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Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen?
geschrieben von murkelpurkel 
Moin,

ich oute mich mal als ex-Kontrolleur und möchte mal eine Situation schildern, die sich mit o.g. Situation deckt und mir im Dienst passiert ist. Gleiche Ausgangssituation wie oben, ein Fahrgast der neben uns stand wollte plötzlich den Fahrgast ohne Fahrkarte mitnehmen. Es folgten meine sachlichen Hinweise auf die Beförderungsbedingungen (die eigentlich sehr eindeutig sind, z.b. man MUSS vor Fahrtantritt im Besitz einer gültigen Fahrkarte sein) und die leider üblichen aber sinnlosen Diskussionen.
Ende vom Lied: Ich zog die Monatskarte der "Einmischerin" ein und wir gingen dann in Hauptbahnhof zur Bundespolizei. Die machten daraus 1x fahren ohne gültigen Fahrschein und 1x versuchten Betrug draus und die Dame bekam eine Anzeige nebst sofortiger Ungültigkeit ihres Abos einschließlich Nachzahlung der im Abo enthaltenen Beträge, die man beim Abo sonst ja spart. Das ganze ging vor Gericht und die Bundespolizei bzw. das Verkehrsunternehmen bekamen Recht und die Dame musste das alles hinnehmen. Ach ja, sie landete bei DB/S-Bahn sowie BVG auf der schwarzen Liste und bekam für mehrere Jahre kein Abo mehr. Wie gesagt alles vom Gericht bestätigt.

Also: Während der Kontrolle noch einfach jemanden mitnehmen geht nicht und das steht auch in den Beförderungsbedingungen. Da gibt es auch keine Auslegungssache oder ähnliches.


Gruß Felix
Zitat
Elster56
Ende vom Lied: Ich zog die Monatskarte der "Einmischerin" ein und wir gingen dann in Hauptbahnhof zur Bundespolizei. Die machten daraus 1x fahren ohne gültigen Fahrschein und 1x versuchten Betrug draus und die Dame bekam eine Anzeige nebst sofortiger Ungültigkeit ihres Abos einschließlich Nachzahlung der im Abo enthaltenen Beträge, die man beim Abo sonst ja spart. Das ganze ging vor Gericht und die Bundespolizei bzw. das Verkehrsunternehmen bekamen Recht und die Dame musste das alles hinnehmen. Ach ja, sie landete bei DB/S-Bahn sowie BVG auf der schwarzen Liste und bekam für mehrere Jahre kein Abo mehr. Wie gesagt alles vom Gericht bestätigt.

Da sind also offenbar die Verkehrsunternehmen auf demselben absurden Pfad der Auslegung ihrer Beförderungsbedingungen geritten und die helfende Dame hatte nicht die Energie das in weitere Instanzen zu tragen, nachdem die erste diese seltsame Rechtsauslegung bestätigte.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen?
12.10.2021 19:53
Was ist denn an "vor Fahrtantritt im Besitz einer Fahrkarte" so interpretierbar? Jemand, der erst bei der Kontrolle unplausibel auf ein anderes Ticket mitgenommen wird, hatte eben vor Fahrtantritt keine und wenn doch, lässt es sich klären. Für mich ist das eindeutig und für blöd sollte man das Kontrollpersonal auch nicht halten.

In D ist das Fahren ohne Fahrausweis eine Straftat. Man kann darüber diskutieren, ob das sinnvoll und verhältnismäßig ist, nur ist es eben gegenwärtig so. Jemand, der eine Straftat unterstützt oder versucht sie zu verschleiern, sollte sich eben auch der Konsequenz bewusst sein.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.10.2021 19:54 von Railroader.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen?
12.10.2021 20:01
@Elster56: Respekt, dass du dir die Mühe gemacht hast. Leider wollen sich viele Kontrolleure diesen Stress nicht antun und belassen es dann dabei.
Zitat
Railroader
Was ist denn an "vor Fahrtantritt im Besitz einer Fahrkarte" so interpretierbar?

Warten Straßenbahn und Bus bis ich mir einen Fahrschein am Automaten gezogen habe?

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen?
12.10.2021 20:13
Zitat
B-V 3313


Warten Straßenbahn und Bus bis ich mir einen Fahrschein am Automaten gezogen habe?

Holst du dir den Fahrschein erst wenn du kontrolliert wirst? Die Geschichte spielte in der u Bahn, nicht in der Tram. Und da ist das eindeutig.
Zitat
Railroader
Was ist denn an "vor Fahrtantritt im Besitz einer Fahrkarte" so interpretierbar? Jemand, der erst bei der Kontrolle unplausibel auf ein anderes Ticket mitgenommen wird, hatte eben vor Fahrtantritt keine und wenn doch, lässt es sich klären.

Zunächst mal einfach der Umstand, dass es nicht nachweisbar ist, ob dieser Fahrkartenbesitz im Sinne einer Mitnahme beim Einstieg schon vorlag oder nicht.

Im Zweifel sollte man seinen Kunden auch nicht zumuten, dass sie sich im Rahmen von willkürlichen Plausibilitätsprüfungen rechtfertigen müssen - insbesondere wenn diese durch Personen durchgeführt werden, die aufgrund eines Eigeninteresses am Ausgang dieser Prüfung nicht neutral sein können. Soweit hier mit Zielvorgaben für "Fangquoten" oder gar "Fangprämien" gearbeitet wird, dürfen nur nachweisbare Fakten geprüft werden.

Ich bin selbst einmal in eine Situation gekommen, wo ich mich bei einer Bahnsteigkontrolle in der Absicht, mir einen Fahrschein an einem entfernteren Fahrkartenautomaten zu kaufen, plötzlich durch einen einfahrenden Zug im Strom der Aussteigenden befand und mich einer schwierigen Plausibilitätsprüfung hätte stellen müssen, in der mir meine gute Absicht und der Fakt, dass ich nicht aus der Bahn kam, wohl kaum geglaubt worden wäre.
Zitat
Railroader
Zitat
B-V 3313


Warten Straßenbahn und Bus bis ich mir einen Fahrschein am Automaten gezogen habe?

Holst du dir den Fahrschein erst wenn du kontrolliert wirst? Die Geschichte spielte in der u Bahn, nicht in der Tram. Und da ist das eindeutig.

Wenn ihr nur den einen Satz zitiert, dann ist das falsch. Auch bei S+U-Bahn ist das bei einem Automatendefekt keinesfalls eindeutig. Die Welt ist nicht nur schwarz oder weiß.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
Lopi2000
Im Zweifel sollte man seinen Kunden auch nicht zumuten, dass sie sich im Rahmen von willkürlichen Plausibilitätsprüfungen rechtfertigen müssen - insbesondere wenn diese durch Personen durchgeführt werden, die aufgrund eines Eigeninteresses am Ausgang dieser Prüfung nicht neutral sein können. Soweit hier mit Zielvorgaben für "Fangquoten" oder gar "Fangprämien" gearbeitet wird, dürfen nur nachweisbare Fakten geprüft werden.

Die Kontrolleure hatten ihre Argumentation durch das Erfinden des "Namens- und Geburtagsmärchens" schon verspielt. Anscheinend sehen das einige User nicht, getreu nach dem Motto "der Zweck heiligt die Mittel".

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
Lopi2000
Da sind also offenbar die Verkehrsunternehmen auf demselben absurden Pfad der Auslegung ihrer Beförderungsbedingungen geritten und die helfende Dame hatte nicht die Energie das in weitere Instanzen zu tragen, nachdem die erste diese seltsame Rechtsauslegung bestätigte.
Hast du jetzt die Urtleilsbegründung gelesen, um hier klipp und klar festzulegen, dass dies eine seltsame Rechtsauslegung sei?
Ich hätte es auch so wie das Gericht gesehen. Gut, mit den drastischen Konsequenzen hätte ich nicht gerechnet, aber Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen?
12.10.2021 20:36
@Loopi: ich finde es im konkreten Fall schon recht eindeutig. Hätte der Threaderöffner in der Situation gesagt : "Harald, ich hab doch gesagt ich nehme dich mit" und die Antwort erhalten: "ach stimmt ja, ich bin heute wieder verpeilt", sähe es ganz anders aus. Die Kontrolleure treffen in dem Fall eine Entscheidung und beide Parteien haben die Möglichkeit, in der Angelegenheit Schritte einzuleiten.

Wenn eine Situation wirklich überhaupt nicht einzuordnen ist, bin ich auch dafür, den Fahrgast im Zweifel gewähren zu lassen. Das hier ist allerdings schon recht klar. Im Zweifel muss der Fahrgast eben dagegen vorgehen.

Im Endeffekt war es hier ja so wie angenommen: beide haben nicht vor Beginn der Fahrt, nicht mal während der Fahrt, eine Absprache getroffen. Das Kontrollpersonal hat zwar Mist erzählt, aber die Situation richtig eingeschätzt und letztendlich auch richtig gehandelt, in dem sie den Fahrgast zum Aussteigen aufforderten.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.10.2021 20:40 von Railroader.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen?
12.10.2021 20:44
Ich frage mich bei solch interpretierbaren Angelegenheiten nur immer, warum Betroffene die Anfrage nicht an VBB etc richten? In einem Hobbyforum wird es keine rechtlich verbindlichen Antworten geben.
Zitat
Barnimer
...Gut, mit den drastischen Konsequenzen hätte ich nicht gerechnet, aber Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Das ist ein verbreiteter Irrtum.

EDIT: Ein Link zum Tagesspiegel für ein sehr überraschendes Beispiel dazu.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.10.2021 20:57 von murkelpurkel.
Zitat
Elster56
die Beförderungsbedingungen (die eigentlich sehr eindeutig sind, z.b. man MUSS vor Fahrtantritt im Besitz einer gültigen Fahrkarte sein)

Diese Eindeutigkeit hängt meiner Meinung nach eher von der Fahrkarte ab. Bei der Verwendung von Ländertickets ist ja eine Erweiterung der Reisegruppe an Unterwegshalten durchaus möglich. Diese zusteigenden Reisenden sind also vor Fahrtantritt nicht im Besitz einer gültigen Fahrkarte und sie sind es möglicherweise auch im weiteren Fahrtverlauf nicht. Dafür müssen jene Personen aber auf der Fahrkarte des "Reiseleiters" namentlich erwähnt sein. Inwiefern diese Regelung auf die Mitnahmeregelung einer Monatskarte anwendbar ist, weiß ich allerdings nicht.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Ich würde gerne mal wissen, warum hier so viele Schwarzfahrende in Schutz nehmen...

...und sogar spontan bei einer Kontrolle auf einmal auf ihr Ticket mitnehmen wollen.


Und zu den defekten Automaten bzw. Bordkauf. Hier ist doch auch ganz klar, dass man sich nach dem Einsteigen unverzüglich zum Automaten (Busse/Straßenbahn) oder Schaffner*in (Regio) begeben muss. Dass es beide Möglichkeiten in U-/S-Bahn nicht gibt ist Glück für die Ticketlosen.

Und natürlich habe ich schonmal meine Jahreskarte vergessen bzw. in einer fremden Stadt vergessen ein Ticket zu kaufen.
Dann musste ich halt 7€ bzw. 40€ zahlen. Das ist ein ganz normaler Vorgang. Wird erledigt und fertig ist. Da wird einem niemand einen Strick draus drehen.
Zitat
PassusDuriusculus
Hier ist doch auch ganz klar, dass man sich nach dem Einsteigen unverzüglich zum Automaten (Busse/Straßenbahn) oder Schaffner*in (Regio) begeben muss.

Natürlich ist das soweit klar. Aber es ging ja darum, bereits vor Fahrtantritt einen Fahrschein besitzen zu müssen.
Wann genau ist denn überhaupt der Fahrtantritt? Bereits bei Betreten des Fahrzeugs oder erst bei Abfahrt?


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen?
12.10.2021 22:06
Zitat
Alter Köpenicker

Natürlich ist das soweit klar. Aber es ging ja darum, bereits vor Fahrtantritt einen Fahrschein besitzen zu müssen.
Wann genau ist denn überhaupt der Fahrtantritt? Bereits bei Betreten des Fahrzeugs oder erst bei Abfahrt?

Das verraten dir die gelben Aufkleber an jeder Tür : "Zutritt nur mit gültigem Fahrausweis!"

Wir sind ja beim Beispiel in der U6.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.10.2021 22:07 von Railroader.
Zitat
Railroader
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
PassusDuriusculus
Hier ist doch auch ganz klar, dass man sich nach dem Einsteigen unverzüglich zum Automaten (Busse/Straßenbahn) oder Schaffner*in (Regio) begeben muss.

Natürlich ist das soweit klar. Aber es ging ja darum, bereits vor Fahrtantritt einen Fahrschein besitzen zu müssen.
Wann genau ist denn überhaupt der Fahrtantritt? Bereits bei Betreten des Fahrzeugs oder erst bei Abfahrt?

Das verraten dir die gelben Aufkleber an jeder Tür : "Zutritt nur mit gültigem Fahrausweis!"

Ich muß direkt mal darauf achten, ob es diese Aufkleber bei der Straßenbahn auch gibt.

Zitat
Railroader
Wir sind ja beim Beispiel in der U6.

Nein, das sind wir eben nicht. Deshalb habe ich auch extra das Zitat repariert.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen?
12.10.2021 22:51
Ich muss mich korrigieren. Da steht "Beförderung nur mit gültigem Fahrausweis".
Macht das so wie ich, diese "Vorläufig Festnehmen", Polizei Rufen und diesen Betrug schildern.
Die nehmen diese dann mit und dürfen nie wieder als Kontrollis Arbeiten und werden dann noch Strafrechtlich vefolgt.

GLG.................Tramy1
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