Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert
Kurzmeldungen Januar 2021
geschrieben von GraphXBerlin 
Abgesehen davon fallen doch derzeit gar keine Schulfahrten aus - oder hat sich das geändert?

~~~~~~
Sie befinden sich HIER.
Zitat
Philipp Borchert
Abgesehen davon fallen doch derzeit gar keine Schulfahrten aus - oder hat sich das geändert?

Nein, es gibt ja eher ein Mehrangebot.

Die Berliner Linienchronik (+Stationierungen S-Bahn/BVG) 1858-2024
Zitat
Philipp Borchert
Abgesehen davon fallen doch derzeit gar keine Schulfahrten aus - oder hat sich das geändert?

Vielleicht hat der Tagesspiegel-Schreiber (oder der, der im Nachhinein die Texte anpasst ohne den Inhalt zu verstehen) mit "sind wegen fehlender Schülerfahrten derzeit zwar einige Busse frei" ja auch nur gemeint, dass es wegen nicht-fahrenden Schülern ("Schülerfahrten") auf diesen Fahrten freie Kapazitätenbzw. leere Busse ("freie Busse") gibt...

Wen die allerdings später in den regulären Linienbetrieb gehen, kann man sie natürlich schlecht zu anderen Zeiten einsetzen wollen.

Gruß
Salzfisch

---
Berlins Straßen sind zu eng, um sie mit Gelenkbussen zu verstopfen!
Möglich.

Freie Kapazitäten wird man sich vermutlich nur extern besorgen können. Also bei privaten Busunternehmen aus dem touristischen Sektor. Da müsste ja eigentlich was gehen - sofern die Unternehmen ihre Leute überhaupt noch haben.

~~~~~~
Sie befinden sich HIER.
Hallo,

nachdem im letzten Jahr bereits die Gleise im HuL grundhaft erneuert wurden, erging nun auch der Planfeststellungsbeschluss für die Verlängerung und Elektrifizierung dieser beiden Gleise:

https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/PF/Beschluesse/Berlin/51_Erweiterung_der_Infrastruktur_im_Hamburger_und_Lehrter_Bf.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Bemerkenswert ist, dass dies zu umfangreichen passiven Schallschutzmaßnahmen in der Lehrter Straße (!) führt.

Viele Grüße
André
Zitat
andre_de
Hallo,

nachdem im letzten Jahr bereits die Gleise im HuL grundhaft erneuert wurden, erging nun auch der Planfeststellungsbeschluss für die Verlängerung und Elektrifizierung dieser beiden Gleise:

https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/PF/Beschluesse/Berlin/51_Erweiterung_der_Infrastruktur_im_Hamburger_und_Lehrter_Bf.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Bemerkenswert ist, dass dies zu umfangreichen passiven Schallschutzmaßnahmen in der Lehrter Straße (!) führt.

Viele Grüße
André

Interessant auch: Das Antragsschreiben wurde am 04.09.2012 verschickt und ging am 05.09.2012 beim EBA ein (S. 14, Kapitel B.1.2). Die Planfeststellung erfolgte am 11.01.2021. Und dabei war noch nicht mal eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig!

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 28.01.2021 00:06 von Jay.
Zitat
andre_de
Bemerkenswert ist, dass dies zu umfangreichen passiven Schallschutzmaßnahmen in der Lehrter Straße (!) führt.

Das betrifft Objekte, die mehr oder weniger direkt an der Bahn stehen bzw. im Schallkegel stehen, aber den Straßennamen des "Vorderhauses" tragen.

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 28.01.2021 09:44 von Florian Schulz.
Zitat

"andre_de" am 27.1.2021 um 21.50 Uhr:

nachdem im letzten Jahr bereits die Gleise im HuL grundhaft erneuert wurden, erging nun auch der Planfeststellungsbeschluss für die Verlängerung und Elektrifizierung dieser beiden Gleise

Wie muss ich nach dieser Einleitung den Satz "Die Baumaßnahme ist zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar auszuführen." unter der Überschrift "A.4.2 Naturschutz und Landschaftspflege" verstehen? Hat die Baumaßnahme bereits am 1.10.2020 begonnen und muss in genau 31 Tagen beendet sein oder sind für die beiden Daten die Jahre 2021 und 2022 gemeint?

Gruß, Thomas

--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de
Zitat
Florian Schulz
Zitat
andre_de
Bemerkenswert ist, dass dies zu umfangreichen passiven Schallschutzmaßnahmen in der Lehrter Straße (!) führt.

Das betrifft Objekte, die mehr oder weniger direkt an der Bahn stehen bzw. im Schallkegel stehen, aber den Straßennamen des "Vorderhauses" tragen.

Dazwischen befinden sich aber noch 4 Gleise Fernbahn.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Florian Schulz
Zitat
andre_de
Bemerkenswert ist, dass dies zu umfangreichen passiven Schallschutzmaßnahmen in der Lehrter Straße (!) führt.

Das betrifft Objekte, die mehr oder weniger direkt an der Bahn stehen bzw. im Schallkegel stehen, aber den Straßennamen des "Vorderhauses" tragen.

Das ist mir schon klar. Warum jetzt aber das am weitesten von der Wohnbebauung entfernte Gleis einen Schallschutz-Anspruch auslöst, während die viel näher gelegenen und um Größenordnungen intensiver befahrenen Bahnanlagen (Nord-Süd-Fernbahn, S21) bei ihrer Errichtung keine Schallschutz-Relevanz für diese Häuser hatten, liegt jetzt genau wo ran?
Zitat
krickstadt
Zitat

"andre_de" am 27.1.2021 um 21.50 Uhr:

nachdem im letzten Jahr bereits die Gleise im HuL grundhaft erneuert wurden, erging nun auch der Planfeststellungsbeschluss für die Verlängerung und Elektrifizierung dieser beiden Gleise

Wie muss ich nach dieser Einleitung den Satz "Die Baumaßnahme ist zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar auszuführen." unter der Überschrift "A.4.2 Naturschutz und Landschaftspflege" verstehen? Hat die Baumaßnahme bereits am 1.10.2020 begonnen und muss in genau 31 Tagen beendet sein oder sind für die beiden Daten die Jahre 2021 und 2022 gemeint?

Nein, da gehts nicht um konkrete Monate und Jahre. Sondern darum, die Maßnahmen außerhalb der Brutperiode auszuführen. Ähnlich, wie Baumfällungen im Zuge solcher Projekte im Allgemeinen nur in diesem Zeitraum zulässig sind.

Viele Grüße
André
Zitat
andre_de
Zitat
Florian Schulz
Zitat
andre_de
Bemerkenswert ist, dass dies zu umfangreichen passiven Schallschutzmaßnahmen in der Lehrter Straße (!) führt.

Das betrifft Objekte, die mehr oder weniger direkt an der Bahn stehen bzw. im Schallkegel stehen, aber den Straßennamen des "Vorderhauses" tragen.

Das ist mir schon klar. Warum jetzt aber das am weitesten von der Wohnbebauung entfernte Gleis einen Schallschutz-Anspruch auslöst, während die viel näher gelegenen und um Größenordnungen intensiver befahrenen Bahnanlagen (Nord-Süd-Fernbahn, S21) bei ihrer Errichtung keine Schallschutz-Relevanz für diese Häuser hatten, liegt jetzt genau wo ran?

Die Absurditäten des Baurechts, wie die Schienenbonus-Abschaffung und die Nutzung des Mittlungsschallpegels. Ein Teil der nun berechtigten Häuser entstand ja auch erst nach dem Bau der Nord-Süd-Verbindung und musste somit die bestehende Bahntrasse berücksichtigen, erhält aber nun nach dem Verursacherprinzip Ansprüche aus dem Umbau BHUL.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Krank, krank, krank...aber rechtlich keine Chance gegen Sattelschlepper in Wohngebieten (in Berlin zumindest).
Zitat

"andre_de" am 28.1.2021 um 10.25 Uhr:

Nein, da gehts nicht um konkrete Monate und Jahre. Sondern darum, die Maßnahmen außerhalb der Brutperiode auszuführen.

Ah ja. Dann ist es also ganz schön schwer, die Baumaßnahme noch in diesem Frühjahr fertigzustellen bzw. muss die Fertigstellung noch bis zum Oktober 2021 warten.

Gruß, Thomas

--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de
Zitat
Jay
Zitat
andre_de
Zitat
Florian Schulz
Zitat
andre_de
Bemerkenswert ist, dass dies zu umfangreichen passiven Schallschutzmaßnahmen in der Lehrter Straße (!) führt.

Das betrifft Objekte, die mehr oder weniger direkt an der Bahn stehen bzw. im Schallkegel stehen, aber den Straßennamen des "Vorderhauses" tragen.

Das ist mir schon klar. Warum jetzt aber das am weitesten von der Wohnbebauung entfernte Gleis einen Schallschutz-Anspruch auslöst, während die viel näher gelegenen und um Größenordnungen intensiver befahrenen Bahnanlagen (Nord-Süd-Fernbahn, S21) bei ihrer Errichtung keine Schallschutz-Relevanz für diese Häuser hatten, liegt jetzt genau wo ran?

Die Absurditäten des Baurechts, wie die Schienenbonus-Abschaffung und die Nutzung des Mittlungsschallpegels. Ein Teil der nun berechtigten Häuser entstand ja auch erst nach dem Bau der Nord-Süd-Verbindung und musste somit die bestehende Bahntrasse berücksichtigen, erhält aber nun nach dem Verursacherprinzip Ansprüche aus dem Umbau BHUL.

Zum einen das. Zum anderen wurde bei einem Teil der Bestandsgebäude in der Lehrter Straße auch im Rahmen der S21-Planung Anspruch auf passiven Schallschutz festgestellt (vgl. Seite 195 PFB S21). Dort steht zwar, dass in der Mehrzahl der untersuchten Immissionsorte der Umgebung die Grenzwerte eingehalten wurden, es folglich keine Notwendigkeit nach passiven Schallschutz ergibt. Aber bei ein paar der Bestandsbauten eben doch, so wie beispielhaft der lange Wohnriegel an der Perleberger Brücke, der dank des HuL-Eisenbahnneubauvorhabens nun ein zweites Mal in den Genuss der Schutzmaßnahmen kommt. Also in der Summe eine sehr anwohnerfreundliche Feststellung.

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
Zitat
Nordender
...aber rechtlich keine Chance gegen Sattelschlepper in Wohngebieten (in Berlin zumindest).

Doch doch. Die Pferdehaltung ist selbst im Außenbereich unzulässig, wie das OVG Berlin am 23.9.19 entschied: [www.baurecht-architektenrecht.info] ;-)

so long

Mario
Sorry, in diesem Forum dürfen nur registrierte Benutzer schreiben.

Hier klicken, um sich einzuloggen