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Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen?
geschrieben von murkelpurkel 
Zitat
hacklberry
Es läuft ja sehr prominent über dem QR-Code die Zeit, die seit Ticketverkauf vergangen ist, mit. Der Kontrolleur hat in dem Fall behauptet, dass ein Handy-Ticket nur gültig ist, wenn es mindestens 2 Minuten vor Fahrtantritt gekauft wird. Das ist allerdings falsch. So eine Regel steht nicht in den AGB. Alles was die von sich geben stimmt dann auch leider nicht immer.

Hier ist der Countdown lediglich ein Indikator für die Regelung, dass das Ticket vor Fahrtantritt kauft sein muss. Solange hier nicht protokolliert wird, wann exakt der Fahrtantritt (im Sinne vom letzten möglichen Zutritt vor der Kontrolle) erfolgt ist, kann kaum belegt werden, ob dies der Fall war oder nicht.

Diese Regelungen sind in ihrer teils sehr präzisen und teils schwammigen Formulierung zum Teil recht problematisch, da es z.B. durch die Stresssituation bei einer Kontrolle durchaus passieren kann, dass das Handy nicht schnell genug entsperrt werden kann und der Countdown dann bei einer Kontrolle bereits abgelaufen ist.

Die Frage, ob die Regelung "Sollte der Fahrgast dem Prüfpersonal keinen gültigen elektronischen Fahrausweis anzeigen können, z.B. aufgrund eines nicht betriebsbereiten mobilen Endgeräts, wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt nach Teil A, § 9 fällig." bereits gilt, wenn man durch Fehleingabe des Entsperrcodes 5 min auf die nächste Eingabemöglichkeit warten muss, ist z.B. nicht eindeutig.

Eigenartig bei den Regelungen für Handytickets in Anlage 8 Nr. 3 des VBB-Tarifs ist auch, dass Kurzstreckentickets auf dem Handy im Gegensatz zu denen auf Papier eine zeitliche Einschränkung haben - sie gelten nur 20 Minuten lang. Ich habe schon erlebt, dass eine Tram in der Invalidenstraße länger im Stau stand und dann tatsächlich einer Kundin aufgrund dieser Regelung ein EBE aufgedrückt wurde, obwohl sie noch im räumlichen Geltungsbereich eines Papiertickets gewesen wäre. Ich habe meine Zweifel, ob eine solche Abweichung durch unterschiedliche Vertriebswege wirklich gerichtsfest ist. Außerdem sind solche Benachteiligungen bestimmter Vertriebswege, die man eigentlich gern ausbauen würde, im Kleingedruckten nicht unbedingt vertrauensbildend.

Kurioserweise wird die Gültigkeit in der Rechnung sowie der Tickethistorie in der App etwas großzügiger angeben und beträgt dort dann 25 Minuten.
Zitat
Railroader
In dem beschriebenen Fall war es ja offensichtlich so, dass einer erstmal kein Ticket vorweisen konnte und ein anderer sagt, dann nehme ich den mit.

Dies entnehme ich der Beschreibung von murkelpurkel nicht, die Person hat das Ticket zwar gesucht, aber es gibt keine Aussage dazu, ob das Ticket nun schnell genug nicht gefunden wurde oder es tatsächlich keines gab.

Im übrigen sind kann man solche Hilfen für andere Fahrgäste auch aus Eigennutz anbieten, immerhin gibt es so keine Verzögerungen, wenn der Fahrgast gegen seinen Willen aussteigen müsste, was auch mal etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.
Zitat
Railroader
Zitat
Bd2001
. Willst Du mir da auch eine Leistungserschleichung unterstellen oder wo ziehst Du die Grenze?

Ich unterstelle auch dem anderen keine Leistungserschleichung. Das muss halt geklärt werden, im Zweifel hinterher. Allerdings ist es schon erkennbar, ob Fahrgäste zusammen gehören oder nicht. In dem beschriebenen Fall war es ja offensichtlich so, dass einer erstmal kein Ticket vorweisen konnte und ein anderer sagt, dann nehme ich den mit. Am Ende war es eben tatsächlich so wie es schien, es gab keine Absprachen.

Mag ja alles sein, aber das ist keine Rechtfertigung für das Erfinden irgenwelcher Regeln seitens der Kontrolleure!

x--x--x--x

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Hallo

Hier mal 2 Links, zweiteres zu einem PDF des VBB zu den Tickets und Beförderungsbedingungen. In den Ticketapps soll es wohl eine Zählfunktion geben, welche zeigt, dass der Ticketkauf nicht erst vor 10 Sekunden geschehen ist.
[www.golem.de]
[sbahn.berlin] (pdf)
Zitat
Theo333
Hallo

Hier mal 2 Links, zweiteres zu einem PDF des VBB zu den Tickets und Beförderungsbedingungen. In den Ticketapps soll es wohl eine Zählfunktion geben, welche zeigt, dass der Ticketkauf nicht erst vor 10 Sekunden geschehen ist.
[www.golem.de]
[sbahn.berlin] (pdf)

Vielen Dank für die Links.
Das PDF zeigt deutlich, daß die lächerliche Bedingung Name und Geburtsdatum
des mitgenommenen Fahrgastes zu kennen komplett aus der Luft gegriffen ist.

Es wird auch nirgendwo verlangt, daß die Mitnahme vereinbart oder irgendwie geregelt
oder dokumentiert werden muss. Ich kann möglicherweise sogar jemand gegen seinen Willen
kostenlos auf meine Monatskarte mitnehmen.
Es sollte sogar reichen wenn ich beim einsteigen beschließe, dass ich jemand auf meinen Deckel
mitreisen lasse.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen?
11.10.2021 20:43
Zitat
murkelpurkel


Es wird auch nirgendwo verlangt, daß die Mitnahme vereinbart oder irgendwie geregelt
oder dokumentiert werden muss.

Das ergibt sich aber aus der Pflicht, vor Fahrtantritt im Besitz eines gültigen Fahrausweises zu sein. Wer sich keinen eigenen kauft, sollte also vor Beginn der Fahrt wissen, dass er im Besitz eines gültigen Tickets durch eine andere Person ist. Von daher kann es gar nicht zulässig sein, jemanden spontan mitzunehmen, der sein Ticket nicht findet oder schlicht keins hat.

Aber natürlich hat das nichts damit zu tun, dass die Kontrolleure hier Gülle erzählt haben.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen?
11.10.2021 20:50
Zitat
Lopi2000

Im übrigen sind kann man solche Hilfen für andere Fahrgäste auch aus Eigennutz anbieten, immerhin gibt es so keine Verzögerungen, wenn der Fahrgast gegen seinen Willen aussteigen müsste, was auch mal etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.

Ich würde es aus Eigennutz eben nicht machen, da die Mitnahmeregelung auch entfallen könnte, wenn zu viele Leute Missbrauch damit betreiben.
Zitat
Railroader
Zitat
Lopi2000

Im übrigen sind kann man solche Hilfen für andere Fahrgäste auch aus Eigennutz anbieten, immerhin gibt es so keine Verzögerungen, wenn der Fahrgast gegen seinen Willen aussteigen müsste, was auch mal etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.

Ich würde es aus Eigennutz eben nicht machen, da die Mitnahmeregelung auch entfallen könnte, wenn zu viele Leute Missbrauch damit betreiben.

Wie soll denn da der Mißbrauch aussehen?
Man nimmt Leute mit?
Absurd.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen?
11.10.2021 22:13
Zitat
murkelpurkel


Wie soll denn da der Mißbrauch aussehen?
Man nimmt Leute mit?
Absurd.

Die Mitnahmeregelung ist sicher nicht dafür gedacht, Fahrgäste, die bei einer Kontrolle keine Fahrkarte vorweisen können, spontan mitzunehmen. Missbrauch muss ja kein vorsätzlicher Betrug sein. Das war es bei dir ja auch nicht.

Am besten wirst du das aber von einem Verkehrsunternehmen im VBB oder einem Fahrgastverband beantwortet bekommen.
Hallo zusammen!

Stimmt, es steht nirgendwo, dass der Mitgenommene in die Mitnahme einwilligen muss ;) Hahaha!

Aber ich denke, dass Railroader mit seinem Einwand ansonsten schon Recht hat. Und ich würde auch keinem Schwarzfahrer die "Mitnahme" anbieten.

Viele Grüße
Manuel


Zitat
Railroader
Zitat
murkelpurkel


Es wird auch nirgendwo verlangt, daß die Mitnahme vereinbart oder irgendwie geregelt oder dokumentiert werden muss.

Das ergibt sich aber aus der Pflicht, vor Fahrtantritt im Besitz eines gültigen Fahrausweises zu sein. Wer sich keinen eigenen kauft, sollte also vor Beginn der Fahrt wissen, dass er im Besitz eines gültigen Tickets durch eine andere Person ist. Von daher kann es gar nicht zulässig sein, jemanden spontan mitzunehmen, der sein Ticket nicht findet oder schlicht keins hat.

Aber natürlich hat das nichts damit zu tun, dass die Kontrolleure hier Gülle erzählt haben.
Zitat
murkelpurkel
Heute früh wurden in der U6 gegen 7 die Fahrausweise kontrolliert.
Ein Fahrgast neben mir hatte offenbar Probleme seine Fahrausweis zu finden.
Als ABO Kunde erklärte ich dem Kontrollierenden dass ich den Fahrgast auf mein ABO mitnehme.
Daraufhin bekomme ich die Antwort ich müsste dazu Name und Geburtsdatum des Fahrgastes kennen. Das würde so in den AGB stehen.
Ich habe mal versucht irgendwas das diese Aussage belegt auf den Seiten von BVG oder VBB zu finden.
Leider ist mir das nicht gelungen. Die FAQ zum "Ferien-Vorteil" enthält auch diese absurde Bedingung nicht.
Kennt jemand einen Beleg für die Behauptung des Kontrollierenden?


Vielen Dank.

Ob du jemanden mitnimmst, musst du meines Wissens schon vor dem Einsteigen klären. Nach dem Einsteigen dann kurzfristig bei solchen Notsituationen ist glaube ich nicht mehr akzeptabel.
Zitat
murkelpurkel
Wie soll denn da der Mißbrauch aussehen?
Man nimmt Leute mit?
Absurd.
Da die Mitnahmeregelung am Wochenende/Feiertage für ein Erwachsenen und bis zu 3 Kinder gilt, lässt ja wohl eindeutig den Schluß zu, dass die Regelung Hauptsächlich für Familien gedacht ist. Wer es nicht glaubt, kann ja die aktuelle PM zu aktuellen Ferienaktion (erweiterte Mitnahmemöglichkeit) vom VBB durchlesen. Grundtenor ist Familie und beste Freunde, nicht wildfremder Mann findet sein Fahrschein nicht.

Das ist auch freiwllige Regelung vom VBB und kann auch gestrichen werden, wenn das zu Probleme führt, weil jetzt vermehrt irgendwelche Spaßköpfe meinen, da ein angeblichen todsicheren Trick zur Umgehung §6 Abs. 2 der AGB vom VBB gefunden zu haben.

Zitat
murkelpurkel
Ich kann möglicherweise sogar jemand gegen seinen Willen kostenlos auf meine Monatskarte mitnehmen.
Nun gelten in Deutschland nicht nur die AGB vom VBB, sondern auch immer das BGB und co.. Rechtsgeschäfte (darunter zählt auch der Fahrscheinkauf) bedarf auch immer eine Willenserklärung von allen Beteiligten.
Zitat
murkelpurkel
Zitat
Railroader
Zitat
Lopi2000

Im übrigen sind kann man solche Hilfen für andere Fahrgäste auch aus Eigennutz anbieten, immerhin gibt es so keine Verzögerungen, wenn der Fahrgast gegen seinen Willen aussteigen müsste, was auch mal etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.

Ich würde es aus Eigennutz eben nicht machen, da die Mitnahmeregelung auch entfallen könnte, wenn zu viele Leute Missbrauch damit betreiben.

Wie soll denn da der Mißbrauch aussehen?
Man nimmt Leute mit?
Absurd.

Bei den geringen Beträgen im ÖV ist es eher unwahrscheinlich, aber bei einer Bahncard 100 konnte man auch am Wochenende bis zu 4 Personen mitnehmen. Das hat dann dazu geführt, dass Leute über die Mitfahrzentrale Mitfahrer gesucht haben. Diese Leute sind dann am Wochenende im Takt zwischen Berlin und Hamburg hin- und hergefahren und konnten dann sogar davon leben.

Von daher ist es nicht absurd, dass sich jemand anbietet, einen für 1 Euro mitzunehmen statt das man sich selbst einen Fahrschein kauft.

Allerdings hat man mir bisher nur mutmaßlich gefälschte Fahrscheine angeboten.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.10.2021 10:27 von Nemo.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen?
12.10.2021 11:37
Zitat
Nemo
aber bei einer Bahncard 100 konnte man auch am Wochenende bis zu 4 Personen mitnehmen.

Kann man das jetzt nicht mehr?
Zitat
Railroader
Zitat
Nemo
aber bei einer Bahncard 100 konnte man auch am Wochenende bis zu 4 Personen mitnehmen.

Kann man das jetzt nicht mehr?

Ich glaube nicht - eben wegen solcher Schlepper. Kinder kann man immernoch mitnehmen.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat
manuelberlin
Hallo zusammen!

Stimmt, es steht nirgendwo, dass der Mitgenommene in die Mitnahme einwilligen muss ;) Hahaha!

Aber ich denke, dass Railroader mit seinem Einwand ansonsten schon Recht hat. Und ich würde auch keinem Schwarzfahrer die "Mitnahme" anbieten.

Viele Grüße
Manuel


Zitat
Railroader
Zitat
murkelpurkel


Es wird auch nirgendwo verlangt, daß die Mitnahme vereinbart oder irgendwie geregelt oder dokumentiert werden muss.

Das ergibt sich aber aus der Pflicht, vor Fahrtantritt im Besitz eines gültigen Fahrausweises zu sein. Wer sich keinen eigenen kauft, sollte also vor Beginn der Fahrt wissen, dass er im Besitz eines gültigen Tickets durch eine andere Person ist. Von daher kann es gar nicht zulässig sein, jemanden spontan mitzunehmen, der sein Ticket nicht findet oder schlicht keins hat.

Aber natürlich hat das nichts damit zu tun, dass die Kontrolleure hier Gülle erzählt haben.

Warum nicht?
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen?
12.10.2021 15:20
Zitat
Slighter


Warum nicht?

Was nicht?
Zitat
Railroader
Zitat
Slighter


Warum nicht?

Was nicht?

Warum du keinem Schwarzfahrer die Mitnahme anbieten würdest.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen?
12.10.2021 16:34
Zitat
Logital


Warum du keinem Schwarzfahrer die Mitnahme anbieten würdest.

Weil ich auch nicht für Zechepreller im Restaurant bezahlen würde oder einem GEZ Preller als bei mir wohnhaft melde. :)
Zitat
Henning
Ob du jemanden mitnimmst, musst du meines Wissens schon vor dem Einsteigen klären. Nach dem Einsteigen dann kurzfristig bei solchen Notsituationen ist glaube ich nicht mehr akzeptabel.

Wenn man das müsste, müsste es auch irgendwo (idealerweise im VBB-Tarif oder den Beförderungsbedingungen) geregelt sein. Dazu müsste es auch kontrollierbar sein, was es nach dem derzeitigen Modell nicht ist. Theoretisch könnte man ja auch einen Fahrschein lösen müssen, der mittels der Monatskarte "bezahlt" wird oder zur Monatskarte werden Mitnahmearmbänder ausgegeben, mit denen die Mitfahrenden zu kennzeichnen sind.

Solange es aber sehr detaillierte Regelungen zu verschiedenen Aspekten der Mitfahrregelung gibt, aber keine Aussage, wann und wie Menschen zu Mitfahrenden werden, kann hier niemand strengere Regelungen erführen, als die, die im Tarif stehen.

Abgesehen davon, kann die bloße Frage, ob ich jemanden mitnehme, für mich durchaus vor dem Einsteigen mit "Ja" beantwortet sein, die Frage wen ich konkret mitnehme, jedoch noch offen sein.

Es gibt hier einfach den Graubereich, dass nicht wirklich datenschutzkonform nachweisbar ist, dass Mitfahrende bereits beim Einstieg solche waren. Hätte murkelpurkels Mitfahrender schneller reagiert, wäre die Mitfahrt unproblematisch geglückt. Theoretisch könnte man auch direkt nach dem Einsteigen in den Wagen rufen "Ich kann jemanden auf mein Ticket mitnehmen, möchte wer?"

Zitat
Railroader
Zitat
Nemo
aber bei einer Bahncard 100 konnte man auch am Wochenende bis zu 4 Personen mitnehmen.

Kann man das jetzt nicht mehr?

Konnte man das in der Anfangszeit überhaupt? Ich kenne es eher von den Streckenzeitkarten, bei denen auch heute noch die Mitnahme an Sonnabenden enthalten ist.
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