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[MoPo] U-Bahnhof Mohrenstr. soll umbenannt werden...
geschrieben von micha774 
Au man, er hört nicht auf. Lies dir noch mal alles in Ruhe durch. Ich kau dir nicht alles vor. Ich gehe arbeiten und habe nicht ständig Zeit für dich.
Damit ich noch mal feststelle, dass du leider Meinung mit Ahnung verwechselst? Da wissen wir leider alle bereits.
Sag mal hast du eine Aufmerksamkeitsstörung? Außer blöden Kommentaren und abperlende Beleidigungen bringst du ja hier im Forum auch nichts informatives zutage. Extra für dich:

Zitat
GraphXBerlin
Ich persönlich finde es sehr bedenklich, dass eine einzige Person mehr Stimmgewalt hat als mehrere Hundert. Alleine schon die Verhältnismäßigkeit.

Zitat
Wutzkman
Ich persönlich finde es zwar nicht verwunderlich, aber dennoch sehr bedenklich, dass du noch immer denkst, eine einzige Person hätte dort mehr Stimmgewalt als alle anderen.
Nochmal für dich in leichter Sprache:
Die Gesetze gelten für alle Menschen. Niemand ist ausgeschlossen. Jeder darf sich auf die Gesetze berufen und sie für sich nutzen. Jeder darf sich auf die Regeln verlassen.

Der Auslöser. Was soll diese Antwort? Natürlich hat diese Person, und nicht ein Kiez, es bewirkt, dass dort früher Schicht im Schacht ist.
Was faselst Du dann mit Gesetzen? Ja, gelten für alle Menschen. Ach nee. Gesetze heißen aber nicht, dass sie für einzelne Personen gegen eine Gemeinschaft anzuwenden sein müssen / sollen. Andernfalls müsste die komplette Stadt um 22 Uhr die Bürgersteige hochklappen.
Zitat
GraphXBerlin
Natürlich hat diese Person, und nicht ein Kiez, es bewirkt, dass dort früher Schicht im Schacht ist.

Die Aussage, dass eine einzige Person allein zur jetzigen Situation beigetragen hätte, ist die eigentlich irgendwie belegbar?

~~~~~~
"Ach, das Holz hier? Ich glaube, Eiche, aber nagelt mich nicht drauf fest."
Nein, das ist einfach das typische Playbook. Fakten ignorieren und die falsche Behauptung immer wiederholen. Ist dasselbe wie "die Machthaber in Friedrichshain" oder "die Grünen sind schuld, dass die S-Bahn in Teilnetzen ausgeschrieben werden muss".
Anstatt wieder dieses "Fakten ignorieren"-Gefasel kannst du mich gerne aufklären. Es ist mein Stand der Dinge die mir so mehrfach zugetragen worden sind. Wenn du da andere "Fakten" hast, immer her. Dann kann ich mich und viele andere gerne korrigieren.
Zitat
GraphXBerlin
Anstatt wieder dieses "Fakten ignorieren"-Gefasel kannst du mich gerne aufklären. Es ist mein Stand der Dinge die mir so mehrfach zugetragen worden sind. Wenn du da andere "Fakten" hast, immer her. Dann kann ich mich und viele andere gerne korrigieren.

Es mag ja sein, dass es die Klage eines einzelnen Menschen war, die zu den Auflagen geführt hat. Dennoch basiert der Erfolg dieser Klage auf bundeseinheitlichen Gesetzen, die von den Repräsentierenden der rund 50 Mio. Wählenden von rund 60 Mio. Wahlberechtigten beschlossen wurden. Vermutlich ist zwar die Aussage der gewählten Partei zu einem Detail des Bundesimmissionsschutzgesetzes keine allzu zentrales Entscheidungskriterium für die Stimmabgabe, dennoch ist es aber die verfassungsgemäße Vorgehensweise, dass solche Gesetze im Bundestag beschlossen und dann von den Verwaltungen entsprechend angewandt und von den Gerichten ggf. überprüft werden.
Zitat
def
Montenegro: man könnte ja statt des italienischen auch einen deutschsprachigen Namen benutzen.

Ein entscheidendes Kriterium für irgendwelche Fremdbezeichnungen ist ja immer die Frage, wie handhabt es die betroffene Person (oder hier der betroffene Staat) selbst. So verwendet z.B. auch die englischsprachige Website der montenegrinischen Regierung die italienischsprachige Version des Namens, was wohl zum einen mit der leichteren internationalen Aussprache und zum anderen mit der historisch guten Beziehung zu Italien im Allgemeinen und Venedig im Speziellen zu tun hat. Außerdem ist der analoge deutsche Name "Schwarzenberg", der im 19.Jh. mal genutzt wurde, als Name für eine Stadt und verschiedene prominente Personen schon "ganz gut ausgelastet".
Zitat
GraphXBerlin
Gesetze heißen aber nicht, dass sie für einzelne Personen gegen eine Gemeinschaft anzuwenden sein müssen / sollen. .

Ähm wenn du jetzt angefahren wirst und verletzt bist, darfst du als einzelne Person nicht dein Recht gegen die Gemeinschaft anwenden, dass sich Verkehrsteilnehmer gefälligst an die Gesetze halten sollen?


Bisher war ich ja bei dir, dass wir als Gesellschaft aushalten müssen,.wenn andere Leute gesittet feiern, aber doch Gesetze gelten für jede einzelne Person "gegen eine Gemeinschaft" Sonst könnte ja eine Gemeinschaft entscheiden eine einzelne Person wegen ihrer grünen Augen zu schädigen.
Zitat
Lopi2000
Ein entscheidendes Kriterium für irgendwelche Fremdbezeichnungen ist ja immer die Frage, wie handhabt es die betroffene Person (oder hier der betroffene Staat) selbst.

Die Einwohner dieser Republik nennen ihr Land Црна Гора bzw. Crna Gora. Vielleicht ist es ihnen egal, wiue andere Völker ihr Land nennen, solange es nicht beleidigend ist. Wir nennen uns z.B. Deutsche, und so weit ich weiß, stört sich hier keiner daran, dass wir anderswo Germans, Allemands, Nemzy oder Saksalaiset genannt werden.

Gruß
Micha

Zitat
PassusDuriusculus
Zitat
GraphXBerlin
Gesetze heißen aber nicht, dass sie für einzelne Personen gegen eine Gemeinschaft anzuwenden sein müssen / sollen. .

Ähm wenn du jetzt angefahren wirst und verletzt bist, darfst du als einzelne Person nicht dein Recht gegen die Gemeinschaft anwenden, dass sich Verkehrsteilnehmer gefälligst an die Gesetze halten sollen?


Bisher war ich ja bei dir, dass wir als Gesellschaft aushalten müssen,.wenn andere Leute gesittet feiern, aber doch Gesetze gelten für jede einzelne Person "gegen eine Gemeinschaft" Sonst könnte ja eine Gemeinschaft entscheiden eine einzelne Person wegen ihrer grünen Augen zu schädigen.

Ich denke du hast es als einer der Wenigen schon verstanden. Es geht mir um diesen Fall der Ruhestörung. Eine Person fühlt sich gestört. Da kann es ja nicht sein, dass ihm ein bestehendes Gesetz dsbzgl. Recht gibt. Wenn sich mehrere Anwohner beschweren kann man durchaus die Verhältnismäßigkeit prüfen. Aber nicht bei ein oder zwei Personen. Und nach meinem Kenntnisstand mehrerer Anwohner war eine Person ausschlaggebend für die zeitliche Begrenzung.

(So und nicht anders habe ich es Seiten vorher kurz erwähnt. Das dies ewig und mit Links in eine andere Richtung diskutiert wird ist schon beachtlich)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 01.09.2025 08:10 von GraphXBerlin.
Es ist zwar Zeitverschwendung, weil du offenbar überhaupt nicht verstehst wie ein Rechtsstaat funktioniert, aber ich habe gerade nichts besseres zu tun.

Es gibt für alle Menschen in Deutschland gültige Lärmschutzgesetze, die regeln, dass bestimmte Grenzwerte an Lautstärke nicht überschritten werden dürfen. Zwischen 22 und 6 Uhr und Sonntags sind diese Grenzwerte noch einmal niedriger. Dabei ist völlig wumpe, ob diese Grenzwerte durch Weinfeste, Volksreden, Rasenmäher oder Autos überschritten werden. Bleibt die Lautstärke unter den bundesweit gültigen Grenzwerten ist es auch völlig egal, ob sich einer, zwei oder zehntausend Menschen durch die "Lärmquelle" gestört fühlen.

Ich kenne für solche Konflikte zwei Lösungen: zum einen kenne ich es von großen Baumaßnahmen, die ein durcharbeiten nachts und am Wochenende erfordern, dass Anwohnern in dem Bereich, in dem Grenzwerte überschritten werden, für die Zeit ein anderes Quartier, beispielsweise ein Hotelzimmer angeboten wird. Das kommt hier, bei einer monatelangen Veranstaltung natürlich nicht infrage. Als zweite Möglichkeit habe ich in Gartenlokalen oder Biergärten schon gesehen, dass die Betreiber an den Tischen kleine Lärmampeln aufgestellt hatten. Das ist nichts anderes als ein Lautstärkemesser, bei dem bei Überschreitung eines eingestellten Grenzwertes ein rotes Licht angeht. Wenn nun an einem Tisch die Ampel auf Rot schaltete, kam das erste Mal ein Kellner an den Tisch und bat auf die Lautstärke zu achten, beim zweiten Mal brachte er direkt die Rechnung mit und verwies diese Gäste aus dem Lokal. Auf die Art konnten ruhige Gäste noch bis weit nach Mitternacht im Außenbereich bedient werden. Warum der Betreiber des Weinfestes diese Möglichkeit nicht ergriffen hat, weiß ich nicht. Entweder war der Umsatz nach 22 Uhr und sonntags nicht groß genug, dass sich die Investition gelohnt hätte, oder er hat gewusst, dass sich genug Dumme finden, die das Märchen von dem einzelnen, der ein ganzes Viertel terrorisiert, glauben.
Zitat
GraphXBerlin
Eine Person fühlt sich gestört. Da kann es ja nicht sein, dass ihm ein bestehendes Gesetz dsbzgl. Recht gibt. Wenn sich mehrere Anwohner beschweren kann man durchaus die Verhältnismäßigkeit prüfen. Aber nicht bei ein oder zwei Personen. Und nach meinem Kenntnisstand mehrerer Anwohner war eine Person ausschlaggebend für die zeitliche Begrenzung.

Das Runterbrechen des Sachverhalts auf die eine Person ist, wie dir mehrfach erläutert wurde, Blödsinn. Das Gesetz galt nicht der einen Person, sondern das Gericht hat festgestellt, dass die Grenzwerte überschritten wurden. Auf diese darf sich jedermann berufen! Nur hatte die eine Person den Hintern in die Hose, das Recht auch juristisch einzufordern.
Zitat
Florian Schulz
Auf diese darf sich jedermann berufen! Nur hatte die eine Person den Hintern in die Hose, das Recht auch juristisch einzufordern.

... eher das Geld in der Tasche ;-)

Hintern in der Hose habe ich auch 😇
Zitat
VvJ-Ente
Nein, das ist einfach das typische Playbook. Fakten ignorieren und die falsche Behauptung immer wiederholen. Ist dasselbe wie "die Machthaber in Friedrichshain" oder "die Grünen sind schuld, dass die S-Bahn in Teilnetzen ausgeschrieben werden muss".

Die da oben hast du noch vergessen.
Zitat
VvJ-Ente
Es ist zwar Zeitverschwendung, weil du offenbar überhaupt nicht verstehst wie ein Rechtsstaat funktioniert...
Danke für deine Erklärung. Habe ich nicht benötigt. Ich denke ich weiß wie ein Rechtsstaat funktioniert. Aber immer wieder erheiternd. Was einige hier nicht verstanden haben ist, dass ich weniger eine Frage gestellt habe als vielmehr, dass ich mit diesem Gesetz nicht gänzlich einverstanden bin. Gibt es überhaupt Ausnahmen? Es zeigt hier mal wieder schön die Unverhältnismäßigkeit. Obwohl die Mehrheit kein Problem mit dem Fest hat (so wie seit Jahrzehnten!) wird angestossen durch eine (!) Beschwerde eine Messung getätigt. Und man stellt plötzlich fest es ist ja hier zu laut. Applaus für den mit dem Arsch in der Hose (lt. Arnd)
Das ist das neue Berlin. Unbedingt die Kultur bewahren und fördern. Feiern gerne aber nicht vor meinem Fenster. Nicht mehr und nicht weniger war schon mit meinem ersten Posting gesagt.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.09.2025 00:45 von GraphXBerlin.
Zitat
GraphXBerlin
Gibt es überhaupt Ausnahmen? Es zeigt hier mal wieder schön die Unverhältnismäßigkeit. Obwohl die Mehrheit kein Problem mit dem Fest hat (so wie seit Jahrzehnten!) wird angestossen durch eine (!) Beschwerde eine Messung getätigt.

Ja, es würde auch ohne Beschwerde klappen, wenn das Bezirksamt von sich aus sauber arbeiten würde. Die Lärmschutzrichtlinien sind kein "nice to have", sondern eine wichtige Maßnahme zum verfassungsrechtlich garantierten Schutz der körperlichen Unversehrtheit.

Ich finde es problematisch genug, dass immer mehr öffentliche Plätze in Berlin durch kommerzielle Veranstalter wochen- bis monatelang in Beschlag genommen werden. Der Weinbrunnen ist zwar ja ganz nett, aber was viele Großcaterer da inzwischen aufziehen, möchte ich auch nicht vor meinem Schlafzimmer haben. Außerdem ist es nicht Aufgabe des Bezirksamtes, zu prüfen, ob eine Veranstaltung ganz nett ist, sondern ob sie in der Lage ist, die Lärmgrenzwerte einzuhalten. Kombiniert mit Alkoholausschank klappt das erfahrungsgemäß selten.

Für kurze Veranstaltungen gibt es natürlich auch die Möglichkeit, Ausnahmen zu beantragen, etwa dass Livemusikbühnen oder Fernsehleinwände länger betrieben werden dürfen. Für monatelange Veranstaltungen scheiden solche Ausnahmen aber natürlich aus oder der Veranstalter müsste allen Lärmbetroffenen für die gesamte Zeit adäquate alternative Übernachtungsmöglichkeiten anbieten.
Zitat
GraphXBerlin
Obwohl die Mehrheit kein Problem mit dem Fest hat

Das weißt du doch gar nicht. Außerdem stellen Mehrheits- und Minderheitsverhältnisse kein Maßstab dar, ob Gesetzesbrüche sanktioniert werden dürfen. Der Veranstalter hatte die Jahre zuvor offenbar Glück, dass sich keiner juristisch erfolgreich beschwert hat. Daraus kann man aber nicht schließen, dass es keine Beschwerden gab.
Zitat
Florian Schulz
Außerdem stellen Mehrheits- und Minderheitsverhältnisse kein Maßstab dar, ob Gesetzesbrüche sanktioniert werden dürfen.

Das wollte ich schon die ganze Zeit einwerfen. Es könnten sonst ja auch beispielsweise die Wartenden an einer roten Ampel darüber abstimmen, ob sie das Rotlicht mißachten oder auf Grün warten.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Jetzt weiß ich, warum ein gewisser User fragt, warum Kinder nach Einbruch der Dunkelheit überhaupt draußen sind - damit Weinfest-Besuchende sturzbetrunken Auto fahren können.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.09.2025 11:10 von def.
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