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Ausmusterungen & Verschrottungen U-Bahn 2020
geschrieben von Ubahnschiller 
Zitat
Wutzkman
Ich vermute viel mehr, dass der Aufwand den Erlös nicht rechtfertigt. Ansonsten müssten die Teile sehr viel teurer sein, zumindest wenn es seinen offiziellen Weg geht.

Zumal ein Verkäufer gesetzlich für die Funktionsfähigkeit die Gewährleistung übernimmt. Wer möchte für die abgeschriebenen, ergo minderwertigen Objekte langwierige und somit teure Rechtsstreitigkeiten in Kauf nehmen, auch wenn die Ersatzteile als defekt verkauft wurden?
Wer übernimmt die Haftung, wenn (in diesem Fall) der Scheinwerfer irgendwo angeschlossen wird und durch einen Kurzschluss einen Brand auslöst und der Schadensgutachter einen Defekt im Scheinwerfer als Brandursache diagnostiziert?
Gewährleisung für als defekt verkaufte Teile?
Zitat
Fhain

Wer übernimmt die Haftung, wenn (in diesem Fall) der Scheinwerfer irgendwo angeschlossen wird und durch einen Kurzschluss einen Brand auslöst und der Schadensgutachter einen Defekt im Scheinwerfer als Brandursache diagnostiziert?

Klar, oder was ist wenn man so ein Zuglaufschild auf dem Flohmarkt kauft und sich dabei unbeabsichtigt ganz ungünstig das Auge auspiekt?

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Philipp Borchert
Wenn etwas nicht mehr in meinem Besitz ist, habe ich es doch für mich entsorgt...

Oh nein, da brauchts schon was Anständiges. Was wir alles neuwertig weggeschmissen haben, aber das muss gesichert entsorgt werden. Gründe sind uns allen schleierhaft.

Die Berliner Linienchronik (+Stationierungen S-Bahn/BVG) 1858-2024



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 26.12.2020 20:35 von 485er-Liebhaber.
Zitat
Fhain
Zitat
Wutzkman
Ich vermute viel mehr, dass der Aufwand den Erlös nicht rechtfertigt. Ansonsten müssten die Teile sehr viel teurer sein, zumindest wenn es seinen offiziellen Weg geht.

Zumal ein Verkäufer gesetzlich für die Funktionsfähigkeit die Gewährleistung übernimmt. Wer möchte für die abgeschriebenen, ergo minderwertigen Objekte langwierige und somit teure Rechtsstreitigkeiten in Kauf nehmen, auch wenn die Ersatzteile als defekt verkauft wurden?

Wer das möchte, kann ich nicht beurteilen, aber es hat doch jedes Tierchen sein Pläsierchen. ;)
Allerdings muss das das niemand tun. Ein Verkäufer muss nur für etwaige Schäden haften, die im Rahmen des Verkaufs nicht explizit erwähnt waren. Und auch die wird man bestimmt juristisch einwandfrei ausschließen können, wenn man denn muss.


Zitat
Logital
Zitat
Fhain

Wer übernimmt die Haftung, wenn (in diesem Fall) der Scheinwerfer irgendwo angeschlossen wird und durch einen Kurzschluss einen Brand auslöst und der Schadensgutachter einen Defekt im Scheinwerfer als Brandursache diagnostiziert?

Klar, oder was ist wenn man so ein Zuglaufschild auf dem Flohmarkt kauft und sich dabei unbeabsichtigt ganz ungünstig das Auge auspiekt?

Und wenn das Zuglaufschild bereits leicht verrostet und nicht desinfiziert ist, dann entsteht doch in der nun leeren Aughöhle eine ganz böse Infektion. Hoffentlich ist der Flohmarktverkäufer gut abgesichert. ;)
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