Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert
Übergangs-Fahrschein für die 1. Klasse im VBB
geschrieben von DaniOnline 
Zitat
Logital
Zitat
TomB
Bei den Fahrradkarten ist es so, dass wenn ein DB (Grund-)Fahrschein verwendet
wird, man eine DB-Fahrradkarte und wenn ein VBB-Fahrschein verwendet wird, man
eine VBB-Fahrradkarte benötigt, siehe z. B. hier:
[www.bahn.de]

Im Grundstz darf an nicht mixen. ABer kein Grundsatz ohne Ausnahme:

Auf dem Brandenburg Berlin Ticket darf ein Fahrrad unter Nutzung von VBB Fahrradkarten mitgenommen werden.

Ich habe mich schon oft über diesen abstrusen kundenfeindlichen (und im Grund auch personalfeindlichen!) Schwachsinn mit dem Fahrradkartenmixverbot aufgeregt.

Streng ausgelegt führt es zur Abzocke; wenn man eine Tour per Bahn und Rad über die Landesgrenze macht. Wenn man hin per Bahn und Fahrschein nach DB-Tarif über die Landesgrenze fährt, braucht man eine DB-Fahrradtageskarte, wenn man zurück aber nur im VBB-Tarifgebiet fährt, nutzt die einem gar nichts mehr.

Andere Abstrusität: ich habe oft eine VBB-Fahrradmonatskarte. Wenn ich aus irgendeinem Grund mit einem DB-Ticket fahre (solche Fälle kann es durchaus geben) kann ich mir bei bissigem Zugpersonal durchaus tarifkonform jemanden suchen, der mit einem VBB-Ticket im Zug unterwegs ist. Meine Fahrradmonatskarte ist ja übertragbar, mein Fahrrad sowieso.

Im ersten Fall wäre das formal tarifwidrig, wenn ich mir zur DB-Fahrradtageskarte jemanden im Zug suchen würde, der eine DB-Fahrkarte hat (die DB-Fahrradtageskarte ist nicht übertragbar). Allerdings werden DB-Fahrradtageskarten *ohne* Warnhinweis, dass sie auf VBB-Relationen nicht gelten würden, von den nur VBB verkaufenden Automaten der S-Bahn Berlin verkauft!
Darauf würde ich im Zweifel verweisen. Bisher ging das allerdings ohne größere Konflikte mit dem ZuB, allenfalls leichtem Gemaule.

Was soll also dieses Mixverbot, wenn es jeder Insider leicht umgehen kann?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 16.07.2020 10:15 von Global Fisch.
Zitat
Global Fisch
Was soll also dieses Mixverbot, wenn es jeder Insider leicht umgehen kann?

Ist das eigentlich irgendwo eindeutig schriftlich definiert oder geht es daraus hervor, dass es keine Regelung dafür gibt?
Oder anders: ist das Kombinieren von DB- und VBB-Fahrkarten verboten oder nicht erlaubt?
Zitat
def
Zitat
Global Fisch
Was soll also dieses Mixverbot, wenn es jeder Insider leicht umgehen kann?

Ist das eigentlich irgendwo eindeutig schriftlich definiert oder geht es daraus hervor, dass es keine Regelung dafür gibt?
Oder anders: ist das Kombinieren von DB- und VBB-Fahrkarten verboten oder nicht erlaubt?

Im Internet steht's, TomB hatte den Link genannt:

DB
Danke - den Link hatte ich in der Tat übersehen. Aber er beantwortet die Frage auch nur in Bezug auf Fahrräder.
Zitat
def
Danke - den Link hatte ich in der Tat übersehen. Aber er beantwortet die Frage auch nur in Bezug auf Fahrräder.

In der Welt der Tariftheoretiker fahren Menschen immer von A nach B. Für alle Fälle sollte es ausschließlich einen Tarif oder sagen wir Tarifwerk geben, nie zwei oder gar drei. Daher stellt sich denen die Frage nicht.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Der VBB hat auf meine Frage wie folgt geantwortet:

„Übergangsfahrausweise für die 1. Klasse sind Haustarifbestandteile der DB Regio AG sowie der ODEG GmbH. Daher ist es gegenwärtig nicht möglich, über die VBB-Handyticket-App Übergangskarten zur Benutzung der 1. Wagenklasse zu erwerben. Bitte kaufen Sie dieses Ticket auf den bisherigen Vertriebswegen (Automat, Service, Zuzahlung im Zug).“
Komisch. Andere Haustarife wie die Kurzstrecke sind ja durchaus über die App buchbar.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
DaniOnline
Der VBB hat auf meine Frage wie folgt geantwortet:

„Übergangsfahrausweise für die 1. Klasse sind Haustarifbestandteile der DB Regio AG sowie der ODEG GmbH.“

Dann stellt sich natürlich die Frage, warum Haustarife nur mit VBB-Tickets, aber nicht mit anderen Fahrausweisen kombinierbar sind.
Zitat
Logital
Komisch. Andere Haustarife wie die Kurzstrecke sind ja durchaus über die App buchbar.

Die Kurzstrecke ist kein Haustarif, sondern Bestandteil des VBB-Tarifs, Teil B, Punkt 5, Unterpunkt 5.3.2.

Im Gegensatz zum 1.Klasse-Zusatz (nur im Regionalverkehr, nur DB und ODEG) gelten Kurzstrecke aber nicht im Regionalverkehr.

Die 1.Klasse-Zusatz ist in Teil D Punkt 23 als Haustarif der DB und ODEG aufgeführt.
Zitat
Global Fisch
Zitat
DaniOnline
Der VBB hat auf meine Frage wie folgt geantwortet:

„Übergangsfahrausweise für die 1. Klasse sind Haustarifbestandteile der DB Regio AG sowie der ODEG GmbH.“

Dann stellt sich natürlich die Frage, warum Haustarife nur mit VBB-Tickets, aber nicht mit anderen Fahrausweisen kombinierbar sind.

Im VBB-Tarif Teil D ist angegeben, welche Haustarife in Verbindung mit VBB-Fahrscheinen gelten.

Bei anderen Angeboten, die nicht zum VBB-Tarif zählen, müsste das demzufolge in diesem Tarif aufgeführt werden. Wenn es das dort nicht ist wird es vermutlich keine Anerkennung dafür geben.
Zitat
fatabbot
Zitat
Logital
Komisch. Andere Haustarife wie die Kurzstrecke sind ja durchaus über die App buchbar.

Die Kurzstrecke ist kein Haustarif, sondern Bestandteil des VBB-Tarifs, Teil B, Punkt 5, Unterpunkt 5.3.2.

Im Gegensatz zum 1.Klasse-Zusatz (nur im Regionalverkehr, nur DB und ODEG) gelten Kurzstrecke aber nicht im Regionalverkehr.

Die 1.Klasse-Zusatz ist in Teil D Punkt 23 als Haustarif der DB und ODEG aufgeführt.

Ach, guck an. Ist die Kurzstrecke aus dem Hause S-Bahn/BVG ausgezogen und in die offizielle VBB Gmeinschaft umgezogen? Wieder was gelernt.

In 5.3.2 heißt es: "Außerhalb des Tarifbereiches Berlin (Teilbereiche AB) gelten sie nur bei dem jeweils
ausgebenden Verkehrsunternehmen" Also gilt der jetzt auch bei allen Bus und Straßenbahnunternehmen in Berlin AB?

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 16.07.2020 16:00 von Logital.
Zitat
Logital
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Arec
Zumindest für das Brandenburg-Berlin-Ticket gibt es meines Wissens nach auch einen Klassenübergang.

Stümmpt. Gerade mal nachgesehen: Kostet 25 Euro unabhängig von der Personenanzahl.

Laut diesem Dokument 23€

[www.bahn.de]

Das ist interessant. Dann gehören die 25 Euro aus meiner Quelle in das leere Feld der Fahrpreistabelle im von Dir verlinkten Dokument. Schritt für Schritt haben wir dann also alles beisammen.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
Global Fisch
Ich habe mich schon oft über diesen abstrusen kundenfeindlichen (und im Grund auch personalfeindlichen!) Schwachsinn mit dem Fahrradkartenmixverbot aufgeregt.

Streng ausgelegt führt es zur Abzocke; wenn man eine Tour per Bahn und Rad über die Landesgrenze macht. Wenn man hin per Bahn und Fahrschein nach DB-Tarif über die Landesgrenze fährt, braucht man eine DB-Fahrradtageskarte, wenn man zurück aber nur im VBB-Tarifgebiet fährt, nutzt die einem gar nichts mehr.

Andere Abstrusität: ich habe oft eine VBB-Fahrradmonatskarte. Wenn ich aus irgendeinem Grund mit einem DB-Ticket fahre (solche Fälle kann es durchaus geben) kann ich mir bei bissigem Zugpersonal durchaus tarifkonform jemanden suchen, der mit einem VBB-Ticket im Zug unterwegs ist. Meine Fahrradmonatskarte ist ja übertragbar, mein Fahrrad sowieso.

Um mich mal selbst zu zitieren, noch eine weitere Abstrusität in diesem Zusammenhang: diverse Fernzüge erkennen ja VBB-Fahrausweise an. Wenn ich dort ein Fahrrad mitnehme, so gelten die Tarifbestimmungen der DB.

DB

So weit, so klar. Ich brauche also eine DB-Fahrradkarte und Reservierung. Auf der verlinkten Seite steht aber nicht, dass in diesem Fall für mich als Person dann keine VBB-Tickets gelten würden!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 16.07.2020 16:39 von Global Fisch.
Zitat
Logital
In 5.3.2 heißt es: "Außerhalb des Tarifbereiches Berlin (Teilbereiche AB) gelten sie nur bei dem jeweils
ausgebenden Verkehrsunternehmen" Also gilt der jetzt auch bei allen Bus und Straßenbahnunternehmen in Berlin AB?

Laut Anlage 7 zum VBB-Tarif gilt die Kurzstrecke Berlin bei allen Bussen und Straßenbahnen der

- Barnimer Busgesellschaft mbH
- Berliner Verkehrsbetriebe
- Havelbus Verkehrsbetriebe mbH
- Oberhavel Verkehrsgesellschaft mbH
- Regiobus Potsdam-Mittelmark GmbH
- Regionale Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH
- ViP Verkehrsbetriebe Potsdam mbH

(also nicht bei allen in Berlin fahrenden VBB-Unternehmen).

und zwar nicht nur in Berlin AB, sondern auch in C, wenn die Fahrt im Bereich C beginnt oder endet.

Jetzt ist die Frage, was man mit der Formulierung

"Außerhalb des Tarifbereiches Berlin (Teilbereiche AB) gelten sie nur bei dem jeweils
ausgebenden Verkehrsunternehmen"

ausdrücken will.

Da die Kurzstrecken für die Städte Cottbus, Frankfurt (Oder) und Brandenburg an der Havel schon vor vielen Jahren aus dem VBB-Tarif gestrichen wurden, bleibt als einzige noch im Tarif enthaltene andere Kurzstrecke die der Stadt Potsdam. Für diese gilt die Regelung, dass damit nicht zwischen den Netzen der ausstellenden Unternehmen ViP, regiobus PM und Havelbus gewechselt werden darf.

Die Kurzstrecke Potsdam gilt laut Anlage 7, Punkt 2.1.1 auch nur in Bussen und Straßenbahnen der ViP sowie in Bussen der HVG und Regiobus PM (wie geschrieben immer NUR dort, Umstiege sind nur innerhalb der Fahrzeuge der ausstellenden Unternehmen möglich). Das bedeutet, dass laut dem VBB-Tarif mit einer Kurzstrecke Potsdam die Buslinie 118 innerhalb Potsdams nicht verwendet werden darf, die Buslinie N16 nur in den extrem seltenen Fällen, wenn sie von der ViP bedient wird.

Damit dürfte dann also die Aussage auf [www.vbb.de] "in Potsdam bis zu 4 Stationen, unabhängig vom Verkehrsmittel." falsch sein bzw. ist sie sowieso, weil sie weder für die S-Bahn im Tarifbereich Potsdam noch für die Regionalverkehrslinien,die innerhalb der Stadt halten (RE1, RB20, RB21, RB22, RB23) gültig ist.

Gemeint ist damit wohl, dass Kurzstrecken, die nicht für die BVG ausgegeben werden, nur bei dem Unternehmen, das sie ausgestellt hat, gelten.

Dem Wortlaut folgend würde aber für die Berliner Kurzstrecke auch bedeuten, dass, obwohl die Kurzstrecke Berlin für 6 Bus-/Straßenbahnstationen gültig ist, deren Start oder Ziel ausdrücklich auch im Tarifbereich C liegen darf, man z.B. mit einer in Glienicker Lake gekauften Kurzstrecke nicht bis Holzmarktstraße fahren darf. Wer im 135er eine Kurzstrecke Berlin kauft, dürfte damit auch nicht nach "Potsdam, Am Park" fahren, obwohl von der Haltestellenanzahl und Start und Ziel jeweils im Gültigkeitsgebiet.

Das das "ausstellende Unternehmen" genannt wird ist natürlich auch unglücklich. Da ja derzeit in BVG-Bussen keine Fahrkarten gekauft werden können, könnte man ja nun auf die Idee kommen, Kurzstrecken-Fahrscheine zum Entwerten im Vorverkauf zu kaufen.

Was mache ich jetzt, wenn ich eine Kurzstrecke Berlin bei der S-Bahn kaufe und damit an der Stahnsdorfer Brücke (Steinstücken) in den Bus steige (was gar nicht mal so abwegig ist, da der nächste S-Bahn-Automat weit näher ist als jede BVG-Verkaufsstelle/Automat), um zur Haltestelle Stadtwerke zu kommen? Die Fahrkarte dürfte ich dann weder im 118er noch im 694er weiter als bis Steinstücken benutzen, da beide nicht vom Aussteller S-Bahn Berlin GmbH betrieben werden. Hätte ich eine von der BVG ausgestellte Kurzstrecke dürfte ich auf der Relation den 118er benutzen, den 694er aber nicht.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 17.07.2020 01:02 von fatabbot.
Zitat
Global Fisch
So weit, so klar. Ich brauche also eine DB-Fahrradkarte und Reservierung. Auf der verlinkten Seite steht aber nicht, dass in diesem Fall für mich als Person dann keine VBB-Tickets gelten würden!

Sowohl auf der DB-Seite als auch auf der VBB-Seite zum selben Thema wird doch darauf hingewiesen, dass du für das Fahrrad eine Fahrradkarte und Stellplatzreservierung brauchst, dein VBB-Ticket für dich aber anerkannt wird.

Die DB-Seite ist aber an sich schon genial! Die Überschrift lautet "VBB-Karten gelten auch in ausgewählten EC / IC Zügen", darunter dann "VBB-Einzelfahrkarten und Zeitkarten gelten auch in ausgewählten D- und IC-Zügen", dann der Hinweis mit dem Fahrrad als "Besonderheiten für IC-Züge" und dann eine Tabelle mit den freigegebenen IC und ICE.

Die Aussage ist demnach, dass man für die aufgeführten ICE keine Fahrradkarte und Stellplatzreservierung braucht, da dies ja eine Besonderheit von IC-Zügen sei.

Mal abgesehen davon, dass die Liste nicht mit der des VBB unter [www.vbb.de] überein stimmt, die neben bei der DB nicht aufgeführten ICs auch noch zwei RJs beinhaltet.
Zitat
fatabbot
Zitat
Logital
In 5.3.2 heißt es: "Außerhalb des Tarifbereiches Berlin (Teilbereiche AB) gelten sie nur bei dem jeweils
ausgebenden Verkehrsunternehmen" Also gilt der jetzt auch bei allen Bus und Straßenbahnunternehmen in Berlin AB?

Laut Anlage 7 zum VBB-Tarif gilt die Kurzstrecke Berlin bei allen Bussen und Straßenbahnen der

- Barnimer Busgesellschaft mbH
- Berliner Verkehrsbetriebe
- Havelbus Verkehrsbetriebe mbH
- Oberhavel Verkehrsgesellschaft mbH
- Regiobus Potsdam-Mittelmark GmbH
- Regionale Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH
- ViP Verkehrsbetriebe Potsdam mbH

(also nicht bei allen in Berlin fahrenden VBB-Unternehmen).

[und noch viel mehr Text]

.

Eine faszinierende Analyse, obwohl ich nicht sicher bin sie verstanden zu haben.

Und wenn ich die Kurzstrecke als VBB Handyticket kaufe kann ich außerhalb AB mir beide der OVG fahren? Faszinierend!

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
fatabbot
Zitat
Global Fisch
So weit, so klar. Ich brauche also eine DB-Fahrradkarte und Reservierung. Auf der verlinkten Seite steht aber nicht, dass in diesem Fall für mich als Person dann keine VBB-Tickets gelten würden!

Sowohl auf der DB-Seite als auch auf der VBB-Seite zum selben Thema wird doch darauf hingewiesen, dass du für das Fahrrad eine Fahrradkarte und Stellplatzreservierung brauchst, dein VBB-Ticket für dich aber anerkannt wird.

Eben. *Hier* wird explizit nahegelegt, dass ich im IC VBB-Menschenfahrausweis und DB-Fahrradfahrausweis kombinieren soll.
*Dort*, im Regionalverkehr, soll genau dies aber nicht gestattet sein.
Zitat
Logital
Zitat
fatabbot
Zitat
Logital
In 5.3.2 heißt es: "Außerhalb des Tarifbereiches Berlin (Teilbereiche AB) gelten sie nur bei dem jeweils
ausgebenden Verkehrsunternehmen" Also gilt der jetzt auch bei allen Bus und Straßenbahnunternehmen in Berlin AB?

Laut Anlage 7 zum VBB-Tarif gilt die Kurzstrecke Berlin bei allen Bussen und Straßenbahnen der

- Barnimer Busgesellschaft mbH
- Berliner Verkehrsbetriebe
- Havelbus Verkehrsbetriebe mbH
- Oberhavel Verkehrsgesellschaft mbH
- Regiobus Potsdam-Mittelmark GmbH
- Regionale Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH
- ViP Verkehrsbetriebe Potsdam mbH

(also nicht bei allen in Berlin fahrenden VBB-Unternehmen).

[und noch viel mehr Text]

.

Eine faszinierende Analyse, obwohl ich nicht sicher bin sie verstanden zu haben.

Und wenn ich die Kurzstrecke als VBB Handyticket kaufe kann ich außerhalb AB mir beide der OVG fahren? Faszinierend!

Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese ominösen Regelungen in der Praxis Relevanz haben. Mein Vater ist schon oft mit einer im Vorverkauf erworbenen Potsdamer Kurzstrecke zwischen ViP und damals noch Havelbus umgestiegen. Das war für die Kontrolleure auch nie ein Problem.

Alles andere als
"Kurzstrecke Potsdam gilt
innerhalb Potsdam ABC für bis zu 6 Stationen (bzw. Regio/S-Bahn für weniger)"

lässt sich glaube ich niemandem vermitteln.
Zitat
fatabbot
Das bedeutet, dass laut dem VBB-Tarif mit einer Kurzstrecke Potsdam die Buslinie 118 innerhalb Potsdams nicht verwendet werden darf, die Buslinie N16 nur in den extrem seltenen Fällen, wenn sie von der ViP bedient wird.

Wer bedient denn deiner Meinung nach den N16?

Zitat
fatabbot
Wer im 135er eine Kurzstrecke Berlin kauft, dürfte damit auch nicht nach "Potsdam, Am Park" fahren, obwohl von der Haltestellenanzahl und Start und Ziel jeweils im Gültigkeitsgebiet.

Absolut nicht. Bei der Berliner Kurzstrecke darf im Oberflächenverkehr nicht umgestiegen werden, daher ist das Ziel mit dem 135er nicht erreichbar.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
B-V 3313
Absolut nicht. Bei der Berliner Kurzstrecke darf im Oberflächenverkehr nicht umgestiegen werden, daher ist das Ziel mit dem 135er nicht erreichbar.
Stimmt, geht mit Bus nicht, da hat mich die Verwirrung verwirrt. ;-) Die VBB-Seite dazu ist auch hier uneindeutig formuliert.

Allerdings: Zwischen U- und S-Bahnen darf gewechselt werden, auch zu den über der Oberfläche fahrenden U-Bahnen. ;-)
Sorry, in diesem Forum dürfen nur registrierte Benutzer schreiben.

Hier klicken, um sich einzuloggen