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Tsp: "Wie die S-Bahn Kunden zu Schwarzfahrern macht": fahrgastunfreundliches verfahren bei defekte Chipkarten
geschrieben von Ruhlebener 
Zitat
micha774
Ich glaube kaum das diese Daten in dem Gerät vorhanden sind, Stichwort Datenschutz.

Und beobachtet bei Kontrollen doch mal wie die Fahrcards überprüft werden. In diesen zwei Sekunden gibt es gar kein Signal auf das Gerät ob die Karte gültig ist oder nicht, die Kontrolleure machen das als Alibi oder machen lediglich eine Sichtprüfung. Das ist aber mein subjektiver Eindruck.

Die Sperrliste ist auf dem Gerät hinterlegt. Ansonsten wird nur die Tarifangabe ausgelesen und angezeigt, sowie gültig/ungültig. War letztes Jahr ein großes "Spaß" am Mehrwerttag mit Berlin AB durch Brandenburg zu fahren und die Busfahrer dann jedes Mal an die Sonderregelung zu erinnern. Die Zugbegleiter bei der Bahn (sowohl ODEG, als auch DB) wussten hingegen alle Bescheid.

Und ja, ranhalten und warten, dass das grüne Lämpchen an geht, dauert tatsächlich nicht sehr lange.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
@micha774: Du brauchst eine neue Brille...^^



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 07.03.2021 12:27 von VvJ-Ente.
Zitat
micha774
Ich glaube kaum das diese Daten in dem Gerät vorhanden sind, Stichwort Datenschutz.

Und beobachtet bei Kontrollen doch mal wie die Fahrcards überprüft werden. In diesen zwei Sekunden gibt es gar kein Signal auf das Gerät ob die Karte gültig ist oder nicht, die Kontrolleure machen das als Alibi oder machen lediglich eine Sichtprüfung. Das ist aber mein subjektiver Eindruck.

Dass die Abo-Daten aus Datenschutzgründen nicht ständig auf jedem Prüfgerät gespeichert werden, ist ja auch sinnvoll. Sie werden ja auch nicht gebraucht, wenn das Gerät bereits von sich aus erkennt, dass die Karte gültig ist, was ja in den allermeisten Fällen der Fall ist.
Nur wenn das Gerät meint, dass die Chipkarte ungültig oder nicht lesbar ist, wäre so eine Abfrage nötig, wie sie Arnd oben auch schon vorschlug (oder als Rückfallebene dann doch das EBE bzw. die Fahrpreisnacherhebung mit der Rennerei für den Fahrgast, was aber dann deutlich seltender vorkommen sollte).

Und ja, Sichtprüfung des elektronisch vorgezeigten Barcodes eines Online-Tickets habe ich bei einer Kontrolle in der S-Bahn auch schon erlebt. Da wurde auch wirklich nur der Barcode betrachtet, ohne dass ich wie sonst bei reinen Sichtprüfungen im DB-Navigator runterscrollen musste, um die Wegevorschrift sichtbar zu machen.
Andererseits habe ich auch schon mal folgendes Procedere erlebt: Einscannen des Barcodes, Blick aufs Gerät und dann Verzicht aufs Vorzeigen der Bahncard, weil ich ja schon kontrolliert wurde (was auch stimmte). Also scheinen die Geräte schon länger eine Online-Verbindung zu haben, das war nämlich noch vor Einführung des Komfort-Checkins.
Ich habe gerade vor 4 Wochen gute Erfahrungen mit einem Kontrolleur bei der S-Bahn gemacht, der mir mitteilte, dass meine Karte defekt sei. "Gehen Sie bitte in das Kundenzentrum und holen Sie sich einfach eine neue Karte!" - Ohne irgendwelche Belege oder Strafzahlungen...
Auch der Tausch der Karte ein Tag später im Kundenzentrum Ostbahnhof war völlig unproblematisch und funktionierte sehr schnell.

Mit besten Grüßen

phönix
Zitat
phönix
Ich habe gerade vor 4 Wochen gute Erfahrungen mit einem Kontrolleur bei der S-Bahn gemacht, der mir mitteilte, dass meine Karte defekt sei. "Gehen Sie bitte in das Kundenzentrum und holen Sie sich einfach eine neue Karte!" - Ohne irgendwelche Belege oder Strafzahlungen...
Auch der Tausch der Karte ein Tag später im Kundenzentrum Ostbahnhof war völlig unproblematisch und funktionierte sehr schnell.

Das ist schon mal löblich, aber noch besser wäre es aus Kundensicht, wenn der Defekt der Karte direkt weitergeleitet wird und spätestens 2 Werktage später die neue Karte im Briefkasten ist - ergänzend dazu ein Link, unter dem man ggf. seine EBE-Quittungsnummern seit Feststellung des Defektes zwecks deren Stornierung eingeben kann.
Das Vorgehen könnte daran gelegen haben, dass eben das ausgebende Unternehmen
auch die Kontrolle gemacht hat :)
Zitat
Jumbo
Andererseits habe ich auch schon mal folgendes Procedere erlebt: Einscannen des Barcodes, Blick aufs Gerät und dann Verzicht aufs Vorzeigen der Bahncard, weil ich ja schon kontrolliert wurde (was auch stimmte).

War das im Nah- oder Fernverkehr?
Meiner Erfahrung nach wird nämlich im Nahverkehr viel strenger kontrolliert, als im Fernverkehr. Während ich in Regionalzügen praktisch immer die BahnCard vorzeigen muß (auch bei bereits gezangten Papierfahrscheinen), sieht man die Sache im Fernverkehr deutlich gelassener und verlangt die BahnCard nur sporadisch oder wenn das Gerät darauf beharrt.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Jumbo
Andererseits habe ich auch schon mal folgendes Procedere erlebt: Einscannen des Barcodes, Blick aufs Gerät und dann Verzicht aufs Vorzeigen der Bahncard, weil ich ja schon kontrolliert wurde (was auch stimmte).

War das im Nah- oder Fernverkehr?

Ehrlich gesagt, kann ich mich zwar noch an die Situation erinnern, aber nicht mehr in welchem Zug das war.
Ich hoffe, das ist jetzt OK, dass ich hier einen Brief von Peter Buchner an Peter Cornelius, dem Vorsitzenden von ProBahn zitiere:

Zitat
Peter Buchner


Sehr geehrter Herr Cornelius,



gerne übersende ich Ihnen zum Tagesspiegelartikel einige Hintergrundinformationen, damit Sie sich ein eigenes Bild machen können. Die Grundaussage des Artikels ist falsch: Keineswegs werden S-Bahn bzw. VBB-Kunden zu Schwarzfahrern gemacht. Ihnen ist ja bekannt, wie wichtig uns die Kundenbindung insbesondere unserer Abo-Kunden ist.



Wenn Kunden mit einer nicht lesbaren VBB-fahrCard angetroffen werden, ist es dem Kontrollpersonal aller Verkehrsunternehmen nicht möglich zu beurteilen, aus welchem Grund die Chipkarte nicht lesbar ist und ob der Kunde eigentlich einen gültigen Fahrausweis hätte. Daher wurde im §8 Abs. 1a der VBB-Beförderungsbedingungen festgelegt, dass Kunden sich innerhalb von einer Woche bei Ihrem vertragsführenden Verkehrsunternehmen zur Klärung melden müssen. Da bei defekten Chipkarten auch eine physische Prüfung des Zustandes der Karte erfolgen muss, ist dies nur mit einer persönlichen Vorlage möglich. Dies ist sowohl bei uns als auch der BVG der Fall. Im Anschluss kann die Reduzierung mit einem entsprechenden Nachweis aber auch online erfolgen. Das Kontrollpersonal ist geschult, betroffene Kunden während der Fahrkartenkontrolle über den Prozess und die notwendigen Schritte zu informieren. Auch finden Kunden alle Informationen auf unserer Homepage unter dem Punkt „Was mache ich, wenn meine VBB-fahrCard nicht lesbar ist?“ (https://sbahn.berlin/tickets/vbb-ticket-im-abo/vbb-fahrcard/?acc=a5922-t7).



Daher konnten im Jahr 2020 von den im Artikel genannten 2.500 Fällen ca. 2.000 Fälle wieder eingestellt werden. Kunden waren die notwendigen Schritte somit sehr gut bekannt. Lediglich die verbleibenden ca. 500 Fälle wurden nicht eingestellt, sodass eine EBE-Forderung geltend gemacht wird. Dies passiert, wenn Kunden entweder bei der Fahrkartenkontrolle eine nicht lesbare Chipkarte vorlegen und gar kein gültiges Abo haben (der häufigste Fall) oder 2. die Beschädigung der Karte nach Tarif nachweislich selber zu vertreten haben oder 3. mit dem Verkehrsunternehmen gar nicht in Kontakt treten, was bei einem echten Abo-Kunden unwahrscheinlich ist.



Gemeinsam mit den Informationen des Prüfpersonals haben Kunden bisher einen EBE-Beleg (Prüfbeleg) erhalten, auf dem eindeutig vermerkt ist, dass es sich um eine „Technische Beanstandung“ handelt. Die Forderung des EBE über 60 € wird nur dann relevant, wenn einer der drei oben genannten Gründe zutrifft und somit nicht für einen VBB-Abo-Kunden. Die Nutzung unseres EBE-Beleges als „Prüfbeleg“ wurde bisher aus Vereinfachungsgründe gewählt und - wie die obigen Zahlen es zeigen – da aus Kundensicht keine Probleme sichtbar wurden. Wir sind aktuell jedoch dabei, einen abweichenden Prüfbeleg zu erstellen, um ergänzend zu den bisherigen Informationen auch auf dem Ausgabebeleg die Vorgehensweise zu beschreiben. Hierfür sind noch einige technische Anpassungen notwendig. Auch planen wir Kunden postalisch erneut auf die Vorlagepflicht hinzuweisen, wenn sie sich nicht innerhalb der Frist melden. Nur wenn ein Fahrgast dann immer noch nicht reagiert, wird die EBE-Forderung geltend gemacht.



Wir hatten uns darum bemüht, die Hintergründe und Notwendigkeit auch Herrn Dr. Müller-Neuhof zu erläutern. Dies hat dem Artikel nach zu urteilen leider nicht funktioniert.



Sollten Sie noch weitere Hinweise oder Fragen haben, kommen Sie bitte nochmels auf uns zu.

Beste Grüße

Peter Buchner
Vorsitzender der Geschäftsführung der S-Bahn Berlin GmbH
Was ist hier gemeint: "Im Anschluss kann die Reduzierung mit einem entsprechenden Nachweis aber auch online erfolgen." Es entfällt doch jegliche Gebühr wenn der Kunde nichts für das technische Problem vom Verkehrsuntermen kann. Reduzierung klingt ja nach 7€.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Logital
Reduzierung klingt ja nach 7€.

Das kommt dann drauf an, ob die Karte einfach so defekt ist, oder ob anzunehmen ist, dass der Kunde sie falsch behandelt hat.
Im ersteren Fall müsste auf Null reduziert und eine neue ausgestellt werden.

so long

Mario
In meinem Fall mußte ich die 7€ nicht zahlen.
Zitat
Peter Buchner
2. die Beschädigung der Karte nach Tarif

Wie darf man sich denn diesen Kartenbeschädigungstarif vorstellen?


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
micha774
Ich glaube kaum das diese Daten in dem Gerät vorhanden sind, Stichwort Datenschutz.

Wieso sollte es datenschutztechnisch kritisch sein, wenn auf den Geräten eine Liste mit gültigen Kartennummern gespeichert ist? Damit lässt sich nichts anfangen.

Wenn man aber ganz paranoid ist, dann könnte man sogar einfach kryptografische Hashwerte der gültigen Kartennummern nutzen. Damit könnte man zwar überprüfen, ob eine eingegebene Kartennummer gültig ist, aber hätte dennoch keine Liste gültiger Kartennummern auf den Lesegeräten.
Es ist übrigens andersrum. Es existiert eine Liste mit ungültigen Nummern.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Wer sagt denn, dass das System perfekt ist? Beim Bus (Vordereinstieg) piepen die Dinger ja auch nur per Zufall und Laune.
Zitat
Nordender
Wer sagt denn, dass das System perfekt ist? Beim Bus (Vordereinstieg) piepen die Dinger ja auch nur per Zufall und Laune.

Ich weiß nicht wer das sagt, ich zumindest nicht.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Du nicht, vermutlich stuft die S-Bahn ihre Geräte als perfekt ein. Bei Kälte scheint die Lesbarkeit, zumindest bei den Bussen sehr launisch zu sein.
Liegt das an der Karte oder am Gerät?
Zitat
Logital
Es ist übrigens andersrum. Es existiert eine Liste mit ungültigen Nummern.

Dann hoffe ich mal das nicht zwischen dem 31.und dem 5.des Folgemonats kontrolliert wird, denn bei mir wird immer um den 3./4.eines Monats rum der Abobetrag abgebucht. Oder man ist weitsichtig und baut die Kündigungsfrist mit ein sodaß die Karte um dieses Datum herum gültig sein muß.
Zitat
micha774
Zitat
Logital
Es ist übrigens andersrum. Es existiert eine Liste mit ungültigen Nummern.

Dann hoffe ich mal das nicht zwischen dem 31.und dem 5.des Folgemonats kontrolliert wird, denn bei mir wird immer um den 3./4.eines Monats rum der Abobetrag abgebucht. Oder man ist weitsichtig und baut die Kündigungsfrist mit ein sodaß die Karte um dieses Datum herum gültig sein muß.

Du hast da offenbar eine falsche Vorstellung. Die Sperrliste wird aktiv erstellt. Da kommen Nummern von Karten drauf, die z.B. als geklaut oder verloren gemeldet wurden. Und natürlich auch Jene, die nicht bezahlen. So lange dein Abo normal läuft, kommt deine Karte auch nicht auf die Sperrliste. Bevor die Gültigkeit der (Plaste-)Karte selbst abläuft, solltest du eine neue Karte per Post erhalten.

Du solltest also höchstens im Auge behalten, dass die Abbuchung erfolgreich ist.

--- Signatur ---
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