Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert
Offene Planfeststellungsverfahren Straßenbahn
geschrieben von Arnd Hellinger 
Die Berliner Zeitung schreibt dazu:
[www.berliner-zeitung.de]
„Unglaublich. Unfähig“, sagte Sven Heinemann, SPD-Abgeordneter aus Friedrichshain. Am Ende werde das Projekt länger dauern als der Bau des Flughafens BER gedauert habe, rechnet er vor. ... „Nun wird die Straßenbahn auch in der nächsten Legislatur auch nicht fertig“, seufzte der SPD-Abgeordnete am Freitag.

Mit besten Grüßen

phönix
Zitat
Slighter
Ernstzunehmendes Störfeuer kann doch effektiv nur von den nachverdichteten Bereichen kommen, oder? Anwohner, die ihre Einwendung jetzt bereits vorgetragen haben, und deren Einwendung bereits bearbeitet wurde, können ja nicht damit rechnen, dass die Gleiche Einwendung jetzt samt Antwort nochmal komplett von Vorne bearbeitet wird. Sprich, Senatsverwaltung und BVG müssten jetzt nur noch die Reaktionen der Dachgeschossbewohner bearbeiten, wenn ich richtig liege.
[...]

Du liegst leider falsch. Jeder, der eine Einwendung verfasst hat, kann diese nun ergänzen - in welcher Form auch immer. Und das muss dann natürlich (erneut) bearbeitet werden.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Slighter
Ernstzunehmendes Störfeuer kann doch effektiv nur von den nachverdichteten Bereichen kommen, oder?
Nö, diejenigen, die hinzugezogen sind, haben Pech gehabt, wenn sie sich nicht wegen ihrer Zuzugsabsicht nach der letzten Auslegung gemeldet haben.
Zitat

Anwohner, die ihre Einwendung jetzt bereits vorgetragen haben, und deren Einwendung bereits bearbeitet wurde, können ja nicht damit rechnen, dass die Gleiche Einwendung jetzt samt Antwort nochmal komplett von Vorne bearbeitet wird. Sprich, Senatsverwaltung und BVG müssten jetzt nur noch die Reaktionen der Dachgeschossbewohner bearbeiten, wenn ich richtig liege.
Nun, diejenigen, die sich beschwert haben, können natürlich ihre Beschwerde aufrecht erhalten und ggf. gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen. Außerdem kann man sich jeder von einer Änderung der Pläne gestört fühlen und dementsprechend äußern.
Zitat

Ich versuch' ja immer das Positive an allem zu sehen: Immerhin versucht man wirklich alle Betroffenen ins Boot zu holen :)

Das ist einerseits sehr gut aber andererseits prügelt man Autobahnen auch gegen die bösen Ökos durch. Gut, dass sind dann halt nur autonome Spinner. Die Leute am Ostkreuz sind lediglich spinnende Nimbys. Der Unterschied ist nicht sonderlich groß!

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Aber dann passt hier etwas nicht.

Wenn ihr recht habt, und alle 900 Einwendungen nochmal verändert vorgelegt werden könnten und neu bearbeitet werden müssten, dann würde das Sven Heinemanns Aussage erklären, warum die Strecke auch in der kommenden Legislaturperiode nicht fertig werden würde. Dann würde es womöglich wieder 3 Jahre plus x dauern, ehe diese fertig bearbeitet sind.

Aber dann passt die Aussage mit dem Baurecht von weiter oben nicht. Denn warum sollte man bis Ende des Jahres Baurecht bekommen, wenn man für den gleichen Prozess (der noch nicht mal abgeschlossen werden konte) drei Jahre gebraucht hat?
Nun, die 900 Einwendungen können natürlich nur zu den Änderungen nochmal neu formuliert werden. Wenn das, was kritisiert wurde, nicht verändert wurde, dann hat eine erneute Äußerung hierzu auch keinerlei Bewandtnis.

Wenn beispielsweise die Planer dem Flehen nach mehr Parkplätzen nachgegeben haben und dafür dann der Radverkehr gefährdet oder auch nur behindert wird, dann kann man sich als Radfahrer, der bisher nichts gegen die Straßenbahn hatte, natürlich auch dazu äußern.

Wenn die Änderung nun aber nur wegen einem neuen Lärmgutachten nötig geworden sind und aus mehr Schallschutzfenstern und aus der Wahl einer lärmärmeren Gleiskonstruktion bestehen und ansonsten nichts anderes geändert wurde, dann dürften sich die anderen zu diesem Thema nicht erneut äußern, da sich für sie ja nichts ändert.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 29.01.2021 12:34 von Nemo.
Zitat
phönix
Die Berliner Zeitung schreibt dazu:
[www.berliner-zeitung.de]
„Unglaublich. Unfähig“, sagte Sven Heinemann, SPD-Abgeordneter aus Friedrichshain. Am Ende werde das Projekt länger dauern als der Bau des Flughafens BER gedauert habe, rechnet er vor. ... „Nun wird die Straßenbahn auch in der nächsten Legislatur auch nicht fertig“, seufzte der SPD-Abgeordnete am Freitag.

UNFÄHIG war auch genau mein erster Gedanke. Bereits zum zweiten Mal setzen Senatsverkehrsverwaltung und BVG-Anstalt ein Tram-Planungsvorhaben vor den Baum, wegen selbstverschuldeten Schlampereien und offensichtlicher Unkenntnis, wie man so ein Planfeststellungsverfahren fehlerfrei aufsetzt und durchzieht. Bei der Straßenbahn zur Turmstraße hat ein falsches Gutachten über zwei Jahre Verzögerung gekostet. Und nun die gleiche Nummer kurz danach 1:1 nochmal. Unprofessionalität und Unfähigkeit auf allen Behördenfluren, Hauptsache der Kaffee ist frisch und die Büroblumen gedeihen...

Viele Grüße
André
Die BVG plant doch gar nicht. Die Senatsverwaltung auch nicht.
Geschlampt hat dann wohl die beauftragte Planungsgesellschaft. Es ist wohl
immer dieselbe für alle Tramstrecken :)

Dann sollte die BVG Konsequenzen ziehen und Mal ein anderes Unternehmen ranlassen.

PS: Grad nachgeguckt.
Turmstraße I war BPR
Ostkreuz war VCDB & Verkehrsconsult Dresden-Berlin GmbH

Also nicht dieselben



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 29.01.2021 18:54 von TomB.
Zitat
TomB
Die BVG plant doch gar nicht. Die Senatsverwaltung auch nicht.
Geschlampt hat dann wohl die beauftragte Planungsgesellschaft. Es ist wohl
immer dieselbe für alle Tramstrecken :)

Dann sollte die BVG Konsequenzen ziehen und Mal ein anderes Unternehmen ranlassen.

Das ist viel zu billig, die Schuld auf ein beauftragtes Unternehmen abzuschieben. Vorhabenträger ist die BVG. Sie ist einzig verantwortlich für die Unterlagen, die sie zur Planfeststellung einreicht. Es ist ihre Entscheidung und Verantwortung, wer die erstellt und in welchem Zustand die sind. Die BVG hat es nicht im Griff und kann es nicht, und der Senatsverkehrsverwaltung als begleitende Behörde (die die Unterlagen sicher nicht das erste Mal nach Einreichung zu Gesicht bekommt) geht die ganze "Wir forcieren den Straßenbahnausbau"-Initiative ihrer grünen Chefin am Allerwertesten vorbei.

Viele Grüße
André
Wenn die BVG es nicht kann, was wurde in Adlershof falsch gemacht?

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
andre_de
Das ist viel zu billig, die Schuld auf ein beauftragtes Unternehmen abzuschieben. Vorhabenträger ist die BVG. Sie ist einzig verantwortlich für die Unterlagen, die sie zur Planfeststellung einreicht. Es ist ihre Entscheidung und Verantwortung, wer die erstellt und in welchem Zustand die sind. Die BVG hat es nicht im Griff und kann es nicht, und der Senatsverkehrsverwaltung als begleitende Behörde (die die Unterlagen sicher nicht das erste Mal nach Einreichung zu Gesicht bekommt) geht die ganze "Wir forcieren den Straßenbahnausbau"-Initiative ihrer grünen Chefin am Allerwertesten vorbei.

Das ist doch Quatsch. Wenn du rechtlichen Beistand brauchst, einen Anwalt engagierst,
dann kannst du das auch nicht immer "überprüfen", ob da noch was "fehlt". Genauso
mit IT-Softwareentwicklung oder was auch immer. Freunde dich damit an, dass beauftragte
Unternehmen Fehler machen können. Und hier augenscheinlich einen sehr großen.
Interessant wäre, was in den Verträgen drinsteht bzgl. Vertragsstrafen bei Schlechtleistung.

Nichtsdestotrotz hat die Verkehrsvewaltung in dieser Legislatur versagt, keine Frage. Das
möchte ich gar nicht schönreden. Aber die Schwarz-/Weiß-Malerei stört mich total hier im
Forum.
Zitat
andre_de
Das ist viel zu billig, die Schuld auf ein beauftragtes Unternehmen abzuschieben. Vorhabenträger ist die BVG. Sie ist einzig verantwortlich für die Unterlagen, die sie zur Planfeststellung einreicht. Es ist ihre Entscheidung und Verantwortung, wer die erstellt und in welchem Zustand die sind. Die BVG hat es nicht im Griff und kann es nicht, und der Senatsverkehrsverwaltung als begleitende Behörde (die die Unterlagen sicher nicht das erste Mal nach Einreichung zu Gesicht bekommt) geht die ganze "Wir forcieren den Straßenbahnausbau"-Initiative ihrer grünen Chefin am Allerwertesten vorbei.

Billig ist hier einzig deine Simplifizierung. Aus dem Artikel geht klar hervor, dass sich zwischen dem Einreichen des ersten Schallgutachtens, der Bearbeitung der immens hohen Anzahl an Einwände und dem jetzigen Zustand das bauliche Umfeld derart weiterentwickelt hat, dass sich der Kreis der von den Schallemissionen betroffenen Bewohnerschaft dank neuer Dachausbauten verändert hat. Und das, nur das, zieht das erneute Schallgutachten nach sich. Hier einzig die Schuld beim Vorhabenträger zu sehen und quasi eine rückblickende Vorhersage zu treffen, ist billige Polemik. Die Planfeststellungsunterlagen samt Schallgutachten wurden Ende 2017 eingereicht wohingegen der Run auf die Dachgeschossausbauten im Wesentlichen auf die erweiterte Wohnungsneubauförderung ab Ende 2018 zurückzuführen ist. Wenn du unbedingt jemanden anprangern möchtest, dann wohl eher jene Bewohner, die mit ihren fast vierstelligen Einwänden das Projekt soweit verzögern konnten, dass sich in der Zeit das städtebauliche Umfeld planungsrelevant verändern konnte. Hätten sich dagegen nur die Bewohner gemeldet, die ernsthafte Einwände hatten statt zahlreiche Trittbrettfahrer zu mobilisieren, hätten die Planfeststellungsbehörde möglicherweise das bisherige Schallgutachten akzeptiert und wir hätten den PFB wie geplant 2019 bekommen.

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 29.01.2021 20:19 von Florian Schulz.
Zitat
Florian Schulz
Zitat
andre_de
Das ist viel zu billig, die Schuld auf ein beauftragtes Unternehmen abzuschieben. Vorhabenträger ist die BVG. Sie ist einzig verantwortlich für die Unterlagen, die sie zur Planfeststellung einreicht. Es ist ihre Entscheidung und Verantwortung, wer die erstellt und in welchem Zustand die sind. Die BVG hat es nicht im Griff und kann es nicht, und der Senatsverkehrsverwaltung als begleitende Behörde (die die Unterlagen sicher nicht das erste Mal nach Einreichung zu Gesicht bekommt) geht die ganze "Wir forcieren den Straßenbahnausbau"-Initiative ihrer grünen Chefin am Allerwertesten vorbei.

Billig ist hier einzig deine Simplifizierung. Aus dem Artikel geht klar hervor, dass sich zwischen dem Einreichen des ersten Schallgutachtens, der Bearbeitung der immens hohen Anzahl an Einwände und dem jetzigen Zustand das bauliche Umfeld derart weiterentwickelt hat, dass sich der Kreis der von den Schallemissionen betroffenen Bewohnerschaft dank neuer Dachausbauten verändert hat. Und das, nur das, zieht das erneute Schallgutachten nach sich. Hier einzig die Schuld beim Vorhabenträger zu sehen und quasi eine rückblickende Vorhersage zu treffen, ist billige Polemik. Die Planfeststellungsunterlagen samt Schallgutachten wurden Ende 2017 eingereicht wohingegen der Run auf die Dachgeschossausbauten im Wesentlichen auf die erweiterte Wohnungsneubauförderung ab Ende 2018 zurückzuführen ist. Wenn du unbedingt jemanden anprangern möchtest, dann wohl eher jene Bewohner, die mit ihren fast vierstelligen Einwänden das Projekt soweit verzögern konnten, dass sich in der Zeit das städtebauliche Umfeld planungsrelevant verändern konnte. Hätten sich dagegen nur die Bewohner gemeldet, die ernsthafte Einwände hatten statt zahlreiche Trittbrettfahrer zu mobilisieren, hätten die Planfeststellungsbehörde möglicherweise das bisherige Schallgutachten akzeptiert und wir hätten den PFB wie geplant 2019 bekommen.

Merkwürdiges Verständnis hast Du von demokratischen Beteiligungsverfahren! Ist das dann Deine göttliche Sicht, die darüber vorab entscheidet, wer ernsthafte Einwände hat und wer nur halbernste und wer so ein bisschen ernste und wer wirklich nicht ernste? Nein, es steht JEDEM frei, seine Einwände in einem Verfahren vorzubringen. Offensichtlich unbegründete lassen sich dann ebenso schnell aussortieren, dafür braucht man keine Jahre.

Insgesamt ist das doch ein billiges Ablenkungsmanöver, das jahrelange Rumtrödeln auf die Menge der Einwendungen zu schieben. Zum Einen war absehbar, dass am Ostkreuz viele Einwendungen kommen, da hätte man die Kapazitäten zu deren Bearbeitung frühzeitig hochfahren können, durch externe Unterstützung. Und vor allem lässt sich eben diese Bearbeitung sehr gut parallelisieren, das ist also überhaupt kein Grund für Verfahrenslaufzeit. Bei großen PFV der richtigen Bahn laufen regelmäßig Tausende bis Zehntausende Einwendungen auf, trotzdem laufen dort die PFV regelmäßig vernünftig und in kalkulierbarer Zeit durch.

Zu den zusätzlich Betroffenen: Der Dachgeschossausbau ist keine plötzlich Überraschung, sondern wurde vom Senat sogar ausdrücklich gefördert und war im Übrigen genehmigungspflichtig (d.h. in den Behörden bekannt und ggf. mit Auflagen zu passiven Maßnahmen zu belegen). Hätte vielleicht Sinn gemacht, da von vorneherein entsprechende Annahmen oder Zuschläge im Schallgutachten zu kalkulieren. Nein, das Problem ist überhaupt erst durch die irre lange Verfahrenslaufzeit entstanden, nur dadurch konnte sich das Umfeld so massiv verändern. Dass die richtige Bahn bei ihren PFV wiederkehrend die Schallgutachten neumachen muss, weil zwischendurch natürlich auch immer mal noch jemand neu gebaut hat, ist mir bisher nicht untergekommen.

Nein, nein, diese ganze Sch... brauchst Du nicht schönreden. Aber schon interessant, wie das regelmäßige Scheitern immer der gleichen Behörden und Anstalten von Leuten wie Dir mit der Wiederholung ihrer gleichen billigen Ausreden gerechtfertigt und entschuldigt wird. Statt einfach mal das (Nicht)Ergebnis als das zu bewerten, was es ist: Scheitern an den eigenen Maßstäben!
Zitat
B-V 3313
Wenn die BVG es nicht kann, was wurde in Adlershof falsch gemacht?

Anspruch und Ziel des "Jahrzehnts der Straßenbahn" war und ist wohl nicht, dass es hin und wieder mal zufällig klappt mit einem Verfahren (hier also in einem von drei Fällen), sondern in der überwiegenden Mehrheit der Verfahren! Andere Infrastrukturbetreiber schaffen es, ihre Verfahren regelmäßig durchzubringen, und bei denen sind es eher 20..40 statt 2 Ordnern und außerdem ein erheblich strengeres Regelwerk und eine kritischere Aufsichtsbehörde als bei so einer popeligen Straßenbahn.

Viele Grüße
André
Zitat
andre_de
Zitat
B-V 3313
Wenn die BVG es nicht kann, was wurde in Adlershof falsch gemacht?

Anspruch und Ziel des "Jahrzehnts der Straßenbahn" war und ist wohl nicht, dass es hin und wieder mal zufällig klappt mit einem Verfahren (hier also in einem von drei Fällen), sondern in der überwiegenden Mehrheit der Verfahren! Andere Infrastrukturbetreiber schaffen es, ihre Verfahren regelmäßig durchzubringen, und bei denen sind es eher 20..40 statt 2 Ordnern und außerdem ein erheblich strengeres Regelwerk und eine kritischere Aufsichtsbehörde als bei so einer popeligen Straßenbahn.

Na ja, 8 Jahre PFV für gerade einmal 3 km Wäscheleine und Gleiserneuerung in HuL ist jetzt auch kein Beispiel besonders zeitoptimierter Verfahrensabwicklung. Und das sind letztlich auch "nur" Bahnhofsgleise, keine Hochgeschwindigkeits- oder TEN-Strecke...

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Florian Schulz
Zitat
andre_de
Das ist viel zu billig, die Schuld auf ein beauftragtes Unternehmen abzuschieben. Vorhabenträger ist die BVG. Sie ist einzig verantwortlich für die Unterlagen, die sie zur Planfeststellung einreicht. Es ist ihre Entscheidung und Verantwortung, wer die erstellt und in welchem Zustand die sind. Die BVG hat es nicht im Griff und kann es nicht, und der Senatsverkehrsverwaltung als begleitende Behörde (die die Unterlagen sicher nicht das erste Mal nach Einreichung zu Gesicht bekommt) geht die ganze "Wir forcieren den Straßenbahnausbau"-Initiative ihrer grünen Chefin am Allerwertesten vorbei.

Billig ist hier einzig deine Simplifizierung. Aus dem Artikel geht klar hervor, dass sich zwischen dem Einreichen des ersten Schallgutachtens, der Bearbeitung der immens hohen Anzahl an Einwände und dem jetzigen Zustand das bauliche Umfeld derart weiterentwickelt hat, dass sich der Kreis der von den Schallemissionen betroffenen Bewohnerschaft dank neuer Dachausbauten verändert hat. Und das, nur das, zieht das erneute Schallgutachten nach sich. Hier einzig die Schuld beim Vorhabenträger zu sehen und quasi eine rückblickende Vorhersage zu treffen, ist billige Polemik. Die Planfeststellungsunterlagen samt Schallgutachten wurden Ende 2017 eingereicht wohingegen der Run auf die Dachgeschossausbauten im Wesentlichen auf die erweiterte Wohnungsneubauförderung ab Ende 2018 zurückzuführen ist.

Insofern bin ich ganz bei Florian.

Ich frage mich dann aber schon, warum es SenUVK nicht möglich sein soll, einfach auf Basis des bisher erzielten Verfahrensstandes - also mit den in 2017 con der BVG eingereichten Unterlagen sowie daraus resultierenden Einwendungen, Erwiderungen und Erörterungsterminen - einen PFB zu erlassen. Schließlich kann man ja diejenigen, die im Plangebiet seither neue oder erweiterte Häuser gebaut oder bezogen haben, problemlos darauf verweisen, dass ihnen das Vorhaben der BVG hinreichend bekannt war oder hätte mit minimalem Rechercheaufwand hätte bekannt sein können. Zuzug kann nicht das Recht beinhalten, bereits bestehende oder laufende Planungen nachfristig noch zu beeinflussen...

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
andre_de
Zitat
B-V 3313
Wenn die BVG es nicht kann, was wurde in Adlershof falsch gemacht?

Anspruch und Ziel des "Jahrzehnts der Straßenbahn" war und ist wohl nicht, dass es hin und wieder mal zufällig klappt mit einem Verfahren (hier also in einem von drei Fällen), sondern in der überwiegenden Mehrheit der Verfahren! Andere Infrastrukturbetreiber schaffen es, ihre Verfahren regelmäßig durchzubringen, und bei denen sind es eher 20..40 statt 2 Ordnern und außerdem ein erheblich strengeres Regelwerk und eine kritischere Aufsichtsbehörde als bei so einer popeligen Straßenbahn.

Na ja, 8 Jahre PFV für gerade einmal 3 km Wäscheleine und Gleiserneuerung in HuL ist jetzt auch kein Beispiel besonders zeitoptimierter Verfahrensabwicklung. Und das sind letztlich auch "nur" Bahnhofsgleise, keine Hochgeschwindigkeits- oder TEN-Strecke...

Unbestritten. Dort hat die Anhörungsbehörde jedoch bereits 2016 das Ergebnis des Anhörungsverfahrens an das EBA zurückgesendet. Was dann die restlichen 5 Jahre beim EBA passiert ist, weiß man nicht. Vielleicht hat dann auch die Bahn zwischenzeitlich um das Ruhenlassen gebeten, weil man noch nicht genau wusste, ob man das wirklich so bauen will oder ein Baubeginn zu dem Zeitpunkt noch gar nicht gewollt war. Solche Verfahrenspausen sind mir bei Bahn-Vorhaben schon häufiger aufgefallen, ohne dass man unmittelbar den Grund erkennen kann. Das ist allerdings eine komplett andere Situation, denn dort hat nicht der Vorhabenträger die Unterlagen-Erstellung versemmelt und ein jahrelanges Verfahrens-Ping-Pong ausgelöst, wie hier die BVG zum wiederholten Male.

Viele Grüße
André
Zitat
andre_de
Das ist allerdings eine komplett andere Situation, denn dort hat nicht der Vorhabenträger die Unterlagen-Erstellung versemmelt und ein jahrelanges Verfahrens-Ping-Pong ausgelöst, wie hier die BVG zum wiederholten Male.

Der Vorhabenträger (BVG) kann allerdings auch wenig bis gar nichts dafür, wenn die Planfeststellungsbehörde (SenUVK( im November 2017 die eingereichten Unterlagen nach gesetzlich vorgeschriebener Plausibilitätsprüfung in der Beteiligungsrunde anstandslos akzeptiert, um dann in der (eigentlich vorgesehenen) Schlussbearbeitung des PFB im Januar 2021 plötzlich zu merken, dass in der Gegend nach 2018 erheblicher Zuzug stattfand...

Wie oben bereits erwähnt, bin ich indes der Meinung, der PFB könne sehr wohl auch auf Basis der vorhandenen Unterlagen rechtssicher erlassen werden - was aber entsprechenden politischen Willen bei SenUVK voraussetzt-

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
andre_de
Das ist allerdings eine komplett andere Situation, denn dort hat nicht der Vorhabenträger die Unterlagen-Erstellung versemmelt und ein jahrelanges Verfahrens-Ping-Pong ausgelöst, wie hier die BVG zum wiederholten Male.

Der Vorhabenträger (BVG) kann allerdings auch wenig bis gar nichts dafür, wenn die Planfeststellungsbehörde (SenUVK( im November 2017 die eingereichten Unterlagen nach gesetzlich vorgeschriebener Plausibilitätsprüfung in der Beteiligungsrunde anstandslos akzeptiert, um dann in der (eigentlich vorgesehenen) Schlussbearbeitung des PFB im Januar 2021 plötzlich zu merken, dass in der Gegend nach 2018 erheblicher Zuzug stattfand...

Ja, darum schrieb ich eingangs auch:
Zitat

Bereits zum zweiten Mal setzen Senatsverkehrsverwaltung und BVG-Anstalt ein Tram-Planungsvorhaben vor den Baum, wegen selbstverschuldeten Schlampereien und offensichtlicher Unkenntnis, wie man so ein Planfeststellungsverfahren fehlerfrei aufsetzt und durchzieht.

BEIDE gemeinsam hatten den Auftrag, das PFV erfolgreich durchzuführen, übrigens mit Fertigstellung der Strecke in dieser Legislaturperiode. Und BEIDE gemeinsam sind an dieser Aufgabe grandios gescheitert. Ich halte es nicht für angebracht, das zu trennen, denn das führt zum bekannten Fingerpointing, bei dem am Ende niemand Schuld war und jeder alles richtig gemacht hat (wie einzelne hier ja schon angefangen haben herzuleiten). Tatsächlich hatten beide die Möglichkeit, das Problem der sich ändernden baulichen Situation rechtzeitig zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen, dieses erneute Desaster zu verhindern. Alle weiteren vertrödelten Straßenbahnvorhaben liegen übrigens ebenfalls in Gegenden, die sich permanent baulich ändern, müssen wir da jetzt immer wieder die gleiche peinliche Nummer erwarten? Das ist hier also klar kein einmaliger Sonderfall, mit dem niemand rechnen konnte, sondern Alltag in einer Großstadt, mit dem man als Großstadt-Behörde/-Anstalt vielleicht klarkommen sollte.

Viele Grüße
André



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 29.01.2021 23:04 von andre_de.
Zitat
andre_de
Merkwürdiges Verständnis hast Du von demokratischen Beteiligungsverfahren! Ist das dann Deine göttliche Sicht, die darüber vorab entscheidet, wer ernsthafte Einwände hat und wer nur halbernste und wer so ein bisschen ernste und wer wirklich nicht ernste? Nein, es steht JEDEM frei, seine Einwände in einem Verfahren vorzubringen. Offensichtlich unbegründete lassen sich dann ebenso schnell aussortieren, dafür braucht man keine Jahre.

Ich entscheide hier gar nichts, sondern weise für die Bewertung der Situation auf die hohe Anzahl der Einwände hin, die für eine so kurze Streckenverlängerung wie diese ungewöhnlich hoch ist. Der Verweis auf die Bewohner war eine Replik auf deine Simplifizierung, es sei die BVG für alles verantwortlich. Sonst gar nichts weiter.

Der Einzige, der auf Beiträge anderer (wiederholt) mit Unterstellungen (Schönrednerei, billige Ausreden, Ablenkungsmaöver) reagiert, bist du. Und so langsam fehlt mir die Lust hier weiter in Duskussionen zu treten, wenn man sich jedes Mal mit deiner aggressiven Art auseinandersetzen muss.

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
Zitat
Marienfelde
Zitat
TomB
Laut Text vor der Paywall müsse Ostkreuz neu ausgelegt werden, es sei ein neues Lärmschutzgutachten notwendig.
= Noch mehr Verzögerung

[www.morgenpost.de]

Ergänzend dazu noch ein Link zur Pressemitteilung von Sen UVK: [www.berlin.de]

Zum weiteren Ablauf wird ausgeführt:

"Die Anhörungsbehörde der SenUVK bereitet die erneute Auslegung, eine sogenannte Nachbeteiligung, derzeit gemeinsam mit der BVG vor. Die Planungsunterlagen werden – auch im Internet – voraussichtlich ab Ende Februar/Anfang März einen Monat lang einsehbar sein. Der genaue Termin wird noch bekannt gegeben. Die Einreichungsfrist für Einwendungen endet zwei weitere Wochen später. Danach hat die Vorhabenträgerin neue oder ergänzende Einwendungen zu prüfen und zu erwidern. Liegen die überarbeiteten Planungsunterlagen, einschließlich möglicher Änderungen, vollständig vor, kann ein Erörterungstermin stattfinden, den die Anhörungsbehörde organisiert. Anschließend erarbeitet die Planfeststellungsbehörde der SenUVK den Planfeststellungsbeschluss (Baugenehmigung)."

Der Planfeststellungsbeschluss würde sich dadurch, abhängig von Zahl und Inhalt der Einwendungen, voraussichtlich auf das Jahresende (genannt wird das Jahr 2021) verschieben,

Der Tagesspiegel berichtet heute ebenfalls von dem Planungsdesaster im Verantwortungsbereich der grünen Verkehrssenatorin Fr. Günther:
https://www.tagesspiegel.de/berlin/mehr-anwohner-von-laerm-betroffen-tram-projekt-am-ostkreuz-verzoegert-sich-weiter-neue-buergerbeteiligung-ab-maerz/26871070.html

Danach wird nun eine Fertigstellung bis Ende 2025 (!) statt bisher geplant Ende 2023 avisiert. D.h., man plant nur aufgrund der Neuauslegung nun mit einem zwei Jahre späteren Fertigstellungstermin. Daraus lässt sich rückschließen, dass eine "Ende 2021 mögliche Planfeststellung" wohl reines Wunschdenken ist.

Viele Grüße
André
Sorry, in diesem Forum dürfen nur registrierte Benutzer schreiben.

Hier klicken, um sich einzuloggen