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Planfeststellung für die „Straßenbahnneubaustrecke Hauptbahnhof – U-Bahnhof Turmstraße“
geschrieben von Marienfelde 
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gibt die Auslegung von Planunterlagen für die Neubaustrecke vom Hauptbahnhof zum U-Bahnhof Turmstraße bekannt.

"Mit dem Vorhaben soll die bestehende Straßenbahnstrecke ab Hauptbahnhof mit Führung über die Invalidenstraße – Alt Moabit – Rathenower Straße – Turmstraße bis zum U-Bahnhof Turmstraße weitergeführt werden. Die Straßenbahn wird in der Mittellage der Richtungsfahrbahnen zum Teil unabhängig auf besonderem Bahnkörper und zum Teil straßenbündig gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr geführt. Durch die Trassenführung und die barrierefreien Haltestellen ergeben sich größere Veränderungen im Straßenraum."

"(...) Der aktualisierte Plan für das eingangs bezeichnete Bauvorhaben (...) liegt

vom 14. Oktober bis einschließlich 13. November 2019

im

Bezirksamt Mitte von Berlin
Abt. Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit
Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Kataster und Vermessung
Rathaus Tiergarten
Mathilde-Jacob-Platz 1, Raum 325

10551 Berlin
Telefon: 901833-600


montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. wie vor) auch außerhalb dieser Zeiten zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Donnerstags von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr werden Mitarbeitende der Vorhabenträgerin zu weiteren Erläuterungen und Auskünften am Auslegungsort zur Verfügung stehen.

Die Bekanntmachung und die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen sind von Beginn der Auslegung bis Ende der Einwendungsfrist auf der Internetseite: [www.berlin.de] sowie im UVP-Portal des Landes Berlin veröffentlicht."

(...) "1. Jeder, dessen Belange von den Planänderungen berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, das ist bis einschließlich 27. November 2019 (maßgebend ist der Eingang in der Verwaltung), Einwendungen bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, IV E 1, Postanschrift: Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin (während der Auslegungszeit auch am Auslegungsort) schriftlich oder zur Niederschrift (Raum Ru 419) oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten Signatur im Sinne des Vertrauensdienstegesetzes (VDG) i. V. m. der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 versehen an die E-Mail-Adresse post@senuvk.berlin.de erheben. Personen die sich bereits im 1. Anhörungsverfahren zu dem Vorhaben geäußert haben, dürfen nur noch zu den geänderten Teilen der Planunterlagen Einwände erheben. Personen, die durch die prognostizierten Lärmimmissionen erstmalig oder stärker als bisher betroffen sind, dürfen, ungeachtet ob sie sich bereits zu dem Vorhaben geäußert haben oder nicht, zu allen Teilen der Planunterlagen Einwände erheben."
OK, ihc habe die Pläne jetzt nur gaaanz oberflächlich überflogen (was bin ich lustig). Im Wesentlichen gibt es eine Änderung zur bisherigen Planung: die Radwegsituation an der Haltestelle Lessser-Ury-Weg nach Osten wurde geändert. Die Konstruktion, wie sie aktuell Standard ist und wie sie aktuell in der Boxhagener hergestellt wird (wir diskutierten) - 1 m breiter Radweg direkt an der Kap-Kante - wird aufgegeben zugunsten eines Radwegs in Normbreite "hintenrum". Also der dort vorhandene "Schutz"-Streifen wird für die Haltestelle hoch aufs Bord geführt und verläuft hinter dem Wartehäuschen. Die Haltestelle wird damit quasi als Insel ausgeführt. Ich weiß, es gibt hierzu kontroverse Meinungen, aber nach meiner Sicht ist das die beste Variante für alle.
Alle anderen Änderungen sind ausschließlich kosmetischer Natur.

Ansonsten- Puh! Jetzt mit einigem zeitlichen Abstand werden einem (also mit zumindest) die Mängel der Planung nochmal so richtig bewusst. Ich muss das ganz deutlich sagen, ich bin nicht zufrieden damit. Da sind viele pfuschige Lösungen drin (fängt mit der beschriebenen Haltestelle an, der Bahnsteig wird nur 38 m lang, WZH!?), nervige Verschwenkungen, die wir aus dem Bereich Naturkundemuseum schon kennen, sehr kurze Sperrflächen vor Ampeln, viele Abschnitte geteilt mit Kfz, Radwege, die durchweg nicht den Anforderungen des MobG entsprechen. Hier wird deer Tram sehr viel Unfug zugemutet, um das Dogma der Zweistreifigkeit in der Invaliden/Alt-Moabit durchzuziehen, oder um einen einzige Linksabbiegerspur unterzubringen (z.B. Rathenower links in die Seydlitz, guck sich das mal einer an, welch ein Wahnsinn!).

Ich lass mich mal zu der polemischen Aussage hinreißen: so sieht es aus, wenn Autobehörden ÖV planen. Von eindeutiger Priorisierung des Umweltverbundes kann ich hier wenig entdecken.

Trotzdem freue ich mich. Darüber, dass die Planung steht, dass jetzt Baurecht besteht und darüber dass es endlich los geht. Und es ist bei Weitem nicht alles falsch, es sind auch Lösungen dabei, die ich sehr schön finde, wie der Rasengleiskörper in der Turmstraße und die Inselhaltestellen Turmstraße, Lübecker und Rathenower. Bei aller Meckerei will ich doch betonen, dass es mir viel lieber ist, diese 80%-Lösung umgesetzt zu sehen, als ewig auf eine bessere Neuplanung zu warten.
Zitat
schallundrausch
Da sind viele pfuschige Lösungen drin (fängt mit der beschriebenen Haltestelle an, der Bahnsteig wird nur 38 m lang, WZH!?)

Glaub ich hab in dem PDF gelesen, dass dies aus den Einfahrten resultiert und man 60m Züge trotzdem freigibt, da die Enden der Bahn von der "Straße bedient werden können".
Zitat aus Anlage 01 Abschnitt 4.9 Haltestellen Seite 35:
Zitat

Bis auf die Haltestelle Lesser-Ury-Weg sind alle Haltestellen in Mittellage geplant. Die Haltestelle LesserUry-Weg ist als Kaphaltestelle im Seitenraum geplant. Die Bahnsteige und deren Zugänge werden barrierefrei11 gestaltet. Die Nutzlänge der Haltestellen beträgt bis auf die Haltestelle Lesser-Ury-Weg 62 m. Die
Länge der Haltestelle Lesser-Ury-Weg ist durch die angrenzenden Zufahrten auf 50 m (inklusive Rampen)
begrenzt. Der Halt von Bahnen mit einer Länge von bis zu 60 m ist dennoch möglich, da an den hinteren
Türen auf Fahrbahnniveau aus und vom Fahrbahnniveau eingestiegen werden kann.
Zitat
schallundrausch
(...)
Puh! Jetzt mit einigem zeitlichen Abstand werden einem (also mit zumindest) die Mängel der Planung nochmal so richtig bewusst. Ich muss das ganz deutlich sagen, ich bin nicht zufrieden damit. Da sind viele pfuschige Lösungen drin (fängt mit der beschriebenen Haltestelle an, der Bahnsteig wird nur 38 m lang, WZH!?), nervige Verschwenkungen, die wir aus dem Bereich Naturkundemuseum schon kennen, sehr kurze Sperrflächen vor Ampeln, viele Abschnitte geteilt mit Kfz, Radwege, die durchweg nicht den Anforderungen des MobG entsprechen. Hier wird deer Tram sehr viel Unfug zugemutet, um das Dogma der Zweistreifigkeit in der Invaliden/Alt-Moabit durchzuziehen, oder um einen einzige Linksabbiegerspur unterzubringen (z.B. Rathenower links in die Seydlitz, guck sich das mal einer an, welch ein Wahnsinn!).

Ich lass mich mal zu der polemischen Aussage hinreißen: so sieht es aus, wenn Autobehörden ÖV planen. Von eindeutiger Priorisierung des Umweltverbundes kann ich hier wenig entdecken.

Trotzdem freue ich mich. Darüber, dass die Planung steht, dass jetzt Baurecht besteht und darüber dass es endlich los geht. Und es ist bei Weitem nicht alles falsch, es sind auch Lösungen dabei, die ich sehr schön finde, wie der Rasengleiskörper in der Turmstraße und die Inselhaltestellen Turmstraße, Lübecker und Rathenower. Bei aller Meckerei will ich doch betonen, dass es mir viel lieber ist, diese 80%-Lösung umgesetzt zu sehen, als ewig auf eine bessere Neuplanung zu warten.

Ich teile Deine Einschätzung. Mein Lösungsansatz in der Rathenower Straße wäre folgender: Keine Linksabbiegerspur in die Seydlitzstraße, stattdessen besonderer Bahnkörper der Straßenbahn in Richtung Turmstraße, ggfs. mit einem kurzen Stück dynamisch freizugebendem Straßenbahngleis unmittelbar vor der Turmstraße (Tram als "Pulkführer").

Richtig ärgerlich finde ich die Planung des staugefährdeten Abschnitts von der Lübecker Straße bis vor der Kreuzung mit der Stromstraße, in dem die Tram gerade keinen besonderen Bahnkörper erhält. Der besondere Bahnkörper der Straßenbahn beginnt in westlicher Richtung bezeichnenderweise erst wieder in der Haltestelle am U-Bhf. Turmstraße - damit die "Autler" an der dort haltenden Tram flott vorbeifahren können.

Diese Planung müßte man den daran beteiligten Planern links und rechts um die Ohren hauen,

meint Marienfelde.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 11.10.2019 12:25 von Marienfelde.
Und es bleibt dabei, dass die eigene Busspur in der westl. Invalidenstraße zugunsten 2 MIV-Spuren aufgelöst wird,
von der eine von der Straßenbahn mitbenutzt werden "darf" :\

Alles in allem gibt es für den ÖPNV keine Verbesserungen.

Und @Schallundrausch - die Planung steht nicht, sie wurde neu ausgelegt. War sie ja schonmal.
Jetzt kann wieder jeder einwenden. Ich nehme an, dass einige (IGEB, BUND, ...) die selben Einwendungen
von damals copy-paste nocheinmal einbringen können.
Zitat
schallundrausch
(...)
Puh! Jetzt mit einigem zeitlichen Abstand werden einem (also mit zumindest) die Mängel der Planung nochmal so richtig bewusst. Ich muss das ganz deutlich sagen, ich bin nicht zufrieden damit. Da sind viele pfuschige Lösungen drin (fängt mit der beschriebenen Haltestelle an, der Bahnsteig wird nur 38 m lang, WZH!?), nervige Verschwenkungen, die wir aus dem Bereich Naturkundemuseum schon kennen, sehr kurze Sperrflächen vor Ampeln, viele Abschnitte geteilt mit Kfz, Radwege, die durchweg nicht den Anforderungen des MobG entsprechen. Hier wird deer Tram sehr viel Unfug zugemutet, um das Dogma der Zweistreifigkeit in der Invaliden/Alt-Moabit durchzuziehen, oder um einen einzige Linksabbiegerspur unterzubringen (z.B. Rathenower links in die Seydlitz, guck sich das mal einer an, welch ein Wahnsinn!).

Ich lass mich mal zu der polemischen Aussage hinreißen: so sieht es aus, wenn Autobehörden ÖV planen. Von eindeutiger Priorisierung des Umweltverbundes kann ich hier wenig entdecken.

Trotzdem freue ich mich. Darüber, dass die Planung steht, dass jetzt Baurecht besteht und darüber dass es endlich los geht. Und es ist bei Weitem nicht alles falsch, es sind auch Lösungen dabei, die ich sehr schön finde, wie der Rasengleiskörper in der Turmstraße und die Inselhaltestellen Turmstraße, Lübecker und Rathenower. Bei aller Meckerei will ich doch betonen, dass es mir viel lieber ist, diese 80%-Lösung umgesetzt zu sehen, als ewig auf eine bessere Neuplanung zu warten.

Dem würde ich zustimmen, wenn gleichzeitig ein Weg aufgezeigt wird, wie es bei zukünftigen Planungen besser laufen kann. Aber das kann ich nicht erkennen, stattdessen: "Mobilitätsgesetz ja, aber die Autos". Solange keine Besserung in Sicht ist, wäre ich dafür, dass der Senat mit einem Projekt mal so richtig auf die Schnauze fallen sollte, bis er es gelernt hat.

Zitat
Marienfelde
Ich teile Deine Einschätzung. Mein Lösungsansatz in der Rathenower Straße wäre folgender: Keine Linksabbiegerspur in die Seydlitzstraße, stattdessen besonderer Bahnkörper der Straßenbahn in Richtung Turmstraße, ggfs. mit einem kurzen Stück dynamisch freizugebendem Straßenbahngleis unmittelbar vor der Turmstraße (Tram als "Pulkführer").

Richtig ärgerlich finde ich die Planung des staugefährdeten Abschnitts von der Lübecker Straße bis vor der Kreuzung mit der Stromstraße, in dem die Tram gerade keinen besonderen Bahnkörper erhält. Der besondere Bahnkörper der Straßenbahn beginnt in westlicher Richtung bezeichnenderweise erst wieder in der Haltestelle am U-Bhf. Turmstraße - damit die "Autler" an der dort haltenden Tram flott vorbeifahren können.

Diese Planung müßte man den daran beteiligten Planern links und rechts um die Ohren hauen,

meint Marienfelde.

Ja, überall wurde der Fokus darauf gelegt, das der Autoverkehr ungehindert fließen kann. Busspuren immer so, dass die Autos nicht vom Bus behindert werden, aber nicht umgekehrt. Und dazu jede Menge der ach so beliebten Fahrradweichen.

Gruß w.
Oh nein, ich Idiot. Den wichtigsten Punkt übersehen!
Auslegung einer Planänderung /= Planfeststellung. Autsch.
Na gut, sehen wir es positiv: Jetzt sind wieder Einwendungen und damit Änderungen möglich. Allerdings können wir uns komplett vom Zeitplan verabschieden, bis Dezember 2021 fertig zu werden. Wenn bis dahin Baubeginn ist, kann man wohl von Glück reden.

@Marienfelde: treffende Einschätzung. besonderer Bahnkörper, oder überhaupt Sperrflächen, sind nur dort vorhanden, wo sie 'niemanden stören'. Nicht dort, wo es sinnvoll wäre. Dass mit der 'negativen Umverteilung von Verkehrsräumen' vom ÖV hin zum MIV in der Invalidenstraße ist mir auch sauer aufgestoßen.
Hallo zusammen,

nicht nur die grauenhafte Seitennavigation, sondern vor allem die Online-Bereitstellung in Form von 102 (!) Einzeldokumenten zum Download (anstelle einer ZIP-Datei) ist schon eine grobe Unverschämtheit und eine klare Missachtung der Öffentlichkeit und der Betroffenen.

Wer an dem kompletten Dateisatz interessiert ist, kann ihn sich hier von meinem eigenen Webspace als ZIP-Datei herunterladen (ca. 170 MB).

Viele Grüße
Manuel
Zitat
willi79
Zitat
schallundrausch
(...)
Ich lass mich mal zu der polemischen Aussage hinreißen: so sieht es aus, wenn Autobehörden ÖV planen. Von eindeutiger Priorisierung des Umweltverbundes kann ich hier wenig entdecken.

Trotzdem freue ich mich. Darüber, dass die Planung steht, dass jetzt Baurecht besteht und darüber dass es endlich los geht. Und es ist bei Weitem nicht alles falsch, es sind auch Lösungen dabei, die ich sehr schön finde, wie der Rasengleiskörper in der Turmstraße und die Inselhaltestellen Turmstraße, Lübecker und Rathenower. Bei aller Meckerei will ich doch betonen, dass es mir viel lieber ist, diese 80%-Lösung umgesetzt zu sehen, als ewig auf eine bessere Neuplanung zu warten.

Dem würde ich zustimmen, wenn gleichzeitig ein Weg aufgezeigt wird, wie es bei zukünftigen Planungen besser laufen kann. Aber das kann ich nicht erkennen, stattdessen: "Mobilitätsgesetz ja, aber die Autos". Solange keine Besserung in Sicht ist, wäre ich dafür, dass der Senat mit einem Projekt mal so richtig auf die Schnauze fallen sollte, bis er es gelernt hat.
(...)

Gruß w.

1. Ich glaube nicht, das dem Senat diese "Niederungen der Planungsebene" überhaupt bewußt sind.

2. "Jeder Schritt wirklicher Bewegung ist wichtiger als ein Dutzend Programme." (Karl Marx in seinem Brief an Bracke, dem er die "Randglossen zum Programm der deutschen Arbeiterpartei" (Kritik des Gothaer Programms) beifügte.)

Der Bau dieser in Teilen schlecht geplanten Straßenbahnstrecke wird die Straßenbahn, ja den öffentlichen Verkehr in unserer Stadt überhaupt, trotz aller Mängel ein gutes Stück voranbringen.

Ich freue mich schon jetzt auf das Erstaunen der dann aktuellen BVG-Spitze, wenn sie erstmals die Fahrgastzahlen der "neuen" Straßenbahnstrecke zum U-Bhf. Turmstraße zur Kenntnis nehmen muß.



3 mal bearbeitet. Zuletzt am 11.10.2019 14:23 von Marienfelde.
Zitat
TomB
Und @Schallundrausch - die Planung steht nicht, sie wurde neu ausgelegt. War sie ja schonmal.
Jetzt kann wieder jeder einwenden. Ich nehme an, dass einige (IGEB, BUND, ...) die selben Einwendungen von damals copy-paste nocheinmal einbringen können.

Ganz so einfach ist das dann doch nicht. Wer nämlich in der "1. Runde" schon Einwendungen vorgetragen/eingereicht hat, darf sich jetzt nur noch zu den konkret geänderten Planteilen äußern und darf eben gerade nicht nochmal seine Statements aus 2018 zum Besten geben...

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
TomB
Und @Schallundrausch - die Planung steht nicht, sie wurde neu ausgelegt. War sie ja schonmal.
Jetzt kann wieder jeder einwenden. Ich nehme an, dass einige (IGEB, BUND, ...) die selben Einwendungen von damals copy-paste nocheinmal einbringen können.

Ganz so einfach ist das dann doch nicht. Wer nämlich in der "1. Runde" schon Einwendungen vorgetragen/eingereicht hat, darf sich jetzt nur noch zu den konkret geänderten Planteilen äußern und darf eben gerade nicht nochmal seine Statements aus 2018 zum Besten geben...

Das heißt dann aber dass diese Einwendungen noch auf dem Tisch liegen und der Einwender ggf. immernoch gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen können. Oder?

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat
Nemo
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
TomB
Und @Schallundrausch - die Planung steht nicht, sie wurde neu ausgelegt. War sie ja schonmal.
Jetzt kann wieder jeder einwenden. Ich nehme an, dass einige (IGEB, BUND, ...) die selben Einwendungen von damals copy-paste nocheinmal einbringen können.

Ganz so einfach ist das dann doch nicht. Wer nämlich in der "1. Runde" schon Einwendungen vorgetragen/eingereicht hat, darf sich jetzt nur noch zu den konkret geänderten Planteilen äußern und darf eben gerade nicht nochmal seine Statements aus 2018 zum Besten geben...

Das heißt dann aber dass diese Einwendungen noch auf dem Tisch liegen und der Einwender ggf. immernoch gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen können. Oder?

Wenn den Einwendungen nicht durch Festlegungen im PFB abgeholfen bzw. entsprochen wurde oder sich die Einwendenden nicht mit den Erwiderungen der Vorhabenträgerin BVG zufrieden geben, heißt das natürlich genau dieses. Aber das kann man natürlich erst sagen, wenn tatsächlich der endgültige Beschluss vorliegt.

Viele Grüße
Arnd
Also ich finde es krass, dass nix Relevantes geändert wurde, zumal gezeigt wurde, dass wider die Planungsziele geplant wurde. Wenn die Behörde diese Planung genehmigt, macht sich die Verwaltung komplett lächerlich.
Wie flexibel können eigentlich Sperrflächen abmakiert werden?

Gut eine baulich Trennung vom Autoverkehr wäre ideal, aber wenn man die Bahn überhaupt erstmal gebaut bekommt und dann die asphaltierte Tramtrasse im Nachhinein für Autos sperrt? Wäre das möglich?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.10.2019 12:00 von PassusDuriusculus.
Zitat
PassusDuriusculus
Wie flexibel können eigentlich Sperrflächen abmakiert werden?

Gut eine baulich Trennung vom Autoverkehr wäre ideal, aber wenn man die Bahn überhaupt erstmal gebaut bekommt und dann die asphaltierte Tramtrasse im Nachhinein für Autos sperrt? Wäre das möglich?

Ich zitiere mal Radio Erivan: Im Prinzip ja...

Es könnte allerdings sein, dass - zumal bei Inanspruchnahme von GVFG-Mitteln - solcherlei Änderungen streng genommen erst eine gewisse Zeit nach Fertigstellung gestattet sind. Dann müsste man das evtl. anfänglich über formal temporäre straßenverkehrsbehördliche Anordnungen (also gelbe statt weiße Markierungen) realisieren.

Viele Grüße
Arnd
Zitat
TomB
Also ich finde es krass, dass nix Relevantes geändert wurde, zumal gezeigt wurde, dass wider die Planungsziele geplant wurde. Wenn die Behörde diese Planung genehmigt, macht sich die Verwaltung komplett lächerlich.

"Nichts geändert" kann irgendwie nicht sein, denn dann gäbe es ja jetzt keine erneute Planauslegung. Diesen Aufwand mit entsprechend längerer Verfahrenslaufzeit treibt man nur, wenn es juristisch nicht anders geht, die jetzige Planung also "in wesentlichen Punkten" von der 2018 eingereichten und ausgelegten Version abweicht.

Und ob die Planung tatsächlich den Zielen widerspricht, lässt sich so pauschal eben auch nicht konstatieren. Gerade in der Gegend (Verbindung zwischen A100/A111, derzeit noch TXL und Regierungsviertel) gilt es eben, im Abwägungsprozess unterschiedlichste Interessen einigermaßen in Einklang zu bringen. Da müssen wir wirklich abwarten, was im endgültigen PFB mitsamt Nebenbestimmungen etc. steht...

Viele Grüße
Arnd
Zitat
PassusDuriusculus
Wie flexibel können eigentlich Sperrflächen abmakiert werden?

Gut eine baulich Trennung vom Autoverkehr wäre ideal, aber wenn man die Bahn überhaupt erstmal gebaut bekommt und dann die asphaltierte Tramtrasse im Nachhinein für Autos sperrt? Wäre das möglich?

Steht im Erläuterungsbericht explizit drin: Fahrbahaufteilung und Radverkehrsanlagen sind nachrichtlich und werden von der VLB angeordnet.
Heißt, sie sind nicht planfestgestellt und können jederzeit ohne großen Planungsaufwand unabhängig vom PFV geändert werden.
Allerdings geben die Bordsteinkantenverläufe ja eine bestimmte Aufteilung des Straßenraumes vor, so dass an einigen Stellen quasi Fakten geschaffen werden. Aber konkret: eine Sperrfläche auf einer gemeinsamen Tram/Auto-Fahrbahn kann ohne weiteres verlängert werden.
Zitat
schallundrausch
Zitat
PassusDuriusculus
Wie flexibel können eigentlich Sperrflächen abmakiert werden?

Gut eine baulich Trennung vom Autoverkehr wäre ideal, aber wenn man die Bahn überhaupt erstmal gebaut bekommt und dann die asphaltierte Tramtrasse im Nachhinein für Autos sperrt? Wäre das möglich?

Steht im Erläuterungsbericht explizit drin: Fahrbahaufteilung und Radverkehrsanlagen sind nachrichtlich und werden von der VLB angeordnet.
Heißt, sie sind nicht planfestgestellt und können jederzeit ohne großen Planungsaufwand unabhängig vom PFV geändert werden.
Allerdings geben die Bordsteinkantenverläufe ja eine bestimmte Aufteilung des Straßenraumes vor, so dass an einigen Stellen quasi Fakten geschaffen werden. Aber konkret: eine Sperrfläche auf einer gemeinsamen Tram/Auto-Fahrbahn kann ohne weiteres verlängert werden.

Sehr gut. Dann war/ist ja die ganze Aufregung u. a. einiger Leute hier im Forum tatsächlich eher mit Handlungen zu Gunsten heimischer Stubentiger gleichzusetzen. Vielleicht ist es ja doch besser, die Dokumente erst zu lesen und zu verstehen, bevor man sich ob deren Inhalts echauffiert... :-)

Die LSA-Programmierung auf dem Groß-Berliner-Damm (WISTA-2) ist übrigens auch nicht in Stein gemeißelt und selbst die bis Mitte der 1970er Jahre für solche Applikationen genutzten Lochstreifen oder Kontaktwalzen konnte man - zumindest bei westdeutschen Anlagen - für Änderungen jederzeit austauschen.

Viele Grüße
Arnd
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