^
Ich bin da voll und ganz bei André!
Hier unser obiges Bsp. eines später (also perspektivisch) zu errichtenden, zusätzlichen zweiten S-Bahngleises:
Es geht keineswegs darum, dass bereits heute großartig zusätzliche Mittel für die Planung perspektivischer Erweiterungen einer neu oder wiederaufzubauenden Trasse in die Hand genommen werden sollen. Erstrecht nicht für etwaige Vorratsbauten. Dass sowas seit längerem fast keine Chance mehr hat, ist uns wohl allen klar und auch in weiten Teilen zumindest nachvollziehbar.
Soetwas funktioniert nur in Ausnahmefällen und nur dann, wenn insbesondere die Politik ein entsprechend starkes Interesse (aus welchen Motiven auch immer) an Vorratsmaßnahmen haben sollte, so dass sie für die Bereitstellung der dafür nötigen Zusatzmittel sorgt.
Worum aber geht es André und auch mir im Kern?:
Nehmen wir das Beispiel S2-Nord. Hier haben wir eine Ursprungstrasse, die bis zum 2. WK von Pankow bis Bernau mit zwei Durchgangs-Gleispaaren für S- und Fernbahn belegt war (ergänzende Verbindungs-, Güter- und Anschlussgleise mal außen vorgelassen). Nach den Kriegszerstörungen und nachfolgenden sowjet. Demontagen als Reparation ist man bei allen Reparaturen und der sehr mühsamen, bloßen Wiedererrichtung der Gleisinfrastruktur - Die ja dort bis heute nichtmal durchgängig vollendet werden konnte! - immer bestandswahrend vorgegangen. Konkret heißt das: am Status Quo der viergleisigen Grundtrasse der Stettiner Bahn wurde stets festgehalten. Selbst im Bereich des Karower Kreuzes mit dem BAR hat man genau so geplant, wenn das auch bis zum jüngsten Neu- und Umbau noch nicht in aller Konsequenz umgesetzt worden war.
Dies war möglich, weil es eine generelle Prämisse gegeben hatte, die da eben hieß, dass stets von einem vollständigen Wiederaufbau der Strecke in ihrer viergleisigen Grundstruktur auszugehen ist. Daran rüttelte niemand und entsprechend plante und baute man. Die erwähnte Prämisse setzte die DR grundsätzlich und nahezu für alle von (Teil-)Demontagen betroffenen Strecken. Da es sich um einen allgemeinen Grundsatz handelte, musste die DR nur dann "etwas anderes in ein Projekt-Lastenheft schreiben", wenn von diesem Grundsatz ausdrücklich abgewichen werden sollte oder durfte. Die DR regelte diesbezüglich also nur die Ausnahme, alles andere war eben fix. Dieser Zustand übertrug sich bis in die 1990-er Jahre hinein, wie André oben schon schrieb. Man dachte so. Genau deshalb waren u. a. auch das Kreuzungsbauwerk der Dresdener Bahn mit dem BAR am Glasower Damm sowie die frühere Überführung über die L76 bei Mahlow bereits im Grundaufbau für optional vier Gleise angelegt. Im Sinne einer vereinfachten und möglichst kostengünstigen Ergänzung der Strecke bei Bedarf in der Zukunft.
Und: die DR plante in aller Regel selbst bzw. sie war stets absolute Herrin der fachlichen Planung. Im Auftrag von Partei- und Staatsführung. Nur NVA, GT, Stasi etc. hatten "erweitertes Mitspracherecht". Dennoch haben bahnbetriebliche Anforderungen (betriebliche Sicherheit) nachweislich auch Anforderungen der "Organe" gekippt!
(Für den Bereich der damaligen Bundesbahn kann ich hier leider nicht vergleichend oder ergänzend sprechen, dazu fehlt mir die Kenntnis.)
Heute ist so manches anders. Die Bahn plant fast nicht mehr selbst, sondern nutzt dafür diverse Dienstleister. Und gerade bei diesem Zusammenspiel mit externen Partnern ist es besonders relevant, welche Prämissen und Vorgaben der Auftraggeber Bahn diesen Projektpartnern mitgibt. Was sie nicht mitgibt, wird höchstwahrscheinlich auch nicht berücksichtigt, sofern es nicht zu allegemeinen Regelwerken zählt.
Die Bahn selbst wurde spätestens seit Umsetzung der Bahnreform überwiegend von den Leuten mit den besonders spitzen Rotstiften dirigiert. Der Fokus lag auf der gern zitierten Kosteneffizienz (Im Grunde ging es aber um schnellen Profit zu Lasten der Substanz.). In so einem Klima verlor das Management das Bahnfachliche und vor allem das Verständnis für das komplexe Gesamtsystem (Deutsche) Bahn nahezu aus dem Blick. Und häufig auch aus den Kompetenzen des Konzerns. Da hatten Vorausschau und systemisches Denken in Bezug auf die perspektivische Weiterentwicklung der eigenen Infrastruktur an sich keinen Platz mehr. Und somit gab es seither auch keine vorausschauenden (Planungs-)Prämissen mehr, wie sie bis in die 90-er noch Bestand hatten. Das eben zieht sich durch bis heute. Und ein Ingenieurbüro, das eine Prämisse nicht bekommt, plant zumeist natürlich auch ohne diese... (Selbst, wenn sie keine Mehrkosten verursachen würde.)
Gut, nun haben wir inzwischen zudem noch veränderte technische Rahmenbedingungen. Ich nenne für unser Beispiel mal nur die heute größeren Gleismittenabstände und den Bau von aktivem Schallschutz, da diese sich besonders auf aktuelle Trassenbreiten auswirken.
Dennoch hätte z. B. im Bereich Lichtenrade - Blankenfelde folgende Prämisse für die Perspektive sehr Positives bewirkt. Denn schon für die Vorplanung (Lp 2) hätte es in etwa so heißen können / sollen:
- Die drei Gleismittenachsen der neu zu errichtenden Fernbahngleise sowie des teilweise in neuer Lage wiederaufzubauenden S-Bahngleises sind insgesamt unter Ausnutzung der "...vorhandenen, DBAG-eigenen Flächen..." so weit östlich, wie möglich anzuordnen.
- Hintergrund ist die Vorbereitung der perspektivische Option, die S-Bahnstrecke Nr. XYZ mit später möglichst geringem Aufwand in diesem Abschnitt zweigleisig ausbauen zu können.
- Bei der entsprechenden Anordnung der drei Gleismittenachsen sind die geltenden "... Regelwerke bzgl. der erforderlichen Gleismittenabstände, Profilräume, Abstände zu LST sowie Lärmschutzkonstruktionen..." uneingeschränkt umzusetzen.
- Alle Begrenzungselemente zum öffentlichen und/oder privaten Raum auf der westlichen Seite "...der Trasse / der bahneigenen Flächen..." wie Schallschutz, Zäune, Mauern, ... sind so weit wie möglich westlich anzuordnen.
- usw. usf.
(Ich habe hier ein paar besonders freie Formulierung von mir mit "... ..." gekennzeichnet. Doch darauf kommt es gar nicht an. Ich will lediglich zeigen, was man grundsätzlich hätte machen können...)
Jedenfalls hätte man damals auf ähnliche Weise das Optimum an Ausbau sichern können und trotzdem günstig gebaut. Bzgl. der westlichen Trassenseite hätte es bedeutet, dass wir zunächst Lärmschutzwände und Zäune wsl. auf oder direkt neben der maximal im Westen liegenden Begrenzung der Bahnflächen bekommen hätten. Was aber nichtmal unbedingt zu 100% zwingend gewesen wäre. Denn Vieles davon müsste beim Ausbau auf zwei S-Bahngleise sicher wieder rückgebaut werden. Doch erst im Zuge des Ausbaus müsste man sich tatsächlich mit ggf. notwendigen Ergänzungsflächen und deren Erwerb inkl. Kosten befassen.
Bzgl. der Ingenieurbauten wie an Wolziger Zeile, Mauerweg, Ziethener Str., L76 und folgenden wäre es natürlich damals angebracht gewesen, als optionale Variante zu untersuchen (bzw. man hätte von vornherei genauso geplant und projektiert):
- ob es notwendig wäre und was es bedeuten würde, die Tröge etwas (=höchstens um eine Gleisachse) nach Westen zu verlängern
- oder aber die Trogmitten ca. in der Mitte des Gleisabstandes zwischen westl. Fernbahn- und östl. S-Bahngleis anzuordnen, statt z. B. mittig unter dem westl. Fernbahngleis
(Das ist nur beispielhaft!)
- was es bedeuten und kosten würde, die westlichen Flügelwände / Stützwände (Nicht Widerlager! Die wären eine ergänzende Option.) der Bahnüberführungen sofort so zu konstruieren und zu gestalten, dass man später sehr einfach und kostenarm z. B. einen vierten Gleisüberbau ergänzen könnte.
Das sind nur mögliche Beispiele zu Alternativuntersuchungen (Die natürlich ein paar zusätzliche Euro kosten. Aber in einem sehr frühen Planungsstadium.). Doch hätte man auf diese Weise sehr einfach etwaige, relativ geringe, jedoch konkrete Beträge an Zusatzkosten für solche Vorsorgemaßnahmen ermitteln können. Damit hätten sich die Optionen sauber vergleichen lassen und man wäre in der Lage gewesen, klar zu definieren, an welchen der Ingenieurbauten man schon jetzt entsprechende Vorsorge trifft. Die Spannweite hätte dabei zwischen 100% (an allen Bauwerken) oder 0 (an keinem) gelegen. Denn man hätte auch nur an einzelnen Überführungen mit einer Vorsorgeleistung bauen können. Diese Chancen wurden aber fahrlässig komplett vertan und so haben wir von vornherein nur absolut 0 bekommen. Ohne Betrachtung aller Optionen und ohne mögliche Einzelabwägungen. Chance vertan und Optionen vielfach zugebaut - das ist das aktuelle Ergebnis
Und wir haben die Aussicht auf nun deutlich höhere Kosten, wenn das zweite S-Bahngleis tatsächlich mal kommen sollte. Aber auch die Raumwiderstände gegen diesen Ausbau sind nunmehr angewachsen und in Teilen sogar in Beton gegossen...
Fazit: Es kommt extrem darauf an, was Politik und Bahn den Projekten vorgeben! Von allein kommt die vielfach verlorengegangene vorausschauende Denke wohl nicht wieder zurück.
Gruß
Die Ferkeltaxe
1 mal bearbeitet. Zuletzt am 17.02.2026 14:18 von Ferkeltaxe.