Re: Fragen (I/2021) 18.09.2021 22:38 |
Re: Fragen (I/2021) 18.09.2021 23:08 |
Re: Fragen (I/2021) 18.09.2021 23:19 |
Zitat
Jumbo
An mich ist die folgende Frage herangetragen worden, die ich aber nicht beantworten konnte und daher mal ans Forum weiterreiche:
Auf dem Zielanzeiger in Hohen Neuendorf war per Laufschrift auf die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2- oder KN95-Maske hingewiesen worden. Ist das verbindlich als Bestandteil des Beförderungsvertrags oder wurde das nur pauschal auf alle Anzeiger eingespielt, weil ja ab den meisten Stationen eine derartige Verpflichtung gilt?
Da die Person zwar viel Zeit, aber entsprechend der Umgangsverordnung nur eine medizinische Maske bei sich hatte, ist sie dann lieber ca. 90 Minuten mit dem Bus statt gute 10 Minuten mit der S-Bahn gefahren, um möglichem Ärger aus dem Weg zu gehen.
Zitat
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Berlin
§ 10 Verhalten im öffentlichen Raum (Alkoholverbot und Maskenpflicht)
(1) Der Verzehr von alkoholischen Getränken ist in Grünanlagen im Sinne des Grünanlagengesetzes vom 24. November 1997 (GVBl. S. 612), das zuletzt durch § 15 Absatz 1 des Gesetzes vom 29. September 2004 (GVBl. S. 424) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung untersagt.
(2) Eine FFP2-Maske ist in geschlossenen Räumen zu tragen von Fahrgästen bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel einschließlich der Bahnhöfe, Flughäfen und Fährterminals sowie sonstiger Fahrzeuge mit wechselnden Fahrgästen.
Zitat
Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung
§ 17
Öffentliche Verkehrsmittel, Schülerbeförderung, Verkehrsflughäfen
Alle Personen haben bei der Nutzung des Schienenpersonenfernverkehrs, des öffentlichen Personennahverkehrs einschließlich des Verkehrs mit Taxen und vergleichbaren Angeboten, der Schülerbeförderung sowie sonstiger Verkehrsmittel des öffentlichen Personenverkehrs eine medizinische Maske zu tragen. Die Tragepflicht gilt auch in den für den Publikumsverkehr zugänglichen Gebäuden von Bahnhöfen und Verkehrsflughäfen sowie in den zugehörigen Bereichen (insbesondere Wartebereiche, Haltestellen, Bahnsteige und Bahnhofsvorplätze), die nicht unter freiem Himmel liegen. Sie gilt nicht für das Fahrpersonal während der Fahrt.
Re: Fragen (I/2021) 19.09.2021 08:47 |
Re: Fragen (I/2021) 19.09.2021 08:58 |
Re: Fragen (I/2021) 19.09.2021 10:10 |
Re: Fragen (I/2021) 19.09.2021 14:39 |
Re: Fragen (I/2021) 19.09.2021 16:09 |
Zitat
micha774
Soweit ich weiß reicht in Brandenburg eine medizinische Maske, während es in Berlin eine FFP2 sein muß.
Allerdings sprechen die Ansagen in der Ringbahn davon das man eine medizin. Maske tragen muß.
Verwirrung komplett.
Re: Fragen (I/2021) 19.09.2021 16:26 |
Re: Fragen (I/2021) 19.09.2021 17:32 |
Zitat
der weiße bim
Die Beförderungsbeddingungen des VBB enthalten keine Maskenpflicht.
…
Im Land Brandenburg ist also nur eine medizinische Maske erforderlich.
Re: Fragen (I/2021) 19.09.2021 17:39 |
Zitat
Philipp Borchert
Wobei man ja langsam mal schauen könnte, ob die Pflicht zum Tragen der die Atmung am ehesten erschwerenden Masken tatsächlich so wahnsinnig viel besser wirkt als wenn andere Mund-Nase-Bedeckungen getragen würden. Es sieht ja nicht gerade so aus, als würden wir besser als beispielsweise Hamburg dastehen, was die Fallzahlen betrifft. Und da reichen die "medizinischen Masken".
Re: Fragen (I/2021) 19.09.2021 19:25 |
Re: Fragen (I/2021) 19.09.2021 23:04 |
Re: Fragen (I/2021) 19.09.2021 23:11 |
Zitat
Elster56
Moin,
also meine Meinung ist:
laut Länderverordnung sind in Berlin FFP2/KN95 vorgeschrieben. Wobei mich das wundert aus zwei Gründen: 1. Wird dir jeder Handwerker sagen, dass man die nur 2 Std am Stück tragen darf, und 2. wenn die so wirkungsvoller sein sollen als die medizinischen Masken, warum tragen dann die Ärzte und Schwestern im Krankenhaus sie dann nicht? Ist einfach mal so zum Nachdenken.
PS: Was PassusDuriusculus sagt finde ich zu 100% richtig
Gruß Felix
Re: Fragen (I/2021) 19.09.2021 23:14 |
Zitat
Elster56
Moin,
also meine Meinung ist:
laut Länderverordnung sind in Berlin FFP2/KN95 vorgeschrieben. Wobei mich das wundert aus zwei Gründen: 1. Wird dir jeder Handwerker sagen, dass man die nur 2 Std am Stück tragen darf, und 2. wenn die so wirkungsvoller sein sollen als die medizinischen Masken, warum tragen dann die Ärzte und Schwestern im Krankenhaus sie dann nicht? Ist einfach mal so zum Nachdenken.
PS: Was PassusDuriusculus sagt finde ich zu 100% richtig
Gruß Felix
Re: Fragen (I/2021) 19.09.2021 23:22 |
Zitat
Bumsi
Der Handwerker wird während der Zeit des Maske tragens vermutlich etwas schwerer Arbeit nachgehen, als der Fahrgast der im Zug sitzt.
Re: Fragen (I/2021) 20.09.2021 00:06 |
Zitat
Wutzkman
Zitat
Elster56
Moin,
also meine Meinung ist:
laut Länderverordnung sind in Berlin FFP2/KN95 vorgeschrieben. Wobei mich das wundert aus zwei Gründen: 1. Wird dir jeder Handwerker sagen, dass man die nur 2 Std am Stück tragen darf, und 2. wenn die so wirkungsvoller sein sollen als die medizinischen Masken, warum tragen dann die Ärzte und Schwestern im Krankenhaus sie dann nicht? Ist einfach mal so zum Nachdenken.
PS: Was PassusDuriusculus sagt finde ich zu 100% richtig
Gruß Felix
Zu 2. brauchst du nicht drüber nachdenken: weil es bei Ärzten und Schwestern im Krankenhaus nicht um die beste Maske zur Vermeidung von Coronaviren geht, sondern darum, dass Haare/Hautpartikel/Speichel etc nicht versehentlich in offene Wunden etc gelangen. Dafür sind die OP-Masken bestens geeignet und eine FFP2-Maske absolut unnötig.
Re: Fragen (I/2021) 20.09.2021 12:22 |
Zitat
PassusDuriusculus
Wird langsam mal Zeit, dass wir von diesen lästigen Wegwerfprodukten wegkommen und wieder waschbare Alltagsmasken nutzen können.
Re: Fragen (I/2021) 20.09.2021 12:46 |
Re: Fragen (I/2021) 20.09.2021 13:01 |
Zitat
Tatra77
Zitat
Alter Köpenicker
Warum wurde eigentlich die Streckengeschwindigkeit auf dem Wegübergang An der Wuhlheide/Rudolf-Rühl-Allee (Alte Försterei) auf 10 km/h begrenzt?
Gleiszustand. Da haben die Schienen offensichtlich das Verschleißgrenzmaß erreicht. Es wurde wohl mal etwas draufgeschweißt aber die Geschwindigkeitsbegrenzung bleibt meistens (wie an anderen Stellen auch) bis zu einer richtigen Grunderneuerung drin, um die Lebensdauer bis dahin zu erhalten.