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Neuauslage der Pläne für die Straßenbahn über Ostkreuz (Tram21)
geschrieben von Nemo 
Im Westen soll es für sowas Parkhäuser geben. Ist aus der Mode gekommen, das würde ja den MIV stärken. Aber es ist auch nichts gegen Fahrradhäuser einzuwenden.
Zitat
Heidekraut
Im Westen soll es für sowas Parkhäuser geben. Ist aus der Mode gekommen, das würde ja den MIV stärken. Aber es ist auch nichts gegen Fahrradhäuser einzuwenden.

Die in der Gegend während der letzten Jahre entstandenen Neubauten dürften mehrheitlich über Tiefgaragen verfügen. Das - aus schwäbischer Sicht - große Manko daran ist nur, dass die jeweilige Hausverwaltung deren Nutzung monatlich in € abgegolten sehen möchte...

Viele Grüße
Arnd
Mein Sohn wohnt mit seiner Familie in einer der Neubauten am Ostkreuz und ich auf der Stralauer Halbinsel. Beide Häuser haben Tiefgaragen, die fast zu 100% gefüllt sind. Ich habe z.Zt. kein Auto und halte trotzdem meinen Garagenplatz für Besucher frei, damit sie kein Knöllchen bekommen (Die Straße ist eine sogenannte Spielstraße mit generellem Parkverbot - eine gute stetige Einnahmequelle für das Ordnungsamt). Also nix mit Tiefgaragen-Park-Verweigerung. Die Falschparker kommen aus der Umgebung.
Henner
Das ist sicher richtig, ich meinte aber reine Parkhäuser. Mit sowas könnte man dei Tram-Verlegung den Anwohnern schmackhaft machen, oder?
Einen gesicherten Stellplatz in einem Parkhaus würden sicher viele Autofahrer bezahlen, um einmal in der Nähe der Wohnung parken zu können und einer Parkplatzsuche aus dem Weg zu gehen. Meine Besucher sind jedenfalls immer hocherfreut, dass eine Parkgelegenheit auf sie wartet (falls sie nicht sowieso mit Bus/Fahrrad kommen).
Henner
Zitat
md95129
Einen gesicherten Stellplatz in einem Parkhaus würden sicher viele Autofahrer bezahlen, um einmal in der Nähe der Wohnung parken zu können und einer Parkplatzsuche aus dem Weg zu gehen. Meine Besucher sind jedenfalls immer hocherfreut, dass eine Parkgelegenheit auf sie wartet (falls sie nicht sowieso mit Bus/Fahrrad kommen).
Henner

Knöpfst du deinen Besuchern denn dann eine Parkgebühr ab? Vermutlich nicht.

Die Realität sieht leider so aus, dass sich Viele einen Parkhaus-Parkplatz nicht leisten wollen, weil man ja doch meist irgendwo was im öffentlichen Straßenland findet. Und Falschparkern drohen nahezu keine Sanktionen. Hin und wieder hängt halt mal ein Knöllchen dran, aber umgesetzt wird viel zu selten, obwohl es ob der vom Falschparker ausgehenden Gefährdung eigentlich notwendig wäre. Aber #RenehatVerständnis

Es war ja eine zeitlang so absurd, dass es sich lohnte ohne Parkticket zu parken, da das 5€-Knöllchen günstiger als die Parkgebühr war. Inzwischen wurden immerhin der Bußgeldkatalog (etwas) angepasst. Trotzdem stehen viele Parkhäuser, trotz relativ günstiger Preise, leer.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Jay
Knöpfst du deinen Besuchern denn dann eine Parkgebühr ab? Vermutlich nicht.

Warum sollte er? Knöpfst du deinen Gästen Geld für die Nutzung des Gäste-WCs ab?

Er schrieb, dass er seinen nicht genutzten Tiefgaragenstellplatz für seine Gäste bereit hält, damit sie eben nicht regelwidrig irgendwo parken müssen. Und jedes Auto, das in Tiefgaragen parkt statt öffentlichen Raum voll zu stellen, unabhängig davon ob regelkonform oder -widrig, ist zu begrüßen.

Der Vorteil zufriedene Gäste zu haben überwiegt bei ihm offenbar den finanziellen Nachteil für die Bereithaltung des leeren Stellplatzes.

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 21.03.2022 17:03 von Florian Schulz.
Zitat
Wolke Eins
Im konkreten Fall kann es durchaus sein, dass die Fahrleitung den Rettungseinsatz mit Drehleitern behindert, egal ob unter Spannung oder nicht. Das ist dann meistens auch im Zusammenhang mit Baumbewuchs und festen Einbauten zu sehen. Und Gott bewahre, man müsste in der Sonntagstraße einige Bäume fällen, damit die Feuerwehr ihre Arbeit machen kann - nicht auszudenken!

Ist doch kein Problem:

- Anruf bei der BVG: Strom abschalten
- Strom wird abgeschaltet
- Feuerwehr: mit Bolzenschneider Fahrdraht durchtrennen und mit Arbeit beginnen

Wielange dauert sowas?

Gut, man hat die Arbeit hinterher, wegen der Neuverlegung des Fahrdrahtes, aber aus Rettungsgründen spricht überhaupt nichts gegen eine Straßenbahn mit Oberleitung!

LG

Im Untergrund liegen Tunnel ;-)
Zitat
Florian Schulz
Zitat
Jay
Knöpfst du deinen Besuchern denn dann eine Parkgebühr ab? Vermutlich nicht.

Warum sollte er? Knöpfst du deinen Gästen Geld für die Nutzung des Gäste-WCs ab?
Nicht, wenn sie bei mir speisen. Ansonsten 50ct. ;)

Zitat

Er schrieb, dass er seinen nicht genutzten Tiefgaragenstellplatz für seine Gäste bereit hält, damit sie eben nicht regelwidrig irgendwo parken müssen. Und jedes Auto, das in Tiefgaragen parkt statt öffentlichen Raum voll zu stellen, unabhängig davon ob regelkonform oder -widrig, ist zu begrüßen.

Der Vorteil zufriedene Gäste zu haben überwiegt bei ihm offenbar den finanziellen Nachteil für die Bereithaltung des leeren Stellplatzes.

Niemand "muss" regelwidrig parken. Das geschieht als Bequemlichkeit. Der springende Punkt meiner rhetorischen Frage war aber der, dass das "gerne nutzen" der hauseigenen Tiefgarage durch die Gäste keinerlei Aussagekraft zur Nutzungsbereitschaft für Parkhäuser hat, eben weil er diesen Platz kostenfrei zur Verfügung stellt, während im Parkhaus Gebühren fällig werden, für die viele Autofahrer zu geizig sind - unter Anderem, weil der Kontrolldruck zu gering ist und Polizei/Ordnungsamt oftmals entgegen ihren Anweisungen handeln und 'Verständnis' haben.

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Zitat
Untergrundratte
Zitat
Wolke Eins
Im konkreten Fall kann es durchaus sein, dass die Fahrleitung den Rettungseinsatz mit Drehleitern behindert, egal ob unter Spannung oder nicht. Das ist dann meistens auch im Zusammenhang mit Baumbewuchs und festen Einbauten zu sehen. Und Gott bewahre, man müsste in der Sonntagstraße einige Bäume fällen, damit die Feuerwehr ihre Arbeit machen kann - nicht auszudenken!

Ist doch kein Problem:

- Anruf bei der BVG: Strom abschalten
- Strom wird abgeschaltet
- Feuerwehr: mit Bolzenschneider Fahrdraht durchtrennen und mit Arbeit beginnen

Wielange dauert sowas?

Gut, man hat die Arbeit hinterher, wegen der Neuverlegung des Fahrdrahtes, aber aus Rettungsgründen spricht überhaupt nichts gegen eine Straßenbahn mit Oberleitung!

Da geht aber die Phantasie mit dir durch. Die Feuerwehr wird garantiert nicht einfach den Bolzenschneider ansetzen, sondern die spannungslos geschaltete und möglichst auch geerdete Fahrleitung bei Bedarf zur Seite schieben. Da die Fahrleitung gespannt ist, würde sie beim Durchschneiden unkontrolliert durch die Gegend fliegen und könnte dabei Personen verletzen oder Gegenstände/Ausrüstungsteile beschädigen.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Jay
Zitat
Untergrundratte
Zitat
Wolke Eins
Im konkreten Fall kann es durchaus sein, dass die Fahrleitung den Rettungseinsatz mit Drehleitern behindert, egal ob unter Spannung oder nicht. Das ist dann meistens auch im Zusammenhang mit Baumbewuchs und festen Einbauten zu sehen. Und Gott bewahre, man müsste in der Sonntagstraße einige Bäume fällen, damit die Feuerwehr ihre Arbeit machen kann - nicht auszudenken!

Ist doch kein Problem:

- Anruf bei der BVG: Strom abschalten
- Strom wird abgeschaltet
- Feuerwehr: mit Bolzenschneider Fahrdraht durchtrennen und mit Arbeit beginnen

Wielange dauert sowas?

Gut, man hat die Arbeit hinterher, wegen der Neuverlegung des Fahrdrahtes, aber aus Rettungsgründen spricht überhaupt nichts gegen eine Straßenbahn mit Oberleitung!

Da geht aber die Phantasie mit dir durch. Die Feuerwehr wird garantiert nicht einfach den Bolzenschneider ansetzen, sondern die spannungslos geschaltete und möglichst auch geerdete Fahrleitung bei Bedarf zur Seite schieben. Da die Fahrleitung gespannt ist, würde sie beim Durchschneiden unkontrolliert durch die Gegend fliegen und könnte dabei Personen verletzen oder Gegenstände/Ausrüstungsteile beschädigen.

Die Feuerwehr würde da sowieso nicht ran gehen bevor nicht ein Verantwortlicher vor Ort die Oberleitung als Spannungsfrei frei gibt. Aus der Ferne würde dafür keiner die Garantie übernehmen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 21.03.2022 18:14 von tramfahrer.
Zitat
Untergrundratte
Ist doch kein Problem:

- Anruf bei der BVG: Strom abschalten
- Strom wird abgeschaltet
- Feuerwehr: mit Bolzenschneider Fahrdraht durchtrennen und mit Arbeit beginnen

Das gestattet die EN VDE 0105-100 aber nicht.
Das Ausschalten des Speisebezirks über die speisenden Gleichrichterwerke oder Ausschalten der Mastschalter reicht keinesfalls aus. Alle derzeit fahrenden Straßenbahnwagen verfügen über Schaltungen zur Stromerzeugung beim Bremsen. Abgesehen davon, kann über die doppelten Schleifleisten beim Überfahren eines Streckentrenners die Spannung kurzzeitig übertragen werden.
Es muss also vor der Annäherung an nicht isolierte Bauteile der Fahrleitungsanlage durch Feuerwehrleute zunächst eine zugelassene Erdungs- und Kurzschlussgarnitur durch eine Elektrofachkraft eingebaut werden. Deshalb verfügen auch die Entstörfahrzeuge der Straßenbahn-Stromversorgung über Sondersignale (Blaulicht, Martinshorn).

Das Hantieren an nicht geerdeten Fahrleitungsanlagen fällt unter "Arbeiten unter Spannung", was nur Elektrofachkräfte mit einer speziellen Zusatzausbildung dürfen. Diese muss einschließlich Prüfung jährlich erneuert werden.

In der Praxis werden bereits jahrelang Umbauten, Aufstockungen, Erneuerungen von Bestandsbauten sowie Neubauvorhaben dicht an Straßenbahnstrecken mit offener Oberleitung nur noch genehmigt, wenn ein zweiter Rettungsweg im Gebäude, am Gebäude oder über Nachbargebäude vorhanden ist oder geschaffen wird. Auf Kosten des Bauherrn.
Erstaunlich, dass sich darüber noch jemand wundert.

so long

Mario
Zitat
Arnd Hellinger
Ich erspare mir ob dieser Berichterstattung heute von Peter Neumann vorerst jedwede weitere Bewertung.

Noch Fragen, Hauser...?

Ja, Kienzle.

1.) Ist es denn tatsächlich so, dass die Feuerwehr die Planungen jeweils erst im Rahmen eines bereits eröffneten PFV zu Gesicht bekommt? Wenn ja, warum wird sie seitens der BVG nicht grundsätzlich schon an der vorgelagerten Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung beteiligt?

2.) Gibt es von VDV. SenUMVK oder BMVD (Bundesministerium für Verkehr und Digitales) keinerlei Handreichungen, Richtlinien etc. zur Planung neuer Bahnanlagen nach BOStrab, in denen auch Aspekte des Brandschutzes bzw. der Evakuierung angrenzender Gebäude thematisiert werden?

3.( Werden Feuerwehrkräfte seitens der BVG nicht im Notabschalten per Matschalter und Erden von Fahrleitungen per Erdungsstange unterwiesen? Wenn nein, warum nicht?

4.) Wie geht man z. B. in Städten wie Erfurt oder Würzburg bei deutlich engeren Altstadtstraßen - aber auch im Berliner Bestand - bisher mit dem angeblich neuen Problem um? Was genau spräche gegen die Anwendung dieser Verfahren auch auf der Ostkreuz-Neubaustrecke?

5.) Warum setzt die Berliner Feuerwehr nach wie vor auf starre Drehleitern statt z. B. Hubsteiger mit Mehrgelenk-Auslegern, mit denen Fahrleitungen, Bäume etc. bei Bedarf umfahren werden können? Von deren Arbeitskörben aus ließen sich ja dennoch Teleskopleitern direkt zum Boden ablassen, so man sie zur schnellen Evakuierung mehrerer Personen denn bräuchte.

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
Arnd Hellinger
Ich erspare mir ob dieser Berichterstattung heute von Peter Neumann vorerst jedwede weitere Bewertung.

Noch Fragen, Hauser...?

Ja, Kienzle.

1.) Ist es denn tatsächlich so, dass die Feuerwehr die Planungen jeweils erst im Rahmen eines bereits eröffneten PFV zu Gesicht bekommt? Wenn ja, warum wird sie seitens der BVG nicht grundsätzlich schon an der vorgelagerten Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung beteiligt?

In jedem Fall ist ein Zeitpunkt nach dem Ende der Einwurfsfrist eigentlich bereits zu spät, mich würde ja mal interessieren, wann denn dieser Einwurf erstmalig gekommen ist.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Beim Verladen von Militärgerät unter Bahnstrom wurde das Gleis stromlos geschaltet und die Erdungsstange angesetzt, fertig. Der verantwortliche Offizier bekam dazu regelmäßig eine Schulung durch die Reichsbahn. Was ist denn bei einer Straßenbahnoberleitung so anders? Das Prinzip ist doch gleich.
Zitat
Nemo
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
Arnd Hellinger
Ich erspare mir ob dieser Berichterstattung heute von Peter Neumann vorerst jedwede weitere Bewertung.

Noch Fragen, Hauser...?

Ja, Kienzle.

1.) Ist es denn tatsächlich so, dass die Feuerwehr die Planungen jeweils erst im Rahmen eines bereits eröffneten PFV zu Gesicht bekommt? Wenn ja, warum wird sie seitens der BVG nicht grundsätzlich schon an der vorgelagerten Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung beteiligt?

In jedem Fall ist ein Zeitpunkt nach dem Ende der Einwurfsfrist eigentlich bereits zu spät, mich würde ja mal interessieren, wann denn dieser Einwurf erstmalig gekommen ist.

Dieses wäre in der Tat interessant. Sollte die Feuerwehr jenen Einwand ernsthaft erst in den letzten Wochen vorgebracht haben, würfe dies tatsächlich die eine oder andere Frage sowohl nach dessen rechtlicher Zulässigkeit als auch nach der Arbeitsweise der zuständigen Landesbranddirektion bei der Senatsinnenverwaltung auf...

Allerdings: Es könnte auch sein, dass nach der Planauslage Anfang 2018 an anliegenden Gebäuden noch "grau" Veränderungen wie Umbau von Dachböden zu Wohnungen durchgeführt worden sind, die jetzt erst durch Begehungen oder reale Feuerwehreinsätze dortselbst bekannt geworden sind. Aber das Problem müsste dann auch zu Lasten der Hausbesitzer und nicht der BVG gelöst werden.

Viele Grüße
Arnd
Moin.

Heute wurde eine parlamentarische Anfrage zu einer Straßenbahntrasse durch die Sonntagstraße veröffentlicht:

Zitat

Anfrage des Abgeordneten Felix Reifschneider (FDP) vom 4.4.2022 und Antwort vom 26.4.2022: Tramlinien durch schmale Straßen - hier: Sonntagstraße

Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.

Frage 1: Wann begannen die Planungen für eine Tramverbindung von der Holteistraße über den Bahnhof Ostkreuz zur Marktstraße?

a. Von wann stammt die jüngste Fahrgastprognose für die Strecke?
b. Mit wie vielen Fahrten durch die Sonntagstraße wird werktags gerechnet?
c. Ist eine Aktualisierung der Zahlen aus a. und b. geplant und wenn ja, wann jeweils?
d. Wie viele Anlieger sind nach dem jüngsten Schallschutzgutachten betroffen?

Antwort zu 1.: 2002 erfolgte in Zusammenhang mit Überlegungen zum Rückbau eines Teilabschnitts der Straßenbahn in der Boxhagener Straße die erste Untersuchung für diese Straßenbahn-Neubaustrecke. Basierend auf einem Prüfauftrag im Rahmen des Nahverkehrsplans erfolgten in den Jahren 2012-2013 eine Neubewertung der ursprünglichen Überlegungen. Hierbei wurde der genannte Streckenverlauf in einer erneuten Variantenuntersuchung als planerisch zu bevorzugende Trasse bestätigt.

Darüber hinaus teilt die BVG mit: "Es ist vorgesehen, dass die Linie 21 sowie die neue Linie 22 mit insgesamt maximal 212 Fahrten pro Werktag in der Sonntagstraße verkehren werden. Der genaue Fahrplan steht noch nicht fest. Die Berechnung der Beurteilungspegel in der Nachbarschaft für den Prognose-Planfall hat ergeben, dass an insgesamt 60 Gebäuden Ansprüche auf Lärmschutz dem Grunde nach vorliegen."

Frage 2: Wie viele Parkplätze fallen in den Straßen, durch die die Tram führt, weg?

a. Werden zusätzliche Parkplätze im Umfeld als Ausgleich neu geschaffen und wenn ja, wie viele zusätzlichen Parkplätze sind es jeweils?
b. Fallen Stellflächen an E-Ladestationen weg und wenn ja, wo genau?
c. An welchen Stellen fallen Behindertenparkplätze weg oder müssen verlegt werden?
d. Zu welchem Zeitpunkt wurde ermittelt, ob Behindertenparkplätze vorhanden sind?
e. Für wann ist eine erneute Ermittlung, ob Behindertenparkplätze vorhanden sind, geplant?

Antwort zu 2.: Hierzu teilt die BVG mit: "Aufgrund der laufenden Abstimmungen im Rahmen der Bearbeitung von Einwendungen von Trägern öffentlicher Belange kann diese Frage derzeit nicht abschließend beantwortet werden. Dies [Anm.: das Vorhandensein von Behindertenparkplätzen] wurde im Rahmen der Vorplanung ermittelt. Gemäß FIS-Broker des Landes Berlin sind entlang der Neubaustreckenabschnitts keine Behindertenparkplätze betroffen. Eine erneute Ermittlung ist nicht vorgesehen."

Frage 3: An welchen Stellen sind auf der geplanten Tramstrecke Liefer- und Ladezonen bereits vorhanden bzw. geplant?

a. Wie viele Liefer- und Ladezonen sind geplant?
b. Wie viele dieser Liefer- und Ladezonen sollen in nahgelegenen Nebenstraßen angelegt werden und wo sind solche Liefer- und Ladezonen geplant?
c. In welcher Form wurden lokale Händler und das Gewerbe vor Ort wirksam beteiligt, wann fand diese Beteiligung jeweils statt und welche Bedarfe wurden dabei jeweils angemeldet oder ermittelt?
d. An welchen Stellen sind Liefer- und Ladezonen auf Fahrstreifen geplant und in welcher Form sind diese jeweils zeitlich begrenzt?

Antwort zu 3.: Grundsätzlich ist anzumerken, dass auf Straßenbahnanlagen keine Lade- und Lieferzone eingerichtet werden.

Darüber hinaus teilt die BVG hierzu mit: "Die Anordnung von Liefer- und Ladezonen erfolgt in Verantwortung der betreffenden Bezirke. Es wurden drei Bürgerdialogveranstaltungen in den Jahren 2012 und 2013 durchgeführt. Zur Fertigstellung der Vorplanung wurde im Jahr 2015 eine frühzeitige Bürgerbeteiligung veranstaltet. In den Jahren 2017 und 2018 fanden zwei Informationsveranstaltungen statt."

Frage 4: Ist nach Kenntnis des Senats mit Blick auf die neue Tramverbindung geplant, Gehwege zu verkleinern und wenn ja, wo und wie?

Antwort zu 4.: Hierzu teilt die BVG mit: "Nein."

Frage 5: Werden sich nach Kenntnis des Senats mit Blick auf die neue Tramverbindung, die Kapazitäten für den motorisierten Individualverkehr auf den betroffenen Straßen verändern und wenn ja, wie im Einzelnen?

Antwort zu 5.: Es ist von einer Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr (MIV) auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auszugehen. Im Rahmen der verkehrstechnischen Untersuchungen der Planfeststellungsunterlagen wurde ermittelt, dass die zukünftigen Kfz-Verkehre auch abgewickelt werden können und dass auch während der Haltezeiten der Straßenbahnen in den Haltestellen keine Überstauungen auftreten.

Frage 6: Welche Kosten sind beim Land Berlin und seinen Beteiligungen sowie dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg seit Beginn des Planungsprozesses angefallen?

Antwort zu 6.: Diese Angaben sind nicht ermittelbar. Beim Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sind keine Kosten angefallen. Die BVG kann hierzu derzeit keine Aussage treffen.

Frage 7: In welcher Form ist das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg an den Planungen beteiligt?

Antwort zu 7.: Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg war im Rahmen des Planungsprozesses u.a. an Planungsberatungen und im Planfeststellungsverfahren beteiligt.

Frage 8: Wann werden die Planungsunterlagen erneut öffentlich ausgelegt?

Antwort zu 8.: Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) als Vorhabenträgerin für das Vorhaben sind dabei, vorliegende Einwendungen zu klären und möglichst auszuräumen. Dabei sind auch Änderungen an den Planunterlagen zu erwarten. Erst danach kann eine erneute Beteiligung möglicher Betroffener bzw. eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden. Gegenwärtig sind dafür noch nicht alle Bedingungen erfüllt. Ein Termin für eine erneute Auslegung der Planunterlagen steht noch nicht fest.

Frage 9: Wie breit ist der Straßenquerschnitt der Holteistraße?

Antwort zu 9.: Ca. 21 m - 22 m

Frage 10: Wie breit ist der Straßenquerschnitt der Sonntagstraße?

Antwort zu 10.: Ca. 21 m - 22 m

Frage 11: Welche Bedenken der Berliner Feuerwehr mit Blick auf die geplante Tramverbindung sind dem Senat bekannt?

a. Wie kann ein zweiter Rettungsweg nach Ansicht des Senats sichergestellt werden?
b. Welche Erfahrungen zur Sicherung des zweiten Rettungswegs in vergleichbar engen Straßen mit Straßenbahnoberleitungen aus anderen deutschen Städten sind dem Senat bekannt?

Antwort zu 11.: Die Berliner Feuerwehr äußert Bedenken im Hinblick auf die geplante Tramverbindung, weil dadurch nach bisheriger Planung an einigen Gebäuden der zweite Rettungsweg über Hubrettungsfahrzeuge (Drehleiter) der Feuerwehr, wie für die Bestandsgebäude gefordert, nicht sichergestellt werden kann.

Zu 11 a.: Die Möglichkeiten zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges sind in § 33 der Bauordnung (BauO) Berlin beschrieben.

Hierzu ergänzt die BVG: "Der zweite Rettungsweg wird auch weiterhin durch Anleitern durch die bei der Feuerwehr verfügbaren Technik gewährleistet. Die dafür erforderlichen Detailabstimmungen der Vorhabenträgerin erfolgen derzeit mit Feuerwehr und Planfeststellungsbehörde."

Zu 11 b.: Die Thematik ist nach Auskunft der Berliner Feuerwehr auch in anderen deutschen Städten bekannt. Es wird dabei grundsätzlich auf die Umsetzung bestehender gesetzlicher Grundlagen gesetzt.

Frage 12: Wann wurden die Anforderungen an einen zweiten Rettungsweg zuletzt aktualisiert bzw. verschärft?

Antwort zu 12.: Seit Januar 2017 ist es in Berlin baurechtlich möglich, in Wohngebäuden unterhalb der Hochhausgrenze (bis 22 m Brüstungshöhe), den Rettungsweg über nur einen Treppenraum, den Sicherheitstreppenraum Berlin (SiTrR Bln), zu führen. Hierzu heißt es in § 33 Abs. 2 Satz 3 BauO Bln: "Ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung über einen Sicherheitstreppenraum möglich ist." Die Einzelheiten sind in der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB Bln), Anhang A Sicherheitstreppenraum Berlin (SiTrR Bln) unterhalb der Hochhausgrenze geregelt.

Für Bestandgebäude (bauordnungsrechtlich bis September 2005) kann der zweite Rettungsweg bis zu einer Brüstungshöhe von 12,50 Meter über Geländeoberfläche mit der tragbaren, 3-teiligen Schiebleiter sichergestellt werden. Für Neubauten seit diesem Zeitpunkt sind nur die 4-teilige Steckleiter oder die Drehleiter zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges baurechtlich vorgesehen.

Frage 13: Welche Berliner Straßen mit einem vergleichbar breiten Straßenquerschnitt und einer aktiven Tramverbindung sind dem Senat bekannt (bitte Straßen mit dem jeweiligen Straßenquerschnitt in Meter)?

a. Wie breit ist der Straßenquerschnitt der Kastanienallee, der Pappelallee und der Langhansstraße?
b. Sind dem Senat hier Bedenken der Berliner Feuerwehr zur Sicherstellung eines zweiten Rettungswegs bekannt?

Antwort zu 13.:

Zu 13 a. Kastanienallee: ca. 26 m
Pappelallee: ca. 25 m
Langhansstraße: ca. 19 m

Zu 13 b. Hierzu liegen keine Informationen vor.

Frage 14: Wie breit ist der Straßenquerschnitt der Falckensteinstraße, der Golgauer Straße und der Panierstraße?

Antwort zu 14.: Falkensteinstraße: ca. 19 m - 22 m
Golgauer Straße: ca. 19 m
Panierstraße: ca. 26 m

Frage 15: Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte relevant sind?

Antwort zu 15.: Keine, die dem Senat ersichtlich wären.
.

Gruß, Thomas

--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de
Schön und gut, ist damit das Projekt zu den Akten gelegt? Dürfte ziemlich einmalig in Deutschland sein dass die Feuerwehr so ein Vorhaben unmöglich macht. Von einer Lösung oder Kompromiss ist ja keine Rede.
Zitat
Nordender
Schön und gut, ist damit das Projekt zu den Akten gelegt? Dürfte ziemlich einmalig in Deutschland sein dass die Feuerwehr so ein Vorhaben unmöglich macht. Von einer Lösung oder Kompromiss ist ja keine Rede.

Im Text steht doch: "Hierzu ergänzt die BVG: "Der zweite Rettungsweg wird auch weiterhin durch Anleitern durch die bei der Feuerwehr verfügbaren Technik gewährleistet. Die dafür erforderlichen Detailabstimmungen der Vorhabenträgerin erfolgen derzeit mit Feuerwehr und Planfeststellungsbehörde.""

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Ich wäre ja für einen Kompromiss: So lange die Feuerwehr prüft, wird in der gesamten Sonntagstr. aus Sicherheitsgründen ein absolutes Halteverbot angeordnet (und rigoros durchgesetzt). Vorhersage: Innerhalb von 24 Stunden findet sich eine technische Lösung...

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