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Lockdown November 2020
geschrieben von Nordender 
Joe
Re: Lockdown November 2020
03.11.2020 15:52
Zitat
der weiße bim
Die BVG hat speziell zur Coronaproblematik eine Webseite eingerichtet: [go.bvg.de]

(...) Beschränkung der Personenzahl der Fähren F10 und F24.

Ich würde mal sagen, bei der F24 gibt`s keine Probleme mit Kontakten...

War wohl wieder der Azubi am Werk...
Jetzt muss ich aber mal blöd fragen, was an der F10 so essentiell anders als bei allen anderen Verkehrsmitteln, dass auf dem Schiff eine Kapazitätsbeschränkung notwendig ist. Bei der Ruderfähre kann ich's ja verstehen, deren Steuermann sitzt ja direkt und ohne Schutz zusammen bei den Fahrgästen. Auch wenn der Hinweis auf die F24 derzeit schon komisch wirkt.

~~~~~~
Sie befinden sich HIER.
Zitat
Philipp Borchert
Auch wenn der Hinweis auf die F24 derzeit schon komisch wirkt.

Dieser Rat ergeht möglicherweise vorsorglich, falls der Status Quo bis nach dem nächsten Saisonstart anhält.
Noch komischer finde ich aber den Hinweis: "Nutzen Sie zum Einstieg möglichst alle verfügbaren Türen." - Ick kann ma doch nich zaruppen.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
Philipp Borchert
Jetzt muss ich aber mal blöd fragen, was an der F10 so essentiell anders als bei allen anderen Verkehrsmitteln, dass auf dem Schiff eine Kapazitätsbeschränkung notwendig ist. Bei der Ruderfähre kann ich's ja verstehen, deren Steuermann sitzt ja direkt und ohne Schutz zusammen bei den Fahrgästen. Auch wenn der Hinweis auf die F24 derzeit schon komisch wirkt.

Genau diese Frage stelle ich mir auch. Ich erlebe keine einzige Bus- oder S- bzw. U-Bahnfahrt, in der auch wirklich alle Fahrgäste Mund und Nase bedecken. Da wären Kapazitätsbeschränkungen wesentlich notwendiger.

Von der Maskenpflicht an Haltestellen und auf Bahnhöfen wollen wir gar nicht sprechen. Hier wird nichts kontrolliert.
Zitat
Philipp Borchert
Jetzt muss ich aber mal blöd fragen, was an der F10 so essentiell anders als bei allen anderen Verkehrsmitteln, dass auf dem Schiff eine Kapazitätsbeschränkung notwendig ist.

Damit die F10 in Coronazeiten mangels Alternativen nicht als Ausflugsdampfer missbraucht wird.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
def
Re: Lockdown November 2020
04.11.2020 06:18
Zitat
B-V 3313
Zitat
Philipp Borchert
Jetzt muss ich aber mal blöd fragen, was an der F10 so essentiell anders als bei allen anderen Verkehrsmitteln, dass auf dem Schiff eine Kapazitätsbeschränkung notwendig ist.

Damit die F10 in Coronazeiten mangels Alternativen nicht als Ausflugsdampfer missbraucht wird.

Das hilft aber nur dann etwas, wenn man das auch groß und prominent kommuniziert, und zwar nicht nur am Anleger (damit sich Ausflügler gar nicht erst auf den Weg machen). Sonst wird sie im Zweifelsfall dennoch als Alternative für Ausflugsdampfer missbraucht, während diejenigen, die sie als öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, womöglich Nr. 151 und 152 sind und außen vor bleiben.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.11.2020 06:19 von def.
Zitat
def
Das hilft aber nur dann etwas, wenn man das auch groß und prominent kommuniziert, und zwar nicht nur am Anleger (damit sich Ausflügler gar nicht erst auf den Weg machen). Sonst wird sie im Zweifelsfall dennoch als Alternative für Ausflugsdampfer missbraucht, während diejenigen, die sie als öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, womöglich Nr. 151 und 152 sind und außen vor bleiben.

Solange es sich hier um Fahrgastfahrten handelt, die nach den gängigen Verordnungen zulässig sind, gibt es formell nichts abzuwägen, wer das "berechtigtere Fahrtinteresse" hat. Da es Fahrkarten gibt, die Rund- und Rückfahrten ausschließen, ist um Umkehrschluss anzunehmen, dass mit allen anderen Fahrkarten solche Fahrten zulässig sind und im Ermessen des Fahrgastes liegen, soweit er sich an die Beförderungsbestimmungen und sonstige Regeln hält.
def
Re: Lockdown November 2020
04.11.2020 13:46
Zitat
Lopi2000
Zitat
def
Das hilft aber nur dann etwas, wenn man das auch groß und prominent kommuniziert, und zwar nicht nur am Anleger (damit sich Ausflügler gar nicht erst auf den Weg machen). Sonst wird sie im Zweifelsfall dennoch als Alternative für Ausflugsdampfer missbraucht, während diejenigen, die sie als öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, womöglich Nr. 151 und 152 sind und außen vor bleiben.

Solange es sich hier um Fahrgastfahrten handelt, die nach den gängigen Verordnungen zulässig sind, gibt es formell nichts abzuwägen, wer das "berechtigtere Fahrtinteresse" hat. Da es Fahrkarten gibt, die Rund- und Rückfahrten ausschließen, ist um Umkehrschluss anzunehmen, dass mit allen anderen Fahrkarten solche Fahrten zulässig sind und im Ermessen des Fahrgastes liegen, soweit er sich an die Beförderungsbestimmungen und sonstige Regeln hält.

Sicher. Dennoch kann es doch sinnvoll sein, um verschiedene Kanäle (z.B. Verkehrsmeldungen auf der Homepage und im Radio?) auf die Begrenzung hinzuweisen - um eben zu verhindern, dass sich Leute extra deswegen auf den Weg machen. Natürlich kannst Du dann schlecht vor Ort unterscheiden, wer ein - bewusst in Anführungszeichen - "berechtigtes" Interesse hat und wer die F10 "nur" als Ausflugsdampfer nutzt - allein, weil die Grenze ja auch nicht eindeutig ist.

Es ging mir um die Kommunikation, nicht um die rechtlichen Aspekte.
Zitat
B-V 3313
Zitat
Henning
Ich habe von Anfang 1992 bis Mitte 2000 in Berlin gewohnt. Seit wann gibt es hier den durchgehenden Nachtverkehr?

Bei der U-Bahn seit 1990, es gab insgesamt drei Stufen:

6. April 1990:
U1 Ruhleben <> Schlesisches Tor
U9 Osloer Straße <> Rathaus Steglitz

15. Juni 2003
U15 Warschauer Straße <> Uhlandstraße
U2 Pankow <> Theodor-Heuss-Platz
U5 Alexanderplatz <> Hönow
U6 Alt-Tegel <> Alt-Mariendorf
U7 Rudow <> Jakob-Kaiser-Platz
U8 Wittenau <> Hermannstraße
U9 Osloer Straße <> Rathaus Steglitz

26. Mai 2006:
U1 Warschauer Straße <> Uhlandstraße
U2 Pankow <> Ruhleben
U3 Nollendorfplatz <> Krumme Lanke
U5 Alexanderplatz <> Hönow
U6 Alt-Tegel <> Alt-Mariendorf
U7 Rudow <> Rathaus Spandau
U8 Wittenau <> Hermannstraße
U9 Osloer Straße <> Rathaus Steglitz

Mit der Anmerkung, dass die U12, neben Veranstaltungen, ab 13.11.1993 im Nachtverkehr anstelle der U1 fuhr!
Auf Geheiß der poln. Seite wird die RB 66 ausgedünnt, laut RBB-Text.

T6JP
Zitat
DaniOnline
Zitat
Philipp Borchert
Jetzt muss ich aber mal blöd fragen, was an der F10 so essentiell anders als bei allen anderen Verkehrsmitteln, dass auf dem Schiff eine Kapazitätsbeschränkung notwendig ist. Bei der Ruderfähre kann ich's ja verstehen, deren Steuermann sitzt ja direkt und ohne Schutz zusammen bei den Fahrgästen. Auch wenn der Hinweis auf die F24 derzeit schon komisch wirkt.

Genau diese Frage stelle ich mir auch. Ich erlebe keine einzige Bus- oder S- bzw. U-Bahnfahrt, in der auch wirklich alle Fahrgäste Mund und Nase bedecken. Da wären Kapazitätsbeschränkungen wesentlich notwendiger.

Von der Maskenpflicht an Haltestellen und auf Bahnhöfen wollen wir gar nicht sprechen. Hier wird nichts kontrolliert.

Genau aus all diesen Gründen empfehle ich in der jetzigen Krisenzeit so wenig wie möglich mit ÖPNV zu fahren. Kontaktbeschränkungen sind natürlich auch absolut richtig und notwendig.
Zitat
def
Sicher. Dennoch kann es doch sinnvoll sein, um verschiedene Kanäle (z.B. Verkehrsmeldungen auf der Homepage und im Radio?) auf die Begrenzung hinzuweisen - um eben zu verhindern, dass sich Leute extra deswegen auf den Weg machen.

Da wäre ich vorsichtig mit. Ich habe schon des Öfteren von Dingen gelesen, die verboten waren, auf die ich im Leben nicht allein gekommen wäre.

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