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Fragen (I/2020)
geschrieben von Ruhlebener 
Ja, in weiß auf rot in dieser Schriftgröße?

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Nicht-dynamische Signatur
Natürlich. Die im Bildthema gezeigten Fahrzeuge entsprechen ja schließlich auch 1:1 der Originalgröße.

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Zitat
B-V 3313
Zitat
schallundrausch
Was die BVG-Citaros haben ist ein Monitor, auf dem bei Fahrt ein Kamerabild von dem Bereich außen neben der vorderen Tür aufgeschaltet wird.

Wenn der rechte Blinker betätigt wird, sonst nicht.

Danke für die Korrektur. Mir ist nur aufgefallen, dass der Monitorinhalt mit der Türfreigabe wechselt. Was wird sonst angezeigt?
Re: Fragen (I/2020)
26.03.2020 00:50
Welchen Monitor meinst du? Den an der Tür?

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Entschuldigt bitte die möglicherweise dumme Frage, aber an welcher Stelle wird der Kurvenradius eines Gleises gemessen, an der kurveninneren, kurvenäußeren Schiene oder mittig dazwischen?
Zitat
J. aus Hakenfelde
Entschuldigt bitte die möglicherweise dumme Frage, aber an welcher Stelle wird der Kurvenradius eines Gleises gemessen, an der kurveninneren, kurvenäußeren Schiene oder mittig dazwischen?

Immer in der Achse, also mittig.
Re: Fragen (I/2020)
26.03.2020 08:38
Zitat
schallundrausch
Zitat
B-V 3313
Zitat
schallundrausch
Was die BVG-Citaros haben ist ein Monitor, auf dem bei Fahrt ein Kamerabild von dem Bereich außen neben der vorderen Tür aufgeschaltet wird.

Wenn der rechte Blinker betätigt wird, sonst nicht.

Danke für die Korrektur. Mir ist nur aufgefallen, dass der Monitorinhalt mit der Türfreigabe wechselt. Was wird sonst angezeigt?

Der eine Monitor über dem Fahrer zeigt den Fahrgastinnenraum an. Der wechselt auch die Ansicht bei Türfreigabe.
Es gibt einen seperaten Monitor direkt neben der Einstiegstür, der im Abbiegefall den Aussenbereich dort anzeigt.

___
Gute Nacht, Forum!
Re: Fragen (I/2020)
26.03.2020 09:26
Zitat
micha774
Gestern war er auch auf der S-Bahnseite zu finden.

Es geht um Verhaltensregeln in der Bahn wg. Corona.

Edit: auf der DB-Seite dann doch gefunden.

Aha, ich habe die Aufkleber ausschließlich auf 485er Türen gesehen, daher nahm ich zunächst an es hätte irgendwas mit dem Schließmechanismus zu tun.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Re: Fragen (I/2020)
26.03.2020 09:32
An den Türen?
Eigentlich kleben die an den Scheiben im inneren neben den Türen.
Re: Fragen (I/2020)
26.03.2020 09:34
Zitat
micha774
An den Türen?
Eigentlich kleben die an den Scheiben im inneren neben den Türen.

Meine ich ja auch.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Re: Fragen (I/2020)
26.03.2020 10:53
Zitat
micha774
An den Türen? Eigentlich kleben die an den Scheiben im inneren neben den Türen.

Richtig, vermutlich herrscht die Meinung, dass sich Aufkleber am besten von Glasflächen wieder entfernen lassen. Naja, die 485er haben aber keine Glasflächen an den Trennwänden im Innenraum. Und bevor man sich die sorgfältig redesignten Trennwände ruiniert, klebt man die Aufkleber von innen an die Scheiben der Türen. ;-)
Zitat
schallundrausch
Zitat
J. aus Hakenfelde
Entschuldigt bitte die möglicherweise dumme Frage, aber an welcher Stelle wird der Kurvenradius eines Gleises gemessen, an der kurveninneren, kurvenäußeren Schiene oder mittig dazwischen?

Immer in der Achse, also mittig.

Danke für die schnelle Antwort ;-)

Anschließend daran möchte ich gerne noch folgendes Wissen (bezieht sich auf die Straßenbahn):

Der zum Lichtraumprofil zugehörige (seitliche) Sicherheitsraum beträgt meines Wissens 30cm pro Seite. Wie sieht die Sache denn im Kurven aus? Anders gesagt, wie lautet der höchstzulässige zusätzliche Raumbedarf in Kurven, welchen der Überhang an den Wagenenden (vor / hinter dem ersten/letzten Drehgestell) einnehmen darf? Der Einfachheit halber gehe ich von den Fällen "Zweiachser" und "Vierachser / Großraumwagen" aus.

Außerdem, gelten die 30cm immer pro Seite, oder gibt es einen gesonderten Wert für den Bereich zwischen zwei Gleisen, falls es dort keine Einbauten wie z.B. Oberleitungsmasten vorhanden sind?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 26.03.2020 16:07 von J. aus Hakenfelde.
Zitat
Der Fonz
Zitat
schallundrausch
Zitat
B-V 3313
Zitat
schallundrausch
Was die BVG-Citaros haben ist ein Monitor, auf dem bei Fahrt ein Kamerabild von dem Bereich außen neben der vorderen Tür aufgeschaltet wird.

Wenn der rechte Blinker betätigt wird, sonst nicht.

Danke für die Korrektur. Mir ist nur aufgefallen, dass der Monitorinhalt mit der Türfreigabe wechselt. Was wird sonst angezeigt?

Der eine Monitor über dem Fahrer zeigt den Fahrgastinnenraum an. Der wechselt auch die Ansicht bei Türfreigabe.
Es gibt einen seperaten Monitor direkt neben der Einstiegstür, der im Abbiegefall den Aussenbereich dort anzeigt.
Jetzt ist alles klar, ich war kurz verwirrt. Danke!
Zitat
J. aus Hakenfelde
Der zum Lichtraumprofil zugehörige (seitliche) Sicherheitsraum beträgt meines Wissens 30cm pro Seite.

Das kommt darauf an. Die geltende BOStrab hält sich (im Gegensatz zur früheren DDR-BOstrab) in dieser Frage sehr bedeckt:
Zitat
§ 18 Umgrenzung des lichten Raumes
(1) Der lichte Raum ist der zu jedem Gleis gehörende Raum, der für einen sicheren Betrieb der Fahrzeuge von festen und beweglichen Gegenständen freigehalten werden muß.
(2) Die Umgrenzung des lichten Raumes sowie die lichtraumtechnisch maßgebenden Merkmale der Fahrzeuge und des Gleises müssen so aufeinander abgestimmt sein, daß es in keinem zulässigen Betriebszustand zu gefährdenden Berührungen zwischen Fahrzeugen und Gegenständen sowie zwischen Fahrzeugen auf benachbarten Gleisen kommen kann.
(3) Bei der Ermittlung des Lichtraumbedarfs darf die Wahrscheinlichkeit des Zusammentreffens gleichgerichteter Größtwerte von Einflußfaktoren berücksichtigt werden.
(4) Zwischen der Umgrenzung des lichten Raumes und dem Lichtraumbedarf soll ein Sicherheitsabstand bestehen, der auf die Ermittlungsgenauigkeit des Lichtraumbedarfs abgestellt ist.

Natürlich gibt es auch für die Berliner Straßenbahn solche Festlegungen der Sicherheitsabstände.
Diese Maße legt praktisch jeder Betreiber einer unter das Gesetz fallenden Bahn unter Berücksichtigung des Streckennetzes und der darauf eingesetzten Fahrzeuge in Abstimmung mit der Technischen Aufsichtsbehörde fest. Für die Berliner Straßenbahn gab es bei Einführung der Flexity-Fahrzeuge im Jahr 2009 eine neue Festlegung zum Regellichtraum Straßenbahn, der die Lichtraumumgrenzungslinie (LUL) und die Fahrzeugumgrenzungslinie (FUL) umfasst. Die TAB stimmte nach einer Änderung bezüglich der Höhen am 30.10.2009 zu.


Zitat
§ 19 Sicherheitsräume
(1) Zum Schutz von Personen muß neben jedem Gleis außerhalb der Lichtraumumgrenzung ein Sicherheitsraum vorhanden sein. Er muß vom Gleis aus und durch Türen der Fahrzeuge erreichbar sein. Zwischen zwei Gleisen genügt ein gemeinsamer Sicherheitsraum.
(2) Sicherheitsräume müssen mindestens 0,7 m breit und 2,0 m hoch sein und lotrecht stehen. Bei Abweichungen des Tunnelquerschnitts von der Rechteckform darf die Breite des Sicherheitsraumes im oberen und unteren Bereich geringfügig eingeschränkt sein.
(3) Unterbrechungen von Sicherheitsräumen durch Einbauten, insbesondere durch Stützen oder Signalanlagen, sind auf kurzen Längen zulässig, wenn dabei zwischen den Einbauten und dem Fahrzeug ein Abstand von mindestens 0,45 m vorhanden ist. Dieser Abstand braucht bei Einbauten in gemeinsamen Sicherheitsräumen nach Absatz 1 Satz 3 nur auf einer Seite vorhanden zu sein.
(4) Im Verkehrsraum öffentlicher Straßen, ausgenommen Autobahnen und Kraftfahrstraßen, gilt als Sicherheitsraum der an den Bahnkörper angrenzende Teil des Verkehrsraums.
(5) In Haltestellen gilt als Sicherheitsraum der Raum auf den Bahnsteigen, wenn deren Oberkante nicht mehr als 0,5 m über der begehbaren Fläche des Bahnkörpers liegt. Bei größerem Höhenunterschied muß ein Sicherheitsraum entweder auf der anderen Seite des Gleises oder unter dem Bahnsteig angeordnet sein.

Dein Maß von 30 cm kommt im Gesetz nicht vor. Sicherheitsräume dienen ausschließlich dem Personenschutz. Bei zweigleisigen Straßenbahnstrecken mit Einrichtungswagen liegen diese stets außen. Sicherheitsräume legt der Betreiber mit der Berufsgenossenschaft in den Unfallverhütungsvorschriften fest.




Zitat
J. aus Hakenfelde
Wie sieht die Sache denn im Kurven aus? Anders gesagt, wie lautet der höchstzulässige zusätzliche Raumbedarf in Kurven, welchen der Überhang an den Wagenenden (vor / hinter dem ersten/letzten Drehgestell) einnehmen darf? Der Einfachheit halber gehe ich von den Fällen "Zweiachser" und "Vierachser / Großraumwagen" aus.

In Bogengleisen mit Radien vom 1000 m oder darunter gelten genau berechnete Bogenzuschläge. Auch diese werden für den breitesten (bzw. für den am weitesten ausschlagenden) Fahrzeugtyp bemessen und enthalten Aufrundungen für künftige Fahrzeugtypen, bei der BVG derzeit für 2,50 m breite Wagen. Sie werden für die Bogeninnenseite, die Bogenaußenseite und für Gleismittenabstände getrennt ermittelt, aufgerundet und tabellarisch dargestellt. Außerdem gelten noch weitere Zuschläge, wenn die Bogengleise mit Überhöhung ausgeführt sind, sich die Wagen sozusagen "in die Kurve legen". Beim Übergang von der Geraden in Bögen kommt es außerdem auf die Ausführung des Übergangs an (mit oder ohne Übergangsbogen) und beim Wechsel des Radius innerhalb eines Bogengleises auf die Ausbildung eines Korbbogens.
Mit der Zustimmung des Betriebsleiters und der TAB sind diese einmal festgelegten Werte verbindlich für alle Neubauten und Grundinstandsetzungen.


Zitat
J. aus Hakenfelde
Außerdem, gelten die 30cm immer pro Seite, oder gibt es einen gesonderten Wert für den Bereich zwischen zwei Gleisen, falls es dort keine Einbauten wie z.B. Oberleitungsmasten vorhanden sind?

Auch das enthält der Regellichtraum. Die FUL ist beidseitig 1250 mm von Gleismitte entfernt, die LUL 1400 mm. Eine Einengung durch temporäre Einbauten von 50 mm wird toleriert.
Der Abstand der beiden FUL im Doppelgleis beträgt demnach mindestens 300 mm. Das Maß von Einbauten kommt noch dazu. Auf beiden Seiten zum Beispiel eines Mittelmastes müssen 150 mm Abstand bis zur Fahrzeugumgrenzung sein.

Ich hoffe, mich einigermaßen verständlich ausgedrückt zu haben.

so long

Mario
Zitat
der weiße bim

Der Abstand der beiden FUL im Doppelgleis beträgt demnach mindestens 300 mm. Das Maß von Einbauten kommt noch dazu. Auf beiden Seiten zum Beispiel eines Mittelmastes müssen 150 mm Abstand bis zur Fahrzeugumgrenzung sein.

Fehlt da eine Null?

Berlins Straßen sind zu eng, um sie nur dem MIV zu opfern!
Re: Fragen (I/2020)
27.03.2020 18:32
Zitat
dubito ergo sum
Zitat
der weiße bim
Der Abstand der beiden FUL im Doppelgleis beträgt demnach mindestens 300 mm. Das Maß von Einbauten kommt noch dazu.

Fehlt da eine Null?

30 cm Luft zwischen zwei Fahrzeugen scheint mir plausibel, um das seitliche Wanken der Bahnen zu tolerieren. Bei 3 Metern (=3000 mm) Abstand würde ja schon eine weiterer Wagenkasten dazwischen passen.
Danke zunächst einmal für die ausführlichen Antworten!

Zitat
der weiße bim
Zitat
J. aus Hakenfelde
Der zum Lichtraumprofil zugehörige (seitliche) Sicherheitsraum beträgt meines Wissens 30cm pro Seite.

Das kommt darauf an. Die geltende BOStrab hält sich (im Gegensatz zur früheren DDR-BOstrab) in dieser Frage sehr bedeckt:
Zitat
§ 18 Umgrenzung des lichten Raumes
(1) Der lichte Raum ist der zu jedem Gleis gehörende Raum, der für einen sicheren Betrieb der Fahrzeuge von festen und beweglichen Gegenständen freigehalten werden muß.
(2) Die Umgrenzung des lichten Raumes sowie die lichtraumtechnisch maßgebenden Merkmale der Fahrzeuge und des Gleises müssen so aufeinander abgestimmt sein, daß es in keinem zulässigen Betriebszustand zu gefährdenden Berührungen zwischen Fahrzeugen und Gegenständen sowie zwischen Fahrzeugen auf benachbarten Gleisen kommen kann.
(3) Bei der Ermittlung des Lichtraumbedarfs darf die Wahrscheinlichkeit des Zusammentreffens gleichgerichteter Größtwerte von Einflußfaktoren berücksichtigt werden.
(4) Zwischen der Umgrenzung des lichten Raumes und dem Lichtraumbedarf soll ein Sicherheitsabstand bestehen, der auf die Ermittlungsgenauigkeit des Lichtraumbedarfs abgestellt ist.

Natürlich gibt es auch für die Berliner Straßenbahn solche Festlegungen der Sicherheitsabstände.
Diese Maße legt praktisch jeder Betreiber einer unter das Gesetz fallenden Bahn unter Berücksichtigung des Streckennetzes und der darauf eingesetzten Fahrzeuge in Abstimmung mit der Technischen Aufsichtsbehörde fest. Für die Berliner Straßenbahn gab es bei Einführung der Flexity-Fahrzeuge im Jahr 2009 eine neue Festlegung zum Regellichtraum Straßenbahn, der die Lichtraumumgrenzungslinie (LUL) und die Fahrzeugumgrenzungslinie (FUL) umfasst. Die TAB stimmte nach einer Änderung bezüglich der Höhen am 30.10.2009 zu.


Zitat
§ 19 Sicherheitsräume
(1) Zum Schutz von Personen muß neben jedem Gleis außerhalb der Lichtraumumgrenzung ein Sicherheitsraum vorhanden sein. Er muß vom Gleis aus und durch Türen der Fahrzeuge erreichbar sein. Zwischen zwei Gleisen genügt ein gemeinsamer Sicherheitsraum.
(2) Sicherheitsräume müssen mindestens 0,7 m breit und 2,0 m hoch sein und lotrecht stehen. Bei Abweichungen des Tunnelquerschnitts von der Rechteckform darf die Breite des Sicherheitsraumes im oberen und unteren Bereich geringfügig eingeschränkt sein.
(3) Unterbrechungen von Sicherheitsräumen durch Einbauten, insbesondere durch Stützen oder Signalanlagen, sind auf kurzen Längen zulässig, wenn dabei zwischen den Einbauten und dem Fahrzeug ein Abstand von mindestens 0,45 m vorhanden ist. Dieser Abstand braucht bei Einbauten in gemeinsamen Sicherheitsräumen nach Absatz 1 Satz 3 nur auf einer Seite vorhanden zu sein.
(4) Im Verkehrsraum öffentlicher Straßen, ausgenommen Autobahnen und Kraftfahrstraßen, gilt als Sicherheitsraum der an den Bahnkörper angrenzende Teil des Verkehrsraums.
(5) In Haltestellen gilt als Sicherheitsraum der Raum auf den Bahnsteigen, wenn deren Oberkante nicht mehr als 0,5 m über der begehbaren Fläche des Bahnkörpers liegt. Bei größerem Höhenunterschied muß ein Sicherheitsraum entweder auf der anderen Seite des Gleises oder unter dem Bahnsteig angeordnet sein.

Dein Maß von 30 cm kommt im Gesetz nicht vor. Sicherheitsräume dienen ausschließlich dem Personenschutz. Bei zweigleisigen Straßenbahnstrecken mit Einrichtungswagen liegen diese stets außen. Sicherheitsräume legt der Betreiber mit der Berufsgenossenschaft in den Unfallverhütungsvorschriften fest.

Da habe ich, wie mir nun aufgefallen ist, wohl etwas verwechselt bzw. den Sicherheitsraum vergessen, danke für die Klarstellung!

Die 30cm habe ich wohl im Bezug auf den Abstand FUL-LUL zwischen den Gleisen verstanden, siehe nächster Abschnitt.

Zitat

Zitat
J. aus Hakenfelde
Außerdem, gelten die 30cm immer pro Seite, oder gibt es einen gesonderten Wert für den Bereich zwischen zwei Gleisen, falls es dort keine Einbauten wie z.B. Oberleitungsmasten vorhanden sind?

Auch das enthält der Regellichtraum. Die FUL ist beidseitig 1250 mm von Gleismitte entfernt, die LUL 1400 mm. Eine Einengung durch temporäre Einbauten von 50 mm wird toleriert.
Der Abstand der beiden FUL im Doppelgleis beträgt demnach mindestens 300 mm. Das Maß von Einbauten kommt noch dazu. Auf beiden Seiten zum Beispiel eines Mittelmastes müssen 150 mm Abstand bis zur Fahrzeugumgrenzung sein.

Ich halte also fest:
- der "innerste" Bereich ist die Fahrzeugumgrenzungslinie, also jeweils von der Gleismitte bis zum "Blech" und allem was sonst noch dazu gehört (z.B. Außenspiegel, nehme ich mal an);
- die nächste "Zone" ist dann der Bereich FUL - LUL (Lichtraumumgrenzungslinie) und beinhaltet den seitlichen Spielraum des Wagenkastens, z.B. für Wankbewegungen, insbesondere beim GT6N zu beachten, sowie den allgemeinen Abstand zwischen Fahrzeug und Einbauten bzw. zwischen Fahrzeugen auf benachbarten Gleisen;
- wegen 1400mm-1250mm komme ich somit auf 150mm Abstand je Seite und 300mm zwischen den Gleisen, sofern es dazwischen keine Einbauten wie Mittelmasten gibt, die Sicherheitsräume sich seitlich befinden und der Einrichtungsbetrieb angenommen wird (müsste beim Zweirichtungsbetrieb noch etwas dazugezählt werden, etwa ein Sicherheitsraum zwischen den Gleisen?);
- diese 150mm können durch Einbauten temporär auf 100mm reduziert werden (zwischen den Gleisen dann von 300mm auf 250mm oder 200mm, d.h. nur einseitig oder auch beidseitig tolerierbar?)
- außerhalb der LUL kommt dann der Sicherheitsraum, mit den von dir beschriebenen Maßen und zulässigen Einengungen;

Zitat

Ich hoffe, mich einigermaßen verständlich ausgedrückt zu haben.

Ja, eigentlich schon. Sofern ich hier wieder was falsch verstanden oder verwechselt habe, dann korrigiere mich gerne.

Bonusfrage: gibt es, neben den beschriebenen Werten, auch grafische Darstellungen des Lichtraumprofils mit den Umgrenzungslinien, wie man sie für den Eisenbahnbereich im Internet finden kann? Ich habe zur Tram jedenfalls, trotz intensiver Suche, nichts gefunden, daher frage ich ja.


Zitat
J. aus Hakenfelde
Wie sieht die Sache denn im Kurven aus? Anders gesagt, wie lautet der höchstzulässige zusätzliche Raumbedarf in Kurven, welchen der Überhang an den Wagenenden (vor / hinter dem ersten/letzten Drehgestell) einnehmen darf? Der Einfachheit halber gehe ich von den Fällen "Zweiachser" und "Vierachser / Großraumwagen" aus.

Zitat

In Bogengleisen mit Radien vom 1000 m oder darunter gelten genau berechnete Bogenzuschläge. Auch diese werden für den breitesten (bzw. für den am weitesten ausschlagenden) Fahrzeugtyp bemessen und enthalten Aufrundungen für künftige Fahrzeugtypen, bei der BVG derzeit für 2,50 m breite Wagen. Sie werden für die Bogeninnenseite, die Bogenaußenseite und für Gleismittenabstände getrennt ermittelt, aufgerundet und tabellarisch dargestellt. Außerdem gelten noch weitere Zuschläge, wenn die Bogengleise mit Überhöhung ausgeführt sind, sich die Wagen sozusagen "in die Kurve legen". Beim Übergang von der Geraden in Bögen kommt es außerdem auf die Ausführung des Übergangs an (mit oder ohne Übergangsbogen) und beim Wechsel des Radius innerhalb eines Bogengleises auf die Ausbildung eines Korbbogens.
Mit der Zustimmung des Betriebsleiters und der TAB sind diese einmal festgelegten Werte verbindlich für alle Neubauten und Grundinstandsetzungen.

Gibt es eine Möglichkeit, diese tabellarischen Bogenzuschläge irgendwo einzusehen? Gerade diese Werte sind für mich von besonderem Interesse und der eigentliche Grund für meinen ursprünglichen Beitrag. Ich brauche für ein kleines Hobbyprojekt so viele Daten wie nur möglich. Danke im Voraus ;-)

Grüße aus Spandau,
Jan



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 28.03.2020 17:32 von J. aus Hakenfelde.
Zitat
J. aus Hakenfelde
Danke zunächst einmal für die ausführlichen Antworten!

Gibt es eine Möglichkeit, diese tabellarischen Bogenzuschläge irgendwo einzusehen?

Da es keine allgemein gültigen, bundesweiten Festlegungen dazu gibt, blieben höchstens Veröffentlichungen von Dissertationen, Masterarbeiten, Vorträge bei Fachtagungen oder ähnliche Quellen. Ich habe dir eine PM geschickt.

so long

Mario
Re: Fragen (I/2020)
28.03.2020 22:01
Zitat
J. aus Hakenfelde
Ich brauche für ein kleines Hobbyprojekt so viele Daten wie nur möglich. Danke im Voraus ;-)

Klärst du uns auf? Klingt spannend.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Re: Fragen (I/2020)
29.03.2020 00:20
Weiß jemand zufälligerweise, welches Fahrzeug gestern von Traditionsbus auf dem 181er unterwegs war und welches heute drauf sein wird?
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