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Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation III
geschrieben von B-V 3313 
Moin,

gestern hat die S-Bahn Berlin GmbH auf ihrer Webseite einen neuen Netzplan mit dem Geltungsdatum 1.8.2025 (PDF-Datei, 202.651 Bytes) veröffentlich. Ich habe damit wieder eine Vergleichsanimation mit dem vorher veröffentlichten Netzplan vom 19.2.2025 erstellt:

(Webseite, Vergrößerung)

Folgende Änderungen sind mir aufgefallen:
  • Viele Änderungen bei den Linienführungen und Zuordnungen zu Bahnhöfen bei Regional- und Regionalexpressbahnen aufgrund von Bauarbeiten auf der Strecke Berlin-Hamburg
  • Aufzugssymbol für den Bahnhof Ostbahnhof
  • Aufzugssymbol für den S-Bahnhof Eichwalde (Görlitzer Vorortbahn)
Ich sehe, dass auch dieser Netzplan von der BVG-Planabteilung erstellt wurde, sodass man annehmen kann, dass nun BVG und S-Bahn in ihren S- und U-Bahnen wieder den gleichen Netzplan verwenden (also ohne Hinweis auf die S15 in S-Bahnen). Kann jemand noch weitere Änderungen finden (abgesehen von der ersten genannten Sammeländerung)?

Viele Grüße, Thomas

--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de
Ausgefallene Fahrten werden jetzt im Auskunftssystem angezeigt nebst Alternativrouten.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 25.07.2025 12:08 von GraphXBerlin.
Und täglich grüßt das Murmeltier...

Langsam stellt sich die Frage, ob die NEB absichtlich falsch informiert oder ob die Verantwortlichen schlichtweg absolut inkompetent sind.


Zitat
Bumsi
Zu welcher Fahrzeit fährt der denn? Ich kenne nur die beiden RE3 nach Stralsund um 8 und um 10 Uhr ab Berlin Hbf jeweils mit Dosto.

Montag - Freitag 15:06 Uhr ab Gesundbrunnen, RE3336.
Zitat
fatabbot
Und täglich grüßt das Murmeltier...

Langsam stellt sich die Frage, ob die NEB absichtlich falsch informiert oder ob die Verantwortlichen schlichtweg absolut inkompetent sind.

So verkehrt ist die Erwähnung der Linie 4 gar nicht, zumindest wenn man vom Bahnhof aus nach Neuberesinchen will. Ich habe daher mal für heute Abend, 22:57 Verbindungen vom Bahnhof nach Mühlenweg gesucht. 22:57 ist die Abfahrtszeit der letzten RB36, bei der überhaupt noch Straßenbahnen unterwegs sind. Und die Haltestelle Mühlenweg habe ich gewählt, weil die allermeisten Fahrgäste, die aus der RB36 in Neuberesinchen aussteigen würden, sicher nicht auf dem Bahnsteig übernachten wollen. Viel wahrscheinlicher wird der größte Teil dieser Fahrgäste in den kläglichen Rest des Planttenbaugebiets weiterlaufen; die Haltestellen Mühlenweg und Wintergarten haben damit sogar einen kürzeren Fußweg zur Folge; ich habe mich bei der Abfrage einfach mal für Mühlenweg entschieden.

Und da bekomme ich 3 Verbindungen vorgeschlagen: entweder Linie 1 (Abfahrt 23:12, Ankunft 23:21) oder Linie 4 (Abfahrt 23:13, Ankunft 23:22) oder am Dresdener Platz umsteigen von Linie 4 in Linie 1 und damit eine Minute Fahrzeit sparen.
Zitat
Jumbo
So verkehrt ist die Erwähnung der Linie 4 gar nicht, zumindest wenn man vom Bahnhof aus nach Neuberesinchen will. Ich habe daher mal für heute Abend, 22:57 Verbindungen vom Bahnhof nach Mühlenweg gesucht.
Die NEB nennt als Ziel Neuberesinchen. Da fährt die 4 exakt niemals hin, denn das ist die Haltestelle an der Wendeschleife, mehr als 1km von der Haltestelle "Neuberesinchen Bhf" neben dem NEB-Haltepunkt entfernt. Die 4 biegt hinter dem von der NEB gar nicht genannten Mühlenweg zum Depot ab, denn das ist eine Aussetzfahrt.

Die nächstgelegende Straßenbahnhaltestelle ist übrigens Wintergarten.

Zitat

Und die Haltestelle Mühlenweg habe ich gewählt, weil die allermeisten Fahrgäste, die aus der RB36 in Neuberesinchen aussteigen würden, sicher nicht auf dem Bahnsteig übernachten wollen.
Gehe mal bei solchen von der NEB gegebenen Informationen von Fahrgästen ohne Ortskenntnisse aus, die nur von A nach B wollen.

Die Haltestelle ist von dort aus mehr als einen halben Kilometer entfernt, die musst du kennen.

Weiterhin fehlen sämtliche Hinweise, dass der Frankfurter Stadtverkehr gar nicht mit allen in der RB36 gültigen Fahrkarten nutzbar ist.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 05.08.2025 19:53 von fatabbot.
Zitat
fatabbot
Zitat
Jumbo
So verkehrt ist die Erwähnung der Linie 4 gar nicht, zumindest wenn man vom Bahnhof aus nach Neuberesinchen will. Ich habe daher mal für heute Abend, 22:57 Verbindungen vom Bahnhof nach Mühlenweg gesucht.
Die NEB nennt als Ziel Neuberesinchen. Da fährt die 4 exakt niemals hin, denn das ist die Haltestelle an der Wendeschleife, mehr als 1km von der Haltestelle "Neuberesinchen Bhf" neben dem NEB-Haltepunkt entfernt. Die 4 biegt hinter dem von der NEB gar nicht genannten Mühlenweg zum Depot ab, denn das ist eine Aussetzfahrt.

Die 1 übrigens auch: das ist nämlich die vorletzte Fahrt des Tages und die fährt ebenfalls direkt ins Depot und nicht erst noch durch die Wendeschleife.

Zitat
fatabbot
Die nächstgelegende Straßenbahnhaltestelle ist übrigens Wintergarten.

Zitat

Und die Haltestelle Mühlenweg habe ich gewählt, weil die allermeisten Fahrgäste, die aus der RB36 in Neuberesinchen aussteigen würden, sicher nicht auf dem Bahnsteig übernachten wollen.
Gehe mal bei solchen von der NEB gegebenen Informationen von Fahrgästen ohne Ortskenntnisse aus, die nur von A nach B wollen.

Die Haltestelle ist von dort aus mehr als einen halben Kilometer entfernt, die musst du kennen.

Fahrgäste ohne Ortskenntnis müssen sich nach dem Ausstieg aus der RB36 genauso informieren, wie sie von dort z.B. zur Martin-Opitz- oder Gottfried-Benn-Straße kommen, wie nach einem Ausstieg aus der 1 oder 4.
Sie können sich natürlich vom Straßenbahnfahrer oder einem -fahrgast auch den Weg zum „Bahnhof“ beschreiben lassen und dann dort feststellen, dass sie fast den gleichen Weg wieder zurücklaufen müssen.

Zitat
fatabbot
Weiterhin fehlen sämtliche Hinweise, dass der Frankfurter Stadtverkehr gar nicht mit allen in der RB36 gültigen Fahrkarten nutzbar ist.

Das ist natürlich ein Problem. Wobei ich davon ausgehen würde, dass die Verkehrsunternehmen eine Vereinbarung über die Fahrscheinanerkennung getroffen haben, wenn mir in offiziellen Unterlagen so eine Empfehlung gegeben wird. Und da würde ich ggf. auch den Rechtsweg beschreiten (z.B. den 60er als Schadenersatz von der NEB zurückholen).

Mal abgesehen davon, dass ich auch schon bei der S-Bahn aufgefordert wurde, die Verkehrsmittel der BVG zu nutzen, um die Störung zu umfahren. Da war ich zufälligerweise mit einem VBB-Fahrschein unterwegs (und wurde auch gar nicht kontrolliert), so dass in diesem Fall die BVG-Nutzung problemlos möglich war. Meist hatte ich in jener Zeit aber einen DB-Fahrschein, der nur für Eisenbahnen gilt (und CityTicket gibt's auch nur für Start- und Zielort, aber nicht für die Orte unterwegs, was Berlin für mich aber ist).
Versuche mal einen SVF-Fahrer in seiner Kanzel anzusprechen. ;-)

Aber ja, in der Praxis dürfte die fehlende tarifliche Anerkennung kein Problem sein, da um die Zeit defintiv keine Kontrolleure unterwegs sind.
Zitat
Jumbo
Die 1 übrigens auch: das ist nämlich die vorletzte Fahrt des Tages und die fährt ebenfalls direkt ins Depot und nicht erst noch durch die Wendeschleife.
Aber am nächsten Morgen nicht. Da kommt sie höchstens aus dem Depot.


Zitat

Fahrgäste ohne Ortskenntnis müssen sich nach dem Ausstieg aus der RB36 genauso informieren, wie sie von dort z.B. zur Martin-Opitz- oder Gottfried-Benn-Straße kommen, wie nach einem Ausstieg aus der 1 oder 4.
Nur fährt ja die RB36 normalerweise bis zum Bahnhof, und da sind beide Straßen weder in der Nähe noch in der Regel das Ziel.

Zitat

Das ist natürlich ein Problem. Wobei ich davon ausgehen würde, dass die Verkehrsunternehmen eine Vereinbarung über die Fahrscheinanerkennung getroffen haben, wenn mir in offiziellen Unterlagen so eine Empfehlung gegeben wird. Und da würde ich ggf. auch den Rechtsweg beschreiten (z.B. den 60er als Schadenersatz von der NEB zurückholen).
Hätte ich auch genauso wenig ein Problem mit wie mir das Geld für ein Taxi wiederzuholen, weil die NEB zum wiederholten Male den Fahrgästen vorlügt, das kein Ersatzverkehr zwischen Küstrin-Kietz und Kostrzyn möglich sei.

Ich gehe aber davon aus, dass solche Informationen auch für 08/15-Gelegenheitsfahrgästen verständlich sein sollten.
Zitat
Jumbo
Die 1 übrigens auch: das ist nämlich die vorletzte Fahrt des Tages und die fährt ebenfalls direkt ins Depot und nicht erst noch durch die Wendeschleife.
Aber am nächsten Morgen nicht. Da kommt sie höchstens aus dem Depot.


Zitat

Fahrgäste ohne Ortskenntnis müssen sich nach dem Ausstieg aus der RB36 genauso informieren, wie sie von dort z.B. zur Martin-Opitz- oder Gottfried-Benn-Straße kommen, wie nach einem Ausstieg aus der 1 oder 4.
Nur fährt ja die RB36 normalerweise bis zum Bahnhof, und da sind beide Straßen weder in der Nähe noch in der Regel das Ziel.

Zitat

Das ist natürlich ein Problem. Wobei ich davon ausgehen würde, dass die Verkehrsunternehmen eine Vereinbarung über die Fahrscheinanerkennung getroffen haben, wenn mir in offiziellen Unterlagen so eine Empfehlung gegeben wird. Und da würde ich ggf. auch den Rechtsweg beschreiten (z.B. den 60er als Schadenersatz von der NEB zurückholen).
Hätte ich auch genauso wenig ein Problem mit wie mir das Geld für ein Taxi wiederzuholen, weil die NEB zum wiederholten Male den Fahrgästen vorlügt, das kein Ersatzverkehr zwischen Küstrin-Kietz und Kostrzyn möglich sei.

Ich gehe aber davon aus, dass solche Informationen auch für 08/15-Gelegenheitsfahrgästen verständlich sein sollten.

Und selbst ein VBB-Fahrschein hilft dir bei der Gültigkeit nicht zwingend was, denn die RB36 kannst du zwischen Kummersdorf und Frankfurt mit einer Zeitkarte für den Landkreis Oder-Spree benutzen, die SVF-Linien nicht.
Zitat
fatabbot
Zitat
Jumbo
Die 1 übrigens auch: das ist nämlich die vorletzte Fahrt des Tages und die fährt ebenfalls direkt ins Depot und nicht erst noch durch die Wendeschleife.
Aber am nächsten Morgen nicht. Da kommt sie höchstens aus dem Depot.

Da wird man hoffentlich nicht auf die 4 warten, wenn grade eine 1 vorgefahren kommt.

Zitat
fatabbot
Zitat

Fahrgäste ohne Ortskenntnis müssen sich nach dem Ausstieg aus der RB36 genauso informieren, wie sie von dort z.B. zur Martin-Opitz- oder Gottfried-Benn-Straße kommen, wie nach einem Ausstieg aus der 1 oder 4.
Nur fährt ja die RB36 normalerweise bis zum Bahnhof, und da sind beide Straßen weder in der Nähe noch in der Regel das Ziel.

Welches Ziel haben Aussteiger denn dann üblicherweise? Den Nußweg? Das ist die einzige Straße, die ich in der Ecke entdecken kann, die von der Straßenbahn schlechter zu erreichen ist als von der RB36. Die Martin-Opitz- oder Gottfried-Benn-Straße sind lt. VBB-Erreichbarkeitsanzeige jedenfalls innerhalb von 0 bis 4 Minuten ab dem „Bahnhof“ erreichbar, was ich durchals als in der Nähe ansehen würde. Und viel mehr potentielle Ziele, die man mitten in der Nacht ansteuern könnte, kann ich dort – jedenfalls auf der Karte – nicht erkennen. Höchstens noch die Klabundstraße, die so ziemlich in der Mitte des Dreieckes aus RB36-Haltepunkt und den beiden Straßenbahnhaltestellen liegt.

Nur nochmal zur Klarstellung: der Aufhänger für meinen Beitrag war die Angabe der Linie 4 als Alternativverbindung für Fahrgäste mit einem Ziel im Wohngebiet Neuberesinchen.
Dass die Entfernung zwischen RB36 und „SEV“-Haltestellen (ob der „SEV“ nun N2, 1 oder 4 heißt) ziemlich groß ist, bestreite ich gar nicht. Aber das betrifft ja die Organisation des Ersatzverkehrs – insbesondere für Fahrgäste, die mit der RB36 über Neuberesinchen hinaus fahren wollen – und eher nicht die Fahrgastinformation, um die es hier im Thread geht.
Zitat
Jumbo
Welches Ziel haben Aussteiger denn dann üblicherweise? Den Nußweg?
Der Zug endet statt am Bahnhof am Haltepunkt Neuberesinchen. Warum sollen da plötzlich alle ein Ziel in der näheren Umgebung davon haben, wenn der Zug normalerweise zum Bahnhof fährt?


Zitat

Dass die Entfernung zwischen RB36 und „SEV“-Haltestellen (ob der „SEV“ nun N2, 1 oder 4 heißt) ziemlich groß ist, bestreite ich gar nicht. Aber das betrifft ja die Organisation des Ersatzverkehrs – insbesondere für Fahrgäste, die mit der RB36 über Neuberesinchen hinaus fahren wollen – und eher nicht die Fahrgastinformation, um die es hier im Thread geht.
Doch, das betrifft natürlich die Fahrgastinformation, denn sie ist offensichtlich falsch und komplett unbrauchbar für die Fahrgäste, da sie zu einer völlig falschen Haltestelle geschickt werden und dann auch noch mit einer dort nicht verkehrenden Linie.

Und die "Organisation des Ersatzverkehrs" besteht für die NEB eben daraus, keinen Anzubieten und Fahrgästen Falschinformationen zu geben.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 06.08.2025 06:20 von fatabbot.
Die NEB hat dieses Mal sogar geantwortet, nach gut einer Woche und punktgenau nach dem Ende der Störung.

Zitat

die Betriebsplanung hat uns folgendes mitgeteilt.



In Absprache mit dem VBB sind die Fahrten BFP <> BFPN mit der SVF möglich. Es werden auch alle in der FGI aufgeführten Linien des Stadtverkehrs angegeben (Tram 4 mit Umstieg). Die Fahrzeitverlängerung ist den VBB bekannt. Auch der angebende Ersatz ist vom VBB genehmigt und geprüft.



Fehlinformationen auf der Homepage liegen somit nicht vor.

Wohlgemerkt nachdem (und das auch nicht zum ersten Mal) sehr genau der Unterschied zwischen der Haltestelle am NEB-Haltepunkt und der Haltestelle an der Tram-Wendeschleife erklärt wurde.

Und damit hat sich dann meine Frage auch geklärt:

Es ist schlichtweg absolute Inkompetenz.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.08.2025 15:46 von fatabbot.
Und passenderweise gleich die nächsten Falschinformationen, wieder zur selben Strecke.

Wieder werden Verbindungen genannt, die nichts mit der Haltestelle zu tun haben.


Wenn das vom VBB geprüft und genehmigt ist, hat man bei der NEB doch sicher nichts dagegen, wenn dort Mal auf den Zahn gefühlt wird.
Zitat
Krumme Lanke
Wenn das vom VBB geprüft und genehmigt ist, hat man bei der NEB doch sicher nichts dagegen, wenn dort Mal auf den Zahn gefühlt wird.

Ich vermute, die Entscheidungsträger waren noch nie in der Gegend, treffen ihre Entscheidung vom fernen Schreibtisch aus und erachten es noch nicht einmal für nötig, einen Blick in den Stadtplan zu werfen. Vielleicht sollten wir alle mal nacheinander gegenüber VBB und/oder NEB beklagen, den Bahnhof Neuberesinchen nach Befolgen der Umleitungsbeschreibung nicht gefunden zu haben. Wenn sich derlei Eingaben häufen, wird man dort vielleicht mal wach, erst recht, wenn vielleicht noch Fahrgastrechte wegen Versäumens der letzten Verbindung des Tages geltend gemacht werden. Andererseits sollte man den fraglichen Streckenabschnitt vielleicht mal generalsanieren, damit die Unterbrechungen nicht so gehäuft vorkommen.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
Alter Köpenicker
[...] Andererseits sollte man den fraglichen Streckenabschnitt vielleicht mal generalsanieren, damit die Unterbrechungen nicht so gehäuft vorkommen.

Auch dann gäbe es diese Unterbrechung regelmäßig, da es sich um einen sogenannten Instandhaltungs-Container im Bahnhof Frankfurt/Oder handelt. Dadurch können die Züge zwar in den Bahnhof einfahren (in Neuberesinchen kann keine Zugfahrt enden), erreicht aber keinen Bahnsteig.

Wenn irgendwann mal das ESTW Frankfurt/Oder gebaut wird und sich die Lage der Weichen ändert, könnte es eventuell besser werden.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 14.08.2025 09:48 von Jay.
Zitat
Krumme Lanke
Wenn das vom VBB geprüft und genehmigt ist, hat man bei der NEB doch sicher nichts dagegen, wenn dort Mal auf den Zahn gefühlt wird.

Beim VBB? Der Fragen mit sinnfreien Textblöcken beantwortet, die Antwort darauf nochmal mit themenbefreiten Textblöcken und mit viel Glück beim vierten oder fünften Versuch jemand in Freitext antwortet, aus dem hervorgeht, dass man keine der vorherigen Anfragen richtig gelesen hat?

Das ist erfahrungsgemäß vergebene Liebesmüh, wird wohl mal wieder das MIL für herhalten müssen.
Die NEB läuft gerade zur Hochform auf.

Unter [www.neb.de]

finden wir (vorläufig, da das Stellwerk ja bis weit in den September nicht besetzt sein soll) für den Zeitraum 08.08.2025 - 17.08.2025 einen Ersatzverkehr mit Bus zwischen Küstrin-Kietz und Kostrzyn.

Unter [www.neb.de]

finden wir zum wiederholten Male die Falschaussage, dass kein Ersatzverkehr möglich sei und die weitere, wiederholte Falschaussage, dass die Kunden sich dazu an eine nicht genannte polnische Straßenbehörde wenden sollen.
Vielleicht sollte sich mal jemand bei der NEB bewerben:
[www.neb.de]

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Ich hab nen Bus und meine Busfahrerin heißt Layla, sie fährt schöner, schneller, weiter.
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