Re: Fragen (I/2020) 25.09.2020 20:28 |
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Mal ganz blöde gefragt: Darf man mit dem Kinderwagen nicht vorne an der ersten Tür der Flexitys einsteigen?
Wie groß müssen denn die Piktogramme, die den Einstieg zu den Mehrzweckbereichen kennzeichnen, eigentlich noch werden? Ist die Türe nicht entsprechend gekennzeichnet, darf durch sie auch nicht eingestiegen werden - das erklärt sich doch eigentlich von selbst.
Re: Fragen (I/2020) 25.09.2020 20:53 |
Zitat
PassusDuriusculus
Okay. Du wirfst ihr also vor, dass sie sich nicht in dich hineinversetzen konnte, andersherum willst du dich aber auch nicht in die hineinversetzen.
Und wie gesagt. Ihr Ton mag völlig daneben gewesen sein.
Re: Fragen (I/2020) 25.09.2020 20:56 |
Zitat
micha774
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Mal ganz blöde gefragt: Darf man mit dem Kinderwagen nicht vorne an der ersten Tür der Flexitys einsteigen?
Wie groß müssen denn die Piktogramme, die den Einstieg zu den Mehrzweckbereichen kennzeichnen, eigentlich noch werden? Ist die Türe nicht entsprechend gekennzeichnet, darf durch sie auch nicht eingestiegen werden - das erklärt sich doch eigentlich von selbst.
Das würde im Umkehrschluß bedeuten, das
gehbehinderte nur die ein, zwei gekennzeichneten Sitze im Bus nutzen dürfen und nicht alle Sitzplätze?
Re: Fragen (I/2020) 26.09.2020 00:17 |
Zitat
micha774
Das würde im Umkehrschluß bedeuten, das
gehbehinderte nur die ein, zwei gekennzeichneten Sitze im Bus nutzen dürfen und nicht alle Sitzplätze?
Re: Fragen (I/2020) 26.09.2020 01:25 |
Zitat
FlO530
Da denke ich eher an die Fahrradidioten, die in der S-Bahn konsequent nie die richtige Tür nehmen und dann mitten im Gang rumstehen.
Re: Fragen (I/2020) 26.09.2020 01:46 |
Ich brauche mich nicht in sie herinzuversetzen. Ein solcher Umgangston gegenüber Kunden geht gar nicht und ist völlig inakzeptabel. Wäre das eine meiner Mitarbeiterinnen gewesen, dann gäbe es mit ihr postwendend ein Personalgespräch und wahrscheinlich auch eine Abmahnung.Zitat
PassusDuriusculus
Okay. Du wirfst ihr also vor, dass sie sich nicht in dich hineinversetzen konnte, andersherum willst du dich aber auch nicht in die hineinversetzen.
Ach ja, die wehrte Dame saß in der ersten Reihe. Sind das nicht die für gehbehinderte gekennzeichneten Sitzplätze?Zitat
micha774
Das würde im Umkehrschluß bedeuten, das gehbehinderte nur die ein, zwei gekennzeichneten Sitze im Bus nutzen dürfen und nicht alle Sitzplätze?
Also gerade bei Kinderwagen ist es doch sinnvoll, wenn diese direkt abfahrbereit im Fluchtweg stehen. Da ist ja üblicherweise ein Kind (oder zwei, oder drei) drin und im Falle des Falles bekommt man schneller den Kinderwagen mitsamt Kind(ern) aus dem Fahrzeug als das Kind/die Kinder aus dem Kinderwagen. Und der Fluchtweg ist dann auch komplett frei. Da finde ich ehrlich gesagt den Rollstuhl-/Kinderwagenbereich viel kritischer, weil man dort erst mal umständlich zu den Türen kommen muss und erst nach den Personen im Türbereich aussteigen kann.Zitat
FlO530
Ein Türbereich - und wenn es die linke Seite ist - ist ein Fluchtweg und erfüllt demzufolge nicht die Kriterien. Bei Kinderwagen und wenn die Fahrertür frei war sollte es allerdings halb so wild sein.
Das trifft den O-Ton ziemlich gut. Jetzt noch einen Asi-TV-Blick dazudenken, und das Bild ist komplett.Zitat
FlO530
Ich war natürlich nicht dabei, aber wenn sie mit einem "Wat wolln Se denn hier anner ersten Tür mit ihrem Rotzbengel, da hinten is jenuch Platz für ihre Kiste!! Und wenn Se nich mal Gas geben fliegen Se raus!" oder ähnlichem angetreten ist, würde ich mich nicht um in sie reinversetzen oder gar sachliches vermitteln bemühen.
Re: Fragen (I/2020) 26.09.2020 03:02 |
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Ach ja, die wehrte Dame saß in der ersten Reihe. Sind das nicht die für gehbehinderte gekennzeichneten Sitzplätze?
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Ergo gehe ich dann davon aus, dass ich mich völlig korrekt verhalten habe.
Zitat
Zitat aus dem Link
Wie stelle ich mein Hilfsmittel sicher in Bus und Bahn ab?
Es gibt Stellplätze für Rollatoren, Rollstühle und Kinderwagen. Dort ist Platz für dein Hilfsmittel. Vergiss nicht, die Bremsen festzuziehen und halte dich während der Fahrt gut fest.
Re: Fragen (I/2020) 26.09.2020 07:05 |
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Die Piktogramme heißen für mich erst mal, dass ich da einsteigen darf und dass da spezielle Bereiche vorhanden sind. Genauso wie bei Fahrradpiktogrammen auf der Straße.
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
An den Straßenbahnen steht nichts davon, dass man da auch zwingend rein muss.
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
An den U-Bahnen gibt es Aufkleber, dass Fahrräder nicht an der ersten Tür des Zuges rein dürfen.
Re: Fragen (I/2020) 28.09.2020 10:27 |
Keinen behindern: Ja klar.Zitat
FlO530
Welchen Umkehrschluss? Gepäck wie Kinderwagen oder Fahrräder darf grundsätzlich nur dort abgestellt werden, wo diese grundsätzlich keinen behindern und dies explizit vorgesehen ist.
Ein Kinderwagen muss auch durch den Fluchtweg. Das ist kein Fahrrad, dass man einfach im Falle des Falles in der Bahn lassen kann.Zitat
FlO530
Ein Türbereich - und wenn es die linke Seite ist - ist ein Fluchtweg und erfüllt demzufolge nicht die Kriterien.
An jeder Türen ist eine ganze Reihe von Piktogrammen, bspw. dass Speisen und Alkohol nicht verzehrt werden dürfen (was übrigens anscheinend auch keinen interessiert). Ein Kinderwagenverbot ist darauf nicht zu finden.Zitat
FlO530
weil die Mutti oder der Vati Schwierigkeiten mit der Interpretation der Piktogramme hat.
Eben. Genau so darf man das auch interpretieren. Wäre die Regelung anders, dann wären diese Plätze auch anders gekennzeichnet, bspw. mit dem Zusatz "Ausschließlich/Only".Zitat
B-V 3313
Ja und? Deswegen darf sich doch trotzdem jeder dort hinsetzen. Man muss nur Bedarf aufstehen.
Doch. Denn da steht rein gar nichts davon, dass man ausschließlich diese Stellplätze nutzen darf.Zitat
B-V 3313
Nö, hast du nicht.
Link
Zitat
Zitat aus dem Link
Wie stelle ich mein Hilfsmittel sicher in Bus und Bahn ab?
Es gibt Stellplätze für Rollatoren, Rollstühle und Kinderwagen. Dort ist Platz für dein Hilfsmittel. Vergiss nicht, die Bremsen festzuziehen und halte dich während der Fahrt gut fest.
Zitat
Zitat aus dem Link
Der Einstieg mit Fahrrädern ist nur an besonders gekennzeichneten Türen zulässig[...]
Von solchen Einschränkungen für Kinderwagen steht dort nichts. Genauso auch in den Beförderungsbedingungen.Zitat
Zitat aus dem Link
Im Wagen an der Spitze des Zuges dürfen keine Fahrräder befördert werden[...]
Re: Fragen (I/2020) 28.09.2020 10:38 |
Re: Fragen (I/2020) 28.09.2020 10:54 |
Re: Fragen (I/2020) 28.09.2020 10:56 |
Dir ist schon klar, dass im Kinderwagen meistens auch Kinder sitzen? Sind die bspw. angeschnallt, ist es schneller, wenn man den Wagen mitsamt Kindern heraustransportiert. Besonders, wenn zwei oder gar drei Kinder im Kinderwagen sitzen und ganz besonders, wenn in einer Notsituation Elternteil und Kinder aufgeregt sind und die Verschlüsse der Gurte viel langsamer als üblich aufbekommen.Zitat
B-V 3313
Selten so einen hanebüchenen Unsinn gelesen! Hilfsmittel wie Rollstuhl, Kinderwagen und Fahrrad bleiben im Falle des Falles natürlich in der Bahn zurück!
Nicht meine Meinung, sondern die Meinung vom VBB und eben auch allgemeine Rechtsgrundsätze. Man muss schon etwas explizit verbieten/einschränken, wenn man es denn verbieten/einschränken will.Zitat
B-V 3313
Wie aus meinem Link ersichtlich ist, ist deine Theorie mit der "freien Platzwahl" auch nur deine exklusive Meinung, mit der Realität hat sie nichts zu tun.
Re: Fragen (I/2020) 28.09.2020 11:01 |
Zitat
Elster56
Moin,
ich habe mal eine Frage, die ich schon länger stellen wollte. Und zwar geht es um die U-Bahnlinie U9, zumindest ist es mir dort aufgefallen wegen häufiger Nutzung. Meines Wissens waren die Signale am Bahnsteigende immer auf dem Bahnsteig installiert, aber nun sind sie alle an der Tunnelwand befestigt.
1. Frage: hab ich das richtig beobachtet?
2. Frage: welchen grund hat denn das (also nicht mein richtiges Beobachten, sondern das mit den Signalen hihi)?
Danke für eure Infos! :-)
Gruß Felix
Re: Fragen (I/2020) 28.09.2020 11:10 |
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Dir ist schon klar, dass im Kinderwagen meistens auch Kinder sitzen? Sind die bspw. angeschnallt, ist es schneller, wenn man den Wagen mitsamt Kindern heraustransportiert. Besonders, wenn zwei oder gar drei Kinder im Kinderwagen sitzen und ganz besonders, wenn in einer Notsituation Elternteil und Kinder aufgeregt sind und die Verschlüsse der Gurte viel langsamer als üblich aufbekommen.
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Nicht meine Meinung, sondern die Meinung vom VBB und eben auch allgemeine Rechtsgrundsätze.
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Man muss schon etwas explizit verbieten/einschränken, wenn man es denn verbieten/einschränken will.
Re: Fragen (I/2020) 28.09.2020 11:11 |
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Dir ist schon klar, dass im Kinderwagen meistens auch Kinder sitzen? Sind die bspw. angeschnallt, ist es schneller, wenn man den Wagen mitsamt Kindern heraustransportiert. Besonders, wenn zwei oder gar drei Kinder im Kinderwagen sitzen und ganz besonders, wenn in einer Notsituation Elternteil und Kinder aufgeregt sind und die Verschlüsse der Gurte viel langsamer als üblich aufbekommen.Zitat
B-V 3313
Selten so einen hanebüchenen Unsinn gelesen! Hilfsmittel wie Rollstuhl, Kinderwagen und Fahrrad bleiben im Falle des Falles natürlich in der Bahn zurück!
Es dauert ein bis zwei Sekunden nach Türöffnung, um einen Kinderwagen durch die Tür zu schieben.
Re: Fragen (I/2020) 28.09.2020 11:54 |
Zitat
B-V 3313
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Man muss schon etwas explizit verbieten/einschränken, wenn man es denn verbieten/einschränken will.
Nach deiner Meinung müssten also bei ausgewiesenen Radwegen (Zeichen 237) Verbotsschilder an den Fußwegen und an der Fahrbahn stehen. Du bemerkst, wie absurd deine Behauptung ist?
Re: Fragen (I/2020) 28.09.2020 11:58 |
Zitat
Nemo
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Dir ist schon klar, dass im Kinderwagen meistens auch Kinder sitzen? Sind die bspw. angeschnallt, ist es schneller, wenn man den Wagen mitsamt Kindern heraustransportiert. Besonders, wenn zwei oder gar drei Kinder im Kinderwagen sitzen und ganz besonders, wenn in einer Notsituation Elternteil und Kinder aufgeregt sind und die Verschlüsse der Gurte viel langsamer als üblich aufbekommen.Zitat
B-V 3313
Selten so einen hanebüchenen Unsinn gelesen! Hilfsmittel wie Rollstuhl, Kinderwagen und Fahrrad bleiben im Falle des Falles natürlich in der Bahn zurück!
Es dauert ein bis zwei Sekunden nach Türöffnung, um einen Kinderwagen durch die Tür zu schieben.
Allerdings sind Kinderwagen nur schlecht über den Schotter im Tunnel zu transportieren. Ist auch ziemlich eng zwischen Zug und Tunnelwand. So mancher Premium-Kinderwagen wird da auch zu breit sein. Rollstühle sowieso.
Bei einer Evakuierung im Bahnhof ist das natürlich alles eher unproblematisch, außer es brennt und man muss alles über die Treppe evakuieren.
Re: Fragen (I/2020) 28.09.2020 12:15 |
Auf der M10? Kinderwagen kann man auch tragen. Geht es wirklich nicht weiter mit dem Wagen, dann nimmt man die Kinder halt draußen raus. Das ist in jedem Fall weniger gefährlich, als wenn man in einem evtl. brennenden Wrack erst mal die Kinder aus dem Wagen nimmt.Zitat
B-V 3313
Schon einmal daran gedacht, dass zwischen den Haltestellen nicht überall Platz für den Ausstieg eines Kinderwagens ist? Ebensowenig ist an allen Stellen der Boden für das Bewegen von Kinderwagen geeignet.
Mit Verlaub, aber Du verstehst den Inhalt der Beförderungsbedingungen nicht richtig.Zitat
B-V 3313
Den Inhalt meines Links der BVG verstehst du nicht?
Eine zivile Mitarbeiterin ist für mich erst mal kein Betriebspersonal - weil sie auch als solche nicht unter den Fahrgästen erkennbar ist. Auch den erst später gezückten Ausweis konnte ich nicht genau erkennen und auf mein Angebot, doch einfach den Fahrer zu fragen, hat sie auch nicht reagiert. Ich glaube, Sie wusste schon genau, dass sie dort den kürzeren zieht, denn mehr als Pöbeleien à la RTL2 kamen nicht über ihre Lippen.Zitat
B-V 3313
Übrigens kann das Betriebspersonal Plätze zuweisen, auch das hast du anscheinend bisher nicht verstanden. Die BVG-Mitarbeiterin war also völlig im Recht.
Du vergisst allerdings, dass bei benutzungspflichtigen Radwegen oder auch bei Kraftfahrstraßen und Autobahnen es explizite gesetzliche Regelungen gibt, die genau definieren, was auf so gekennzeichneten Wegen alles erlaubt oder verboten ist.Zitat
B-V 3313
Nach deiner Meinung müssten also bei ausgewiesenen Radwegen (Zeichen 237) Verbotsschilder an den Fußwegen und an der Fahrbahn stehen. Du bemerkst, wie absurd deine Behauptung ist?
Re: Fragen (I/2020) 28.09.2020 12:28 |
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Auf der M10? Kinderwagen kann man auch tragen. Geht es wirklich nicht weiter mit dem Wagen, dann nimmt man die Kinder halt draußen raus.
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Mit Verlaub, aber Du verstehst den Inhalt der Beförderungsbedingungen nicht richtig.
Zitat
VBB-Beförderungsbedingungen
§ 4 Verhalten der Fahrgäste
(1) Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen und Verkehrsmittel so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen.
(2) Fahrgästen ist insbesondere untersagt:
(...)
6. die Benutzbarkeit der Betriebseinrichtungen, der Durchgänge und der Ein- und Ausgänge durch z. B. sperrige Gegenstände zu beeinträchtigen,
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Eine zivile Mitarbeiterin ist für mich erst mal kein Betriebspersonal - weil sie auch als solche nicht unter den Fahrgästen erkennbar ist. Auch den erst später gezückten Ausweis konnte ich nicht genau erkennen und auf mein Angebot, doch einfach den Fahrer zu fragen, hat sie auch nicht reagiert. Ich glaube, Sie wusste schon genau, dass sie dort den kürzeren zieht.
Re: Fragen (I/2020) 28.09.2020 12:54 |