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Umbau Dörpfeldstraße Adlershof
geschrieben von merlinbt01 
Das ist auf einer Landstraße, die nur aus zwei mal einer Fahrspur besteht, nicht möglich.
Zitat
Heidekraut
Dazu müsste dann der Farradfahrer erstmal eine Fahrerlaubnis machen. Woher soll er's sonst wissen und beherrschen.

Die StVO ist ja kein Geheimnis, in das man nur in Fahrschulen eingeweiht darf. Es steht jedem frei, sich die Kenntnisse darüber autodidaktisch anzueignen. Ganz grundsätzlich stimme ich Dir aber zu. Ich beobachte immer wieder Menschen, die allergrößte Schwierigkeiten im Umgang mit einfachen Fahrbahnmarkierungen wie Pfeile oder Haltlinien haben. Dem könnte man mit einem Pflichtbesuch einer Fahrschule begegnen, obwohl dies auch bei Fahrschulabsolventen offenbar nicht immer zuverlässig funktioniert.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Tramy1
Genau so wenig erlaubt, Fahrrad freihändig oder nur mit einer Hand am Lenker zu fahren.

Demnach ist das Abbiegen auf einem Fahrrad mindestens dreiarmigen Menschen vorbehalten?

Nicht nur das. An Stoppschildern und roten Ampeln dürfen nur Aktobaten anhalten, die ihr Fahrrad auch im Stillstand ausbalancieren können, ohne die Füße von den Pedalen zu nehmen.
Zitat
Heidekraut
Das ist auf einer Landstraße, die nur aus zwei mal einer Fahrspur besteht, nicht möglich.

Es ist auf keiner Fahrspur möglich, einen Radfahrer rechtskonform zu überholen, ohne die Spur zu verlassen.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
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Heidekraut
Das ist auf einer Landstraße, die nur aus zwei mal einer Fahrspur besteht, nicht möglich.

Das stimmt, dennoch werden Radfahrende auf solchen Straßen oft durch Autofahrende überholt. Leider werden diese Verstöße in den seltensten Fällen trotz der oft damit einhergehenden Gefährdung geahndet.

Zitat
VvJ-Ente
Wenn zwei Radfahrer nebeneinander fahren, ist das in den meisten Straßen keine Behinderung. Auch einzelne Radfahrer dürfen unter Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstands nicht ohne Spurwechsel überholt werden. Und wenn ich als Autofahrer die rechte Spur ohnehin zum Überholen verlassen muss, kann dort auch noch ein zweiter Radfahrer daneben fahren. Behindert werden nur Autofahrer, die einen großen Haufen auf alle Regeln setzen und im Zentimeterabstand überholen.

Jein, wenn man die Regel außerorts eng auslegt, darf man bei zwei nebeneinander fahrenden Rädern häufig nicht mal überholen, wenn man komplett auf die Gegenspur ausweicht. Dennoch wiegt die Gefährdung, wenn man es dennoch tut, schwerer als die Behinderung durch die Radfahrenden.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 01.06.2026 18:25 von Lopi2000.
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Lopi2000
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Heidekraut
Das ist auf einer Landstraße, die nur aus zwei mal einer Fahrspur besteht, nicht möglich.

Das stimmt, dennoch werden Radfahrende auf solchen Straßen oft durch Autofahrende überholt. Leider werden diese Verstöße in den seltensten Fällen trotz der oft damit einhergehenden Gefährdung geahndet.

Zitat
VvJ-Ente
Wenn zwei Radfahrer nebeneinander fahren, ist das in den meisten Straßen keine Behinderung. Auch einzelne Radfahrer dürfen unter Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstands nicht ohne Spurwechsel überholt werden. Und wenn ich als Autofahrer die rechte Spur ohnehin zum Überholen verlassen muss, kann dort auch noch ein zweiter Radfahrer daneben fahren. Behindert werden nur Autofahrer, die einen großen Haufen auf alle Regeln setzen und im Zentimeterabstand überholen.

Jein, wenn man die Regel außerorts eng auslegt, darf man bei zwei nebeneinander fahrenden Rädern häufig nicht mal überholen, wenn man komplett auf die Gegenspur ausweicht. Dennoch wiegt die Gefährdung, wenn man es dennoch tut, schwerer als die Behinderung durch die Radfahrenden.

Wenn man die Regeln noch enger auslegt, darf man auch einen einzelnen Radfahrer nicht überholen, 1,5m Abstand heißt bei den meisten Spuren: ab auf eine andere Spur zur Wahrung des Sicherheitsabstands. Absurderweise wäre dann das Nebeneinanderfahren dann wieder legal, denn wenn der Autler zum Überholen von zwei hinternander her fahrenden Radlern und bei zwei nebeneinander fahrenden Radlern auf eine andere Spur wechseln muss, dann ist das Nebeneinanderfahren keine Behinderung.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 01.06.2026 18:44 von Nemo.
Zitat
Nemo
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Lopi2000
Jein, wenn man die Regel außerorts eng auslegt, darf man bei zwei nebeneinander fahrenden Rädern häufig nicht mal überholen, wenn man komplett auf die Gegenspur ausweicht. Dennoch wiegt die Gefährdung, wenn man es dennoch tut, schwerer als die Behinderung durch die Radfahrenden.

Wenn man die Regeln noch enger auslegt, darf man auch einen einzelnen Radfahrer nicht überholen, 1,5m Abstand heißt bei den meisten Spuren: ab auf eine andere Spur zur Wahrung des Sicherheitsabstands. Absurderweise wäre dann das Nebeneinanderfahren dann wieder legal, denn wenn der Autler zum Überholen von zwei hinternander her fahrenden Radlern und bei zwei nebeneinander fahrenden Radlern auf eine andere Spur wechseln muss, dann ist das Nebeneinanderfahren keine Behinderung.

Das habe ich ja weiter oben bereits ausgeführt. Allerdings beträgt außerorts der Abstand zwei Meter.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
Lopi2000
Zitat
Heidekraut
Das ist auf einer Landstraße, die nur aus zwei mal einer Fahrspur besteht, nicht möglich.

Das stimmt, dennoch werden Radfahrende auf solchen Straßen oft durch Autofahrende überholt. Leider werden diese Verstöße in den seltensten Fällen trotz der oft damit einhergehenden Gefährdung geahndet.

Das wäre ja eine vollständige Stillegung sämtlichen Verkehrs, außer als Fahrradstraße. Das zeigt die Sinnlosigkeit dieser Regelungsänderung. Ich habe in der Fahrschule gelernt, Fahrräder drüfen grundsätzlcih nicht nebeneinanderfahren und seitdem nie wieder eine Fahrschule besucht. Und nun?
Zitat
Nemo
Wenn man die Regeln noch enger auslegt, darf man auch einen einzelnen Radfahrer nicht überholen, 1,5m Abstand heißt bei den meisten Spuren: ab auf eine andere Spur zur Wahrung des Sicherheitsabstands. Absurderweise wäre dann das Nebeneinanderfahren dann wieder legal, denn wenn der Autler zum Überholen von zwei hinternander her fahrenden Radlern und bei zwei nebeneinander fahrenden Radlern auf eine andere Spur wechseln muss, dann ist das Nebeneinanderfahren keine Behinderung.

Doch: die Regelbreite für eine innerstädtische Sammelstraße beträgt 6,5m. Dann man da mal vom rechten Fahrbahnrand aus rechnet: Abstand zu parkenden Kfz (1m) + Lenkerbreite mit "Spiel" (1m) + Mindestabstand beim Überholen (1,5m) = 3,5m von den parkenden Kfz darf die rechte Seite eines überholenden Kfz sein. Somit reicht es aus, beim Überholen vollständig auf die linke Spur zu wechseln und dabei etwas links der Mitte dieser Spur zu fahren.

Fahren dagegen 2 Räder nebeneinander, kommen nochmal die Lenkerbreite mit "Spiel" (1m) + der Mindestabstand, in dem Räder nebeneinander fahren sollten (0,75m) dazu. Das überholende Kfz müsste also 5,25m Abstand von den rechts parkenden Kfz halten. Da dies bei einer Fahrbahnbreite von 6,50m selbst für Motorräder nur innerhalb der Dooringzone der parkenden Kfz gegenüber möglich wäre, dürfen Kfz in diesem Fall hier gar nicht überholen und würden somit durch die nebeneinanderfahrenden Räder behindert.

Dies bedeutet allerdings nicht, dass dadurch das Recht besteht, dennoch zu überholen. Bei einer Kontrolle würde das Nebeneinanderfahren mit Behinderung mit 20 Euro geahndet, das Überholen mit der einhergehenden Gefährdung dagegen mit 80 Euro + 1 Punkt.
Zitat
Heidekraut
Das wäre ja eine vollständige Stillegung sämtlichen Verkehrs, außer als Fahrradstraße. Das zeigt die Sinnlosigkeit dieser Regelungsänderung. Ich habe in der Fahrschule gelernt, Fahrräder drüfen grundsätzlcih nicht nebeneinanderfahren und seitdem nie wieder eine Fahrschule besucht. Und nun?

Nicht erwischen lassen oder Punkte sammeln und zahlen oder freiwillig in einer Fahrschule ein paar Stunden zum Auffrischen nachholen oder selbst recherchieren. Was auch immer: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und Verkehrsteilnehmende haben sich über die aktuell geltenden Regeln selbständig zu informieren.
Ich mach ne Fahrradschule auf.
Zitat
Lopi2000


Dies bedeutet allerdings nicht, dass dadurch das Recht besteht, dennoch zu überholen. Bei einer Kontrolle würde das Nebeneinanderfahren mit Behinderung mit 20 Euro geahndet, das Überholen mit der einhergehenden Gefährdung dagegen mit 80 Euro + 1 Punkt.

Gibts eigentlich noch ein zweites Land mit solch sinnlosen und übertriebenen Regeln, die man ohnehin kaum kontrollieren kann? Reicht nicht einfach, nehmt Rücksicht aufeinander. Das gilt auch für Fahrräder.
Zitat
Heidekraut
Gibts eigentlich noch ein zweites Land mit solch sinnlosen und übertriebenen Regeln, die man ohnehin kaum kontrollieren kann? Reicht nicht einfach, nehmt Rücksicht aufeinander.

Reichte das, gäbe es diese ganzen Regeln in demokratisch regierten Rechtsstaaten wie Deutschland - hier muss nämlich jedweder Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte gerichtsfest begründet werden - mit Sicherheit nicht, aber die wissenschaftlich gesicherte Erfahrung scheint leider das Gegenteil gezeigt zu haben.

So einfach ist das.

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Heidekraut
Zitat
Lopi2000


Dies bedeutet allerdings nicht, dass dadurch das Recht besteht, dennoch zu überholen. Bei einer Kontrolle würde das Nebeneinanderfahren mit Behinderung mit 20 Euro geahndet, das Überholen mit der einhergehenden Gefährdung dagegen mit 80 Euro + 1 Punkt.

Gibts eigentlich noch ein zweites Land mit solch sinnlosen und übertriebenen Regeln, die man ohnehin kaum kontrollieren kann? Reicht nicht einfach, nehmt Rücksicht aufeinander. Das gilt auch für Fahrräder.

Natürlich gibt es die, dabei wird i.d.R. auch dort ein Abstand von 1,5 m gefordert. Es geht in allen Ländern vermutlich weniger darum, diejenigen abzukassieren, die nur 1,49 m Abstand halten, sondern drastische Verstöße zu sanktionieren.
Zitat
Heidekraut
Ich mach ne Fahrradschule auf.

Mach gleich noch ne Fußgängerschule mit auf... 😉



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 01.06.2026 22:14 von PassusDuriusculus.
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Tramy1
Genau so wenig erlaubt, Fahrrad freihändig oder nur mit einer Hand am Lenker zu fahren.

Demnach ist das Abbiegen auf einem Fahrrad mindestens dreiarmigen Menschen vorbehalten?

Zum Abbiegen ist das ausstrecken des Armes in die vorgesehene Fahrtrichtung zwischengend vorgeschrieben. Fahrtrichtung zum abbiegen somit anzeigen. Das weißt auch du.
Das mit dem "Freihändig" fahren ist das "immer" freihändig fahren gemeint und das weißt auch du.
@all
Das die Regel geändert wurde mit dem nebenher fahren mit dem Fahrrad, ist mir neu, gebe ich zu. Auch ich hatte es damals in der Fahrschule so gelernt, das dieses nicht erlaubt ist. Danke für diese Info.
Aber, von ca. 100 (als beispiel), hält sich von den Radfahrern 5 an die StVO.

GLG.................Tramy1



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.06.2026 08:40 von Tramy1.
...bitte löschen....
Danke

GLG.................Tramy1



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.06.2026 08:37 von Tramy1.
Zitat
Tramy1
Das die Regel geändert wurde mit dem nebenher fahren mit dem Fahrrad, ist mir neu, gebe ich zu. Auch ich hatte es damals in der Fahrschule so gelernt, das dieses nicht erlaubt ist.

Naja, allzu groß waren die Änderungen bei dieser Regelung in der StVO aber nie.

Die von Heinrich Himmler unterzeichnete erste StVO sagte dazu in § 28: "Die Radfahrer müssen grundsätzlich einzeln hin­ter­ein­an­der fah­ren. Sie kön­nen zu zweit ne­ben­ein­an­der fah­ren, wenn der Ver­kehr hier­durch nicht ge­fähr­det oder be­hin­dert wird."

1970 hieß es ziemlich unverändert in § 2 (4): "Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird."

Seit 2020 lautet § 2 (4): "Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden."

Eigentlich wurde da nur die Satzstellung verändert, um das Nebeneinanderfahren nicht mehr als völlig unerwünscht darzustellen, der Satzinhalt ist gleich geblieben.
Sagen wir mal so, in der Fahrschule wird ja auch nicht die ganze StVO durchgegangen.
Tatsächlich konnte ich meinem Fahrlehrer noch eine Sache beibringen.
Und in meiner ganzen Fahrschulzeit wurde zum Beispiel auch nie erwähnt, dass eine von hinten kommende Straßenbahn Vorrang hat, wenn man selbst abbiegt...
Zitat
PassusDuriusculus
Sagen wir mal so, in der Fahrschule wird ja auch nicht die ganze StVO durchgegangen.

Das schon, aber es sollte auch nichts falsches beigebracht werden. Leider fahren ja nicht wenige Autofahrende ohnehin schon so als wäre schon das Fahrrad auf der Straße ein Fehler, den es mittels ihres Fahrstils zu bekämpfen gilt.
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