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Kürzere Planungszeiten?
geschrieben von def 
Zitat
B-V 3313
Erst gegen geltende Gesetze verstoßen

Das steht noch gar nicht fest, da in der Hauptsache noch gar nicht entschieden wurde. Es wurde dem Eilantrag stattgegeben, dass bei der Begründung versagt wurde. Für das Hauptverfahren kann SenUVK eine Begründung nachreichen, sofern es ihr gelingt. Zumal das Gericht ausführt, die Radwege an sich mit geltendem Recht durchaus vereinbar seien und nur die Begründung falsch sei (bzw. nicht vorhanden).

Abgesehen davon ist bemerkenswert, warum der Beschwerdeführer erst nach Monaten mit einem Eilantrag um die Ecke kommt. So eilig kanns dann doch nicht gewesen sein.

Viele Grüße
Florian Schulz

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
Zitat
Jay
Zitat
Global Fisch

Unabhängig von meinem Ärger in dieser Sache: möglicher Fehler beim Bau quasi von 0 auf 100 wie in diesem Fall sagen doch nichts darüber aus, ob es wirklich eine objektive Notwendigkeit ist, dass Planungen tatsächlich, solange dauern müssen, wie sie nun mal in aller Regel dauern.

Zwischen wenigen Wochen und etlichen Jahren liegt nun mal sehr viel.

Es ist objektiv notwendig "juristisch wasserdicht" zu planen und genau das begleitet eben auch mit einigem Aufwand das gesamte Planungsverfahren.

Ich widerspreche Dir im Grundsatz nicht, auch wenn ich mich frage, wie das denn eigentlich bei Tesla war.

Allerdings bezweifele ich doch, dass der Teil "es juristisch wasserdicht machen" wirklich zwingend Jahre braucht.
Zitat
B-V 3313
Das wäre ja auch noch schöner! Erst gegen geltende Gesetze verstoßen und dann solange daran rumfriemeln, bis es legal wird?

Rechtsfehlerhafte Verwaltungsakte "heilen" zu dürfen, ist aber in verwaltungsgerichtlichen Verfahren weder neu noch unüblich.

Und ja, ob tatsächlich "gegen geltende Gesetze verstoßen" wurde, hat die 11. Kammer des VG Berlin hier noch an keiner Stelle gesagt. Sie hat nur konstatiert (festgestellt), dass aus ihrer Sicht evtl. die alleinige Begründung "Pandemie" nicht ausreichend sein könnte. Konkret geht es also um die Frage, was denn nun - juristisch, nicht umgangssprachlich - genau eine "verkehrsfremde Erwägung" sein soll oder eben nicht. Da in der Covid19-Zeit mehrere Kommunen verkehrslenkende Maßnahmen entsprechend begründet haben, dürfte die Sache wohl letztlich in Leipzig entschieden werden, so es nicht vorher zu einer bundesrechtlichen Klarstellung im Straßenverkehrsgesetz kommt.

Ob übrigens die Einstweilige Anordnung zum Rückbau der Pop-Up-Radstreifen tatsächlich umgesetzt werden muss, hängt auch davon ab, ob SenUVK hiergegen beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde einlegt und wie dieses dann entscheidet...

Viele Grüße
Arnd
In der Kantstr. ist das ein schlechter Scherz, echt. Ich meide die Ecke sowieso, aber der Bus vor mir brauchte genauso lange im Stau wie ich im PKW, und das in der Nebenzeit. Da kann man gleich zur U oder S-Bahn laufen.
Zitat
Jay
Jedem, der von kürzeren Planungszeiten träumt, dürfte die heutige Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts zeigen, wie schwer dieser Weg tatsächlich ist. [www.berlin.de]

Mich stimmt das noch skeptischer, als ich mich hier bisher schon gegeben habe. Zudem verwundert mich die Entscheidung ziemlich stark, dass in dieser Eilentscheidung zwar akzeptable Begründungen erklärt, aber keine "Nachbesserung" ermöglicht, sondern die sofortige Aufhebung angeordnet wird.

Frank Scholtysek (der klagende AFD-Verkehrspolitiker) selbst spricht "von einem "Sieg der individuellen Mobilität gegen den Autohass". Als ob Fußgänger und eben auch Radfahrer nicht individuell mobil wären.

Vielleicht noch ein Satz aus der Pressemitteilung zur Entscheidung der 11. Kammer über den Eilantrag: "Insbesondere könne die Pandemie nicht zum Anlass der Anordnungen genommen werden, da es sich dabei nicht um verkehrsbezogene Erwägungen handele."

Wahrscheinlich wirkt sich die Pandemie gar nicht auf die Verkehrsentwicklung aus - die 11. Kammer hat einfach die Übersicht,

meint Marienfelde.


Hier noch ein Link zum MDR: [www.mdr.de]
Zitat
Marienfelde
Zitat
Jay
Jedem, der von kürzeren Planungszeiten träumt, dürfte die heutige Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts zeigen, wie schwer dieser Weg tatsächlich ist. [www.berlin.de]

Mich stimmt das noch skeptischer, als ich mich hier bisher schon gegeben habe. Zudem verwundert mich die Entscheidung ziemlich stark, dass in dieser Eilentscheidung zwar akzeptable Begründungen erklärt, aber keine "Nachbesserung" ermöglicht, sondern die sofortige Aufhebung angeordnet wird.

Frank Scholtysek (der klagende AFD-Verkehrspolitiker) selbst spricht "von einem "Sieg der individuellen Mobilität gegen den Autohass". Als ob Fußgänger und eben auch Radfahrer nicht individuell mobil wären.

Vielleicht noch ein Satz aus der Pressemitteilung zur Entscheidung der 11. Kammer über den Eilantrag: "Insbesondere könne die Pandemie nicht zum Anlass der Anordnungen genommen werden, da es sich dabei nicht um verkehrsbezogene Erwägungen handele."

Wahrscheinlich wirkt sich die Pandemie gar nicht auf die Verkehrsentwicklung aus - die 11. Kammer hat einfach die Übersicht.

Ich mag Herrn Scholtysek und seine Partei ja auch nicht, aber ob Dein implizites Richter-Bashing nun besserer Stil ist, wage ich zu bezweifeln. Wenn nämlich das Bundesrecht (hier: Straßenverkehrsgesetz - STVG) verkehrsbehördliche Anordnungen an die Voraussetzung einer nachprüfbaren Begründung knüpft, hat das Gericht bei Vorliegen einer entsprechenden Klage eben auch kaum eine andere Wahl, als diese von SenUVK einzufordern - und wenn Frau Günther und Herr Streese diese nicht liefern können bzw. nur Hypothesen ("Es könnte evtl. sein, dass von A nach B bei gutem Wetter möglicherweise ein paar mehr Radfahrende unterwegs sind...") aufstellen, ohne diese fachlich fundiert zu untermauern, haben sie eben rechtswidrig gehandelt.

Ansonsten könnte Vattenfall ja auch eine Erweiterung der Kraftwerke Rummelsburg und Reuter-West mit der bloßen Annahme genehmigt bekommen, wegen der Pandemie steige der Stromverbrauch in Berlin derart erheblich, dass...

Viele Grüße
Arnd
Jedenfalls muß man nicht immer gleich vor innerer Ergriffenheit zur Salzsäule erstarren, weil irgendeine Kammer irgendeines (deutschen) Gerichts eine mehr oder weniger wegweisende Entscheidung getroffen hat.

Meines Erachtens sollte man die Entscheidung der 11. Kammer nicht umsetzen, sondern überlegen, wie die betreffenden Radwege möglichst rasch rechtssicher angeordnet werden können.

Womöglich kann das Land Berlin in diesem Fall ja auch einmal vom Freistaat Bayern lernen, in dem bekanntlich gerichtlich angeordnete Dieselfahrverbote in München nicht vollzogen wurden. Die Anordnung einer Erzwingungshaft gegen den bayerischen Ministerpräsidenten Söder kam dann bekanntlich nicht zustande.
Zitat
Marienfelde
Jedenfalls muß man nicht immer gleich vor innerer Ergriffenheit zur Salzsäule erstarren, weil irgendeine Kammer irgendeines (deutschen) Gerichts eine mehr oder weniger wegweisende Entscheidung getroffen hat.

Meines Erachtens sollte man die Entscheidung der 11. Kammer nicht umsetzen, sondern überlegen, wie die betreffenden Radwege möglichst rasch rechtssicher angeordnet werden können.

Womöglich kann das Land Berlin in diesem Fall ja auch einmal vom Freistaat Bayern lernen, in dem bekanntlich gerichtlich angeordnete Dieselfahrverbote in München nicht vollzogen wurden. Die Anordnung einer Erzwingungshaft gegen den bayerischen Ministerpräsidenten Söder kam dann bekanntlich nicht zustande.

Ich möchte hier auch mal eine Lanze für die Politik brechen: Jeder, der sich mal mit Rechtsabteilungen auseinandergesetzt hat, weiß, dass diese Ehrfurcht, mit denen einige auf so einen Richterspruch reagieren, komplett fehl am Platz ist. Klagen, vor Gericht gewinnen oder verlieren, ist bei denen tägliche Routine. Das ist nunmal ihre Aufgabe. Der eine will es so machen, der andere anders und wenn man sich nicht einigen kann, dann wird das "vor Gericht ausdiskutiert" und beide sind sich klar darüber, was geht und was nicht. In diesem Fall geht es so eben nicht.
Nun ist so eine Straßenverkehrsordnung, besonders, wenn es ein Bundesgesetz ist, ja auch eine Förderung der Autoindustrie. Das sieht man ja auch an der Straßenbahn in der Turmstraße, dass Autoverkehr auf keinen Fall beeinträchtigt werden darf. Man wollte damals natürlich dafür sorgen, dass so ein Auto immer die bessere Alternative ist und es sich immer lohnt, Auto zu fahren. Es hangen und hängen ja immer noch genug Arbeitsplätze daran.
Nun ist aber eine Straßenverkehrsordnung nicht gottgegeben, sondern ein von Menschen gemachtes Regelwerk. Die Autoindustrie erscheint uns heute eben nicht mehr ganz so wichtig und man hat erkannt, dass ein einzelnes Auto ja ganz nett ist, aber die Masse an Autos, die wir heute erleben, eben auch massiv Lebensqualität nimmt. Und deshalb sehe ich diese Popup-Radwege als ersten Schritt, die Lebensqualität zurückzugewinnen. Eben auf Kosten des Autos, das eben auch eine Gefahr für die Gesundheit in Form von Abgasen, Lärm und einfach Aufprallmasse darstellt.
Jetzt haben die Politiker gelernt, was man machen muss, um einen Radweg mit der jetzigen StVO durchzusetzen.
Warum aber Radwege nur gebaut werden dürfen, wenn so eine große Gefahr vom Autoverkehr ausgeht, dass es anscheinend gar nicht mehr anders geht, als Radwege zu bauen, erschließt sich mir überhaupt nicht.
Es ist doch komplett naiv zu glauben, dass Fahrradfahrer sich den Verkehr gleichberechtigt mit den Autos teilen können. Das hat in den 50ern oder in den 60ern vielleicht noch funktioniert, aber heute doch nicht mehr.
Einige Autofahrer wollen die Straße ja nicht einmal mit anderen Autofahrern teilen. Man muss mal erlebt haben, mit welcher Kaltschnäuzigkeit gegen Schülerlotsen vorgegangen wird, wenn die einem den Weg versperren um die Schüler "gleichberechtigt am Verkehr teilhaben zu lassen".
Na das ist doch verrückte Rechtslage: da haben wir jetzt seit zwei Jahren ein Mobilitätsgesetz und in der Gitschiner Straße muss der Radweg zugunsten von Parkplätze wieder abgeräumt werden?

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Logital
Na das ist doch verrückte Rechtslage: da haben wir jetzt seit zwei Jahren ein Mobilitätsgesetz und in der Gitschiner Straße muss der Radweg zugunsten von Parkplätze wieder abgeräumt werden?

Welcher Radweg? Die "Eil"entscheidung wurde so eilig getroffen, dass die Realität längst weiter ist. Sowohl in der Gitschiner als auch in der Petersburger Straße gibt es schon seit Wochen keine Popup-Radwege mehr. Dort ist ein Bussonderfahrstreifen mit "Radfahrer frei" ausgewiesen.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Nach Abschluss des SEV in der Petersburger Str. sollten bestimmt die Radwege wieder kommen, jede Wette.
Die Straße ist dafür in der Regel ja auch breit genug, nicht wie die Kantstr.
Zitat
Nordender
Nach Abschluss des SEV in der Petersburger Str. sollten bestimmt die Radwege wieder kommen, jede Wette.
Die Straße ist dafür in der Regel ja auch breit genug, nicht wie die Kantstr.

Die Kantstraße wäre dafür auch breit genug, wenn nicht Stellplätze als gottgegeben genommen werden würden.
In der Wochenendausgabe der Berliner Zeitung ist ein Interview mit Günther Krause (u.a. Verhandliungsführer beim Einigungsvertrag, Bundesverkehrsminister von 1991 - 1993) enthalten. Kurz gestreift wird auch das "Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz" vom 16. Dezember 1991 für das Gebiet zwischen Ostseeküste und Mittelgebirge (einschließlich des ehemaligen Berlin (West):

"(...) Ich habe dann das Beschleunigungsgesetz eingeführt, das hieß: Wenn alle 42 Träger der öffentlichen Belange nichts gegen ein Bauvorhaben haben, wird sofort genehmigt, ohne Planungsfeststellungsverfahren. Dadurch konnten schon nach drei, vier Monaten Bauprojekte beginnen.

Und waren alle begeistert von Ihren Neuerungen?

Ach, die waren überhaupt nicht begeistert. Damit ich diese Dinge durchbekomme, musste ich zwei Abteilungsleiter entlassen. (...)"

Nehmen wir an, es gäbe unter den heutigen Bedingungen wieder so ein Gesetz, würde ich deutliche Verschlechterungen der jetzt üblichen Standards insbesondere hinsichtlich der Umwelt befürchten.

Wie seht Ihr das? Sind meine Befürchtungen übertrieben?

Hier noch ein Link zur Online-Fassung des Interviews (in der gedruckten Ausgabe im Magazin auf den Seiten 28 und 29): [www.berliner-zeitung.de]
Zitat
Marienfelde
Nehmen wir an, es gäbe unter den heutigen Bedingungen wieder so ein Gesetz, würde ich deutliche Verschlechterungen der jetzt üblichen Standards insbesondere hinsichtlich der Umwelt befürchten.

Wie seht Ihr das? Sind meine Befürchtungen übertrieben?

Es muss nicht zwingend so kommen, aber im Grundsatz halte ich die Befürchtungen für berechtigt. Sie werden ja auch von anderen geteilt: [www.change.org]

Wenn man angeblich die finanziellen Mittel dafür hat, wie der aktuelle Bundesverkehrsminister zumindest behauptet [www.dvz.de], kann man natürlich die Planung dadurch beschleunigen, dass man bei großen Verkehrsprojekten Raumordnungs-, Planfeststellungs- und Ausführungsplanungsverfahren kombiniert und alle bis zur Baureife durchzieht oder eben irgendwann abbricht, wenn eine Variante nicht sinnvoll erscheint.

Bisher läuft es oft so, dass erst mehrere Trassenvarianten grob geprüft werden und dann dann die Vorzugsvariante detailliert durchgearbeitet wird. Dies spart natürlich erhebliche Planungsressourcen, aber durch mehrere Planungsschritte mit allen Beteiligungen usw. wird das Verfahren in die Länge gezogen. Die andere Variante könnte schneller durchgezogen werden und wenn alles gut geht, kann schneller gebaut werden, allerdings könnten auch alle einzelnen Varianten hinterher gekippt werden, weil früh im Verfahren etwas falsch lief und dann muss man viel mehr zurück auf 0 setzen als nur die Trassenfindung.

Da die "normalen" Planungskosten meist irgendwo zwischen 10 und 20 Prozent der Gesamtkosten liegen, dürften sich sehr wirtschaftliche Projekte auch mit den dreifachen Planungskosten noch rechnen, Projekte an der Grenze der Wirtschaftlichkeit dagegen nicht mehr.

Da die Mitspracherechte für Umweltverbände und Prüfkriterien im Umweltrecht inzwischen stark aus dem europäischen Recht ergeben, dürfte es ohnehin schwierig sein, allein auf deutscher Ebene etwas aufzuheben.
Hallo!
Gesetzt den Fall jemand würde heute erneut ein solches "Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz" ein- und durchbringen und nicht vorher von den Vertretern des Bürokratieapparats und der Umweltmoralkaste für immer delegitimiert und aus dem Verkehr gezogen. Würde ein solches Gesetz dann heute sowieso am EU-Recht scheitern?
Grüße
Zitat
Bauart Bernau
Hallo!
Gesetzt den Fall jemand würde heute erneut ein solches "Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz" ein- und durchbringen und nicht vorher von den Vertretern des Bürokratieapparats und der Umweltmoralkaste für immer delegitimiert und aus dem Verkehr gezogen. Würde ein solches Gesetz dann heute sowieso am EU-Recht scheitern?
Grüße

Es müsste natürlich das EU-Recht berücksichtigen und diese hat aus gutem Grund recht starke Vorgaben z.B. für die Umweltverträglichkeitsprüfung. Angesichts der Formulierung "Umweltmoralkaste" bin ich aber nicht bereit weiter darauf einzugehen, solange hier nicht eine vernünftige Diskussionskultuer herrscht.
Hallo,

im Deutschlandfunk Kultur gab es, ausgehend von den Beschwerden Teslas zu den langwierigen Bearbeitungszeiten in deutschen Behörden, ein interessantes Interview (Audio, ca. 8 min) mit Sabine Kuhlmann, der stellvertrenden Vorsitzenden des Nationalen Normenkontrollrats. Es geht um das vor jeder Wahl hochgehaltene hehre Ziel des Bürokratieabbaus, und wieso eigentlich, obwohl ja nun wahrlich kein politischer Akteur für mehr Bürokratie eintritt, trotzdem nicht dazu kommt, und eher das Gegenteil geschieht.

Ihre These: Letztlich gibt es immer mehr Vorschriften und Vorgaben, die für sich genommen ja auch meist sinnvoll sind - in Summe aber eben Planungs- und Genehmigungsvorgänge immer komplexer machen. Zugleich gibt es keinen politischen Akteur, der die Bürokratie als ganzes im Blick hat bzw. mit seinen Bedenken entsprechend ernstgenommen wird.

Das heißt dann (nun wieder meine Gedanken) im Umkehrschluss: möchte man Planungszeiten verkürzen, wird man nicht umhinkommen, die aktuellen Vorschriften zu diskutieren. Da ja aber, wie gesagt, die wenigsten Vorschriften mit dem Willen, Planungs- und Genehmigungsprozesse in die Länge zu ziehen, erlassen wurden, müsste das eigentlich in einer demokratischen Gesellschaft entsprechend diskutiert und abgewogen werden. Voraussetzung ist allerdings, Zielkonflikte (z.B. schnelle Planung vs. seriöse Bürger:innenbeteiligung) als solche zu benennen, und an dieser Differenzierung dürfte es dann wahrscheinlich scheitern.
Zitat
def
Hallo,

im Deutschlandfunk Kultur gab es, ausgehend von den Beschwerden Teslas zu den langwierigen Bearbeitungszeiten in deutschen Behörden, ein interessantes Interview (Audio, ca. 8 min) mit Sabine Kuhlmann, der stellvertrenden Vorsitzenden des Nationalen Normenkontrollrats. Es geht um das vor jeder Wahl hochgehaltene hehre Ziel des Bürokratieabbaus, und wieso eigentlich, obwohl ja nun wahrlich kein politischer Akteur für mehr Bürokratie eintritt, trotzdem nicht dazu kommt, und eher das Gegenteil geschieht.

Ihre These: Letztlich gibt es immer mehr Vorschriften und Vorgaben, die für sich genommen ja auch meist sinnvoll sind - in Summe aber eben Planungs- und Genehmigungsvorgänge immer komplexer machen. Zugleich gibt es keinen politischen Akteur, der die Bürokratie als ganzes im Blick hat bzw. mit seinen Bedenken entsprechend ernstgenommen wird.

Das heißt dann (nun wieder meine Gedanken) im Umkehrschluss: möchte man Planungszeiten verkürzen, wird man nicht umhinkommen, die aktuellen Vorschriften zu diskutieren. Da ja aber, wie gesagt, die wenigsten Vorschriften mit dem Willen, Planungs- und Genehmigungsprozesse in die Länge zu ziehen, erlassen wurden, müsste das eigentlich in einer demokratischen Gesellschaft entsprechend diskutiert und abgewogen werden. Voraussetzung ist allerdings, Zielkonflikte (z.B. schnelle Planung vs. seriöse Bürger:innenbeteiligung) als solche zu benennen, und an dieser Differenzierung dürfte es dann wahrscheinlich scheitern.

Ausgerechnet Tesla sieht sich beschwert, dieses Unternehmen hat es wirklich nötig. Das Interview mit Sabine Kuhlmann (danke für den Link), die einer Überbetonung des Gemeinwohls wohl eher unverdächtig ist, klingt für mich schon sehr ernüchternd.

Hinter heutige Umweltstandards, die zum Beispiel den Bau der Stadtautobahn am Bundesplatz in dieser Form nicht mehr zuließen, kann man guten Gewissens nicht mehr zurückgehen. Der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen kommt letztlich nicht nur Minderheiten, sondern Mehrheiten zugute, auch wenn ihnen die Einsicht dafür gelegentlich fehlen mag.

Für Bauvorschriften, Baustandards, Bauzeitbeschränkungen, Arbeitsvorschriften usw. ist es sicher nicht anders.

Politisches Desinteresse überwinden, gelegentlich mehr Entscheidungsfreudigkeit in der Politik - ich bin einigermaßen ratlos,
Marienfelde.
Zitat
Marienfelde
Hinter heutige Umweltstandards, die zum Beispiel den Bau der Stadtautobahn am Bundesplatz in dieser Form nicht mehr zuließen, kann man guten Gewissens nicht mehr zurückgehen. Der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen kommt letztlich nicht nur Minderheiten, sondern Mehrheiten zugute, auch wenn ihnen die Einsicht dafür gelegentlich fehlen mag.

@ Marienfelde: Würdest Du Deine Aussage beibehalten, wenn Dir jemand mitteilt, dass nach heutigen Umweltstandards jedenfalls ein Bau der neuen Bahnstrecken im Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Halle/ Leipzig - Erfurt - Nürnberg völlig ausgeschlossen sei? (Wie mir gegenüber das ein durchaus Kompetenter in den letzten Monaten mitteilte)
Befürwortest Du eher den Bestandsschutz für bereits vorhandene Infrastruktur? Oder möchtest Du im Rahmen der Anwendung heutiger Umweltstandards auf Bestandsobjekte eher einen Abriss mit Renaturierung bevorzugen?

Mit besten Grüßen

phönix
Und es wird noch komplexer: Wie der ORF unter Berufung auf "Nature" berichtet, fällt es Menschen allgemein schwerer, Lösungen durch Reduktionen ("subtraktives Verhalten") als durch weiteren Ausbau ("additives Verhalten") zu finden. Sprich: die Politik müsste also für den Bürokratieabbau (und letztlich für schnellere Planungszeiten) gegen typisch menschliches Verhalten ankämpfen. Das soll keine Auffordung sein, den Kopf in den Sand zu stecken, zeigt aber, dass der bloße Ruf nach Bürokratieabbau ohne konkrete Vorschläge auch weiterhin ein bloßer Ruf bleiben wird.
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