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Sparpreise - Nutzung der S-Bahn
geschrieben von Mont Klamott 
Zitat
Logital
Mal ne andere Frage:

Angenommen ich kaufe einen Sparpreis Berlin + City

Nun habe ich ja auch BVG Verkehrsmittel auf der Fahrkarte. Wird meine Zugbindung auch aufgehoben wenn ein BVG Verkehrsmittel sich verspätet und ich dadurch den gebuchten Zug verpasse?

Nein.

Aus den DB-Fahrgastrechten:
"Für Verspätungen, die bei U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen oder Taxi entstehen, besteht kein Entschädigungsanspruch. Der Entschädigungsanspruch gilt ausschließlich für Eisenbahnverkehrsleistungen (von der S-Bahn bis zum ICE)."

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 18.05.2021 08:13 von B-V 3313.
Wie will man denn nachweisen, dass eine S-Bahn Verspätung oder einem Zugausfall hatte? Dort gibt es ja kein Begleitpersonal, das einem eine entsprechende Bescheinigung mitgeben könnte.
Zitat
DaniOnline
Wie will man denn nachweisen, dass eine S-Bahn Verspätung oder einem Zugausfall hatte? Dort gibt es ja kein Begleitpersonal, das einem eine entsprechende Bescheinigung mitgeben könnte.

Dazu bietet die S-Bahn auf ihrer Homepage die automatisierte Verspätungsbescheinigung an.

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Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
Zitat
B-V 3313
Zitat
Logital
Mal ne andere Frage:

Angenommen ich kaufe einen Sparpreis Berlin + City

Nun habe ich ja auch BVG Verkehrsmittel auf der Fahrkarte. Wird meine Zugbindung auch aufgehoben wenn ein BVG Verkehrsmittel sich verspätet und ich dadurch den gebuchten Zug verpasse?

Nein.

Aus den DB-Fahrgastrechten:
"Für Verspätungen, die bei U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen oder Taxi entstehen, besteht kein Entschädigungsanspruch. Der Entschädigungsanspruch gilt ausschließlich für Eisenbahnverkehrsleistungen (von der S-Bahn bis zum ICE)."

Ich will ja nicht entschädigt werden. Ich will nur nicht draufzahlen.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
DaniOnline
Wie will man denn nachweisen, dass eine S-Bahn Verspätung oder einem Zugausfall hatte? Dort gibt es ja kein Begleitpersonal, das einem eine entsprechende Bescheinigung mitgeben könnte.

Man braucht keine "Bescheinigungen" mehr.

Ich sage dem ZuB welche Sbahn zu spät kam. Das kann er dann entweder nachprüfen (lassen) oder mir glauben.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Florian Schulz
Zitat
DaniOnline
Wie will man denn nachweisen, dass eine S-Bahn Verspätung oder einem Zugausfall hatte? Dort gibt es ja kein Begleitpersonal, das einem eine entsprechende Bescheinigung mitgeben könnte.

Dazu bietet die S-Bahn auf ihrer Homepage die automatisierte Verspätungsbescheinigung an.

Die Berliner S-Bahn bietet das zufällig an. Aber es geht ja und grundsätzliche bei allen Verkehrsmitteln.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Trittbrettfahrer
Wenn du also von Köln nach Berlin mit dem ICE zum Super Sparpreis fährst (kein +City), kannste dir die kostenfreie Weiterfahrt nach, sagen wir, S-Bahnhof Rummelsburg gepflegt abschminken. In Ostkreuz (letzter gleichgestellter Bahnhof)
müsstest du dir spätestens einen Fahrschein holen.

Das war mal so. Seit der '+City-Bereich' auch auf 'Berlin B' ausgeweitet wurde, hat man auch die tarifliche Gleichstellung geändert; sie ist seither nicht mehr auf die Stadt-, Ring- und Nordsüdbahn beschränkt.

Dann lasst es euch gerne von der Bahn erklären und fahrt bitte nicht schwarz: [www.bahn.de]

Zitat

Die tarifliche Gleichstellung bezeichnet ein Verfahren, bei dem Preise von Fahrkarten von und zu bestimmten Städten vereinheitlicht werden. Dadurch sind mehrere Bahnhöfe in einer Stadt zum gleichen Fahrpreis erreichbar.
In Deutschland wird dieses Verfahren in vielen Städten (u.a. Aachen, Berlin, Dresden, Frankfurt am Main, Ulm) angewandt. So gibt es beispielsweise in Berlin für sämtliche Bahnhöfe auf und innerhalb der Berliner Ringbahn nur einen sogenannten Tarifpunkt namens "BERLIN". Der Fahrpreis für die Reiseziele Berlin Zoologischer Garten oder Berlin Alexanderplatz kann somit, je nach Gesamtreiseweite der Verbindung, identisch sein. Gleiches trifft zum Beispiel für Reisen von München Hauptbahnhof nach Frankfurt-Ostend oder Frankfurt Hauptbahnhof zu. Auch hier kann es zur Preisgleichheit der Tickets kommen.
Die tariflich gleichgestellten Bahnhöfe, sortiert nach der Sammelbezeichnung (z.B. Frankfurt(Main)) sind unter unten stehendem Link einsehbar.

Selbstverständlich profitieren auch Fahrgäste, die mit dem Sparpreis / Super Sparpreis (national und international) reisen, von der tariflichen Gleichstellung, welche direkt bei Eingabe des Reisewunschs entsprechend berücksichtigt wird.

Und in der Tabelle [www.bahn.de] zur Gleichstellung vom 13. Dezember 2020 seht ihr im Anhang den Unterschied. Versucht doch bitte mal einen Bahnhof im Tarifbereich B zu finden, der nicht zu Wannsee oder Spandau gehört und bei dem TARIF in der dritten Spalte steht (außer Nöldnerplatz und Lichtenberg natürlich).


Für das genannte Beispiel S-Bahnhof Berlin-Köpenick brauche ich dann den Aufdruck Berlin-City ?
Mir war es neu, dass der City-Bereich nun im gesamten Bereich AB sein soll, ich meine das war früher nur der S-Bahn-Ring einschließlich Nöldnerplatz und Lichtenberg. Vermutlich, weil Lichtenberg früher Fernbahnhof war.

Kann ich mit der Bahncard 100 somit mit allen Verkehrsmitteln in Berlin AB fahren ?

[www.bahn.de]

Nur eine theoretische Frage. :-)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 18.05.2021 12:30 von Mont Klamott.
Zitat
Mont Klamott
Für das genannte Beispiel S-Bahnhof Berlin-Köpenick brauche ich dann den Aufdruck Berlin-City ?
Mir war es neu, dass der City-Bereich nun im gesamten Bereich AB sein soll, ich meine das war früher nur der S-Bahn-Ring einschließlich Nöldnerplatz und Lichtenberg. Vermutlich, weil Lichtenberg früher Fernbahnhof war.

Nein, du kannst (und solltest) die Fahrkarte einfach mit dem Startpunkt "Berlin-Köpenick" buchen. City-Ticket wird bei Super-Sparpreisen nämlich nicht angeboten.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Trittbrettfahrer
Und in der Tabelle [www.bahn.de] zur Gleichstellung vom 13. Dezember 2020 seht ihr im Anhang den Unterschied. Versucht doch bitte mal einen Bahnhof im Tarifbereich B zu finden, der nicht zu Wannsee oder Spandau gehört und bei dem TARIF in der dritten Spalte steht (außer Nöldnerplatz und Lichtenberg natürlich).

Dieses "CITY" in der Spalte 'Typ' hat aber nichts mit der Angabe "+City" auf der Fahrkarte gemein. Es meint die sogenannte CITY-Gleichstellung von Fahrkarten des Fernverkehrs, die über 100 km gelten. Es handelt sich um eine erweiterte Gleichstellung, während sich der Typ "TARIF" auf Fahrkarten der Produktklasse C sowie Zeitkarten bezieht. Leider ist es mir auf die Schnelle nicht gelungen, eine passende Quelle zu finden. Allerdings meine ich mich an eine Diskussion zum Zeitpunkt der Änderung der Gleichstellung zu erinnern, in der genau dieses Thema behandelt wurde. Irgendwo müssen Erläuterungen zu der von Dir zitierten Tabelle zu finden sein - da steht alles drin - Leider hab ich jetzt keine Zeit.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Sowas koennen sich nur Sadisten ausdenken, denen die Fahrgaeste voellig egal sind. Ehe ich mich durch so einen Wust durchkaempfe und vielleicht am Ende noch ein 60€ Spezialticket nachloesen muss, fahre ich doch lieber mit dem Auto. Dass es auch anders geht, hat der "beruehmte" Dieter Ludwig in Karlsruhe gezeigt. Fuer ihn waren naemlich die Belange der Fahrgaeste die hoechste Prioritaet. Auch die Erbsenzaehler ohne Vision/technisches Verstaendnis hat er blamiert. So z.B. die Elektrifizierung Rastatt/Freudenstadt, die laut DB 30Mio gekostet haette und damit nicht rentabel gewesen waere. Ludwig hat das fuer 3Mio geschafft mit etwas Nachdenken und Innovation; z.B. Tunnel nicht erweitern, sondern Gleise minimal tieferlegen und an der Decke Stromschienen an Stelle einer Fahrleitung anbringen.
Henner
Zitat
md95129
So z.B. die Elektrifizierung Rastatt/Freudenstadt, die laut DB 30Mio gekostet haette und damit nicht rentabel gewesen waere. Ludwig hat das fuer 3Mio geschafft mit etwas Nachdenken und Innovation; z.B. Tunnel nicht erweitern, sondern Gleise minimal tieferlegen und an der Decke Stromschienen an Stelle einer Fahrleitung anbringen.
Henner

Du erzählst Märchen! In die Strecke wurden damals über 50 Millionen Euro investiert.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Trittbrettfahrer
Und in der Tabelle [www.bahn.de] zur Gleichstellung vom 13. Dezember 2020 seht ihr im Anhang den Unterschied. Versucht doch bitte mal einen Bahnhof im Tarifbereich B zu finden, der nicht zu Wannsee oder Spandau gehört und bei dem TARIF in der dritten Spalte steht (außer Nöldnerplatz und Lichtenberg natürlich).

Dieses "CITY" in der Spalte 'Typ' hat aber nichts mit der Angabe "+City" auf der Fahrkarte gemein. Es meint die sogenannte CITY-Gleichstellung von Fahrkarten des Fernverkehrs, die über 100 km gelten. Es handelt sich um eine erweiterte Gleichstellung, während sich der Typ "TARIF" auf Fahrkarten der Produktklasse C sowie Zeitkarten bezieht. Leider ist es mir auf die Schnelle nicht gelungen, eine passende Quelle zu finden. Allerdings meine ich mich an eine Diskussion zum Zeitpunkt der Änderung der Gleichstellung zu erinnern, in der genau dieses Thema behandelt wurde. Irgendwo müssen Erläuterungen zu der von Dir zitierten Tabelle zu finden sein - da steht alles drin - Leider hab ich jetzt keine Zeit.

Eben. Die Überschrift dieser Tabelle lautet "Gleichstellungen". Das sollte eindeutig sein. Und in Spalte 5 steht der preisbildende Tarifpunkt (das ist für die meisten Bahnhöfe in Berlin) eben Berlin Friedrichstraße und in Spalte 7 die Sammelbezeichnung "Berlin".

Ausgenommen sind von den Berliner Stationen, wie hier schon gesagt wurde, nur die im Bereich Wannsee und Spandau. Ansonsten sind alle tariflich gleichgestellt. Man kann mit einem Supersparpreis nach "Berlin" auch nach Köpenick oder Lichterfelde Ost fahren, aber nicht nach Lichterfelde West.

Zum genauem Nachlesen:

bahn.de,

S. 8 ist die, um die es hier geht.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 18.05.2021 13:25 von Global Fisch.
Ok, dann muss ich mich wohl korrigieren. Verzeiht. Scheinbar hat die Bahn noch nicht alle Unterlagen dazu aktualisiert.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 18.05.2021 14:09 von Trittbrettfahrer.


Zitat
B-V 3313
Zitat
md95129
So z.B. die Elektrifizierung Rastatt/Freudenstadt, die laut DB 30Mio gekostet haette und damit nicht rentabel gewesen waere. Ludwig hat das fuer 3Mio geschafft mit etwas Nachdenken und Innovation; z.B. Tunnel nicht erweitern, sondern Gleise minimal tieferlegen und an der Decke Stromschienen an Stelle einer Fahrleitung anbringen.
Henner

Du erzählst Märchen! In die Strecke wurden damals über 50 Millionen Euro investiert.
Ich spreche von der Elektrifizierung und da speziell von den Tunneln.
Henner
Zitat
md95129
Ich spreche von der Elektrifizierung und da speziell von den Tunneln.
Henner

Schön, aber die Deckenstromschiene ist doch keine Erfindung der AVG. Und eine bloße Elektrifizierung ohne Ausbau hätte es doch auch nicht gebracht.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
Global Fisch
Zum genauem Nachlesen:

bahn.de,

S. 8 ist die, um die es hier geht.

Vielen, lieben Dank. Das ist es, was ich gesucht habe. Damit dürften ja alle Unklarheiten beseitigt sein.

Da ich ohnehin eine Monatskarte habe, interessiert mich diese Gleichstellungsgeschichte eigentlich nur am Rande. Dennoch zeigte ich kurz nach Änderung der Gleichstellungen in der S-Bahn bei einer Kontrolle im Tarifgebiet B (WIMRE zwischen Wuhlheide und Karlshorst) statt der Monatskarte meine Fernverkehrsfahrkarte vor. Diese wurde ordnungsgemäß gescannt und für gültig befunden.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
Logital
Zitat
B-V 3313
Zitat
Logital
Mal ne andere Frage:

Angenommen ich kaufe einen Sparpreis Berlin + City

Nun habe ich ja auch BVG Verkehrsmittel auf der Fahrkarte. Wird meine Zugbindung auch aufgehoben wenn ein BVG Verkehrsmittel sich verspätet und ich dadurch den gebuchten Zug verpasse?

Nein.

Aus den DB-Fahrgastrechten:
"Für Verspätungen, die bei U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen oder Taxi entstehen, besteht kein Entschädigungsanspruch. Der Entschädigungsanspruch gilt ausschließlich für Eisenbahnverkehrsleistungen (von der S-Bahn bis zum ICE)."

Ich will ja nicht entschädigt werden. Ich will nur nicht draufzahlen.


Wurde das nun schon beantwortet? Das würde mich auch interessieren.
Zitat
Reißwolf
Zitat
Logital
Zitat
B-V 3313
Zitat
Logital
Mal ne andere Frage:

Angenommen ich kaufe einen Sparpreis Berlin + City

Nun habe ich ja auch BVG Verkehrsmittel auf der Fahrkarte. Wird meine Zugbindung auch aufgehoben wenn ein BVG Verkehrsmittel sich verspätet und ich dadurch den gebuchten Zug verpasse?

Nein.

Aus den DB-Fahrgastrechten:
"Für Verspätungen, die bei U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen oder Taxi entstehen, besteht kein Entschädigungsanspruch. Der Entschädigungsanspruch gilt ausschließlich für Eisenbahnverkehrsleistungen (von der S-Bahn bis zum ICE)."

Ich will ja nicht entschädigt werden. Ich will nur nicht draufzahlen.


Wurde das nun schon beantwortet? Das würde mich auch interessieren.

Gab doch schon ein Nein von B-V 3313, es entstehen keine Ansprüche, auch keine aufgehobene Zugbindung, außer der Bus ist z. B. als SEV für die S-Bahn unterwegs.

—————————————————

Ich hab nen Bus und meine Busfahrerin heißt Layla, sie fährt schöner, schneller, weiter.
Zitat
Bumsi
Zitat
Reißwolf
Zitat
Logital
Zitat
B-V 3313
Zitat
Logital
Mal ne andere Frage:

Angenommen ich kaufe einen Sparpreis Berlin + City

Nun habe ich ja auch BVG Verkehrsmittel auf der Fahrkarte. Wird meine Zugbindung auch aufgehoben wenn ein BVG Verkehrsmittel sich verspätet und ich dadurch den gebuchten Zug verpasse?

Nein.

Aus den DB-Fahrgastrechten:
"Für Verspätungen, die bei U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen oder Taxi entstehen, besteht kein Entschädigungsanspruch. Der Entschädigungsanspruch gilt ausschließlich für Eisenbahnverkehrsleistungen (von der S-Bahn bis zum ICE)."

Ich will ja nicht entschädigt werden. Ich will nur nicht draufzahlen.


Wurde das nun schon beantwortet? Das würde mich auch interessieren.

Gab doch schon ein Nein von B-V 3313, es entstehen keine Ansprüche, auch keine aufgehobene Zugbindung, außer der Bus ist z. B. als SEV für die S-Bahn unterwegs.

Nein, das ist noch nicht beantwortet. B-V hat auf die gesetzlichen Fahrgastrechte verwiesen. Natürlich gelten diese, jedoch nur innerhalb der Eisenbahn.

Das Zugbindungsgedöns ist aber eine Frage an den DB Tarif, nicht an die Fahrgastrechte. Die Antwort hierzu müsste sich daher irgendwo dort finden.

Nach meinem rechtlichen Empfinden habe ich, wenn ich Start und Ziel eingebe und einen Preis dafür bezahle für einen Strecke von A nach B eine Fahrkarte, also ein Leistungsversprechen mit einem Preis gekauft.

Ich habe das mal eben im Navigator getestet: Von Bahnhofstr/Lindenstraße nach Köln.

Der DB Navigator gibt aus, dass er nur eine Teilstrecke verkauft, nämlich erst ab S Köpenick. Somit ist die DB natürlich raus aus der Verantwortung, wenn die Linie 62 der BVG zu spät kommt oder ausfällt. Obwohl mir aber zusätzlich erklärt wird dass ich in Berlin die Verkehrsmittel nutzen könne. Clever gemacht.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 18.05.2021 22:46 von Logital.
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