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Fragen (I/2020)
geschrieben von Ruhlebener 
Zitat
def
2. Wenn die BVG während einer Pandemie ausgerechnet Krankenhauspersonal in Bussen zusammenpfercht, weil es mit dem Ausdünnen des Angebots nicht schnell genug gehen kann, ist das ein hinzunehmen und allenfalls eine lässliche Sünde.

Niemals pfercht ein Verkehrsbetrieb Krankenhauspersonale in Omnibussen zusammen, da das rechtswidrig wäre.
Im Gegenteil: Der Fahrdienst "BerlKönig" wurde durch die BVG für die Öffentlichkeit eingestellt, um exklusiv kostenlose On-Demand-Fahrten für medizinisches und pflegerisches Personal anzubieten. Siehe [www.tagesspiegel.de]

so long

Mario



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 30.09.2020 00:41 von der weiße bim.
Re: Fragen (I/2020)
04.10.2020 17:53
Wer bestimmt im VBB-Gebiet den Halteort für einen SEV?
Konkret geht es darum, dass der SEV Michendorf-Wilhelmshorst nicht zum Bahnhof Wilhelmshorst führt, sondern im Ort endet. Der Bahnhof liegt aber am Ortsrand und wurde bei früheren SEV-Aktionen auch angefahren. Der jetzige SEV macht das aber nicht - mündliche Antwort war: "Das hat der VBB so festgelegt. Ich fahre nicht weiter."
Ist das so korrekt?
Re: Fragen (I/2020)
04.10.2020 18:01
Wer hat denn diese mündliche Antwort erteilt und um welchen SEV geht es genau?

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.10.2020 18:02 von Logital.
Re: Fragen (I/2020)
04.10.2020 18:16
Zitat
Logital
Wer hat denn diese mündliche Antwort erteilt und um welchen SEV geht es genau?
Der Busfahrer hat sich trotz lautstarker Proteste im Bus geweigert, zum Bahnhof zu fahren, da er Befehl hat, im Ort zu enden und DB-Kundendialog hat gesagt, dass das der VBB festgelegt hat. SEV ist wie gesagt: Michendorf->Wilhelmshorst.
Re: Fragen (I/2020)
04.10.2020 18:44
Zitat
ralf51
Zitat
Logital
Wer hat denn diese mündliche Antwort erteilt und um welchen SEV geht es genau?
Der Busfahrer hat sich trotz lautstarker Proteste im Bus geweigert, zum Bahnhof zu fahren, da er Befehl hat, im Ort zu enden und DB-Kundendialog hat gesagt, dass das der VBB festgelegt hat. SEV ist wie gesagt: Michendorf->Wilhelmshorst.

Die Haltestelle in der Ortsmitte ist für die meisten Fahrgäste wohl die bessere. Natürlich hat sich der Fahrer geweigert, da die Haltestelle nicht am Bahnhof ist.
Re: Fragen (I/2020)
04.10.2020 18:53
Zitat
ralf51
Zitat
Logital
Wer hat denn diese mündliche Antwort erteilt und um welchen SEV geht es genau?
Der Busfahrer hat sich trotz lautstarker Proteste im Bus geweigert, zum Bahnhof zu fahren, da er Befehl hat, im Ort zu enden und DB-Kundendialog hat gesagt, dass das der VBB festgelegt hat. SEV ist wie gesagt: Michendorf->Wilhelmshorst.

Jetzt hab ich erstmal nachgeschaut warum da überhaupt SEV ist, der Zug fährt ja, er hält nur aus Berlin kommend nicht in Wilhemshorst. Wer den SEV nimmt will also aus Berlin direkt in den Ort Wilhelmshorst. Da ist doch der Halt im Ortszentrum fahrgastfreundlicher als am Bahnhof, oder?

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Re: Fragen (I/2020)
04.10.2020 19:04
Zitat
Logital
Wer den SEV nimmt will also aus Berlin direkt in den Ort Wilhelmshorst. Da ist doch der Halt im Ortszentrum fahrgastfreundlicher als am Bahnhof, oder?

Naja, die Fahrplanauskunft wirft als Haltestelle des SEV „Wilhelmshorst, Bahnhof“ aus. Also würd ich mich z.B. dort verabreden oder mein privates Fahrzeug parken und nicht in Ortsmitte.
Und wenn die Haltestelle in Ortsmitte günstiger wäre, hätten die Fahrgäste bestimmt nicht lautstark protestiert, wie es ralf51 schrieb.
Re: Fragen (I/2020)
04.10.2020 19:37
Zitat
Logital
Zitat
ralf51
Zitat
Logital
Wer hat denn diese mündliche Antwort erteilt und um welchen SEV geht es genau?
Der Busfahrer hat sich trotz lautstarker Proteste im Bus geweigert, zum Bahnhof zu fahren, da er Befehl hat, im Ort zu enden und DB-Kundendialog hat gesagt, dass das der VBB festgelegt hat. SEV ist wie gesagt: Michendorf->Wilhelmshorst.

Jetzt hab ich erstmal nachgeschaut warum da überhaupt SEV ist, der Zug fährt ja, er hält nur aus Berlin kommend nicht in Wilhemshorst. Wer den SEV nimmt will also aus Berlin direkt in den Ort Wilhelmshorst. Da ist doch der Halt im Ortszentrum fahrgastfreundlicher als am Bahnhof, oder?
Falls man das vorher planen kann, mag Ortsmitte für einen Teil der Fahrgäste besser sein (es wohnen aber auch welche am Bahnhof).
Im konkreten Fall war den Fahrgästen der SEV in dieser Form aber nicht richtig bekannt und sie wollten zum Auto auf dem Parkplatz am Bahnhof, von dem sie auch abgefahren sind. Und üblicherweise endet ein SEV auch am Bahnhof. Deshalb meine Frage, wer das zu verantworten hat?

Übrigens wurde in der Vergangenheit bei eingleisigem Betrieb auch ein Bahnsteig für beide Richtungen genutzt. Und das sogar in der Woche tagsüber. Am WE bei weniger Zügen soll das dann nicht mehr gehen?


Ich habe gerade mehrere DB-Fernverkehrstickets bezüglich RE7 und Wilhelmshorst durchsucht, gekauft bis vor gut 3 Monaten. In allen Fällen fährt der RE7 laut DB-Ticket ganz normal. Aktuelle Online-Abfrage ergibt aber immer RE7 Ausfall/Verzögerung oder SEV. Man will uns also erzählen, dass der Bahnhofsneubau erst vor kurzem ganz spontan entschieden wurde?
Und dazu hätte ich noch eine Frage, vielleicht könnt ihr uns ja weiterhelfen:
Wenn wir einen frühen ICE ab Berlin wegen der RE7-Spielereien nicht mehr erreichen können (außer wir fahren schon am Abend vorher nach Berlin rein), können wir dann mit einem Taxi nach Berlin Hbf fahren bzw. bekommen wir die Kosten dann zurückerstattet? Das DB Reisezentrum bzw. die DB Information am Hauptbahnhof hat mit vorhin dazu erklärt, dass es keinen Taxigutschein vorab gibt. Ich solle in Vorkasse gehen und dann die Kosten über Fahrgastrechte einreichen. Bezüglich der Erfolgschancen wollte man sich aber nicht festlegen, scheint wohl ein Glücksspiel zu sein!? Hat hier jemand Erfahrungen dazu?
Re: Fragen (I/2020)
04.10.2020 21:04
Zitat
ralf51
Zitat
Logital
Zitat
ralf51
Zitat
Logital
Wer hat denn diese mündliche Antwort erteilt und um welchen SEV geht es genau?
Der Busfahrer hat sich trotz lautstarker Proteste im Bus geweigert, zum Bahnhof zu fahren, da er Befehl hat, im Ort zu enden und DB-Kundendialog hat gesagt, dass das der VBB festgelegt hat. SEV ist wie gesagt: Michendorf->Wilhelmshorst.

Jetzt hab ich erstmal nachgeschaut warum da überhaupt SEV ist, der Zug fährt ja, er hält nur aus Berlin kommend nicht in Wilhemshorst. Wer den SEV nimmt will also aus Berlin direkt in den Ort Wilhelmshorst. Da ist doch der Halt im Ortszentrum fahrgastfreundlicher als am Bahnhof, oder?
Falls man das vorher planen kann, mag Ortsmitte für einen Teil der Fahrgäste besser sein (es wohnen aber auch welche am Bahnhof).
Im konkreten Fall war den Fahrgästen der SEV in dieser Form aber nicht richtig bekannt und sie wollten zum Auto auf dem Parkplatz am Bahnhof, von dem sie auch abgefahren sind. Und üblicherweise endet ein SEV auch am Bahnhof. Deshalb meine Frage, wer das zu verantworten hat?

Übrigens wurde in der Vergangenheit bei eingleisigem Betrieb auch ein Bahnsteig für beide Richtungen genutzt. Und das sogar in der Woche tagsüber. Am WE bei weniger Zügen soll das dann nicht mehr gehen?


Ich habe gerade mehrere DB-Fernverkehrstickets bezüglich RE7 und Wilhelmshorst durchsucht, gekauft bis vor gut 3 Monaten. In allen Fällen fährt der RE7 laut DB-Ticket ganz normal. Aktuelle Online-Abfrage ergibt aber immer RE7 Ausfall/Verzögerung oder SEV. Man will uns also erzählen, dass der Bahnhofsneubau erst vor kurzem ganz spontan entschieden wurde?
Und dazu hätte ich noch eine Frage, vielleicht könnt ihr uns ja weiterhelfen:
Wenn wir einen frühen ICE ab Berlin wegen der RE7-Spielereien nicht mehr erreichen können (außer wir fahren schon am Abend vorher nach Berlin rein), können wir dann mit einem Taxi nach Berlin Hbf fahren bzw. bekommen wir die Kosten dann zurückerstattet? Das DB Reisezentrum bzw. die DB Information am Hauptbahnhof hat mit vorhin dazu erklärt, dass es keinen Taxigutschein vorab gibt. Ich solle in Vorkasse gehen und dann die Kosten über Fahrgastrechte einreichen. Bezüglich der Erfolgschancen wollte man sich aber nicht festlegen, scheint wohl ein Glücksspiel zu sein!? Hat hier jemand Erfahrungen dazu?

Wieso sollte man dir ein Taxi erstatten? Der Zug ab Berlin wird ja wohl kaum der letzte des Tages sein.
Den Frust kann ich total nachvollziehen. Aber die Beschreibung des Problems ging so durcheinander, dass ich nichts verstanden habe.

Habe die Bauarbeiten gegooglet und dort steht Achtung SEV hält nicht am Bahnhof.

Zum Problemverständnis:
Die Bauarbeiten wurden ohne Vorankündigung gestartet? Oder während der Bauarbeiten wurde die SEV-Haltestelle kurzfristig verlegt? Ihr habt am Bahnhof Wilhelmshorst einen Anschluss verpasst?



Ich denke, dass der SEV-Haltestellenstandort von DB, Gemeinde, VBB und evtl. beteiligten Busunternehmen abgestimmt. Hast du beim VBB mal nachgefragt?
Zitat
ralf51
Wenn wir einen frühen ICE ab Berlin wegen der RE7-Spielereien nicht mehr erreichen können (außer wir fahren schon am Abend vorher nach Berlin rein), können wir dann mit einem Taxi nach Berlin Hbf fahren bzw. bekommen wir die Kosten dann zurückerstattet? Das DB Reisezentrum bzw. die DB Information am Hauptbahnhof hat mit vorhin dazu erklärt, dass es keinen Taxigutschein vorab gibt. Ich solle in Vorkasse gehen und dann die Kosten über Fahrgastrechte einreichen. Bezüglich der Erfolgschancen wollte man sich aber nicht festlegen, scheint wohl ein Glücksspiel zu sein!? Hat hier jemand Erfahrungen dazu?

Ich kann mir nicht vorstellen, daß das so funktioniert und es eine Erstattung gibt. Damit die Fahrgastrechte greifen, muß ja das Kind erstmal in den Brunnen gefallen sein. Da würde ich es lieber nicht drauf ankommen lassen und im Zweifel einen Zug später fahren, das ist bei Anschlußverlust ja ohne weiteres möglich.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Re: Fragen (I/2020)
04.10.2020 21:32
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
ralf51
Wenn wir einen frühen ICE ab Berlin wegen der RE7-Spielereien nicht mehr erreichen können (außer wir fahren schon am Abend vorher nach Berlin rein), können wir dann mit einem Taxi nach Berlin Hbf fahren bzw. bekommen wir die Kosten dann zurückerstattet? Das DB Reisezentrum bzw. die DB Information am Hauptbahnhof hat mit vorhin dazu erklärt, dass es keinen Taxigutschein vorab gibt. Ich solle in Vorkasse gehen und dann die Kosten über Fahrgastrechte einreichen. Bezüglich der Erfolgschancen wollte man sich aber nicht festlegen, scheint wohl ein Glücksspiel zu sein!? Hat hier jemand Erfahrungen dazu?

Ich kann mir nicht vorstellen, daß das so funktioniert und es eine Erstattung gibt. Damit die Fahrgastrechte greifen, muß ja das Kind erstmal in den Brunnen gefallen sein. Da würde ich es lieber nicht drauf ankommen lassen und im Zweifel einen Zug später fahren, das ist bei Anschlußverlust ja ohne weiteres möglich.
Das kannte ich bisher auch so, deshalb meine Verwunderung. DB Information blieb aber trotz entsprechender Nachfrage dabei: Vorkasse machen und Kosten über Fahrgastrechte einreichen.

Einfach später ankommen geht in unserem Fall nicht. Die Verspätung am Ziel wäre bald 3 Stunden, nicht nur wegen RE7, sondern da kommen auch noch ausfallende Fernverkehrszüge dazu. Und dann ist die Autovermietung am Ziel leider schon zu.
Momentan überlegen wir, die Fahrt komplett zu stornieren. Ab zu erwartender Verspätung von 60 min kann man wohl die Fahrt ganz ausfallen lassen und soll dann 100% zurück bekommen. Bisher habe ich Fahrgastrechte nur für 25% bzw. 50% Rückerstattung genutzt. Funktioniert das mit der 100% Rückerstattung in der Praxis problemlos?
Re: Fragen (I/2020)
05.10.2020 05:46
Zitat
Jumbo
Zitat
Logital
Wer den SEV nimmt will also aus Berlin direkt in den Ort Wilhelmshorst. Da ist doch der Halt im Ortszentrum fahrgastfreundlicher als am Bahnhof, oder?

Naja, die Fahrplanauskunft wirft als Haltestelle des SEV „Wilhelmshorst, Bahnhof“ aus. Also würd ich mich z.B. dort verabreden oder mein privates Fahrzeug parken und nicht in Ortsmitte.
Und wenn die Haltestelle in Ortsmitte günstiger wäre, hätten die Fahrgäste bestimmt nicht lautstark protestiert, wie es ralf51 schrieb.

Ja, da war die Fahrplanauskunft falsch. Bei einigen Fahrten war immerhin noch der Hinweis dran wo der SEV tatsächlich hält. Das Problem dürfte sein: wird der SEV mit der echten Haltestelle gepflegt, also "An der Bahn", bekommen Fahrgäste keine Auskunft.

Dann gibt es noch eine zweite Sache: ab heute bis Ende des Monats fährt der RE7 über Potsdam Hbf und dann die RB23 Strecke. Nun ist es für den SEV durchaus ein großer Vorteil die Stichfahrt zum Bahnhof auszulassen, da sich dadurch Fahrzeit für viele Fahrgäste verkürzt. Hätte man hier für einen kurzen Zeitraum dann zwei verschiedene Haltestellen in Wilhelmshorst einrichten sollen?

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 05.10.2020 05:47 von Logital.
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
ralf51
Wenn wir einen frühen ICE ab Berlin wegen der RE7-Spielereien nicht mehr erreichen können (außer wir fahren schon am Abend vorher nach Berlin rein), können wir dann mit einem Taxi nach Berlin Hbf fahren bzw. bekommen wir die Kosten dann zurückerstattet? Das DB Reisezentrum bzw. die DB Information am Hauptbahnhof hat mit vorhin dazu erklärt, dass es keinen Taxigutschein vorab gibt. Ich solle in Vorkasse gehen und dann die Kosten über Fahrgastrechte einreichen. Bezüglich der Erfolgschancen wollte man sich aber nicht festlegen, scheint wohl ein Glücksspiel zu sein!? Hat hier jemand Erfahrungen dazu?

Ich kann mir nicht vorstellen, daß das so funktioniert und es eine Erstattung gibt. Damit die Fahrgastrechte greifen, muß ja das Kind erstmal in den Brunnen gefallen sein. Da würde ich es lieber nicht drauf ankommen lassen und im Zweifel einen Zug später fahren, das ist bei Anschlußverlust ja ohne weiteres möglich.

Und ob das so funktioniert. Das Ticket hat eine Zugbindung für den Fernverkehr. Der Zubringer Nahverkehr kann, im Gegensatz zum Zeitpunkt der Buchung, diesen Anschluss nicht mehr halten. Also wird einem das Geld ersetzt.

Die Berliner Linienchronik (+Stationierungen S-Bahn/BVG) 1858-2024
Zitat
ralf51
Funktioniert das mit der 100% Rückerstattung in der Praxis problemlos?

Wenn alles hieb- und stichfest dargelegt wird und der Reisegrund durch die Verspätung entfällt, sollte es keine Probleme geben. Allerdings habe ich mir die Geschichte mal angesehen und festgestellt, daß der erste RE7 so oder so um 4:44 Uhr Berlin Hbf erreicht und bei 11 Minuten Umsteigezeit vom SEV in Potsdam kaum mit einem Anschlußverlust zu rechnen ist; die Reise startet lediglich 23 Minuten früher in Wilhelmshorst.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Re: Fragen (I/2020)
05.10.2020 08:12
Zitat
Logital
Ja, da war die Fahrplanauskunft falsch. Bei einigen Fahrten war immerhin noch der Hinweis dran wo der SEV tatsächlich hält. Das Problem dürfte sein: wird der SEV mit der echten Haltestelle gepflegt, also "An der Bahn", bekommen Fahrgäste keine Auskunft.

Dann gibt es noch eine zweite Sache: ab heute bis Ende des Monats fährt der RE7 über Potsdam Hbf und dann die RB23 Strecke. Nun ist es für den SEV durchaus ein großer Vorteil die Stichfahrt zum Bahnhof auszulassen, da sich dadurch Fahrzeit für viele Fahrgäste verkürzt. Hätte man hier für einen kurzen Zeitraum dann zwei verschiedene Haltestellen in Wilhelmshorst einrichten sollen?

Wäre es denn so ein großer Aufwand, die in den Auskunftsdaten eine weitere Haltestelle „An  der Bahn“ einzurichten, die sich wenige Meter von der Haltestelle „An der Bahn“ entfernt befindet (man beachte die Leerzeichen zwischen „An“ und „der“) und mit der Haltestelle „Wilhelmshorst, Bahnhof“ per Fußweg gleichgesetzt wird?

Ich habe grad mal eine Verbindung von „Blockdammweg/Ehrlichstr. (Berlin)“ nach „S Karlshorst (Berlin)“ gesucht und dabei am Ende einen 7-minütigen Fußweg ab „Treskowallee/Ehrlichstr. (Berlin)“ bis „S Karlshorst (Berlin)“ angezeigt bekommen. Das sollte doch auch mit Wilhelmshorst möglich sein.

Und zu dem Hinweis, dass der SEV in Wilhelmshorst woanders hält: möglicherweise stand der sogar bei der Verbindungsauskunft dabei, die ich abgefragt hatte, als ich meinen vorigen Beitrag hier verfasst hatte. Ich hatte aber nur die Tabelle mit den Uhrzeiten und Haltestellen angeguckt und nicht die Hinweise dadrunter, wo doch eh' bloß immer der Hinweis auf die Maskenpflicht steht. Und selbst wenn ich gesehen hätte, dass da noch ein Hinweis zum SEV steht, hätte ich den wohl als unwichtig eingestuft, da die „Überschrift“, also der fettgedruckte Teil, vom Abfahrtsort des SEV spricht, der mich aber am Ziel weniger interessiert. (Beim Umstieg vom Zug zum SEV dürfte es ja hoffentlich irgendwelche Wegweiser geben, es guckt ja nicht jeder vorher ins VBB-Fahrinfo.)



Edit vor Absenden: Ich merke gerade, die zusätzliche Haltestelle „An  der Bahn“ wäre gar nicht nötig, da „An der Bahn“ bereits mit dem Bahnhof verbunden ist. Ich habe zum Verfassen dieses Beitrags nochmal eine Abfrage von Wannsee nach Wilhelmshorst gemacht und dabei jetzt auch Verbindungen mit einem normalen Linienbus bekommen. Da wurde mir dann ein 6-minütiger Fußweg ab „An der Bahn“ zum Bahnhof angezeigt. Beim SEV bräuchte also nur die Haltestelle „An der Bahn“ statt „Wilhelmshorst, Bahnhof“ in den Linienverlauf eingepflegt werden.
Re: Fragen (I/2020)
05.10.2020 08:28
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
ralf51
Funktioniert das mit der 100% Rückerstattung in der Praxis problemlos?

Wenn alles hieb- und stichfest dargelegt wird und der Reisegrund durch die Verspätung entfällt, sollte es keine Probleme geben. Allerdings habe ich mir die Geschichte mal angesehen und festgestellt, daß der erste RE7 so oder so um 4:44 Uhr Berlin Hbf erreicht und bei 11 Minuten Umsteigezeit vom SEV in Potsdam kaum mit einem Anschlußverlust zu rechnen ist; die Reise startet lediglich 23 Minuten früher in Wilhelmshorst.

Und wenn nun die frühere Abfahrt – aus welchen Gründen auch immer – nicht möglich ist?

Meine Argumentation als Nicht-Anwalt wäre: bei pünktlichem Erscheinen zur geplanten Abfahrtszeit am Ausgangsbahnhof beträgt die zu erwartende Verspätung am Zielbahnhof deutlich mehr als 60 Minuten, sodass es nach Punkt 9.1.3 der DB-Beförderungsbedingungen möglich ist, die Reise gar nicht erst anzutreten. Damit sollten dann „Ansprüche nach den Nummern 9.1.1 oder 9.1.2 Anspruch auf Erstattung des von ihm bezahlten Fahrpreises für die nicht durchgeführten Teile der Fahrt“ (hier also alle Teile der Fahrt) bestehen.
Erfahrungen zu den Erfolgsaussichten habe ich aber keine.


Es ist schon ungünstig, dass die Bauarbeiten oft erst recht kurzfristig in die Fahrplanauskunft eingepflegt werden. Wobei ich andererseits schon davon profitiert habe: frühzeitig einen Sparpreis für 29€ von Nürnberg nach Hause gekauft, der dann paar Wochen vor der Fahrt in einen vollflexiblen Fahrschein umgewandelt wurde. Wegen Bauarbeiten bei Teltow kam es zu Umleitungen übers Karower Kreuz, sodass ich bei Einhaltung der Zugbindung an den ICE erst den nächsten RE eine Stunde später bekommen hätte. Das Umbuchen der Reservierung war aber problemlos und ich war am Ende sogar eine Stunde früher zu Hause als ursprünglich vorgesehen (bin halt 2 Stunden früher losgefahren).
Zitat
Jumbo
Zitat
Alter Köpenicker
Allerdings habe ich mir die Geschichte mal angesehen und festgestellt, daß der erste RE7 so oder so um 4:44 Uhr Berlin Hbf erreicht und bei 11 Minuten Umsteigezeit vom SEV in Potsdam kaum mit einem Anschlußverlust zu rechnen ist; die Reise startet lediglich 23 Minuten früher in Wilhelmshorst.

Und wenn nun die frühere Abfahrt – aus welchen Gründen auch immer – nicht möglich ist?

Dann dürfte der Reisegrund entfallen und die Reise sinnlos werden, woraus eine Erstattung der Fahrkarte resultiert.

Zitat
Jumbo
Meine Argumentation als Nicht-Anwalt wäre: bei pünktlichem Erscheinen zur geplanten Abfahrtszeit am Ausgangsbahnhof beträgt die zu erwartende Verspätung am Zielbahnhof deutlich mehr als 60 Minuten, sodass es nach Punkt 9.1.3 der DB-Beförderungsbedingungen möglich ist, die Reise gar nicht erst anzutreten. Damit sollten dann „Ansprüche nach den Nummern 9.1.1 oder 9.1.2 Anspruch auf Erstattung des von ihm bezahlten Fahrpreises für die nicht durchgeführten Teile der Fahrt“ (hier also alle Teile der Fahrt) bestehen.

So sehe ich es von der Sache her auch. Aber wie ist der Hinweis, sich rechtzeitig vor Abfahrt noch einmal über die Reiseverbindung zu informieren, der zumindest beim Kauf eines digitalen Tickets ergeht, zu werten?

Zitat
Jumbo
Erfahrungen zu den Erfolgsaussichten habe ich aber keine.

Ich habe bislang auch nur Erfahrungen mit Verspätungsentschädigungen und Hotelunterbringungen gemacht. Meines Wissens wird aber auch die komplette Fahrkarte erstattet, wenn die Reise unterwegs abgebrochen wird, weil sie sinnlos geworden ist. Wobei ich in keiner Weise nachvollziehen kann, wie eine Zugfahrt sinnlos sein kann.

Zitat
Jumbo
Es ist schon ungünstig, dass die Bauarbeiten oft erst recht kurzfristig in die Fahrplanauskunft eingepflegt werden. Wobei ich andererseits schon davon profitiert habe: frühzeitig einen Sparpreis für 29€ von Nürnberg nach Hause gekauft, der dann paar Wochen vor der Fahrt in einen vollflexiblen Fahrschein umgewandelt wurde.

Wenn man weiß, wann wo Bauarbeiten stattfinden, kann man relativ oft davon profitieren, so wie aktuell auf der Anhalter Bahn, wovon ich betroffen bin. Ich besitze nämlich noch eine bereits im Januar erworbene Fahrkarte nach Basel SBB, die coronabedingt bis 31. Oktober gilt. Bei Beibehaltung der Streckenbindung hob das Virus zunächst die Zugbindung auf und durch die aktuellen Bauarbeiten dürfte nun auch die Streckenbindung aufgehoben sein. Mal schauen, wie ich fahre, wobei ich aber schon meine gebuchte Strecke via Erfurt nehmen möchte.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Re: Fragen (I/2020)
05.10.2020 14:29
Zitat
ralf51
Zitat
Logital
Wer hat denn diese mündliche Antwort erteilt und um welchen SEV geht es genau?
Der Busfahrer hat sich trotz lautstarker Proteste im Bus geweigert, zum Bahnhof zu fahren, da er Befehl hat, im Ort zu enden und DB-Kundendialog hat gesagt, dass das der VBB festgelegt hat. SEV ist wie gesagt: Michendorf->Wilhelmshorst.

Am besten du fragst mal bei info@vbb.de nach ob die das det VBB wirklich festgelegt hat.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Logital

Dann gibt es noch eine zweite Sache: ab heute bis Ende des Monats fährt der RE7 über Potsdam Hbf und dann die RB23 Strecke.

Das wird Reisende von und nach Rehbrücle besonders freuen. Die haben nämlich offiziell nicht einmal SEV für den RE7, sondern werden auf die Straßenbahn von Potsdam Hbf verwiesen.

Es gibt nur SEV Griebnitzsee <-> Medienstadt Babelsberg und Potsdam Hbf - Wilhelmhorst - Michendorf - Seddin - Beelitz Heilstätten.

(wenn man sich nicht nur auf die DB-Bauinfos verlässt, könnte man allerdings auch auf den SEV für die ODEG RB33 Griebnitzsee - Medienstadt - Rehbrücke - Wilhelmshorst - Michendorf stoßen.)
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