Re: Tram Adlershof II - Bauzeitraum ab 05/2020 10.02.2022 20:35 |
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def
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M2204
Dieses Drängelgitter würde ich als TAB-Beamter eher als Sicherheitsrisiko ansehen. Ich sehe mich häufiger, wenn man mit Radanhänger unterwegs ist, mit solchen Dingern konfrontiert. Es ist oft verdammt eng und ab und an bleibt man da auch mal hängen. Wenn jetzt die Bahn schön um die Kurve kommt und man bleibt dann genau am Gatter hängen ... nicht so prickelnd.
Aber gut, diese Gitterorgien setzen sich ja auch immer mehr durch in Berlin. Man weiß gar nicht, wie die Menschen andernorts überhaupt lebend die Haltestelle erreichen/verlassen können bzw. den Bahnkörper queren können.
Meine ersten Gedanken waren ähnlich - vor allem, was für einen absurden Umweg man von der Haltestelle ins Wohngebiet gehen muss. Auch wieder so ein Beispiel, wo die planenden Technokraten mit dem Auto in die Tiefgarage und dann mit dem Aufzug ins Büro oder die Wohnung fahren...
Es würde mich nicht überraschen, wenn sich im Rasengleis mindestens ein Trampelpfad herausbildet.
Re: Tram Adlershof II - Bauzeitraum ab 05/2020 10.02.2022 23:22 |
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Heidekraut
Und wozu Rasengleis, wenn man ihn nicht betreten darf. Da hätte dann auch Schotter genügt.
Re: Tram Adlershof II - Bauzeitraum ab 05/2020 10.02.2022 23:41 |
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VvJ-Ente
In meinem Bekanntenkreis geht gerade die Nachricht vom Tod eines ehemaligen Zweitligaprofis im Basketball rum, der 2018 in Jena von einer Straßenbahn erfasst wurde, als er im Gleisbett lief. Der Polizei ist/war ein Rätsel, warum er dort gelaufen ist. Vielleicht sollte man mal nachsehen, ob es dort an der Strecke ähnlich unsinnige Gitter gibt...
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§58
Benutzen und Betreten der Betriebsanlagen und Fahrzeuge
(1) Personen, die nicht Betriebsbedienstete sind, dürfen Betriebsanlagen und Fahrzeuge, soweit sie nicht dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienen, nicht betreten oder sonst benutzen. Sie dürfen besondere und unabhängige Bahnkörper nur an den dafür bestimmten Stellen überqueren.
(2) Vertreter der Technischen Aufsichtsbehörde und sonstige Personen, die mit der Ausübung von Hoheitsrechten beauftragt sind, sind berechtigt, in Ausübung ihres Amtes oder Auftrages Betriebsanlagen und Fahrzeuge zu betreten. Sie müssen sich ausweisen können.
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§16
(4) ... Unabhängige Bahnkörper befinden sich auf Grund ihrer Lage oder Bauart außerhalb des Verkehrsraums öffentlicher Straßen. Zum unabhängigen Bahnkörper gehören auch die Bahnübergänge nach § 20 Absatz 1 Satz 2.
(6) Bei Fahrbetrieb ohne Fahrzeugführer muß durch Einfriedungen oder auf andere Weise das unbefugte Betreten, Befahren oder Benutzen des Bahnkörpers verhindert sein. Wenn es die Betriebssicherheit erfordert, kann die Technische Aufsichtsbehörde dies auf bestimmten Streckenabschnitten auch bei anderen Betriebsarten verlangen.
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§20
Bahnübergänge
(1) Die Straßenbahn hat an höhengleichen Kreuzungen von besonderen und unabhängigen Bahnkörpern mit Straßen, Wegen und Plätzen (Bahnübergängen) Vorrang, soweit die Straßenverkehrs-Ordnung dies bestimmt. Bahnübergänge über unabhängige Bahnkörper sind nach den nachfolgenden Vorschriften zu sichern. An anderen Bahnübergängen oder an Kreuzungen im Bereich straßenbündiger Bahnkörper ist darauf hinzuwirken, dass der Straßenbahnverkehr durch den übrigen Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird.
(4) Bahnübergänge im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 von Fuß- oder Radwegen mit gegebener Übersicht müssen mit Umlaufsperren, ähnlich wirkenden Einrichtungen oder mit einer Lichtzeichenanlage ausgerüstet sein. Abweichend von Satz 1 kann auf Umlaufsperren, ähnlich wirkende Einrichtungen oder eine Lichtzeichenanlage verzichtet werden, wenn nach den örtlichen Verhältnissen dafür kein Erfordernis besteht und die Technische Aufsichtsbehörde zustimmt. Umlaufsperren sind so zu gestalten, dass die Wegebenutzer der Fahrtrichtung der Straßenbahn entgegen gehen müssen.
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§63 Ordnungswidrigkeiten
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 61 Abs. 1 Nr. 4 des Personenbeförderungsgesetzes handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. als Person, die nicht Betriebsbedienstete ist, entgegen § 58 Abs. 1 Satz 1 Betriebsanlagen oder Fahrzeuge betritt oder sonst benutzt,
...
Re: Tram Adlershof II - Bauzeitraum ab 05/2020 10.02.2022 23:42 |
Re: Tram Adlershof II - Bauzeitraum ab 05/2020 11.02.2022 08:37 |
Re: Tram Adlershof II - Bauzeitraum ab 05/2020 11.02.2022 11:43 |
Re: Tram Adlershof II - Bauzeitraum ab 05/2020 11.02.2022 12:02 |
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VvJ-Ente
@Mario würden die Menschen nur tun, was gesetzlich erlaubt ist, würde der Betreffende vermutlich noch leben und Basketball spielen, die BVG hätte nicht extra Abschleppwagen zum Räumen von Busspuren anschaffen müssen und wir bräuchten weder Justiz noch Gefängnisse...
Re: Tram Adlershof II - Bauzeitraum ab 05/2020 11.02.2022 13:11 |
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Arnd Hellinger am 10.2.2022 um 23.42 Uhr:
Wie geht es dem LSA-Mast am S Adlershof...? :-)
Re: Tram Adlershof II - Bauzeitraum ab 05/2020 11.02.2022 22:10 |
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krickstadt
Zitat
Arnd Hellinger am 10.2.2022 um 23.42 Uhr:
Wie geht es dem LSA-Mast am S Adlershof...? :-)
Bedeutet der Smiley, dass Du einen Running Gag etablieren möchtest? Dann kann ich Dir versichern, dass ich hier sofort "Bescheid" geben werde, wenn ich davon erfahre, dass der eine provisorische gegen einen "richtigen" Ampelmast ausgetauscht wurde. Bis dahin verliere ich lieber keine Worte mehr über dieses sprichwörtliche Dauerprovisorium.
Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 04.03.2022 08:43 |
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Sie sind gefragt!
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Erneute, eingeschränkte und verkürzte öffentliche Auslegung gemäß §3 Abs. 2 i.V. m. §4a Abs. 3 Baugesetzbuch
Bebaungsplan 9-15a im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Johannisthal
Was wird ausgelegt?
Für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs Berlin-Johannisthal/Adlershof zwischen Segelfliegerdamm, Groß-Berliner Damm[, Gerhard-Sedlmayr-Straße] und dem Landschaftspark Johannisthal im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Johannisthal (Geltungsbereich vgl. Planausschnitt) legt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen den Entwurf des Bebauungsplans 9-15a nach der vom 4.5.2021 bis einschließlich 4.6.2021 erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich aus.
Was beinhaltet der Plan?
Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Stadtquartiers, bestehend aus allgemeinen Wohngebieten mit rd. 1.800 Wohneinheiten, Gewerbegebieten sowie einer Gemeinbedarfsfläche u. a. für eine Kindertagesstätte geschaffen werden. Ebenfalls sollen die Erschließung durch öffentliche und private Verkehrsflächen sowie die Versorgung mit Grünflächen und einem Spielplatz planungsrechtlich gesichert werden.
Der überarbeitete Planentwurf liegt mit Begründung, Umweltbericht, diversen Fachgutachten sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich aus. Bitte beachten Sie auch die formell verbindliche Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin vom 25. Februar 2022, insbesondere hinsichtlich der Arten vorliegender umweltbezogener Informationen.
Wie kann man sich beteiligen?
Vom 7.3.2022 bis einschließlich 22.3.2022 liegt der Bebauungsplan 9-15a sowie die dazugehörige Begründung erneut öffentlich aus. Sie können eine Stellungnahme abgeben, die mit den anderen öffentlichen und privaten Belangen abgewogen wird. Die erneuten Stellungnahmen sind gemäß §4a Abs. 3 Satz 2 BauGB auf die geänderten oder ergänzten Teile der Planung zu beschränken. Die Abwägung der bereits vorgebrachten Belange können Sie der beigefügten Begründung entnehmen. Bitte achten Sie unbedingt darauf, die Frist einzuhalten. Sonst kann Ihre Stellungnahme unberücksichtigt bleiben.
Wo wird der Bebaungsplan ausgelegt?
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin, Raum 0105 (Erdgeschoss). Die geltenden Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 sind zu beachten.
Wann wird der Plan ausgelegt?
Gemäß §4a Abs. 3 Satz 3 BauGB wird die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf die Zeitspanne vom 7.3.2022 bis einschließlich 22.3.2022, Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 17 Uhr sowie Freitag von 9 Uhr bis 16 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten, verkürzt.
Für eine Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen ist aufgrund der Maßnahmen zum Infektionsschutz eine vorherige Terminvereinbarung per Telefon unter: 030/90139-4210 oder 030/90139-4828 beziehungsweise per E-Mail unter: 9-15a@senstadt.berlin.de erforderlich. Die Beantwortung von Fragen erfolgt ausschließlich telefonisch (030/90139-4210 oder 030/6392-3914) oder per E-Mail an 9-15a@senstadt.berlin.de.
Sie können die Unterlagen außerdem im Internet einsehen und sich dort online äußern unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/b-planverfahren und www.mein.berlin.de.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des §3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Berliner Datenschutzgesetz. Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der "Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens", die mit ausliegt.
Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 04.03.2022 14:25 |
Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 20.04.2022 22:05 |
Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 21.04.2022 08:59 |
Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 21.04.2022 10:21 |
Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 21.04.2022 10:30 |
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VvJ-Ente
Und die Pause in Adlershof um 3(?) Zusatzminuten verkürzen? Da wird der Personalrat wieder schön bremsen...
0;-)
Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 21.04.2022 10:46 |
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Bd2001
Aber hatte die BVG nach der Eröffnung nicht behauptet, das Ändern der Fahrpläne ginge nicht sofort sondern erst Februar 2020?
Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 21.04.2022 11:39 |
Ja. Mit dem jetzigen Fahrplan kann man aus 4 Minuten Pause 7 machen (unter der Annahme, dass 3 Minuten Verfrühung toleriert werden), in dem man den Groß Berliner Damm runterrauscht. Wird der Fahrplan auf realistische Zeiten angepasst, hat man wieder nur 4 Minuten...Zitat
Bd2001
Zitat
VvJ-Ente
Und die Pause in Adlershof um 3(?) Zusatzminuten verkürzen? Da wird der Personalrat wieder schön bremsen...
0;-)
Wieso verkürzen? Wenn man schneller unterwegs ist hat man am Ende mehr Zeit.
Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 21.04.2022 11:47 |
Zitat
VvJ-Ente
Ja. Mit dem jetzigen Fahrplan kann man aus 4 Minuten Pause 7 machen (unter der Annahme, dass 3 Minuten Verfrühung toleriert werden), in dem man den Groß Berliner Damm runterrauscht. Wird der Fahrplan auf realistische Zeiten angepasst, hat man wieder nur 4 Minuten...Zitat
Bd2001
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VvJ-Ente
Und die Pause in Adlershof um 3(?) Zusatzminuten verkürzen? Da wird der Personalrat wieder schön bremsen...
0;-)
Wieso verkürzen? Wenn man schneller unterwegs ist hat man am Ende mehr Zeit.
Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 21.04.2022 13:06 |
Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 21.04.2022 16:14 |
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Slighter
Vielleicht liegts auch am tatsächlichen Vorlauf, den die Fahrplanerstellung braucht? Auf wieviele Monate im Voraus werden solche Pläne bei der BVG denn erstellt? Evtl war der früheste Termin zur Anpassung erst der Fahrplanwechsel im Dezember diesen Jahres.