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Fragen (I/2020)
geschrieben von Ruhlebener 
Re: Fragen (I/2020)
25.09.2020 20:28
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Mal ganz blöde gefragt: Darf man mit dem Kinderwagen nicht vorne an der ersten Tür der Flexitys einsteigen?

Wie groß müssen denn die Piktogramme, die den Einstieg zu den Mehrzweckbereichen kennzeichnen, eigentlich noch werden? Ist die Türe nicht entsprechend gekennzeichnet, darf durch sie auch nicht eingestiegen werden - das erklärt sich doch eigentlich von selbst.

Das würde im Umkehrschluß bedeuten, das
gehbehinderte nur die ein, zwei gekennzeichneten Sitze im Bus nutzen dürfen und nicht alle Sitzplätze?
Re: Fragen (I/2020)
25.09.2020 20:53
Zitat
PassusDuriusculus
Okay. Du wirfst ihr also vor, dass sie sich nicht in dich hineinversetzen konnte, andersherum willst du dich aber auch nicht in die hineinversetzen.

Und wie gesagt. Ihr Ton mag völlig daneben gewesen sein.

Ich war natürlich nicht dabei, aber wenn sie mit einem "Wat wolln Se denn hier anner ersten Tür mit ihrem Rotzbengel, da hinten is jenuch Platz für ihre Kiste!! Und wenn Se nich mal Gas geben fliegen Se raus!" oder ähnlichem angetreten ist, würde ich mich nicht um in sie reinversetzen oder gar sachliches vermitteln bemühen.
Re: Fragen (I/2020)
25.09.2020 20:56
Zitat
micha774
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Mal ganz blöde gefragt: Darf man mit dem Kinderwagen nicht vorne an der ersten Tür der Flexitys einsteigen?

Wie groß müssen denn die Piktogramme, die den Einstieg zu den Mehrzweckbereichen kennzeichnen, eigentlich noch werden? Ist die Türe nicht entsprechend gekennzeichnet, darf durch sie auch nicht eingestiegen werden - das erklärt sich doch eigentlich von selbst.

Das würde im Umkehrschluß bedeuten, das
gehbehinderte nur die ein, zwei gekennzeichneten Sitze im Bus nutzen dürfen und nicht alle Sitzplätze?

Welchen Umkehrschluss? Gepäck wie Kinderwagen oder Fahrräder darf grundsätzlich nur dort abgestellt werden, wo diese grundsätzlich keinen behindern und dies explizit vorgesehen ist. Ein Türbereich - und wenn es die linke Seite ist - ist ein Fluchtweg und erfüllt demzufolge nicht die Kriterien. Bei Kinderwagen und wenn die Fahrertür frei war sollte es allerdings halb so wild sein. Da denke ich eher an die Fahrradidioten, die in der S-Bahn konsequent nie die richtige Tür nehmen und dann mitten im Gang rumstehen.
Re: Fragen (I/2020)
26.09.2020 00:17
Zitat
micha774
Das würde im Umkehrschluß bedeuten, das
gehbehinderte nur die ein, zwei gekennzeichneten Sitze im Bus nutzen dürfen und nicht alle Sitzplätze?

Nö, aber nur dort dürfen sie andere Fahrgäste hochjagen.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Re: Fragen (I/2020)
26.09.2020 01:25
Zitat
FlO530
Da denke ich eher an die Fahrradidioten, die in der S-Bahn konsequent nie die richtige Tür nehmen und dann mitten im Gang rumstehen.

Da erzieht die S-Bahn aber die Leute auch zum Ignorieren der Radstellplätze. Abgesehen davon, dass man bei 6-Wagen-Zügen in der Mitte nie weiß wo das Mehrzweckabteil landet und es nicht immer so einfach ist, im Slalom zur richtigen Tür zu kurven, hat das eine magische Anziehungskraft für alle möglichen und unmöglichen Typen, die ohne jedes Gepäckstück dort Platz nehmen, während der Rest des Wagens gähnend leer ist...
Zitat
PassusDuriusculus
Okay. Du wirfst ihr also vor, dass sie sich nicht in dich hineinversetzen konnte, andersherum willst du dich aber auch nicht in die hineinversetzen.
Ich brauche mich nicht in sie herinzuversetzen. Ein solcher Umgangston gegenüber Kunden geht gar nicht und ist völlig inakzeptabel. Wäre das eine meiner Mitarbeiterinnen gewesen, dann gäbe es mit ihr postwendend ein Personalgespräch und wahrscheinlich auch eine Abmahnung.

Zitat
micha774
Das würde im Umkehrschluß bedeuten, das gehbehinderte nur die ein, zwei gekennzeichneten Sitze im Bus nutzen dürfen und nicht alle Sitzplätze?
Ach ja, die wehrte Dame saß in der ersten Reihe. Sind das nicht die für gehbehinderte gekennzeichneten Sitzplätze?

Zitat
FlO530
Ein Türbereich - und wenn es die linke Seite ist - ist ein Fluchtweg und erfüllt demzufolge nicht die Kriterien. Bei Kinderwagen und wenn die Fahrertür frei war sollte es allerdings halb so wild sein.
Also gerade bei Kinderwagen ist es doch sinnvoll, wenn diese direkt abfahrbereit im Fluchtweg stehen. Da ist ja üblicherweise ein Kind (oder zwei, oder drei) drin und im Falle des Falles bekommt man schneller den Kinderwagen mitsamt Kind(ern) aus dem Fahrzeug als das Kind/die Kinder aus dem Kinderwagen. Und der Fluchtweg ist dann auch komplett frei. Da finde ich ehrlich gesagt den Rollstuhl-/Kinderwagenbereich viel kritischer, weil man dort erst mal umständlich zu den Türen kommen muss und erst nach den Personen im Türbereich aussteigen kann.

Zitat
FlO530
Ich war natürlich nicht dabei, aber wenn sie mit einem "Wat wolln Se denn hier anner ersten Tür mit ihrem Rotzbengel, da hinten is jenuch Platz für ihre Kiste!! Und wenn Se nich mal Gas geben fliegen Se raus!" oder ähnlichem angetreten ist, würde ich mich nicht um in sie reinversetzen oder gar sachliches vermitteln bemühen.
Das trifft den O-Ton ziemlich gut. Jetzt noch einen Asi-TV-Blick dazudenken, und das Bild ist komplett.
Zum Glück gibt es aber ja auch andere Mitarbeiter bei der BVG, die durchaus auch mal extrem positiv auffallen.

Mir geht es aber gar nicht so sehr um die Dame, sondern eher darum, ob ich da tatsächlich falsch lag und man nicht die erste Tür nutzen darf.
Ich habe bei BVG und VBB nochmals nachgesehen und nirgendwo einen Hinweis darauf entdeckt, dass das nicht erlaubt ist. Die Gegenprobe mit "Fahrrad" ergibt dann tatsächlich explizit die Information, dass der Einstieg nur an den mit Fahrrad gekennzeichneten Türen zulässig ist. Ergo gehe ich dann davon aus, dass ich mich völlig korrekt verhalten habe.



3 mal bearbeitet. Zuletzt am 26.09.2020 02:32 von Beförderungsfall Nr. 8821.
Re: Fragen (I/2020)
26.09.2020 03:02
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Ach ja, die wehrte Dame saß in der ersten Reihe. Sind das nicht die für gehbehinderte gekennzeichneten Sitzplätze?

Ja und? Deswegen darf sich doch trotzdem jeder dort hinsetzen. Man muss nur Bedarf aufstehen.

Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Ergo gehe ich dann davon aus, dass ich mich völlig korrekt verhalten habe.

Nö, hast du nicht.

Link

Zitat
Zitat aus dem Link
Wie stelle ich mein Hilfsmittel sicher in Bus und Bahn ab?

Es gibt Stellplätze für Rollatoren, Rollstühle und Kinderwagen. Dort ist Platz für dein Hilfsmittel. Vergiss nicht, die Bremsen festzuziehen und halte dich während der Fahrt gut fest.

x--x--x--x

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Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Die Piktogramme heißen für mich erst mal, dass ich da einsteigen darf und dass da spezielle Bereiche vorhanden sind. Genauso wie bei Fahrradpiktogrammen auf der Straße.

Meistens haben Piktogramme keinen empfehlenden Charakter. Ich weiß jetzt auch nicht genau, was Du mit "Fahrradpiktogrammen auf der Straße" meinst, aber wenn da ein Radweg durch das Verkehrszeichen 237 ausgewiesen ist, so ist der auch ohne jede Alternative zu benutzen.

Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
An den Straßenbahnen steht nichts davon, dass man da auch zwingend rein muss.

Soll jetzt also an den bislang unbeschrifteten Türen auch noch dranstehen, wer da alles nicht rein darf?

Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
An den U-Bahnen gibt es Aufkleber, dass Fahrräder nicht an der ersten Tür des Zuges rein dürfen.

Das ist auch sinnvoll, da es sich um das Mehrzweckabteil handelt, wenn der Wagen nicht an der Spitze des Zuges fährt. Bei den Flexity-Straßenbahnen ändern sich die Mehrzweckbereiche nicht je nach Fahrtrichtung. Anders ist das bei den GT-Z: Dort verbirgt sich hinter der ersten Türe der Stellplatz für Rollstühle. Toll, wenn da dann schon ein Kinderwagen steht, weil die Mutti oder der Vati Schwierigkeiten mit der Interpretation der Piktogramme hat.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
FlO530
Welchen Umkehrschluss? Gepäck wie Kinderwagen oder Fahrräder darf grundsätzlich nur dort abgestellt werden, wo diese grundsätzlich keinen behindern und dies explizit vorgesehen ist.
Keinen behindern: Ja klar.
Nur dort, wo es explizit vorgesehen ist: Nein.
Oder wo gibt es Gepäckabteile in der Straßenbahn? Oder gar das Abteil für große Musikinstrumente wie ein Cello oder einen Kontrabass?

Zitat
FlO530
Ein Türbereich - und wenn es die linke Seite ist - ist ein Fluchtweg und erfüllt demzufolge nicht die Kriterien.
Ein Kinderwagen muss auch durch den Fluchtweg. Das ist kein Fahrrad, dass man einfach im Falle des Falles in der Bahn lassen kann.
Daneben möchte ich auch anmerken, dass es der BVG doch anscheinend egal ist, ob die Straßenbahn von vorne bis hinten zugestellt ist. Die M10 ist im Sommer voll mit Touristen, die jede Menge Gepäck herumschleppen und dies auch mangels anderen Abstellmöglichkeiten in den Gang stellen.

Zitat
FlO530
weil die Mutti oder der Vati Schwierigkeiten mit der Interpretation der Piktogramme hat.
An jeder Türen ist eine ganze Reihe von Piktogrammen, bspw. dass Speisen und Alkohol nicht verzehrt werden dürfen (was übrigens anscheinend auch keinen interessiert). Ein Kinderwagenverbot ist darauf nicht zu finden.

Und die großen Piktogramme sagen nur aus, dass dahinter ein spezieller Platz ist, den man nutzen kann. Oder um mal ein anderes Beispiel aus dem Verkehr zu nennen: Radfahrer dürfen auch generell auf der Fahrbahn fahren, selbst wenn der Seitenstreifen mit Radpiktogramm zugepflastert ist.
Die großen Piktogramme sind je nach örtlichen Gegebenheiten auch nicht sichtbar.

Zitat
B-V 3313
Ja und? Deswegen darf sich doch trotzdem jeder dort hinsetzen. Man muss nur Bedarf aufstehen.
Eben. Genau so darf man das auch interpretieren. Wäre die Regelung anders, dann wären diese Plätze auch anders gekennzeichnet, bspw. mit dem Zusatz "Ausschließlich/Only".

Zitat
B-V 3313
Nö, hast du nicht.

Link

Zitat
Zitat aus dem Link
Wie stelle ich mein Hilfsmittel sicher in Bus und Bahn ab?

Es gibt Stellplätze für Rollatoren, Rollstühle und Kinderwagen. Dort ist Platz für dein Hilfsmittel. Vergiss nicht, die Bremsen festzuziehen und halte dich während der Fahrt gut fest.
Doch. Denn da steht rein gar nichts davon, dass man ausschließlich diese Stellplätze nutzen darf.

Vergleiche mal die Information zu den Fahrrädern:
[shop.bvg.de]
Zitat
Zitat aus dem Link
Der Einstieg mit Fahrrädern ist nur an besonders gekennzeichneten Türen zulässig[...]
Zitat
Zitat aus dem Link
Im Wagen an der Spitze des Zuges dürfen keine Fahrräder befördert werden[...]
Von solchen Einschränkungen für Kinderwagen steht dort nichts. Genauso auch in den Beförderungsbedingungen.

Und apropos Fahrräder: Da gibt es dann bei der U-Bahn auch noch Aufkleber, sowohl an den Wagenenden als auch an den anderen Türen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 28.09.2020 10:49 von Beförderungsfall Nr. 8821.
Re: Fragen (I/2020)
28.09.2020 10:38
Selten so einen hanebüchenen Unsinn gelesen! Hilfsmittel wie Rollstuhl, Kinderwagen und Fahrrad bleiben im Falle des Falles natürlich in der Bahn zurück! Wie aus meinem Link ersichtlich ist, ist deine Theorie mit der "freien Platzwahl" auch nur deine exklusive Meinung, mit der Realität hat sie nichts zu tun.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Re: Fragen (I/2020)
28.09.2020 10:54
Moin,

ich habe mal eine Frage, die ich schon länger stellen wollte. Und zwar geht es um die U-Bahnlinie U9, zumindest ist es mir dort aufgefallen wegen häufiger Nutzung. Meines Wissens waren die Signale am Bahnsteigende immer auf dem Bahnsteig installiert, aber nun sind sie alle an der Tunnelwand befestigt.
1. Frage: hab ich das richtig beobachtet?
2. Frage: welchen grund hat denn das (also nicht mein richtiges Beobachten, sondern das mit den Signalen hihi)?

Danke für eure Infos! :-)


Gruß Felix
Zitat
B-V 3313
Selten so einen hanebüchenen Unsinn gelesen! Hilfsmittel wie Rollstuhl, Kinderwagen und Fahrrad bleiben im Falle des Falles natürlich in der Bahn zurück!
Dir ist schon klar, dass im Kinderwagen meistens auch Kinder sitzen? Sind die bspw. angeschnallt, ist es schneller, wenn man den Wagen mitsamt Kindern heraustransportiert. Besonders, wenn zwei oder gar drei Kinder im Kinderwagen sitzen und ganz besonders, wenn in einer Notsituation Elternteil und Kinder aufgeregt sind und die Verschlüsse der Gurte viel langsamer als üblich aufbekommen.

Es dauert ein bis zwei Sekunden nach Türöffnung, um einen Kinderwagen durch die Tür zu schieben.

Zitat
B-V 3313
Wie aus meinem Link ersichtlich ist, ist deine Theorie mit der "freien Platzwahl" auch nur deine exklusive Meinung, mit der Realität hat sie nichts zu tun.
Nicht meine Meinung, sondern die Meinung vom VBB und eben auch allgemeine Rechtsgrundsätze. Man muss schon etwas explizit verbieten/einschränken, wenn man es denn verbieten/einschränken will.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 28.09.2020 11:00 von Beförderungsfall Nr. 8821.
Re: Fragen (I/2020)
28.09.2020 11:01
Zitat
Elster56
Moin,

ich habe mal eine Frage, die ich schon länger stellen wollte. Und zwar geht es um die U-Bahnlinie U9, zumindest ist es mir dort aufgefallen wegen häufiger Nutzung. Meines Wissens waren die Signale am Bahnsteigende immer auf dem Bahnsteig installiert, aber nun sind sie alle an der Tunnelwand befestigt.
1. Frage: hab ich das richtig beobachtet?
2. Frage: welchen grund hat denn das (also nicht mein richtiges Beobachten, sondern das mit den Signalen hihi)?

Danke für eure Infos! :-)


Gruß Felix

Da man die Signaltechnik von 1960/61 mittlerweile erneuert hat, wurden die neuen Signale nach und nach auf der anderen Seite installiert und nach der Inbetriebnahme die anderen abgebaut. Das könnte in 30-40 Jahren dann genau andersrum ablaufen. ;-)

x--x--x--x

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1 mal bearbeitet. Zuletzt am 28.09.2020 11:11 von B-V 3313.
Re: Fragen (I/2020)
28.09.2020 11:10
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Dir ist schon klar, dass im Kinderwagen meistens auch Kinder sitzen? Sind die bspw. angeschnallt, ist es schneller, wenn man den Wagen mitsamt Kindern heraustransportiert. Besonders, wenn zwei oder gar drei Kinder im Kinderwagen sitzen und ganz besonders, wenn in einer Notsituation Elternteil und Kinder aufgeregt sind und die Verschlüsse der Gurte viel langsamer als üblich aufbekommen.

Schon einmal daran gedacht, dass zwischen den Haltestellen nicht überall Platz für den Ausstieg eines Kinderwagens ist? Ebensowenig ist an allen Stellen der Boden für das Bewegen von Kinderwagen geeignet.

Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Nicht meine Meinung, sondern die Meinung vom VBB und eben auch allgemeine Rechtsgrundsätze.

Den Inhalt meines Links der BVG verstehst du nicht? Übrigens kann das Betriebspersonal Plätze zuweisen, auch das hast du anscheinend bisher nicht verstanden. Die BVG-Mitarbeiterin war also völlig im Recht.

Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Man muss schon etwas explizit verbieten/einschränken, wenn man es denn verbieten/einschränken will.

Nach deiner Meinung müssten also bei ausgewiesenen Radwegen (Zeichen 237) Verbotsschilder an den Fußwegen und an der Fahrbahn stehen. Du bemerkst, wie absurd deine Behauptung ist?

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Re: Fragen (I/2020)
28.09.2020 11:11
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Zitat
B-V 3313
Selten so einen hanebüchenen Unsinn gelesen! Hilfsmittel wie Rollstuhl, Kinderwagen und Fahrrad bleiben im Falle des Falles natürlich in der Bahn zurück!
Dir ist schon klar, dass im Kinderwagen meistens auch Kinder sitzen? Sind die bspw. angeschnallt, ist es schneller, wenn man den Wagen mitsamt Kindern heraustransportiert. Besonders, wenn zwei oder gar drei Kinder im Kinderwagen sitzen und ganz besonders, wenn in einer Notsituation Elternteil und Kinder aufgeregt sind und die Verschlüsse der Gurte viel langsamer als üblich aufbekommen.

Es dauert ein bis zwei Sekunden nach Türöffnung, um einen Kinderwagen durch die Tür zu schieben.

Allerdings sind Kinderwagen nur schlecht über den Schotter im Tunnel zu transportieren. Ist auch ziemlich eng zwischen Zug und Tunnelwand. So mancher Premium-Kinderwagen wird da auch zu breit sein. Rollstühle sowieso.

Bei einer Evakuierung im Bahnhof ist das natürlich alles eher unproblematisch, außer es brennt und man muss alles über die Treppe evakuieren.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
def
Re: Fragen (I/2020)
28.09.2020 11:54
Zitat
B-V 3313
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Man muss schon etwas explizit verbieten/einschränken, wenn man es denn verbieten/einschränken will.

Nach deiner Meinung müssten also bei ausgewiesenen Radwegen (Zeichen 237) Verbotsschilder an den Fußwegen und an der Fahrbahn stehen. Du bemerkst, wie absurd deine Behauptung ist?

Nein, denn es geht aus der StVO hervor (bzw. aus der konkreten Definition dieses Zeichens). "Beförderungsfall Nr. 8821" hat völlig richtig einen Grundsatz eines demokratischen Rechtsstaats benannt: was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. (Ich hoffe im Übrigen, dass Du nicht mit einer Pistole in der U-Bahn wild um Dich schießt, nur weil es keine Piktogramme gibt, die Dir das verbieten.)

Wenn also nicht irgendwo in den Beförderungsbedingungen steht, dass Kinderwagen nur in den eigens gekennzeichneten Bereichen untergebracht werden dürfen, oder das Piktogramm entsprechend definiert ist, ist dem nicht so.
def
Re: Fragen (I/2020)
28.09.2020 11:58
Zitat
Nemo
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Zitat
B-V 3313
Selten so einen hanebüchenen Unsinn gelesen! Hilfsmittel wie Rollstuhl, Kinderwagen und Fahrrad bleiben im Falle des Falles natürlich in der Bahn zurück!
Dir ist schon klar, dass im Kinderwagen meistens auch Kinder sitzen? Sind die bspw. angeschnallt, ist es schneller, wenn man den Wagen mitsamt Kindern heraustransportiert. Besonders, wenn zwei oder gar drei Kinder im Kinderwagen sitzen und ganz besonders, wenn in einer Notsituation Elternteil und Kinder aufgeregt sind und die Verschlüsse der Gurte viel langsamer als üblich aufbekommen.

Es dauert ein bis zwei Sekunden nach Türöffnung, um einen Kinderwagen durch die Tür zu schieben.

Allerdings sind Kinderwagen nur schlecht über den Schotter im Tunnel zu transportieren. Ist auch ziemlich eng zwischen Zug und Tunnelwand. So mancher Premium-Kinderwagen wird da auch zu breit sein. Rollstühle sowieso.

Bei einer Evakuierung im Bahnhof ist das natürlich alles eher unproblematisch, außer es brennt und man muss alles über die Treppe evakuieren.

Naja, ich gehe mal davon aus, dass "Beförderungsfall Nr. 8821" das auch klar ist. Im konkreten Fall ging es um Niederflurzüge auf der M10, nicht um einen U-Bahnzug im Tunnel (oder an einem Bahnhof). Und da kann man schon in Frage stellen, was im Notfall gefährlicher ist: das ggf. angeschnallte Kind in Panik aus dem Kinderwagen reißen (und diesen ggf. umstoßen und den Fluchtweg blockieren) oder einfach schnell samt Kinderwagen aussteigen.
Zitat
B-V 3313
Schon einmal daran gedacht, dass zwischen den Haltestellen nicht überall Platz für den Ausstieg eines Kinderwagens ist? Ebensowenig ist an allen Stellen der Boden für das Bewegen von Kinderwagen geeignet.
Auf der M10? Kinderwagen kann man auch tragen. Geht es wirklich nicht weiter mit dem Wagen, dann nimmt man die Kinder halt draußen raus. Das ist in jedem Fall weniger gefährlich, als wenn man in einem evtl. brennenden Wrack erst mal die Kinder aus dem Wagen nimmt.

In der Pilotenausbildung hat man uns eingebläut, dass im Unglücksfall alle Passagiere schnellstmöglich in sicheren Abstand zum Flugzeug zu bringen sind (Ausnahme: Wenn das Flugzeug sicherer als die Umgebung ist). Das wird bei Straßenbahnen denke ich auch nicht anders sein, um Rettungs- und Bergungskräfte nicht zu behindern.

Zitat
B-V 3313
Den Inhalt meines Links der BVG verstehst du nicht?
Mit Verlaub, aber Du verstehst den Inhalt der Beförderungsbedingungen nicht richtig.

Zitat
B-V 3313
Übrigens kann das Betriebspersonal Plätze zuweisen, auch das hast du anscheinend bisher nicht verstanden. Die BVG-Mitarbeiterin war also völlig im Recht.
Eine zivile Mitarbeiterin ist für mich erst mal kein Betriebspersonal - weil sie auch als solche nicht unter den Fahrgästen erkennbar ist. Auch den erst später gezückten Ausweis konnte ich nicht genau erkennen und auf mein Angebot, doch einfach den Fahrer zu fragen, hat sie auch nicht reagiert. Ich glaube, Sie wusste schon genau, dass sie dort den kürzeren zieht, denn mehr als Pöbeleien à la RTL2 kamen nicht über ihre Lippen.

Zitat
B-V 3313
Nach deiner Meinung müssten also bei ausgewiesenen Radwegen (Zeichen 237) Verbotsschilder an den Fußwegen und an der Fahrbahn stehen. Du bemerkst, wie absurd deine Behauptung ist?
Du vergisst allerdings, dass bei benutzungspflichtigen Radwegen oder auch bei Kraftfahrstraßen und Autobahnen es explizite gesetzliche Regelungen gibt, die genau definieren, was auf so gekennzeichneten Wegen alles erlaubt oder verboten ist.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 28.09.2020 12:30 von Beförderungsfall Nr. 8821.
Re: Fragen (I/2020)
28.09.2020 12:28
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Auf der M10? Kinderwagen kann man auch tragen. Geht es wirklich nicht weiter mit dem Wagen, dann nimmt man die Kinder halt draußen raus.

Klar, auch auf der M10. Eine Seite ist durch den Unfall blockiert und andere Seite ist ein Gitter, ein Mast oder eine Hecke.

Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Mit Verlaub, aber Du verstehst den Inhalt der Beförderungsbedingungen nicht richtig.

Was ist an...

Zitat
VBB-Beförderungsbedingungen
§ 4 Verhalten der Fahrgäste

(1) Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen und Verkehrsmittel so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen.

(2) Fahrgästen ist insbesondere untersagt:
(...)
6. die Benutzbarkeit der Betriebseinrichtungen, der Durchgänge und der Ein- und Ausgänge durch z. B. sperrige Gegenstände zu beeinträchtigen,

...nicht zu verstehen? Im Türbereich hat ein Kinderwagen nichts zu suchen.

Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Eine zivile Mitarbeiterin ist für mich erst mal kein Betriebspersonal - weil sie auch als solche nicht unter den Fahrgästen erkennbar ist. Auch den erst später gezückten Ausweis konnte ich nicht genau erkennen und auf mein Angebot, doch einfach den Fahrer zu fragen, hat sie auch nicht reagiert. Ich glaube, Sie wusste schon genau, dass sie dort den kürzeren zieht.

Die Mitarbeiterin soll nun raten, dass du den Ausweis nicht lesen kannst? Sollte sie auch noch eine höhere Stellung als der Fahrer haben, warum sollte sie ihn fragen?

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Um auf deine Ausgangsfrage zurückzukehren.

Habe mich gerade mal durch die Webseiten von BVG und VBB geklickt und habe dort keine expliziten Hinweise gefunden. Was ich gefunden habe:

BVG-Beförderungsbedingungen:
Im Besitz einer Fahrkarte darf man Sachen wie Handgepäck und oder einen Kinderwagen kostenfrei mitnehmen.

Da es ja für das Handgepäck keine expliziten, separaten Gepäckabteile gibt, würde ich jetzt daraus schließen, dass selbiges auch für Kinderwägen gilt.


In den VBB-Beförderungsbedingungen noch die Ergänzungen:
Der abgestellte Kinderwagen darf die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen und das Betriebspersonal [also nicht eine private Frau, die zufällig einen BVG-Ausweis hat?] darf Fahrgästen [und somit auch dem dazugehörigen Kinderwagen] einen Platz zuteilen, wenn es der Betriebsdurchführung dient.


Da in VBB und BVG explizit für Fahrräder und Rollstühle gekennzeichnete Plätze in den Beförderungsbedingungen genannt sind, würde ich daraus schließen, dass Kinderwägen theoretisch überall einsteigen dürfen und du dich entsprechend an die erste Tür stellen kannst. Jedoch unter der Einschränkung, dass die/der Fahrende o.ä. dir im konkreten Einzelfall einen Platz zuweisen könnte.

Also Fazit: solange kein Betriebspersonal dich zu anderem auffordert, müsstest du da stehen dürfen.


Meine persönliche Einschätzung:
Da du ja persönlich weißt, dass es vor deiner Haltestelle keinen Linksausstieg gibt, halte ich dein Verhalten für sinnvoll mit genau deinen genannten Begründungen. Nur gibt es halt viele Leute, die sich mit Gepäck, Kinderwagen oder Fahrrädern in die gegenüberliegende Tür stellen ohne zu wissen, dass diese in ein paar Stationen benötigt wird. Dann ist immer die Überraschung groß. Da habe ich auch schon mal Leute drauf angesprochen und reagiere als privater Fahrgast etwas allergisch.
Wahrscheinlich erging es der Frau ähnlich, sie hat sich im Ton vergriffen und wollte dann im Nachhinein ihr vom Ton her übertriebenes Verhalten mit einem Dienstausweis rechtfertigen...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 28.09.2020 12:55 von PassusDuriusculus.
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