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Fragen (I/2021)
geschrieben von Philipp Borchert 
Re: Fragen (I/2021)
18.09.2021 22:38
An mich ist die folgende Frage herangetragen worden, die ich aber nicht beantworten konnte und daher mal ans Forum weiterreiche:

Auf dem Zielanzeiger in Hohen Neuendorf war per Laufschrift auf die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2- oder KN95-Maske hingewiesen worden. Ist das verbindlich als Bestandteil des Beförderungsvertrags oder wurde das nur pauschal auf alle Anzeiger eingespielt, weil ja ab den meisten Stationen eine derartige Verpflichtung gilt?

Da die Person zwar viel Zeit, aber entsprechend der Umgangsverordnung nur eine medizinische Maske bei sich hatte, ist sie dann lieber ca. 90 Minuten mit dem Bus statt gute 10 Minuten mit der S-Bahn gefahren, um möglichem Ärger aus dem Weg zu gehen.
Ich denke weniger laut Beförderungsvertrag als vielmehr aktuelle Anordnung des jeweiligen Landes, oder(?)
Zitat
Jumbo
An mich ist die folgende Frage herangetragen worden, die ich aber nicht beantworten konnte und daher mal ans Forum weiterreiche:

Auf dem Zielanzeiger in Hohen Neuendorf war per Laufschrift auf die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2- oder KN95-Maske hingewiesen worden. Ist das verbindlich als Bestandteil des Beförderungsvertrags oder wurde das nur pauschal auf alle Anzeiger eingespielt, weil ja ab den meisten Stationen eine derartige Verpflichtung gilt?

Da die Person zwar viel Zeit, aber entsprechend der Umgangsverordnung nur eine medizinische Maske bei sich hatte, ist sie dann lieber ca. 90 Minuten mit dem Bus statt gute 10 Minuten mit der S-Bahn gefahren, um möglichem Ärger aus dem Weg zu gehen.

Die Beförderungsbeddingungen des VBB enthalten keine Maskenpflicht.

In Berlin gilt aber die Dritte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, siehe [www.berlin.de]

Zitat
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Berlin
§ 10 Verhalten im öffentlichen Raum (Alkoholverbot und Maskenpflicht)

(1) Der Verzehr von alkoholischen Getränken ist in Grünanlagen im Sinne des Grünanlagengesetzes vom 24. November 1997 (GVBl. S. 612), das zuletzt durch § 15 Absatz 1 des Gesetzes vom 29. September 2004 (GVBl. S. 424) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung untersagt.

(2) Eine FFP2-Maske ist in geschlossenen Räumen zu tragen von Fahrgästen bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel einschließlich der Bahnhöfe, Flughäfen und Fährterminals sowie sonstiger Fahrzeuge mit wechselnden Fahrgästen.

Hohen Neuendorf liegt aber nicht in Berlin, hier gilt zumindest bis zur Landesgrenze (wo früher die Mauer oder Schlagbäume standen) die Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung, hier nachzulesen: [bravors.brandenburg.de]

Zitat
Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung
§ 17
Öffentliche Verkehrsmittel, Schülerbeförderung, Verkehrsflughäfen

Alle Personen haben bei der Nutzung des Schienenpersonenfernverkehrs, des öffentlichen Personennahverkehrs einschließlich des Verkehrs mit Taxen und vergleichbaren Angeboten, der Schülerbeförderung sowie sonstiger Verkehrsmittel des öffentlichen Personenverkehrs eine medizinische Maske zu tragen. Die Tragepflicht gilt auch in den für den Publikumsverkehr zugänglichen Gebäuden von Bahnhöfen und Verkehrsflughäfen sowie in den zugehörigen Bereichen (insbesondere Wartebereiche, Haltestellen, Bahnsteige und Bahnhofsvorplätze), die nicht unter freiem Himmel liegen. Sie gilt nicht für das Fahrpersonal während der Fahrt.

Im Land Brandenburg ist also nur eine medizinische Maske erforderlich. Bei landesgrenzüberschreitenen Linien muss jedoch an der Grenze zu Berlin die FFP2-Maske aufgesetzt werden, sonst besteht die Chance zu 50 Euro Strafe verdonnert zu werden.

Ob Bus oder Bahn benutzt wird, ist aber völlig egal.

so long

Mario



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 18.09.2021 23:22 von der weiße bim.
Re: Fragen (I/2021)
19.09.2021 08:47
Soweit ich weiß reicht in Brandenburg eine medizinische Maske, während es in Berlin eine FFP2 sein muß.
Allerdings sprechen die Ansagen in der Ringbahn davon das man eine medizin. Maske tragen muß.

Verwirrung komplett.
Das fällt Dir aber früh auf. Es wird aber auch immer dazu gesagt, dass man die Bestimmungen der Länder beachten soll.

Übrigens: Bei der Auskunft der DB steht stets folgendes: Maskenpflicht nach gesetzl. Regelung; wir empfehlen eine FFP2-Maske

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Re: Fragen (I/2021)
19.09.2021 10:10
Was heißt früh, im allgemein wurde doch der Gebrauch von Masken gerade erst gelockert, vielleicht nicht bei der BVG.
Ich meine, dass der Spruch in der S-Bahn seit vielen Monaten so lautet und nicht in jüngerer Zeit verändert wurde.

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Re: Fragen (I/2021)
19.09.2021 16:09
Zitat
micha774
Soweit ich weiß reicht in Brandenburg eine medizinische Maske, während es in Berlin eine FFP2 sein muß.
Allerdings sprechen die Ansagen in der Ringbahn davon das man eine medizin. Maske tragen muß.

Verwirrung komplett.

Aber Ingo sagt auch, dass man auf die spezifischen Länderverordnungen achten soll. Und der Senat hat gerade erst wieder FFP2-Maskenpflicht in Bussen und Bahnen beschlossen.
Wobei man ja langsam mal schauen könnte, ob die Pflicht zum Tragen der die Atmung am ehesten erschwerenden Masken tatsächlich so wahnsinnig viel besser wirkt als wenn andere Mund-Nase-Bedeckungen getragen würden. Es sieht ja nicht gerade so aus, als würden wir besser als beispielsweise Hamburg dastehen, was die Fallzahlen betrifft. Und da reichen die "medizinischen Masken".

Warum hält Berlin an der auch heute noch teuersten (auch wenn sie mittlerweile günstiger als anfangs ist) Variante fest?

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1 mal bearbeitet. Zuletzt am 19.09.2021 16:26 von Philipp Borchert.
Re: Fragen (I/2021)
19.09.2021 17:32
Zitat
der weiße bim

Die Beförderungsbeddingungen des VBB enthalten keine Maskenpflicht.

Im Land Brandenburg ist also nur eine medizinische Maske erforderlich.

Also war die Anzeige irreführend und die Person hat sich unnötig fast 8-mal länger als notwendig mit anderen Personen in einem geschlossenen Raum aufgehalten.
Re: Fragen (I/2021)
19.09.2021 17:39
Zitat
Philipp Borchert
Wobei man ja langsam mal schauen könnte, ob die Pflicht zum Tragen der die Atmung am ehesten erschwerenden Masken tatsächlich so wahnsinnig viel besser wirkt als wenn andere Mund-Nase-Bedeckungen getragen würden. Es sieht ja nicht gerade so aus, als würden wir besser als beispielsweise Hamburg dastehen, was die Fallzahlen betrifft. Und da reichen die "medizinischen Masken".

Ebend. Ich komme grade aus Magdeburg zurück. Der RE1 war sehr gut ausgelastet (es haben offenbar etliche Leute die erweiterte Gültigkeit ihrer Abos genutzt, wie ich so bei den Fahrkartenkontrollen mitbekommen habe), aber da reichte lt. Verordnungen auf dem größten Teil der Strecke die medizinische Maske (auch wenn Ingo mehrfach zum Tragen einer FFP2 aufforderte). Die S-Bahn war dagegen ziemlich leer und man bräuchte auf dem größten Teil der Strecke eine FFP2-Maske (auch wenn Ingo mehrfach zum Tragen einer medizinischen Maske aufforderte).
off-topic

Wird langsam mal Zeit, dass wir von diesen lästigen Wegwerfprodukten wegkommen und wieder waschbare Alltagsmasken nutzen können. Letzten Frühling konnte ich das bei der 2./3. Welle ja total verstehen: Als Ausnahme in einer besonderen Situation mal eine Ffp2/medizinische Maskenpflicht. Nun mit den Impfungen ist das einfach nur noch rücksichtslos
Re: Fragen (I/2021)
19.09.2021 23:04
Moin,

also meine Meinung ist:
laut Länderverordnung sind in Berlin FFP2/KN95 vorgeschrieben. Wobei mich das wundert aus zwei Gründen: 1. Wird dir jeder Handwerker sagen, dass man die nur 2 Std am Stück tragen darf, und 2. wenn die so wirkungsvoller sein sollen als die medizinischen Masken, warum tragen dann die Ärzte und Schwestern im Krankenhaus sie dann nicht? Ist einfach mal so zum Nachdenken.
PS: Was PassusDuriusculus sagt finde ich zu 100% richtig



Gruß Felix
Re: Fragen (I/2021)
19.09.2021 23:11
Zitat
Elster56
Moin,

also meine Meinung ist:
laut Länderverordnung sind in Berlin FFP2/KN95 vorgeschrieben. Wobei mich das wundert aus zwei Gründen: 1. Wird dir jeder Handwerker sagen, dass man die nur 2 Std am Stück tragen darf, und 2. wenn die so wirkungsvoller sein sollen als die medizinischen Masken, warum tragen dann die Ärzte und Schwestern im Krankenhaus sie dann nicht? Ist einfach mal so zum Nachdenken.
PS: Was PassusDuriusculus sagt finde ich zu 100% richtig



Gruß Felix

Zu 2. brauchst du nicht drüber nachdenken: weil es bei Ärzten und Schwestern im Krankenhaus nicht um die beste Maske zur Vermeidung von Coronaviren geht, sondern darum, dass Haare/Hautpartikel/Speichel etc nicht versehentlich in offene Wunden etc gelangen. Dafür sind die OP-Masken bestens geeignet und eine FFP2-Maske absolut unnötig.
Re: Fragen (I/2021)
19.09.2021 23:14
Zitat
Elster56
Moin,

also meine Meinung ist:
laut Länderverordnung sind in Berlin FFP2/KN95 vorgeschrieben. Wobei mich das wundert aus zwei Gründen: 1. Wird dir jeder Handwerker sagen, dass man die nur 2 Std am Stück tragen darf, und 2. wenn die so wirkungsvoller sein sollen als die medizinischen Masken, warum tragen dann die Ärzte und Schwestern im Krankenhaus sie dann nicht? Ist einfach mal so zum Nachdenken.
PS: Was PassusDuriusculus sagt finde ich zu 100% richtig


Gruß Felix

Der Handwerker wird während der Zeit des Maske tragens vermutlich etwas schwerer Arbeit nachgehen, als der Fahrgast der im Zug sitzt.

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Ich hab nen Bus und meine Busfahrerin heißt Layla, sie fährt schöner, schneller, weiter.
Zitat
Bumsi
Der Handwerker wird während der Zeit des Maske tragens vermutlich etwas schwerer Arbeit nachgehen, als der Fahrgast der im Zug sitzt.

Vor allem müssen Beschäftigte die Schutzmaske stundenlang auf der Nase haben, der Kunde befindet sich nur sehr selten über eine Stunde im Fahrzeug. Deshalb müssen Mitarbeiter in Fahrzeugen und in Bahnhöfen nur eine medizinische Maske aufsetzen. So steht es auch in der Landesverordnung des Senats.

so long

Mario
Re: Fragen (I/2021)
20.09.2021 00:06
Zitat
Wutzkman
Zitat
Elster56
Moin,

also meine Meinung ist:
laut Länderverordnung sind in Berlin FFP2/KN95 vorgeschrieben. Wobei mich das wundert aus zwei Gründen: 1. Wird dir jeder Handwerker sagen, dass man die nur 2 Std am Stück tragen darf, und 2. wenn die so wirkungsvoller sein sollen als die medizinischen Masken, warum tragen dann die Ärzte und Schwestern im Krankenhaus sie dann nicht? Ist einfach mal so zum Nachdenken.
PS: Was PassusDuriusculus sagt finde ich zu 100% richtig



Gruß Felix

Zu 2. brauchst du nicht drüber nachdenken: weil es bei Ärzten und Schwestern im Krankenhaus nicht um die beste Maske zur Vermeidung von Coronaviren geht, sondern darum, dass Haare/Hautpartikel/Speichel etc nicht versehentlich in offene Wunden etc gelangen. Dafür sind die OP-Masken bestens geeignet und eine FFP2-Maske absolut unnötig.

Und dazu, behält sie alle Erreger die man ausatmet in sich.

Da ja viele Menschen jedoch nicht in der Lage sind, ihre Nase in den Mundschutz zu tun, bleibt anderen Personen nix anderes übrig, als sich mit einer FFP2-Maske selber zu schützen.
Zitat
PassusDuriusculus
Wird langsam mal Zeit, dass wir von diesen lästigen Wegwerfprodukten wegkommen und wieder waschbare Alltagsmasken nutzen können.

Ich habe allmählich das Gefühl, die Maskenpflicht wird einen ähnlichen Verlauf, wie die Sektsteuer erfahren, warum auch immer.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Re: Fragen (I/2021)
20.09.2021 12:46
Ich bin für Mehrwegmasken mit Pfandsystem. ;-)
Zitat
Tatra77
Zitat
Alter Köpenicker
Warum wurde eigentlich die Streckengeschwindigkeit auf dem Wegübergang An der Wuhlheide/Rudolf-Rühl-Allee (Alte Försterei) auf 10 km/h begrenzt?

Gleiszustand. Da haben die Schienen offensichtlich das Verschleißgrenzmaß erreicht. Es wurde wohl mal etwas draufgeschweißt aber die Geschwindigkeitsbegrenzung bleibt meistens (wie an anderen Stellen auch) bis zu einer richtigen Grunderneuerung drin, um die Lebensdauer bis dahin zu erhalten.

Und das nur auf dem kurzen Stück und in beide Richtungen? Wenn da irgendwelches Gerumpel zu merken gewesen wäre, hätte ich nicht gefragt, aber die Bahnen passieren die fragliche Stelle ja quasi butterweich.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
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