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Straßenbahnverlängerung Turmstraße II
geschrieben von Pneumatik 
Zitat
Arnd Hellinger
Der Konflikt "Berliner Feuerwehr ./. Berliner Verkehrsbetriebe AöR" und die damit bis dato einhergehende Untätigkeit der SenMVKU haben es sogar schon in die heutige rbb24-Abendschau geschafft...

Jupp: [youtu.be]

Der Versuch, das Narrativ des Bremsers einzufangen, scheint nicht so wirklich zu klappen.

Übrigens wird als Grund für das Scheitern der bisherigen Idee wohl Kostengründe als auch technische Umsetzbarkeit genannt. Das mag alles stimmen aber das eigentlich Problem sind die Prozesse zur Lösungsfindung. Irgendwie sitzen die Beteiligten nicht alle zusammen an einem Tisch. Wäre auch dafür dass hier jetzt mal eine Task Force die Kuh vom Eis holt.
Zitat
nicolaas
Die Berliner Feuerwehr sieht sich in der Pressemitteilung des BUND Berlin vom 22. Juli 2026 umfangreich falsch dargestellt. Der BUND Berlin hält fest: Formal hat die Berliner Feuerwehr keine Befugnis, die Planfeststellungsverfahren anzuhalten. Dennoch treten laut öffentlicher Darstellung von BVG und Verwaltungen bei drei Projekten bereits teilweise jahrelange Verzögerungen im Planfeststellungsverfahren mit Bezug auf die Belange der Feuerwehr bei der Brandrettung auf. Wer genau wo blockiert, ist öffentlich nicht feststellbar. Der Senat darf nicht tatenlos zusehen, wie Ausbau und Erneuerung des Berliner Straßenbahnnetzes vor die Wand gefahren wird. Wenn sich die Blockaden nicht lösen lassen, muss eben eine Senatskommission Straßenbahn nach Vorbild der Senatskommission Wohnungsbau gebildet werden.

Wichtigste Neuigkeit: Die noch im Dezember 2025 in der Antwort auf eine Schriftliche Anfrage erläuterte Einigung zum Thema Oberleitung in der Friedrichshainer Sonntagstraße (Tram Ostkreuz) ist von der Technischen Aufsichtbehörde verworfen worden.

Alle Anmerkungen der Berliner Feuerwehr sind nun in der Pressemitteilung transparent ergänzt

Oha, diese Darstellungen der Feuerwehr lassen indes den - eher unschönen - Schluss nicht vollkommen abwegig erscheinen, Auto-Ute habe sich in Ermangelung sachlich stichhaltiger Argumente gegen den Tram-Ausbau "Alternative Fakten" zurechtgelegt, die einer objektiven Überprüfbarkeit entbehren - oder sogar ihre hauseigene TAB am Mittagstisch "kollegial" um entsprechendes Agieren gebeten.

Ich finde, hier sollte weiter recherchiert werden...

Viele Grüße
Arnd
Ist das Problem der Feuerwehr an einigen Punkten ein Grund ALLE Straßenbahnen in Berlin abzuschaffen?
Wie machen das andere Großstädte in Deutschland Straßenbahnen zu fahren ohne das die örtliche Feuerwehr entdeckt das diese mit Strom aus der Oberleitung fährt? Und die damit überforderten Feuerwehren deren Einstellung fordern um den Brandschutz zu gewährleisten zu können??
Zitat
nicolaas
Die Berliner Feuerwehr sieht sich in der Pressemitteilung des BUND Berlin vom 22. Juli 2026 umfangreich falsch dargestellt. Der BUND Berlin hält fest: Formal hat die Berliner Feuerwehr keine Befugnis, die Planfeststellungsverfahren anzuhalten. Dennoch treten laut öffentlicher Darstellung von BVG und Verwaltungen bei drei Projekten bereits teilweise jahrelange Verzögerungen im Planfeststellungsverfahren mit Bezug auf die Belange der Feuerwehr bei der Brandrettung auf. Wer genau wo blockiert, ist öffentlich nicht feststellbar. Der Senat darf nicht tatenlos zusehen, wie Ausbau und Erneuerung des Berliner Straßenbahnnetzes vor die Wand gefahren wird. Wenn sich die Blockaden nicht lösen lassen, muss eben eine Senatskommission Straßenbahn nach Vorbild der Senatskommission Wohnungsbau gebildet werden.

Wichtigste Neuigkeit: Die noch im Dezember 2025 in der Antwort auf eine Schriftliche Anfrage erläuterte Einigung zum Thema Oberleitung in der Friedrichshainer Sonntagstraße (Tram Ostkreuz) ist von der Technischen Aufsichtbehörde verworfen worden.

Alle Anmerkungen der Berliner Feuerwehr sind nun in der Pressemitteilung transparent ergänzt

Danke, nicolaas für die Recherche und das erfolgreiche mediale Platzieren des Themas.
Und dennoch verstehe ich nicht, wo die genauen Hinderungsgründe auf vielen Strecken sind - gerade im Vergleich mit anderen Städten. In München Pasing wurde die neue Tram-Strecke (eingleisige Schleife zum Bahnhof) in Querschnitte von teilweise nur 13 Meter gebaut. Dort scheint man rechts und links der Oberleitung Aufstellflächen für Feuerwehrfahrzeuge vorgesehen zu haben (auf denen oft Autos legal oder verbotswidrig parken). Man hat also auf jeder Seite mindestens 5 Meter Freiraum neben dem Gleis.
Die Sonntagsstraße ist mit 19 Meter Straßenquerschnitt deutlich breiter. Beim Verbauen von zwei Gleisen in einer Mittelachse sollten links wie rechts jeweils noch gut sechs Meter zur Häuserkante sein, also genug Platz für eine Drehleiterfahrzeug der Feuerwehr. In Moabit sind die Straßenbreiten ähnlich großzügig, nur bei der Dörpfeldstraße (ca. 13 Meter) wird man sich was einfallen lassen müssen (z.B. 2. Rettungswege im Innenhof mit Fluchttreppenhäusern anlegen).

Den Vergleich mit dutzenden Kilometern Bestandsstrecken in vielen Städten kann man natürlich auch ziehen. Ob Langhansstraße, Kastanienallee, Pappelallee oder Wühlischstraße - hierfür muss doch die Feuerwehr ebenfalls Lösungen im Brandfall haben.
Gab es denn in der Vergangenheit irgendwelche ungünstig verlaufenen Fälle, auf die sich die Feuerwehr bei ihrer doch recht radikal wirkenden Forderung berufen kann? Wurde ein Lösch-, Rettungs- oder Bergungseinsatz aktiv durch eine Straßenbahn-Fahrleitung behindert und/oder verzögert? Gab es mal Probleme, die BVG zwecks Fernabschaltung zu erreichen? Ist ein Kamerad mal bei einem Einsatz zu Schaden gekommen, weil eine noch aktive Oberleitung in Weg war? Irgendwo her muss doch diese Sorge kommen, so sie denn valide ist.

~~~~~~
Die paar Schritte kann ich auch fahren.
Der letzte Einspieler stellt genau die richtige Frage: Seit 2018 ist das Problem bekannt. 8 Jahre lang war man nicht in der Lage, sich auf eine umsetzbare Lösung zu verständigen?
Das wirft doch eher den Schluss auf: da passiert gerade gar nichts. Da wird gerade überhaupt nicht versucht, irgendeine Lösung hinzubekommen.
Da sind seitdem 400 Wochen vergangen! Wenn man wirklich wollte, wär das doch in maximal einem halben Jahr geklärt!

Aber diese Frage ist wahrscheinlich zu profan, wenn man sich mit Magnetbahne und U-Bahnplanungen beschäftigen kann, die mittlerweile unerschwinglich geworden sind.
Zitat
DerMichael
Der letzte Einspieler stellt genau die richtige Frage: Seit 2018 ist das Problem bekannt. 8 Jahre lang war man nicht in der Lage, sich auf eine umsetzbare Lösung zu verständigen?
Das wirft doch eher den Schluss auf: da passiert gerade gar nichts. Da wird gerade überhaupt nicht versucht, irgendeine Lösung hinzubekommen.
Da sind seitdem 400 Wochen vergangen! Wenn man wirklich wollte, wär das doch in maximal einem halben Jahr geklärt!

Aber diese Frage ist wahrscheinlich zu profan, wenn man sich mit Magnetbahne und U-Bahnplanungen beschäftigen kann, die mittlerweile unerschwinglich geworden sind.

Sehe ich genauso. Am Ende liegt die Verantwortung bei der Politik, da mit allen Beteiligten eine Lösung zu entwickeln. Und das passiert nicht. Weder Feuerwehr, noch BVG, noch Stadtplaner müssen da alleine etwas präsentieren, die müssen nur alle ihre Belange und Bedarfe gut darstellen, sodass die Entscheider diese beachten können. Aber die bewegen sich nicht.
Zitat
Philipp Borchert
Gab es denn in der Vergangenheit irgendwelche ungünstig verlaufenen Fälle, auf die sich die Feuerwehr bei ihrer doch recht radikal wirkenden Forderung berufen kann? Wurde ein Lösch-, Rettungs- oder Bergungseinsatz aktiv durch eine Straßenbahn-Fahrleitung behindert und/oder verzögert? Gab es mal Probleme, die BVG zwecks Fernabschaltung zu erreichen? Ist ein Kamerad mal bei einem Einsatz zu Schaden gekommen, weil eine noch aktive Oberleitung in Weg war? Irgendwo her muss doch diese Sorge kommen, so sie denn valide ist.

Genau das habe ich hier auch mehrfach angesprochen, vermutlich hat es noch nie ein gravierendes Problem gegeben.
Zitat
Slighter
Sehe ich genauso. Am Ende liegt die Verantwortung bei der Politik, da mit allen Beteiligten eine Lösung zu entwickeln. Und das passiert nicht.

Üblicherweise endet ein Planfeststellungsverfahren aber mit einem Planfeststellungsbeschluss als Verwaltungsakt. Die Politik kann da formell nur eingreifen, indem sie in Gesetzen und Verordnungen andere Vorgaben gibt, was im Rahmen der Abwägung wie zu gewichten ist. In letzter Zeit tut sie das gern, in dem bestimmten Modethemen ein "überragendes öffentliches Interesse" zugesprochen wird, das in der Abwägung zu berücksichtigen ist. Für einzelne Themen mag das sinnvoll sein, aber wenn mit der Zeit quasi allen Themen ein "überragendes öffentliches Interesse" zugesprochen wird, ist auch nichts gewonnen.

Abgesehen davon könnte die Politik natürlich, wenn sie ein Interesse daran hätte, den Zuschnitt oder die Zuständigkeit von Verwaltungseinheiten, die dauerhaft und häufig für solche Blockaden sorgen, ändern und/oder versuchen, das Verfahren zu moderieren.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 25.07.2026 11:30 von Lopi2000.
Zitat
Philipp Borchert
Gab es denn in der Vergangenheit irgendwelche ungünstig verlaufenen Fälle, auf die sich die Feuerwehr bei ihrer doch recht radikal wirkenden Forderung berufen kann? Wurde ein Lösch-, Rettungs- oder Bergungseinsatz aktiv durch eine Straßenbahn-Fahrleitung behindert und/oder verzögert? Gab es mal Probleme, die BVG zwecks Fernabschaltung zu erreichen? Ist ein Kamerad mal bei einem Einsatz zu Schaden gekommen, weil eine noch aktive Oberleitung in Weg war? Irgendwo her muss doch diese Sorge kommen, so sie denn valide ist.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es etwas mit diesem Fall zu tun hat: [www.berliner-zeitung.de]
Der Fall ist mir gut bekannt - er hatte allerdings nichts, aber auch gar nichts mit der Oberleitung zu tun, es handelte sich nicht um einen Rettungseinsatz aus einem Haus heraus und es ist nun acht Jahre her. Seither wurden in Berlin - erstaunlicherweise - dennoch neue Straßenbahnstrecken gebaut, unter anderem die in der engen Turmstraße. An eine späte Rache der Verantwortlichen glaube ich ehrlich gesagt nicht.

Den Zusammenhang bekomme ich nicht gezogen, dazu fehlt mir vielleicht auch die Fantasie.

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Die paar Schritte kann ich auch fahren.
Ich sehe den Zusammenhang aus Sicht der Feuerwehr wie folgt:

Zitat

Auf die BVG kann man sich nicht verlassen und wenn etwas schief geht, ist man selbst dran.

Wenn die BVG es nicht schafft, einen Kran zum Unfall zu schicken, dann liegt der Gedanke, denke ich, nicht fern, auch die Fähigkeit zu bezweifeln, den Strom im Notfall abzuschalten.

Dadrüber hinaus ist die Tragik dieses Unfalls auch auf mangelnde Schulung der Feuerwehr mit technischen Detail erhöht, aus Sicht der Feuerwehr auch aus Schuld der BVG.
Zitat
neuer
Zitat
Philipp Borchert
Gab es denn in der Vergangenheit irgendwelche ungünstig verlaufenen Fälle, auf die sich die Feuerwehr bei ihrer doch recht radikal wirkenden Forderung berufen kann? Wurde ein Lösch-, Rettungs- oder Bergungseinsatz aktiv durch eine Straßenbahn-Fahrleitung behindert und/oder verzögert? Gab es mal Probleme, die BVG zwecks Fernabschaltung zu erreichen? Ist ein Kamerad mal bei einem Einsatz zu Schaden gekommen, weil eine noch aktive Oberleitung in Weg war? Irgendwo her muss doch diese Sorge kommen, so sie denn valide ist.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es etwas mit diesem Fall zu tun hat: [www.berliner-zeitung.de]

Gab es denn - und ggf. welche - Konsequenzen für/bei Feuerwehr und BVG aus diesem Fall am Blockdammweg? Wurde z. B. zusätzliche Bergetechnik beschafft und wie oft pro Jahr finden seither gemeinsame Übungen unter Verwendung ebenjener Geräte statt? Welche weiteren Maßnahmen wurden seither umgesetzt...?

Sollten diese Fragen - wovon ich ausgehe - positiv beantwortet werden können, gäbe es indes für die Feuerwehr keinerlei Sachgrund, aus dieser selbstredend äußerst tragischen Geschichte irgendeine generelle Abwehrhaltung gegenüber Straßenbahnprojekten herzuleiten.

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Arnd Hellinger

Gab es denn - und ggf. welche - Konsequenzen für/bei Feuerwehr und BVG aus diesem Fall am Blockdammweg?

Man hat bei den Straßenbahn nun deutlich sichtbar auf das eine Ende "A" geschrieben und auf das andere "B".

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Was vorgesehen war ...

"Als weitere Maßnahme beschafft die BVG für etwa eine Million Euro einen zweiten Havariekran, der 2022 geliefert und im Betriebshof Marzahn stationiert werden soll. Das Fahrzeug soll schienengängig sein. Außerdem wird die BVG weiteres Spezialwerkzeug zur Nutzung durch die Feuerwehr beschaffen. Nicht zuletzt wurden die Organisation zwischen den Beteiligten klarer geregelt sowie Aus- und Fortbildungen einschließlich praktischer Übungen vereinbart."

Das habe ich 2020 für Blickpunkt Straßenbahn geschrieben. Ob das alles geschehen ist, kann ich leider nicht sagen. Das war damals mein Sachstand aus Medien Dritter und Nachfragen bei der Pressestelle.

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Die paar Schritte kann ich auch fahren.
Entweder ist hier Gefahr im Verzug - dann müssten konsequenterweise alle Straßenbahnstrecken sofort stillgelegt werden, die bei Feuerwehreinsätzen zu einer Behinderung führen könnten, oder nicht - dann müsste die Strecke auch ohne Sonderlösung gebaut werden können, ggf. mit einer pragmatischen Ergänzung, wie sichergestellt werden kann, dass die Oberleitung stromfrei gestellt werden kann.

Alles andere ist wieder einmal eine Nannymentalität, die vermeintliche Sicherheit suggeriert, mit größter Wahrscheinlichkeit aber keine negativen Auswirkungen hat.
Ich sag ja immer wieder: Schallschutzwände und Zäune für alle Straßen, es könnte sonst jemand überfahren oder durch Lärm geschädigt werden. ;)
Zitat
m7486
Entweder ist hier Gefahr im Verzug - dann müssten konsequenterweise alle Straßenbahnstrecken sofort stillgelegt werden, die bei Feuerwehreinsätzen zu einer Behinderung führen könnten, oder nicht - dann müsste die Strecke auch ohne Sonderlösung gebaut werden können, ggf. mit einer pragmatischen Ergänzung, wie sichergestellt werden kann, dass die Oberleitung stromfrei gestellt werden kann.

Bring sie nicht auf dumme Gedanken. :o

Aber mal ehrlich, die Diskrepanz zwischen den Gefahreneinschätzungen im MIV und bei allen anderen wird immer lächerlicher. Während man sich im ÖV immer mehr Steine in den Weg wirft und die dann noch festbetoniert, indem man immer absonderlichere Gefahren herbeifantasiert, ist im Autoverkehr noch nicht mal eine regelmäßige Gesundheitsprüfung für Fahrer:innen durchsetzbar, und die "charakterliche Eignung zum Führen eines Fahrzeuges" ist eher bloße Theorie als dass sie durchgesetzt würde. Im Grunde darf jede Person, die mit 17 mal einen Führerschein gemacht hat, ohne weitere Prüfung des physischen und psychischen Zustands 1-2 t Auto führen, selbst in dichtbesiedelten Stadträumen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 28.07.2026 15:58 von def.
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