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Ausmusterungen & Verschrottungen U-Bahn 2020
geschrieben von Ubahnschiller 
Zitat
GraphXBerlin

Scheinwerfer haben nur PKW/LKW oder zusätzlich moderne Loks nebst Triebwagen a la ICE ;-) ;-) Die Funzeln der A3 bringen gerade mal einen Meter.

hast Recht, habe ich im Eifer des Gefechts geschrieben. Nennen wir es korrekt, lt. Bedienungsanleitung, Signallampe. Sonst sagen wir ja auch "Positionslichter" ;-) Aufgrund der Helligkeit!

Viele Grüße, Rico



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 05.10.2020 11:55 von DerRicoberlin.
Zitat
Bd2001
Oder der Zugprüfer! Leider haben die A3L71 kein Wagensteuergerät. So kann man, im Gegensatz zu den vorherigen Vorfällen, nicht die Fahrweise und die Reaktionen des Fahrzeuges nicht rekonstruieren.

Stimmt, aber auch er wird öffentlich nichts sagen. Es gibt viele Ungereimtheiten um diese Auffahrt. Deswegen wird auch das weitere Vorgehen nicht ganz so einfach sein.

Viele Grüße, Rico
Zitat
DerRicoberlin
Also ich glaube nicht das 550/551 nochmal aufgebaut wird. Galt der nicht schon als Ersatzteilspender?

Nein, 550/551 ist kein Ersatzteilspender. Dafür wurde ja im Mai 2017 der DTw 566/567 geschlachtet.
Die Wagen 550 und 551 sind nun in der HwGru (Halle 1) zur HU. Fertigstellung voraussichtlich Anfang 2022.

so long

Mario
Nach Verschrottung der vier Doppeltriebwagen vom Kottbusser Tor haben nunmehr sieben weitere A3L71 die Kilometerfristen erreicht. Die DTw 704/705 und 754/755 bereits Ende November, die wurden gestern vom Schrotthändler abgeholt.
Im Dezember wurden bisher abgestellt: 734/735, 730/731, 710/711, 762/763 und 672/673. Damit sind noch 18 Einheiten im Rennen.

so long

Mario


Blöde Frage. Weshalb fehlt der komplette rechte Lampenkörper. Ersatzteil kann man wohl ausschließen. Gibt es da interne heimliche Souvenirjäger? ;-)
Der rechte Lampenkörper ist doch da?

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
der weiße bim
Zitat
DerRicoberlin
Also ich glaube nicht das 550/551 nochmal aufgebaut wird. Galt der nicht schon als Ersatzteilspender?

Nein, 550/551 ist kein Ersatzteilspender. Dafür wurde ja im Mai 2017 der DTw 566/567 geschlachtet.
Die Wagen 550 und 551 sind nun in der HwGru (Halle 1) zur HU. Fertigstellung voraussichtlich Anfang 2022.

Dauert eine Hauptuntersuchung mehr als ein Jahr?
Zitat
B-V 3313
Der rechte Lampenkörper ist doch da?
Vom Bild aus gesehen.... (selbstverständlich)
Zitat
GraphXBerlin
Gibt es da interne heimliche Souvenirjäger? ;-)

Warum auch nicht, bevor's weggeschmissen und zerstört wird. Ich hätte ja zu gern so eine Tatra-Falttür-Schließ-Einrasthilfe (was mittig unten auf dem ersten Trittblech zu finden war, aus Kunststoff) als Schlüsselanhänger. Blöderweise weiß ich von diesem Wunsch erst seit wenigen Jahren und damit viele Jahre nachdem die Dinger in Berlin nicht mehr zu finden sind. Außerdem weiß ich nicht wie die tatsächlich heißen. Was gäbe ich dafür, einfach 'nen Lampenträger von einem jetzt ausgemusterten Zug haben zu wollen...

:p

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2 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.12.2020 00:08 von Philipp Borchert.
Ich weiß ja von einem befreundeten U-Bahnfahrer, dass die BVG alles wegwerfen muß. Meine Frage war ja auch nicht ganz so unwissend ernst gemeint. Ich fand das Bild deswegen ja auch ein wenig kurios so wie sonstige Bilder vor Verschrottungen. Leider ist es der BVG verboten etwaige Sachen von Zügen zu verkaufen wenngleich dies sicherlich eine Einnahmequelle wäre. Nur durch sehr gute Kontakte ergattert ein BVG-Mitarbeiter etwaige Teile (Rollband etc.). Werkstattmitarbeiter werden auch das ein oder andere Teil für sich sichern können. ;-)
Die BVG hat ja die GI und die Stahldoras doch nach Nordkorea verkauft. Daher glaube ich nicht, dass die BVG keine Züge verkaufen dürfen. Oder ist das eine neue Reglung?
Verkaufen kann sie die Dinger natürlich, siehe ausgemusterte Straßenbahnen und Busse. Für alles was nicht verkauft wird, muss es aber einen Entsorgungsnachweis geben.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
B-V 3313
Für alles was nicht verkauft wird, muss es aber einen Entsorgungsnachweis geben.

Hieße das, wenn sich 'n Sammler gratis was 'abnimmt', könnte er einen Überlassungsvertrag für dieses Teil unterschreiben (ein Kaufvertrag kann es ja dann nicht sein) und das wäre in Ordnung?

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Philipp Borchert
Zitat
B-V 3313
Für alles was nicht verkauft wird, muss es aber einen Entsorgungsnachweis geben.

Hieße das, wenn sich 'n Sammler gratis was 'abnimmt', könnte er einen Überlassungsvertrag für dieses Teil unterschreiben (ein Kaufvertrag kann es ja dann nicht sein) und das wäre in Ordnung?

Nein, es soll ja entsorgt werden. Das würdest du ja dann nicht tun.

Die Berliner Linienchronik (+Stationierungen S-Bahn/BVG) 1858-2024
Wenn etwas nicht mehr in meinem Besitz ist, habe ich es doch für mich entsorgt...

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Philipp Borchert
Wenn etwas nicht mehr in meinem Besitz ist, habe ich es doch für mich entsorgt...

Durch diese Einstellung entstanden die Müllberge in Afrika!

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Deswegen fragte ich ja, ob eine Art Überlassungsvertrag als Entsorgungsnachweis gelten dürfte. Ich lese das jetzt so heraus, dass allein eine Entsorgung im Sinne von Recycling maßgeblich ist. Schade wäre es ja und auch nicht in jedem Fall sinnvoll.

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Die Informationen, die hier gegeben werden, passen nicht zusammen.

Es gibt Branchen, in denen ein Verschrottungsnachweis eminent ist, allerdings nicht aus Umweltgründen o.Ä., sondern um nachweisen zu können, dass der Gegenstand zerstört ist, und zwar dermaßen, dass er auch mit stark erhöhtem Aufwand nicht mehr seiner ursprünglichen Nutzung zugeführt werden kann. Dort gibt es aber eben diese Nachweispflicht für jedes einzelne noch so kleine Teil. Wenn schon für nur ein einziges Teil davon kein Verschrottungsnachweis existiert, hat man ein richtiges Problem am Hals. Je nach Ausmaß kann es bis zum Entzug der Betriebsgenehmigung gehen. Mitarbeiter, die durch "sehr gute Kontakte etwaige Teile ergattern" können, sind absolut tödlich für einen solchen Betrieb. Da wir alle wissen, dass man durchaus öfter Teile bei ebay & Co. findet, können wir davon ausgehen, dass die BVG nicht zu diesen Betrieben zählt, ergo ihre Einzelteile vor der Verschrottung durchaus verkaufen könnte.


Zitat
485er-Liebhaber
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Philipp Borchert
Zitat
B-V 3313
Für alles was nicht verkauft wird, muss es aber einen Entsorgungsnachweis geben.

Hieße das, wenn sich 'n Sammler gratis was 'abnimmt', könnte er einen Überlassungsvertrag für dieses Teil unterschreiben (ein Kaufvertrag kann es ja dann nicht sein) und das wäre in Ordnung?

Nein, es soll ja entsorgt werden. Das würdest du ja dann nicht tun.

Wenn es entsorgt werden soll, dann wird es vorab gar nicht verkauft werden. Das mag für die BVG der Grund sein, dass nichts in den Verkauf geht, ist aber kein Muss.

Ich vermute viel mehr, dass der Aufwand den Erlös nicht rechtfertigt. Ansonsten müssten die Teile sehr viel teurer sein, zumindest wenn es seinen offiziellen Weg geht.
Wenn nun aber ein Angestellter, möglicherweise auch noch in seiner Freizeit, von für die Verschrottung vorgesehenen Zügen ein paar Teile abschraubt und mitnimmt, wird das wohl eher niemanden interessieren. Und die Reste werden vom Schrotthändler eh nach Gewicht bezahlt. Da macht eine fehlende Lampe im Gewicht keinen Unterschied.
Zitat
Wutzkman
Ich vermute viel mehr, dass der Aufwand den Erlös nicht rechtfertigt.
Das glaube ich auch am ehesten.

Zitat
GraphXBerlin
Ich weiß ja von einem befreundeten U-Bahnfahrer, dass die BVG alles wegwerfen muß.
Hier ist eben die Frage, in welcher Instanz dieses "muss" entsteht (oder ob es eher ein "soll" ist) und aus welchem Grund. Seitens des Gesetzgebers (aus Umweltschutzgründen, wegen Gefahrenstoffen), seitens des einstigen Herstellers, seitens des Verwerters, seitens der BVG selbst 'aus Gründen' (so Gründe, die keinen etwas anzugehen haben wie bei den DL-Bussen, die laut einigen Aussagen ausschließlich verschrottet werden sollen) oder aus wirtschaftlichen Gründen?

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Philipp Borchert
Zitat
Wutzkman
Ich vermute viel mehr, dass der Aufwand den Erlös nicht rechtfertigt.
Das glaube ich auch am ehesten.

Zitat
GraphXBerlin
Ich weiß ja von einem befreundeten U-Bahnfahrer, dass die BVG alles wegwerfen muß.
Hier ist eben die Frage, in welcher Instanz dieses "muss" entsteht (oder ob es eher ein "soll" ist) und aus welchem Grund. Seitens des Gesetzgebers (aus Umweltschutzgründen, wegen Gefahrenstoffen), seitens des einstigen Herstellers, seitens des Verwerters, seitens der BVG selbst 'aus Gründen' (so Gründe, die keinen etwas anzugehen haben wie bei den DL-Bussen, die laut einigen Aussagen ausschließlich verschrottet werden sollen) oder aus wirtschaftlichen Gründen?

Mindestens gibt es noch steuerliche bzw. anlagenbuchhalterische Gründe. Wenn ein Unternehmen ein inventarisiertes ("aktiviertes") Wirtschaftsgut verschrottet, d.h. in der Bilanz auf "Null" setzt, muss es danach "weg" sein, d.h. nicht bei irgendwem anderen wieder mit einem Wert auftauchen. Das gilt recht sicher für einen U-Bahn-Zug. Die Frage ist, ob es auch zwingend für alle zugehörigen Einzelteile gilt.

Viele Grüße
André
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