Re: E-Metrobus GE20 im Einsatz 18.02.2021 12:02 |
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Micha
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md95129
Meine bescheidenen physikalischen Kenntnisse sagen mir, dass der Schwerpunkt von der Konstruktion abhängt und damit eine Konstante ist. Falls sich der Schwerpunkt beim Bremsen verlagert, dann nur, wenn die Fahrgäste nach vorne purzeln.
Lustige Vorstellung.
Beim Bremsen eines Fahrzeuges wirkt auf die Räder in der Straßenebene, also ganz unten, eine Kraft gegen die Fahrtrichtung, während die Trägheit des Fahrzeuges den ja oberhalb der Straße liegenden Schwerpunkt weiter nach vorne treibt. Dadurch kippt ein bremsendes Fahrzeug mehr oder minder nach vorne, einschließlich seines Schwerpunktes.
Gruß
Micha
Re: E-Metrobus GE20 im Einsatz 18.02.2021 12:08 |
Re: E-Metrobus GE20 im Einsatz 18.02.2021 15:58 |
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md95129
Es ist eine Frage der Kräfte und nicht wegen einer Verlagerung des Schwerpunkts. Deshalb habe ich das so überspitzt ausgedrückt. Der Schwerpunkt ändert sich nicht.
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md95129
Trotzdem glaube ich nicht, dass beim normalen Bremsen die Rekuperation nicht ausreicht. Das wäre eine ziemliche Fehlkonstruktion und nur auf Busse in Deutschland beschränkt.
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StVZO
§ 41 Bremsen und Unterlegkeile
(1) Kraftfahrzeuge müssen zwei voneinander unabhängige Bremsanlagen haben oder eine Bremsanlage mit zwei voneinander unabhängigen Bedienungseinrichtungen, von denen jede auch dann wirken kann, wenn die andere versagt. ...
...
(4) Bei Kraftfahrzeugen – ausgenommen Krafträder – muss mit der einen Bremse (Betriebsbremse) eine mittlere Vollverzögerung von mindestens 5,0 m/s2 erreicht werden; ...
(4a) Bei Kraftfahrzeugen – ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Absatz 3 – muss es bei Ausfall eines Teils der Bremsanlage möglich sein, mit dem verbleibenden funktionsfähigen Teil der Bremsanlage oder mit der anderen Bremsanlage des Kraftfahrzeugs nach Absatz 1 Satz 1 mindestens 44 Prozent der in Absatz 4 vorgeschriebenen Bremswirkung zu erreichen, ohne dass das Kraftfahrzeug seine Spur verlässt.
...
(7) Bei Kraftfahrzeugen, die mit gespeicherter elektrischer Energie angetrieben werden, kann eine der beiden Bremsanlagen eine elektrische Widerstands- oder Kurzschlussbremse sein; in diesem Fall findet Absatz 1 Satz 5 keine Anwendung.
Re: E-Metrobus GE20 im Einsatz 18.02.2021 19:25 |
Re: E-Metrobus GE20 im Einsatz 19.02.2021 07:36 |