Re: Frage zu Abokündigung oder Änderung 30.04.2020 19:33 |
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Lehrter Bahnhof
Ach stimmt, lieber das Abo weiterbezahlen trotz Nichtnutzung, das ist günstiger...
Re: Frage zu Abokündigung oder Änderung 30.04.2020 20:02 |
Re: Frage zu Abokündigung oder Änderung 30.04.2020 20:34 |
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andre_de
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Lehrter Bahnhof
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andre_de
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Lehrter Bahnhof
Wie gesagt - meiner Bekannten wurde gesagt, das gehe nur zum 30.11.
Leute, es ist doch ganz einfach, egal ob Strom-, Internet-, BVG- oder sonstwas für Verträge: Statt 10 Leute zu fragen und 12 Antworten zu bekommen, schaut man einfach in den für sich gültigen Vertrag rein. Sinnvollerweise verweist man im Kündigungsschreiben auf die entsprechende Klausel. Da braucht man weder Kulanz noch "ausnahmsweise" und niemand bezahlt irgendwelche "Strafen".
Pffff... wieso muss ich das, wenn die BVG ihre eigenen Verträge nicht kennt. Die Bekannte schrieb "Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Darauf schrieb die BVG, es ginge nur zum 30.11.
Falsch! Der Vertrag "gehört" nicht ausschließlich der BVG, sondern im gleichen Maße auch Deiner Bekannten. Schließlich hat sie ihn mit der BVG abgeschlossen. Und wenn sie ihren (!) Vertrag ändern oder kündigen will, dann muss sie ihn eben mal lesen. So schwer ist das ja eigentlich nicht.
Es sollte auch nicht so kompliziert zu verstehen sein, dass Verträge, die sich jährlich verlängern, damit regulär auch nur jährlich gekündigt werden können. Alles andere ist eben außerordentlich, dann muss man das auch so bei der Kündigung schreiben.
Im Übrigen: So ein "Pffff" kannst Du Dir schenken! Wenn hier schon Leute versuchen, Dir zu helfen, und damit Deine eigene Faulheit kompensieren, dann ist das passende Wort "Danke". Ansonsten war das letztmalig.
Re: Frage zu Abokündigung oder Änderung 30.04.2020 21:08 |
Re: Frage zu Abokündigung oder Änderung 30.04.2020 21:23 |
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Lehrter Bahnhof
Die Frage ist lange geklärt. Ich weiß nur nicht, warum ich hier von Fanboys als Schuldiger dargestellt werde.
Re: Frage zu Abokündigung oder Änderung 30.04.2020 22:08 |
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B-V 3313
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Re: Frage zu Abokündigung oder Änderung 30.04.2020 22:17 |
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Lehrter Bahnhof
Ach stimmt, lieber das Abo weiterbezahlen trotz Nichtnutzung, das ist günstiger...
Re: Frage zu Abokündigung oder Änderung 30.04.2020 22:24 |
Re: Frage zu Abokündigung oder Änderung 30.04.2020 22:51 |
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Lehrter Bahnhof
Wieso soll man das Konto zum übernächsten Jahr oder zum 30.11. kündigen mit der Begründung, das man die BVG eh nicht mehr nutzt?
Es steht im Vertrag, wann man kündigen kann: Zum Monatsende. Das ist der nächstMÖGLICHE Zeitpunkt. Nur darum geht es. Nicht um de Zeitpunkt, der am günstigsten für den Fahrgast wäre. Sonst hätte man das geschrieben. Das steht dort aber nicht.
Re: Frage zu Abokündigung oder Änderung 30.04.2020 22:55 |
Re: Frage zu Abokündigung oder Änderung 30.04.2020 23:07 |
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Lehrter Bahnhof
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B-V 3313
Benutzer wird ignoriert - Diesen Beitrag jetzt anzeigen
Lieber BV 3313,
offenbar ist die BVG hierzu nicht in der Lage. In dem Brief stand nicht, "Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit", sondern "Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Und dieser nächstmögliche Zeitpunkt ist laut Vertrag NICHT der 30.11., sondern der 30.4.
Ich empfehle mich.
Re: Frage zu Abokündigung oder Änderung 01.05.2020 11:18 |
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Logital
Ein Abo ändern ist jederzeit kostenos möglich. So läße sich das Abo auf eine 9 Uhr Karte zu einem "Ort mit Stadtlinienverkehr Typ IV" ändern. Das wären unter 20€ pro Monat.
Re: Frage zu Abokündigung oder Änderung 04.05.2020 09:37 |
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Logital
Tja, auch da gilt mal wieder: Wie machen wirs dem Kunden möglichst unbequem? Da haben wir schon so eine moderne fahrCard eingeführt und der Aboantrag lässt sich bequem online abschließen. Aber will man die Tarifstufe ändern, was voll elektronisch gehen sollte, denn es müssen keine Wertmarken hin und hergeschickt werden, dann heißt es:
Re: Frage zu Abokündigung oder Änderung 04.05.2020 12:12 |
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Hier muss man immer abwägen, wie hoch die Kosten der Implementierung gegenüber den tatsächlichen anfallenden Geschäftsfällen sind. Wenn da unter 1000 Änderungen im Jahr sind, dann wird ich ein IT-Prozess evtl. nicht lohnen, zumal eine vollautomatische Änderung i.d.R. schon deutlich komplexer ist als eine Neubeauftragung.
Re: Frage zu Abokündigung oder Änderung 04.05.2020 12:58 |
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Zitat
Logital
Tja, auch da gilt mal wieder: Wie machen wirs dem Kunden möglichst unbequem? Da haben wir schon so eine moderne fahrCard eingeführt und der Aboantrag lässt sich bequem online abschließen. Aber will man die Tarifstufe ändern, was voll elektronisch gehen sollte, denn es müssen keine Wertmarken hin und hergeschickt werden, dann heißt es:
Hier muss man immer abwägen, wie hoch die Kosten der Implementierung gegenüber den tatsächlichen anfallenden Geschäftsfällen sind. Wenn da unter 1000 Änderungen im Jahr sind, dann wird ich ein IT-Prozess evtl. nicht lohnen, zumal eine vollautomatische Änderung i.d.R. schon deutlich komplexer ist als eine Neubeauftragung.
Re: Frage zu Abokündigung oder Änderung 04.05.2020 14:05 |
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Lopi2000
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Hier muss man immer abwägen, wie hoch die Kosten der Implementierung gegenüber den tatsächlichen anfallenden Geschäftsfällen sind. Wenn da unter 1000 Änderungen im Jahr sind, dann wird ich ein IT-Prozess evtl. nicht lohnen, zumal eine vollautomatische Änderung i.d.R. schon deutlich komplexer ist als eine Neubeauftragung.
Zum einen dies, zum anderen wird man solche - mehr oder weniger - Lücken im Tarifsystem nicht unbedingt massentauglich ausnutzbar machen wollen. Wenn dies ein paar findige Sparfüchse machen, kann man da sicherlich mit leben und hält das Tarifsystem damit leichter handhabbar. Wer aus Berlin nach Senftenberg oder umgekehrt zieht, profitiert von diesem Komfort.
Die Alternative wäre dann eher die Möglichkeit eine leicht zu handhabende Abo-Pause einzurichten, die allerdings auch eingepreist werden müsste. Der ermäßigte Abopreis lebt eben auch davon, dass Monatskarten erworben werden, die man nicht zwingend kaufen würde. Wer eine gute Fahrradentfernung zwischen Wohnung und Arbeit hat, überlegt sicher eher, ob er sich für die Sommermonate eine Monatskarte kauft als ein Abonnent die Umstellung seines Abos erwägt.
Re: Frage zu Abokündigung oder Änderung 06.05.2020 13:29 |
Dadurch spart man praktisch nichts ein. Ich gehe davon aus, dass zur manuellen Bearbeitung nur der Name bzw. die Abo-Nummer/Kundennummer beauskunftet wird, kurz einen Abgleich der Daten gemacht wird und dann schnell das mit zwei bis drei Mausklicks die Tarifstufe angepasst wird. Wenn man die Änderungen im Block abarbeitet, dann reden wir hier vielleicht von ein bis zwei Minuten Aufwand pro Änderung plus einmalig zwei bis drei Minuten Rüstzeit.Zitat
def
Da muss doch gar kein IT-Prozess implementiert werden. Die gleiche Person, die aktuell (sicher über diverse Zwischenstufen) eine ausgedruckte und ausgefüllte pdf auf den Tisch bekommt, bekäme die exakt gleichen Daten digital. Und müsste sie nebenbei nicht nochmal eingeben, sondern könnte sie kopieren. Der eigentliche Abarbeitungsprozess wäre doch der gleiche.
Re: Frage zu Abokündigung oder Änderung 06.05.2020 13:39 |
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Dadurch spart man praktisch nichts ein. Ich gehe davon aus, dass zur manuellen Bearbeitung nur der Name bzw. die Abo-Nummer/Kundennummer beauskunftet wird, kurz einen Abgleich der Daten gemacht wird und dann schnell das mit zwei bis drei Mausklicks die Tarifstufe angepasst wird. Wenn man die Änderungen im Block abarbeitet, dann reden wir hier vielleicht von ein bis zwei Minuten Aufwand pro Änderung plus einmalig zwei bis drei Minuten Rüstzeit.Zitat
def
Da muss doch gar kein IT-Prozess implementiert werden. Die gleiche Person, die aktuell (sicher über diverse Zwischenstufen) eine ausgedruckte und ausgefüllte pdf auf den Tisch bekommt, bekäme die exakt gleichen Daten digital. Und müsste sie nebenbei nicht nochmal eingeben, sondern könnte sie kopieren. Der eigentliche Abarbeitungsprozess wäre doch der gleiche.
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Wenn schon, dann muss das durchautomatisiert werden, so dass kein Mensch mehr am Prozess beteiligt ist. Das lohnt sich aber erst ab einem gewissen Volumen. Aber ab dann sind die Einsparungen sehr groß und die Kunden können alles in Echtzeit ändern.
Re: Frage zu Abokündigung oder Änderung 07.05.2020 09:43 |