachtet habe.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
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