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Umbau Dörpfeldstraße Adlershof
geschrieben von merlinbt01 
Zitat
PassusDuriusculus
Sagen wir mal so, in der Fahrschule wird ja auch nicht die ganze StVO durchgegangen.
Tatsächlich konnte ich meinem Fahrlehrer noch eine Sache beibringen.
Und in meiner ganzen Fahrschulzeit wurde zum Beispiel auch nie erwähnt, dass eine von hinten kommende Straßenbahn Vorrang hat, wenn man selbst abbiegt...

§9 Satz 3 ist nicht auf Straßenbahnen limitiert. Er gilt für jegliche Verkehrsarten, die sich parallel bewegen, also auch Busse auf Bussonderfahrstreifen (die genauso in der Fahrbahnmitte liegen können, wie Straßenbahngleise), Radfahrstreifen und natürlich Fußgänger.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Jay
Zitat
PassusDuriusculus
Sagen wir mal so, in der Fahrschule wird ja auch nicht die ganze StVO durchgegangen.
Tatsächlich konnte ich meinem Fahrlehrer noch eine Sache beibringen.
Und in meiner ganzen Fahrschulzeit wurde zum Beispiel auch nie erwähnt, dass eine von hinten kommende Straßenbahn Vorrang hat, wenn man selbst abbiegt...

§9 Satz 3 ist nicht auf Straßenbahnen limitiert. Er gilt für jegliche Verkehrsarten, die sich parallel bewegen, also auch Busse auf Bussonderfahrstreifen (die genauso in der Fahrbahnmitte liegen können, wie Straßenbahngleise), Radfahrstreifen und natürlich Fußgänger.

Wie gesagt, es wurde nicht die StVO beigebracht, sondern nur erwähnt Achtung entgegenkommender Verkehr,.sowie Fußgänger beim Linksabbiegen,.sowie Achtung die bösen Radfahrer beim Rechtsabbiegen, die gucken nicht.

Die meisten haben in der Theoriestunde Anekdoten erzählt (was manchmal lehrreich war) und sonst wurde galt darauf verwiesen die Antworten für den Test auswendig zu lernen. Ist halt auch nur eine singuläre Erfahrung, aber nur weil jemand ne Fahrschule absolviert hat, heißt das nicht, dass sich dadurch jmd. an die StVO halten kann. Das muss so oder so individuell passieren (wenn der gesunde Menschenverstand nicht mehr ausreicht)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.06.2026 13:49 von PassusDuriusculus.
Na, zumindest bei der praktischen Fahrprüfung musste man die Anforderungen bestehen. Und die waren nicht ohne, zumindest zu meiner Zeit. Das ist Jahrhunderte her, dass ich meine Fahrerlaubnis gemacht hatte. Ich hatte eigentlich mit der Bedienung eines ausgeklapperten Wartburgs mehr Mühe als mit dem Verkehr. Das Fahrzeug wurde außerdem gewechselt während der Lernphase. Am Anfang war's ein Lada, glaube ich mich zu erinnern. Aber ich fuhr immer zu schnell, wie auch heute noch. Ich musste mich bei der Prüfung regelrecht drosseln, damit ich nicht gleich durchfiel. Die theoretische Prüfung war für mich keine Hürde.
Zitat
Heidekraut
Die theoretische Prüfung war für mich keine Hürde.

So geht es und alten wohl alle.
Böse Zungen behaupten, das viele von damals in der Theorie heute durchfallen würden.

GLG.................Tramy1
Einwendungen der Berliner Feuerwehr betreffen die Sicherstellung von Rettungswegen an diversen Häusern in der Dörpfeldstraße, insbesondere im Hinblick auf den Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen

[www.tagesspiegel.de]

Umbau der Dörpfeldstraße findet zunächst ohne BVG statt. Bauvorhaben werden entkoppelt.
Zitat
phönix
Einwendungen der Berliner Feuerwehr betreffen die Sicherstellung von Rettungswegen an diversen Häusern in der Dörpfeldstraße, insbesondere im Hinblick auf den Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen

[www.tagesspiegel.de]

Umbau der Dörpfeldstraße findet zunächst ohne BVG statt. Bauvorhaben werden entkoppelt.

Das klingt ja sehr nach dem "Sonntagstraßen-Argument" der Feuerwehr.
Zitat
Cornelius
Zitat
phönix
Einwendungen der Berliner Feuerwehr betreffen die Sicherstellung von Rettungswegen an diversen Häusern in der Dörpfeldstraße, insbesondere im Hinblick auf den Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen

[www.tagesspiegel.de]

Umbau der Dörpfeldstraße findet zunächst ohne BVG statt. Bauvorhaben werden entkoppelt.

Das klingt ja sehr nach dem "Sonntagstraßen-Argument" der Feuerwehr.

Richtig, was es noch absurder macht. In der Sonntagstraße sind ja die Ausbauten der Dachgeschosse "Schuld" daran, dass das Lärm- und Erschütterungsgutachten neu gemacht werden musste und dem Vernehmen nach auch der Grund für die Feuerwehrbedenken. In der Dörpfeldstraße sind die Häuser aber gar nicht so hoch wie in der Sonntagstraße.

Es scheint vielmehr, dass die Feuerwehr da ein generelles Fass auf macht und früher oder später auch an den Bestand will, während die BVG wohl noch immer glaubt das Ding aussitzen zu können, statt eine generelle Übereinkunft zu finden.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Hatten wir schon mal die Frage, welche für Feuerwehren gültige Neuregelung die Bedenken der Berliner Feuerwehr auslöst? Noch vor 10 Jahren war an die Art dieser Bedenken ja noch nicht zu denken.
Zitat
nicolaas
Bemerkenswert ist der erneute Konflikt mit der Feuerwehr auch deswegen, weil es bei der geplanten Neubautrasse der Linie 21 durch die Friedrichshainer Sonntagstraße zum Bahnhof Ostkreuz bereits eine abschließende Einigung gibt. Es geht darum, wie Stromüberschläge von der Oberleitung auf Leiterwagen oder Hubrettungsfahrzeuge ausgeschlossen werden können, die bei einem Brand zur Löschung oder Evakuierung von Menschen eingesetzt werden.

»Das Abschalten der Fahrleitung im betroffenen Speisebereich eines Feuerwehreinsatzes erfolgt grundsätzlich wie bisher im gesamten Straßenbahnnetz per Fernabschaltung der Fahrspannung durch die Technische Leitstelle der BVG«, heißt es in einer »nd« vorab vorliegenden Antwort der Senatsverkehrsverwaltung auf eine Anfrage des Linke-Verkehrspolitikers Kristian Ronneburg.

»Allerdings soll es im Bereich der Neubaustrecke Ostkreuz mehrere Erdungsschalter als neue Sonderkonstruktion für die Fahrleitungsanlagen geben, die sich durch die Feuerwehr-Einsatzkräfte vor Ort bedienen lassen werden«, heißt es weiter. Damit könne die Hilfsfrist der Berliner Feuerwehr »besser eingehalten werden«. Warum so eine Lösung nicht auch in der Dörpfeldstraße möglich sein sollte, bleibt offen.

[www.nd-aktuell.de]
Zitat
phönix
Einwendungen der Berliner Feuerwehr betreffen die Sicherstellung von Rettungswegen an diversen Häusern in der Dörpfeldstraße, insbesondere im Hinblick auf den Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen

[www.tagesspiegel.de]

Umbau der Dörpfeldstraße findet zunächst ohne BVG statt. Bauvorhaben werden entkoppelt.

Oh je, echt jetzt? Was soll denn diese blödsinnige - und im Endeffekt ja auch deutlich kostensteigernde - Flickschusterei denn jetzt wieder genau bringen, und wem?

Zitat
Cornelius
Das klingt ja sehr nach dem "Sonntagstraßen-Argument" der Feuerwehr.

Das scheint leider in der Tat so zu sein... :-(

Als gebürtiger Würzburger kann ich da nur wieder mein "Augustinerstraßen-Argument" entgegenhalten und ergänzen, dass mensch es dort in 2022 sogar geschafft hat, eine Neubaustrecke durch die gegenüber der Dörpfeldstraße sogar noch schmalere Theaterstraße planfeststellen zu lassen - und das im tiefschwarzen Bayern. Vielleicht sollten sich die zuständigen Untergebenen der Damen Bonde und Spranger respektive des Herrn Falk einmal mit ihren Analoga bei Stadtwerken bzw. Berufsfeuerwehr Würzburg unterhalten.

Wo ein Wille ist, findet sich nämlich meist auch der zielführende Weg...

#Bondemussweg

Viele Grüße
Arnd
Vielleicht sollte man die Forderungen der Feuerwehr mal rechtlich prüfen lassen sonst kommen wirklich noch Forderungen von Stillegungen auf.
Zitat
Arnd Hellinger
Umbau der Dörpfeldstraße findet zunächst ohne BVG statt. Bauvorhaben werden entkoppelt.

Oh je, echt jetzt? Was soll denn diese blödsinnige - und im Endeffekt ja auch deutlich kostensteigernde - Flickschusterei denn jetzt wieder genau bringen, und wem?

Steht im Artikel. Wenn jetzt der Bezirk die Straße nicht umbaut, verfallen die Fördermittel dafür.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 23.06.2026 23:26 von phönix.
Und wo kommen dann die Fördermittel für den Einbau der Tram her?
Zitat
Nordender
Vielleicht sollte man die Forderungen der Feuerwehr mal rechtlich prüfen lassen sonst kommen wirklich noch Forderungen von Stillegungen auf.

Hättest Du denn einen Verwaltungsrechtsanwalt oder Professor für Öffentliches Recht (jeweils m/w/d) in Deiner Familie, der/die/das evtl. bereit wäre, Dir so ein Gutachten außerhalb der Gebührenordnung in seiner/ihrer Freizeit zu fertigen? Wenn nicht, bist Du da schnell bei vier- bis fünfstelligen Beträgen...

Der übliche Weg - SenMVKU erlässt PFB unter Zurückweisung von der Feuerwehr erhobener Einwände und FW klagt dagegen - dürfte nämlich schon an der fehlenden Rechts- und Prozessfähigkeit der "Organisationseinheit Berliner Feuerwehr" scheitern. Denn die Feuerwehr ist - anders als etwa BVG, DB, Wasserbetriebe oder InfraVelo und (in Teilen) die Bezirksämter - eben keine eigenständige juristische Person, kann also selbst nicht klagen oder beklagt werden. Demzufolge müsste vorliegend also Frau Spranger gegen Frau Bonde (jeweils als Vertreterin ihrer beiden Senatsverwaltungen) klagen, was wiederum sowohl politisch als auch verfassungs- und verwaltungsrechtlich - nun ja...

Juristisch gangbar wäre nur der umgekehrte Weg, bei dem die BVG gegen einen für sie negativen - in seiner Ablehnung primär auf den Bedenken der FW beruhenden - PFB verwaltungsgerichtlich vorginge, politisch heikel wäre aber auch das und könnte zudem von interessierter Seite im Sinne von "Straßenbahn wichtiger als Menschenleben?" und "Wahnsinn: BVG verklagt Feuerwehr!" sozial-medial ausgeschlachtet werden.

Recht haben vs. Recht bekommen...

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Heidekraut
Und wo kommen dann die Fördermittel für den Einbau der Tram her?

Stadterneuerung und GVFG sind halt zwei verschiedene Töpfe...

Viele Grüße
Arnd
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