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Bahnstrecken in Brandenburg reaktivieren
geschrieben von Mont Klamott 
Heute ist Ketzin dran.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Nein, Ketzin war schon dran. Heute ging's allgemein um die Reaktivierung von Bahnstrecken und die Voraussetzung dafür (Beitrag). @Jumbo: Danke für die Verlinkung der anderen Beiträge.

Insgesamt freut es mich, dass inzwischen die Reaktivierung von Bahnstrecken in der politischen Diskussion angekommen ist, auch in Brandenburg. Sicher dauert es trotzdem viel zu lange, sicher sind viele Menschen nur so lange für Bahnlinien, wie sie nicht vor der eigenen Tür entstehen, sicher kann man sich über die Auswahlkriterien streiten und kritisieren, dass Neubauten derzeit keine Rolle spielen (noch nicht mal für neue Stationen). Aber eine positive Wahrnehmung in der politischen Diskussion ist die Voraussetzung, damit sich überhaupt etwas verbessert - und da sind wir m.E. weiter als vor 10, 15 Jahren. Mal schauen, was der Bahngipfel zwischen Brandenburg und Berlin im März bringt.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 13.02.2022 20:34 von def.
Da das Forum entschieden hat, eine neue Seite anzufangen, hier nochmal die ganze Zusammenstellung einschließlich des Beitrags von heute, Sonntag:
Zitat
Jumbo
Zitat
DerMichael
RBB von gestern: Wiederbelebung der Wriezener Bahn

„Auf der Schiene in die Zukunft“ schon die ganze Woche Thema, hier mal die Zusammenstellung der Links:

Montag: Stillgelegte Strecken reaktivieren?: Beitragsseite und Video sowie älterer Text
Dienstag: Fehlende Gleise in der Lausitz: Beitragsseite und Video
Mittwoch gab es keinen Beitrag, dafür am Dienstag einen weiteren mit Bahn-Bezug: Von der LEAG zur Deutschen Bahn: Beitragsseite und Video
Donnerstag: Strecke vor Wiederbelebung?: Beitragsseite und Video sowie Text (Thema: Wustermark–Ketzin)
Freitag: Die Reaktivierung der Stammbahn: Beitragsseite und Video sowie Text
Sonnabend: Wiederbelebung der Wriezener Bahn: Beitragsseite und Video sowie Text
Sonntag: Wohin entwickelt sich der Schienenverkehr?: Beitragsseite und Video

Die Links funktioniern wie immer nur 1 Woche ab Veröffentlichung – für den Beitrag vom Montag daher schon etwas knapp.

Edit: Links korrigiert, Danke für den Hinweis, Jay



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 13.02.2022 22:16 von Jumbo.
Do+Sa müsstest du beim Videolink noch nachsteuern. Da hängt ein /URL ohne schließende eckige Klammer drin. Auf jeden Fall auch von mir vielen Dank für die Mühe. Hab mir vorhin die Beiträge angeguckt.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Auf rbb24 gibt es erneut ein Filmchen zur Reaktivierung von Bahnstrecken in Brandenburg, u.a. Werneuchen - Wriezen u. die Stammbahn. Nix Neues, der Vollständigkeit halber:

[www.rbb24.de]


(Häufig gibt es dann heute Abend (erneut) einen entsprechenden "richtig"-besprochenen Bericht aus einer der beiden Nachrichtensendungen.)
Da habe ich ein paar Fragen, erfolgt das nach EBO oder nach StVO. ;) Bedarf es sonst wie einer Genehmigung. Stillgelegte Strecken gehören wem? Wer hat da Hausrecht.
Warum wird denn Fürstenberg - Templin demontiert?
Zitat
Heidekraut
Da habe ich ein paar Fragen, erfolgt das nach EBO oder nach StVO. ;) Bedarf es sonst wie einer Genehmigung. Stillgelegte Strecken gehören wem? Wer hat da Hausrecht.

Dem Besitzer, deshalb muss der Schienengolffahrer immer vorher fragen.

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Ich hab nen Bus und meine Busfahrerin heißt Layla, sie fährt schöner, schneller, weiter.
Zitat
Heidekraut
Stillgelegte Strecken gehören wem? Wer hat da Hausrecht.

Stillgelegte Strecken gehören dem Eigentümer. Im Falle von Fürstenberg–Templin ist das laut Presseberichten die Firma Meißner Gleisrückbau GmbH, allgemein kann man das Eigentum dem Grundbuch entnehmen.

Das Hausrecht dürfte allerdings der Besitzer haben. Das kann – beispielsweise wenn die Strecke verpachtet ist – jemand anderes als der Eigentümer sein.
Aber wenn es nun keine Eisenbahnstrecke ist, sondern nur noch strukturiert liegendes Metall. Was sind dann eigentlich die Spielregeln dieses zu benutzen?

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Logital
Aber wenn es nun keine Eisenbahnstrecke ist, sondern nur noch strukturiert liegendes Metall. Was sind dann eigentlich die Spielregeln dieses zu benutzen?

Soweit es sich um ein zusammenhängendes Grundstück ohne unmittelbaren Kontakt der bisherigen Bahnstrecke zu Grundstücken anderer Eigentümer oder öffentlichen Straßengrundstücken handelt, müssen vor allem die Spielregeln des Eigentümers eingehalten werden. So wie jeder auf seinem eigenen Grundstück weitgehend frei entscheiden kann, wo und wie mit dem Auto herumgefahren werden kann, gilt dies natürlich auch für den Fall, dass unter diesem Auto noch Schienen liegen und diese sogar zur Spurführung des Fahrzeugs genutzt werden.

Sobald das Gelände des Eigentümers verlassen wird und sogar ein Kontakt zum öffentlichen Straßennetz besteht, wird es sicher kritischer. Vom Grundsatz her wird dabei wohl - wie von jeder Grundstückszufahrt - die Möglichkeit bestehen, vorsichtig in die entsprechende Straße einzufahren oder sie sogar zu queren. Jegliche Vorfahrtsrechte der ehemaligen Bahnstrecke gegenüber der Straße bestehen mit deren Entwidmung aber nicht mehr.

Rechtlich wäre die Nutzung eines früheren Bahnübergangs mit einem schienengeführten Auto wohl am ehesten damit zu vergleichen, mit dem privaten PKW aus der eigenen Einfahrt in die des gegenüberliegenden Nachbarn zu fahren. Das ist nicht verboten, aber eben mit Vorsicht gegenüber dem querenden Verkehr umzusetzen.
Muss der Golffahrer eigentlich das Lenkrad loslassen? ;-)
Zitat
Lopi2000
Zitat
Logital
Aber wenn es nun keine Eisenbahnstrecke ist, sondern nur noch strukturiert liegendes Metall. Was sind dann eigentlich die Spielregeln dieses zu benutzen?

Soweit es sich um ein zusammenhängendes Grundstück ohne unmittelbaren Kontakt der bisherigen Bahnstrecke zu Grundstücken anderer Eigentümer oder öffentlichen Straßengrundstücken handelt, müssen vor allem die Spielregeln des Eigentümers eingehalten werden. So wie jeder auf seinem eigenen Grundstück weitgehend frei entscheiden kann, wo und wie mit dem Auto herumgefahren werden kann, gilt dies natürlich auch für den Fall, dass unter diesem Auto noch Schienen liegen und diese sogar zur Spurführung des Fahrzeugs genutzt werden.

Sobald das Gelände des Eigentümers verlassen wird und sogar ein Kontakt zum öffentlichen Straßennetz besteht, wird es sicher kritischer. Vom Grundsatz her wird dabei wohl - wie von jeder Grundstückszufahrt - die Möglichkeit bestehen, vorsichtig in die entsprechende Straße einzufahren oder sie sogar zu queren. Jegliche Vorfahrtsrechte der ehemaligen Bahnstrecke gegenüber der Straße bestehen mit deren Entwidmung aber nicht mehr.

Rechtlich wäre die Nutzung eines früheren Bahnübergangs mit einem schienengeführten Auto wohl am ehesten damit zu vergleichen, mit dem privaten PKW aus der eigenen Einfahrt in die des gegenüberliegenden Nachbarn zu fahren. Das ist nicht verboten, aber eben mit Vorsicht gegenüber dem querenden Verkehr umzusetzen.

Zum Thema Draisinenbahn und ihre Rechtsgrundlagen empfehle ich (ergänzend) diesen Text:

Global Studies Working Papers
Institute of Geography
Eberhard Karls Universität Tübingen

Nachhaltige Regionalentwicklung durch Sanften Tourismus

Herausgeber GSWP, Prof. Dr. Sebastian Kinder, Prof. Dr. Rainer Rothfuß, PD Dr. Olaf Schnur, Jun.Doz. Dr. Timo Sedelmeier,
Dr. Gerhard Halder

18/2013

Nachhaltige Regionalentwicklung durch Sanften Tourismus
Eine Draisinenbahn zur Erschließung des ehemaligen Truppenübungsplatzes Münsingen im Biosphärengebiet Schwäbische Alb

von Elena Müller

Der Text ist als PDF über google zugänglich.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.06.2022 19:49 von Bovist66.
Zur Frage der Reaktivierung der S-Bahn nach Rangsdorf und Velten thematisierte der rbb gestern das Thema Kostennutzenrechnung, die gerne mal ergibt „Verkehrswende lohnt sich nicht“: [www.rbb-online.de] (Link nur 1 Woche gültig)
Ist doch genau das, was ich im anderen Thread gesagt habe. Was wird also zukünftig der Maßstab werden?
Warum behindert die Nutzen-Kosten-Untersuchung eigentlich nicht die A100, da müsste es mit den Preissteigerungen doch das selbe Problem geben...
Zitat
PassusDuriusculus
Warum behindert die Nutzen-Kosten-Untersuchung eigentlich nicht die A100, da müsste es mit den Preissteigerungen doch das selbe Problem geben...

Weil es für Autofahrer ist, da ist der Nutzen immer vorhanden. Ich kann mich nicht erinnern, irgendwo mal gelesen zu haben, dass ein Ausbau nicht rentabel. :(

Die Berliner Linienchronik (+Stationierungen S-Bahn/BVG) 1858-2024
Zitat
485er-Liebhaber
Zitat
PassusDuriusculus
Warum behindert die Nutzen-Kosten-Untersuchung eigentlich nicht die A100, da müsste es mit den Preissteigerungen doch das selbe Problem geben...

Weil es für Autofahrer ist, da ist der Nutzen immer vorhanden. Ich kann mich nicht erinnern, irgendwo mal gelesen zu haben, dass ein Ausbau nicht rentabel. :(

Tatsächlich gibt es da die eine oder andere Ortsumfahrung oder auch Autobahnidee, die das Label "unwirtschaftlich" erhalten hat. Das ist dann aber eine politische Entscheidung. Ein Straßenprojekt lässt sich wesentlich einfacher positiv rechnen, weil bei der Bewertung insbesondere Mehrverkehr und Beschleunigung positiv gewertet werden.

Gucken wir uns mal die Aussagen zur gescheiterten NKU für die S-Bahn nach Rangsdorf an, dann liegt genau da der Hund begraben. Mehrverkehr wird zwar erzeugt, aber viel zu wenig. Durch den Entfall des Regionalbahnhaltes in Dahlewitz wird es auf manchen Relationen langsamer statt schneller. Und ganz wichtig: Die Betriebskosten für die S-Bahn, inklusive Anschaffungskosten für zusätzliche S-Bahnzüge, wurden ebenfalls monetarisiert. Das entfällt bei Straßen komplett.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Jay
[...], weil bei der Bewertung insbesondere Mehrverkehr und Beschleunigung positiv gewertet werden.

Mehrverkehr (treffender: zusätzliche Belastungen durch den Autoverkehr) wird als positiv gewertet? Was ist das denn für ein Blödsinn? Als sei es ein Wert an sich, wenn möglichst viele Auto fahren. Und lass mich raten: etwaiger Fahrgastrückgang bei parallelen Bahnstrecken wird gar nicht gewertet oder allenfalls gering gewichtet?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 09.02.2023 08:44 von def.
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