Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 21.04.2022 16:20 |
Zitat
der weiße bim
Zitat
Slighter
Vielleicht liegts auch am tatsächlichen Vorlauf, den die Fahrplanerstellung braucht? Auf wieviele Monate im Voraus werden solche Pläne bei der BVG denn erstellt? Evtl war der früheste Termin zur Anpassung erst der Fahrplanwechsel im Dezember diesen Jahres.
Viele Monate im Voraus, da sich die Abstimmungsprozesse mit dem VBB und den dort vertretenen Verkehrsunternehmen und nicht zuletzt mit dem Besteller/Aufgabenträger zeitintensiv sind.
Der späteste Termin für die Korrektur der Fahrzeiten ist demnach der nächste Fahrplanwechsel im Dezember. Vielleicht gibt es zwischendurch noch einen "Kleinen" Fahrplanwechsel, bei dem man das mit unterbringen kann. Sowas ist am Sommeranfang schon oft vorgekommen und regelmäßig, als es noch Sommer- und Winterfahrpläne gab.
Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 22.04.2022 03:38 |
Zitat
VvJ-Ente
Ja. Mit dem jetzigen Fahrplan kann man aus 4 Minuten Pause 7 machenZitat
Bd2001
Zitat
VvJ-Ente
Und die Pause in Adlershof um 3(?) Zusatzminuten verkürzen? Da wird der Personalrat wieder schön bremsen...
0;-)
Wieso verkürzen? Wenn man schneller unterwegs ist hat man am Ende mehr Zeit.
Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 22.04.2022 11:41 |
Zitat
Logital
Zitat
der weiße bim
Zitat
Slighter
Vielleicht liegts auch am tatsächlichen Vorlauf, den die Fahrplanerstellung braucht? Auf wieviele Monate im Voraus werden solche Pläne bei der BVG denn erstellt? Evtl war der früheste Termin zur Anpassung erst der Fahrplanwechsel im Dezember diesen Jahres.
Viele Monate im Voraus, da sich die Abstimmungsprozesse mit dem VBB und den dort vertretenen Verkehrsunternehmen und nicht zuletzt mit dem Besteller/Aufgabenträger zeitintensiv sind.
Der späteste Termin für die Korrektur der Fahrzeiten ist demnach der nächste Fahrplanwechsel im Dezember. Vielleicht gibt es zwischendurch noch einen "Kleinen" Fahrplanwechsel, bei dem man das mit unterbringen kann. Sowas ist am Sommeranfang schon oft vorgekommen und regelmäßig, als es noch Sommer- und Winterfahrpläne gab.
Tut mir leid Mario, aber da kann ich dir einfach nicht zustimmen. Für solche Minutengeschichte interssiert sich kein Aufgabenträger. Der AT bestellt Linien, Takte und Betreibszeiten. Das ist dann die Angebotsplanung. Wendezeiten, Durchfahrtszeiten, Fahrtverknüpfungen, Dienstpläne...das alles ist "Produktionsplanung" und liegt in der Hand des Verkehrsunternehmens.
Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 22.04.2022 12:56 |
Zitat
tramfahrer
Da irrst du dich.
Der Aufgabenträger ist seht wohl an solchen Minutengeschichten interessiert. Auf Grund der Umlaufzeit ergibt sich der Personalbedarf. Längere Umlaufzeit bedeutet mehr Personal und umgekehrt. Und das muss bezahlt werden.
Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 22.04.2022 17:47 |
Zitat
Logital
Ein BVG Verkehrsvertrag, der nicht mal verbindliche Kapazitäten für die Fahrten festlegt und die jährliche Vergütung in Pauschalen festschreibt soll also dagegen ausdifferenzieren ob nun ein Umlauf mehr oder weniger im Zuge einer Fahrplananpassung notwendig wird?
Und die hier diskutierte Fahrplananpassung würde sogar umlaufneutral sein.
Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 22.04.2022 18:20 |
Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 22.04.2022 20:38 |
Zitat
Logital
Zitat
tramfahrer
Da irrst du dich.
Der Aufgabenträger ist seht wohl an solchen Minutengeschichten interessiert. Auf Grund der Umlaufzeit ergibt sich der Personalbedarf. Längere Umlaufzeit bedeutet mehr Personal und umgekehrt. Und das muss bezahlt werden.
Wissen oder Vermutung? Jedenfalls überzeugt mich das nicht.
Anonymer Benutzer
Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 27.04.2022 22:02 |
Zitat
Slighter
Vielleicht liegts auch am tatsächlichen Vorlauf, den die Fahrplanerstellung braucht? Auf wieviele Monate im Voraus werden solche Pläne bei der BVG denn erstellt? Evtl war der früheste Termin zur Anpasssung erst der Fahrplanwechsel im Dezember diesen Jahres.
Nicht, dass ich diese Form von Unflexibilität gutheißen würde, wenn dem denn so wäre.
Anonymer Benutzer
Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 27.04.2022 22:06 |
Zitat
tramfahrer
Zitat
Logital
Zitat
der weiße bim
Zitat
Slighter
Vielleicht liegts auch am tatsächlichen Vorlauf, den die Fahrplanerstellung braucht? Auf wieviele Monate im Voraus werden solche Pläne bei der BVG denn erstellt? Evtl war der früheste Termin zur Anpassung erst der Fahrplanwechsel im Dezember diesen Jahres.
Viele Monate im Voraus, da sich die Abstimmungsprozesse mit dem VBB und den dort vertretenen Verkehrsunternehmen und nicht zuletzt mit dem Besteller/Aufgabenträger zeitintensiv sind.
Der späteste Termin für die Korrektur der Fahrzeiten ist demnach der nächste Fahrplanwechsel im Dezember. Vielleicht gibt es zwischendurch noch einen "Kleinen" Fahrplanwechsel, bei dem man das mit unterbringen kann. Sowas ist am Sommeranfang schon oft vorgekommen und regelmäßig, als es noch Sommer- und Winterfahrpläne gab.
Tut mir leid Mario, aber da kann ich dir einfach nicht zustimmen. Für solche Minutengeschichte interssiert sich kein Aufgabenträger. Der AT bestellt Linien, Takte und Betreibszeiten. Das ist dann die Angebotsplanung. Wendezeiten, Durchfahrtszeiten, Fahrtverknüpfungen, Dienstpläne...das alles ist "Produktionsplanung" und liegt in der Hand des Verkehrsunternehmens.
Da irrst du dich.
Der Aufgabenträger ist seht wohl an solchen Minutengeschichten interessiert. Auf Grund der Umlaufzeit ergibt sich der Personalbedarf. Längere Umlaufzeit bedeutet mehr Personal und umgekehrt. Und das muss bezahlt werden.
Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 28.04.2022 05:31 |
Zitat
Nahverkehrsplan
Zitat
tramfahrer
Zitat
Logital
Zitat
der weiße bim
Zitat
Slighter
Vielleicht liegts auch am tatsächlichen Vorlauf, den die Fahrplanerstellung braucht? Auf wieviele Monate im Voraus werden solche Pläne bei der BVG denn erstellt? Evtl war der früheste Termin zur Anpassung erst der Fahrplanwechsel im Dezember diesen Jahres.
Viele Monate im Voraus, da sich die Abstimmungsprozesse mit dem VBB und den dort vertretenen Verkehrsunternehmen und nicht zuletzt mit dem Besteller/Aufgabenträger zeitintensiv sind.
Der späteste Termin für die Korrektur der Fahrzeiten ist demnach der nächste Fahrplanwechsel im Dezember. Vielleicht gibt es zwischendurch noch einen "Kleinen" Fahrplanwechsel, bei dem man das mit unterbringen kann. Sowas ist am Sommeranfang schon oft vorgekommen und regelmäßig, als es noch Sommer- und Winterfahrpläne gab.
Tut mir leid Mario, aber da kann ich dir einfach nicht zustimmen. Für solche Minutengeschichte interssiert sich kein Aufgabenträger. Der AT bestellt Linien, Takte und Betreibszeiten. Das ist dann die Angebotsplanung. Wendezeiten, Durchfahrtszeiten, Fahrtverknüpfungen, Dienstpläne...das alles ist "Produktionsplanung" und liegt in der Hand des Verkehrsunternehmens.
Da irrst du dich.
Der Aufgabenträger ist seht wohl an solchen Minutengeschichten interessiert. Auf Grund der Umlaufzeit ergibt sich der Personalbedarf. Längere Umlaufzeit bedeutet mehr Personal und umgekehrt. Und das muss bezahlt werden.
Ja, aber die Personale bezahlt nicht der Aufgabenträger (AT), denn der bezahlt nur die Leistung des Verkehrsmittels.
Nur darum interessiert es den AT für die Fahrzeiten, denn er bezahlt jede für den Fahrgast relevante.
Alles drumherum zahlt die BVG selbst. Ein Wagen/Zug mehr? BVG... Entsprechend Personale dafür sowieso.
Darum will der AT auch nicht unnötige Fahrzeiten bezahlen und erwartet auch bedarfsgerechte Fahrzeiten.
Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 28.04.2022 07:56 |
Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 28.04.2022 08:03 |
Zitat
Logital
His Tramfahrer,
wenn es so ist, dass die BVG nicht nach gefahrenen Kilometern bezahlt wird - wie es in mir allen bekannten Verkehrsverträgen steht und auch aus dem veröffentlichen BVG Vertrag hervorgeht - sondern direkt die Personale und Fahrzeuge vergütet werden.
Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 07.05.2022 12:41 |
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
micha774
Kurios auch das die Neubaustrecke in Adlershof gesperrt wird, wenn auch nur für Stunden. Verschleiß oder letzte Arbeiten die man zur Eröffnung nicht erledigen konnte?
Es gibt in den ersten Monaten einer Neubaustrecke immer Setzungen etc., die entsprechende Nacharbeiten erfordern.
Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 07.05.2022 17:46 |
Zitat
ECG7C
Im konkreten Fall geht es um die Oberleitung. Nachspannen, justieren und solche Sachen. Im weitesten Sinne grundsätzlich Elektrizität, daher Abschaltung Fahrstrom und SEV.
Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 07.05.2022 19:55 |
Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 07.05.2022 21:02 |
Zitat
Bd2001
Das ist aber die erste Neubaustrecke wo nach Inbetriebnahme noch einmal für Fahrleitungsarbeiten gesperrt werden muß. Wie hat man das früher gemacht?
Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 28.05.2022 11:01 |
Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 28.05.2022 13:33 |
Zitat
micha774
M17 hat neue Aushänge mit Gültigkeit 30.5. bekommen.
Hat man etwa die großzügigen Fahrzeiten der Neubaustrecke gekürzt oder hängt das mit der Baumaßnahme Wuhlheide und den Linien 27, 60, 67 zusammen die am Montag beginnen?
Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 28.05.2022 13:48 |
Zitat
Bd2001
Zitat
micha774
M17 hat neue Aushänge mit Gültigkeit 30.5. bekommen.
Hat man etwa die großzügigen Fahrzeiten der Neubaustrecke gekürzt oder hängt das mit der Baumaßnahme Wuhlheide und den Linien 27, 60, 67 zusammen die am Montag beginnen?
Man hat die Fahrzeiten um jeweils zwei Minuten gekürzt. Auch die 61 wird um den Betrag schneller.
Re: Tram Wista II - Bauzeitraum ab 05/2020 09.06.2022 07:47 |
Zitat
Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 12.5.2022 und Antwort vom 24.5.2022: Langsam-Fahrstelle auf der Straßenbahn-Neubaustrecke Adlershof
Frage 1: Wurden bei der Genehmigung der Straßenbahn-Neubaustrecke Adlershof durch die Planfeststellungsbehörde alle derzeit geplanten Wohnungsbauvorhaben entlang der Strecke berücksichtigt und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 1.: Bei dem Vorhaben wurden alle bis zu Beginn der 1. öffentlichen Auslegung der Planunterlagen (11.6.2018) vorhandenen und genehmigten Wohnungsbauvorhaben sowie die festgesetzten und die zu Beginn der Auslegung im Verfahren befindlichen Bebauungspläne berücksichtigt. Mit Beginn der Auslegung tritt die nach § 28a Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) festgelegte Veränderungssperre in Kraft, wonach auf den vom Plan betroffenen Flächen bis zu ihrer Inanspruchnahme wesentlich wertsteigernde oder die geplanten Baumaßnahmen erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden dürfen.
Frage 2: Welche Abstimmungsgespräche zwischen dem Senat, der technischen Aufsichtsbehörde und der BVG haben inzwischen stattgefunden, um die vom Pressesprecher der BVG in einer RBB-Abendschau-Berichterstattung zur Lärmbelastung durch die Straßenbahn zugesicherte "Feinjustierung" zum Zwecke der nachhaltigen Lärmminderung herbeizuführen? Was ist das Ergebnis?
Antwort zu 2.: Durch die BVG wurden die Schienenkopfkonditionierungsanlagen zwischenzeitlich derart eingestellt, dass im Ergebnis Kurvengeräusche nicht mehr wahrnehmbar sind.
Frage 3: Liegt dem Senat bzw. der Planfeststellungsbehörde zwischenzeitlich ein Nachweis der BVG als Vorhabenträgerin über die Einhaltung der zulässigen und genehmigten Lärmwerte vor und welche Defizite beim Lärmschutz wurden ggf. festgestellt?
Antwort zu 3.: Nach Eingang von Lärmbeschwerden wurde die schalltechnische Untersuchung nochmals von der für Immissionen zuständigen Fachbehörde geprüft. Die Überprüfung hat ergeben, dass die eingereichte Untersuchung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und lediglich der Nachweis der Wirksamkeit der eingebauten Schienenkopfkonditionierungsanlagen noch zu erbringen ist (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 2). Der abschließende Nachweis der Wirksamkeit ist bei der Vorhabenträgerin in Arbeit und wird zeitnah erwartet.
Frage 4: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass die in seiner Antwort auf die entsprechende Schriftliche Anfrage vom 22.12.2021 beschriebenen passiven Schallschutzmaßnahmen weitgehend bereits von den Gebäudeeigentümern erbracht wurden, selbige aber z.B. keine Reduzierung der Lärmemission bei geöffneten Fenstern und in den Außenbereichen von Wohnungen erbringen können?
Antwort zu 4.: Der passive Schallschutz bedeutet einen Eingriff in das Bauwerk, hier ist der Anspruchsberechtigte der Gebäudeeigentümer. Die Ansprüche auf passiven Schallschutz sowohl für Innenwohnbereiche als auch für Außenwohnbereiche wurden im Planfeststellungsbeschluss unter A II.8.1.2 (Seite 13 und 14) dem Grunde nach festgesetzt. Der konkrete Anspruch ergibt sich aus einer Bewertung des Gebäudes, in der die dem Grunde nach zugesprochene Schallschutzmaßnahme mit dem bestehenden Schalldämmwert des Gebäudes und der Nutzung der einzelnen Räume verglichen wird. Sofern sich hieraus ein konkreter Anspruch ergibt, ist die Vorhabenträgerin verpflichtet, die Schallschutzmaßnahme auf Verlangen des Eigentümers umzusetzen. Die Mitwirkung des Eigentümers ist hierbei unerlässlich.
Für den Fall, dass passive Lärmschutzmaßnahmen nicht möglich oder untunlich sind, was bei Außenwohnbereichen nicht auszuschließen ist, wurde mit dem Planfeststellungsbeschluss festgelegt, dass eine Entschädigung in Geld zu erfolgen hat. Anspruchsberechtigter ist auch hier der Gebäude- bzw. Grundstückseigentümer. Das privatrechtliche Verhältnis zwischen Eigentümer und Nutzer bleibt hiervon unbenommen.
Frage 5: Hat die Wohnungsbaugenossenschaft Altglienicke eG inzwischen eine positive Rückmeldung zu ihrer Bitte erhalten, zwischen den Haltestellen [Landschaftspark] Johannisthal und Karl-Ziegler-Straße eine Langsamfahrstelle mit einer Durchfahrtgeschwindigkeit von max. 30 km/h einzurichten, da die Lärmbelästigungen offenkundig in erster Linie von der Geschwindigkeit der vorbeifahrenden Straßenbahnen abhängen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 5.: Der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz liegt kein Schreiben der Wohnungsbaugenossenschaft Altglienicke eG, mit der Bitte vor, zwischen den Haltestellen [Landschaftspark] Johannisthal und Karl-Ziegler-Straße eine Langsamfahrstelle mit einer Durchfahrtgeschwindigkeit von max. 30 km/h einzurichten. Auf Anfrage teilen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) mit, dass ihr ein entsprechendes Schreiben der Wohnungsbaugenossenschaft Altglienicke eG vorliegt und sie sich derzeit um einen zeitnahen Ortstermin bemüht.
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