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Frage zu Abokündigung oder Änderung
geschrieben von Lehrter Bahnhof 
Hallo,

ich meine, jemand schrieb hier mal, man könne das BVG-Abo kündigen, verzichtet dann aber auf die Frei-Monate? Ist das möglich oder muss man bei jetziger Kündigung wirklich bis zum Ende der Vertragslaufzeit weiterbezahlen? Und wie sieht mit dem Senioren-Abo aus? Offenbar stellt die BVG nicht automatisch um und informiert die Abo-Kunden auch nicht darüber. Wann dürfen Abo-Kunden in den Senioren Tarif Ü65 umsteigen? Geht das während der Vertragslaufzeit oder muss auch hier wieder zum Ende des Abo-Vertrags gewartet werden?

Hat jemand ein bisschen Einblick?

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Nicht-dynamische Signatur
Abo kündigen
Von mehreren Seiten wurde mir bestätigt, dass man das Abo jederzeit kündigen kann und man das Geld (außer für die Freifahrtmonate) wiederbekommt. Das Abo wird dann nachträglich quasi in ein Einzelmonatskarten umgewandelt.

Das habe ich aber nur von Freunden und Bekannten..Nicht aus eigener Erfahrung oder offiziellen BVG/VBB-Infos...
Sonst wäre dort nachfragen mein Tipp.

Rentnertarif
Meinst du VBB65+? Das gibt es doch nur als Gesamt-VBB-Fassung, oder? Ist die billiger als eine reguläre Berlin AB Jahreskarte. Wie soll die BVG da automatisch umstellen, wenn sie gar nicht weiß, ob der Abonnent auch außerhalb Berlins fahren möchte...
Ja, just genau heute gibt es einen Artikel im Tsp:

[www.tagesspiegel.de]

>>Rechtsanwalt Sascha C. Fürstenow von der Berliner Kanzlei Fürstenow verwies darauf, dass es überhaupt keiner Kulanz bedürfe – weil Abonnenten einfach kündigen können. In den Bedingungen heißt es: „Der Abonnementvertrag kann durch den Kunden auch vor Ablauf der 12–Monats–Laufzeit jeweils zum Ende eines Monats vorzeitig gekündigt werden“, es müssten nur die Wertabschnitte zurückgegeben werden. Dies wird allerdings nicht aktiv vom VBB kommuniziert. Anwalt Fürstenow kommentierte dies so: „Der VBB scheint wohl seine eigenen Verträge nicht zu kennen oder kennen zu wollen.“ Er selbst habe sein Abo gekündigt und diese Kündigung auch bestätigt bekommen. BVG-Sprecherin Petra Nelken bestätigte, dass eine solche Kündigung möglich ist.<<

Meiner Bekannten schrieb die BVG, dass das Abo von ihr nur zum 30.11. gekündigt werden kann. Absicht oder Unwissen?

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Nicht-dynamische Signatur
Ein Abo ändern ist jederzeit kostenos möglich. So läße sich das Abo auf eine 9 Uhr Karte zu einem "Ort mit Stadtlinienverkehr Typ IV" ändern. Das wären unter 20€ pro Monat.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Und wieso wird darauf nicht hingewiesen, wo man doch so stolz war auf das Abo 65 +?

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Nicht-dynamische Signatur
Zitat
Lehrter Bahnhof
Anwalt Fürstenow kommentierte dies so: „Der VBB scheint wohl seine eigenen Verträge nicht zu kennen oder kennen zu wollen.“

Scheint ja nicht gerade der kompetenteste Anwalt zu sein, wenn er nicht einmal geprüft hat, mit wem man da überhaupt eine Vertragsbeziehung hat. Mit dem VBB ganz sicher nicht. Im Übrigen muss man da auch nicht viel recherchieren oder bei der Pressestelle anfragen, sondern einfach in seine Abo-Vertragsunterlagen schauen. Dort stehen die Kündigungs-Modalitäten nämlich drin.
Wie gesagt - meiner Bekannten wurde gesagt, das gehe nur zum 30.11.

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Nicht-dynamische Signatur
Am Montag, als einige BVG Verkaufsstellen wieder öffneten, habe ich mich dort zu einer Kündigung informiert, weil ich als frischgebackener Frührentner einfach nicht so oft mit der BVG unterwegs sein werde, daß sich eine Umweltkarte noch lohnt. Eine ordentliche Kündigung ging nicht, weil mein Abo sich in März automatisch verlängert hatte, also blieb eine außerordentliche Kündigung, was €40 "Strafe" plus eine kleine Verwaltungsgebühr kostet.
Zitat
Lehrter Bahnhof
Wie gesagt - meiner Bekannten wurde gesagt, das gehe nur zum 30.11.

Leute, es ist doch ganz einfach, egal ob Strom-, Internet-, BVG- oder sonstwas für Verträge: Statt 10 Leute zu fragen und 12 Antworten zu bekommen, schaut man einfach in den für sich gültigen Vertrag rein. Sinnvollerweise verweist man im Kündigungsschreiben auf die entsprechende Klausel. Da braucht man weder Kulanz noch "ausnahmsweise" und niemand bezahlt irgendwelche "Strafen".

Hier mal die relevanten Punkte aus den BVG-Vertragsbedingungen (das war mit Google genau 1 (!) Klick, um es zu finden):

Zitat

10 Kündigung der Verträge
Sämtliche Kündigungen bedürfen der Schriftform oder der Textform (z B. per E-Mail).

10.1 Ordentliche Kündigung durch den Kunden
Abonnementverträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum jeweiligen Vertragsende gekündigt werden.

10.2 Außerordentliche Kündigung durch den Kunden
Der Abonnementvertrag kann durch den Kunden auch vor Ablauf der 12-Monats-Laufzeit jeweils zum Ende eines Monats vorzeitig gekündigt werden, wenn gleichzeitig mit der Kündigung die restlichen Wertabschnitte bzw. die Chipkarte mit EFS (längstens zehn Tage nach Ablauf) an das vertragsführende Verkehrsunternehmen zurückgegeben werden. Wird die Kündigung und Rückgabe bis zum 2. Kalendertag eines Monats vorgenommen (bei Einsendung gilt das Datum des Poststempels), so ist die Kündigung zum Ablauf des Vormonats wirksam.

Bei außerordentlicher Kündigung des Vertrages wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 2,50 EUR erhoben, es sei denn der Kunde weist nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

10.3 Außerordentliche Kündigung durch das Verkehrsunternehmen
Das Verkehrsunternehmen ist in insbesondere folgenden Fällen zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung des Abonnementvertrages berechtigt:
–– bei durch den Kunden zu vertretender Rücklastschrift oder
–– bei Widerruf des SEPA-Basislastschriftmandates bzw. bei nicht rechtzeitiger Bekanntgabe einer gültigen Bankverbindung. Der Abonnent hat die restlichen Wertabschnitte bzw. die Chipkarte an das vertragsführende Verkehrsunternehmen zurückzugeben.

Bei außerordentlicher Kündigung des Vertrages wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 2,50 EUR erhoben, es sei denn der Kunde weist nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

10.4 Abrechnung bei außerordentlicher Kündigung
Bei außerordentlicher Kündigung erfolgt die Abrechnung des Nutzungszeitraums (Zeitraum ab Beginn des vorzeitig beendeten Vertragsjahres bis zur erfolgten Rückgabe der Wertabschnitte bzw. bis zur Sperrung des EFS der Chipkarte) auf der Grundlage der jeweiligen Preise der entsprechenden Monatskarten ohne Abonnement.

Bei einer außerordentlichen Kündigung (mit Ausnahme des VBB-Abos 65plus, des Schülertickets Potsdam und des VBB-Abo Azubi) wird für jeden Nutzungstag 1/365 des 12-fachen Preises der entsprechenden Monatskarte ohne Abonnement gemäß VBB-Tarif berechnet. Bei einer außerordentlichen Kündigung des VBB-Abo 65plus wird für jeden Nutzungstag 1/365 eines Referenz-Jahrespreises in Höhe von 708,00 EUR, bei einer außerordentlichen Kündigung des Schülertickets Potsdam wird für jeden Nutzungstag 1/365 eines Referenz-Jahrespreises in Höhe von 300,00 EUR und bei einer außerordentlichen Kündigung des VBB-Abo 65vorOrt wird für jeden Nutzungstag 1/365 eines Referenz-Jahrespreises in Höhe von 388,00 EUR berechnet. Bei einer außerordentlichen Kündigung des VBB-Abo Azubi wird für jeden Nutzungstag 1 / 365 eines Referenz-Jahrespreises in Höhe von 534,00 EUR berechnet.

Die vorstehende Berechnung nach Nutzungstagen ist auch bei vorzeitig beendetem Vertragsjahr der Höhe nach begrenzt auf den gesamten Jahresabonnementpreis des vorzeitig beendeten Vertragsjahres. Verkehrsunternehmen, die in zehn Monatsraten abbuchen, nehmen keine Nachbelastung vor, da der monatliche Abonnementbetrag dem Preis der Monatsrate entspricht.

Bereits gezahlte Beträge werden angerechnet und der dann noch ausstehende Betrag abgebucht bzw. ein evtl. Guthaben bargeldlos erstattet.
Zitat
andre_de
Zitat
Lehrter Bahnhof
Wie gesagt - meiner Bekannten wurde gesagt, das gehe nur zum 30.11.

Leute, es ist doch ganz einfach, egal ob Strom-, Internet-, BVG- oder sonstwas für Verträge: Statt 10 Leute zu fragen und 12 Antworten zu bekommen, schaut man einfach in den für sich gültigen Vertrag rein. Sinnvollerweise verweist man im Kündigungsschreiben auf die entsprechende Klausel. Da braucht man weder Kulanz noch "ausnahmsweise" und niemand bezahlt irgendwelche "Strafen".

Pffff... wieso muss ich das, wenn die BVG ihre eigenen Verträge nicht kennt. Die Bekannte schrieb "Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Darauf schrieb die BVG, es ginge nur zum 30.11.

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Nicht-dynamische Signatur
sie schrieb halt nicht außerordentlich Kündigung.... ;-)
Die BVG ist ja nicht Dein Anwalt. Die wird sicher "Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt" zu ihrem Nutzen als ordentliche Kündigung interpretiert haben.
Hach, Vertragskündigungen sind ein tolles Thema - und ich verdiene zur Zeit auch meistenteils mein Geld mit ihrer Bearbeitung.

„Zum nächstmöglichen Termin“ ist bei uns idR dann, wenn mir das Ticketsystem den Brief anzeigt - dann beschweren sich die Kund*innen aber, dass man sie nicht über einen Termin informiert hätte ^^
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Die BVG ist ja nicht Dein Anwalt. Die wird sicher "Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt" zu ihrem Nutzen als ordentliche Kündigung interpretiert haben.

Zum NÄCHSTMÖGLICHEN Zeitpunkt. Zum nächstMÖGLICHEN. Der 30.11. ist NICHT der nächstMÖGLICHE.

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Nicht-dynamische Signatur
Zitat
Lehrter Bahnhof
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Die BVG ist ja nicht Dein Anwalt. Die wird sicher "Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt" zu ihrem Nutzen als ordentliche Kündigung interpretiert haben.

Zum NÄCHSTMÖGLICHEN Zeitpunkt. Zum nächstMÖGLICHEN. Der 30.11. ist NICHT der nächstMÖGLICHE.

Natürlich ist er das. Ansonsten müsste dort "Außerordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt" stehen.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 30.04.2020 17:55 von B-V 3313.
Dort steht nur "Kündigung zu nächstmöglichen Zeitpunkt". "Kündigung" ist der Oberbegriffe, sowohl für "ordentliche Kündigung", als auch "außerordentliche Kündigung".

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Nicht-dynamische Signatur
Da in diesem Fall die außerordentliche Kündigung mit Extrakosten verbunden ist, kann ohne ihre ausdrückliche Erwähnung nicht davon ausgegangen werden, dass sie gewünscht ist.
Zitat
eiterfugel
Da in diesem Fall die außerordentliche Kündigung mit Extrakosten verbunden ist, kann ohne ihre ausdrückliche Erwähnung nicht davon ausgegangen werden, dass sie gewünscht ist.

Du sagst es.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Ach stimmt, lieber das Abo weiterbezahlen trotz Nichtnutzung, das ist günstiger...

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Nicht-dynamische Signatur
Zitat
Lehrter Bahnhof
Zitat
andre_de
Zitat
Lehrter Bahnhof
Wie gesagt - meiner Bekannten wurde gesagt, das gehe nur zum 30.11.

Leute, es ist doch ganz einfach, egal ob Strom-, Internet-, BVG- oder sonstwas für Verträge: Statt 10 Leute zu fragen und 12 Antworten zu bekommen, schaut man einfach in den für sich gültigen Vertrag rein. Sinnvollerweise verweist man im Kündigungsschreiben auf die entsprechende Klausel. Da braucht man weder Kulanz noch "ausnahmsweise" und niemand bezahlt irgendwelche "Strafen".

Pffff... wieso muss ich das, wenn die BVG ihre eigenen Verträge nicht kennt. Die Bekannte schrieb "Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Darauf schrieb die BVG, es ginge nur zum 30.11.

Falsch! Der Vertrag "gehört" nicht ausschließlich der BVG, sondern im gleichen Maße auch Deiner Bekannten. Schließlich hat sie ihn mit der BVG abgeschlossen. Und wenn sie ihren (!) Vertrag ändern oder kündigen will, dann muss sie ihn eben mal lesen. So schwer ist das ja eigentlich nicht.

Es sollte auch nicht so kompliziert zu verstehen sein, dass Verträge, die sich jährlich verlängern, damit regulär auch nur jährlich gekündigt werden können. Alles andere ist eben außerordentlich, dann muss man das auch so bei der Kündigung schreiben.

Im Übrigen: So ein "Pffff" kannst Du Dir schenken! Wenn hier schon Leute versuchen, Dir zu helfen, und damit Deine eigene Faulheit kompensieren, dann ist das passende Wort "Danke". Ansonsten war das letztmalig.
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