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ÖPNV-Anbindung an den neuen Flughafen Berlin Brandenburg
geschrieben von Harald Tschirner 
Zitat
Heidekraut
Barrierefrei und Bahnsteige. Man ist hier schon so daran gewöhnt, dass ich das merke wenn ich Eberswalder/Danziger aus der M10 steige. Jedesmal falle ich fast der Länge nach hin, weil ich nicht mehr das Loch erwarte. Da ich ja ohnehin Hans Guck in die Luft bin, ist das fatal. Früher sind wir doch auch die 3 Stufen zur hohen Tatra geklettert oder eine flache Stufe war keine Hürde.

Ähm, ich bin schon deutlich der Auffassung, ÖV darf nicht nur von sportlich leistungsfähigen Menschen nutzbar sein. Dies gilt insbesondere, wenn - wie vorliegend - ein komplett neues System zur Debatte steht...

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Heidekraut
Barrierefrei und Bahnsteige. Man ist hier schon so daran gewöhnt, dass ich das merke wenn ich Eberswalder/Danziger aus der M10 steige. Jedesmal falle ich fast der Länge nach hin, weil ich nicht mehr das Loch erwarte. Da ich ja ohnehin Hans Guck in die Luft bin, ist das fatal. Früher sind wir doch auch die 3 Stufen zur hohen Tatra geklettert oder eine flache Stufe war keine Hürde.

Gesetze sind nun mal dazu da, um sie einzuhalten.
:)
Zitat
Heidekraut
Früher sind wir doch auch die 3 Stufen zur hohen Tatra geklettert oder eine flache Stufe war keine Hürde.

Wobei die, im Gegensatz zu den noch älteren Fahrzeugen, bequem zu erklimmen waren.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
Rollbert
Gesetze sind nun mal dazu da, um sie einzuhalten.
:)

Hinsichtlich der StVO bin ich mir da nicht ganz sicher.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Rollbert
Gesetze sind nun mal dazu da, um sie einzuhalten.
:)

Hinsichtlich der StVO bin ich mir da nicht ganz sicher.

Die StVO ist ein Gesetz, das vor allem die anderen Einhalten müssen!

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat
Nemo
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Rollbert
Gesetze sind nun mal dazu da, um sie einzuhalten.
:)

Hinsichtlich der StVO bin ich mir da nicht ganz sicher.

Die StVO ist ein Gesetz, das vor allem die anderen Einhalten müssen!

Das Ding nennt sich Straßenverkehrsordnung, also kein Gesetz. Im Grunde ist der Unterschied der, dess ein Gesetz ein Ziel vorgibt, z.B. „Schutz des Menschen“, während eine Vorschrift oder Verordnung angibt, wie das Ziel erreicht werden soll.

Mit freundlichen Grüßen

Theo



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 10.10.2025 14:33 von Theo333.
Zitat
Theo333
Zitat
Nemo
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Alter Köpenicker
Zitat
Rollbert
Gesetze sind nun mal dazu da, um sie einzuhalten.
:)

Hinsichtlich der StVO bin ich mir da nicht ganz sicher.

Die StVO ist ein Gesetz, das vor allem die anderen Einhalten müssen!

Das Ding nennt sich Straßenverkehrsordnung, also kein Gesetz. Im Grunde ist der Unterschied der, dess ein Gesetz ein Ziel vorgibt, z.B. „Schutz des Menschen“, während eine Vorschrift oder Verordnung angibt, wie das Ziel erreicht werden soll.

Es ging mir um das Personenbeförderungsgesetz, kurz PBefG, konkret Paragraph 8 Abs. 3 zur vollständigen Barrierefreiheit seit 1.1.2022. Ausnahmen davon sind im Nahverkehrsplan zu definieren. Für dessen Änderung braucht es einen politischen Beschluss des Landkreises. Ob man den bekommt, um ein komplett neues, aber nicht barrierefreies Verkehrssystem einzuführen, wage ich mal stark zu bezweifeln. Von potenziellen Klagen ganz abgsehen.
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Rollbert
Gesetze sind nun mal dazu da, um sie einzuhalten.
:)

Hinsichtlich der StVO bin ich mir da nicht ganz sicher.

Hier geht es aber nicht um die StVO, die selbstredend ebenfalls tunlichst einzuhalten ist, sondern um das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und die dort aus Gründen normierte Pflicht, neu zu errichtende Anlagen sowie Fahrzeuge des Linienverkehrs barrierefrei zu gestalten.

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Arnd Hellinger
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Alter Köpenicker
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Rollbert
Gesetze sind nun mal dazu da, um sie einzuhalten.
:)

Hinsichtlich der StVO bin ich mir da nicht ganz sicher.

Hier geht es aber nicht um die StVO, die selbstredend ebenfalls tunlichst einzuhalten ist, sondern um das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und die dort aus Gründen normierte Pflicht, neu zu errichtende Anlagen sowie Fahrzeuge des Linienverkehrs barrierefrei zu gestalten.

Wie ich bereits geschrieben habe ;)
Barrierefreiheit ist im Jahr 2025 keine nette optionale Spielerei sondern absolut essentiell. Es ist ja schon schwer vermittelbar wenn bei Umbauten im Bestand keine Barrierefreiheit hergestellt wird. Aber Neubauten mit Barrieren? Wer macht denn bitte so was? Und warum?

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Selbstverständlich sollten wir mehr Schienen bauen!
Die frühzeitigen Informationen zur BER-Anbindung nach dem Fahrplanwechsel scheinen dem VBB und/oder der DB so wichtig zu sein, dass die Inhalte (und mehr oder weniger auch das Layout) der Seite 3 aus der Punkt-3-Ausgabe 16/25 [punkt3.de] als Anzeige in einem Amtsblatt aus dem Norden Sachsen-Anhalts abgedruckt wurden (und vermutlich auch in weiteren vergleichbaren Publikationen), wie ich gerade im Rahmen einer beruflichen Recherche in diesem Amtsblatt entdeckt habe.

In der Oktoberausgabe des Amtsblattes "Hallo Nachbarn" der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck in der Altmark findet sich der Artikel leicht gekürzt und mit dem selben Artikel zu Zuglängen, der meiner Meinung nach eher ein (nicht tagesaktueller) Platzfüller ist, auf Seite 31. [www.arneburg-goldbeck.de]

Regional angepasst wurde dabei nichts. Aus Richtung Stendal ist die Information auch nicht allzu spannend, da die einzige Änderung für die Fahrgäste aus der Region ja darin liegt, dass der FEX nach dem Umstieg aus dem RE4 über eine andere Strecke etwas schneller zum Flughafen kommt. Entsprechend wird genau wie im Originalartikel auf die Verbesserungen für Lübbenau, Eberswalde und Oranienburg verwiesen und auf die Hinweise zu den Änderungen bei der S-Bahn verzichtet.
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