Re: Fahrpreiserhöhung VBB zum 01.01.2021 23.12.2020 19:02 |
Zitat
willi79
Kann man sich nicht genutzte Fahrkarten eigentlich auch gegen die Auszahlung des Betrags erstatten lassen?
Gruß w.
Re: Fahrpreiserhöhung VBB zum 01.01.2021 23.12.2020 19:09 |
Zitat
Mont Klamott
Kann man auch, finde es aber besser 6 Monate zu den alten Preisen zu fahren, sofern das möglich ist. :-)
Zitat
willi79
Kann man sich nicht genutzte Fahrkarten eigentlich auch gegen die Auszahlung des Betrags erstatten lassen?
Gruß w.
Re: Fahrpreiserhöhung VBB zum 01.01.2021 23.12.2020 21:20 |
Zitat
willi79
Kann man sich nicht genutzte Fahrkarten eigentlich auch gegen die Auszahlung des Betrags erstatten lassen?
Gruß w.
Re: Fahrpreiserhöhung VBB zum 01.01.2021 23.12.2020 22:12 |
Zitat
Logital
Zitat
willi79
Kann man sich nicht genutzte Fahrkarten eigentlich auch gegen die Auszahlung des Betrags erstatten lassen?
Gruß w.
Offiziell geht nur das aufwerten, aber nicht das auszahlen. Inoffiziell wird auch das auszahlen gehen,wenn du es beim ausgebenden Verkehrsuntermen dies nachdrücklich schriftlich einforderst.
Re: Fahrpreiserhöhung VBB zum 01.01.2021 23.12.2020 22:18 |
Zitat
Jumbo
Aus den neuen Tarifbestimmungen, die Loopi2000 ja oben zitiert hat, lese ich das anders. Danach gibt es nur noch 6 Monate lang eine Erstattungsmöglichkeit, aber keinen Umtausch mit Zuzahlung mehr.
Re: Fahrpreiserhöhung VBB zum 01.01.2021 23.12.2020 22:58 |
Re: Fahrpreiserhöhung VBB zum 01.01.2021 23.12.2020 23:15 |
Zitat
Mont Klamott
Das heißt, man kann die Fahrscheine in den 6 Monaten Übergangsfrist nicht mehr verwenden ?
Re: Fahrpreiserhöhung VBB zum 01.01.2021 24.12.2020 01:51 |
Zitat
Jumbo
[...]
Wenn man aber erst nach den 6 Monaten noch einen ungenutzen Fahrschein zum alten Preis in der Tasche findet, kann man den nur noch wegwerfen oder ein Zimmer damit tapezieren.
[...]
Re: Fahrpreiserhöhung VBB zum 01.01.2021 24.12.2020 07:09 |
Zitat
Jumbo
Doch, man kann die alten Fahrscheine innerhalb der 6-monatigen Übergangsfrist nach einer Tarifanpassung entweder einfach entwerten und zum Fahren benutzen
oder man lässt sich innerhalb der Übergangsfrist den bezahlten Preis erstatten.
Re: Fahrpreiserhöhung VBB zum 01.01.2021 24.12.2020 10:43 |
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Jumbo
Doch, man kann die alten Fahrscheine innerhalb der 6-monatigen Übergangsfrist nach einer Tarifanpassung entweder einfach entwerten und zum Fahren benutzen
oder man lässt sich innerhalb der Übergangsfrist den bezahlten Preis erstatten.
Ich bin schon sehr gespannt, wie das mit meinen ungenutzten Abschnitten einer Sammelkarte in der App funktionieren wird. Die hatte ich während der Kurzarbeit erworben, benötige sie nun aber nicht mehr, da die Kurzarbeit aufgehoben wurde und ich wieder eine Monatskarte besitze.
Re: Fahrpreiserhöhung VBB zum 01.01.2021 24.12.2020 10:54 |
Zitat
Mont Klamott
Es freut mich, dass Deine Kurzarbeit beendet ist.
Falls es die 4 Fahrten Karte des VBB betrifft, steht dazu:
„Sollen weitere Wertabschnitte einer 4-Fahrten-Karte für Mitfahrer genutzt werden, so können mehrere Abschnitte direkt nacheinander aktiviert werden.
Nach einer Tarifanpassung bleiben alle noch nicht genutzten Wertabschnitte einer 4-Fahrten-Karte weiterhin gültig.
Bitte beachten Sie, dass einzelne Abschnitte einer 4-Fahrten-Karte nicht erstattet werden können.“
[www.vbb.de]
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Jumbo
Doch, man kann die alten Fahrscheine innerhalb der 6-monatigen Übergangsfrist nach einer Tarifanpassung entweder einfach entwerten und zum Fahren benutzen
oder man lässt sich innerhalb der Übergangsfrist den bezahlten Preis erstatten.
Ich bin schon sehr gespannt, wie das mit meinen ungenutzten Abschnitten einer Sammelkarte in der App funktionieren wird. Die hatte ich während der Kurzarbeit erworben, benötige sie nun aber nicht mehr, da die Kurzarbeit aufgehoben wurde und ich wieder eine Monatskarte besitze.
Re: Fahrpreiserhöhung VBB zum 01.01.2021 24.12.2020 10:55 |
Zitat
Mont Klamott
"Nach einer Tarifanpassung bleiben alle noch nicht genutzten Wertabschnitte einer 4-Fahrten-Karte weiterhin gültig.
Bitte beachten Sie, dass einzelne Abschnitte einer 4-Fahrten-Karte nicht erstattet werden können.“
Re: Fahrpreiserhöhung VBB zum 01.01.2021 24.12.2020 12:11 |
Re: Fahrpreiserhöhung VBB zum 01.01.2021 24.12.2020 13:37 |
Zitat
Mont Klamott
Hamstern werde ich trotzdem keine Tickets, da nicht absehbar ist, wie lange Corona geht und Homeoffice noch möglich ist. :-)
Re: Fahrpreiserhöhung VBB zum 01.01.2021 24.12.2020 15:30 |
Re: Fahrpreiserhöhung VBB zum 01.01.2021 24.12.2020 17:08 |
Zitat
Bumsi
Beim Hamstern geht es ja um die Handy-Tickets die ja scheinbar eine unbegrenzte Gültigkeit haben, also wenn ich jetzt 100 Stück kaufe, darf ich die auch noch in zehn Jahren nutzen, auch wenn der Preis bis dahin weiter steigt.
Re: Fahrpreiserhöhung VBB zum 01.01.2021 24.12.2020 18:11 |
Zitat
Logital
Zitat
Bumsi
Beim Hamstern geht es ja um die Handy-Tickets die ja scheinbar eine unbegrenzte Gültigkeit haben, also wenn ich jetzt 100 Stück kaufe, darf ich die auch noch in zehn Jahren nutzen, auch wenn der Preis bis dahin weiter steigt.
Man kann jedoch Handytickets nicht hamstern.
Re: Fahrpreiserhöhung VBB zum 01.01.2021 25.12.2020 01:14 |
Zitat
Logital
Man kann jedoch Handytickets nicht hamstern.
Re: Fahrpreiserhöhung VBB zum 01.01.2021 26.12.2020 23:12 |
Zitat
Lopi2000
Zitat
Logital
Man kann jedoch Handytickets nicht hamstern.
Kann man schon, aber dann muss man auch Handys hamstern :D
Re: Fahrpreiserhöhung VBB zum 01.01.2021 29.12.2020 12:43 |