Tsp: "Wie die S-Bahn Kunden zu Schwarzfahrern macht": fahrgastunfreundliches verfahren bei defekte Chipkarten 05.03.2021 23:27 |
Re: Tsp: "Wie die S-Bahn Kunden zu Schwarzfahrern macht": fahrgastunfreundliches verfahren bei defekte Chipkarten 05.03.2021 23:42 |
Re: Tsp: "Wie die S-Bahn Kunden zu Schwarzfahrern macht": fahrgastunfreundliches verfahren bei defekte Chipkarten 06.03.2021 00:11 |
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Ruhlebener
Nach meiner Meinung hat bei einer Chipkartendefekt den Dienstleister alle Kosten zu übernehmen und nicht auf den Kunden zu wälzen.
Re: Tsp: "Wie die S-Bahn Kunden zu Schwarzfahrern macht": fahrgastunfreundliches verfahren bei defekte Chipkarten 06.03.2021 00:26 |
Re: Tsp: "Wie die S-Bahn Kunden zu Schwarzfahrern macht": fahrgastunfreundliches verfahren bei defekte Chipkarten 06.03.2021 04:39 |
Re: Tsp: "Wie die S-Bahn Kunden zu Schwarzfahrern macht": fahrgastunfreundliches verfahren bei defekte Chipkarten 06.03.2021 05:32 |
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Ruhlebener
https://www.tagesspiegel.de/berlin/defekte-chipkarten-wie-die-s-bahn-kunden-zu-schwarzfahrern-macht/26978874.html
Erstaunlich, wie die S-Bahn Fahrgäste verprellt, weil der Chipkarte defekt ist. Nicht nur der EBE, sondern auch extra zum Kundenzentrum hin müssen. Auch BVG-Kunden müssen bis zur Eintreffen der Ersatzkarte ihre Fahrten extra (doppelt) bezahlen.
Nach meiner Meinung hat bei einer Chipkartendefekt den Dienstleister alle Kosten zu übernehmen und nicht auf den Kunden zu wälzen. Wird bei einer Kontrolle die Karte eingezogen, sollte gleich eine temporäre Erstazkarte ausgehändigt werden. Oder die Kunde sollte alle bis zur Eintreffen einer Ersatzkarte gekaufte und beutzte Fahrscheine ohne Wenn und Aber erstattet bekommen.
Re: Tsp: "Wie die S-Bahn Kunden zu Schwarzfahrern macht": fahrgastunfreundliches verfahren bei defekte Chipkarten 06.03.2021 07:56 |
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der weiße bim
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Ruhlebener
Nach meiner Meinung hat bei einer Chipkartendefekt den Dienstleister alle Kosten zu übernehmen und nicht auf den Kunden zu wälzen.
Kommt ganz drauf an, was in den AGB (Geschäftsbedingungen) steht, die ja automatisch Vertragsbestandteil des Beförderungsvertrages werden. Nur wenn die AGB gegen geltendes Recht verstoßen, sind sie nichtig. Das müsste vor Gericht bewiesen werden, was recht teuer sein dürfte. Natürlich könnte der Vertragspartner auf Kulanzbasis Kosten übernehmen oder erstatten - kommt drauf an.
Re: Tsp: "Wie die S-Bahn Kunden zu Schwarzfahrern macht": fahrgastunfreundliches verfahren bei defekte Chipkarten 06.03.2021 09:19 |
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Ruhlebener
Erstaunlich, wie die S-Bahn Fahrgäste verprellt, weil der Chipkarte defekt ist. Nicht nur der EBE, sondern auch extra zum Kundenzentrum hin müssen. Auch BVG-Kunden müssen bis zur Eintreffen der Ersatzkarte ihre Fahrten extra (doppelt) bezahlen.
Re: Tsp: "Wie die S-Bahn Kunden zu Schwarzfahrern macht": fahrgastunfreundliches verfahren bei defekte Chipkarten 06.03.2021 10:06 |
Re: Tsp: "Wie die S-Bahn Kunden zu Schwarzfahrern macht": fahrgastunfreundliches verfahren bei defekte Chipkarten 06.03.2021 10:14 |
Re: Tsp: "Wie die S-Bahn Kunden zu Schwarzfahrern macht": fahrgastunfreundliches verfahren bei defekte Chipkarten 06.03.2021 10:25 |
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micha774
Ich hatte den Fall auch mal mit meiner defekten Chipkarte in Schöneweide. Meine Frage, ob mich der Schrieb der Kontrolleure dazu berechtigt weiterzufahren,wurde verneint.
Re: Tsp: "Wie die S-Bahn Kunden zu Schwarzfahrern macht": fahrgastunfreundliches verfahren bei defekte Chipkarten 06.03.2021 10:40 |
Re: Tsp: "Wie die S-Bahn Kunden zu Schwarzfahrern macht": fahrgastunfreundliches verfahren bei defekte Chipkarten 06.03.2021 17:10 |
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Jumbo
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micha774
Ich hatte den Fall auch mal mit meiner defekten Chipkarte in Schöneweide. Meine Frage, ob mich der Schrieb der Kontrolleure dazu berechtigt weiterzufahren,wurde verneint.
Oder haben dich die Kontolleure hinterhältigerweise gebeten auszusteigen, um dann den Prüfbeleg erst nach dem Verlassen des Fahrzeugs auszustellen?
Re: Tsp: "Wie die S-Bahn Kunden zu Schwarzfahrern macht": fahrgastunfreundliches verfahren bei defekte Chipkarten 06.03.2021 17:28 |
Re: Tsp: "Wie die S-Bahn Kunden zu Schwarzfahrern macht": fahrgastunfreundliches verfahren bei defekte Chipkarten 06.03.2021 20:15 |
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Henning
So einen Fall hatte ich auch vor fünf Jahren bei einer Kontrolle in der S-Bahn bei uns in NRW. Meine Karte war nicht lesbar. Die Kontrolleurin meinte, dass dies wohl ein Systemfehler ist. Ich musste innerhalb einer Woche die Karte erneuern und vorzeigen, so dass nur 7 € Bearbeitungsgebühr erhoben wurde.
Wegen defekter Chipkarte kann man meiner Meinung nach nicht das EBE verlangen, wenn man rechtzeitig nachzeigt.
Re: Tsp: "Wie die S-Bahn Kunden zu Schwarzfahrern macht": fahrgastunfreundliches verfahren bei defekte Chipkarten 06.03.2021 23:32 |
Re: Tsp: "Wie die S-Bahn Kunden zu Schwarzfahrern macht": fahrgastunfreundliches verfahren bei defekte Chipkarten 06.03.2021 23:52 |
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VvJ-Ente
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Henning
So einen Fall hatte ich auch vor fünf Jahren bei einer Kontrolle in der S-Bahn bei uns in NRW. Meine Karte war nicht lesbar. Die Kontrolleurin meinte, dass dies wohl ein Systemfehler ist. Ich musste innerhalb einer Woche die Karte erneuern und vorzeigen, so dass nur 7 € Bearbeitungsgebühr erhoben wurde.
Wegen defekter Chipkarte kann man meiner Meinung nach nicht das EBE verlangen, wenn man rechtzeitig nachzeigt.
Also nach einem eindeutigen Fehler des ausgebenden Unternehmens (Karte trotz vorhandenem Abo nicht lesbar) soll der Fahrgast nicht nur die Rennerei zum Unternehmen an der Backe haben, sondern obendrauf noch 7 Euro "Bearbeitungsgebühr" zahlen? Ist diese ähem interessante Auslegung der Rechtslage bereits gerichtsfest?
Re: Tsp: "Wie die S-Bahn Kunden zu Schwarzfahrern macht": fahrgastunfreundliches verfahren bei defekte Chipkarten 07.03.2021 00:41 |
Re: Tsp: "Wie die S-Bahn Kunden zu Schwarzfahrern macht": fahrgastunfreundliches verfahren bei defekte Chipkarten 07.03.2021 10:35 |
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TomB
Die Karten werden doch von verschiedenen Unternehmen (den Transporteuren des VBB) ausgegeben, richtig?
Ich kann mir vorstellen, dass die Behandlung einer defekten Karte nicht trivial ist, da es ggf. zu einer Dreiecksbeziehung kommt:
Partei A - Fahrgast
Partei B - Transporteur, ggf. mit Kontroll-Subunternehmen
Partei C - Fahrcard ausgebendes Verkehrsunternehmen
Bei einer defekten Karte braucht B ja die Bestätigung von C, dass nicht A Schuld hat, um kein EBE zu erheben, korrekt? B kann/darf diese Entscheidung ja nicht treffen und hat auch keinen Zugang zu den Abo-Daten von C.
Re: Tsp: "Wie die S-Bahn Kunden zu Schwarzfahrern macht": fahrgastunfreundliches verfahren bei defekte Chipkarten 07.03.2021 11:38 |