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Tangentiale Verbindung Ost (TVO) - Stand der Planung, Sinn, Unsinn und etwaige Alternativen
geschrieben von Arnd Hellinger 
Alles, was die Bahn teurer macht, freut die CDU.

NKU TVO: 2,5
NKU NVT: 0,8

So oder so ähnlich wird es kommen und dann kann die Schienenstrecke "leider" nicht gebaut werden.
Zitat
TomB
Alles, was die Bahn teurer macht, freut die CDU.

NKU TVO: 2,5
NKU NVT: 0,8

So oder so ähnlich wird es kommen und dann kann die Schienenstrecke "leider" nicht gebaut werden.

Und wenn man sie doch baut, dann kann man sich wegen der höheren Investitionskosten dann auch gut dabei fühlen, da man ja so unendlich viel in den ÖPNV investiert.

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat
Heidekraut
Ist der Flächennutzungsplan keine Bauvorschrift? Und warum wurde die Fläche nicht schon längst von der Bahn gekauft?

Jein, der Flächennutzungsplan gehört zur vorbereitenden Bauleitplanung und hat im wesentlichen verwaltungsinterne Funktionen: Bebauungspläne müssen aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden, d.h. wo eine Wohnbaufläche im FNP dargestellt ist, kann dann im B-Plan noch konkretisiert werden, ob es z.B. ein reines oder ein allgemeines Wohngebiet wird, aber nicht, dass es ein Gewerbegebiet wird.

Da Bahnflächen üblicherweise nicht über Bebauungspläne sondern über Planfeststellungsverfahren festgesetzt werden, wäre es zumindest eher ungewöhnlich, wenn der Bezirk die Bahnfläche über einen Bebauungsplan gesichert hätte.

So hat man nun allerdings das Problem, dass der Flächennutzungsplan keine Außenwirkung hat. Da es hier keinen Bebauungsplan gibt und die Bahnstrecke auch nicht planfestgestellt ist, musste der Bauantrag entsprechend geprüft werden. Hier wird dann nur nach § 34 BauGB geprüft, ob sich das Bauvorhaben "nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügt" und wenn ein Supermarkt nicht allzu groß ist, tut er dies in der Regel.

Zitat
Heidekraut
Und wieso muss denn die Bahn die Bedürfnisse der Stadt hinsichtlich einer Straßenbahn berücksichtigen? Die notwendige Brücke hätte vom Senat bestellt und bezahlt werden müssen.

Bei der Straßenbahnbrücke ging es weniger darum, dass die Bahn die Brücke alleine hätte bezahlen müssen, sondern darum, dass man sie mit eher geringem Mehraufwand straßenbahntauglich hätte bauen können. Da man dies nicht getan hat, muss man sie später deutlich aufwändiger dafür ertüchtigen oder gar abreissen und neu bauen.

Beides macht das Problem deutlich, dass verschiedene vorbereitende Planungen nicht genügend nach außen abgesichert sind. Nur weil im Verkehrsentwicklungsplan oder im Flächennutzungsplan bestimmte Verkehrsprojekte enthalten sind, sind sie nicht davor geschützt, von anderen Projekten be- oder verhindert zu werden.
Danke für die Aufklärung und Präzisierung. Das ist doch dann aber eine sehr unglückliche Lage.
Zitat

"SBahner" am 14.4.2025 um 11.33 Uhr:

„Krasses Verwaltungsversagen“: Supermarkt blockiert geplante S-Bahn-Strecke in Marzahn

Heute wurde im Newsletter des Berliner Abgeordnetenhauses die den Artikel in der Berliner Zeitung vom 14.4.2025 auf Seite 9 auslösende parlamentarische Anfrage nebst Antworten veröffentlicht:

Zitat

Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (Die Linke) vom 24.3.2025 und Antwort vom 8.4.2025: Bebauung der Freihaltetrasse für die Nahverkehrstangente Ost an der Märkischen Allee?

Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen Antworten auf Ihre Fragen zukommen zu lassen und hat daher den Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie ist in die Beantwortung eingeflossen.

Frage 1: Trifft es zu, dass westlich der Märkischen Allee zwischen dem Bahnhof Springpfuhl und der Ostbahn ein Gebäudekomplex für ALDI gebaut wird?

Antwort zu 1.: Der Bezirk teilt dazu Folgendes mit: "Das ist korrekt. Auf dem Grundstück Märkische Allee 59 in 12681 Berlin wird derzeit ein Aldi-Markt entsprechend der erteilten Baugenehmigung errichtet."

Frage 2: Wird die Freihaltetrasse für die Nahverkehrstangente Ost vom Bahnhof Springpfuhl westlich der Märkischen Allee Richtung Süden, die auch in der Trassierungsstudie des Senats dafür vorgesehen ist, von diesem Bau in Anspruch genommen oder berührt? Wenn ja, in welchem Umfang?

Antwort zu 2.: Der Bezirk teilt dazu Folgendes mit: "Ja, das Gebäude befindet sich vollumfänglich auf den vorgesehenen Flächen für die Nahverkehrstangente Ost (NVT) (Option S-Bahn, Stand 02/2024). Das Grundstück befindet sich nicht (mehr) in öffentlicher Hand und zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung gab es für die Trassenflächen der NVT noch kein begonnenes Planfeststellungsverfahren. Es gab demnach keine rechtliche Grundlage zur Versagung des Vorhabens."

Frage 3: Wie soll die Nahverkehrstangente Ost verlaufen, um den Kreuzungsbahnhof (Turmbahnhof) Biesdorfer Kreuz an der S5 neben der Märkischen Allee zu erreichen?

Antwort zu 3.: Die Nahverkehrstangente Ost soll ab dem Bahnhof Springpfuhl in südlicher Richtung westlich und parallel der Märkischen Allee bis zum geplanten Lückenschluss der TVO verlaufen.

Frage 4: Welche Aussagen trifft der Flächennutzungsplan dazu? Wurde er in letzter Zeit an dieser Stelle geändert? Wie berücksichtigt er die Nahverkehrstangente Ost?

Antwort zu 4.: Der Flächennutzungsplan Berlin (FNP) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 7. Februar 2025 (ABl. S. 441) stellt für den Standort des ALDI-Marktes (Märkische Allee 59) eine Bahnfläche dar. Der daraus resultierenden Mitteilungspflicht vor dem Erteilen einer Baugenehmigung gemäß § 10 Abs. 6 und § 17 Nr. 2 AGBauGB ist der Bezirk Marzahn-Hellersdorf nicht nachgekommen. Der FNP wurde an dieser Stelle seit seiner Neuaufstellung 1994 nicht geändert. Den potenziellen Verlauf der Nahverkehrstangente Ost stellt der FNP als Bahnfläche (zugleich Regionalplanerische Festlegung) dar.

Frage 5: Gibt es einen gültigen Bebauungsplan, in dem das ALDI-Gebäude verortet ist? Wenn ja, seit wann? Wie berücksichtigt er die Nahverkehrstangente Ost?

Antwort zu 5.: Der Bezirk teilt dazu Folgendes mit: "Für das betroffene Grundstück Märkische Allee 59 in 12681 Berlin liegt kein Bebauungsplan vor. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich hier nach § 34 Baugesetzbuch."
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Viele Grüße, Thomas

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Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de
Danke fürs Einstellen der Anfrage!

Zitat
krickstadt
Zitat
Antwort auf die Anfrage
Das Grundstück befindet sich nicht (mehr) in öffentlicher Hand und zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung gab es für die Trassenflächen der NVT noch kein begonnenes Planfeststellungsverfahren.

Verstehe ich das richtig - die öffentliche Hand hat ein Grundstück verkauft, über das eine S-Bahn-Strecke verlaufen soll? Wie sehr kann man den ÖPNV-Ausbau denn eigentlich sabotieren?

Kleiner Trost: zumindest ein 08/15-Aldi ist nicht für die Ewigkeit gebaut, m.E. ist der nach 15-20 Jahren abgeschrieben. Und vorher kommt die S-Bahn realistischerweise sowieso nicht.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 17.04.2025 10:07 von def.
Zitat
def
Verstehe ich das richtig - die öffentliche Hand hat ein Grundstück verkauft, über das eine S-Bahn-Strecke verlaufen soll?

Es wäre interessant zu wissen, wann dieser Verkauf durch die öffentliche Hand gelaufen ist.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 17.04.2025 11:58 von phönix.
Kann man gegenwärtig irgendwo eine Karte für die NVT einsehen, wo man das nachvollziehen kann?
Zitat
Heidekraut
Kann man gegenwärtig irgendwo eine Karte für die NVT einsehen, wo man das nachvollziehen kann?

[www.berlin.de]
aktueller Plan
Zitat
phönix
Zitat
def
Verstehe ich das richtig - die öffentliche Hand hat ein Grundstück verkauft, über das eine S-Bahn-Strecke verlaufen soll?

Es wäre interessant zu wissen, wann dieser Verkauf durch die öffentliche Hand gelaufen ist.

Und auch, wem es vorher gehört hat und warum es verkauft wurde. Die Karten aus den 1940er- bis 1970er-Jahren auf [histomapberlin.de] zeigen, dass der Außenring auch mal direkt hier verlief. Mit dem Bau der Märkischen Allee, der angrenzenden Großsiedlung und der Verlagerung des Außenrings auf die heutige Trasse entstand eine Restfläche, die schwierig zu nutzen ist. Im Plan von 1986 ist hier eine lange straßenbegleitende Baustelle verzeichnet. Alte Luftbilder bei Google zeigen, dass die Fläche mindestens von 2000 bis 2009 als Parkplatz oder Gebrauchtwagenhandel genutzt wurde. Der Berliner Kurier berichtet, dass Krieger das Grundstück 1996 von der Treuhand gekauft hat.

[www.berliner-kurier.de]
Zitat
Lopi2000
Der Berliner Kurier berichtet, dass Krieger das Grundstück 1996 von der Treuhand gekauft hat.
[www.berliner-kurier.de]

Wenn das stimmen sollte, war aus der Sicht des Jahres 1996 zum einen die Privatisierungspflicht der Treuhand vorgeschrieben, weil das Grundstück - wenn es von der Treuhand erworben wurde - höchstwahrscheinlich zum Vermögen irgendeines früheren volkseigenen Betriebs gehörte, der dort vielleicht sein Lager oder ähnliches betrieb. Andererseits wird das damals seitens der Planungsbehörden kaum einen interessiert haben, denn die Nahverkehrstangente wurde erstmals ernstlich im Zusammenhang mit den Planungen zu Tangentialverbindung Ost 15 Jahre später diskutiert. Selbst im Forum findet sich die erste Erwähnung erst im Jahr 2009.
Aus der Sicht des Jahres 1996 war Marzahn für viele ohnehin ein absterbender Bezirk mit viel Abrissbedarf, der irgendwann plattgemacht wird, da braucht man nicht noch zusätzlichen Nahverkehr und schon gar keine Verbindung in den Berliner Südosten oder in die Flughafenregion.

Edit: Der erste Beschluss des Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr des Abgeordnetenhauses, die Planungen für die Nahverkehrstangente überhaupt aufzunehmen, stammt aus dem Jahr 2009.



3 mal bearbeitet. Zuletzt am 17.04.2025 17:01 von phönix.
Dennoch existierte längst die DDR-Planung dazu und sogar waren Rohbaumaßnahmen erfolgt. Also so ganz ahnungslos kann auch die Treuhand nicht gewesen sein. Aber wie schon gesagt wurde, ein ALDI-Markt wird nicht für die Ewigkeit errichtet. Dürfte eigentlich eine geringe Hürde für die NVT sein. Schmerzlicher hingegen die absurde Planung der IVO auf für die Bahn vorgesehener Trasse.
Zitat
phönix
Zitat
Lopi2000
Der Berliner Kurier berichtet, dass Krieger das Grundstück 1996 von der Treuhand gekauft hat.
[www.berliner-kurier.de]

Wenn das stimmen sollte, war aus der Sicht des Jahres 1996 zum einen die Privatisierungspflicht der Treuhand vorgeschrieben, weil das Grundstück - wenn es von der Treuhand erworben wurde - höchstwahrscheinlich zum Vermögen irgendeines früheren volkseigenen Betriebs gehörte, der dort vielleicht sein Lager oder ähnliches betrieb. (...)

Edit: Der erste Beschluss des Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr des Abgeordnetenhauses, die Planungen für die Nahverkehrstangente überhaupt aufzunehmen, stammt aus dem Jahr 2009.

Demnach konnte also damals der Verkauf auch gar nicht verhindert werden. "Vielleicht beginnt in 13 Jahren die Vorplanung für eine evtl. ab 2030 zu bauende S-Bahn-Tangentialverbindung..." wäre in 1996 kein so wirklich juristisch einsetzbares Argument gewesen, zumal das ja nie gewidmete Bahnfläche war.

Die einzige Frage für mich wäre: Hat jetzt das Bezirksamt MaHe die zuständige ALDI-Tochter überhaupt irgendwie auf die NVT-Option hingewiesen und ihr ggf. die Auflage erteilt, ihr Gebäude in einer dessen leichten Rückbau ermöglichenden Form zu errichten, sofern es zur Beantragung eines PFV durch DB InfraGO käme? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie hat sich die Antragstellerin zu diesen Hinweisen (oder ggf. Auflagen) positioniert?

Viele Grüße
Arnd
Zitat
SBahner
„Krasses Verwaltungsversagen“: Supermarkt blockiert geplante S-Bahn-Strecke in Marzahn

Gibt es diesen Artikel auch irgendwo legal ohne Paywall...?

Viele Grüße
Arnd
Bei der Berliner Zeitung musst Du halt einfach flink sein, in den ersten Stunden sind die doch meist kostenfrei lesbar.

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Für mehr Ümläüte!
Zitat
Arnd Hellinger
Demnach konnte also damals der Verkauf auch gar nicht verhindert werden. "Vielleicht beginnt in 13 Jahren die Vorplanung für eine evtl. ab 2030 zu bauende S-Bahn-Tangentialverbindung..." wäre in 1996 kein so wirklich juristisch einsetzbares Argument gewesen, zumal das ja nie gewidmete Bahnfläche war.

Die einzige Frage für mich wäre: Hat jetzt das Bezirksamt MaHe die zuständige ALDI-Tochter überhaupt irgendwie auf die NVT-Option hingewiesen und ihr ggf. die Auflage erteilt, ihr Gebäude in einer dessen leichten Rückbau ermöglichenden Form zu errichten, sofern es zur Beantragung eines PFV durch DB InfraGO käme? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie hat sich die Antragstellerin zu diesen Hinweisen (oder ggf. Auflagen) positioniert?

Die planerische Rechtslage ist heute eigentlich noch die selbe wie seit 1994: die Trasse ist im FNP als Bahnfläche dargestellt, aber halt offenbar nirgends rechtlich gesichert. Insofern war der Grundstücksverkauf damals genau so "unproblematisch" wie er heute noch wäre. Bei B-Plänen gäbe es noch die Möglichkeit nach einem formellen Aufstellungsbeschluss eine Veränderungssperre zu erlassen, um frühzeitig die Ziele, die mit dem B-Plan verfolgt werden, zu sichern. Eigentlich müsste es so etwas ja auch im Planfeststellungsverfahren geben, zumal lineare Bauvorhaben wie Bahnstrecken und Straßen durch geschickte Blockadegrundstücke noch viel besser zu vermeiden sind als klassische Baugebiete.

Vom Grundsatz her wäre es hier aber meiner Meinung nach Aufgabe der entsprechenden Planfeststellungsbehörden und Planungsträger für dieses Bahnprojekt die Planung zu sichern und nicht des Bezirksamtes, das für die Bahnplanung an sich weder zuständig noch kompetent ist.


Zitat
Arnd Hellinger
Gibt es diesen Artikel auch irgendwo legal ohne Paywall...?

Wie üblich gibt es die Möglichkeit, den Artikel in der Druckausgabe der jeweiligen Zeitung nachzulesen, in diesem Fall ist es die Berliner Zeitung vom vergangenen Montag (14.4.) auf Seite 9. Die Ausgabe ist - wie andere auch - u.a. über die Genios-Datenbank per Bibliothekenausweis verfügbar. Bei MSN, die teilweise Artikel aus der Berliner Zeitung ohne Paywall zweitveröffentlichen, habe ich nur die Artikel des Kurier und von Berlin Live zum selben Thema gefunden.
Zitat
Lopi2000
Die planerische Rechtslage ist heute eigentlich noch die selbe wie seit 1994: die Trasse ist im FNP als Bahnfläche dargestellt, aber halt offenbar nirgends rechtlich gesichert. Insofern war der Grundstücksverkauf damals genau so "unproblematisch" wie er heute noch wäre. Bei B-Plänen gäbe es noch die Möglichkeit nach einem formellen Aufstellungsbeschluss eine Veränderungssperre zu erlassen, um frühzeitig die Ziele, die mit dem B-Plan verfolgt werden, zu sichern. Eigentlich müsste es so etwas ja auch im Planfeststellungsverfahren geben, zumal lineare Bauvorhaben wie Bahnstrecken und Straßen durch geschickte Blockadegrundstücke noch viel besser zu vermeiden sind als klassische Baugebiete.

Es ist halt auch ein Fehler im deutschen Baurechtssystem, dass der Flächennutzungsplan keine unmittelbare rechtliche Auswirkung auf ein eingereichtes Vorhaben hat - und er bei Verfahren gemäß §34 BauGB praktisch bedeutungslos ist. Dann kann man sich das Gedöns "FNP", das seit über einem halben Jahrhundert von einer flächendeckenden Überplanung des Bundesgebietes mit Bebauungsplänen ausgeht, im Grunde auch ganz sparen, wenn im Grunde je jeder macht, was er will.

Zitat
Arnd Hellinger
Die einzige Frage für mich wäre: Hat jetzt das Bezirksamt MaHe die zuständige ALDI-Tochter überhaupt irgendwie auf die NVT-Option hingewiesen und ihr ggf. die Auflage erteilt, ihr Gebäude in einer dessen leichten Rückbau ermöglichenden Form zu errichten, sofern es zur Beantragung eines PFV durch DB InfraGO käme?

Wie geschrieben, wenn das ein Standard-Aldi ist, dürfte seine technisch-wirtschaftliche Lebensdauer (also der Immobilie) bei 15-20 Jahren liegen. Es gibt ja auch durchaus Beispiele, wo Standorte nicht viel älter wurden - wie lange existerte z.B. der Aldi an der Sewanstraße, auf dessen Grundstück gerade ein Wohnhaus (mit Aldi im EG) errichtet wird?

Vielleicht kann man ja über die Konzernschwester das (inzwischen am alten Standort nicht mehr benötigte) Holzprovisorium aus der Wiener Seestadt erwerben? (Ja, mir ist bewusst, dass es dafür zu spät ist.)
Zitat
def
Es ist halt auch ein Fehler im deutschen Baurechtssystem, dass der Flächennutzungsplan keine unmittelbare rechtliche Auswirkung auf ein eingereichtes Vorhaben hat - und er bei Verfahren gemäß §34 BauGB praktisch bedeutungslos ist. Dann kann man sich das Gedöns "FNP", das seit über einem halben Jahrhundert von einer flächendeckenden Überplanung des Bundesgebietes mit Bebauungsplänen ausgeht, im Grunde auch ganz sparen, wenn im Grunde je jeder macht, was er will.

Naja, ganz so schlimm ist es ja nicht, auch wenn wir hier über ein gutes Beispiel diskutieren, was falsch laufen kann. Im Grundsatz finde ich dieses zweistufige System schon ganz sinnvoll, nur gibt es hier halt Schwierigkeiten an der Schnittstelle des zweistufigen Bauplanungsrechts aus FNP und B-Plan auf der einen Seite und Planfeststellungsverfahren auf der anderen Seite. Aus Sicht des Bezirksamtes ist es ziemlich plausibel, die Bahnstrecke nicht mit einem B-Plan zu sichern, da dafür ja allein das Planfeststellungsverfahren nötig und sinnvoll ist. Das Planfeststellungsverfahren wiederum wird aber ohne konkrete Bauabsicht nicht langfristig im Voraus angegangen, weil es ein ziemlich aufwändiges Verfahren ist, das sehr viele Planungsebenen miteinander kombiniert.

Zitat
def
Wie geschrieben, wenn das ein Standard-Aldi ist, dürfte seine technisch-wirtschaftliche Lebensdauer (also der Immobilie) bei 15-20 Jahren liegen. Es gibt ja auch durchaus Beispiele, wo Standorte nicht viel älter wurden - wie lange existerte z.B. der Aldi an der Sewanstraße, auf dessen Grundstück gerade ein Wohnhaus (mit Aldi im EG) errichtet wird?

Ach, da wird immer noch gebaut? Als ich vor einigen Jahren am städtebaulichen Rahmenplan für den Bereich gearbeitet habe, wirkte es so, als wäre es schon kurz vor Baubeginn. 2002 war dort lt. Google Earth noch ein Garagenhof, 2005 stand dann der Markt, 2023 war er wieder weg.
Zitat
Lopi2000
Zitat
def
Es ist halt auch ein Fehler im deutschen Baurechtssystem, dass der Flächennutzungsplan keine unmittelbare rechtliche Auswirkung auf ein eingereichtes Vorhaben hat - und er bei Verfahren gemäß §34 BauGB praktisch bedeutungslos ist. Dann kann man sich das Gedöns "FNP", das seit über einem halben Jahrhundert von einer flächendeckenden Überplanung des Bundesgebietes mit Bebauungsplänen ausgeht, im Grunde auch ganz sparen, wenn im Grunde je jeder macht, was er will.

Naja, ganz so schlimm ist es ja nicht, auch wenn wir hier über ein gutes Beispiel diskutieren, was falsch laufen kann. Im Grundsatz finde ich dieses zweistufige System schon ganz sinnvoll, nur gibt es hier halt Schwierigkeiten an der Schnittstelle des zweistufigen Bauplanungsrechts aus FNP und B-Plan auf der einen Seite und Planfeststellungsverfahren auf der anderen Seite. Aus Sicht des Bezirksamtes ist es ziemlich plausibel, die Bahnstrecke nicht mit einem B-Plan zu sichern, da dafür ja allein das Planfeststellungsverfahren nötig und sinnvoll ist. Das Planfeststellungsverfahren wiederum wird aber ohne konkrete Bauabsicht nicht langfristig im Voraus angegangen, weil es ein ziemlich aufwändiges Verfahren ist, das sehr viele Planungsebenen miteinander kombiniert.

Und das Problem könnte man halt recht einfach lösen, indem der Flächennutzungsplan nicht nur verwaltungsinterne Rechtskraft hat (oder durch eine Änderung von § 34 BauGB, dass im unbeplanten Innenbereich auch die Darstellungen im FNP bei der Beurteilung eines Vorhabens gelten).
Zitat
Lopi2000
Zitat
def
Wie geschrieben, wenn das ein Standard-Aldi ist, dürfte seine technisch-wirtschaftliche Lebensdauer (also der Immobilie) bei 15-20 Jahren liegen. Es gibt ja auch durchaus Beispiele, wo Standorte nicht viel älter wurden - wie lange existerte z.B. der Aldi an der Sewanstraße, auf dessen Grundstück gerade ein Wohnhaus (mit Aldi im EG) errichtet wird?

Ach, da wird immer noch gebaut? Als ich vor einigen Jahren am städtebaulichen Rahmenplan für den Bereich gearbeitet habe, wirkte es so, als wäre es schon kurz vor Baubeginn. 2002 war dort lt. Google Earth noch ein Garagenhof, 2005 stand dann der Markt, 2023 war er wieder weg.

Die beiden dort entstandenen Baukörper befinden sich derzeit in der Phase des Innenausbaus. Ich denke, in oder nach den Sommerferien 2025 können sowohl Markt als auch Wohnungen final bezogen und genutzt werden.

Viele Grüße
Arnd
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