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Ausschreibung System Stadtbahn - Thema beendet
geschrieben von merlinbt01 
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Global Fisch
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Jim Knopf vom Niederrhein
wie ich schon weiter oben angemerkt hatte: Baustellen im SPNV werden über Jahre hinaus im voraus geplant. Daß es zu wenig Lokführer gibt, ist bekannt. Daß unterbezahlte Lokführer das Unternehmen wechseln, kann einkalkuliert werden. Selbst Signal- und BÜ-Störungen, Notfalleinsätze usw. usw. werden Jahr für Jahr fortlaufen dokumentiert und können abgeschätzt und eingepreist werden. Die Liste lässt sich beliebig verlängern.

Eben. Der Fehler liegt hier m.E. eben klar (wenn nichts hinzukommt, was noch nicht publiziert wurde) klar bei Abellio.

Zitat

Um mal konkret zu werden: wieviel wird für die Ringbahn bezahlt und wo soll denn die Zielmarke für Nord-Süd / Stadtbahn liegen. Hier im Forum wurde schon von "unter EUR 10,00 pro Zugkm" spekuliert.

Auf die Schnelle:

"Der Preis für jeden gefahrenen Zugkilometer stieg dabei von 10,67 Euro auf 15,66 Euro, ein Plus von fast 50 Prozent. "

Tagesspiegel

Wobei nicht exakt vergleichbar, von wegen Brutto-Netto etc.

Vielleicht zwei Anmerkungen dazu:

1. Mittlerweile haben die Aufgabenträger und EVU "einen neuen, diskriminierungsfreien Personalkostenindex, den PKI SPNV für Fahrpersonale, entwickelt. Dieser wird den SPNV-Aufgabenträgern für künftige Neuvergaben zur Anwendung empfohlen."

Der bisher angewendete Personalkostenindex H 49 (Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen) erwies sich als nicht unproblematisch:

"In den letzten Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass dieser amtliche Index die Besonderheiten des Teilsegments Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und die zugehörigen Regelungen der SPNV-Tarifverträge nicht mehr adäquat abbildete und somit die Indexentwicklung unterhalb der tatsächlichen Personalkostenentwicklung im SPNV lag."

Hier noch ein Link zum Bundesverband Schienennahverkehr: [www.schienennahverkehr.de]

2. Die sehr "dynamische Preisentwicklung" für den Zugkilometer hängt vermutlich auch mit der Entwicklung der Trassen- und Stationspreise im Berliner S-Bahnnetz zusammen; ich komme jetzt aber nicht dazu, das nachzuvollziehen.
Alstom stellt Nachprüfungsantrag zur S-Bahn-Ausschreibung

Tagesspiegel
[www.google.com]

Berliner Zeitung
[www.berliner-zeitung.de]



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 23.07.2021 19:54 von PassusDuriusculus.
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PassusDuriusculus
Alstom stellt Nachprüfungsantrag zur S-Bahn-Ausschreibung

Tagesspiegel
[www.google.com]

Berliner Zeitung
[www.berliner-zeitung.de]

Hmm, Herr Nikutta stellt einen Nachprüfungsantrag gegen eine noch nicht erfolgte Vergabeentscheidung? Wie soll das gehen...?

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Arnd Hellinger

Hmm, Herr Nikutta stellt einen Nachprüfungsantrag gegen eine noch nicht erfolgte Vergabeentscheidung? Wie soll das gehen...?

Man lä0t zwei Dinge prüfen, ob sie mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar sind:

Erstens Gesamtangebote werden bevorzugt, weil Einzelangebote für das Fahrzeug nicht berücksichtigt werden, wenn keine komplementären Betreiber Einzelangebote vorliegen, selbst dann nicht, wenn sie den halben Preis hätten als die Fahrzeuge im Gesamtangebot.

Zweitens die nachträgliche Streichung der 1500V Anforderung. Darin sieht Alstom eine nachträgliche Änderung zugunsten dem StaSi-Konsortium.
Zitat
Bd2001

Zweitens die nachträgliche Streichung der 1500V Anforderung. Darin sieht Alstom eine nachträgliche Änderung zugunsten dem StaSi-Konsortium.

Damit würden alle vor einer Neuentwicklung stehen, klar. Und Alstom ist vielleicht sogar bei 1500 Volt weiter. Ich verstehe nur nicht, wie die DB-Netz sich den Luxus zweier Gleichstromsysteme leistet, eines mit 750 und eines mit 1200 Volt in Hamburg, wo Gleichstrom eh speziell in D ist. Aber es tendiert ja eh alles Richtung Länderbahn 2.0 nach meinem Empfinden.
Zitat
Bd2001
Zitat
Arnd Hellinger

Hmm, Herr Nikutta stellt einen Nachprüfungsantrag gegen eine noch nicht erfolgte Vergabeentscheidung? Wie soll das gehen...?

Man lä0t zwei Dinge prüfen, ob sie mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar sind:

Erstens Gesamtangebote werden bevorzugt, weil Einzelangebote für das Fahrzeug nicht berücksichtigt werden, wenn keine komplementären Betreiber Einzelangebote vorliegen, selbst dann nicht, wenn sie den halben Preis hätten als die Fahrzeuge im Gesamtangebot.

Zweitens die nachträgliche Streichung der 1500V Anforderung. Darin sieht Alstom eine nachträgliche Änderung zugunsten dem StaSi-Konsortium.

Wo steht es, dass die Anforderung von 1500 V gestrichen ist? Wenn dies stimmt, dann werden wohl künftig im Berliner S-Bahnnetz nur noch Fahrzeuge der neuen Baureihe 483/484 unterwegs sein.
Wobei Stadler ja dann hoffentlich trotzdem von den Erfahrungen der BR 483/84 profitiert, auch wenn es ein neues Fahrzeug wird, oder?
Zitat
PassusDuriusculus
Wobei Stadler ja dann hoffentlich trotzdem von den Erfahrungen der BR 483/84 profitiert, auch wenn es ein neues Fahrzeug wird, oder?

Im Gegenzug profitiert Alsthom von der BR 490 der S-Bahn Hamburg. Also gleiche Bedingungen für beide Bewerber.
Hmmm ich halte einfach sehr viel von der BR 483/4
Zitat
PassusDuriusculus
Wobei Stadler ja dann hoffentlich trotzdem von den Erfahrungen der BR 483/84 profitiert, auch wenn es ein neues Fahrzeug wird, oder?

Selbst wenn Stadler Züge für 1500 Volt bauen müsste, der FLIRT wurde auch schon für zig unterschiedliche Systeme gebaut. So groß würden die Nachfolger sich doch sicherlich nicht unterscheiden.
Zitat
Bd2001
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Arnd Hellinger

Hmm, Herr Nikutta stellt einen Nachprüfungsantrag gegen eine noch nicht erfolgte Vergabeentscheidung? Wie soll das gehen...?

Man läßt zwei Dinge prüfen, ob sie mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar sind:

(...)

Zweitens die nachträgliche Streichung der 1500V Anforderung. Darin sieht Alstom eine nachträgliche Änderung zugunsten dem StaSi-Konsortium.

Aha, es soll Auftraggebern also verboten werden, auf Anforderungen zu verzichten, die sich im Laufe eines mehrjährigen Verfahrens als nicht erforderlich/sinnvoll oder unwirtschaftlich erwiesen haben? In welcher abgehobenen Welt leben die Alstom-Verantwortlichen bitte? Wenn ich bei der Vorbereitung des Neukaufs einer Küche, eines PCs oder Rollstuhls merke, auf Funktion XYZ-4711 verzichten zu können, ist das allein meine Entscheidung als Auftraggeber.

Und zudem: Ein Fahrzeug für nur eines statt für zwei Stromsysteme zu entwerfen, sollte doch wohl für alle Bieter weniger aufwändig - und damit vorteilhaft - sein. Insofern gehe ich nicht von einem Erfolg für Alstom aus, da die Anforderung ja vor der Vergabeentscheidung geändert worden ist.

Hier werden - wie schon bei der U-Bahn-Bestellung - wieder einmal vollkommen sinnfrei Anwalts- und Beraterkanzleien beglückt. Das Vergaberecht muss endlich vereinfacht und entbürokratisiert werden...

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Arnd Hellinger
Hier werden - wie schon bei der U-Bahn-Bestellung - wieder einmal vollkommen sinnfrei Anwalts- und Beraterkanzleien beglückt. Das Vergaberecht muss endlich vereinfacht und entbürokratisiert werden...

Ich dagegen halte die beiden aufgeworfenen Fragestellung für durchaus legitim. Alles weitere wird dann ein Gericht entscheiden.

Wenn man Ausschreibungsbedingungen in wesentlichen Punkten während der Angebotsphase ändert, dann stellt sich die Frage, was die gesetzlich vorgeschriebene Vorabinformation (1 Jahr vorher?) wert ist. Und eine Klausel, die Einzelangebote ohne Komplementärangebot (auf das der Bietende keinen Einfluss hat) nachträglich entwertet, erscheint mir tatsächlich hochgradig fragwürdig. Vielmehr hätte man vorschreiben müssen, dass Bieter auf das Gesamtpaket grundsätzlich auch Einzelangebote abgeben müssen, das hätte insgesamt die Transparenz sehr erhöht.

Viele Grüße
André
Zitat
PassusDuriusculus
Wobei Stadler ja dann hoffentlich trotzdem von den Erfahrungen der BR 483/84 profitiert, auch wenn es ein neues Fahrzeug wird, oder?

Warum sollte es deiner Meinung nach bei der Auslieferung zwischen 2027 und 2034 eine andere Baureihe werden?
Zitat
Henning
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PassusDuriusculus
Wobei Stadler ja dann hoffentlich trotzdem von den Erfahrungen der BR 483/84 profitiert, auch wenn es ein neues Fahrzeug wird, oder?

Warum sollte es deiner Meinung nach bei der Auslieferung zwischen 2027 und 2034 eine andere Baureihe werden?

Weil Frau Günther neue Anforderungen an künftige Fahrzeuge gestellt hat...

Viele Grüße
Arnd
Zitat
andre_de
Zitat
Arnd Hellinger
Hier werden - wie schon bei der U-Bahn-Bestellung - wieder einmal vollkommen sinnfrei Anwalts- und Beraterkanzleien beglückt. Das Vergaberecht muss endlich vereinfacht und entbürokratisiert werden...

Ich dagegen halte die beiden aufgeworfenen Fragestellung für durchaus legitim. Alles weitere wird dann ein Gericht entscheiden.

Wenn man Ausschreibungsbedingungen in wesentlichen Punkten während der Angebotsphase ändert, dann stellt sich die Frage, was die gesetzlich vorgeschriebene Vorabinformation (1 Jahr vorher?) wert ist.

Und wann sollten Änderungen aufgrund neuer Sachverhalte oder veränderter politischer Bedingungen dann Deiner Meinung nach noch möglich sein?

Zitat
andre_de
Und eine Klausel, die Einzelangebote ohne Komplementärangebot (auf das der Bietende keinen Einfluss hat) nachträglich entwertet, erscheint mir tatsächlich hochgradig fragwürdig. Vielmehr hätte man vorschreiben müssen, dass Bieter auf das Gesamtpaket grundsätzlich auch Einzelangebote abgeben müssen, das hätte insgesamt die Transparenz sehr erhöht.

Nö, es ist Sache und Risiko jedes einzelnen Bieters, ob er ein Komplettpaket oder einzelne Leistungen verkaufen möchte. Ihm sollte dabei ohne explizite Darlegungen des Auftraggebers bewusst sein, dass für letzteren Komplettangebote vorzugswürdig sind...

Viele Grüße
Arnd
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Arnd Hellinger
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andre_de
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Arnd Hellinger
Hier werden - wie schon bei der U-Bahn-Bestellung - wieder einmal vollkommen sinnfrei Anwalts- und Beraterkanzleien beglückt. Das Vergaberecht muss endlich vereinfacht und entbürokratisiert werden...

Ich dagegen halte die beiden aufgeworfenen Fragestellung für durchaus legitim. Alles weitere wird dann ein Gericht entscheiden.

Wenn man Ausschreibungsbedingungen in wesentlichen Punkten während der Angebotsphase ändert, dann stellt sich die Frage, was die gesetzlich vorgeschriebene Vorabinformation (1 Jahr vorher?) wert ist.

Und wann sollten Änderungen aufgrund neuer Sachverhalte oder veränderter politischer Bedingungen dann Deiner Meinung nach noch möglich sein?

Zitat
andre_de
Und eine Klausel, die Einzelangebote ohne Komplementärangebot (auf das der Bietende keinen Einfluss hat) nachträglich entwertet, erscheint mir tatsächlich hochgradig fragwürdig. Vielmehr hätte man vorschreiben müssen, dass Bieter auf das Gesamtpaket grundsätzlich auch Einzelangebote abgeben müssen, das hätte insgesamt die Transparenz sehr erhöht.

Nö, es ist Sache und Risiko jedes einzelnen Bieters, ob er ein Komplettpaket oder einzelne Leistungen verkaufen möchte. Ihm sollte dabei ohne explizite Darlegungen des Auftraggebers bewusst sein, dass für letzteren Komplettangebote vorzugswürdig sind...

Du hast zu beiden Fragestellungen eine sehr klare (und offenbar auch sehr verfestigte) Meinung. Ich bin keineswegs der (verfestigten) gegenteiligen Meinung, auch wenn offenbar bei Dir dieser Eindruck entstanden ist. Ich habe lediglich geschrieben, dass ich die Fragestellungen an sich für legitim halte. Man wird sehen, wie die Vergabekammer und ggf. ein Gericht dazu urteilen. Ich möchte mir nicht anmaßen, hier von vorneherein zu sagen, dass die Klage Unsinn, Zeitverschwendung oder was auch immer sei.

Viele Grüße
André
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Arnd Hellinger
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Henning
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PassusDuriusculus
Wobei Stadler ja dann hoffentlich trotzdem von den Erfahrungen der BR 483/84 profitiert, auch wenn es ein neues Fahrzeug wird, oder?

Warum sollte es deiner Meinung nach bei der Auslieferung zwischen 2027 und 2034 eine andere Baureihe werden?

Weil Frau Günther neue Anforderungen an künftige Fahrzeuge gestellt hat...

Wenn die Anforderung für 1500 V gestrichen ist, dann braucht man in nächster Zeit doch keine neue Anforderungen mehr für künftige Fahrzeuge, oder?
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Marienfelde
Meines Erachtens führt die jetzige Ausschreibungspraxis im SPNV in den letzten Jahren zu für die gesamte Branche ruinösen Ergebnissen. Wenn über Jahre hinweg mehr oder weniger alle großen "Privaten" in der Summe überhaupt kein Geld mehr verdienen, so ist der Zusammenbruch des Ausschreibungsunfugs in der derzeitigen Form, "von innen heraus", absehbar.

Im Grunde zeigt sich hier die ganze Fragwürdigkeit des Ausschreibungsunfugs in einem Bereich, in dem "Gewinne" nur auf der Basis staatlicher Zuschüsse entstehen,

Jetzt knickt in NRW der nächste private Bahnbetreiber ein. Nach Abellio jetzt auch Keolis.
"Die französische Bahntochter Keolis will sich komplett aus dem deutschen Markt zurückziehen", so heute zu lesen in der Westdeutschen Allgemeinen. Und weiter: " ... die beiden "Probemfälle" Keolis und Abellio werfen ein Licht auf die Verwerfungen im NRW-Regionalbahn-Markt. Beobachter glauben, daß ausländische Tochterfirmen bei den Ausschreibungen der Linien "strategische Angebotspreise" aufgerufen haben, um im deutschen Regionalbahn-Geschäft Fuß zu fassen und dem Platzhirsch Deusche Bahn Marktanteile abjagen zu können. Dann seien sie von der tatsächlichen Kostenentwicklung überrollt worden ..."
Die Sprecherin von Keolis jammert über "explodierende" Kosten durch Tarifsteigerungen, Strafzahlungen wegen Verspätungen aufgrund von Baustellen und die ach so teure Ausbildung von Lokführern.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 09.08.2021 11:19 von Jim Knopf vom Niederrhein.
Das gefällt mir alles überhaupt nicht. Bei dso gab es den folgenden Beitrag eines Foristen zu Keolis (abellio): [www.drehscheibe-online.de]
Dieses Thema wurde beendet.