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tramfahrer
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Jay
Die BOStrab unterscheidet zwischen straßenbündigem, besonderem und unabhängigem Bahnkörper. Letzteres sind die U-Bahnstrecken, die komplett eingezäunt sind und keine niveaugleiche Querung im öffentlichen Bereich besitzen, wobei Bahnübergänge rechtlich möglich wären. Besondere Bahnkörper sind das, was die Straßenbahn hat, wenn sie nicht straßenbündig unterwegs ist. Trotzdem nimmt sie am Straßenverkehr teil.
Das hast du leider komplett falsch beschrieben. Auch der besondere Bahnkörper ist Straßenbahnbündig.
Und der unabhängige Bahnkörper ist nicht exklusiv der U Bahn vorbehalten.
Straßenbündig: die Gleise liegen auf der Fahrbahn, die Fahrbahn wird mit dem MIV geteilt
Besonderer Bahnkörper: die Gleise liegen auf der Fahrbahn, die Faherbahn wird NICHT mit dem MIV geteilt (Bsp. Edisonstr zwischen Rummelsburger Str. und Siemensstr.).
Unabhängiger Bahnkörper: die Gleise sind räumlich vom MIV getrennt (Bsp. Indira Gandhi Str.).
Ein großer Unterschied zwischen dem besonderen und unabhängigen Bahnkörper ist in den beiden gewählten Beispielen für den Fahrgast kaum ersichtlich. Aber: während Geschwindigkeitsregulierende Verkehrszeichen für den MIV in der Edison auch für die Straßenbahn bindend sind, sind sie es in der Indira Gandhi Str. nicht. Hier darf die Straßenbahn Vmax fahren. An Überfahrten und Kreuzungen muss sie sich allerdings wieder an die Höchstgeschwindigkeit des MIV halten.
Eigentlich habe ich es trotz meiner Vereinfachung weitgehend richtig und du ziemlich falsch beschrieben. Darum einfach mal der entsprechende § aus der
BOStrab:
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BOStrab §16
§16 Bahnkörper
[...]
(4) Bahnkörper sind straßenbündige, besondere oder unabhängige Bahnkörper. Straßenbündige Bahnkörper sind mit ihren Gleisen in Fahrbahnen oder Gehwege eingebettet. Besondere Bahnkörper liegen im Verkehrsraum öffentlicher Straßen, sind jedoch vom übrigen Verkehrsraum mindestens durch Bordsteine oder Hecken oder Baumreihen oder andere ortsfeste körperliche Hindernisse getrennt. Zum besonderen Bahnkörper gehören auch Bahnübergänge nach § 20 Absatz 1 Satz 3 mit Vorrang für die Straßenbahn, wenn sie entsprechend § 20 Absatz 3 oder 4 gesichert sind. Unabhängige Bahnkörper befinden sich auf Grund ihrer Lage oder Bauart außerhalb des Verkehrsraums öffentlicher Straßen. Zum unabhängigen Bahnkörper gehören auch die Bahnübergänge nach § 20 Absatz 1 Satz 2.
(5) An den für das Überqueren durch Fußgänger vorgesehenen Stellen über einen besonderen Bahnkörper müssen zwischen diesem und unmittelbar angrenzenden Fahrbahnen Aufstellflächen für Fußgänger vorhanden sein, wenn das durchgängige Überqueren von Bahnkörper und Straße nicht durch Lichtzeichen geregelt ist. Im Übrigen bleibt die Verantwortung des Straßenbaulastträgers unberührt.
(6) Bei Fahrbetrieb ohne Fahrzeugführer muß durch Einfriedungen oder auf andere Weise das unbefugte Betreten, Befahren oder Benutzen des Bahnkörpers verhindert sein. Wenn es die Betriebssicherheit erfordert, kann die Technische Aufsichtsbehörde dies auf bestimmten Streckenabschnitten auch bei anderen Betriebsarten verlangen.
Um also deine Beispiele zu korrigieren:
Edisonstr. im Haltestellenbereich Besonderer Bahnkörper, dahinter bis Schöneweide straßenbündig, teilweise abmarkiert.
Indira-Gandhi-Str. mit ziemlicher Sicherheit ein Besonderer Bahnkörper, da die Überfahrten nicht als Bahnübergang mit Andreaskreuz gesichert sind. Offenbar hast du straßenbündig, abmarkiert als besonderen Bahnkörper fehlinterpretiert. Tatsächlich kann man straßenbündig und nicht straßenbündig auch als Laie klar unterscheiden, während besonders und unabhängig primär eine Frage der Widmung ist, für die es allenfalls Indizien (wenn kein Andreaskreuz, dann 99,9% besonders, mit kann beides sein) gibt.
Ergänzend:
(5) erklärt so einige unschöne Bauten der letzten Zeit (z.B. den Schlenker hinter der Haltestelle "Am Friedrichshain" stadtauswärts und die beiden lustigen Fußgängerampeln auf der Alex II-Strecke) und (6) hat die TAB für die U-Bahn wegen der Stromschiene für alle oberirdischen Strecken angeordnet.
Ich hoffe damit kann dieser themenfremde Diskurs abgeschlossen werden.
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Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!