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Fahrpreiserhöhung VBB zum 01.01.2021
geschrieben von Mont Klamott 
Kann man auch, finde es aber besser 6 Monate zu den alten Preisen zu fahren, sofern das möglich ist. :-)

Zitat
willi79
Kann man sich nicht genutzte Fahrkarten eigentlich auch gegen die Auszahlung des Betrags erstatten lassen?

Gruß w.
Zitat
Mont Klamott
Kann man auch, finde es aber besser 6 Monate zu den alten Preisen zu fahren, sofern das möglich ist. :-)

Zitat
willi79
Kann man sich nicht genutzte Fahrkarten eigentlich auch gegen die Auszahlung des Betrags erstatten lassen?

Gruß w.

Danke. Ja, finde ich prinzipiell auch, ich habe jedoch 2 Papier-Fahrradkarten gekauft, die ich dann vergessen zu entwerten hatte und dann habe ich mir in der App 2 neue Fahrkarten gekauft. Ob ich die Papierfahrkarten noch mal benötige, weiß ich nicht.
Zitat
willi79
Kann man sich nicht genutzte Fahrkarten eigentlich auch gegen die Auszahlung des Betrags erstatten lassen?

Gruß w.

Offiziell geht nur das aufwerten, aber nicht das auszahlen. Inoffiziell wird auch das auszahlen gehen,wenn du es beim ausgebenden Verkehrsuntermen dies nachdrücklich schriftlich einforderst.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Logital
Zitat
willi79
Kann man sich nicht genutzte Fahrkarten eigentlich auch gegen die Auszahlung des Betrags erstatten lassen?

Gruß w.

Offiziell geht nur das aufwerten, aber nicht das auszahlen. Inoffiziell wird auch das auszahlen gehen,wenn du es beim ausgebenden Verkehrsuntermen dies nachdrücklich schriftlich einforderst.

Aus den neuen Tarifbestimmungen, die Loopi2000 ja oben zitiert hat, lese ich das anders. Danach gibt es nur noch 6 Monate lang eine Erstattungsmöglichkeit, aber keinen Umtausch mit Zuzahlung mehr.

Wobei einem natürlich keiner verbieten kann, für das erstattete Geld + eine Zuzahlung sofort wieder einen neuen, teureren Fahrschein zu kaufen.
Zitat
Jumbo
Aus den neuen Tarifbestimmungen, die Loopi2000 ja oben zitiert hat, lese ich das anders. Danach gibt es nur noch 6 Monate lang eine Erstattungsmöglichkeit, aber keinen Umtausch mit Zuzahlung mehr.

So würde ich es auch verstehen, zumal der neue § 10 (9) den alten ersetzt, der lautete: "Bei einer Tarifänderung verlieren im Voraus erworbene und nicht benutzte Fahrausweise – außer Zeitkarten und touristische Kombinationsprodukte gemäß Teil C, Punkt 4.1 – 14 Tage nach Inkrafttreten von Tarifänderungen ihre Gültigkeit. Fahrausweise des letzten zurückliegenden Tarifes können nach Tarifänderungen an gesondert bekannt gegebenen Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen gegen Ausgleich des Differenzbetrages umgetauscht werden. Gegebenenfalls kann eine Erstattung vorgenommen werden. Die Umtausch- und Erstattungsfrist endet 5 Monate nach Inkrafttreten des neuen Tarifes. Entwertungsbedürftige Fahrausweise, deren Preis sich nicht ändert, behalten ihre Gültigkeit."
Das heißt, man kann die Fahrscheine in den 6 Monaten Übergangsfrist nicht mehr verwenden ?

Hier stand aber seinerzeit

[www.vbb.de]

„Neu und kundenfreundlicher: Fahrausweise des alten Tarifs gelten ab jetzt länger

Fahrausweise verloren bisher 14 Tage nach einem Tarifwechsel ihre Gültigkeit und konnten nur gegen Zuzahlung des Differenzbetrages bei dem Verkehrsunternehmen umgetauscht werden, bei dem sie gekauft wurden. Die neue Übergangsfrist von sechs Monaten bedeutet eine kundenfreundliche Verbesserung für die Fahrgäste.
Im Voraus erworbene und noch nicht entwertete Einzelfahrausweise, Tageskarten, Kleingruppentageskarten und 7-Tage-Karten können somit noch sechs Monate zum alten Preis bis Ende Juni 2021 genutzt werden.“



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 23.12.2020 23:01 von Mont Klamott.
Zitat
Mont Klamott
Das heißt, man kann die Fahrscheine in den 6 Monaten Übergangsfrist nicht mehr verwenden ?

Doch, man kann die alten Fahrscheine innerhalb der 6-monatigen Übergangsfrist nach einer Tarifanpassung entweder einfach entwerten und zum Fahren benutzen
oder man lässt sich innerhalb der Übergangsfrist den bezahlten Preis erstatten.
Wenn man aber erst nach den 6 Monaten noch einen ungenutzen Fahrschein zum alten Preis in der Tasche findet, kann man den nur noch wegwerfen oder ein Zimmer damit tapezieren.

Die letzten paar Beiträge drehten sich da um willi79s Frage, ob auch eine Erstattung möglich ist. Das war bisher halt offiziell nicht möglich.
Zitat
Jumbo
[...]
Wenn man aber erst nach den 6 Monaten noch einen ungenutzen Fahrschein zum alten Preis in der Tasche findet, kann man den nur noch wegwerfen oder ein Zimmer damit tapezieren.
[...]

Das sollte man auf keinen Fall tun! So lange es zu solch verkürzten Fristen bei Tarifen kein Urteil gibt, würde ich auf die Anwendung der gültigen Rechtssprechung pochen. Und die sagt: Bis zu 3 Jahre nach Erwerb ist eine Erstattung/Umstausch möglich. Soweit mir bekannt, wurde bisher auch maximal etwas gemurrt, aber dann anstandslos auch nach "Fristablauf" umgetauscht bzw. erstattet.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Jumbo
Doch, man kann die alten Fahrscheine innerhalb der 6-monatigen Übergangsfrist nach einer Tarifanpassung entweder einfach entwerten und zum Fahren benutzen
oder man lässt sich innerhalb der Übergangsfrist den bezahlten Preis erstatten.

Ich bin schon sehr gespannt, wie das mit meinen ungenutzten Abschnitten einer Sammelkarte in der App funktionieren wird. Die hatte ich während der Kurzarbeit erworben, benötige sie nun aber nicht mehr, da die Kurzarbeit aufgehoben wurde und ich wieder eine Monatskarte besitze.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Es freut mich, dass Deine Kurzarbeit beendet ist.

Falls es die 4 Fahrten Karte des VBB betrifft, steht dazu:

„Sollen weitere Wertabschnitte einer 4-Fahrten-Karte für Mitfahrer genutzt werden, so können mehrere Abschnitte direkt nacheinander aktiviert werden.
Nach einer Tarifanpassung bleiben alle noch nicht genutzten Wertabschnitte einer 4-Fahrten-Karte weiterhin gültig.
Bitte beachten Sie, dass einzelne Abschnitte einer 4-Fahrten-Karte nicht erstattet werden können.“

[www.vbb.de]


Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Jumbo
Doch, man kann die alten Fahrscheine innerhalb der 6-monatigen Übergangsfrist nach einer Tarifanpassung entweder einfach entwerten und zum Fahren benutzen
oder man lässt sich innerhalb der Übergangsfrist den bezahlten Preis erstatten.

Ich bin schon sehr gespannt, wie das mit meinen ungenutzten Abschnitten einer Sammelkarte in der App funktionieren wird. Die hatte ich während der Kurzarbeit erworben, benötige sie nun aber nicht mehr, da die Kurzarbeit aufgehoben wurde und ich wieder eine Monatskarte besitze.
Zitat
Mont Klamott
Es freut mich, dass Deine Kurzarbeit beendet ist.

Falls es die 4 Fahrten Karte des VBB betrifft, steht dazu:

„Sollen weitere Wertabschnitte einer 4-Fahrten-Karte für Mitfahrer genutzt werden, so können mehrere Abschnitte direkt nacheinander aktiviert werden.
Nach einer Tarifanpassung bleiben alle noch nicht genutzten Wertabschnitte einer 4-Fahrten-Karte weiterhin gültig.
Bitte beachten Sie, dass einzelne Abschnitte einer 4-Fahrten-Karte nicht erstattet werden können.“

[www.vbb.de]


Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Jumbo
Doch, man kann die alten Fahrscheine innerhalb der 6-monatigen Übergangsfrist nach einer Tarifanpassung entweder einfach entwerten und zum Fahren benutzen
oder man lässt sich innerhalb der Übergangsfrist den bezahlten Preis erstatten.

Ich bin schon sehr gespannt, wie das mit meinen ungenutzten Abschnitten einer Sammelkarte in der App funktionieren wird. Die hatte ich während der Kurzarbeit erworben, benötige sie nun aber nicht mehr, da die Kurzarbeit aufgehoben wurde und ich wieder eine Monatskarte besitze.

Da lohnt es sich ja wirklich zu hamstern.
Zitat
Mont Klamott
"Nach einer Tarifanpassung bleiben alle noch nicht genutzten Wertabschnitte einer 4-Fahrten-Karte weiterhin gültig.
Bitte beachten Sie, dass einzelne Abschnitte einer 4-Fahrten-Karte nicht erstattet werden können.“

Da es sich inzwischen ziemlich eingebürgert hat, die Tariferhöhungen regelmäßig an die Teuerungsraten anzupassen und dadurch die einzelnen Erhöhungen moderat ausfallen, wäre alles andere auch ein absurd hoher Aufwand, der durch die zusätzlichen Einnahmen vermutlich nicht zu refinanzieren wäre.

Theoretisch wäre eine einfachere Lösung als der Umtausch, es wie die Post zu machen und Tickets für den Aufpreis zu verkaufen. Praktisch würde dies wohl vor allem Verwirrung stiften, wenn dann Menschen zu Schwarzfahrenden werden, weil sie keinen 10-Cent-Zuschlag gekauft haben.

Die 6-Monats-Regel für Papiertickets dürfte wenigstens einen Großteil davon abfangen.
Hamstern werde ich trotzdem keine Tickets, da nicht absehbar ist, wie lange Corona geht und Homeoffice noch möglich ist. :-)

Wünsche allen Fröhliche Weihnachten !



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.12.2020 12:24 von Mont Klamott.
Zitat
Mont Klamott
Hamstern werde ich trotzdem keine Tickets, da nicht absehbar ist, wie lange Corona geht und Homeoffice noch möglich ist. :-)

Theoretisch würde es gehen, das Maximum, das man bis zum Juni benötigen könnte, zu hamstern und dann kurz vor Ende der Umtauschfrist die überzähligen Tickets erstatten zu lassen. Wenn man das Geld eh hat und keine Zinsen anfallen, rechnet sich das finanziell. Eine realistische Anzahl von Einzelfahrten, für die sich keine Monatskarte lohnt, wären 20 pro Monat, also 120 für 6 Monate. Die 30 entsprechenden 4er-Tickets AB kosten dieses Jahr noch 270 Euro und im kommenden Jahr dann 282 Euro.

Da die Erhöhung aber nur gut 4 % beträgt, rechnet es sich kaum mehr, wenn man dafür sein Konto überzieht. Wenn man die Tickets komplett man aus dem Dispo der Berliner Sparkasse mit 10,5 % Zinsen finanziert, entstehen für die Ersparnis von 12 Euro Zinskosten von gut 14 Euro.

Praktisch wäre mir das die Mühe aber nicht unbedingt wert.
Beim Hamstern geht es ja um die Handy-Tickets die ja scheinbar eine unbegrenzte Gültigkeit haben, also wenn ich jetzt 100 Stück kaufe, darf ich die auch noch in zehn Jahren nutzen, auch wenn der Preis bis dahin weiter steigt.
Zitat
Bumsi
Beim Hamstern geht es ja um die Handy-Tickets die ja scheinbar eine unbegrenzte Gültigkeit haben, also wenn ich jetzt 100 Stück kaufe, darf ich die auch noch in zehn Jahren nutzen, auch wenn der Preis bis dahin weiter steigt.

Man kann jedoch Handytickets nicht hamstern.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Logital
Zitat
Bumsi
Beim Hamstern geht es ja um die Handy-Tickets die ja scheinbar eine unbegrenzte Gültigkeit haben, also wenn ich jetzt 100 Stück kaufe, darf ich die auch noch in zehn Jahren nutzen, auch wenn der Preis bis dahin weiter steigt.

Man kann jedoch Handytickets nicht hamstern.

Und Hamster brauchen keine Handytickets.
Zitat
Logital
Man kann jedoch Handytickets nicht hamstern.

Kann man schon, aber dann muss man auch Handys hamstern :D
Geht das dann überhaupt mit dem gleichen VBB-Account ? Der Trend geht zum Zweithandy. :-)

Zitat
Lopi2000
Zitat
Logital
Man kann jedoch Handytickets nicht hamstern.

Kann man schon, aber dann muss man auch Handys hamstern :D



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 26.12.2020 23:13 von Mont Klamott.
Kann man also auch davon ausgehen, dass die Tageskarte Anschlußticket "Berlin A/C" künftig auch zu einem 24 Stunden Ticket wird!?

In den bisherigen VBB Artikeln beläuft sich die Geltungsdauer immer noch "im Tarifbereich Berlin bei 120 Minuten."...
Die haben das wohl noch gar nicht mitbekommen, dass es den Anschlußfahrausweis seit einem(?) Jahr auch als Tageskarte gibt

[www.vbb.de]
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