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Neue Straßenbahnwagen für Berlin
geschrieben von Harald Tschirner 
Zitat
Nemo
Man könnte ja automatisch fahrende Kleinbusse in dichtem Takt fahren lassen.

Nimm statt dessen PKW, die müssen nicht mal automatisch fahren ;-)
Zitat
phönix
Zitat
Nemo
Man könnte ja automatisch fahrende Kleinbusse in dichtem Takt fahren lassen.

Nimm statt dessen PKW, die müssen nicht mal automatisch fahren ;-)

Du meinst Taxis?


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Unter welcher Verkehrssenatorin wurden die Urbanliner bestellt und wieviele Bahnen muss Berlin dem Hersteller abnehmen ?
Zitat
Mont Klamott
Unter welcher Verkehrssenatorin wurden die Urbanliner bestellt und wieviele Bahnen muss Berlin dem Hersteller abnehmen ?

Es wurden bisher 65 Züge bestellt. [www.rbb24.de]
Ausschreibung und Bestellung (2020) erfolgten unter Frau Günther. Ich vermag allerdings überhaupt nicht, ihr oder einem anderen im Bestellverfahren eine Schuld zu geben, da die Zulassungsbedingungen lt. Presse erst 2025 ohne Übergangsregelung so verschärft wurden, dass die Züge für die Strecken nicht mehr zugelassen werden können.
Das erinnert mich das Zulassungsprozedere der C2 der Münchener U-Bahn. Abschnitt für Abschnitt und Linie für Linie. :)

Das könnte ein Weilchen dauern.
Nicht, dass die Züge am Ende noch ein Tempolimit für alle Brücken bekommen oder die Züge nachträglich eine Waage brauchen, damit der Fahrer weiß, wie schnell er fahren darf. :D



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 26.02.2026 16:30 von Flexist.
Das ganze Prozedere ist einfach nur noch peinlich, für alle Seiten. Und keiner möchte Verantwortung für entsprechende Entscheidungen übernehmen. Da fragt man sich doch, wozu die Leute ihr Gehalt bekommen!
Logisch denken, scheint wohl nicht mehr wichtig zu sein.

LG

Im Untergrund liegen Tunnel ;-)
Zitat
Untergrundratte
keiner möchte Verantwortung für entsprechende Entscheidungen übernehmen.

Wen meinst du damit? Und warum?
Zitat
phönix
Update von Peter Neumann
".. hier schneidet die XXL-Tram mit zirka zehn Tonnen besser ab als die Doppeltraktionen vom Typ GT6, die derzeit auf der M4 fahren. Deren Achslast ist mit elf Tonnen höher als bei der neuen Straßenbahn... (Bei den GT6) wurden ... die Belastungen einst anders berechnet. Dieser Bonus gilt aber nicht mehr, seitdem 2024 ein Teil der Carolabrücke in Dresden einstürzte. Seitdem gelten schärfere Bestimmungen – auch für den Urbanliner. Andere, in der Vergangenheit zugelassene Bahnen genießen eine Art Bestandsschutz."
[www.berliner-zeitung.de]

Abseits irgendwelcher Verschwörungstheorien - auch diese Geschichte scheint mir irgendwie nicht ganz plausibel: Konzipiert wurde der Urbanliner in 2020 und der erste Zug kam bekanntlich schon Anfang 2024 nach Berlin, während die Carolabrücke erst im weiteren Verlauf jenes Jahres einstürzte, so dass darauf beruhende detaillierte Vorschriften, Anweisungen etc. erst noch später in Kraft gesetzt werden konnten, als die Zulassung längst beantragt war. Demzufolge müsste "eine Art Bestandsschutz" also eigentlich auch für den Urbanliner gelten...

Zudem stellt sich die Frage, wer auf welcher Rechtsgrundlage nun diese ominösen neuen Zulassungskriterien mit welchem konkretem Inhalt erlassen hat und welche Rechtskraft bzw. Verbindlichkeit entsprechend von denselben ausgeht. Ist das also "nur" eine Handreichung ähnlich der VDV-Schriften oder wirklich eine vom BMV formell erlassene Verwaltungsvorschrift?

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Arnd Hellinger
Demzufolge müsste "eine Art Bestandsschutz" also eigentlich auch für den Urbanliner gelten...

Zudem stellt sich die Frage, wer auf welcher Rechtsgrundlage nun diese ominösen neuen Zulassungskriterien mit welchem konkretem Inhalt erlassen hat und welche Rechtskraft bzw. Verbindlichkeit entsprechend von denselben ausgeht. Ist das also "nur" eine Handreichung ähnlich der VDV-Schriften oder wirklich eine vom BMV formell erlassene Verwaltungsvorschrift?

Es ist halt die Frage, was mit "eine Art Bestandsschutz" gemeint ist. In juristischer Hinsicht hatte ja auch die Carolabrücke "eine Art Bestandsschutz", da hat sich nur die Physik halt nicht für interessiert. Insofern finde ich es vom Grundsatz her schon vernünftig, lieber noch mal genauer zu prüfen, was unter den neuen Erkenntnissen zielführend ist. Da ein potenzieller Schaden im Falle einer Nicht-Einsetzbarkeit der Bahnen ohnehin zu Lasten des Landeshaushaltes ginge, muss da auch nicht zwingend juristisch ausgefochten werden, ob nun die TAB oder die BVG Schuld an der Berücksichtigung neuer Erkenntnisse ist.
Haben GT6 oder andere tolerierte Schwerlastige eine Vignette an der Frontscheibe oder wie erfahren eventuell gefährdete Konstruktionen von diesem Bonus um nicht unter den privilegierten Lasten zusammenzubrechen?

Gruß
Micha

Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
phönix
Update von Peter Neumann
".. hier schneidet die XXL-Tram mit zirka zehn Tonnen besser ab als die Doppeltraktionen vom Typ GT6, die derzeit auf der M4 fahren. Deren Achslast ist mit elf Tonnen höher als bei der neuen Straßenbahn... (Bei den GT6) wurden ... die Belastungen einst anders berechnet. Dieser Bonus gilt aber nicht mehr, seitdem 2024 ein Teil der Carolabrücke in Dresden einstürzte. Seitdem gelten schärfere Bestimmungen – auch für den Urbanliner. Andere, in der Vergangenheit zugelassene Bahnen genießen eine Art Bestandsschutz."
[www.berliner-zeitung.de]

Abseits irgendwelcher Verschwörungstheorien - auch diese Geschichte scheint mir irgendwie nicht ganz plausibel: Konzipiert wurde der Urbanliner in 2020 und der erste Zug kam bekanntlich schon Anfang 2024 nach Berlin, während die Carolabrücke erst im weiteren Verlauf jenes Jahres einstürzte, so dass darauf beruhende detaillierte Vorschriften, Anweisungen etc. erst noch später in Kraft gesetzt werden konnten, als die Zulassung längst beantragt war. Demzufolge müsste "eine Art Bestandsschutz" also eigentlich auch für den Urbanliner gelten...

Zudem stellt sich die Frage, wer auf welcher Rechtsgrundlage nun diese ominösen neuen Zulassungskriterien mit welchem konkretem Inhalt erlassen hat und welche Rechtskraft bzw. Verbindlichkeit entsprechend von denselben ausgeht. Ist das also "nur" eine Handreichung ähnlich der VDV-Schriften oder wirklich eine vom BMV formell erlassene Verwaltungsvorschrift?

Ohne jetzt die genauere Paragraphenkette in diesem Falle zu kennen wird es vermutlich laufen wie immer: Das Gesetz schreibt sehr abstrakt vor, dass Dinge sicher sein sollen. Daraus entstehen dann später die anerkannten Regeln der Technik. Durch einen Einsturz einer Brücke ändern sich diese nunmal, wenn sich gezeigt hat, dass die Regeln nicht in der Lage waren, einen Brückeneinsturz zu verhindern.
Zitat
Micha
Haben GT6 oder andere tolerierte Schwerlastige eine Vignette an der Frontscheibe oder wie erfahren eventuell gefährdete Konstruktionen von diesem Bonus um nicht unter den privilegierten Lasten zusammenzubrechen?

Gruß
Micha
Hier dürfte es sich wohl um eine Lastgrenze zwecks Begrenzung des Verschleißes handeln, nicht direkt um einen Einsturz. Und das ist dann einfach eine Frage der Prioritäten.
Zitat
neuer
Zitat
Micha
Haben GT6 oder andere tolerierte Schwerlastige eine Vignette an der Frontscheibe oder wie erfahren eventuell gefährdete Konstruktionen von diesem Bonus um nicht unter den privilegierten Lasten zusammenzubrechen?

Gruß
Micha
Hier dürfte es sich wohl um eine Lastgrenze zwecks Begrenzung des Verschleißes handeln, nicht direkt um einen Einsturz. Und das ist dann einfach eine Frage der Prioritäten.

Exakt. Und die Prioritäten sind wohl, dass man als Alternative hätte, diesen Abschnitt stillzulegen. Zumal die Situation der Achslast bei den Flexity auch nicht besser aussieht, die sind auch bei ca 10 Tonnen.
Ich glaube hier liegt eine ziemlich unangenehme Situation vor, theoretisch müsste man das Ding dicht machen. Ich spekulier aber mal dass das keine Entscheidung ist, die diese Behörde treffen kann, die kann nur feststellen, dass die neuen Bahnen für diesen Abschnitt inzwischen zu schwer sind.

Lass mal hoffen dass andernorts gerade jemand überlegt, wie man die Ursache des Problelms gelöst bekommt. Man wird am Alex buddeln und bauen müssen.
Zitat
phönix
Zitat
Untergrundratte
keiner möchte Verantwortung für entsprechende Entscheidungen übernehmen.

Wen meinst du damit? Und warum?

Ja sehr gute Frage! Zumal ja mindestens eine Behörde hier gerade sichtbar Verantwortung übernimmt. Sollte man das nicht honorieren?
Das Verhalten der Aufsichtsbehörde, Zulassungsvorgänge nur noch nach einem neuen Modus absolvieren zu lassen, ist klare Konsequenz der langfristig geänderten Rechtsprechung zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Amtspersonen und Behördenmitarbeitern. Wesentlicher Auslöser war damals das Strafrechtsverfahren gegen die 3 Ingenieure zum Eisenbahnunfall in Eschede. Bei den Verantwortlichen des Bundesbahn-Zentralamtes ermittelte die Staatsanwaltschaft zur Verantwortung der Mitarbeiter. Wegen der hohen finanziellen Belastungen der Mitarbeiter (damals wurde kolportiert um 100.000 -150.000 € pro Person reine Rechtskosten) wurden in den Folgejahren technische Entscheidungen regelmäßig als viel zu langsam und zu vorsichtig gebrandmarkt. Und genau das ganze spiegelt sich jetzt auch im Zulassungsverfahren des Urbanliners wider. Neumann schreibt: „Die Mitarbeiter der weisungsunabhängigen Behörde unterliegen der Privathaftung. Winken sie ein Fahrzeug durch und es gibt Probleme, sind sie in der Pflicht."
Und so ist das Ergebnis mit den neuen Vorschriften ganz klar: der Normgeber kann sich nunmehr entlasten, er hat die Konsequenzen aus dem Einsturz der Carolabrücke für seine Norm umgesetzt. Dass dafür für 150 Millionen € unzugelassene Straßenbahnen irgendwo in Berlin herumstehen, hat ihn nicht zu interessieren. Oder doch? Hätte er nicht irgendein Auswahlermessen haben können? So wie die bisher zugelassenen Züge mit höherer Achslast scheinbar ohne Probleme weiterfahren können? Könnten auch die unter Geltung der alten Normen bestellten Züge mit sogar niedrigerer Achslast dem alten Zulassungsverfahren unterzogen werden? Verbunden mit einer erteilten Haftungsbefreiung, denn die schwereren Fahrzeuge dürfen ja fahren?
Schön zusammengefasst.
Die Lastenzüge haben sich in den letzten Jahrzehnten nur unwesentlich verändert. Die einzelne Radaufstandskraft ist durch die Lastverteilung per schweren Schienenprofil Ri59 (im Bogen Ri60) sowie die darunter verbaute starke Betonplatte beim Standard-NBS-Gleis ziemlich unerheblich.
Achsen gab es zuletzt bei Tatrawagen. Jetzt gibt es Radpaare in Fahrwerken, seit echte Drehgestelle aus Platzmangel wegen der Niederflurbauweise nicht mehr anwendbar sind.
Selbst beim GT6 mit seinem außermittigen Drehpunkt und der dadurch ungleichmäßigen Belastung der angetrieben (ca. zwei Drittel) und nicht angetriebenen (ein Drittel) Radpaare kommt man überschlagsmäßig auch nur auf 10t beim schwersten Untertyp, den 30 klimatisierten Zweirichtern des 4. Lieferloses. Diese GTZ wiegen leer 34,4t, mit 150 Personen besetzt rund 46t, also 15,3t pro Fahrwerk, 5,1t pro Losradpaar und 10,2t pro angetriebenen Radpaar. Die Einrichter sind etwas leichter, kommen nicht über 10t pro Radpaar.

Beim "Urbanliner" mit etwa 64t Leermasse und 100t vollbesetzt (oder überfüllt) sind es im Mittel 20t pro Fahrwerk. Da aber das mittlere keine Motoren enthält, ist dieses etwas leichter und die vier angetriebenen sind etwas schwerer.
Wenn sich zu DDR-Zeiten bis zu 100 Leute in einen zweiachsigen Reko-Triebwagen pressten, brachte das Fahrzeug bis zu 20t auf das Gleis, 10t pro Antriebsachse. Die Beiwagen natürlich weniger.
Knapp 21t wog der gelenkige KT4Dt. Mit 11t Zuladung aus 150 Fahrgästen kam er auf 32t, was nur 8t pro Achse aufs Gleis drücken ließ. Die Vierachser T6A2 und TDE noch weniger.

Übrigens waren die allerersten Berliner Niederflur-Straßenbahnwagen GT6 am 20.10.1992 in Hennigsdorf bestellt worden. Am 22.8.1994 wurde der erste Wagen 1001 angeliefert. Schon am 26.8.1994 war die öffentliche Präsentation in der Gleisschleife Eberswalder Straße und gleich anschließend der erste Fahrgasteinsatz auf der damaligen Linie 20 (heute M10). In Verantwortung des BVG-Betriebsleiters, abgenickt durch die TAB.

so long

Mario



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 27.02.2026 02:42 von der weiße bim.
"Insider schlagen Alarm" ...

[www.berliner-zeitung.de]

... noch lesbar (Stand 09.03.26, 16:30)

Ich weiß nicht, wer diese Insider sind. Aber die 18 als Alternative vorzuschlagen, klingt angesichts der ebenfalls bekannten Abgängigkeit der Landsberger-Allee-Brücke nicht, als wäre da der echte Experte der Gesprächspartner gewesen. Eigentlich führen alle Linien über Brücken fragwürdigen Zustands, seien es die über die Ringbahn (im Zuge der M1 und der 12, die Bösebrücke (trägt ja nicht umsonst nur noch ein Gleis), die Weidendammer Brücke ... dann die Kuppen über Industriegleise im Zuge der Rhinstraße und der AdK, die sind doch alle aus sehr ähnlichen Zeiten und von sehr ähnlicher Bauweise. Die U-Bahn-Stationen unterhalb der Straßenbahn Rosenthaler Platz, Oranienburger Straße, Friedrichstraße, Vinetastraße ...

Über Querungen einfacher Tunnel mache ich mir weniger Sorgen. Aber was passiert denn im Worst Case?

~~~~~~
Für mehr Ümläüte!
Zitat
Philipp Borchert

Über Querungen einfacher Tunnel mache ich mir weniger Sorgen. Aber was passiert denn im Worst Case?

Die Frage werden sich die Mitarbeitenden der Genehmigungsbehörde auch stellen.
Ich kann mir bei der jetzigen Vorgeschichte und der unsicheren Gemengelage was die Haftung angeht nicht vorstellen dass sich in der Behörde jetzt noch jemand finden wird der da seine Unterschrift drunter setzt.

--
Neues vom Ostkreuz im Ostkreuzblog
Zitat
Stefan Metze
Zitat
Philipp Borchert

Über Querungen einfacher Tunnel mache ich mir weniger Sorgen. Aber was passiert denn im Worst Case?

Die Frage werden sich die Mitarbeitenden der Genehmigungsbehörde auch stellen.
Ich kann mir bei der jetzigen Vorgeschichte und der unsicheren Gemengelage was die Haftung angeht nicht vorstellen dass sich in der Behörde jetzt noch jemand finden wird der da seine Unterschrift drunter setzt.

Der gewünschte Worstcase ist, dass man feststellt, dass man keine modernen Fahrzeuge für die Berliner Straßenbahn hat und man daher leider alles auf Magnetbahnen umstellen muss und bis es so weit ist, dass man überall Magnetbahnen hat, nimmt man mit dem flexiblen und bequemen und umweltfreundlichen Elektrobus vorlieb.

Die andere Möglichkeit ist die Reduktion des zul. Gesamtgewichts in dem man Sitze und Stehplatzfläche durch leere Container ersetzt.

Bringt dann halt nur nicht mehr die gewünschte Kapazitätssteigerung.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!



4 mal bearbeitet. Zuletzt am 09.03.2026 18:20 von Nemo.
Hat denn nun die BVG, wie Frau Bonde am 25.02.2026 vor dem Ausschusses für Mobilität und Verkehr verkündet hatte, "bis spätestens nächste Woche" diese Berechnungen vorgelegt? Also bis gestern?

Gruß
Micha

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