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Tram Adlershof II - Bauzeitraum ab 05/2020
geschrieben von Arnd Hellinger 
Wie ECG7C schon schrieb-dieses Provisorium existiert nur solange bis die Schleife SOA umgebaut ist.
Und weil man die angedachte Koppelung mit der 37 nicht verwirklicht hat.
Dazu soll der Hof Nalepastraße mit Bau des Btf Adlershof aufgegeben werden.
Es wäre also nur ein temporärer Betrieb, der dazu nur unter der Woche stadtfindet-und einen Bus gibts ja da auch schon.

Die selige 88 verbrachte mehr als das doppelte ihrer angedachten Fahrzeit für das Stück vom Hof zur SOA und war daher auch nicht sehr nachgefragt.

T6JP
Zitat
def
Zitat
Alter Köpenicker
Leider wird das tatsächliche Fahrtziel nicht kommuniziert. Stattdessen glaubt man, mit einem lapidaren "S Schöneweide" an Zug und Haltestelle den geneigten Fahrgast präzise informiert zu haben. Daß dem nicht so ist, habe ich bereits in beiderlei Hinsicht mitbekommen.

Ja, das finde ich auch schade - möchte man vielleicht keine schlafenden Hunde wecken, die eine dauerhafte Beibehaltung fordern? Andererseits: die Zielgruppe wird es recht schnell mitbekommen (haben), dass die 61 nun zur Nalepastraße fährt.

Sicherlich wird sich das recht schnell herumsprechen.
Mir ging es aber um die unterschiedlichen Wege, auf dem der Bf. Schöneweide nun von Köpenick aus erreichbar ist. So traute sich das Rentnerehepaar, das nach Adlershof wollte, nicht mehr in die 61, während die beiden jungen Damen nach Oberschöneweide gar nicht mehr wußten, wo sie waren, nachdem sie am Landschaftspark Johannisthal erstmals nach ununterbrochenem Schwätzen aufsahen.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
T6Jagdpilot
Die selige 88 verbrachte mehr als das doppelte ihrer angedachten Fahrzeit für das Stück vom Hof zur SOA und war daher auch nicht sehr nachgefragt.

Das war aber einzig der Ampelschaltung am Königsplatz geschuldet, wo die Bahn quasi ihre komplette Fahrzeit abstand. Wie sieht es denn heute mit der 61 dort aus?


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Nicht viel besser...die Ampel läuft im Festumlauf und ist mit den Phasen darauf ausgerichtet, vor allem die Edisonstr und die andere Seite der Wilhelminenhofstr abzuarbeiten.
Weshalb vom Hof im Frühablauf in dichter Folge abfahrende Züge schon bequem einige Minute aufsammeln..

T6JP
Zitat
krickstadt
Moin.

Zitat

"Blnstrabi" am 4.11.2021 um 8.37 Uhr:

Die zulässige Geschwindigkeit im Oktogon wurde auf 50 km/h erhöht.

An der "Einfahrt" in das Oktogon an der Karl-Ziegler-Straße kann man das anhand eines G4-Signals* bestätigt sehen (gestern um 10.50 Uhr aus dem hinteren Fenster eines fahrenden Einrichtungs-GT6 heraus aufgenommen):



An der "Einfahrt" in das Oktogon an der Herman-Dorner-Allee bzw. Haltestelle Landschaftspark Johannisthal zeigt ein G2a-Signal* merkwürdigerweise eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h (gestern um 10.48 Uhr an der Haltestelle Landschaftspark Johannisthal aufgenommen):


Du hast zwei ungleiche Stellen fotografiert. In der Ausfahrt Karl-Ziegler-Str. hängt auch erstmal ne gelbe 3 und dann hinter den Gleisbogen die von dir abgelichtete 5. In der Gegenrichtung hast du die gelbe 4 fotografiert. Die 5 hängt dort ebenfalls ein paar Masten, hinter dem Gleisbogen. ;-)

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Was steht denn auf den ganzen Schildern, die am gezeigten Zaun angebracht wurden?
"Achtung Strassenbahn" ?

___
Gute Nacht, Forum!
Zitat
Der Fonz
Was steht denn auf den ganzen Schildern, die am gezeigten Zaun angebracht wurden?
"Achtung Strassenbahn" ?

Achtung Bahnanlage!

Betreten Verboten!

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat

"Jay" am 6.11.2021 um 11.42 Uhr:

In der Gegenrichtung hast du die gelbe 4 fotografiert. Die 5 hängt dort ebenfalls ein paar Masten hinter dem Gleisbogen. ;-)

Das habe ich ein bisschen vermutet, aber bei all' meinen Fototouren noch nie bewusst wahrgenommen. Muss ich bei meinen zukünftigen Besuchen 'mal d'rauf achten.

Zitat

"Der Fonz" am 6.11.2021 um 12.07 Uhr:

Was steht denn auf den ganzen Schildern, die am gezeigten Zaun angebracht wurden?

Zitat

"Jay" am 6.11.2021 um 12.46 Uhr:

Achtung Bahnanlage!

Betreten Verboten!

Manchmal fotografiere ich ja "jeden Schei*", aber hier hat mir das "Rot" so gefallen ... ;-)


(Foto vom 30.10.2021 um 9.51 Uhr, Webseite)

Viele Grüße, Thomas

Edit am 14.11.2021: Foto von der vervollständigten Webseite verlinkt.

--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 14.11.2021 12:21 von krickstadt.
Danke euch beiden.

___
Gute Nacht, Forum!
Zitat

Harald Tschirner am 14.9.2021 um 17.04 Uhr:

[...] Nur nebenbei sei daran erinnert, dass es bereits vom 15.2.1953 bis 29.5.1959 eine HVZ Straßenbahnlinie 91 E gab, die vom Bf. Schöneweide zum Lowa-Werk Johannisthal verkehrte. Dort wurden zeitweilig auch Straßenbahnen gebaut. Sie benutzte dabei auch den nördlichen Teil des Groß Berliner Damms.

Wann diese eingleisige Strecke auf- und wieder abgebaut wurde und wo genau die Endstelle lag, konnte ich bisher nicht feststellen, vielleicht weiß es jemand und kann es hier mitteilen? [...]

Im "Fotobuch zur Neubaustrecke Straßenbahn 'Adlershof II'", das uns bei der Eröffnungsveranstaltung in der Designertasche überreicht wurde, ist auf Seite 24 auch ein kleiner Absatz zum "Industriegleis auf dem Groß-Berliner Damm" enthalten:

Zitat

Straßenbahnen im ursprünglichen Sinne gibt es auf dem Groß-Berliner Damm nicht erst seit dem Jahr 2021, schon in den fünfziger Jahren existierte hier ein Industriegleis. Die eingleisige Strecke zweigte von der Kreuzung Sterndamm / Südostallee in einem großen Bogen nach links ab und führte den Groß-Berliner Damm entlang zu einem Waggonreparaturwerk. Da dort Straßenbahnen repariert, umgebaut und auch neugebaut wurden, diente das Gleis industriellen Zwecken. Aber auch die Werkslinie 91E beförderte die dort tätige Belegschaft im Berufsverkehr zum Bahnhof Schöneweide. Das Industriegleis ist in verschiedenen Kartendarstellungen aus den fünfziger und sechziger Jahren zu erkennen.

Rechts daneben ist eine Karte zu sehen, der Bildinschrift zufolge aus dem Jahr "1956 (Geoportal Berlin)".

Ich habe 'mal auf der Webseite des Landesarchivs Berlin den entsprechenden Kartenausschnitt "ge'screenshot'et" und auf meinem Webserver in einer größeren Auflösung abgelegt (Achtung: Karte wird nach einem Klick darauf in den Abmessungen 2288 x 2911 Punkte geöffnet):



Demnach ist das Industriegleis nicht direkt am heutigen Standort der Kreuzung Sterndamm / Südostallee von der Johannisthaler Straßenbahnstrecke abgezweigt, sondern etwas weiter südlich, ungefähr dort, wo sich heute die Einfahrt zum Einkaufszentrum befindet. Dann in einem Bogen zum Groß-Berliner Damm, ungefähr dort, wo sich heute die Einfahrt zum Einkaufszentrum vom Groß-Berliner Damm aus befindet. Von dort den anscheinend noch nicht mit zwei Fahrbahnen ausgestatteten Groß-Berliner Damm entlang bis zur Kreuzung Groß-Berliner Damm / Segelfliegerdamm / Landfliegerstraße, dann von der südlichen Seite des Groß-Berliner Damms auf die nördliche verschwenkend, um dort, wo sich heute das Jobcenter befindet, in eine anscheinend mehrgleisige Aufstellanlage zu münden. Von dort scheint es einen Gleisanschluss zurück auf das südlich des Groß-Berliner Damms gelegene Grundstück gegeben zu haben, eventuell war dort das Waggonwerk ansässig.

Viele Grüße, Thomas

--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de
Moin.

Zitat

Thomas Krickstadt am 6.11.2021 um 15.55 Uhr:

Muss ich bei meinen zukünftigen Besuchen 'mal d'rauf achten.

Ich hatte gestern etwas in Adlershof zu erledigen, und nahm einfach mein Teleobjektiv mit, um auf dem Rückweg ein paar Geschwindigkeitssignale zu fotografieren. ;-)

Zitat

"Jay" am 6.11.2021 um 11.42 Uhr:

Du hast zwei ungleiche Stellen fotografiert.

Du meinst, man muss immer eine Geschwindigkeitsbeschränkung und das dazugehörige "Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung" zusammen betrachten? In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, welche Geschwindigkeit gilt nach dem "Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung" durch das Signal G3 ("E" auf weißem Grund)? 50 km/h oder mehr?

Zitat

In der Ausfahrt Karl-Ziegler-Str. hängt auch erstmal ne gelbe 3 und dann hinter den Gleisbogen die von dir abgelichtete 5.

Ja, die "gelbe 3" bzw. eine schwarze "3" auf gelbem Grund bzw. das Signal G2a über dem kurzen Stück Rasengleis vor der Einfahrt in das Oktogon an der Karl-Ziegler-Straße hatte ich schon ein paar Mal fotografiert, und war davon ausgegangen, dass diese Geschwindigkeitsbeschränkung vor der Kurve bekannt ist.

Hier eine Fotomontage der vier Signale von dieser "gelben 3" bis zur "gelben 2" vor der Kurve in den Groß-Berliner Damm. Von links nach rechts: Signal G2a und Signal G4 (schwarze "5" auf weißem Grund = Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung und Änderung der zulässigen Geschwindigkeit auf 50 km/h) an der Karl-Ziegler-Straße bzw. unter dem dritten Mast am Ende der Kurve nach Einfahrt in das Oktogon. Dann eine "gelbe 4" bzw. schwarze "4" auf gelbem Grund bzw. Signal G2a unter dem fünften Mast zu Beginn der Kurve vor der Ausfahrt aus dem Oktogon sowie ein weiterer "Beginn der Geschwindigkeitsbeschränkung" auf 20 km/h vor der Kurve in den Groß-Berliner Damm (ohne einem dazwischen eingefügten "Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung"):



Anhand dieser "gelben 2" gehe ich davon aus, dass diese Geschwindigkeit von 20 km/h bis zum nächsten Signal mit einem "Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung" gilt, das an der Einfahrt zur Haltestelle Gerhard-Sedlmayr-Straße angebracht ist (siehe linkes Foto der nächsten Fotomontage). Nichtsdestotrotz geben die meisten Straßenbahnfahrer unmittelbar nach dem Durchfahren der Kurve "Gas" und "brettern" mit sehr viel mehr als 20 km/h an der Kehranlage vorbei (was ich in Ordnung finde, aber Signale sind Signale ;-)).

In der Gegenrichtung gibt es kein Geschwindigkeitsbeschränkungssignal an der Einfahrt zur Kehranlage, erst am Beginn der Kurve in die Haltestelle Landschaftspark Johannisthal befindet sich eine "gelbe 2" mit einem neckischen Kurvensymbol über dem Hauptgleis (siehe rechtes Foto der nächsten Fotomontage):



Zitat

In der Gegenrichtung hast du die gelbe 4 fotografiert. Die 5 hängt dort ebenfalls ein paar Masten hinter dem Gleisbogen.

Dann folgt erst wieder die bekannte "gelbe 4" an der Einfahrt zum Oktogon bzw. am Beginn der Kurve dorthin, und fünf Maste weiter ein im "optischen Gewimmel" der Baustelle dahinter "untergehendes" Signal G4 am Ende der Kurve (siehe die beiden ersten Fotos in der folgenden Fotomontage). Am dritten Mast vor der Ausfahrt aus dem Oktogon an der Karl-Ziegler und zu Beginn der dortigen Kurve befindet sich wieder ein Beginn der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h, gefolgt von einem Ende dieser Geschwindigkeitsbeschränkung über dem kurzen Stück Rasengleis an der Haltestelle Karl-Ziegler-Straße:



Ich bin dann mit meinem Auto bis zur Kreuzung Sterndamm / Südostallee gefahren, mit meinen Augen immer wieder nach Geschwindigkeitssignalen suchend. Erst am Übergang vom Groß-Berliner auf den Sterndamm, genauer geschrieben zu Beginn der dortigen S-Kurve, fand ich eine "gelbe 5" und an der Ampel ein "schwarzes E", womit ich wieder bei meiner Eingangsfrage angekommen bin: Darf ein Straßenbahnfahrer mit mehr als 50 km/h über die Kreuzung Sterndamm / Südostallee fahren?

Viele Grüße, Thomas

--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de
Zitat
krickstadt
Erst am Übergang vom Groß-Berliner auf den Sterndamm, genauer geschrieben zu Beginn der dortigen S-Kurve, fand ich eine "gelbe 5" und an der Ampel ein "schwarzes E", womit ich wieder bei meiner Eingangsfrage angekommen bin: Darf ein Straßenbahnfahrer mit mehr als 50 km/h über die Kreuzung Sterndamm / Südostallee fahren?

Wenn die Straßenbahn auf der Kfz-Fahrbahn fährt (wie an dieser Stelle auf der Kreuzung), gilt nach meinem Verständnis die StVO auch für die Straßenbahn, also maximal 50 km/h. Höhere Geschwindigkeiten sind nur auf separater Trasse zulässig.

Viele Grüße
André
Zitat
andre_de
Zitat
krickstadt
Erst am Übergang vom Groß-Berliner auf den Sterndamm, genauer geschrieben zu Beginn der dortigen S-Kurve, fand ich eine "gelbe 5" und an der Ampel ein "schwarzes E", womit ich wieder bei meiner Eingangsfrage angekommen bin: Darf ein Straßenbahnfahrer mit mehr als 50 km/h über die Kreuzung Sterndamm / Südostallee fahren?

Wenn die Straßenbahn auf der Kfz-Fahrbahn fährt (wie an dieser Stelle auf der Kreuzung), gilt nach meinem Verständnis die StVO auch für die Straßenbahn, also maximal 50 km/h. Höhere Geschwindigkeiten sind nur auf separater Trasse zulässig.

Viele Grüße
André
Eine kurze Unterbrechung des eigenen Gleisköpers durch eine Kreuzung stellt doch noch keinen straßenbündigen Bahnkörper dar, das ist eine Kreuzung eines eigenen Gleiskörpers durch eine Straße. Da kann dann durchaus auch schneller rübergefahren werden, als die Autos fahren dürfen.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat

"andre_de" am 8.11.2021 um 10.58 Uhr:

Wenn die Straßenbahn auf der Kfz-Fahrbahn fährt (wie an dieser Stelle auf der Kreuzung), gilt nach meinem Verständnis die StVO auch für die Straßenbahn, also maximal 50 km/h.

Dieses Verständnis teilen wir miteinander. ;-) Dann ist aber das G3 an der Ampel überflüssig, es sei denn, dass Beginn der Geschwindigkeitsbeschränkung und Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung immer zusammen angebracht werden müssen (optional mit dazwischengesetzten weiteren Geschwindigkeitsbeschränkungen wie aktuell zwischen Karl-Ziegler-Straße und Groß-Berliner Damm).

Zitat

Höhere Geschwindigkeiten sind nur auf separater Trasse zulässig.

Das kann ich mir auch vorstellen, dann wüsste ich aber gerne, welche Höchstgeschwindigkeit genau auf dem Groß-Berliner Damm gefahren werden darf. Da zwischen dem Beginn des Groß-Berliner Damms und der Kurve Hermann-Dorner-Allee keine weiteren Geschwindigkeitssignale "hängen", wären 60 km/h oder 70 km/h höchst effektiv (meine "Reisezeit" zwischen S Schöneweide / Sterndamm und Walter-Nernst-Straße betrug heute übrigens 10 Minuten. ;-))

Viele Grüße, Thomas

--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de
Zitat

"Nemo" am 8.11.2021 um 11.33 Uhr:

[...] Da kann dann durchaus auch schneller rübergefahren werden, als die Autos fahren dürfen.

Allerdings sollte ein verantwortungsbewusster Straßenbahnfahrer die Fliehkräfte in Betracht ziehen, denen die Fahrgäste ausgesetzt sind. Nicht umsonst sind an allen anderen Kurven der neuen Trasse Geschwindigkeitsbeschränkungen vorgegeben.

Gruß, Thomas

--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de
Zitat
krickstadt
Zitat

"Nemo" am 8.11.2021 um 11.33 Uhr:

[...] Da kann dann durchaus auch schneller rübergefahren werden, als die Autos fahren dürfen.

Allerdings sollte ein verantwortungsbewusster Straßenbahnfahrer die Fliehkräfte in Betracht ziehen, denen die Fahrgäste ausgesetzt sind. Nicht umsonst sind an allen anderen Kurven der neuen Trasse Geschwindigkeitsbeschränkungen vorgegeben.

Gruß, Thomas

In Kurven egibt sich die Höchstgeschwindigkeit sowieso aus der max. zulässigen Seitenbeschleunigung.

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
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Nemo
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andre_de
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krickstadt
Erst am Übergang vom Groß-Berliner auf den Sterndamm, genauer geschrieben zu Beginn der dortigen S-Kurve, fand ich eine "gelbe 5" und an der Ampel ein "schwarzes E", womit ich wieder bei meiner Eingangsfrage angekommen bin: Darf ein Straßenbahnfahrer mit mehr als 50 km/h über die Kreuzung Sterndamm / Südostallee fahren?

Wenn die Straßenbahn auf der Kfz-Fahrbahn fährt (wie an dieser Stelle auf der Kreuzung), gilt nach meinem Verständnis die StVO auch für die Straßenbahn, also maximal 50 km/h. Höhere Geschwindigkeiten sind nur auf separater Trasse zulässig.

Viele Grüße
André
Eine kurze Unterbrechung des eigenen Gleisköpers durch eine Kreuzung stellt doch noch keinen straßenbündigen Bahnkörper dar, das ist eine Kreuzung eines eigenen Gleiskörpers durch eine Straße. Da kann dann durchaus auch schneller rübergefahren werden, als die Autos fahren dürfen.

Ist das Deine Meinung oder eine (bequellbare) Tatsache? Aus Autofahrer-Perspektive muss m.E. nicht damit gerechnet werden, dass irgendwo ein Verkehrsmittel mit höherer Geschwindigkeit, als im Straßenverkehr zulässig ist, kreuzt. Außer vielleicht, es ist an der Kreuzung komplett separat signalisiert.
Zitat
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Nemo
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andre_de
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krickstadt
Erst am Übergang vom Groß-Berliner auf den Sterndamm, genauer geschrieben zu Beginn der dortigen S-Kurve, fand ich eine "gelbe 5" und an der Ampel ein "schwarzes E", womit ich wieder bei meiner Eingangsfrage angekommen bin: Darf ein Straßenbahnfahrer mit mehr als 50 km/h über die Kreuzung Sterndamm / Südostallee fahren?

Wenn die Straßenbahn auf der Kfz-Fahrbahn fährt (wie an dieser Stelle auf der Kreuzung), gilt nach meinem Verständnis die StVO auch für die Straßenbahn, also maximal 50 km/h. Höhere Geschwindigkeiten sind nur auf separater Trasse zulässig.

Viele Grüße
André
Eine kurze Unterbrechung des eigenen Gleisköpers durch eine Kreuzung stellt doch noch keinen straßenbündigen Bahnkörper dar, das ist eine Kreuzung eines eigenen Gleiskörpers durch eine Straße. Da kann dann durchaus auch schneller rübergefahren werden, als die Autos fahren dürfen.

Ist das Deine Meinung oder eine (bequellbare) Tatsache? Aus Autofahrer-Perspektive muss m.E. nicht damit gerechnet werden, dass irgendwo ein Verkehrsmittel mit höherer Geschwindigkeit, als im Straßenverkehr zulässig ist, kreuzt. Außer vielleicht, es ist an der Kreuzung komplett separat signalisiert.

Nein, Nemos Aussage ist nicht korrekt. Die Straßenbahn nimmt an jeder Überfahrt am Straßenverkehr teil, auch wenn sie dort Vorrang genießt. Für die Überfahrten gilt die Vmax gemäß StVO. Anders sieht das aus, wenn die Überfahrt explizit als Bahnübergang beschildert ist, wie es manche Städte und auch Berlin an manchen Stellen macht. Dann gilt die Überfahrt als Teil des besonderen Bahnkörpers.

Die zulässige Vmax im BVG-Netz ist nach meiner Kenntnis 60 km/h, dementsprechend gilt ab dem "E" 60 km/h, an Überfahrten ohne Andreaskreuz 50 km/h und an Weichen die vom Betriebsleiter festgelegte Vmax zum Befahren von Weichen.

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Jay
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Erst am Übergang vom Groß-Berliner auf den Sterndamm, genauer geschrieben zu Beginn der dortigen S-Kurve, fand ich eine "gelbe 5" und an der Ampel ein "schwarzes E", womit ich wieder bei meiner Eingangsfrage angekommen bin: Darf ein Straßenbahnfahrer mit mehr als 50 km/h über die Kreuzung Sterndamm / Südostallee fahren?

Wenn die Straßenbahn auf der Kfz-Fahrbahn fährt (wie an dieser Stelle auf der Kreuzung), gilt nach meinem Verständnis die StVO auch für die Straßenbahn, also maximal 50 km/h. Höhere Geschwindigkeiten sind nur auf separater Trasse zulässig.

Viele Grüße
André
Eine kurze Unterbrechung des eigenen Gleisköpers durch eine Kreuzung stellt doch noch keinen straßenbündigen Bahnkörper dar, das ist eine Kreuzung eines eigenen Gleiskörpers durch eine Straße. Da kann dann durchaus auch schneller rübergefahren werden, als die Autos fahren dürfen.

Ist das Deine Meinung oder eine (bequellbare) Tatsache? Aus Autofahrer-Perspektive muss m.E. nicht damit gerechnet werden, dass irgendwo ein Verkehrsmittel mit höherer Geschwindigkeit, als im Straßenverkehr zulässig ist, kreuzt. Außer vielleicht, es ist an der Kreuzung komplett separat signalisiert.

Nein, Nemos Aussage ist nicht korrekt. Die Straßenbahn nimmt an jeder Überfahrt am Straßenverkehr teil, auch wenn sie dort Vorrang genießt. Für die Überfahrten gilt die Vmax gemäß StVO. Anders sieht das aus, wenn die Überfahrt explizit als Bahnübergang beschildert ist, wie es manche Städte und auch Berlin an manchen Stellen macht. Dann gilt die Überfahrt als Teil des besonderen Bahnkörpers.

Die zulässige Vmax im BVG-Netz ist nach meiner Kenntnis 60 km/h, dementsprechend gilt ab dem "E" 60 km/h, an Überfahrten ohne Andreaskreuz 50 km/h und an Weichen die vom Betriebsleiter festgelegte Vmax zum Befahren von Weichen.

Ist das jetzt nur die Regelung der Berliner TAB oder könnte es auch im Herrschaftsbereich einer anderen TAB anders geregelt sein?

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
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Nemo
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Erst am Übergang vom Groß-Berliner auf den Sterndamm, genauer geschrieben zu Beginn der dortigen S-Kurve, fand ich eine "gelbe 5" und an der Ampel ein "schwarzes E", womit ich wieder bei meiner Eingangsfrage angekommen bin: Darf ein Straßenbahnfahrer mit mehr als 50 km/h über die Kreuzung Sterndamm / Südostallee fahren?

Wenn die Straßenbahn auf der Kfz-Fahrbahn fährt (wie an dieser Stelle auf der Kreuzung), gilt nach meinem Verständnis die StVO auch für die Straßenbahn, also maximal 50 km/h. Höhere Geschwindigkeiten sind nur auf separater Trasse zulässig.

Viele Grüße
André
Eine kurze Unterbrechung des eigenen Gleisköpers durch eine Kreuzung stellt doch noch keinen straßenbündigen Bahnkörper dar, das ist eine Kreuzung eines eigenen Gleiskörpers durch eine Straße. Da kann dann durchaus auch schneller rübergefahren werden, als die Autos fahren dürfen.

Ist das Deine Meinung oder eine (bequellbare) Tatsache? Aus Autofahrer-Perspektive muss m.E. nicht damit gerechnet werden, dass irgendwo ein Verkehrsmittel mit höherer Geschwindigkeit, als im Straßenverkehr zulässig ist, kreuzt. Außer vielleicht, es ist an der Kreuzung komplett separat signalisiert.

Das ist natürlich Meinung! An einer ampelgeregelten Kreuzung einer innerörtlichen Schnellstraße (80km/h) würde doch auch keiner auf die Idee kommen, dass da im Kreuzungsbereich nur 50 gefahren werden darf, weil der Querverkehr ja nicht weiß, wie schnell man auf der Schnellstraße fahren darf. Natürlich muss dann eine entsprechende Ampelregelung vorgenommen werden.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 08.11.2021 13:31 von Nemo.
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