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Tram Adlershof II - Bauzeitraum ab 05/2020
geschrieben von Arnd Hellinger 
Zitat

"ECG7C" am 13.10.2021 um 7.02 Uhr:

[...] weiß da jemand was genaues?

Ich weiß nichts Genaues, aber was da heute früh morgens schon fleißige "Haltestellenbestücker" angebracht haben, sieht wirklich so aus, wie es Philipp gestern um 20.28 Uhr vermutet hat (Bilder von heute um 10.27 Uhr):



Viele Grüße, Thomas

--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 14.10.2021 04:07 von krickstadt.
Zitat
Nordender
Also ich fasse es nicht, genauso bekloppt wie die 30er-Abschnitte auf den Hauptstraßen nachts.
Gibt es keine rechtlich mögliche Ausnahme wie "Straßenverkehr 30 BVG 50 bzw. 60" oder so?

Mich würde vor allem interessieren, warum die 30 km/h über den gesamten Abschnitt bis zur Karl-Ziegler-Straße angeordnet sind. Die Kita alleine kann ja wohl kaum der Grund sein.


Da baut man eine neue Linie und bremst diese aus wo man nur kann. Was will/wollte denn Fr. Günther? Nur noch Radfahrer?
Ich verstehe die BVG auch nicht, daß da null Widerstand von dieser Anstalt kommt.
Zitat
Christian Linow
Btw.: Weiß jemand zufälligerweise, warum man zuerst 40 km/h raufsignalisiert, wo bereits einen halben Meter dahinter lediglich 30 km/h gefahren werden darf?

Das ist tatsächlich eine sehr interessante Situation bzw. Frage, der sich sicherlich auch die Fahrbediensteten stellen müssen.

Das Signalbuch Straßenbahn benutzt für Geschwindigkeitssignale zwei unterschiedliche Begriffe, Geschwindigkeitsbeschränkung und Geschwindigkeitsbegrenzung. In der Erläuterung steht wörtlich: "Geschwindigkeitsbeschränkung ist jede Änderung der zulässigen Geschwindigkeit nach unten" und betrifft die Signale G1a - Ankündigung der Geschwindigkeitsbegrenzung (gelbes Dreieck mit Zahl), G2a - Beginn der Geschwindigkeitsbegrenzung (gelbes Rechteck mit Zahl) und G3 - Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung (weißes Rechteck mit "E"). Das Signal G4 (weißes Rechteck mit Zahl) bedeutet Beginn der Geschwindigkeitsbegrenzung und ist mit "Zeigt Änderungen der zulässigen Geschwindigkeit nach oben an; kann auch anstelle von Signal G 3 verwendet werden."


In der Situation im Foto wird also die Streckengeschwindigkeit auf 40 km/h festgelegt und gleich auf 30 km/h beschränkt. Das bestimmt der verantwortliche Betriebsleiter Straßenbahn im Einvernehmen mit der Technischen Aufsichtsbehörde.

Im Straßenverkehr gibt es das analog, wenn beispielsweise am Ende eines Abschnitts mit Zeichen 274 (Anlage 2 StVO; Abschnitt 7), typisch 30 km/h, ein Zeichen 274 mit 50 km/h steht. Oft direkt vor einer Kreuzung.

so long

Mario



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 13.10.2021 12:16 von der weiße bim.
Zitat
Christian Linow
Mich würde vor allem interessieren, warum die 30 km/h über den gesamten Abschnitt bis zur Karl-Ziegler-Straße angeordnet sind. Die Kita alleine kann ja wohl kaum der Grund sein.

Dafür kann es viele Gründe geben.
In den Gleisbögen tippe ich trotz relativ großer Radien auf Unübersichtlichkeit (ja, auch durch die Einzäunung) und zusätzlich auf Lärmschutz im Wohngebiet. Trotz der ortsfesten Schmiereinrichtungen und der zusätzlichen Laufflächenkonditionierung wird sich die Straßenbahn auch künftig nicht geräuschlos bewegen.
Mittelfristig wird die 30 km/h-Begrenzung auf allen Berliner Stadtstraßen immer weiter ausgedehnt werden und letztlich flächendeckend für alle bewohnten Straßen (ohne aufwändige Schallschutzmaßnahmen) gelten. Langsamere Fahrzeuge machen nunmal weniger Lärm. An längere Reisezeiten mit den oberflächenbündigen (öffentlichen und individuellen) Verkehrsmitteln wird man sich wohl oder übel gewöhnen müssen. Gleichzeitig wird dadurch das Fahrrad im Stadtverkehr immer konkurrenzfähiger. Kurze Reisezeiten lassen sich nicht einklagen, Lärmschutz schon.

so long

Mario
Zitat
Christian Linow
Die Kita alleine kann ja wohl kaum der Grund sein.

Die Kita dürfte auch noch nicht in Betrieb sein, das dauert noch. Hat außerdem den Zaun mit der anderen Maschung bekommen.
Zitat
micha774
Zitat
der weiße bim
Zitat
micha774
Generell gesagt finde ich es mutig die M17 auf dem Neuabschnitt nachts fahren zu lassen, ich hoffe die Fahrgäste nehmen es auch an.

Das ist doch wissenschaftlich belegt. Mehr Straßen erzeugen mehr Individualverkehr, mehr Straßenbahn mehr Fahrgäste.
Wieviel Autofahrten jetzt durch den neuen Streckenabschnitt durch Fahrgastfahrten mit der Straßenbahn ersetzt werden, ist nicht so leicht zu ermitteln. Vor allem entfaltet die neue Strecke Wirkung für die Zukunft, wenn einmal die von ihr erschlossene Gegend vollständig bebaut ist.

Mag sein, aber deshalb mit 1% Auslastung durch die Nacht fahren? Dann möchte ich persönlich endlich Nachtverkehr auf der Gradestr. und der Mohriner Allee :-)

Um die drei evtl. zu langen Fahrten nachts mache ich mir keine Sorgen. Viel schlimmer finder ich dass das üppige Mehrangebit tagsüber in der Wirkung verpufft wenn zwei Züge stets hintereinander fahren.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
>Kurze Reisezeiten lassen sich nicht einklagen, Lärmschutz schon.

Irgendwo steckt da ein Fehler. E-Autos machen sehr viel weniger Geräusch. Dass sie sich den Fahrrädern anpassen, scheint mir kein vernünftiger Ansatz für Verkehrswende.
Vielleicht sollte man auch einfach mal berücksichtigen das hier ja zwei Strecken miteinander verknüpft werden die vorher überhaupt nichts miteinander zu tun hatten. Sonst wurde immer nur verlängert (?). Das stelle ich mir alles furchtbar kompliziert vor das so hinzurechnen das es sinnvoll passt. Alleine schon das eine der Linien über Nalepastraße wenden muß und nicht gekoppelt und weitergeführt werden kann zeigt das Ende der Fahnenstange auf. Da geht halt nichts mehr rein. Irgendwann ist die Trasse dicht.
Das mittels E-Linien zwischen neu geschaffenen Zwischenendstellen noch was rausgeholt wird für die Fahrgäste zeigt ja das sich damit auseinandergesetzt wird.

Mit der Verkehrslösung Schöneweide sollte sich das weiter entspannen, ich rechne mit positiven Anpassungen. Die ergeben sich auch aus der dann zweiseitigen Nutzbarkeit.

Zudem wird sich ja in den ersten Wochen und Monaten zeigen wieviel Fahrzeit über den Groß-Berliner Damm tatsächlich verbraucht wird. Zum Fahrplanwechsel könnte es da durchaus schon erste Änderungen geben.
Zitat
Heidekraut
>Kurze Reisezeiten lassen sich nicht einklagen, Lärmschutz schon.

Irgendwo steckt da ein Fehler. E-Autos machen sehr viel weniger Geräusch. Dass sie sich den Fahrrädern anpassen, scheint mir kein vernünftiger Ansatz für Verkehrswende.

Was du schreibst, ist nicht ganz richtig. Erst Mal die Fakten.
Bei üblichem (gutem) Fahrbahnbelag wird das Rollgeräusch ab ca. 30 km/h lauter als das Motorengeräusch.
Das heißt, Autos mit Elektroantrieb sind ab 30 km/h genauso laut wie "herkömmliche" Fahrzeuge. Somit ist aus Lärmschutzgründen eine Begrenzung auf 30 km/h sinnvoll. Diese gibt es Nachts (22 - 6 Uhr etc.) oder vor Krankenhäusern usw. bereits.

Bei schlechtem Belag ist die Grenze schneller erreicht.

Was korrekt ist, ist, das bis zu den genannten 30 km/h E-Autos leiser sind. Auf Grund der damit verbundenen Gefahren (man überhört sie leicht), gilt seit 1. Juli die EU AVAS-Verordnung, die dafür sorgt, dass jetzt verkaufte E-Autos ein Motorengeräusch simulieren müssen. D. h. der Geräuschvorteil ist damit weg.
Die Strecke zwischen den beiden Bahnhöfen hat einen eigenen Wikipedia-Artikel bekommen:
[de.wikipedia.org]
Zitat
ECG7C
Die Strecke zwischen den beiden Bahnhöfen hat einen eigenen Wikipedia-Artikel bekommen:
[de.wikipedia.org]

Relevanz nicht erkennbar. Löschantrag trotzdem abgelehnt. Wohin geht die Reise mit Wikipedia?
Nicolas Sustr (er möge mir das fehlende Zeichen über dem "S" verzeihen) hat im ND vom 11.10.21 auch etwas dazu geschrieben. Interessantes Detail zu den Nachrangschaltungen an den Ampeln: "»Wir überlegen ernsthaft, deswegen eine Modellklage wegen Verstoßes gegen das Berliner Mobilitätsgesetz anzustrengen«, sagt Martin Schlegel zu »nd«. Er ist Verkehrsexperte des Umweltverbandes BUND Berlin."

Hier noch der Link zum ND: [www.nd-aktuell.de]
Zitat
Marienfelde
Nicolas Sustr (er möge mir das fehlende Zeichen über dem "S" verzeihen) hat im ND vom 11.10.21 auch etwas dazu geschrieben. Interessantes Detail zu den Nachrangschaltungen an den Ampeln: "»Wir überlegen ernsthaft, deswegen eine Modellklage wegen Verstoßes gegen das Berliner Mobilitätsgesetz anzustrengen«, sagt Martin Schlegel zu »nd«. Er ist Verkehrsexperte des Umweltverbandes BUND Berlin."

Hier noch der Link zum ND: [www.nd-aktuell.de]

Ich bin mal gespannt. Offenbar muss man die Verwaltung ja in dieser Hinsicht zwingen.

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat
Marienfelde (Zitat aus der Presse)
"»Wir überlegen ernsthaft, deswegen eine Modellklage wegen Verstoßes gegen das Berliner Mobilitätsgesetz anzustrengen«, sagt Martin Schlegel zu »nd«.

Anders als per Gerichtsurteil lässt sich die kaputte Berliner Verwaltung nicht zum Handeln bewegen.
Die BVG wird und kann es nicht tun, da die potentiell Beklagten im Aufsichtsrat das Sagen haben. Der Vorstand der Anstalt ist Erfüllungsgehilfe gleich mehrerer Senatsverwaltungen.

Wikipedia schreibt zur Rechtsform: "Eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR, AdöR) ist in Deutschland eine mit Sachmitteln (z. B. Gebäude, Fuhrpark) und Personal (Planstellen für Beamte, Stellen für Arbeitnehmer) ausgestattete juristische Person des öffentlichen Rechts, die von einem Träger der öffentlichen Verwaltung gehalten wird und dauerhaft einem öffentlichen Zweck dient."

so long

Mario



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 13.10.2021 15:29 von der weiße bim.
Sehr amüsant,

die BVG hat zwar auf meinen parallel initiierten Tweet zu der skurril anmutenden Signalisierung nicht konkret, sondern nur sehr allgemein geantwortet, dafür jedoch vor Ort das Signal binnen der letzten Stunden demontiert. ;-) :-D

Unklar ist allerdings nach wie vor, warum nun ausgerechnet 30 trotz der massiven Einzäunung gefahren werden muss.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 13.10.2021 16:14 von Christian Linow.


Zitat
Christian Linow

Unklar ist allerdings nach wie vor, warum nun ausgerechnet 30 trotz der massiven Einzäunung gefahren werden muss.

Weil die Bahn sonst zu wenig Fahrzeit braucht? ^^
Zitat
Christian Linow
Sehr amüsant,


Unklar ist allerdings nach wie vor, warum nun ausgerechnet 30 trotz der massiven Einzäunung gefahren werden muss.

Zu Zeiten des Erwerbs meiner FE Strab wurde mir beigebracht, das neue Strecken erst eingefahren werden müssen-
die Aufstandsfläche der Räder ist kleiner als bei länger benutzten Schienen-und damit deren Reibungsfläche.
Für Tempo 60 könnte man die Gören in der Kita auch anpflocken wie Ziegen ;-))

T6JP
Zitat

Christian Linow am 13.10.2021 um 16.13 Uhr:

[...] massiven Einzäunung [...]

Entschuldigung, aber für mich sieht ein etwa ein Meter hoher Zaun, der auch noch alle sechs Meter unterbrochen ist, nicht wie ein "massiver Zaun" aus (Fotos vom 10.10.2021 um 10 Uhr):


(Webseite)

Auch die von "ECG7C" erwähnte "andere Maschung" kann nur das Überklettern des Zaunes mittels Kinderfüßen in den "größeren Maschen" verhindern, was aber keinen größeren Schutz bietet, wenn man durch die alle sechs Meter bestehenden Lücken "huschen" kann:


(Webseite)

Hat man eigentlich irgendwo das Problem "einen etwa vier Meter nördlich des Alexander-von-Humboldt-Weges eingebauten Z-Übergang" thematisiert?


(Webseite)

Gruß, Thomas

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Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 17.10.2021 13:18 von krickstadt.
Zitat
Thomas
Entschuldigung, aber für mich sieht ein etwa ein Meter hoher Zaun, der auch noch alle sechs Meter unterbrochen ist (...)

Das rechts auf dem Bild nicht, aber links eben schon. Da sehe ich auch keine Unterbrechungen. Die Lücken auf der einen Seite scheinen eher als Rettungsweg zur oder von der Strecke selbst zu dienen, sind aber zur Querung nicht nutzbar.

Wenn alle möglichen Wegbeziehungen jederzeit gewährleistet sind (durch eben eine ausreichende Zahl von Übergängen), ist ja alles in Ordnung, dann sieht der Zaun einfach nur doof aus.

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