Re: Fragen (I/2020) 28.09.2020 12:56 |
Oh je, müssten dann die Gitter oder Hecken nicht weg, damit bei einem Unfall der Fluchtweg nicht blockiert wird?Zitat
B-V 3313
Klar, auch auf der M10. Eine Seite ist durch den Unfall blockiert und andere Seite ist ein Gitter, ein Mast oder eine Hecke.
Ganz einfach: Der Türbereich ist weiterhin nutzbar gewesen - selbst die Tür auf der linken Seite. Ob da vorne jetzt Personen direkt hinter der Fahrerkabine stehen oder ein Kinderwagen, ist praktisch völlig gleich. In den für die Fahrradmitnahme vorgesehenen Bereichen in den A-Zügen stehen Fahrräder den Fahrgästen deutlich mehr im Weg.Zitat
B-V 3313
Was ist an...
Zitat
VBB-Beförderungsbedingungen
§ 4 Verhalten der Fahrgäste
(1) Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen und Verkehrsmittel so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen.
(2) Fahrgästen ist insbesondere untersagt:
(...)
6. die Benutzbarkeit der Betriebseinrichtungen, der Durchgänge und der Ein- und Ausgänge durch z. B. sperrige Gegenstände zu beeinträchtigen,
...nicht zu verstehen? Im Türbereich hat ein Kinderwagen nichts zu suchen.
Erst mal hat sie schon losgepöbelt, als sie überhaupt noch nicht den Ausweis gezückt hat. Damit war sie für mich zunächst einfach nur ein Fahrgast. Übrigens schon die Kategorie Fahrgast, die man meiner Meinung nach gem. §3 (4) der Beförderungsbedingungen aus dem Zug werfen könnte.Zitat
B-V 3313
Die Mitarbeiterin soll nun raten, dass du den Ausweis nicht lesen kannst? Sollte sie auch noch eine höhere Stellung als der Fahrer haben, warum sollte sie ihn fragen?
Das geht mir ja auch oft so. Etwa, wenn im U-Bahnhof geraucht wird oder tatsächlich der Durchgang in der U-Bahn mit Kinderwagen oder Fahrrad zugestellt ist. Die Raucher sind leider wenig zugänglich, wenn man sie mal anspricht und auf das Brandrisiko hinweist. Aber bei den Radfahrern und Eltern kommt man eigentlich immer gut durch, besonders, wenn man die Kritik auch als Tipp verpackt ("Da vorne ist ein extra Bereich, wo man viel einfacher Ein- und Aussteigen kann").Zitat
PassusDuriusculus
Da habe ich auch schon mal Leute drauf angesprochen und reagiere als privater Fahrgast etwas allergisch.
Re: Fragen (I/2020) 28.09.2020 13:00 |
Zitat
B-V 3313
Was ist an...
Zitat
VBB-Beförderungsbedingungen
§ 4 Verhalten der Fahrgäste
(1) Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen und Verkehrsmittel so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen.
(2) Fahrgästen ist insbesondere untersagt:
(...)
6. die Benutzbarkeit der Betriebseinrichtungen, der Durchgänge und der Ein- und Ausgänge durch z. B. sperrige Gegenstände zu beeinträchtigen,
...nicht zu verstehen? Im Türbereich hat ein Kinderwagen nichts zu suchen.
Re: Fragen (I/2020) 28.09.2020 13:02 |
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Oh je, müssten dann die Gitter oder Hecken nicht weg, damit bei einem Unfall der Fluchtweg nicht blockiert wird?
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Ganz einfach: Der Türbereich ist weiterhin nutzbar gewesen - selbst die Tür auf der linken Seite.
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Ob da vorne jetzt Personen direkt hinter der Fahrerkabine stehen oder ein Kinderwagen, ist praktisch völlig gleich.
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Erst mal hat sie schon losgepöbelt, als sie überhaupt noch nicht den Ausweis gezückt hat.
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Und gerne nochmal: Selbst wenn ein Fahrgast sich falsch verhält, dann darf er trotzdem einen respektvollen Umgang erwarten. Das bekommen Millionen Mitarbeiter von Verkehrsbetrieben weltweit hin. Und auch bei der BVG gibt es jede Menge Mitarbeiter, die ihre Fahrgäste als Gäste behandeln.
Re: Fragen (I/2020) 28.09.2020 13:07 |
Zitat
PassusDuriusculus
Ah dann ist ja alles geklärt. Hatte die Bedingungen nur explizit nach dem Wort Kinderwagen durchsucht.
Zitat
VBB-Beförderungsbedingungen
§ 4 Verhalten der Fahrgäste
(3) Die Fahrgäste dürfen die Verkehrsmittel nur an den Haltestellen betreten und verlassen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Betriebspersonals. Soweit besonders gekennzeichnete Eingänge oder Ausgänge vorhanden sind, sind diese beim Betreten oder Verlassen der Fahrzeuge zu benutzen. Es ist zügig ein- oder auszusteigen sowie in das Wageninnere aufzurücken. Wird die bevorstehende Abfahrt angekündigt oder schließt sich eine Tür, darf das Verkehrsmittel nicht mehr betreten oder verlassen werden. Jeder Fahrgast ist verpflichtet, sich im Verkehrsmittel stets festen Halt zu verschaffen.
Re: Fragen (I/2020) 28.09.2020 13:28 |
Re: Fragen (I/2020) 28.09.2020 13:43 |
Besonders gekennzeichnete Eingänge oder Ausgänge sind erst mal "Eingang" und "Ausgang". Nicht mehr und nicht weniger. Das wäre also bei Bussen mit Vordereinstieg der Fall. Die Piktogrammsäulen an den Türen enthalten übrigens keine entsprechende Kennzeichnung. Daneben gibt es dann noch Kennzeichnungen für Fahrräder sind.Zitat
B-V 3313
Es geht noch weiter:
Zitat
VBB-Beförderungsbedingungen
§ 4 Verhalten der Fahrgäste
(3) Die Fahrgäste dürfen die Verkehrsmittel nur an den Haltestellen betreten und verlassen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Betriebspersonals. Soweit besonders gekennzeichnete Eingänge oder Ausgänge vorhanden sind, sind diese beim Betreten oder Verlassen der Fahrzeuge zu benutzen. Es ist zügig ein- oder auszusteigen sowie in das Wageninnere aufzurücken. Wird die bevorstehende Abfahrt angekündigt oder schließt sich eine Tür, darf das Verkehrsmittel nicht mehr betreten oder verlassen werden. Jeder Fahrgast ist verpflichtet, sich im Verkehrsmittel stets festen Halt zu verschaffen.
Was befindet sich denn in Kinderwagen und Rollstühlen. Sind das nicht Menschen? Ich denke, dass die Strecken einfach so bleiben, weil es in der Praxis kein großes Problem ist bzw. keine zu große Gefahr ist.Zitat
B-V 3313
Fluchtwege müssen für Menschen passen, nicht für Kinderwagen oder Rollstühle. Sonst müsste man viele Strecken/Stellen umbauen.
Wieso kann das nicht? Rechts und vor der Fahrertür war es so frei, wie es nur sein kann. Und selbst an der linken Tür war mehr Platz als man gewöhnlich auf der M10 zum Passieren der Tür hat. Unser Kinderwagen ist 50cm breit und 100cm lang. Die Flexity hat eine Türbreite von 130cm. Bleiben rechnerisch mindestens 80cm Platz. Das bezieht sich aber eher auf den Fußraum, da die Buggys einen deutlich schmaleren und kürzeren Aufbau haben.Zitat
B-V 3313
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Ganz einfach: Der Türbereich ist weiterhin nutzbar gewesen - selbst die Tür auf der linken Seite.
Kann ja nicht.
Ich zeige doch die ganze Zeit auf, dass die Bestimmungen da eben nicht eindeutig sind.Zitat
B-V 3313
Ist es nicht, die Bestimmungen sind da eindeutig.
Re: Fragen (I/2020) 28.09.2020 13:56 |
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Besonders gekennzeichnete Eingänge oder Ausgänge sind erst mal "Eingang" und "Ausgang". Nicht mehr und nicht weniger. Das wäre also bei Bussen mit Vordereinstieg der Fall.
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Die Piktogrammsäulen an den Türen enthalten übrigens keine entsprechende Kennzeichnung.
Re: Fragen (I/2020) 28.09.2020 14:54 |
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Was befindet sich denn in Kinderwagen und Rollstühlen. Sind das nicht Menschen? Ich denke, dass die Strecken einfach so bleiben, weil es in der Praxis kein großes Problem ist bzw. keine zu große Gefahr ist.Zitat
B-V 3313
Fluchtwege müssen für Menschen passen, nicht für Kinderwagen oder Rollstühle. Sonst müsste man viele Strecken/Stellen umbauen.
Auch Einrichtungsfahrzeuge haben ja weiterhin nur an einer Seite Türen.
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Etwa, wenn im U-Bahnhof geraucht wird oder tatsächlich der Durchgang in der U-Bahn mit Kinderwagen oder Fahrrad zugestellt ist. Die Raucher sind leider wenig zugänglich, wenn man sie mal anspricht und auf das Brandrisiko hinweist. Aber bei den Radfahrern und Eltern kommt man eigentlich immer gut durch, besonders, wenn man die Kritik auch als Tipp verpackt ("Da vorne ist ein extra Bereich, wo man viel einfacher Ein- und Aussteigen kann").
Re: Fragen (I/2020) 28.09.2020 14:55 |
Na es steht doch explizit da.Zitat
B-V 3313
Nö, denn dann würde das ja explizit da stehen...
Zitat
B-V 3313
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Die Piktogrammsäulen an den Türen enthalten übrigens keine entsprechende Kennzeichnung.
Die Piktogramme sind bei der Straßenbahn an den Öffnern neben den Türen.
Gibt es die Nothammer nicht auch in den Zweirichtungsfahrzeugen?Zitat
samm
Genau aus diesem Grund gibt es in Einrichtungsfahrzeugen Nothammer. So ist auch im Fall der Fälle ein Ausstieg auf der anderen Seite möglich - diesmal aber sicherlich ohne Kinderwagen einfacher.
Na weil die Antworten nicht plausibel waren bzw. meine Frage nicht beantwortet haben.Zitat
samm
Ich verstehe das alles hier nicht ganz. Zuerst wurde das Thema als Frage formuliert. Diese wurde beantwortet. Dann hast du der mit deiner Meinung nicht übereinstimmenden Antwort widersprochen. Ich würde dann vorher einfach nicht fragen?
Mach ich doch im Regelfall auch. Ist doch auch in der Regel viel bequemer. Nur gerade auf der Strecke ist es eben sinnvoller, wenn ich mich nicht ins Mehrzweckabteil stelle. Man kommt zwischen Gedenkstätte Berliner Mauer und Eberswalder Straße zu Stoßzeiten weder rein noch raus ins Mehrzweckabteil.Zitat
samm
Bitte den dafür vorgesehenen Bereich nutzen, welcher über die gekennzeichneten Türen zu erreichen ist.
Re: Fragen (I/2020) 28.09.2020 15:07 |
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Na es steht doch explizit da.Zitat
B-V 3313
Nö, denn dann würde das ja explizit da stehen...
Zitat
B-V 3313
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Die Piktogrammsäulen an den Türen enthalten übrigens keine entsprechende Kennzeichnung.
Die Piktogramme sind bei der Straßenbahn an den Öffnern neben den Türen.
Also ich meine die:
[www.google.com]
Oder die:
[www.google.com]
Re: Fragen (I/2020) 28.09.2020 15:22 |
Ah, alles klar. Die sind mir noch nie aufgefallen. Danke.
Re: Fragen (I/2020) 28.09.2020 15:30 |
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Was befindet sich denn in Kinderwagen und Rollstühlen. Sind das nicht Menschen?
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Na es steht doch explizit da.
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Na weil die Antworten nicht plausibel waren bzw. meine Frage nicht beantwortet haben.
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Man kommt zwischen Gedenkstätte Berliner Mauer und Eberswalder Straße zu Stoßzeiten weder rein noch raus ins Mehrzweckabteil.
Re: Fragen (I/2020) 28.09.2020 15:32 |
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Ah, alles klar. Die sind mir noch nie aufgefallen. Danke.
Re: Fragen (I/2020) 28.09.2020 15:37 |
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Ah, alles klar. Die sind mir noch nie aufgefallen. Danke.
Re: Fragen (I/2020) 28.09.2020 17:10 |
Richtig. Nur sind Patienten in Krankenhäusern in den wenigsten Fällen angeschnallt. Zudem ist das Personal für solche Fälle geschult. In der Straßenbahn hast Du ganz normale Bürger, die teilweise vor Dekaden sich das letzte Mal mit erster Hilfe auseinandersetzen mussten.Zitat
B-V 3313
Bei einem Brand im Krankenhaus wird auch nicht mit den Betten umhergegondelt, da wird die Bettdecke auf den Boden geworfen, der Patient darauf gelegt und dann darauf aus dem Gefahrenbereich gezogen.
Ja, es werden die Worte "Eingänge" und "Ausgänge" verwendet. Das "besonders gekennzeichnet" bezieht sich darauf, dass diese Eingänge und Ausgänge eben eine Kennzeichnung haben, ob sie Ein- oder Ausgänge sind. Was Du meinst, wäre eher mit "für besondere Fahrgastgruppen vorgesehen", "Fahrgäste steigen an den für die vorgesehen Türen ein und aus" o.ä. beschrieben worden.Zitat
B-V 3313
Nein, dort steht nichts davon. Weder werden die Worte "Einstieg" und "Ausstieg" explizit als erzwungene Bezeichnung für die Türkennzeichnung verwendet und da steht auch nichts vom Vordereinstieg.
Das hat mit nett sein nichts zu tun. Viele Fahrgäste reagieren dort gar nicht oder nur extremst langsam. Das sind auch oftmals Touristen, die kaum Englisch oder Deutsch verstehen. Oder die Nahverkehr überhaupt nicht gewohnt sind und daher wie versteinert stehenbleiben. Da ist dann trotz blauem Knopf irgendwann die Tür zu und mit Glück schafft man es dann an der nächsten Haltestelle raus.Zitat
B-V 3313
Wie von dir gefordert, einfach nett sein, dann klappt es auch.
Na klar. Ein extremer Sturkopf bin ich auch wieder nicht.Zitat
samm
Jetzt habe ich Hoffnung auf einen Konsens.
Meine Frage war aber eher, ob das erlaubt ist.Zitat
samm
Ich kann deine Taktik zum PTO* ja nachvollziehen. Die Antwort auf deine Frage ist aber eben, dass du den vorgesehen Bereich nutzen solltest. :-)
Re: Fragen (I/2020) 28.09.2020 17:47 |
Zitat
B-V 3313
Zitat
Elster56
Moin,
ich habe mal eine Frage, die ich schon länger stellen wollte. Und zwar geht es um die U-Bahnlinie U9, zumindest ist es mir dort aufgefallen wegen häufiger Nutzung. Meines Wissens waren die Signale am Bahnsteigende immer auf dem Bahnsteig installiert, aber nun sind sie alle an der Tunnelwand befestigt.
1. Frage: hab ich das richtig beobachtet?
2. Frage: welchen grund hat denn das (also nicht mein richtiges Beobachten, sondern das mit den Signalen hihi)?
Danke für eure Infos! :-)
Gruß Felix
Da man die Signaltechnik von 1960/61 mittlerweile erneuert hat, wurden die neuen Signale nach und nach auf der anderen Seite installiert und nach der Inbetriebnahme die anderen abgebaut. Das könnte in 30-40 Jahren dann genau andersrum ablaufen. ;-)
Re: Fragen (I/2020) 28.09.2020 21:21 |
Zitat
samm
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Ah, alles klar. Die sind mir noch nie aufgefallen. Danke.
Jetzt habe ich Hoffnung auf einen Konsens.
Ich kann deine Taktik zum PTO* ja nachvollziehen. Die Antwort auf deine Frage ist aber eben, dass du den vorgesehen Bereich nutzen solltest. :-)
Für mich ist zum Beispiel auch völlig unstrittig, dass zum einen die M10 nervig voll sein kann und zum anderen die Breite der Haltestelleninsel am U-Bahnhof Eberswalder Straße zu schmal für den Kundenandrang ist.
* Public Transport Optimization => An der Tür einsteigen, an der man passendsterweise auch raus muss.
Re: Fragen (I/2020) 29.09.2020 07:06 |
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Oder wo gibt es Gepäckabteile in der Straßenbahn? Oder gar das Abteil für große Musikinstrumente wie ein Cello oder einen Kontrabass?
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Radfahrer dürfen auch generell auf der Fahrbahn fahren, selbst wenn der Seitenstreifen mit Radpiktogramm zugepflastert ist.
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Denn da steht rein gar nichts davon, dass man ausschließlich diese Stellplätze nutzen darf.
Re: Fragen (I/2020) 29.09.2020 08:27 |
Re: Fragen (I/2020) 29.09.2020 09:37 |