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Fragen (I/2020)
geschrieben von Ruhlebener 
Zitat
B-V 3313
Klar, auch auf der M10. Eine Seite ist durch den Unfall blockiert und andere Seite ist ein Gitter, ein Mast oder eine Hecke.
Oh je, müssten dann die Gitter oder Hecken nicht weg, damit bei einem Unfall der Fluchtweg nicht blockiert wird?

Zitat
B-V 3313
Was ist an...

Zitat
VBB-Beförderungsbedingungen
§ 4 Verhalten der Fahrgäste

(1) Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen und Verkehrsmittel so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen.

(2) Fahrgästen ist insbesondere untersagt:
(...)
6. die Benutzbarkeit der Betriebseinrichtungen, der Durchgänge und der Ein- und Ausgänge durch z. B. sperrige Gegenstände zu beeinträchtigen,

...nicht zu verstehen? Im Türbereich hat ein Kinderwagen nichts zu suchen.
Ganz einfach: Der Türbereich ist weiterhin nutzbar gewesen - selbst die Tür auf der linken Seite. Ob da vorne jetzt Personen direkt hinter der Fahrerkabine stehen oder ein Kinderwagen, ist praktisch völlig gleich. In den für die Fahrradmitnahme vorgesehenen Bereichen in den A-Zügen stehen Fahrräder den Fahrgästen deutlich mehr im Weg.
Ach ja, auf der M10 kommt man auch so schon kaum rein und raus, wenn mal wieder halb Berlin auf dieser Linie unterwegs ist.

Zitat
B-V 3313
Die Mitarbeiterin soll nun raten, dass du den Ausweis nicht lesen kannst? Sollte sie auch noch eine höhere Stellung als der Fahrer haben, warum sollte sie ihn fragen?
Erst mal hat sie schon losgepöbelt, als sie überhaupt noch nicht den Ausweis gezückt hat. Damit war sie für mich zunächst einfach nur ein Fahrgast. Übrigens schon die Kategorie Fahrgast, die man meiner Meinung nach gem. §3 (4) der Beförderungsbedingungen aus dem Zug werfen könnte.

Und Du willst mir nicht ernsthaft den schwarzen Peter zuschieben, oder? Man kann vernünftig mit Fahrgästen reden und ich bin ein wirklich höflicher Mensch. Wer von der ersten Sekunde 100% auf Konfrontation geht, der darf sich über mangelnde Kooperation nicht wundern. Vor allem ist das auch bei den gewöhnlichen Fahrgästen völlig kontraproduktiv, denn ein Konfrontationskurs schafft nur eine Menge zusätzlicher Probleme und ist rein gar nicht zielführend.

Und gerne nochmal: Selbst wenn ein Fahrgast sich falsch verhält, dann darf er trotzdem einen respektvollen Umgang erwarten. Das bekommen Millionen Mitarbeiter von Verkehrsbetrieben weltweit hin. Und auch bei der BVG gibt es jede Menge Mitarbeiter, die ihre Fahrgäste als Gäste behandeln.


Zitat
PassusDuriusculus
Da habe ich auch schon mal Leute drauf angesprochen und reagiere als privater Fahrgast etwas allergisch.
Das geht mir ja auch oft so. Etwa, wenn im U-Bahnhof geraucht wird oder tatsächlich der Durchgang in der U-Bahn mit Kinderwagen oder Fahrrad zugestellt ist. Die Raucher sind leider wenig zugänglich, wenn man sie mal anspricht und auf das Brandrisiko hinweist. Aber bei den Radfahrern und Eltern kommt man eigentlich immer gut durch, besonders, wenn man die Kritik auch als Tipp verpackt ("Da vorne ist ein extra Bereich, wo man viel einfacher Ein- und Aussteigen kann").



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 28.09.2020 13:03 von Beförderungsfall Nr. 8821.
Zitat
B-V 3313

Was ist an...

Zitat
VBB-Beförderungsbedingungen
§ 4 Verhalten der Fahrgäste

(1) Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen und Verkehrsmittel so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen.

(2) Fahrgästen ist insbesondere untersagt:
(...)
6. die Benutzbarkeit der Betriebseinrichtungen, der Durchgänge und der Ein- und Ausgänge durch z. B. sperrige Gegenstände zu beeinträchtigen,

...nicht zu verstehen? Im Türbereich hat ein Kinderwagen nichts zu suchen.

Ah dann ist ja alles geklärt. Hatte die Bedingungen nur explizit nach dem Wort Kinderwagen durchsucht.
Re: Fragen (I/2020)
28.09.2020 13:02
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Oh je, müssten dann die Gitter oder Hecken nicht weg, damit bei einem Unfall der Fluchtweg nicht blockiert wird?

Fluchtwege müssen für Menschen passen, nicht für Kinderwagen oder Rollstühle. Sonst müsste man viele Strecken/Stellen umbauen.

Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Ganz einfach: Der Türbereich ist weiterhin nutzbar gewesen - selbst die Tür auf der linken Seite.

Kann ja nicht.

Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Ob da vorne jetzt Personen direkt hinter der Fahrerkabine stehen oder ein Kinderwagen, ist praktisch völlig gleich.

Ist es nicht, die Bestimmungen sind da eindeutig.

Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Erst mal hat sie schon losgepöbelt, als sie überhaupt noch nicht den Ausweis gezückt hat.

Das kann ich nicht beurteilen, in der Sache hat sie jedoch recht.

Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Und gerne nochmal: Selbst wenn ein Fahrgast sich falsch verhält, dann darf er trotzdem einen respektvollen Umgang erwarten. Das bekommen Millionen Mitarbeiter von Verkehrsbetrieben weltweit hin. Und auch bei der BVG gibt es jede Menge Mitarbeiter, die ihre Fahrgäste als Gäste behandeln.

Ohne Frage, ändert aber nichts an den Tatsachen und Bestimmungen.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Re: Fragen (I/2020)
28.09.2020 13:07
Zitat
PassusDuriusculus
Ah dann ist ja alles geklärt. Hatte die Bedingungen nur explizit nach dem Wort Kinderwagen durchsucht.

Es geht noch weiter:

Zitat
VBB-Beförderungsbedingungen
§ 4 Verhalten der Fahrgäste

(3) Die Fahrgäste dürfen die Verkehrsmittel nur an den Haltestellen betreten und verlassen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Betriebspersonals. Soweit besonders gekennzeichnete Eingänge oder Ausgänge vorhanden sind, sind diese beim Betreten oder Verlassen der Fahrzeuge zu benutzen. Es ist zügig ein- oder auszusteigen sowie in das Wageninnere aufzurücken. Wird die bevorstehende Abfahrt angekündigt oder schließt sich eine Tür, darf das Verkehrsmittel nicht mehr betreten oder verlassen werden. Jeder Fahrgast ist verpflichtet, sich im Verkehrsmittel stets festen Halt zu verschaffen.

Schlauerweise befinden sich dort auch die Mehrzweckabteile.

Eine größere Kennzeichnung als die Piktogramme an den Türen ist wohl nicht mehr möglich.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Mit den Ein- und Ausgängen hätte ich jetzt verstanden als Bezug auf den Vordereinstieg bei den meisten Bussen.
Zitat
B-V 3313
Es geht noch weiter:

Zitat
VBB-Beförderungsbedingungen
§ 4 Verhalten der Fahrgäste

(3) Die Fahrgäste dürfen die Verkehrsmittel nur an den Haltestellen betreten und verlassen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Betriebspersonals. Soweit besonders gekennzeichnete Eingänge oder Ausgänge vorhanden sind, sind diese beim Betreten oder Verlassen der Fahrzeuge zu benutzen. Es ist zügig ein- oder auszusteigen sowie in das Wageninnere aufzurücken. Wird die bevorstehende Abfahrt angekündigt oder schließt sich eine Tür, darf das Verkehrsmittel nicht mehr betreten oder verlassen werden. Jeder Fahrgast ist verpflichtet, sich im Verkehrsmittel stets festen Halt zu verschaffen.
Besonders gekennzeichnete Eingänge oder Ausgänge sind erst mal "Eingang" und "Ausgang". Nicht mehr und nicht weniger. Das wäre also bei Bussen mit Vordereinstieg der Fall. Die Piktogrammsäulen an den Türen enthalten übrigens keine entsprechende Kennzeichnung. Daneben gibt es dann noch Kennzeichnungen für Fahrräder sind.


Zitat
B-V 3313
Fluchtwege müssen für Menschen passen, nicht für Kinderwagen oder Rollstühle. Sonst müsste man viele Strecken/Stellen umbauen.
Was befindet sich denn in Kinderwagen und Rollstühlen. Sind das nicht Menschen? Ich denke, dass die Strecken einfach so bleiben, weil es in der Praxis kein großes Problem ist bzw. keine zu große Gefahr ist.
Auch Einrichtungsfahrzeuge haben ja weiterhin nur an einer Seite Türen.

Zitat
B-V 3313
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Ganz einfach: Der Türbereich ist weiterhin nutzbar gewesen - selbst die Tür auf der linken Seite.

Kann ja nicht.
Wieso kann das nicht? Rechts und vor der Fahrertür war es so frei, wie es nur sein kann. Und selbst an der linken Tür war mehr Platz als man gewöhnlich auf der M10 zum Passieren der Tür hat. Unser Kinderwagen ist 50cm breit und 100cm lang. Die Flexity hat eine Türbreite von 130cm. Bleiben rechnerisch mindestens 80cm Platz. Das bezieht sich aber eher auf den Fußraum, da die Buggys einen deutlich schmaleren und kürzeren Aufbau haben.
Oder anders gesagt: Es wäre genug Platz gewesen, um selbst mit einem sehr großen Rollkoffer (die sind meist 70cm breit) durch die Tür zu kommen.

Wenn das wirklich ein Problem sein sollte, dann dürften in diesem Bereich auch keine Fahrgäste stehen. Denn die blockieren die Tür im gleichen oder sogar größeren Maße.

Zitat
B-V 3313
Ist es nicht, die Bestimmungen sind da eindeutig.
Ich zeige doch die ganze Zeit auf, dass die Bestimmungen da eben nicht eindeutig sind.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 28.09.2020 14:10 von Beförderungsfall Nr. 8821.
Re: Fragen (I/2020)
28.09.2020 13:56
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Besonders gekennzeichnete Eingänge oder Ausgänge sind erst mal "Eingang" und "Ausgang". Nicht mehr und nicht weniger. Das wäre also bei Bussen mit Vordereinstieg der Fall.

Nö, denn dann würde das ja explizit da stehen...

Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Die Piktogrammsäulen an den Türen enthalten übrigens keine entsprechende Kennzeichnung.

Die Piktogramme sind bei der Straßenbahn an den Öffnern neben den Türen.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Re: Fragen (I/2020)
28.09.2020 14:54
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Zitat
B-V 3313
Fluchtwege müssen für Menschen passen, nicht für Kinderwagen oder Rollstühle. Sonst müsste man viele Strecken/Stellen umbauen.
Was befindet sich denn in Kinderwagen und Rollstühlen. Sind das nicht Menschen? Ich denke, dass die Strecken einfach so bleiben, weil es in der Praxis kein großes Problem ist bzw. keine zu große Gefahr ist.
Auch Einrichtungsfahrzeuge haben ja weiterhin nur an einer Seite Türen.

Genau aus diesem Grund gibt es in Einrichtungsfahrzeugen Nothammer. So ist auch im Fall der Fälle ein Ausstieg auf der anderen Seite möglich - diesmal aber sicherlich ohne Kinderwagen einfacher.

Ich verstehe das alles hier nicht ganz. Zuerst wurde das Thema als Frage formuliert. Diese wurde beantwortet. Dann hast du der mit deiner Meinung nicht übereinstimmenden Antwort widersprochen. Ich würde dann vorher einfach nicht fragen?

Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Etwa, wenn im U-Bahnhof geraucht wird oder tatsächlich der Durchgang in der U-Bahn mit Kinderwagen oder Fahrrad zugestellt ist. Die Raucher sind leider wenig zugänglich, wenn man sie mal anspricht und auf das Brandrisiko hinweist. Aber bei den Radfahrern und Eltern kommt man eigentlich immer gut durch, besonders, wenn man die Kritik auch als Tipp verpackt ("Da vorne ist ein extra Bereich, wo man viel einfacher Ein- und Aussteigen kann").

Und genau so einen Tipp kann man hier mehrfach lesen: Bitte den dafür vorgesehenen Bereich nutzen, welcher über die gekennzeichneten Türen zu erreichen ist.




Das ganze Fahrzeugkonzept ist eigentlich wahnsinnig ausgefuchst. Draußen am Fahrzeug neben (!) den Türen und innen im jeweiligen Bereich sind für Kinderwagen Führende sogar noch extra Tasten angebracht, so dass diese zur Türöffnung nichtmal den Wagen beiseite schieben müssen. Zusätzlich sieht das Fahrpersonal bei ausgelöster Taste über die Videoüberwachung den Türbereich. (Leider mit einem Minibug, denn es erscheint immer nur ein Türbereich auf dem Bildschirm - auch bei zwei unabhängigen Auslösungen) Und wäre das nicht schon genug, schließt die Tür in so einer Situation erst nach Quittierung durch das Fahrpersonal und nicht schon nach ein paar Sekunden ohne erkannte Bewegung. Selbst wenn vorne der Befehl zum zentralen Schließen gegeben wird, bleibt eine solche Tür dann bis zur Quittierung geöffnet. Aber all das und noch viel mehr scheitert dann immer an den Nutzenden im täglichen Betrieb.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 28.09.2020 15:04 von samm.
Zitat
B-V 3313
Nö, denn dann würde das ja explizit da stehen...
Na es steht doch explizit da.

Zitat
B-V 3313
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Die Piktogrammsäulen an den Türen enthalten übrigens keine entsprechende Kennzeichnung.

Die Piktogramme sind bei der Straßenbahn an den Öffnern neben den Türen.

Also ich meine die:
[www.google.com]

Oder die:
[www.google.com]


Zitat
samm
Genau aus diesem Grund gibt es in Einrichtungsfahrzeugen Nothammer. So ist auch im Fall der Fälle ein Ausstieg auf der anderen Seite möglich - diesmal aber sicherlich ohne Kinderwagen einfacher.
Gibt es die Nothammer nicht auch in den Zweirichtungsfahrzeugen?
Wenn es übrigens irgendwie geht, dann nehmen wir auch unseren Klappkinderwagen. Der ist zusammengeklappt so groß wie eine Einkaufstüte und steht dann wirklich keinem im Weg. Auch wenn man mal Treppen nehmen muss, ist der Wagen extrem praktisch.

Zitat
samm
Ich verstehe das alles hier nicht ganz. Zuerst wurde das Thema als Frage formuliert. Diese wurde beantwortet. Dann hast du der mit deiner Meinung nicht übereinstimmenden Antwort widersprochen. Ich würde dann vorher einfach nicht fragen?
Na weil die Antworten nicht plausibel waren bzw. meine Frage nicht beantwortet haben.

Zitat
samm
Bitte den dafür vorgesehenen Bereich nutzen, welcher über die gekennzeichneten Türen zu erreichen ist.
Mach ich doch im Regelfall auch. Ist doch auch in der Regel viel bequemer. Nur gerade auf der Strecke ist es eben sinnvoller, wenn ich mich nicht ins Mehrzweckabteil stelle. Man kommt zwischen Gedenkstätte Berliner Mauer und Eberswalder Straße zu Stoßzeiten weder rein noch raus ins Mehrzweckabteil.
Ich bedanke mich auch ganz herzlich für den Tipp aus diesem Forum, dass die Türöffnung der Straßenbahnen an die Stop-Knöpfe gekoppelt ist.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 28.09.2020 15:12 von Beförderungsfall Nr. 8821.
Re: Fragen (I/2020)
28.09.2020 15:07
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Zitat
B-V 3313
Nö, denn dann würde das ja explizit da stehen...
Na es steht doch explizit da.

Zitat
B-V 3313
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Die Piktogrammsäulen an den Türen enthalten übrigens keine entsprechende Kennzeichnung.

Die Piktogramme sind bei der Straßenbahn an den Öffnern neben den Türen.

Also ich meine die:
[www.google.com]

Oder die:
[www.google.com]


Und wir meinen die:

Mehrzweckbereich
Zitat
samm
Und wir meinen die:

Mehrzweckbereich
Ah, alles klar. Die sind mir noch nie aufgefallen. Danke.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 28.09.2020 15:22 von Beförderungsfall Nr. 8821.
Re: Fragen (I/2020)
28.09.2020 15:30
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Was befindet sich denn in Kinderwagen und Rollstühlen. Sind das nicht Menschen?

Es werden ja auch die Menschen gerettet und nicht die Hilfsmittel. Nebenbei: Bei einem Brand im Krankenhaus wird auch nicht mit den Betten umhergegondelt, da wird die Bettdecke auf den Boden geworfen, der Patient darauf gelegt und dann darauf aus dem Gefahrenbereich gezogen.

Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Na es steht doch explizit da.

Nein, dort steht nichts davon. Weder werden die Worte "Einstieg" und "Ausstieg" explizit als erzwungene Bezeichnung für die Türkennzeichnung verwendet und da steht auch nichts vom Vordereinstieg.

Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Na weil die Antworten nicht plausibel waren bzw. meine Frage nicht beantwortet haben.

Die Beförderungsbedingungen sind jedenfalls eindeutig. samm hat es ja nun noch einmal mit Engelszungen erklärt.

Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Man kommt zwischen Gedenkstätte Berliner Mauer und Eberswalder Straße zu Stoßzeiten weder rein noch raus ins Mehrzweckabteil.

Wie von dir gefordert, einfach nett sein, dann klappt es auch. Der Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen sollte keine Alternative sein.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Re: Fragen (I/2020)
28.09.2020 15:32
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Zitat
samm
Und wir meinen die:

Mehrzweckbereich
Ah, alles klar. Die sind mir noch nie aufgefallen. Danke.

Blaue Taster sind generell immer für hilfsbedürftige Personen gedacht, die Rollatoren, Rollstühle, Kinderwagen etc. verwenden.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Re: Fragen (I/2020)
28.09.2020 15:37
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Zitat
samm
Und wir meinen die:

Mehrzweckbereich
Ah, alles klar. Die sind mir noch nie aufgefallen. Danke.

Jetzt habe ich Hoffnung auf einen Konsens.

Ich kann deine Taktik zum PTO* ja nachvollziehen. Die Antwort auf deine Frage ist aber eben, dass du den vorgesehen Bereich nutzen solltest. :-)

Für mich ist zum Beispiel auch völlig unstrittig, dass zum einen die M10 nervig voll sein kann und zum anderen die Breite der Haltestelleninsel am U-Bahnhof Eberswalder Straße zu schmal für den Kundenandrang ist.


* Public Transport Optimization => An der Tür einsteigen, an der man passendsterweise auch raus muss.
Zitat
B-V 3313
Bei einem Brand im Krankenhaus wird auch nicht mit den Betten umhergegondelt, da wird die Bettdecke auf den Boden geworfen, der Patient darauf gelegt und dann darauf aus dem Gefahrenbereich gezogen.
Richtig. Nur sind Patienten in Krankenhäusern in den wenigsten Fällen angeschnallt. Zudem ist das Personal für solche Fälle geschult. In der Straßenbahn hast Du ganz normale Bürger, die teilweise vor Dekaden sich das letzte Mal mit erster Hilfe auseinandersetzen mussten.
Selbst bei den Profis gibt es oft Lücken, so dass vor ein paar Jahren bspw. jede Menge Feuerwehren darüber aufgeklärt wurden, dass einige Flugzeugtypen ballistische Rettungssysteme haben und damit bei einem Absturz Explosionsgefahr durch die Treibladung besteht.

Zitat
B-V 3313
Nein, dort steht nichts davon. Weder werden die Worte "Einstieg" und "Ausstieg" explizit als erzwungene Bezeichnung für die Türkennzeichnung verwendet und da steht auch nichts vom Vordereinstieg.
Ja, es werden die Worte "Eingänge" und "Ausgänge" verwendet. Das "besonders gekennzeichnet" bezieht sich darauf, dass diese Eingänge und Ausgänge eben eine Kennzeichnung haben, ob sie Ein- oder Ausgänge sind. Was Du meinst, wäre eher mit "für besondere Fahrgastgruppen vorgesehen", "Fahrgäste steigen an den für die vorgesehen Türen ein und aus" o.ä. beschrieben worden.
Aber wie gesagt: Am einfachsten eben genau die Eingänge so markieren, wie das für Fahrräder auch gemacht wird. Ein Piktogramm an einer völlig anderen Tür ist jedenfalls sinnlos, denn kein Fahrgast läuft erst mal den Zug ab.
Und wie bereits mehrfach gesagt: Wenn das angeblich klar verboten ist, warum gibt es dann nicht die Hinweise wie bei Fahrradbeförderung in der U-Bahn?

Zitat
B-V 3313
Wie von dir gefordert, einfach nett sein, dann klappt es auch.
Das hat mit nett sein nichts zu tun. Viele Fahrgäste reagieren dort gar nicht oder nur extremst langsam. Das sind auch oftmals Touristen, die kaum Englisch oder Deutsch verstehen. Oder die Nahverkehr überhaupt nicht gewohnt sind und daher wie versteinert stehenbleiben. Da ist dann trotz blauem Knopf irgendwann die Tür zu und mit Glück schafft man es dann an der nächsten Haltestelle raus.


Zitat
samm
Jetzt habe ich Hoffnung auf einen Konsens.
Na klar. Ein extremer Sturkopf bin ich auch wieder nicht.

Zitat
samm
Ich kann deine Taktik zum PTO* ja nachvollziehen. Die Antwort auf deine Frage ist aber eben, dass du den vorgesehen Bereich nutzen solltest. :-)
Meine Frage war aber eher, ob das erlaubt ist.

Dass ich üblicherweise auch im eigenen Interesse die Mehrzweckabteile nutze, ist ja auch logisch. Ich denke, dass kaum jemand das Interesse hat, sich selber die Fahrt so schwer wie möglich zu machen. Genauso will man den anderen Fahrgästen ja auch nicht im Weg stehen - weil das ja auch umgekehrt in meinem Interesse ist, dass andere sich so verhalten. Viele Fahrgäste machen sich aber leider auch keinerlei Gedanken um ihre Mitfahrer. Gut, das ist halt dann oft Desinteresse und das will ich ihnen auch nicht verübeln. Ein paar Fahrgäste sind natürlich auch einfach völlig rücksichtlos, was leider in Berlin meinem Empfinden nach häufiger vorkommt als anderswo. In Australien war bspw. der Nahverkehr extrem schlecht, aber dafür Personal und Fahrgäste der absolute Traum. Freundlicher und hilfsbereiter Umgang und meist hat man nett miteinander geplauscht. Selbst in New York fahre ich gerne mit der U-Bahn, weil die meisten Fahrgäste dort extrem nett sind.

Ich sehe auf der Relation Hbf-Eberswalder Straße eine Behinderung oder gar Gefährdung nicht, wenn man sich vorne in die linke Ecke der Flexity stellt. Aber keine Sorge, ich fahre die Strecke auch nur ganz ausnahmsweise mit dem Kinderwagen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 28.09.2020 17:26 von Beförderungsfall Nr. 8821.
Zitat
B-V 3313
Zitat
Elster56
Moin,

ich habe mal eine Frage, die ich schon länger stellen wollte. Und zwar geht es um die U-Bahnlinie U9, zumindest ist es mir dort aufgefallen wegen häufiger Nutzung. Meines Wissens waren die Signale am Bahnsteigende immer auf dem Bahnsteig installiert, aber nun sind sie alle an der Tunnelwand befestigt.
1. Frage: hab ich das richtig beobachtet?
2. Frage: welchen grund hat denn das (also nicht mein richtiges Beobachten, sondern das mit den Signalen hihi)?

Danke für eure Infos! :-)


Gruß Felix

Da man die Signaltechnik von 1960/61 mittlerweile erneuert hat, wurden die neuen Signale nach und nach auf der anderen Seite installiert und nach der Inbetriebnahme die anderen abgebaut. Das könnte in 30-40 Jahren dann genau andersrum ablaufen. ;-)

Die Frage ist doch von welchem Abschnitt der U9 genau die Rede ist?

Die U9 ist momentan signaltechnisch in 3 verschiedene Systeme geteilt:
Osloer Str. - Leopoldplatz (exklusive): Spurplandrucktasten-Stellwerk
Leopoldplatz - Spichernstr.: ESTW (ESTW seit 2011 in Betrieb)
Güntzelstr. - Rathaus Steglitz: Spurplandrucktasten-Stellwerk
Beim letztgenannten, südlichen Abschnitt finden derzeit Arbeiten an der Erneuerung der Signaltechnik statt. Hierzu werden die alten Signale vom Bahnsteig an die Tunnelwand auf der anderen Gleisseite versetzt (meistens, nicht zwangsläufig)*, um Platz für die neuen Signale zu schaffen. Die neuen Signale stehen dann wieder normal auf dem Bahnsteig in etwa an der Stelle wo die alten Signale standen.

*im U-Bhf Mehringdamm U7 wurden die alten Signale damals einfach nur auf Holzmasten gestellt und die Holzmasten am Drängelgitter befestigt.

LG

Im Untergrund liegen Tunnel ;-)
Re: Fragen (I/2020)
28.09.2020 21:21
Zitat
samm
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Zitat
samm
Und wir meinen die:

Mehrzweckbereich
Ah, alles klar. Die sind mir noch nie aufgefallen. Danke.

Jetzt habe ich Hoffnung auf einen Konsens.

Ich kann deine Taktik zum PTO* ja nachvollziehen. Die Antwort auf deine Frage ist aber eben, dass du den vorgesehen Bereich nutzen solltest. :-)

Für mich ist zum Beispiel auch völlig unstrittig, dass zum einen die M10 nervig voll sein kann und zum anderen die Breite der Haltestelleninsel am U-Bahnhof Eberswalder Straße zu schmal für den Kundenandrang ist.


* Public Transport Optimization => An der Tür einsteigen, an der man passendsterweise auch raus muss.

Wenn ich das heute auf der Treskowallee richtig gesehen habe, haben die Niederflurtonnen weder große noch kleine Piktogramme an den Türen, wo Platz für Fahrräder ist. Heißt das, man darf dann an allen Türen einsteigen oder hat man den Transport in den Dingern mittlerweile generell ausgeschlossen? Letzteres wäre wenigstens konsequent...
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Oder wo gibt es Gepäckabteile in der Straßenbahn? Oder gar das Abteil für große Musikinstrumente wie ein Cello oder einen Kontrabass?

Es gibt auch keinen Bereich für Schrankwände und Polstergarnituren und dennoch werden solche Gegenstände mitunter transportiert.

Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Radfahrer dürfen auch generell auf der Fahrbahn fahren, selbst wenn der Seitenstreifen mit Radpiktogramm zugepflastert ist.

Das stimmt so nicht. Wenn da ein Radweg durch das Verkehrszeichen 237 ausgewiesen ist, so ist der auch ohne jede Alternative verpflichtend zu benutzen.

Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Denn da steht rein gar nichts davon, dass man ausschließlich diese Stellplätze nutzen darf.

Es sollte sich doch von selbst verstehen, daß man nicht die für andere Fahrgastgruppen bestimmten Stellplätze einnimmt und damit Konfliktpotential schafft.

Letztendlich wird doch nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Oft ist es ja gar nicht möglich, die für einen vorgesehenen Bereiche zu bekleiden, weil sie schon durch andere Fahrgäste (oft unrechtmäßig) okkupiert worden sind. Da drängen sich dann zwangsläufig Alternativen auf. Manchmal sind es auch die Mehrzweckbereiche selbst, die die Beförderung vorgesehener Gegenstände gar nicht zulassen. Beispielsweise ist der Stellplatz für Fahrräder und Kinderwagen in den Gt6N nur für Bambiräder und Puppenwagen zu gebrauchen.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
def
Re: Fragen (I/2020)
29.09.2020 08:27
Meine Quintessenzen der gestrigen Diskussion:

1. Es gibt Leute, die haben ein Leben, und wissen, dass nicht immer alles wie geplant läuft - und es gibt Leute, die verschanzen sich vor ihrem Bildschirm hinter Paragraphen, kennen aber noch nicht einmal absolute Grundlagen des demokratischen Rechtsstaates.

2. Wenn die BVG während einer Pandemie ausgerechnet Krankenhauspersonal in Bussen zusammenpfercht, weil es mit dem Ausdünnen des Angebots nicht schnell genug gehen kann, ist das ein hinzunehmen und allenfalls eine lässliche Sünde. Wenn ein Otto-Normal-Fahrgast es wagt, mit seinem Kinderwagen an der falschen Tür einzusteigen, kann er hingegen gar nicht stark genug bestraft werden und agiert mindestens ebenso unverantwortlich wie der Kapitän der Costa Concordia. (Und was würde eigentlich mit einem Beförderungsfall passieren, der bei der Kontrolle seine Fahrkarte ebenso kurz und beiläufig herzeigt wie der geschilderte BVG-Drachen?)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 29.09.2020 08:28 von def.
Re: Fragen (I/2020)
29.09.2020 09:37
Wo ist denn dein Problem? Bei Autofahrern möchtest du (zurecht) einen auf Mister Law-and-Order machen, aber bei den Beförderungsbedingungen (Verbot für sperrige Gegenstände in den Türenbereichen) entscheidest du nach feinster Gutsherrenart, dass man "Leben und leben lassen soll"? Ja, der Unterschied in den Gewichtungen ist bekannt und der schlägt sich ja auch in den möglichen Strafen nieder (auch wenn der Staat den Bußgeldkatalog versemmelt hat). Es sollte auch bekannt sein, dass in einem demokratischen Rechtsstaat alles erlaubt ist, was nicht verboten ist (siehe das Verbot der sperrigen Gegenstände in den Türbereichen). Allerdings gilt in einem demokratischen Rechtsstaat auch die Unschuldsvermutung und die gilt sogar für BVGer*innen.

Was nun die selten dämliche Performance der BVG bei den Ausdünnungen hier zu suchen hat, weißt bisher wohl nur du. Kläre uns doch bitte auf.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
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