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Uferbahn Grünau - unsanierte Abschnitte
geschrieben von Arnd Hellinger 
Und sobald es nicht 'n ganzen Haufen Leute, sonder nur einige gibt, ignoriert man diese? Hier werden ja keine Lösungen gefordert, die andere dann benachteiligen.

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Man korrigiere mich, wenn ich jetzt Äpfel mit Birnen vergleiche, aber:

In der Innenstadt (Innen im Gegensatz zu jwd), bei hohem Takt und hoher Fußgängerfrequenz, wird gegen die Einhausung der eigenen Bahnkörper gewettert.
Hier, bei niedriger Taktdichte und niedrigster Fußgängerfrequenz, wo man tatsächlich mal mit Augenmaß und Eigenverantwortung operieren kann, ist es der Untergang des Abendlandes?

Ansonsten, selbst wenn die BVG sonst überhaupt nichts gebacken bekommen würde, ist das alleine kein Argument für oder wider die Sinnhaftigkeit dieser konkreten Maßnahme.
Meine Meinung.
Zitat
T6Jagdpilot
[...]
Das ist die Querung einiger Waldwege-nichts weiter!!

T6JP

Ganz richtig erkannt. Jetzt noch die Denkleistung abschließen und überlegen, was eine Querung von zwei zufällig gegenüberliegenden Einmündungen unterscheidet.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
T6Jagdpilot
Noch mal die Frage- für wen..??

Na für jeden der das Waldgebiet für Freizeitaktivitäten nutzt. Unter anderem um von dem linksunten weggeschnittenen Siedlungsgebiet zur rechtsoben weggeschnittenen Fährverbindung zu kommen. Im Gegensatz zum infrastrukturgebundenen Verkehr lassen sich muskelbasierte Freizeitwege deutlich schwerer auf klare Start-Ziel-Verläufe festnageln. So funktionieren Freizeitaktivitäten einfach nicht, also ist die Frage nach der Verkehrsbedeutung müßig. Das gleiche gilt für die gegenteilige Annahme, nämlich die Frage auf welcher verkehrlichen Grundlage sich der Verzicht begründet. Irgendwas aus einer fahrenden Straßenbahn nicht beobachtet zu haben, ist kein ausreichender Grund (von der albernen Methode einer Beweisführung durch Nichtexistenz mal abgesehen).

Fakt ist, dass die Straße mehrere Waldwege abscheidet, die vorher ein zusammenhängendes Netz von Wald- und Wanderwegen bildeten. So wie beklagt wird, dass sich vorher angeblich niemand für die Überwege interessierte, so lässt sich die Sache auch umdrehen und beklagen warum sich die BVG jetzt dafür interessiert wo sie 100 Jahre lang mit den Überwegen (die weißgott keine bauliche Herausforderung in der Instandhaltung abverlangen) klar kam.

Warum eigentlich wurden die Überwege eines Tages angelegt, wenn sie doch so verzichtbar seien? Sie werden ja nicht alle mit dem Reifenwerk in Verbindung gestanden haben.

Davon abgesehen haben wir gesetzliche Regeln, die das Erschweren solcher Benachteiligungen unterbindet. Dazu könnte die BVG ja ebenfalls mal Stellung beziehen, anstatt sich hinter einer betriebswirtschaftlichen Begründung zu verstecken so als wenn den Instandhaltungskosten solcher Überwege irgendwelchen fehlenden Einnahmen gegenüber stehen würden. Was wird denn verlangt, ne Mautstaion zu installieren? Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass der Kostenposten für die Instandhaltung eines solchen Überwegs so stark in die Gesamtbilanz einschlägt.

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Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
Wenn am Übergang was passiert, ist dann wieder die BVG Schuld.
Sollen doch einfach alle illegal über die Gleise gehen, dann ist der Passant selber Schuld wenn was passiert.

Läuft doch auf der Petersburger Straße / Seestraße / Danziger Straße seit Jahren genau so.

Achtung: Sarkasmus

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Tscheynsch hier vor Ju-Tu wis Sörvis tu Exebischn-Raunds änd Olümpick-Staydium



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.12.2020 15:06 von LariFari.
Zitat
T6
In der Innenstadt (Innen im Gegensatz zu jwd), bei hohem Takt und hoher Fußgängerfrequenz, wird gegen die Einhausung der eigenen Bahnkörper gewettert.

Zu Recht, und wenn man einen zweifelhaften Ruf des Systems Straßenbahn noch verstärken möchte, macht man das gern so weiter. Immer daran denken, dass gerade die Nutzer der Straßenbahn zu dieser erst mal laufen müssen.

Zitat
T6
Hier, bei niedriger Taktdichte und niedrigster Fußgängerfrequenz, wo man tatsächlich mal mit Augenmaß und Eigenverantwortung operieren kann, ist es der Untergang des Abendlandes?

Das nicht, klar kann man weiterhin da rüber - nur ist es jetzt eben ein bisschen gefährlicher. Nicht dramatisch. Aber es wäre halt auch kein dramatischer Aufwand gewesen, die Platten nach der Instandsetzung wieder reinzulegen. Das erwähne ich jetzt auch schon zum dritten Mal - es wäre nahezu kein Aufwand gewesen, diesen geringen Ansprüchen weiterhin gerecht zu bleiben.

Auf Waldwegen kann man übrigens zuweilen auch mit dem Fahrrad fahren. Und wehe, die bösen Radfahrer fahren regelwidrig entgegen der Fahrtrichtung! Dass sie die Seite nicht streckennah wechseln konnten, interessiert nicht.

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LariFari
Sollen doch einfach alle illegal über die Gleise gehen, dann ist der Passant selber Schuld wenn was passiert.

So sollte das sein.

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Jay
Ganz richtig erkannt. Jetzt noch die Denkleistung abschließen und überlegen, was eine Querung von zwei zufällig gegenüberliegenden Einmündungen unterscheidet.

In dem Falle nichts, da man bei Grünstreifen zwischen Gehweg und Fahrbahn wohl kaum von irgendwelchen Kreuzungen sprechen kann.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Der Grünstreifen ist aber nicht an allen diesen einstigen Übergängen durchgängig.

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Zitat
Florian Schulz
Zitat
T6Jagdpilot
Noch mal die Frage- für wen..??

Na für jeden der das Waldgebiet für Freizeitaktivitäten nutzt. Unter anderem um von dem linksunten weggeschnittenen Siedlungsgebiet zur rechtsoben weggeschnittenen Fährverbindung zu kommen. Im Gegensatz zum infrastrukturgebundenen Verkehr lassen sich muskelbasierte Freizeitwege deutlich schwerer auf klare Start-Ziel-Verläufe festnageln. So funktionieren Freizeitaktivitäten einfach nicht, also ist die Frage nach der Verkehrsbedeutung müßig. Das gleiche gilt für die gegenteilige Annahme, nämlich die Frage auf welcher verkehrlichen Grundlage sich der Verzicht begründet. Irgendwas aus einer fahrenden Straßenbahn nicht beobachtet zu haben, ist kein ausreichender Grund (von der albernen Methode einer Beweisführung durch Nichtexistenz mal abgesehen).

Fakt ist, dass die Straße mehrere Waldwege abscheidet, die vorher ein zusammenhängendes Netz von Wald- und Wanderwegen bildeten. So wie beklagt wird, dass sich vorher angeblich niemand für die Überwege interessierte, so lässt sich die Sache auch umdrehen und beklagen warum sich die BVG jetzt dafür interessiert wo sie 100 Jahre lang mit den Überwegen (die weißgott keine bauliche Herausforderung in der Instandhaltung abverlangen) klar kam.

Warum eigentlich wurden die Überwege eines Tages angelegt, wenn sie doch so verzichtbar seien? Sie werden ja nicht alle mit dem Reifenwerk in Verbindung gestanden haben.

Davon abgesehen haben wir gesetzliche Regeln, die das Erschweren solcher Benachteiligungen unterbindet. Dazu könnte die BVG ja ebenfalls mal Stellung beziehen, anstatt sich hinter einer betriebswirtschaftlichen Begründung zu verstecken so als wenn den Instandhaltungskosten solcher Überwege irgendwelchen fehlenden Einnahmen gegenüber stehen würden. Was wird denn verlangt, ne Mautstaion zu installieren? Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass der Kostenposten für die Instandhaltung eines solchen Überwegs so stark in die Gesamtbilanz einschlägt.

Trotzdem ist weder aus der Elektrischen noch aus dem Auto warzunehmen, das dort ein erheblicher Bedarf an Querungen besteht.
Das die Waldwege durchschnitten wurde, war wohl schon so als irgend ein Friedrich Wilhelm das Adlergestell anlegen ließ um zu seinem Jagdrevieren zu kommen.
Die nächsthöhere Ausbaustufe war dann die Anlage der Elektrischen......und selbst zu den Zeiten als die Bw Köpenick regelmäßig an Wochenenden die BP 2 der TDE/BDE durchführte,
und dazu ausser dem Aufbau der Metertafeln noch die Überwege absperrte, war ein Querungsverkehr in Kompaniestärke nicht zu beobachten......
Und sollte dort mal die Stopfmaschine zu Gange sein, kann die das Stück gleich in einem Rutsch durcharbeiten...notwendig wäre das mal.

T6JP
Zitat
T6Jagdpilot
Trotzdem ist weder aus der Elektrischen noch aus dem Auto warzunehmen, das dort ein erheblicher Bedarf an Querungen besteht.

Ich glaube, es will nicht verstanden werden. Natürlich gibt es keinen erheblichen Bedarf, es wäre aber auch kein erheblicher Aufwand gewesen, die Übergänge beizubehalten! Arndt schreibt an dieser Stelle gern irgendwas von Josef und Maria, ich würde "meine Fresse" schreiben.

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Der Aufwand und die Folgen wurden doch schon beschrieben.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Der Aufwand, neu und aktuellen Regelungen konform zu bauen, ja. Aber das Beibehalten wäre kein Problem gewesen. Stattdessen hat sich die BVG mit einigem Aufwand eine Genehmigung zur Beseitigung geholt und dann auch noch die Kanten ausgetauscht. Demgegenüber wäre das Wiedereinheben der Platten ein Leichtes gewesen. Und Laubgekröse, dass sich fängt, zersetzt und dann irgendwann die Kleineisen angreift...ganz ehrlich, das hätte sicherlich zehn, zwanzig Jahre gebraucht...

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Zitat
Marienfelde
Ganz meine Meinung. Die BVG sollte den großen Hammer gegen die falschen Gegner einpacken und die aufgehobenen Übergänge wieder einrichten.

Der Drops ist gelutscht.
Sollte in dieser Straße ein Überweg neu eingerichtet werden, müsste die Standflächen in normgerechter Breite angelegt werden.
Dazu müsste durch die BVG als Veranlasser die zweigleisige Strecke mit Gleisverschlingungen zusammengeführt werden, oder durch den Bezirk die jeweils linken Fahrspuren unterbrochen werden mit einspuriger Verkehrsführung für MIV und Fahrradverkehr. Außerdem taktile Streifen, Bordsteinabsenkungen, Beschilderungen, bei Gleisverschlingung auch eine Fahrsignalanlage u.s.w.
Reichlich viel Aufwand für nichts, abgesehen für ein paar Pilzsammler im Herbst und Waldläufer.
Das kommt ohnehin irgendwann, wenn die Strecke grundinstandgesetzt wird nach dem "Tramstandard Berlin" in NBS-Bauweise mit Rasengleisen. Falls bis dahin ein Mindestmaß für Querungsmöglichkeiten durch Fußgänger für alle Berliner Straßen gesetzlich vorgeschrieben ist. Zur Zeit besteht (noch?) keine Rechtspflicht dazu.

Sonst wären besondere Bahnkörper der Straßenbahn an vielen Stellen nicht mehr möglich, besonders die zuletzt gebauten in der Landsberger Allee am Friedrichshain, in der Invalidenstraße (Listufer bis Sandkrug) oder in der Prenzlauer Promenade.

so long

Mario
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Mario
Sollte in dieser Straße ein Überweg neu eingerichtet werden, müsste die Standflächen in normgerechter Breite angelegt werden.

Und genau das macht das Handeln der BVG so ärgerlich.

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Philipp Borchert
Zitat
Mario
Sollte in dieser Straße ein Überweg neu eingerichtet werden, müsste die Standflächen in normgerechter Breite angelegt werden.

Und genau das macht das Handeln der BVG so ärgerlich.

Als Fußgänger empfinde ich ausreichende Standflächen als sehr angenehm beim Warten auf eine Lücke im dichten Fahrzeugverkehr.

so long

Mario
Ja, und solange solche Möglichkeiten nicht geschaffen werden, belässt man die alten Lösungen und beseitigt sie nicht einfach.

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Zitat
T6Jagdpilot
Trotzdem ist weder aus der Elektrischen noch aus dem Auto warzunehmen, das dort ein erheblicher Bedarf an Querungen besteht. [...] und dazu ausser dem Aufbau der Metertafeln noch die Überwege absperrte, war ein Querungsverkehr in Kompaniestärke nicht zu beobachten......

Das Problem ist nicht wie viele Menschen die Gleise überqueren, sondern dass Menschen die Gleise nicht überqueren können. Aber wenn du schreibst, dass erst ein "erheblicher Bedarf an Querungen in Kompaniestärke" die bauliche Vorrichtung zum sicheren Übertreten der Gleise rechtfertigt, hast du unfreiwillig zugegeben, dass Bedarf unterhalb des Übertreibungsadjektivs, also einfach nur Bedarf im Sinne des Bedürfnisses vom linken Waldgebiet zum rechten zu kommen, tatsächlich gegeben ist. Nur nicht ausreichend bis zu der Personengrenze von, ja wieviele eigentlich? Ab wie vielen Menschen rechnet sich so ein sicherer Gleisübergang eigentlich? Ist die Quantität überhaupt der geeignete Bewertungsmaßstab, oder nicht doch eher die Qualität?


Zitat
T6Jagdpilot
Und sollte dort mal die Stopfmaschine zu Gange sein, kann die das Stück gleich in einem Rutsch durcharbeiten...notwendig wäre das mal.

Bei dem Zustand der Gleise kann auch eine Stopfmaschine nicht mehr viel richten, sondern es braucht die (längst überfällige) Grundinstandsetzung. Und danach dürften Rasengleise verbaut werden, sodass der Versuch, die Stopfmaschinenindustrie durch Ausweiten ihrer Auslaufgebiete zu fördern, wieder ins Leere läuft.


Zitat
T6Jagdpilot
Das die Waldwege durchschnitten wurde, war wohl schon so als irgend ein Friedrich Wilhelm das Adlergestell anlegen ließ um zu seinem Jagdrevieren zu kommen.

Mit dem Unterschied, dass bei den Straßen des Friedrich Wilhelms des Irgendeinen die Untertanen nicht zu Umwegen genötigt wurden, weil der Herr Willhelm durchgängig fußabdruckfreien preußischen Edelschotter auf seiner Straße haben wollte.

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Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
Zitat
Philipp Borchert
Der Aufwand, neu und aktuellen Regelungen konform zu bauen, ja. Aber das Beibehalten wäre kein Problem gewesen. Stattdessen hat sich die BVG mit einigem Aufwand eine Genehmigung zur Beseitigung geholt und dann auch noch die Kanten ausgetauscht. Demgegenüber wäre das Wiedereinheben der Platten ein Leichtes gewesen. Und Laubgekröse, dass sich fängt, zersetzt und dann irgendwann die Kleineisen angreift...ganz ehrlich, das hätte sicherlich zehn, zwanzig Jahre gebraucht...

Hallo Philipp,

volle Zustimmung zu allem, was Du hier zu diesem Thema geschrieben hast! Wollte ich nur mal sagen. Das, was die BVG-Anstalt da abzieht, ist die pure Arroganz der Macht, nichts weiter.

Vielleicht noch ein (Ab-)Satz zum BVG-"Argument", dass Gleislagefehler und Verwitterung durch solche Überweg-Platten massiv befördert werden würden: Wie macht das nur die richtige Eisenbahn an ihren Bahnübergängen, mit ihren deutlich höheren Achslasten und Geschwindigkeiten? Die müssen zumindest nicht alle paar Jahre komplett auseinander genommen werden. Vielleicht stellt man sich da aber auch einfach nicht so dämlich an wie die Anstalt hier...

Viele Grüße
André
Vielleicht noch einmal zurück zum "Fußgängeränderungsentwurf" des Mobilitätsgesetzes. Dort heißt es im § 51 Abs. 4 wörtlich:

"Jeder Bezirk benennt eine für die Koordinierung der Fußverkehrsangelegenheiten
zuständige Person. In jedem Bezirk sollen mindestens zwei hauptamtlich
Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) für den Fußverkehr tätig sein. Ihre Aufgaben
sind Planung und Umsetzung der bezirklichen Maßnahmen zur
Fußverkehrsförderung; dabei arbeiten sie mit den anderen für den Fußverkehr
sowie den für Bildung und Verkehrssicherheit zuständigen Stellen des Landes
Berlin zusammen."

Im Absatz 6 geht es dann um die Einrichtung bezirklicher Gremien für den Fußverkehr, die die Bezirksämter beraten sollen.

Ich selbst neige immer dazu, andere Menschen nicht zu nötigen, sondern zu überzeugen. Hier zeigt sich aber: Eine Seite hat die Macht, ihre Position rücksichtslos durchzusetzen - und sie schert sich nicht nur nicht um andere Meinungen, sondern auch nicht um gesetzliche Grundlagen, die ihr nicht in den Kram passen.

Irgendwann wird der "Fußgängerteil" des Mobilitätsgesetzes in Kraft treten - und es wird überall Leute geben, die sich, wie ich hoffe, erfolgreich gegen gesetzwidriges Handeln der BVG zur Wehr setzen werden.
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