Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 11.10.2021 18:47 |
Zitat
hacklberry
Es läuft ja sehr prominent über dem QR-Code die Zeit, die seit Ticketverkauf vergangen ist, mit. Der Kontrolleur hat in dem Fall behauptet, dass ein Handy-Ticket nur gültig ist, wenn es mindestens 2 Minuten vor Fahrtantritt gekauft wird. Das ist allerdings falsch. So eine Regel steht nicht in den AGB. Alles was die von sich geben stimmt dann auch leider nicht immer.
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 11.10.2021 19:02 |
Zitat
Railroader
In dem beschriebenen Fall war es ja offensichtlich so, dass einer erstmal kein Ticket vorweisen konnte und ein anderer sagt, dann nehme ich den mit.
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 11.10.2021 19:34 |
Zitat
Railroader
Zitat
Bd2001
. Willst Du mir da auch eine Leistungserschleichung unterstellen oder wo ziehst Du die Grenze?
Ich unterstelle auch dem anderen keine Leistungserschleichung. Das muss halt geklärt werden, im Zweifel hinterher. Allerdings ist es schon erkennbar, ob Fahrgäste zusammen gehören oder nicht. In dem beschriebenen Fall war es ja offensichtlich so, dass einer erstmal kein Ticket vorweisen konnte und ein anderer sagt, dann nehme ich den mit. Am Ende war es eben tatsächlich so wie es schien, es gab keine Absprachen.
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 11.10.2021 19:42 |
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 11.10.2021 20:12 |
Zitat
Theo333
Hallo
Hier mal 2 Links, zweiteres zu einem PDF des VBB zu den Tickets und Beförderungsbedingungen. In den Ticketapps soll es wohl eine Zählfunktion geben, welche zeigt, dass der Ticketkauf nicht erst vor 10 Sekunden geschehen ist.
[www.golem.de]
[sbahn.berlin] (pdf)
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 11.10.2021 20:43 |
Zitat
murkelpurkel
Es wird auch nirgendwo verlangt, daß die Mitnahme vereinbart oder irgendwie geregelt
oder dokumentiert werden muss.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 11.10.2021 20:50 |
Zitat
Lopi2000
Im übrigen sind kann man solche Hilfen für andere Fahrgäste auch aus Eigennutz anbieten, immerhin gibt es so keine Verzögerungen, wenn der Fahrgast gegen seinen Willen aussteigen müsste, was auch mal etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 11.10.2021 21:12 |
Zitat
Railroader
Zitat
Lopi2000
Im übrigen sind kann man solche Hilfen für andere Fahrgäste auch aus Eigennutz anbieten, immerhin gibt es so keine Verzögerungen, wenn der Fahrgast gegen seinen Willen aussteigen müsste, was auch mal etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.
Ich würde es aus Eigennutz eben nicht machen, da die Mitnahmeregelung auch entfallen könnte, wenn zu viele Leute Missbrauch damit betreiben.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 11.10.2021 22:13 |
Zitat
murkelpurkel
Wie soll denn da der Mißbrauch aussehen?
Man nimmt Leute mit?
Absurd.
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 11.10.2021 23:38 |
Zitat
Railroader
Zitat
murkelpurkel
Es wird auch nirgendwo verlangt, daß die Mitnahme vereinbart oder irgendwie geregelt oder dokumentiert werden muss.
Das ergibt sich aber aus der Pflicht, vor Fahrtantritt im Besitz eines gültigen Fahrausweises zu sein. Wer sich keinen eigenen kauft, sollte also vor Beginn der Fahrt wissen, dass er im Besitz eines gültigen Tickets durch eine andere Person ist. Von daher kann es gar nicht zulässig sein, jemanden spontan mitzunehmen, der sein Ticket nicht findet oder schlicht keins hat.
Aber natürlich hat das nichts damit zu tun, dass die Kontrolleure hier Gülle erzählt haben.
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 11.10.2021 23:53 |
Zitat
murkelpurkel
Heute früh wurden in der U6 gegen 7 die Fahrausweise kontrolliert.
Ein Fahrgast neben mir hatte offenbar Probleme seine Fahrausweis zu finden.
Als ABO Kunde erklärte ich dem Kontrollierenden dass ich den Fahrgast auf mein ABO mitnehme.
Daraufhin bekomme ich die Antwort ich müsste dazu Name und Geburtsdatum des Fahrgastes kennen. Das würde so in den AGB stehen.
Ich habe mal versucht irgendwas das diese Aussage belegt auf den Seiten von BVG oder VBB zu finden.
Leider ist mir das nicht gelungen. Die FAQ zum "Ferien-Vorteil" enthält auch diese absurde Bedingung nicht.
Kennt jemand einen Beleg für die Behauptung des Kontrollierenden?
Vielen Dank.
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 11.10.2021 23:54 |
Da die Mitnahmeregelung am Wochenende/Feiertage für ein Erwachsenen und bis zu 3 Kinder gilt, lässt ja wohl eindeutig den Schluß zu, dass die Regelung Hauptsächlich für Familien gedacht ist. Wer es nicht glaubt, kann ja die aktuelle PM zu aktuellen Ferienaktion (erweiterte Mitnahmemöglichkeit) vom VBB durchlesen. Grundtenor ist Familie und beste Freunde, nicht wildfremder Mann findet sein Fahrschein nicht.Zitat
murkelpurkel
Wie soll denn da der Mißbrauch aussehen?
Man nimmt Leute mit?
Absurd.
Nun gelten in Deutschland nicht nur die AGB vom VBB, sondern auch immer das BGB und co.. Rechtsgeschäfte (darunter zählt auch der Fahrscheinkauf) bedarf auch immer eine Willenserklärung von allen Beteiligten.Zitat
murkelpurkel
Ich kann möglicherweise sogar jemand gegen seinen Willen kostenlos auf meine Monatskarte mitnehmen.
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 12.10.2021 10:27 |
Zitat
murkelpurkel
Zitat
Railroader
Zitat
Lopi2000
Im übrigen sind kann man solche Hilfen für andere Fahrgäste auch aus Eigennutz anbieten, immerhin gibt es so keine Verzögerungen, wenn der Fahrgast gegen seinen Willen aussteigen müsste, was auch mal etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.
Ich würde es aus Eigennutz eben nicht machen, da die Mitnahmeregelung auch entfallen könnte, wenn zu viele Leute Missbrauch damit betreiben.
Wie soll denn da der Mißbrauch aussehen?
Man nimmt Leute mit?
Absurd.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 12.10.2021 11:37 |
Zitat
Nemo
aber bei einer Bahncard 100 konnte man auch am Wochenende bis zu 4 Personen mitnehmen.
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 12.10.2021 11:43 |
Zitat
Railroader
Zitat
Nemo
aber bei einer Bahncard 100 konnte man auch am Wochenende bis zu 4 Personen mitnehmen.
Kann man das jetzt nicht mehr?
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 12.10.2021 14:46 |
Zitat
manuelberlin
Hallo zusammen!
Stimmt, es steht nirgendwo, dass der Mitgenommene in die Mitnahme einwilligen muss ;) Hahaha!
Aber ich denke, dass Railroader mit seinem Einwand ansonsten schon Recht hat. Und ich würde auch keinem Schwarzfahrer die "Mitnahme" anbieten.
Viele Grüße
Manuel
Zitat
Railroader
Zitat
murkelpurkel
Es wird auch nirgendwo verlangt, daß die Mitnahme vereinbart oder irgendwie geregelt oder dokumentiert werden muss.
Das ergibt sich aber aus der Pflicht, vor Fahrtantritt im Besitz eines gültigen Fahrausweises zu sein. Wer sich keinen eigenen kauft, sollte also vor Beginn der Fahrt wissen, dass er im Besitz eines gültigen Tickets durch eine andere Person ist. Von daher kann es gar nicht zulässig sein, jemanden spontan mitzunehmen, der sein Ticket nicht findet oder schlicht keins hat.
Aber natürlich hat das nichts damit zu tun, dass die Kontrolleure hier Gülle erzählt haben.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 12.10.2021 15:20 |
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 12.10.2021 16:31 |
Zitat
Railroader
Zitat
Slighter
Warum nicht?
Was nicht?
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 12.10.2021 16:34 |
Zitat
Logital
Warum du keinem Schwarzfahrer die Mitnahme anbieten würdest.
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 12.10.2021 17:20 |
Zitat
Henning
Ob du jemanden mitnimmst, musst du meines Wissens schon vor dem Einsteigen klären. Nach dem Einsteigen dann kurzfristig bei solchen Notsituationen ist glaube ich nicht mehr akzeptabel.
Zitat
Railroader
Zitat
Nemo
aber bei einer Bahncard 100 konnte man auch am Wochenende bis zu 4 Personen mitnehmen.
Kann man das jetzt nicht mehr?