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Fragen (I/2020)
geschrieben von Ruhlebener 
def
Re: Fragen (I/2020)
24.06.2020 06:43
Zitat
Railroader
Ich halte deine Erwartungshaltung in der gegenwärtigen Situation für völlig überzogen, sorry. [...] Leute, wir haben gerade eine Ausnahmesituation. Dazu gehört auch, dass jeder mal selbst einen Kompromiss eingeht.

Ist es eigentlich zu viel verlangt, sich an der Diskussion nicht nur zu beteiligen, sondern sie auch zu verfolgen? Ich schrieb ja nun wohl schon MEHRFACH, dass ich es für pragmatisch und sinnvoll halte, auf den Fahrkartenverkauf zu verzichten, dieser Pragmatismus aber keine Einbahnstraße sein sollte. Die Fahrgäste sollten Verständnis haben, dass es gerade im Bus keine Fahrkarten gibt. Und die BVG (bzw. vor allem diverse User/innen dieses Forums), wenn jemand mal nicht beim Einstieg eine Fahrkarte gekauft hat (und dies z.B. beim Umstieg nachholt). Nicht mehr und nicht weniger.

Zitat
Railroader
Die hier oft genannte fehlende Kulanz des Verkehrsunternehmens wurde bisher zwar oft unterstellt, aber nie mit konkreten Beispielen bewiesen.

Wer hat das unterstellt? Niemand. Die Aussagen richteten sich in erster Linie an User/innen, die die volle Härte des Gesetzes forderten, falls jemand so unanständig ist, sich an die VBB-Beförderungsbedingungen zu halten. (Aus denen habe ich weiter oben schon zitiert. Hast Du sicher auch "überlesen".)

Zitat
Railroader
Aber woher weißt du denn, das man dies nicht macht?

Es hat niemand behauptet, dass sie es nicht tut - vielleicht weniger aus Kulanz als aus Eigeninteresse: Ich bin mir nicht sicher, ob ein EBE in einer solchen Situation vor Gericht Bestand hätte - schließlich heißt es in den Beförderungsbedingungen, dass man seine Fahrkarte im Fahrzeug kaufen muss (und folglich kann), wenn es an der Haltestelle oder am Bahnhof nicht möglich ist. Eine entsprechende Presseberichterstattung über diese Grauzone würde nämlich erst recht dazu führen, dass sie ausgenutzt würde.

Zitat
Railroader
Freifahrt für alle würde bedeuten, es gibt keine Fahrgeldeinnahmen mehr, die man sich dann aber an anderer Stelle sicher holen würde, weitaus mehr Fahrgäste würden den ÖPNV nutzen, was entgegen der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie steht.

Es wäre eben keine Freifahrt für alle, wie Dir auffallen würde, wenn Du die Beiträge anderer User nicht so selektiv lesen würdest. Ich schrieb bereits: natürlich hat niemand eine Ausrede, der an einem U-Bahnhof oder einem (geöffneten) Einkaufszentrum einsteigt, wo man in aller Regel Fahrkarten erwerben kann. Und natürlich muss man bei erster Gelegenheit (z.B. bei Umstieg in die U- oder Straßenbahn) eine Fahrkarte kaufen.

Anderswo schreibst Du, dass meine Beispiele (Platten bei Fahrrad etc.) konstruiert sind und es das Thema eh nicht gibt, hier nun behauptest Du, dass es wegen einer temporären Kulanzregeln in Teilen des Busnetzes keine Fahrgeldeinnahmen mehr gäbe. Beruhigend, dass Du nicht nur die Beiträge anderer User ignorierst, sondern auch Deine eigenen.

Davon abgesehen dürften ja wohl kaum die paar Euro fuffzich, die durch etwaige Kulanzregelungen anfallen, den Kohl fett machen, sondern vor allem der aktuell am Boden liegende Tourismus.

Noch aus einem anderen Grund ist Deine Unterstellung "Freifahrt für alle" schlichter Unsinn: 2018 wurden nur etwas mehr als ein Drittel aller Fahrgastfahrten mit Bussen durchgeführt. Davon ziehen wir einmal Zeitkarteninhaber (von der Jahres- bis zur Tageskarte), Ab-und-zu-ÖPNV-Nutzende mit Viererkartenvorrat, an Schnellbahnhöfen oder in Stadtteilzentren/ an Einkaufszentren Einsteigende und Umsteigende von und zu Schnell- und Straßenbahnen ab - wieviel bleiben dann übrig, dass Du hier so tust, als würden durch Kulanzregelungen die Fahrgeldeinnahmen komplett wegfallen?

Nebenbei: meinst Du eigentlich, dass diejenigen, die sich vorher ein Ticket gekauft haben, es aber nicht entwerten können (weil der einzige Entwerter im Bus im abgesperrten Bereich ist), es nach der Fahrt wegschmeißen? Heißt also: jemand, der tatsächlich kostenlos bzw. für deutlich weniger Geld Bus fahren möchte, kauft sich eine Einzelkarte, die er dann einfach tagelang mehrmals benutzt, denn leider kann er sie ja nicht entwerten! Aber der macht alles richtig, schließlich hat er seine Fahrkarte im Vorfeld erworben. Aber wehe, jemand fährt 10 min Bus und kauft seine Fahrkarte erst beim Umstieg - das ist ein Verbrecher! Lebensunfähig dazu!

Zitat
Railroader
Ich wundere mich manchmal echt über die Erwartungshaltung, dass für 84 EUR im Monat immer alles nach subjektiven Interessen zu funktionieren haben muss.

Wer 84 EUR im Monat zahlt, hat das Thema ja nicht. Aber schön, dass Du was gesagt hast. Jetzt wissen alle, dass Du auch da bist und eine Meinung hast. Um mehr geht es Dir eh nicht. (Läge Dir etwas an einer sachlichen Diskussion, würdest Du nicht mehrfach genannte Dinge "überlesen".)



3 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.06.2020 07:26 von def.
def
Re: Fragen (I/2020)
24.06.2020 06:50
Zitat
Railroader
Zumindest sehr konstruiert. Wir haben heute alle Möglichkeiten der Welt, eine Fahrkarte zu erwerben, zur Not per App.

Und die kennt jemand, der den ÖPNV selten bis nie benutzt?

Wahrscheinlich würde es eh eher so laufen: man fragt den Busfahrer nach der Fahrkarte, der sagt "Is nich" und lässt einen so mitfahren.

Zitat
Railroader
Mein Gott, wie bin ich bisher nur durchs Leben und nach Hause gekommen. ;-)

Dass man auch ohne die Fähigkeit, sinnerfassend lesen zu können oder zu wollen, sogar US-Präsident werden kann, ist ja spätestens seit 2016 klar. Du hast eine große Zukunft vor Dir!

Zitat
Railroader
Ich wurde vor etlichen Jahren mal mit ner 10-Uhr-Monatskarte um 9:50 Uhr kontrolliert. Kurzer Schriftverkehr, die BVG hat auf das EBE verzichtet.

Für jemanden, der Leute, die sich an § 6 Absatz 2 der VBB-Beförderungsbedingungen halten wollen, als lebensunfähige Vollidioten darstellt, ist es ein ziemliches Armutszeugnis, die Uhrzeit nicht lesen zu können. Zumal der Fahrtantritt vor Beginn der zeitlichen Gültigkeit tatsächlich einen Verstoß darstellt, anders als der Versuch, im Bus ein Ticket zu kaufen, wenn es an der Haltestelle keins gab.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.06.2020 06:59 von def.
Joe
Re: Fragen (I/2020)
24.06.2020 07:23
Um mal die Schärfe etwas rauszunehmen:

Zitat
micha774
Zitat
B-V 3313
Gibt es beim Bus wieder Fahrscheinkontrollen durch Kontrollteams?

Schon länger. Vor über ner Woche auf 2 Stunden verteilt ein 4-Mannteam in Buckow auf M11 und X11 gesehen.

Vielleicht sollte Micha, wenn er überhaupt was dazu sagen kann, mal schreiben, wie sich die Kontrolleure verhalten haben. Haben sie ganze Heerscharen an Schwarzfahrern rausgezogen oder haben sie, wie hier gefordert, mit Augenmaß reagiert.
Denn wie so viele hier, habe auch ich seit Monaten keine Kontrolle im Bus erlebt.
def
Re: Fragen (I/2020)
24.06.2020 07:38
Zitat
Joe
Vielleicht sollte Micha, wenn er überhaupt was dazu sagen kann, mal schreiben, wie sich die Kontrolleure verhalten haben. Haben sie ganze Heerscharen an Schwarzfahrern rausgezogen oder haben sie, wie hier gefordert, mit Augenmaß reagiert.
Denn wie so viele hier, habe auch ich seit Monaten keine Kontrolle im Bus erlebt.

Ich ehrlich gesagt auch vor Corona seit Jahren nicht. Gerade deshalb wundert mich auch, wie sehr hier manche auf meine simple Forderung nach Kulanz in dieser besonderen Situation anspringen, und Leute, die - aus welchen Gründen auch immer - vor Fahrtantritt keine Fahrkarte kaufen konnten, wahlweise als unanständig oder als lebensunfähige Vollidioten darstellen. Wie getan wird, als stünde das "V" in "BVG" für "Virecard" :), wenn sie diese Kulanz zeigt. (Eigentlich ist ja selbst "Forderung nach Kulanz" zu viel gesagt, die BVG ist ja offensichtlich kulant - besser "Erklärung der Kulanz"?.)

Ausgangspunkt der Diskussion war ja dieser Beitrag von Bumsi, der die BVG zitierte:

Zitat
BVG (an Bumsi)
Es reicht der Fahrscheinerwerb beim Umstieg.
Grundsätzlich kann man ja dann allerdings auch mehrere Fahrscheine erwerben und sich so absichern.

Das Problem kam also weniger von der BVG oder von einem konkreten Fall. Erst einige User/innen haben dann das Problem daraus gemacht, die offensichtlich stets perfekt und für alle Eventualitäten ausgerüstet sind und nie etwas vergessen (z.B. den Nachkauf von Tickets).

Das macht ja diese Diskussion so irre: die BVG selbst sagt, dass in diesem Fall der Fahrscheinerwerb beim Umstieg reicht, wenn man vorher keine Fahrkarte kaufen konnte. Und in der Diskussion wird daraus "Freifahrt für alle!".



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.06.2020 07:46 von def.
T6
Re: Fragen (I/2020)
24.06.2020 07:44
Danke Railroader.
Genau so hab ich es gemeint.

@def
Scheiße bist du wieder agro.
Muss ich jetzt einfach mal so sagen.
def
Re: Fragen (I/2020)
24.06.2020 07:51
Zitat
T6
@def
Scheiße bist du wieder agro.
Muss ich jetzt einfach mal so sagen.

Jetzt sind wir also schon beim Ackerbau angelangt...

Ich hingegen finde es aggro...

... Beiträge anderer User nur halb zu lesen und ihnen Aussagen unterzuschieben, die sie nicht getätigt haben. Noch schlimmer, wenn so ziemlich das genaue Gegenteil von dem unterstellt wird, was sie - mehrfach - geschrieben haben. Und dann auch noch erwartet wird, dass darauf eine freundliche Antwort kommt.

... Menschen, die - aus welchen Gründen auch immer - keine Fahrkarte im Vorfeld kaufen konnten, bösen Willen und Unanständigkeit (Du) oder Lebensunfähigkeit (Railroader) zu unterstellen. Aber klar, wenn man selbst perfekt und fehlerfrei ist, fordert man diese Perfektion natürlich auch von anderen ein, richtig?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.06.2020 07:55 von def.
T6
Re: Fragen (I/2020)
24.06.2020 08:02
Ach ja?

In JEDEM Lebensbereich, der Leistungen gegen Entgelt bietet wird man dir einen Vogel zeigen, wenn du die Leistung für lau in Anspruch nehmen willst.
Außer, du fragst und schilderst deine Situation. Nennt sich Kulanz.

Aber hier ...

Übrigens, zum Thema Quellenstudium:
Ausgangspunkt, bzw. der Punkt an dem ich eingestiegen bin, war, das aus dem Einzelfall versucht wurde eine Regel zu formulieren dass die BVG keinen Anspruch auf das EBE hätte da sie ja keine Fahrscheine im Bus verkauft und es im Verkehrsvertrag so nicht drin stehen würde das man vorher einen haben müsste.

Wie gesagt, an der Stelle bin ich eingestiegen, weil, wer so argumentiert versucht das System auszuhebeln.
Macht sich komplett frei von Vorsorge und Eigenverantwortung.

Dagegen habe ich meinen Beitrag formuliert.
Darauf bezog sich Railroader.
T6
Re: Fragen (I/2020)
24.06.2020 08:07
Zitat
def
... Aber klar, wenn man selbst perfekt und fehlerfrei ist, fordert man diese Perfektion natürlich auch von anderen ein, richtig?

Ah, da ist er, der Turnaround.

Nein, nicht fehlerfrei. Nicht perfekt.
Aber Eigenverantwortlich.

Wenn ich in so eine Situation komme muss ich mir halt was einfallen lassen.
Weil, wenn dann bin ich selber an der Situation schuld.

So wie ich "Schuld" bin wenn ich mich fahruntüchtig trinke und keinen Plan habe wie ich die sich daraus ergebende Situation unter den herrschenden Gegebenheiten in den Griff bekomme.
def
Re: Fragen (I/2020)
24.06.2020 08:32
Zitat
T6
In JEDEM Lebensbereich, der Leistungen gegen Entgelt bietet wird man dir einen Vogel zeigen, wenn du die Leistung für lau in Anspruch nehmen willst.

In jedem anderen Lebensbereich stellt man das aber auch sicher...

Zitat
T6
Übrigens, zum Thema Quellenstudium:
Ausgangspunkt, bzw. der Punkt an dem ich eingestiegen bin, war, das aus dem Einzelfall versucht wurde eine Regel zu formulieren dass die BVG keinen Anspruch auf das EBE hätte da sie ja keine Fahrscheine im Bus verkauft und es im Verkehrsvertrag so nicht drin stehen würde das man vorher einen haben müsste.

Es ist rechtlich in der Tat eine interessante Frage. Wie gesagt: § 6 Absatz 2 der VBB-Beförderungsbedingungen. Dass man als Fahrgast natürlich versuchen sollte, eine Fahrkarte zu erhalten, ist die andere, da bin ich ganz bei Dir.

Zitat
T6
Wie gesagt, an der Stelle bin ich eingestiegen, weil, wer so argumentiert versucht das System auszuhebeln.

Da bin ich nicht ganz bei Dir. Wenn die BVG meinte (Konjunktiv, das tut sie ja offensichtlich nicht), einseitig gegen die VBB-Beförderungsbedingungen verstoßen zu können, ist das im Rechtsstaat eine sehr interessante Frage. Wie ich geschrieben habe (vor Jays Information, dass der erneute Verkauf im Bus vorbereitet wird): man sollte dann wenigstens die Beförderungsbedingungen ändern, dass die Fahrkarte im Vorfeld zu kaufen ist, damit es zumindest rechtlich sauber ist.

Aus meiner Sicht könnte man übrigens auch gern die Daten der ohne Fahrkarte angetroffenen Person (die kein Ticket kaufen konnte) aufnehmen - und wer innerhalb von vier Wochen nochmal ohne Fahrkarte im Bus angetroffen wird, muss dann für beide Male das EBE bezahlen (denn dann wirkt die Begründung sehr unglaubwürdig). Auch da bin ich mir aber nicht sicher, ob das rechtlich möglich ist (einmal, ob man die Daten überhaupt aufnehmen darf, wenn die Person glaubhaft macht, dass sie keine Fahrkarte aufnehmen konnte, einmal, ob man das erste EBE auch rückwirkend einkassieren darf).

Zitat
T6
Darauf bezog sich Railroader.

Nachdem ich geschrieben habe, dass ich die aktuelle Vorgehensweise der BVG angesichts der aktuellen Situation für sinnvoll und pragmatisch halte (mit dem Zusatz: Pragmatismus ist keine Einbahnstraße), steigt er direkt erstmal mit einer Abhandlung über die aktuelle Situation ein. Da komme ich mir gelinde gesagt veralbert vor. Ginge es Dir nicht anders?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.06.2020 08:49 von def.
Jay
Re: Fragen (I/2020)
24.06.2020 09:17
Zitat
T6
Ach ja?

In JEDEM Lebensbereich, der Leistungen gegen Entgelt bietet wird man dir einen Vogel zeigen, wenn du die Leistung für lau in Anspruch nehmen willst.
Außer, du fragst und schilderst deine Situation. Nennt sich Kulanz.

[...]

Und mit dieser Aussage wunderst du dich, dass def auf 180 ist? Wie anders als "gewollt falsch verstehen" kann man deine Aussage interpretieren?

Zahlungswilligen Fahrgästen zu unterstellen, sie wollten die Leistung "für lau" in Anspruch nehmen, obwohl das unverschuldet passiert, weil der Dienstleister einen Teil seiner Dienstleistung eingestellt hat, ist schon ziemlich traurig und genau die "Einbahnstraße", die def angesprochen hat. Der Fahrgast ist Bittsteller und hat Verständnis für die Einschränkungen aufzubringen, darf aber selbst nicht auf Verständnis für seine Situation hoffen. Wie def schon schrieb: Die Kontrolleure können ja gerne bis zum Umsteigepunkt mitfahren und dort den Nacherwerb verfolgen, wenn sie Zweifel an der Aufrichtigkeit haben.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Def, Ich finde es unpragmatisch, dass du auf einem Paragraphen aus den VBB-Beförderungsbedingungen rumreitest.

Und wahrscheinlich haben Verkehrsunternehmen und Verbünde gerade andere Baustellen als eine kurzfristige, vorrübergehende pandemiebedingte Änderung der Beförderungsbedingungen.

Übrigens sind die VBB-Beförderungsbedingungen (Bbd) zusammen mit den Bbd der beteiligten Verkehrsunternehmen widersprüchlich. Das einzige Beispiel, was ich aus eigener Betroffenheit parat habe, ist die Tandem-Mitnahme:
Bbd VBB: verboten
Bbd DB Regio: erlaubt

heißt das wenn ich mit dem RE1 von Potsdam nach Genthin das Tandem mitnehme, ist es erlaubt, aber wenn ich schon in Wusterwitz aussteige nicht?

Das will ich jetzt gar nicht diskutieren, sondern denke, dass auch der VBB aktuell der BVG gegenüber kulant sein wird.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.06.2020 09:53 von PassusDuriusculus.
Zitat
Jay
, weil der Dienstleister einen Teil seiner Dienstleistung eingestellt hat...


Das siehst du dann in den Läden, wo nur noch mit Karte bezahlt werden darf, also genauso kritisch? Als während meines Umzuges haben diverse Unternehmen ihre Dienstleistung eingeschränkt (neue Küche, neue Waschmaschine, etc.) Es durfte nicht mehr mit Rechnung bar bei Lieferung gezahlt werden, die Ware wurde vor der Haustür abgestellt anstatt in der Wohnung, und trotzdem mussten wir mit Sofortüberweisung oder Paypal im Vorhinein überweisen.
Fand ich doof, ist aber nunmal so. Ich hatte die Wahl eine Waschmaschine zu kaufen oder nicht.


Genauso gibt es aktuell (bald ist es ja vorbei) bei den BVG-Bussen nur die Möglichkeit durch den vorigen Erwerb einer Fahrkarte, den Besitz einer Zeitkarte oder durch die Nutzung der App einzusteigen.
Kann man genauso doof finden, ist nun aber so.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.06.2020 09:31 von PassusDuriusculus.
Re: Fragen (I/2020)
24.06.2020 09:33
Zitat
PassusDuriusculus
Genauso gibt es aktuell (bald ist es ja vorbei) bei den BVG-Bussen nur die Möglichkeit durch den vorigen Erwerb einer Fahrkarte, den Besitz einer Zeitkarte oder durch die Nutzung der App einzusteigen.

Nö, man kann auch erst beim Umsteigen lösen.

Kann man leugnen, ist nun aber so.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
def
Re: Fragen (I/2020)
24.06.2020 09:36
Zitat
PassusDuriusculus
Ich finde es unpragmatisch, dass du auf einem Paragraphen aus den VBB-Beförderungsbedingungen rumreitest.

Ich reite nicht auf ihm herum, sondern erwähne ihn - wieso ein EBE nicht nur unfair wäre (und eben jene Einbahnstraße, die ich kritisiere - der Fahrgast soll Verständnis für das Verkehrsunternehmen aufbringen, das VU aber nicht für den Fahrgast), sondern ich (als Laie) es auch rechtlich für schwierig halte. Der Paragraph ist eben ein weiteres Argument, EBE nicht allzu leichtfertig über Fahrgäste zu verhängen, die sich keine Fahrkarte kaufen konnten, aber nicht das einzige.

Zitat
PassusDuriusculus
Und wahrscheinlich haben Verkehrsunternehmen und Verbünde gerade andere Baustellen als eine kurzfristige, vorrübergehende pandemiebedingte Änderung der Beförderungsbedingungen.

Genau das sage ich ja, zum Beispiel hier, wo ich zwei Szenarien aufgetan habe - und die Änderung der Beförderungsbedingungen für den Fall einer länger andauernden Pandemie vorgeschlagen habe.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.06.2020 09:41 von def.
Zitat
B-V 3313
Zitat
PassusDuriusculus
Genauso gibt es aktuell (bald ist es ja vorbei) bei den BVG-Bussen nur die Möglichkeit durch den vorigen Erwerb einer Fahrkarte, den Besitz einer Zeitkarte oder durch die Nutzung der App einzusteigen.

Nö, man kann auch erst beim Umsteigen lösen.

Kann man leugnen, ist nun aber so.


Dann wurde das trotz der mehrfach preisgekrönten und ach so tollen Werbekampagnen wohl nicht gut genug kommuniziert ;-D
Re: Fragen (I/2020)
24.06.2020 11:43
Hallo,

in der Berliner Morgenpost stand (gestern?) ein Artikel über die Liesenbrücken.
Ein Investor möchte diese zu einem Hotel umbauen. Nun hat der VBB allerdings eigene Pläne angemeldet und will die Brücken wieder für den Schienenverkehr nutzen?

Leider bin ich nicht mehr weiter mit dem Lesen gekommen, weiß hier jemand wie der VBB diese Brücken nutzen will?

Danke!
Habe den Artikel zwar gefunden, aber leider mit Login-Zwang, sodass ich auch nicht weiß, was da sonst noch drinsteht: [www.morgenpost.de]
ich habe noch folgenden Artikel dazu gefunden......

[www.gruenzuege-fuer-berlin.de]

Die wollen den Park am Nordbahnhof mit dem Volkspark Humboldthain verbinden über die Luisenbrücken.
Re: Fragen (I/2020)
24.06.2020 16:31
Zitat
S-Bahnberlin28
ich habe noch folgenden Artikel dazu gefunden......

[www.gruenzuege-fuer-berlin.de]

Die wollen den Park am Nordbahnhof mit dem Volkspark Humboldthain verbinden über die Luisenbrücken.

Das ist das einzig sinnvolle. Aber was hat der VBB damit zu tun?

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat
Railroader
Die will man gegenwärtig auch gar nicht gewinnen, da die Eindämmung der Pandemie gerade über dem Ziel der Verkehrswende steht. Von daher wurde auch von Politikern jüngst oft geraten, den ÖPNV, wenn möglich, zu meiden. Gegenwärtig ist der Umstieg auf Rad oder Auto eben tatsächlich auch zielführender.

Zur Förderung der Gesundheit der Bevölkerung ist der Umstieg aufs Auto ganz bestimmt nicht zielführender. Auch jetzt nicht.
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