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Kurzmeldungen Februar 2021
geschrieben von Bumsi 
Zitat
drstar
Nicht dein Ernst oder? Es gibt abseits von Bahnhöfen diverse, von außen wirklich gut erkennbare Verkaufsstellen (zumeist Zeitungsläden), in denen man VBB-Tickets im Vorverkauf erwerben kann.

Hm, obwohl ich eigentlich der Meinung bin, mit offenen Augen durch die Welt zu laufen, sind mir jetzt nicht so wahnsinnig oft Fahrscheinverkaufsstellen aufgefallen, dass ich ruhigen Gewissens empfehlen würde, bei der Rückfahrt nach sowas Ausschau zu halten.
Das kann natürlich auch daran liegen, dass ich in der Regel keine Fahrkarte für die Rückfahrt brauche, weil ich entweder eine Tageskarte habe oder die Rückfahrkarte auf dem Hinweg in der kurzen Zeit beim Umsteigen am Bahnhof aus dem Automaten ziehe. Ich bin halt ein häufiger Nutzer des ÖPNV und daher auch mit der Bedienung der Automaten vertraut. Meine Eltern gehören aber eher zu der im Nachbarthread erwähnten Gruppe der Autonutzer, die im Normalfall alle Wege mit dem Auto zurücklegen, weil das Auto ja da ist und die sich aus Bequemlichkeit nicht mit dem ÖPNV auseinandersetzen. Das hat dann aber halt auch zur Folge, dass ihnen wahrscheinlich die paar Minuten Umsteigezeit vom Bus in die S-Bahn zu knapp erscheinen würden, sodass sie lieber einen Bus früher nehmen, was dann werktags 1 Stunde frühere Abfahrt bedeutet.

Zitat
drstar
Ich habe für den Fall der Fälle z. B. auch ein paar Fahrscheine zum Ermäßigungstarif, einfach nur für den Fall, daß meine Freundin und ich mal für ein paar Tage Kindersitter spielen und wir dann problemlos und spontan auch mit dem Kind mobil unterwegs sein können. Wobei ich die Fahrscheine demnächst mal umtauschen sollte...

„umtauschen“ ist ein gutes Stichwort. So selten wie meine Eltern den ÖPNV nutzen, wären die Vorratsfahrscheine dann wahrscheinlich schon ungültig und auch nicht mal mehr umtauschbar.

Zitat
drstar
Was ich damit sagen will, es ist überhaupt kein Problem, sich für spontane Fahrten eine Viererkarte im Vorverkauf zu kaufen, der Fahrscheinverkauf in Bussen ist nicht erst seit gestern ausgesetzt.

Naja, der Fahrscheinverkauf im Bus wäre ja sogar auf der Hinfahrt noch möglich gewesen in meinem Beispiel. Anlass meines Ursprungspostings war ja die Behauptung, weil es keine Touristen gäbe, müssten alle ÖPNV-Nutzer wissen, dass man im Bus derzeit keine Fahrscheine bekommt, sodass ich mich veranlasst sah, auf Umlandbewohner hinzuweisen, die sehr wohl auch heute ihre Fahrscheine im Bus (und sogar beim Fahrpersonal) kaufen können.

Zitat
drstar
Mir jedenfalls fällt nicht ein, das als Argument zu nutzen, unentgeltlich Busse zu nutzen (unabhängig von meinem Firmenticket).

Unentgeltlich wäre die Nutzung ja nicht. Sie würde nur teilweise erst hinterher bezahlt, denn spätestens beim Umstieg in die S-Bahn ins Umland würde dann ja der Fahrschein gekauft werden. Das kann zwar möglicherweise auch eine Stunde Zeit kosten, weil man dadurch die S-Bahn verpasst, die Anschluss an den Bus nach Hause hat. Aber die Rückfahrt lässt sich ohnehin nicht so planen, weil man ja nicht weiß, wie lange es beim Arzt dauert.

Klar, für das Kontrollpersonal im BVG-Bus muss sich es erstmal wie eine Ausrede anhören, dass man nicht wusste, dass man im Bus keinen Fahrschein bekommt, wenn man dem Kontrolleur einen Fahrschein unter die Nase hält, den man erst vor ein paar Stunden bei der Fahrerin eines Buses gekauft hat.
Zitat
drstar
Ich bin ja durchaus für Vergünstigungen im ÖPNV für Abokarteninhaber, aber kostenlose Fahrradmitnahme halte ich für grundfalsch. Schon jetzt platzen gerade im Sommer die Züge aufgrund des hohen Anteils von Fahrgästen mit Drahteseln aus allen Nähten. Wenn jetzt noch hier ein zusätzlicher Anreiz geschaffen wird, sollte sich die gute Frau auch gleich darüber Gedanken machen, wie man Mehrleistungen so kurzfristig bestellen will und vor allem, wie diese auch praktisch umgesetzt werden sollen. Ansonsten sind die Züge in Berlin voll und im Umland kommt keiner mehr in die Regios, weil alles voller Fahrräder ist. Hier wurde mal wieder gar nicht mitgedacht.

Von der Sache her hast Du natürlich recht. Andererseits halte ich es nur für gerecht, wenn die Fahrradmitnahme kostenlos ist, da ja mit dem Fahrrad der ÖPNV weniger intensiv genutzt wird. Gerne führe ich hier nochmal als Beispiel die Relation Köpenick - Bohnsdorf an, die ich relativ häufig absolviere: Mit dem Fahrrad nutze ich lediglich die F 12 für zwei Minuten während ich ohne Fahrrad für ein Vielfaches der Zeit zwei Bus- und eine Straßenbahnlinie benutzen muß. Auch beim Kauf von Einzelfahrscheinen zeigt sich hier die Ungerechtigkeit, denn die 3,40 Euro für die zweiminütige Fährpassage stehen den 3,00 Euro für die einstündige Umwegfahrt gegenüber.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
@ Alter Köpenicker: Da bin ich bei Dir. Das Problem ist leider, dass manche Radfahrende so überhaupt kein Problembewusstsein bei der Fahrradmitnahme in den vollsten Zügen haben. Und das ist nicht nur ein Problem für die, die sich ärgern, sondern auch für alle Radfahrenden, weil die paar Idiot*innen natürlich aufs Image des Radverkehrs überhaupt abfärben. Diejenigen, die ihr Fahrrad brav am S-Bahnhof abgestellt haben und dann eingestiegen sind, nimmt man halt nicht wahr...

Und leider gibt es keine möglichen Regelungen, z.B. zeitlicher Art, die nicht auch die vernünftig agierenden Radfahrenden einschränken. Was spricht denn z.B. dagegen, zu den Zeiten, zu denen an weniger überflüssigen S-Bahn-Strecken Berufsverkehr herrscht, mit seinem Fahrrad von Blankenburg nach Bergfelde zu fahren? Oder anderswo entgegen der Lastrichtung?

Im Grunde müsste man eigentlich nur die VBB-Beförderungsbedingungen durchsetzen:

Zitat
VBB-Beförderungsbedingungen, §11 (1)
Fahrräder werden in den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs, der S-Bahn und der U-Bahn sowie auf Fähren über den gesamten Verkehrszeitraum befördert, sofern hierfür ausreichend Platz vorhanden ist.

Ich weiß, "nur" ist gut, das Personal bräuchte man erstmal...

Und wer sich wundert, dass Straßenbahnen gar nicht benannt werden - dazu heißt es weiter unten:

Zitat
VBB-Beförderungsbedingungen, §11 (1)
Die Mitnahme von Fahrrädern in Omnibussen, Obussen und Straßenbahnen ist nicht gestattet, es sei denn, dass diese Verkehrsmittel dafür hergerichtet und entsprechend gekennzeichnet sind.
Zitat
Jay
Mit den Corona-Verstärkern hat es die BVG nicht so.

Gestern im Steglitzer Kreisel (schlimmer Fahrbahnzustand) wollte ich mit einem dieser Verstärker auf dem 170er fahren, der aber nicht fuhr. Auch den zweiten Bus danach sah ich nicht.

Dafür einen 283er nach Schöneberg Kaiser-Wilhelm-Platz.
Zitat
def
Im Grunde müsste man eigentlich nur die VBB-Beförderungsbedingungen durchsetzen:

Zitat
VBB-Beförderungsbedingungen, §11 (1)
Fahrräder werden in den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs, der S-Bahn und der U-Bahn sowie auf Fähren über den gesamten Verkehrszeitraum befördert, sofern hierfür ausreichend Platz vorhanden ist.

Ich weiß, "nur" ist gut, das Personal bräuchte man erstmal...


Wobei es auch ganz schön heftig ist, von Fahrgästen mit Fahrrad einen erheblichen Mehrpreis zu verlangen, gleichzeitig aber stets ein Damoklesschwert über diese Fahrt zu hängen. Ich bezahle für etwas und bekomme schlussendlich weder die Leistung noch eine (bedingungslose) Erstattung? Wenn ich beim Bäcker 10 Brötchen vorbestelle und im Vorhinein bezahle, aber er nur 7 Brötchen liefert, weil er die drei anderen einem anderen Kunden kurz zuvor verkaufte, dann bekomme ich doch wenigstens anteilsmäßig das vorausgezahlte Geld zurück oder eine andere Leistung (Körnerbrötchen, Kuchen, beim nächsten Mal zwei Brötchen extra, o.ä.). Beim ÖPNV bekomme ich für das Nichterfüllen der bezahlten Leistung ein imaginäres "Ätsch" und missmutige Blicke der anderen Kunden. Da macht Umweltverbund Spaß!

Und sind wir ehrlich, die regelmäßigen Engstellen in den Zügen des ÖPNV sind doch für Normalzeiten bekannt: von der Ringbahn im Berufsverkehr (8 Wagen? Zusatzzüge?) bis zu den Zügen von der Ostsee an Sommerwochenenden (Zusatzwagen/-züge?). Allein, es ändert sich hier zu wenig.
Wo soll das denn stehen, dass man wenn die Leistung nicht erbracht wurde man beim ÖPNV keinen Erstattungsanspruch hat? Wenn man sich eine Fahrradkarte kauft und man kommt nicht in den Zug rein und bricht dann seine Fahrt ab, dann kann sich das VU zwar darauf berufen dass man lt. Beförderungsbedingungen mit dem Fahrrad keinen Beförderungsanspruch hatte, man also keine Entschädigung bekommt, zurückerstatten müssen sie meiner Ansicht nach den Fahrpreis aber schon, denn schließlich hat das VU ja seine Leistung nicht erbracht.

Ich würde bei so einem Fall jedenfalls die Schlichtungsstelle anrufen, falls das VU sich weigert den Fahrpreis rauszurücken.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 26.02.2021 10:24 von Nemo.
Zitat
Nemo
Wo soll das denn stehen, dass man wenn die Leistung nicht erbracht wurde man beim ÖPNV keinen Erstattungsanspruch hat? Wenn man sich eine Fahrradkarte kauft und man kommt nicht in den Zug rein und bricht dann seine Fahrt ab, dann kann sich das VU zwar darauf berufen dass man lt. Beförderungsbedingungen mit dem Fahrrad keinen Beförderungsanspruch hatte, man also keine Entschädigung bekommt, zurückerstatten müssen sie meiner Ansicht nach den Fahrpreis aber schon, denn schließlich hat das VU ja seine Leistung nicht erbracht.

Ich würde bei so einem Fall jedenfalls die Schlichtungsstelle anrufen, falls das VU sich weigert den Fahrpreis rauszurücken.

90% würden sich diesen Aufwand für zwei Euro fuffzich (Beispielpreis) nicht antun, sondern sich einfach ärgern.
Genau, und die Option Fahrrad/ÖPNV dann für die kommende Zeit streichen.

~~~~~~
Sie befinden sich HIER.
Zitat
Philipp Borchert
Genau, und die Option Fahrrad/ÖPNV dann für die kommende Zeit streichen.

... außer in der Version, in der man das Fahrrad nicht mit ins Fahrzeug nimmt, sondern am Bahnhof abstellt. Aber sicher dennoch nicht optimal.
Zitat
Nemo
Wo soll das denn stehen, dass man wenn die Leistung nicht erbracht wurde man beim ÖPNV keinen Erstattungsanspruch hat?

Das ist ganz einfach, da die Beförderung von Fahrrädern, aber auch von anderen Gütern nicht zum Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gehört und folgerichtig im Personenbeförderungsgesetz nicht geregelt ist. Das Wort "Fahrrad" kommt darin überhaupt nicht vor. Es darf damit auch keine Förderung / Subvention des Gütertransports durch Nahverkehrsmittel (außer Eisenbahnen) stattfinden, es besteht keinerlei Beförderungspflicht für Sachen (außer Handgepäck, Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren). Daher sind kostendeckende Preise für mögliche Ausnahmen zu verlangen und der Vorrang der Personenbeförderung durchzusetzen.

Der fehlende Ersatzanspruch ergibt sich beim VBB aus den vom Kunden bei Fahrtantritt anerkannten Beförderungsbedingungen:

Zitat
VBB Beförderungsbedingungen
§ 11 Beförderung von Sachen

(1) Ein Anspruch auf Beförderung von Sachen besteht nur bei Handgepäck. Handgepäck und sonstige Sachen werden nur bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes und nur dann befördert, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können. Eine Mitnahme von Sachen scheidet aus, wenn hierdurch der Haltestellenaufenthalt über das übliche Maß verlängert wird oder die Gefahr besteht, dass aufgrund der Mitnahme der Sache andere Fahrgäste keinen Platz im Fahrzeug finden.

Fahrräder werden in den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs, der S-Bahn und der U-Bahn sowie auf Fähren über den gesamten Verkehrszeitraum befördert, sofern hierfür ausreichend Platz vorhanden ist.

Fahrräder mit mehr als zwei Rädern, Fahrräder zum Lastentransport und Anhänger sowie motorisierte Fortbewegungsmittel sind von der Beförderung ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind ... Die Mitnahme von Fahrrädern in Omnibussen, Obussen und Straßenbahnen ist nicht gestattet, es sei denn, dass diese Verkehrsmittel dafür hergerichtet und entsprechend gekennzeichnet sind. Dies gilt auch für den Bahn- Ersatzverkehr. Die Entscheidung über die Mitnahme von Fahrrädern obliegt bei allen Verkehrsmitteln letztlich dem Betriebspersonal.

Wird der Platz für Krankenfahrstühle oder Kinderwagen benötigt, muss der Fahrgast mit dem Fahrrad das Verkehrsmittel verlassen. Ein Anspruch auf Erstattung des bereits gezahlten Beförderungsentgeltes besteht nicht.

Kleinkindfahrräder mit einem maximalen Felgendurchmesser bis zu 12,5 Zoll gelten als Handgepäck. Vollständig zusammengeklappte Fahrräder und vollständig zusammengeklappte Roller gelten als Handgepäck.

so long

Mario
Zitat
Mario
Es darf damit auch keine Förderung / Subvention des Gütertransports durch Nahverkehrsmittel (außer Eisenbahnen) stattfinden (...)

Das passt aber nicht gerade zu den gegenüber den Fahrscheinen für Personen deutlich günstigeren Fahrradtickets, obgleich die Räder in den Fahrzeugen mehr Platz erfordern. Im SPNV (ich bin mir nicht sicher wie genau "außer Eisenbahnen" gemeint ist) hängt man zusätzliche Doppelstockwaggons an, die unten komplett für Fahrräder reserviert sind und für die Mitnahme eines Fahrrades zahlt man den lächerlichen Preis von sechs Euro für ein Ticket, das einen Tag lang bundesweit gilt. Da muss aber massiv was bezuschusst sein.

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Sie befinden sich HIER.
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Stichbahn
Und sind wir ehrlich, die regelmäßigen Engstellen in den Zügen des ÖPNV sind doch für Normalzeiten bekannt: von der Ringbahn im Berufsverkehr (8 Wagen? Zusatzzüge?) bis zu den Zügen von der Ostsee an Sommerwochenenden (Zusatzwagen/-züge?). Allein, es ändert sich hier zu wenig.

Plus RE 2, RE 6, RE 7, RB 12, RB 24, RB 26, RB 27, RB 36 und RB 54. RE 2 Nord wird in Schwerin von den Fernreisenden aus Hamburg gekapert, die mit QdL-Ticket fahren, RE 2 Süd ist mit Spreewald 1.Ausflugsziel nach der Ostsee, und auf den anderen Strecken sind nur aufgemotzte Ferkeltaxen unterwegs, die schon mit 6 Fahrrädern an die Grenzen kommen. Selbst an den Endbahnhöfen kann das böse Erwachen kommen, weil erfahrungsgemäß die Rücksichtslosen zuerst an der Tür und dann im Abteil sind, völlig egal wer wie lange gewartet hat. Ich kann insbesondere Familien nur vor Touren warnen, die in Müncheberg, Beeskow oder Wandlitz enden. Da heißt es bei gutem Wetter ganz schnell mal weitere 2-3 Stunden radeln um wenigstens nach Strausberg, Fürstenwalde oder Bernau zu kommen, wo man eine Chance auf Mitnahme hat, oder bis 21/22 Uhr am Bahnhof warten bis die Meute die Züge geräumt hat...
Am Besten ist es im Sommer in Bernau. Da stehen sie am Bahnsteig mit ihren Fahrrädern und wundern sich, daß sie nicht mehr reinkommen. Die bösen Berliner waren schneller. Das geht seit Einführung des RE-Verkehrs in den 90ern so.
Die können sich trösten, die Berliner, die in Gesundbrunnen einsteigen wollten, sind auch schon nicht mehr reingekommen...^^
Im vergangenen Jahr bin ich, ausgestattet mit Ostseeticket und Fahrradreservierung, in einem IC der Linie 17 ans Gestade gefahren. Sowohl die Fahrten als auch der Aufenthalt waren für mich sehr entspannt und völlig streßfrei.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
def
Diejenigen, die ihr Fahrrad brav am S-Bahnhof abgestellt haben und dann eingestiegen sind, nimmt man halt nicht wahr...

Wie auch, wenn sie sich ihres Erkennungszeichens entledigt haben? Das kommt allerdings auch nicht für jeden in Frage; wer sein Fahrrad auch am Ziel der Bahnfahrt benötigt, wird es wohl kaum am Startbahnhof abstellen. Bei mir persönlich ist das mal so, mal so.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
Alter Köpenicker
Im vergangenen Jahr bin ich, ausgestattet mit Ostseeticket und Fahrradreservierung, in einem IC der Linie 17 ans Gestade gefahren. Sowohl die Fahrten als auch der Aufenthalt waren für mich sehr entspannt und völlig streßfrei.

Da gehörst du allerdings zu der äußerst glücklichen Minderheit, die bei der Stellplatzbuchung nicht an "Fahrradstellplätze ausgebucht" gestoßen ist.
Solange alles rollt, ist die Mitnahme im Fernverkehr natürlich am entspanntesten.
Im Nahverkehr haben wir - am Südkreuz wohlgemerkt - teils schon Leute nach Lichterfelde Ost geschickt, "damit Sie mit dem nächsten Zug mitkommen". Okay, das war zu Fusion-Zeiten, da war nochmal mehr los. ;-) Aber auch sonst ist die Radmitnahme im Regio zur Ostsee unter Umständen für alle Beteiligen ein nervenaufreibendes Erlebnis.
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
def
Diejenigen, die ihr Fahrrad brav am S-Bahnhof abgestellt haben und dann eingestiegen sind, nimmt man halt nicht wahr...

Wie auch, wenn sie sich ihres Erkennungszeichens entledigt haben? Das kommt allerdings auch nicht für jeden in Frage; wer sein Fahrrad auch am Ziel der Bahnfahrt benötigt, wird es wohl kaum am Startbahnhof abstellen. Bei mir persönlich ist das mal so, mal so.

Wobei die S-Bahn-Nutzung mit ein bisschen Planung kein Problem ist. Abseits von Großveranstaltungen und Störungen sind die Wagen ja nicht wirklich überfüllt, sondern der mangelnde Platz fürs Rad ergibt sich meistens daher, dass von den Stellplätzen auch jede Menge Leute ohne Räder, Kinderwagen und/oder Gepäck magisch angezogen werden. Da muss man halt intelligent einsteigen, sprich nicht erst Ostkreuz, wenn die Mehrzweckabteile schon voll sind, sondern Lichtenberg oder Rummelsburg ansteuern. Und in der S3 stadtauswärts nicht in den letzten Wagen gehen (schon gar nicht in den Kurzzügen). So finde ich eigentlich immer ein Plätzchen. Und wenn sich dann Leute zu zweit in eine Vierer-Sitzgruppe quetschen müssen, anstatt 4 Sitze im Mehrzweckabteil blockieren zu können, kommen mir die Tränen. Pöhse Radfahrer!

Da finde ich den Umlandverkehr problematischer, erstens weil da an Ausflugswochenenden oft echter Platzmangel in den rollenden Schuhkartons ist, zweitens wegen der schlechteren Taktzeit und drittens wegen der weiten Entfernungen zur nächsten Alternative. Zumal mir auch noch niemand eine richtige Lösung des Problems vorschlagen könnte. Im Sinne einer stressfreieren Anreise wäre ich ja durchaus bereit, das eigene Rad zu Hause zu lassen und mir vor Ort in Müncheberg, Beeskow oder Wandlitz eins zu leihen. Aber dafür müsste
  1. überhaupt ein Fahrradverleih lange genug geöffnet haben. Eine 60-km-Tour dauert mit Landschaft genießen und Pausen mindestens 6 Stunden. Wenn überhaupt, sehe ich Verleihstationen meistens als Anhängsel von Fahrradgeschäften, die Samstags 3 Stunden offen sind und Sonntags gar nicht. Die meisten Orte bieten aber erst gar keinen Verleih an.
  2. ein für mich passendes Fahrrad beim Verleih vorhanden sein. Das heißt, es muss die richtige Größe haben, damit ich die folgende Arbeitswoche nicht mit einer Krankschreibung wegen Ballonknien und Rückenschmerzen beginnen muss, und der Sattel muss passen, damit der verlängerte Rücken keine Druckgeschwüre entwickelt.
  3. wäre dann die Frage, wie am Ende der Tour das Fahrrad wieder zu seiner Verleihstation zurückfindet, wenn die Bahn nicht genutzt werden soll und die Busse nicht genutzt werden dürfen. Die typische Radtour ist nun einmal kein Ring, sondern eine Strecke.
Ergänzung: Was überhaupt nicht geht, ist die Radmitnahme im Ein-Richtungs-GT bei der Straßenbahn. Welcher Doof das genehmigt hat, wird wohl ein ewiges Rätsel bleiben. Der "Fahrradstellplatz" ist selbst im fast leeren Wagen nicht nutzbar - wird das Rad der Beschilderung entsprechend abgestellt (und dieser Platz überhaupt frei ist), blockiert nämlich alles, was größer als ein 16-Zoll-Kinderfahrrad oder ein Brompton ist, die hintere Tür. Geht gar nicht!
Zitat
VvJ-Ente
Ergänzung: Was überhaupt nicht geht, ist die Radmitnahme im Ein-Richtungs-GT bei der Straßenbahn. Welcher Doof das genehmigt hat, wird wohl ein ewiges Rätsel bleiben. Der "Fahrradstellplatz" ist selbst im fast leeren Wagen nicht nutzbar - wird das Rad der Beschilderung entsprechend abgestellt (und dieser Platz überhaupt frei ist), blockiert nämlich alles, was größer als ein 16-Zoll-Kinderfahrrad oder ein Brompton ist, die hintere Tür. Geht gar nicht!

Deshalb muss man auch Tür 2 oder 3 nehmen und beim Gelenk abstellen.

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