Fußgängerüberwege entsprechen nach Arbeiten dann aber hoffentlich den geltenden Richtlinien (Wartebereiche, Barrierefreiheit).

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
andre_de
Vielleicht noch ein (Ab-)Satz zum BVG-"Argument", dass Gleislagefehler und Verwitterung durch solche Überweg-Platten massiv befördert werden würden: Wie macht das nur die richtige Eisenbahn an ihren Bahnübergängen, mit ihren deutlich höheren Achslasten und Geschwindigkeiten? Die müssen zumindest nicht alle paar Jahre komplett auseinander genommen werden.

Sind die Platten und Befestigungen da bauglich?

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
T6Jagdpilot
.
....und selbst zu den Zeiten als die Bw Köpenick regelmäßig an Wochenenden die BP 2 der TDE/BDE durchführte,...

die was?

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
der weiße bim
oder durch den Bezirk die jeweils linken Fahrspuren unterbrochen werden mit einspuriger Verkehrsführung für MIV und Fahrradverkehr.

Das ist ja wohl die eigentlich sinnvolle Maßnahme. Ab Grünau Richtung Schmöckwitz gibt es ab dem Punkt wo die Straßenbahn beginnt einen 1m breiten zugewuchterten kombinierten Rad- und Fußweg wegen nebenan zwei Fahrsüuren völlig unnütz rumliegen. Wodoch davpr und dahinter eh nur eine Fahrspur je Richtung existieren.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Marienfelde
Vielleicht noch einmal zurück zum "Fußgängeränderungsentwurf" des Mobilitätsgesetzes. Dort heißt es im § 51 Abs. 4 wörtlich:

"Jeder Bezirk benennt eine für die Koordinierung der Fußverkehrsangelegenheiten
zuständige Person. In jedem Bezirk sollen mindestens zwei hauptamtlich
Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) für den Fußverkehr tätig sein. Ihre Aufgaben
sind Planung und Umsetzung der bezirklichen Maßnahmen zur
Fußverkehrsförderung; dabei arbeiten sie mit den anderen für den Fußverkehr
sowie den für Bildung und Verkehrssicherheit zuständigen Stellen des Landes
Berlin zusammen."

Im Absatz 6 geht es dann um die Einrichtung bezirklicher Gremien für den Fußverkehr, die die Bezirksämter beraten sollen.

Ich selbst neige immer dazu, andere Menschen nicht zu nötigen, sondern zu überzeugen. Hier zeigt sich aber: Eine Seite hat die Macht, ihre Position rücksichtslos durchzusetzen - und sie schert sich nicht nur nicht um andere Meinungen, sondern auch nicht um gesetzliche Grundlagen, die ihr nicht in den Kram passen.

Irgendwann wird der "Fußgängerteil" des Mobilitätsgesetzes in Kraft treten - und es wird überall Leute geben, die sich, wie ich hoffe, erfolgreich gegen gesetzwidriges Handeln der BVG zur Wehr setzen werden.


Wow, wow, wow.
Ruhig Brauner.

Wie du schreibst, ...entwurf.
Nicht geltendes Recht.

Zitat

...sondern auch nicht um gesetzliche Grundlagen, die ihr nicht in den Kram passen.
DER war ja dann wohl völlig daneben.

Genau wie der:

Zitat

...erfolgreich gegen gesetzwidriges Handeln der BVG zur Wehr setzen werden.

Ich würde mal sagen dass du gerade richtig Glück hast dass hier ein halbwegs nicht-öffentlicher Raum ist.
Krass, mit was für einer Schärfe hier um die Beibehaltung von scheinbar praktisch ungenutzten Betonüberwegen irgendwo im Nirgendwo diskutiert wird. Als ob die politische Zukunft aller Berliner Fußgänger an diesen scheinbar nur theoretisch genutzten Überwegen hängen würde.

Das seh ich offensichtlich nicht so. Die schon öfter vorgebrachten Argumente, dass der Aufwand hier kaum in einen Verhältnis zum begrenzten Nutzen steht, ist doch ziemlich einschägig. Und ich verstehe auch nicht, warum ich aus der Aktion jetzt eine "Zone-B-Feindlichkeit" der BVG und Fußgängerfeindlichkeit der Verwaltung ablesen sollte.

Aber wenn die sechs Benutzer der Überwege sich so sehr um den Untergang des Abendlandes an der Stelle fürchten, dann könnte man doch einen Kompromiss überlegen, und zumindest einen der Fünf Überwege bestehen lassen? Der Rest Rasengleis, da kommt man super drüber.
Zitat
B-V 3313
Zitat
andre_de
Vielleicht noch ein (Ab-)Satz zum BVG-"Argument", dass Gleislagefehler und Verwitterung durch solche Überweg-Platten massiv befördert werden würden: Wie macht das nur die richtige Eisenbahn an ihren Bahnübergängen, mit ihren deutlich höheren Achslasten und Geschwindigkeiten? Die müssen zumindest nicht alle paar Jahre komplett auseinander genommen werden.

Sind die Platten und Befestigungen da bauglich?

Wenn sie es nicht sind und die BVG-Übergänge aus diesem Grund nicht halten, muss sich die Anstalt vielleicht mal fragen, was sie da falsch macht.
Zitat
Slighter
Krass, mit was für einer Schärfe hier um die Beibehaltung von scheinbar praktisch ungenutzten Betonüberwegen irgendwo im Nirgendwo diskutiert wird. Als ob die politische Zukunft aller Berliner Fußgänger an diesen scheinbar nur theoretisch genutzten Überwegen hängen würde.

Nicht jede Maßnahme muss immer ALLEN zugute kommen oder die ganze Welt retten. Tatsächlich ist dies quasi nie der Fall. Überlege Dir mal, wie die Umgebung aussehen würde, wenn man alles wegließe, was jeweils nur wenigen zugute kommt. Bezogen auf die konkrete Situation könntest Du nicht einmal im Wald spazieren gehen, weil es dann nämlich gar keine Waldwege geben würde.

Zitat
Slighter
Aber wenn die sechs Benutzer der Überwege sich so sehr um den Untergang des Abendlandes an der Stelle fürchten, dann könnte man doch einen Kompromiss überlegen, und zumindest einen der Fünf Überwege bestehen lassen? Der Rest Rasengleis, da kommt man super drüber.

Genau, beides aus meiner Sicht sinnvolle Ideen. Leider sah sich die BVG nicht imstande, einen solchen Kompromiss zu überlegen und vorzuschlagen. Ganz groß dabei wird die Anstalt dann aber sein mit ihren Weisheiten, wenn in Zukunft jemand mit seinem Fahrrad beim Übersteigen der Schienen hängen bleibt und es deswegen zu einem Unfall kommt. Ich empfehle allen mal, das an einer gefahrlosen Stelle einer zweigleisigen Schottergleis-Straßenbahnstrecke im Wald zu probieren, dann wird schnell klar, wie man den zeitlichen Aufwand und die Erschwernis unterschätzt. Genau dieses Unterschätzen führt dann zu Unfällen.

Viele Grüße
André
Zitat
andre_de
Wenn sie es nicht sind und die BVG-Übergänge aus diesem Grund nicht halten, muss sich die Anstalt vielleicht mal fragen, was sie da falsch macht.

Sind diese Platten nicht noch aus Vor-Anstalt-Zeiten, sprich BVB?

Zitat
andre_de
Genau, beides aus meiner Sicht sinnvolle Ideen. Leider sah sich die BVG nicht imstande, einen solchen Kompromiss zu überlegen und vorzuschlagen.

Das Bezirksamt und alle anderen beteiligten Stellen sind also außen vor. Ist das nicht etwas zu einfach gedacht?

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 03.12.2020 12:16 von B-V 3313.
Zitat
B-V 3313
Zitat
andre_de
Wenn sie es nicht sind und die BVG-Übergänge aus diesem Grund nicht halten, muss sich die Anstalt vielleicht mal fragen, was sie da falsch macht.

Sind diese Platten nicht noch aus Vor-Anstalt-Zeiten, sprich BVB?

Sieht auf den ersten Blick so aus. Umso fragwürdiger ist ja das BVG-Argument, dass ein Gleis unter diesen Platten schneller verschleißt. Auch die Reichsbahn setzte diese Bauweise häufig ein und auch dort liegen sie bis heute, selbst an stark befahrenen Strecken.

Zitat
B-V 3313
Zitat
andre_de
Genau, beides aus meiner Sicht sinnvolle Ideen. Leider sah sich die BVG nicht imstande, einen solchen Kompromiss zu überlegen und vorzuschlagen.

Das Bezirksamt und alle anderen beteiligten Stellen sind also außen vor. Ist das nicht etwas zu einfach gedacht?

Wurden diese denn involviert? Oder eher genau so überrumpelt wie die allgemeine Öffentlichkeit?
Zitat
T6
Zitat
Marienfelde
Vielleicht noch einmal zurück zum "Fußgängeränderungsentwurf" des Mobilitätsgesetzes. Dort heißt es im § 51 Abs. 4 wörtlich:

"Jeder Bezirk benennt eine für die Koordinierung der Fußverkehrsangelegenheiten
zuständige Person. In jedem Bezirk sollen mindestens zwei hauptamtlich
Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) für den Fußverkehr tätig sein. Ihre Aufgaben
sind Planung und Umsetzung der bezirklichen Maßnahmen zur
Fußverkehrsförderung; dabei arbeiten sie mit den anderen für den Fußverkehr
sowie den für Bildung und Verkehrssicherheit zuständigen Stellen des Landes
Berlin zusammen."

Im Absatz 6 geht es dann um die Einrichtung bezirklicher Gremien für den Fußverkehr, die die Bezirksämter beraten sollen.

Ich selbst neige immer dazu, andere Menschen nicht zu nötigen, sondern zu überzeugen. Hier zeigt sich aber: Eine Seite hat die Macht, ihre Position rücksichtslos durchzusetzen - und sie schert sich nicht nur nicht um andere Meinungen, sondern auch nicht um gesetzliche Grundlagen, die ihr nicht in den Kram passen.

Irgendwann wird der "Fußgängerteil" des Mobilitätsgesetzes in Kraft treten - und es wird überall Leute geben, die sich, wie ich hoffe, erfolgreich gegen gesetzwidriges Handeln der BVG zur Wehr setzen werden.


Wow, wow, wow.
Ruhig Brauner.

Wie du schreibst, ...entwurf.
Nicht geltendes Recht.

Zitat

...sondern auch nicht um gesetzliche Grundlagen, die ihr nicht in den Kram passen.
DER war ja dann wohl völlig daneben.

Genau wie der:

Zitat

...erfolgreich gegen gesetzwidriges Handeln der BVG zur Wehr setzen werden.

Ich würde mal sagen dass du gerade richtig Glück hast dass hier ein halbwegs nicht-öffentlicher Raum ist.

"Wow, wow, wow.
Ruhig Brauner." Ich denke, hier wäre ein Entschuldigung angezeigt. Ansonsten sehe ich mich durch diesen bestätigt: Es wird hoffentlich bald gelingen, die von der BVG betriebene - in diesem Fall sogar als reaktionär zu bewertende - Verkehrspolitik zu unterbinden.
Zitat
Logital
Zitat
T6Jagdpilot
.
....und selbst zu den Zeiten als die Bw Köpenick regelmäßig an Wochenenden die BP 2 der TDE/BDE durchführte,...

die was?

Sag blos das kennst Du nicht???
Die Metertafeln stehen auch bei der SRS im Wald und Du hast nie die Werkstatt bei einer Bremsprüfung gesehen????????

T6JP
Zitat
Florian Schulz
Zitat
T6Jagdpilot
Trotzdem ist weder aus der Elektrischen noch aus dem Auto warzunehmen, das dort ein erheblicher Bedarf an Querungen besteht. [...] und dazu ausser dem Aufbau der Metertafeln noch die Überwege absperrte, war ein Querungsverkehr in Kompaniestärke nicht zu beobachten......

Das Problem ist nicht wie viele Menschen die Gleise überqueren, sondern dass Menschen die Gleise nicht überqueren können. Aber wenn du schreibst, dass erst ein "erheblicher Bedarf an Querungen in Kompaniestärke" die bauliche Vorrichtung zum sicheren Übertreten der Gleise rechtfertigt, hast du unfreiwillig zugegeben, dass Bedarf unterhalb des Übertreibungsadjektivs, also einfach nur Bedarf im Sinne des Bedürfnisses vom linken Waldgebiet zum rechten zu kommen, tatsächlich gegeben ist. Nur nicht ausreichend bis zu der Personengrenze von, ja wieviele eigentlich? Ab wie vielen Menschen rechnet sich so ein sicherer Gleisübergang eigentlich? Ist die Quantität überhaupt der geeignete Bewertungsmaßstab, oder nicht doch eher die Qualität?


Zitat
T6Jagdpilot
Und sollte dort mal die Stopfmaschine zu Gange sein, kann die das Stück gleich in einem Rutsch durcharbeiten...notwendig wäre das mal.

Bei dem Zustand der Gleise kann auch eine Stopfmaschine nicht mehr viel richten, sondern es braucht die (längst überfällige) Grundinstandsetzung. Und danach dürften Rasengleise verbaut werden, sodass der Versuch, die Stopfmaschinenindustrie durch Ausweiten ihrer Auslaufgebiete zu fördern, wieder ins Leere läuft.


Zitat
T6Jagdpilot
Das die Waldwege durchschnitten wurde, war wohl schon so als irgend ein Friedrich Wilhelm das Adlergestell anlegen ließ um zu seinem Jagdrevieren zu kommen.

Mit dem Unterschied, dass bei den Straßen des Friedrich Wilhelms des Irgendeinen die Untertanen nicht zu Umwegen genötigt wurden, weil der Herr Willhelm durchgängig fußabdruckfreien preußischen Edelschotter auf seiner Straße haben wollte.

Ich gebe damit NICHT zu das es dort Bedarf gibt, weder freiwillig noch unfreiwillig.
Ich weis nicht was Du damit in meine Worte hineininterpretierst, ausser das ich überspitzt herausbrachte das man da so gut wie nie "Bedarfsträger" bei Queren erblickt.
Die "Quantität" sollte sehr wohl bei solchen Anlagen eine Rolle spielen-man baut auch keine Schnellstraßen zwischen zwei Häusern im Wald.
Des weiteren glaube ich kaum das man da draussen Wildschweinkonformes Rasengleis bei einer Sanierung legt-
Schwelle+Schotter hat es bis jetzt getan und tut es weiter, weil dort keine Trinkwassergewinnung stattfindet wie im Abschnitt Regattatribünen-Schappachstr.
Und wenn selbst dort zu königlich-preussischen Zeiten statt einer Straße noch Gleise gebaut worden wären-für drei Untertanen am Tag hätte man da auch keine 5 Querungen angelegt..
Das ist halt jwd da hinten in Smö und da besteht halt kein nennenswerter Bedarf-im Gegensatz zum gut frequentiertem Übergang gleich hinter dem S-Bf Grünau-
wenn man den auflassen würde könnte ich den Aufschrei verstehen...

T6JP
Zitat
andre_de
Zitat
B-V 3313
Zitat
andre_de
Wenn sie es nicht sind und die BVG-Übergänge aus diesem Grund nicht halten, muss sich die Anstalt vielleicht mal fragen, was sie da falsch macht.

Sind diese Platten nicht noch aus Vor-Anstalt-Zeiten, sprich BVB?

Sieht auf den ersten Blick so aus. Umso fragwürdiger ist ja das BVG-Argument, dass ein Gleis unter diesen Platten schneller verschleißt. Auch die Reichsbahn setzte diese Bauweise häufig ein und auch dort liegen sie bis heute, selbst an stark befahrenen Strecken.

Das Argument mit dem Verschleiß ist belegbar. Aber der entsteht meist durch eine nicht regelgerechte Unterhaltung. Aber das Gleis ist an der Stelle wartungsintensiver. Um das Kleineisen zu kontrollieren muß die Eindeckung aufgenommen werden. Anschließend sind die Betonplatten fachgerecht wieder zu verlegen. Gerade das Kleineisen ist regelmäíg zu kontrollieren weil eintretendes Tausalz-Wasse-Gemisch zu einer erhöhten Korrision führt.

Übrigens braucht man nicht nach der Reichsbahn schielen, die BVB baute in den 80er Jahren das eingedeckte Querschwellengleis Das ist die gleiche Bauweise. Wie gut oder schlecht so etwas hält kann man sehr gut in der Seelenbinderstraße sehen.
Zitat
Marienfelde


"Wow, wow, wow.
Ruhig Brauner." Ich denke, hier wäre ein Entschuldigung angezeigt. Ansonsten sehe ich mich durch diesen bestätigt: Es wird hoffentlich bald gelingen, die von der BVG betriebene - in diesem Fall sogar als reaktionär zu bewertende - Verkehrspolitik zu unterbinden.

Hallo Marienfelde,

mir fehlt gerade ein wenig der Zugang zu deiner Forderung.
Wenn es etwas zu entschuldigen gibt bin ich dabei.

Solltest du allerdings "Brauner" politisch interpretiert haben dann ist dass eindeutig ein Missverständnis.
Eigentlich ist das ein Spruch eines Kutschers.
Eines richtigen Kutschers, so mit Pferd und Wagen.
Wenn der Gaul mal wieder unruhig wird.

Also ein umgangssprachliches Äquivalent zu "Immer ruhig Blut", nur spaßigerflapsiger.

Ist dein Einwurf damit erledigt oder übersehe ich was?

Lg
Ju



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 03.12.2020 15:30 von T6.
Zitat
andre_de
Leider sah sich die BVG nicht imstande, einen solchen Kompromiss zu überlegen und vorzuschlagen. Ganz groß dabei wird die Anstalt dann aber sein mit ihren Weisheiten, wenn in Zukunft jemand mit seinem Fahrrad beim Übersteigen der Schienen hängen bleibt und es deswegen zu einem Unfall kommt. Ich empfehle allen mal, das an einer gefahrlosen Stelle einer zweigleisigen Schottergleis-Straßenbahnstrecke im Wald zu probieren, dann wird schnell klar, wie man den zeitlichen Aufwand und die Erschwernis unterschätzt. Genau dieses Unterschätzen führt dann zu Unfällen.

Zu Unfällen führt gesetzwidriges Verhalten. Bei der Sicherheit darf es keine Kompromisse geben. Der besondere Bahnkörper ist Bestandteil einer nach BOStrab gewidmeten Bahnanlage:
Zitat
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung - BOStrab)

§ 58 Benutzen und Betreten der Betriebsanlagen und Fahrzeuge

(1) Personen, die nicht Betriebsbedienstete sind, dürfen Betriebsanlagen und Fahrzeuge, soweit sie nicht dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienen, nicht betreten oder sonst benutzen. Vor allem dürfen sie besondere und unabhängige Bahnkörper nur an den dafür bestimmten Stellen überqueren.

Außerdem zu beachten:
Zitat

§ 63 Ordnungswidrigkeiten

(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 61 Abs. 1 Nr. 4 des Personenbeförderungsgesetzes handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. als Person, die nicht Betriebsbedienstete ist, entgegen § 58 Abs. 1 Satz 1 Betriebsanlagen oder Fahrzeuge betritt oder sonst benutzt,
...

Die Empfehlung kann also teuer werden - "gefahrlose Stellen" gibt es nicht im Bahnbereich.
Die Entfernung regelwidriger Querungsmöglichkeiten dient vor allem der Verkehrssicherheit. Die Alt-BVG musste übrigens aufgrund behördlicher Auflagen die Bahnkörper durch flache Gitter oder Hecken vor dem unbefugten Betreten schützen. Diese Vorschrift ist leider irgendwann aufgehoben worden. Gewidmete/gesicherte Übergänge gibt es an Straßenkreuzungen und Haltestellen. Wo keine Straßenkreuzung oder Haltestelle ist, besteht auch kein triftiger Grund zum Betreten der Gleisanlage.

Genau das gleiche gilt auch für das unbefugte Betreten von Eisenbahnstrecken, weswegen es in den letzten Jahren häufiger zu Betriebsstörungen aufgrund "Personen im Gleis" kommt. Lokführer halten sicherheitshalber ihren Zug an und verständigen die Bundespolizei, die dann wegen Verstoß gegen die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), § 62: Betreten und Benutzen der Bahnanlagen und Fahrzeuge, ermittelt gemäß EBO, § 64b Ordnungswidrigkeiten.

so long

Mario
Zitat
T6Jagdpilot
zu den Zeiten als die Bw Köpenick regelmäßig an Wochenenden die BP 2 der TDE/BDE durchführte,

Das wurde doch nicht nur an Wochenenden gemacht und wenn ich mich recht entsinne, sind auch T6 dort entlanggebremst oder betraf das nur die einfache Bremsprobe?


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
der weiße bim
Zitat
andre_de
Leider sah sich die BVG nicht imstande, einen solchen Kompromiss zu überlegen und vorzuschlagen. Ganz groß dabei wird die Anstalt dann aber sein mit ihren Weisheiten, wenn in Zukunft jemand mit seinem Fahrrad beim Übersteigen der Schienen hängen bleibt und es deswegen zu einem Unfall kommt. Ich empfehle allen mal, das an einer gefahrlosen Stelle einer zweigleisigen Schottergleis-Straßenbahnstrecke im Wald zu probieren, dann wird schnell klar, wie man den zeitlichen Aufwand und die Erschwernis unterschätzt. Genau dieses Unterschätzen führt dann zu Unfällen.

Zu Unfällen führt gesetzwidriges Verhalten. Bei der Sicherheit darf es keine Kompromisse geben.

Sorry aber das ist ja nun eine hochtheoretische Sicht. Eher gilt doch "Es gibt keine absolute Sicherheit." und damit ist Sicherheit immer ein Abwägungs-Thema.


Zitat
der weiße bim
Der besondere Bahnkörper ist Bestandteil einer nach BOStrab gewidmeten Bahnanlage:
Zitat
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung - BOStrab)

§ 58 Benutzen und Betreten der Betriebsanlagen und Fahrzeuge

(1) Personen, die nicht Betriebsbedienstete sind, dürfen Betriebsanlagen und Fahrzeuge, soweit sie nicht dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienen, nicht betreten oder sonst benutzen. Vor allem dürfen sie besondere und unabhängige Bahnkörper nur an den dafür bestimmten Stellen überqueren.

Na, das ging ja schnell mit den Weisheiten ;-)

Im konkreten Fall gab es ja "dafür bestimmte Stellen". Diese baut die BVG ersatzlos und ohne Auftrag und Abstimmung weg. Und dann macht man den Leuten einen Vorwurf, wenn sie "gesetzeswidrig" handeln? Das ist schon sehr schräg.

Zitat
der weiße bim
Gewidmete/gesicherte Übergänge gibt es an Straßenkreuzungen und Haltestellen. Wo keine Straßenkreuzung oder Haltestelle ist, besteht auch kein triftiger Grund zum Betreten der Gleisanlage.

Straßenkreuzung ist Autofahrersicht. Es gab an den besagten Stellen eindeutig eine Wegekreuzung. Ich verweise nochmal auf den weiter oben eingebetteten OSM-Auszug. Die Waldwege links und rechts sind nicht "überflüssig", sonst würde es sie nicht geben. Also sind auch die anschließenden Wegekreuzungen per se nicht überflüssig. Und ganz konrekt: wie kommt denn ein Radfahrer z.b. aus der Stadt kommend nach links zur Fähre? Nur Theoretiker können doch glauben, dass er erstmal weiter geradeaus bis zur nächsten Kreuzung fährt, um dort zu wenden. Oder das gleiche von Süden kommend in das westliche Waldgebiet.

Auch auf die Gefahr hin, dass wir hier nicht zusammenkommen: Es ist schlicht und einfach anmaßend, wenn die BVG einseitig bestehende Kreuzungen schließt und sich einbildet, die einzige Weißheit über deren (Nicht-)Notwendigkeit zu besitzen. Tatsächlich fällt dies dagegen komplett NICHT in ihren Aufgaben- und Kompetenzbereich.

Viele Grüße
André
Zitat
andre_de

Auch auf die Gefahr hin, dass wir hier nicht zusammenkommen: Es ist schlicht und einfach anmaßend, wenn die BVG einseitig bestehende Kreuzungen schließt und sich einbildet, die einzige Weißheit über deren (Nicht-)Notwendigkeit zu besitzen. Tatsächlich fällt dies dagegen komplett NICHT in ihren Aufgaben- und Kompetenzbereich.

Viele Grüße
André

Deswegen hat sich die BVG, wie weiter vorn geschrieben, die Genehmigung des Tiefbauamts eingeholt.
Zitat
andre_de
Es ist schlicht und einfach anmaßend, wenn die BVG einseitig bestehende Kreuzungen schließt und sich einbildet, die einzige Weißheit über deren (Nicht-)Notwendigkeit zu besitzen. Tatsächlich fällt dies dagegen komplett NICHT in ihren Aufgaben- und Kompetenzbereich.

Eben. Und genau deswegen wurden die Überwege eben auch erst nach Zustimmung des bzw. in Absprache mit dem dafür nach dem Berliner Straßengesetz zuständigen Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks Treptow-Köpenick von Berlin aufgehoben und zurückgebaut. Korrekter Adressat für diesbezügliche Meckerei ist demnach nicht primär Frau Kreienkamp, sondern Herr Igel als Bezirksbürgermeister...

Da es um Zufahrten zu Waldwegen geht, hat das Bezirksamt wahrscheinlich wiederum Feuerwehr und Landes-Forstbetrieb gefragt, ob die aus fachlicher Sicht Bedarf an den Querungen haben.

Viele Grüße
Arnd
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