Re: Offene Planfeststellungsverfahren Straßenbahn 29.01.2021 11:42 |
Re: Offene Planfeststellungsverfahren Straßenbahn 29.01.2021 11:50 |
Zitat
Slighter
Ernstzunehmendes Störfeuer kann doch effektiv nur von den nachverdichteten Bereichen kommen, oder? Anwohner, die ihre Einwendung jetzt bereits vorgetragen haben, und deren Einwendung bereits bearbeitet wurde, können ja nicht damit rechnen, dass die Gleiche Einwendung jetzt samt Antwort nochmal komplett von Vorne bearbeitet wird. Sprich, Senatsverwaltung und BVG müssten jetzt nur noch die Reaktionen der Dachgeschossbewohner bearbeiten, wenn ich richtig liege.
[...]
Re: Offene Planfeststellungsverfahren Straßenbahn 29.01.2021 11:53 |
Nö, diejenigen, die hinzugezogen sind, haben Pech gehabt, wenn sie sich nicht wegen ihrer Zuzugsabsicht nach der letzten Auslegung gemeldet haben.Zitat
Slighter
Ernstzunehmendes Störfeuer kann doch effektiv nur von den nachverdichteten Bereichen kommen, oder?
Nun, diejenigen, die sich beschwert haben, können natürlich ihre Beschwerde aufrecht erhalten und ggf. gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen. Außerdem kann man sich jeder von einer Änderung der Pläne gestört fühlen und dementsprechend äußern.Zitat
Anwohner, die ihre Einwendung jetzt bereits vorgetragen haben, und deren Einwendung bereits bearbeitet wurde, können ja nicht damit rechnen, dass die Gleiche Einwendung jetzt samt Antwort nochmal komplett von Vorne bearbeitet wird. Sprich, Senatsverwaltung und BVG müssten jetzt nur noch die Reaktionen der Dachgeschossbewohner bearbeiten, wenn ich richtig liege.
Zitat
Ich versuch' ja immer das Positive an allem zu sehen: Immerhin versucht man wirklich alle Betroffenen ins Boot zu holen :)
Re: Offene Planfeststellungsverfahren Straßenbahn 29.01.2021 12:07 |
Re: Offene Planfeststellungsverfahren Straßenbahn 29.01.2021 12:30 |
Re: Offene Planfeststellungsverfahren Straßenbahn 29.01.2021 18:23 |
Zitat
phönix
Die Berliner Zeitung schreibt dazu:
[www.berliner-zeitung.de]
„Unglaublich. Unfähig“, sagte Sven Heinemann, SPD-Abgeordneter aus Friedrichshain. Am Ende werde das Projekt länger dauern als der Bau des Flughafens BER gedauert habe, rechnet er vor. ... „Nun wird die Straßenbahn auch in der nächsten Legislatur auch nicht fertig“, seufzte der SPD-Abgeordnete am Freitag.
Re: Offene Planfeststellungsverfahren Straßenbahn 29.01.2021 18:45 |
Re: Offene Planfeststellungsverfahren Straßenbahn 29.01.2021 18:52 |
Zitat
TomB
Die BVG plant doch gar nicht. Die Senatsverwaltung auch nicht.
Geschlampt hat dann wohl die beauftragte Planungsgesellschaft. Es ist wohl
immer dieselbe für alle Tramstrecken :)
Dann sollte die BVG Konsequenzen ziehen und Mal ein anderes Unternehmen ranlassen.
Re: Offene Planfeststellungsverfahren Straßenbahn 29.01.2021 18:56 |
Re: Offene Planfeststellungsverfahren Straßenbahn 29.01.2021 18:58 |
Zitat
andre_de
Das ist viel zu billig, die Schuld auf ein beauftragtes Unternehmen abzuschieben. Vorhabenträger ist die BVG. Sie ist einzig verantwortlich für die Unterlagen, die sie zur Planfeststellung einreicht. Es ist ihre Entscheidung und Verantwortung, wer die erstellt und in welchem Zustand die sind. Die BVG hat es nicht im Griff und kann es nicht, und der Senatsverkehrsverwaltung als begleitende Behörde (die die Unterlagen sicher nicht das erste Mal nach Einreichung zu Gesicht bekommt) geht die ganze "Wir forcieren den Straßenbahnausbau"-Initiative ihrer grünen Chefin am Allerwertesten vorbei.
Re: Offene Planfeststellungsverfahren Straßenbahn 29.01.2021 20:17 |
Zitat
andre_de
Das ist viel zu billig, die Schuld auf ein beauftragtes Unternehmen abzuschieben. Vorhabenträger ist die BVG. Sie ist einzig verantwortlich für die Unterlagen, die sie zur Planfeststellung einreicht. Es ist ihre Entscheidung und Verantwortung, wer die erstellt und in welchem Zustand die sind. Die BVG hat es nicht im Griff und kann es nicht, und der Senatsverkehrsverwaltung als begleitende Behörde (die die Unterlagen sicher nicht das erste Mal nach Einreichung zu Gesicht bekommt) geht die ganze "Wir forcieren den Straßenbahnausbau"-Initiative ihrer grünen Chefin am Allerwertesten vorbei.
Re: Offene Planfeststellungsverfahren Straßenbahn 29.01.2021 21:11 |
Zitat
Florian Schulz
Zitat
andre_de
Das ist viel zu billig, die Schuld auf ein beauftragtes Unternehmen abzuschieben. Vorhabenträger ist die BVG. Sie ist einzig verantwortlich für die Unterlagen, die sie zur Planfeststellung einreicht. Es ist ihre Entscheidung und Verantwortung, wer die erstellt und in welchem Zustand die sind. Die BVG hat es nicht im Griff und kann es nicht, und der Senatsverkehrsverwaltung als begleitende Behörde (die die Unterlagen sicher nicht das erste Mal nach Einreichung zu Gesicht bekommt) geht die ganze "Wir forcieren den Straßenbahnausbau"-Initiative ihrer grünen Chefin am Allerwertesten vorbei.
Billig ist hier einzig deine Simplifizierung. Aus dem Artikel geht klar hervor, dass sich zwischen dem Einreichen des ersten Schallgutachtens, der Bearbeitung der immens hohen Anzahl an Einwände und dem jetzigen Zustand das bauliche Umfeld derart weiterentwickelt hat, dass sich der Kreis der von den Schallemissionen betroffenen Bewohnerschaft dank neuer Dachausbauten verändert hat. Und das, nur das, zieht das erneute Schallgutachten nach sich. Hier einzig die Schuld beim Vorhabenträger zu sehen und quasi eine rückblickende Vorhersage zu treffen, ist billige Polemik. Die Planfeststellungsunterlagen samt Schallgutachten wurden Ende 2017 eingereicht wohingegen der Run auf die Dachgeschossausbauten im Wesentlichen auf die erweiterte Wohnungsneubauförderung ab Ende 2018 zurückzuführen ist. Wenn du unbedingt jemanden anprangern möchtest, dann wohl eher jene Bewohner, die mit ihren fast vierstelligen Einwänden das Projekt soweit verzögern konnten, dass sich in der Zeit das städtebauliche Umfeld planungsrelevant verändern konnte. Hätten sich dagegen nur die Bewohner gemeldet, die ernsthafte Einwände hatten statt zahlreiche Trittbrettfahrer zu mobilisieren, hätten die Planfeststellungsbehörde möglicherweise das bisherige Schallgutachten akzeptiert und wir hätten den PFB wie geplant 2019 bekommen.
Re: Offene Planfeststellungsverfahren Straßenbahn 29.01.2021 21:16 |
Zitat
B-V 3313
Wenn die BVG es nicht kann, was wurde in Adlershof falsch gemacht?
Re: Offene Planfeststellungsverfahren Straßenbahn 29.01.2021 21:56 |
Zitat
andre_de
Zitat
B-V 3313
Wenn die BVG es nicht kann, was wurde in Adlershof falsch gemacht?
Anspruch und Ziel des "Jahrzehnts der Straßenbahn" war und ist wohl nicht, dass es hin und wieder mal zufällig klappt mit einem Verfahren (hier also in einem von drei Fällen), sondern in der überwiegenden Mehrheit der Verfahren! Andere Infrastrukturbetreiber schaffen es, ihre Verfahren regelmäßig durchzubringen, und bei denen sind es eher 20..40 statt 2 Ordnern und außerdem ein erheblich strengeres Regelwerk und eine kritischere Aufsichtsbehörde als bei so einer popeligen Straßenbahn.
Re: Offene Planfeststellungsverfahren Straßenbahn 29.01.2021 22:18 |
Zitat
Florian Schulz
Zitat
andre_de
Das ist viel zu billig, die Schuld auf ein beauftragtes Unternehmen abzuschieben. Vorhabenträger ist die BVG. Sie ist einzig verantwortlich für die Unterlagen, die sie zur Planfeststellung einreicht. Es ist ihre Entscheidung und Verantwortung, wer die erstellt und in welchem Zustand die sind. Die BVG hat es nicht im Griff und kann es nicht, und der Senatsverkehrsverwaltung als begleitende Behörde (die die Unterlagen sicher nicht das erste Mal nach Einreichung zu Gesicht bekommt) geht die ganze "Wir forcieren den Straßenbahnausbau"-Initiative ihrer grünen Chefin am Allerwertesten vorbei.
Billig ist hier einzig deine Simplifizierung. Aus dem Artikel geht klar hervor, dass sich zwischen dem Einreichen des ersten Schallgutachtens, der Bearbeitung der immens hohen Anzahl an Einwände und dem jetzigen Zustand das bauliche Umfeld derart weiterentwickelt hat, dass sich der Kreis der von den Schallemissionen betroffenen Bewohnerschaft dank neuer Dachausbauten verändert hat. Und das, nur das, zieht das erneute Schallgutachten nach sich. Hier einzig die Schuld beim Vorhabenträger zu sehen und quasi eine rückblickende Vorhersage zu treffen, ist billige Polemik. Die Planfeststellungsunterlagen samt Schallgutachten wurden Ende 2017 eingereicht wohingegen der Run auf die Dachgeschossausbauten im Wesentlichen auf die erweiterte Wohnungsneubauförderung ab Ende 2018 zurückzuführen ist.
Re: Offene Planfeststellungsverfahren Straßenbahn 29.01.2021 22:20 |
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
andre_de
Zitat
B-V 3313
Wenn die BVG es nicht kann, was wurde in Adlershof falsch gemacht?
Anspruch und Ziel des "Jahrzehnts der Straßenbahn" war und ist wohl nicht, dass es hin und wieder mal zufällig klappt mit einem Verfahren (hier also in einem von drei Fällen), sondern in der überwiegenden Mehrheit der Verfahren! Andere Infrastrukturbetreiber schaffen es, ihre Verfahren regelmäßig durchzubringen, und bei denen sind es eher 20..40 statt 2 Ordnern und außerdem ein erheblich strengeres Regelwerk und eine kritischere Aufsichtsbehörde als bei so einer popeligen Straßenbahn.
Na ja, 8 Jahre PFV für gerade einmal 3 km Wäscheleine und Gleiserneuerung in HuL ist jetzt auch kein Beispiel besonders zeitoptimierter Verfahrensabwicklung. Und das sind letztlich auch "nur" Bahnhofsgleise, keine Hochgeschwindigkeits- oder TEN-Strecke...
Re: Offene Planfeststellungsverfahren Straßenbahn 29.01.2021 22:50 |
Zitat
andre_de
Das ist allerdings eine komplett andere Situation, denn dort hat nicht der Vorhabenträger die Unterlagen-Erstellung versemmelt und ein jahrelanges Verfahrens-Ping-Pong ausgelöst, wie hier die BVG zum wiederholten Male.
Re: Offene Planfeststellungsverfahren Straßenbahn 29.01.2021 23:02 |
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
andre_de
Das ist allerdings eine komplett andere Situation, denn dort hat nicht der Vorhabenträger die Unterlagen-Erstellung versemmelt und ein jahrelanges Verfahrens-Ping-Pong ausgelöst, wie hier die BVG zum wiederholten Male.
Der Vorhabenträger (BVG) kann allerdings auch wenig bis gar nichts dafür, wenn die Planfeststellungsbehörde (SenUVK( im November 2017 die eingereichten Unterlagen nach gesetzlich vorgeschriebener Plausibilitätsprüfung in der Beteiligungsrunde anstandslos akzeptiert, um dann in der (eigentlich vorgesehenen) Schlussbearbeitung des PFB im Januar 2021 plötzlich zu merken, dass in der Gegend nach 2018 erheblicher Zuzug stattfand...
Zitat
Bereits zum zweiten Mal setzen Senatsverkehrsverwaltung und BVG-Anstalt ein Tram-Planungsvorhaben vor den Baum, wegen selbstverschuldeten Schlampereien und offensichtlicher Unkenntnis, wie man so ein Planfeststellungsverfahren fehlerfrei aufsetzt und durchzieht.
Re: Offene Planfeststellungsverfahren Straßenbahn 29.01.2021 23:20 |
Zitat
andre_de
Merkwürdiges Verständnis hast Du von demokratischen Beteiligungsverfahren! Ist das dann Deine göttliche Sicht, die darüber vorab entscheidet, wer ernsthafte Einwände hat und wer nur halbernste und wer so ein bisschen ernste und wer wirklich nicht ernste? Nein, es steht JEDEM frei, seine Einwände in einem Verfahren vorzubringen. Offensichtlich unbegründete lassen sich dann ebenso schnell aussortieren, dafür braucht man keine Jahre.
Re: Offene Planfeststellungsverfahren Straßenbahn 01.02.2021 16:58 |
Zitat
Marienfelde
Zitat
TomB
Laut Text vor der Paywall müsse Ostkreuz neu ausgelegt werden, es sei ein neues Lärmschutzgutachten notwendig.
= Noch mehr Verzögerung
[www.morgenpost.de]
Ergänzend dazu noch ein Link zur Pressemitteilung von Sen UVK: [www.berlin.de]
Zum weiteren Ablauf wird ausgeführt:
"Die Anhörungsbehörde der SenUVK bereitet die erneute Auslegung, eine sogenannte Nachbeteiligung, derzeit gemeinsam mit der BVG vor. Die Planungsunterlagen werden – auch im Internet – voraussichtlich ab Ende Februar/Anfang März einen Monat lang einsehbar sein. Der genaue Termin wird noch bekannt gegeben. Die Einreichungsfrist für Einwendungen endet zwei weitere Wochen später. Danach hat die Vorhabenträgerin neue oder ergänzende Einwendungen zu prüfen und zu erwidern. Liegen die überarbeiteten Planungsunterlagen, einschließlich möglicher Änderungen, vollständig vor, kann ein Erörterungstermin stattfinden, den die Anhörungsbehörde organisiert. Anschließend erarbeitet die Planfeststellungsbehörde der SenUVK den Planfeststellungsbeschluss (Baugenehmigung)."
Der Planfeststellungsbeschluss würde sich dadurch, abhängig von Zahl und Inhalt der Einwendungen, voraussichtlich auf das Jahresende (genannt wird das Jahr 2021) verschieben,