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Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation III 19.04.2026 11:47 |
Zitat
Philipp Borchert
Fast ebenso grandios wie die kolossale Verspätung ist die Fähigkeit der ODEG, auf so einer kurzen Strecke wieder so viel Zeit gutmachen zu können.
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Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation III 19.04.2026 18:10 |
Zitat
fatabbot
Zitat
Philipp Borchert
Fast ebenso grandios wie die kolossale Verspätung ist die Fähigkeit der ODEG, auf so einer kurzen Strecke wieder so viel Zeit gutmachen zu können.
Ich hatte auch mal eine Anzeige im DB-Navigator, nachdem der RE1 von Ostkreuz bis Eisenhüttenstadt 6 Minuten gebraucht hätte.
Ergibt ja irgendwie Sinn, halten hätte man nicht brauchen, die Leute an den Bahnsteigen wären alleine durch die Sogwirkung mitgenommen worden.
Zitat
Philipp Borchert
Vor allem gibt es doch gar keinen Grund, nicht alle Abfahrtszeiten hinzuschreiben. Ist ja nicht so als mangele an Platz ...
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Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation III 20.04.2026 09:08 |
Zitat
PassusDuriusculus
Welchen Zweck hat so ein Fahrplanaushang?
Die Abfahrtszeiten erfahre ich so nicht.
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Lopi2000
Zitat
PassusDuriusculus
Welchen Zweck hat so ein Fahrplanaushang?
Die Abfahrtszeiten erfahre ich so nicht.
Ich finde den Ansatz, im dichten Stadtverkehr Plandaten ggf. auch so anzugeben, schon sinnvoll, allerdings nur, wenn mindestens alle 10 min eine Fahrt angeboten wird und die Zuverlässigkeit im Stadtverkehr so schlecht ist, dass die 6 stündlichen Bahnen faktisch irgendwann, aber zumindest in einem halbwegs gleichmäßigen Abstand kommen.
Grundsätzlich kann man wohl bei der Anzeige vermuten, dass die Bahnen ungefähr zu den Minuten 14, 34 und 54 fahren. Problem ist allerdings, dass die Anzeige auch nicht anders aussähe, wenn der Takt in der angegebenen Zeitphase komplett verschoben wäre.
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Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation III 20.04.2026 11:24 |
Zitat
PassusDuriusculus
Ja ungefähr 14, heißt hier im konkreten Fall je nach Uhrzeit 09-14. Der Bus könnte also schon 5 Minuten weg sein.
Taktangaben wären mir persönlich erst ausreichend, wenn es 7,5 Minuten oder dichtere Takte sind.
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Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation III 20.04.2026 11:41 |
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Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation III 20.04.2026 11:50 |
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Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation III 20.04.2026 12:31 |
Zitat
Lopi2000
Zitat
PassusDuriusculus
Ja ungefähr 14, heißt hier im konkreten Fall je nach Uhrzeit 09-14. Der Bus könnte also schon 5 Minuten weg sein.
Taktangaben wären mir persönlich erst ausreichend, wenn es 7,5 Minuten oder dichtere Takte sind.
Für die Planung der konkreten Fahrt finde ich ohnehin (verlässliche) Livedaten unverzichtbar, insofern würde mir persönlich die Info reichen, dass die Bahn grundsätzlich im (ungefähren) 10-min-Takt fahren soll. Zumindest bei meinen häufigste Startlinien (12, Ringbahn, U2) reicht mir das als Grundlage für mittelfristige Planungen und dann schaue ich, kurz bevor es losgeht, nochmal, ob alles pünktlich ist und welche Minute es konkret ist - oder ich sehe dann an der Haltestelle, dass ein größeres Problem besteht und ich mich für einen anderen Start entscheiden muss. (Wenn es um wichtige Termine geht, prüfe ich natürlich noch rechtzeitig, solange ich noch Alternativen auswählen kann, ob irgendwo größere Unregelmäßigkeiten sind.)
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Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation III 20.04.2026 12:50 |
Zitat
Ingolf
Zitat
Lopi2000
Zitat
PassusDuriusculus
Ja ungefähr 14, heißt hier im konkreten Fall je nach Uhrzeit 09-14. Der Bus könnte also schon 5 Minuten weg sein.
Taktangaben wären mir persönlich erst ausreichend, wenn es 7,5 Minuten oder dichtere Takte sind.
Für die Planung der konkreten Fahrt finde ich ohnehin (verlässliche) Livedaten unverzichtbar, insofern würde mir persönlich die Info reichen, dass die Bahn grundsätzlich im (ungefähren) 10-min-Takt fahren soll. Zumindest bei meinen häufigste Startlinien (12, Ringbahn, U2) reicht mir das als Grundlage für mittelfristige Planungen und dann schaue ich, kurz bevor es losgeht, nochmal, ob alles pünktlich ist und welche Minute es konkret ist - oder ich sehe dann an der Haltestelle, dass ein größeres Problem besteht und ich mich für einen anderen Start entscheiden muss. (Wenn es um wichtige Termine geht, prüfe ich natürlich noch rechtzeitig, solange ich noch Alternativen auswählen kann, ob irgendwo größere Unregelmäßigkeiten sind.)
An dieser Art der Fahrplandarstellung gibt es nichts schönzureden. Hier wird irgendein Algorithmus die Fahrten zusammenfassen. Statt diesen so zu programmieren, dass er nur gleiche Takte zusammenfasst (z.B. alle 20min von ... bis...) werden dann leichte Taktabweichungen (z.B. bei Wechsel des Taktrasters oder Durchfahrtszeiten) mit "reingerundet" - dann kommt eine für die Fahrgäste völlig unbrauchbare Information, wie eben alle "18-21" Minuten raus. Wann die Fahrten planmäßig tatsächlich kommen, lässt sich nicht mehr ablesen oder gar errechnen, man ist grundsätzlich gezwungen, diese au dem Smartphone rauszusuchen - und da hapert es bei der BVG ja auch massiv mit der Qualität und Bedienerfreundlichkeit. Dabei würde die Beibehaltung der Fahrplanangaben mit allen Fahrten nichts zusätzlich kosten, außer ein paar Gedankn an eine Nutzerfreundlichkeit der Fahrgastinformation.
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Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation III 20.04.2026 14:33 |
Zitat
PassusDuriusculus
[...]
4.) Ich dachte die BVG wäre laut VBB oder Berliner Verkehrsvertrag (oder durch wen?) zu Fahrplanaushängen verpflichtet?[...]
Zitat
(1) Der Fahrplan muß die Führung der Linie, ihren Ausgangs- und Endpunkt sowie die Haltestellen und Fahrzeiten enthalten.
(2) Fahrpläne und deren Änderungen bedürfen der Zustimmung der Genehmigungsbehörde. Ausgenommen sind Fahrplanänderungen, die wegen vorübergehender Störungen des Betriebs oder aus besonderen Anlässen vorgenommen werden und für einen Zeitraum von nicht länger als einen Monat gelten, sowie andere geringfügige Fahrplanänderungen. Als geringfügig sind auch Fahrplanänderungen anzusehen, die durch Baustellen verursacht werden und nicht länger als sechs Monate gelten. Werden durch Fahrplanänderungen die Interessen anderer Verkehrsunternehmen berührt, so sind diese vor der Zustimmung zu hören. Die in Satz 2 genannten Fahrplanänderungen sind der Genehmigungsbehörde anzuzeigen. Die Genehmigungsbehörde kann den angezeigten Fahrplanänderungen innerhalb einer Frist von zwei Wochen widersprechen, wenn die Voraussetzungen des Satzes 2 nicht vorliegen; die Fahrplanänderungen dürfen dann nicht in Kraft treten. Soweit die Fahrpläne Gegenstand eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages sind, hat die zuständige Behörde diese der Genehmigungsbehörde anzuzeigen. In diesem Fall gilt die Zustimmung als erteilt.
(2a) Die Zustimmung zu einer Fahrplanänderung wird in der Regel nicht erteilt, wenn diese einer verbindlichen Zusicherung nach § 12 Absatz 1a widerspricht.
(3) Die Genehmigungsbehörde kann für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr Änderungen des Fahrplans verlangen, wenn die maßgebenden Umstände sich wesentlich geändert haben oder sich für die bessere Ausgestaltung des Verkehrs in einem Gebiet neue Gesichtspunkte ergeben, denen durch eine Änderung des Fahrplans Rechnung getragen werden kann. Die Genehmigungsbehörde hat hiervon abzusehen, wenn die Änderungen dem Unternehmer unter Berücksichtigung seiner wirtschaftlichen Lage, einer ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals und der notwendigen technischen Entwicklung nicht zugemutet werden können.
(4) Fahrpläne und Fahrplanänderungen sind vom Unternehmer ortsüblich bekanntzumachen. Ferner sind die gültigen Fahrpläne in den zum Aufenthalt der Fahrgäste bestimmten Räumen anzubringen. An den Haltestellen sind mindestens die Abfahrtszeiten anzuzeigen.
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Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation III 20.04.2026 17:02 |
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Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation III 20.04.2026 18:44 |
Zitat
Philipp Borchert
Die BVG müsste selbst merken, dass die Zusammenfassung gewisser Abfahrten keinen Sinn ergibt.
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Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation III 20.04.2026 18:49 |
Zitat
Florian Schulz
Zitat
Philipp Borchert
Die BVG müsste selbst merken, dass die Zusammenfassung gewisser Abfahrten keinen Sinn ergibt.
Zusammenfassen ergibt schon Sinn, jedoch nicht als Taktfolge. Besser wäre 5-19: 13 33 53